Langzeit-Parken | VAE - Emirate - Dubai - Oman

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Sandfisch
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Re: Langzeit-Parken | VAE, Emirate, Dubai, Oman

Beitrag von Sandfisch »

Ciao Wolfgang

Ich habe 2023/24 mein Auto für ca. 2-3 Monate im Oman abgestellt, gratis und privat. Der nette Mister Ali hat selber einige schöne Autos. Seine Angestellten haben dazu geguckt, das heisst so 1x wöchentlich „abstauben“. Den Philippinas die für ihn arbeiteten habe ich Armbänder/Halsketten usw. aus meinem Indienaufenthalt mitgebracht.

Das lief einfach auf Vertrauen. Naja, jedes einzelne Auto das ihm gehörte war teurer und schöner als meines😉. Ich habe in Muscat vor meinem Abflug nach Indien bereits bei einer Autoversicherung die Versicherung für meine bereits geplante Rückkehr abgeschlossen.

Reserveschlüssel, Autonummern liess ich bei dem netten Mr. Ali und die Kopien der Autopapiere, CdP.

Aber um ehrlich zu sein habe ich gar nicht gefragt ob das legal sei, ich habe es einfach gemacht und Nix dazu überlegt. Aber ich denke mal, dass mir die Autoversicherung das sonst gesagt hätte.

Liebe Grüsse und gute Fahrt
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Wolfgang131
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Langzeit-Parken | Oman - Vorschriften

Beitrag von Wolfgang131 »

Hallo,

Ich habe inzwischen die offiziellen Vorschriften über Langzeitparken im Oman (sollen zumindest welche sein)

Vielleicht kann jemand übersetzen

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Grüße Wolfgang
Birgitt
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Re: Langzeit-Parken | VAE - Emirate - Dubai - Oman

Beitrag von Birgitt »

Hallo Wolfgang,

bei DeepL steht die "Lens" für Arabisch leider noch nicht zur Verfügung. Ich habe Google mal bemüht:
"Gemäß dem einheitlichen Zollsystem (Gesetz) der Länder des Golf-Kooperationsrats, das im Sultanat Oman Anwendung findet, beträgt die zulässige Einreisedauer für ausländische Touristenfahrzeuge (die nicht in einem der GCC-Länder registriert sind) folgende Frist:

Fahrzeuge, die unter das Internationale Passage-Carnet (IPC / Carnet de Passage) fallen, erhalten eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.

Für Fahrzeuge, die nicht unter das Internationale Carnet de Transit fallen, wird eine Frist von drei Monaten gewährt, die um einen ähnlichen Zeitraum verlängert werden kann, sofern eine Bankgarantie oder eine Bareinlage in Höhe der auf das Fahrzeug zu entfallenden Zölle hinterlegt wird."
Übersetzung wie gesagt via Lens. Ohne Gewähr! Vielleicht ist hier im Wüschi jemand des Arabischen mächtig und kann das mal genauer "unter die Lupe" nehmen.

Gruß
Birgitt
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