20.07.2006 15:15:37
Türkei:
Benutzervollmacht für das Fahren mit fremden Autos
Personen, die mit einem Fahrzeug in die Türkei reisen möchten, das nicht auf sie persönlich zugelassen ist, brauchen eine Vollmacht des Eigentümers.
Beim ADAC ist dazu ein Formular erhältlich, das in Deutsch, Englisch, Französisch und auch Türkisch abgefasst ist und daher bei der Einreise in die Türkei anerkannt wird.
Wer ein Formular benutzt, das nicht in türkischer Sprache ausgestellt ist, muss es von einem vereidigtem Übersetzer ins Türkische übersetzen und anschließend von einem türkischen Generalkonsulat beglaubigen lassen.
Vollmacht für fremde Autos in der Türkei
Moderator: Moderatoren
-
Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Vollmacht für fremde Autos in der Türkei
Ich denke es ist immer vorteilhaft, auch in Afrika, eine Eigentümer-Vollmacht dabeizuhaben. Wir saßen an der algerischen Grenze 2 Tage fest, da ein Motorrad auf den Bruder (gleicher Nachname!) angemeldet war. Das war allerdings vor 18 Jahren!
Grüsse Wüsten-Ede
Grüsse Wüsten-Ede
-
Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Vollmacht für fremde Autos in der Türkei
Das hat aber auch Vorteile!
Mir ist mal einer mit meinem Mietauto abgehauen.
Plötzlich bekam ich einen Anruf vom Zoll in Tanger.
Das Auto wurde dann dort beschlagnahmt und ich
musste es persönlich abholen. Viel Ärger, aber
ich hatte mein Auto nicht verloren! Darum geht die
ganze Aktion mit der Vollmacht und ist deshalb auch
akzeptabel.
Mir ist mal einer mit meinem Mietauto abgehauen.
Plötzlich bekam ich einen Anruf vom Zoll in Tanger.
Das Auto wurde dann dort beschlagnahmt und ich
musste es persönlich abholen. Viel Ärger, aber
ich hatte mein Auto nicht verloren! Darum geht die
ganze Aktion mit der Vollmacht und ist deshalb auch
akzeptabel.




