Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Sambia - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 14 Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung („residents“) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
San Marino - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
San Marino war zuletzt von COVID-19 stark betroffen. Dort beträgt die Inzidenz inzwischen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb San Marino als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale. San Marino hat den Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Einreise
Für die Einreise gelten analog die Einreisebestimmungen wie für Italien. Bei Einreise aus allen Ländern der EU (Schengen und Schengen-assoziierte Länder) ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR-oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Nichtvorliegen eines negativen Tests ist eine Selbstisolation einzuhalten. Ab 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 gelten strengere Regeln: Wer in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund aus der EU einreist (oder nach einem Aufenthalt ohne triftigen Grund in andere EU-Länder nach Italien/San Marino zurückkehrt) unterliegt der Quarantänepflicht. Es ist nicht möglich, sich mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test freizutesten. Während dieses Zeitraums sind alle Reisen in andere Regionen als die des aktuellen Aufenthaltes verboten. Ausnahmen gelten bei beruflichen und gesundheitlichen Gründen, wegen absoluter Dringlichkeit oder der Rückkehr an den eigenen Wohnort. Am 25. Dezember 2020, 26. Dezember 2020 sowie 1. Januar 2021 ist es verboten, in andere Gemeinden zu reisen. Nach der Einreise besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen Gesundheitsamt an Ihrem Aufenthaltsort in San Marino.
Für den Pendlerverkehr zwischen San Marino und Italien gilt Folgendes: Bis zum 20. Dezember 2020 ist der Regionenwechsel zwischen San Marino Emilia Romagna und Marche ohne Selbsterklärung („autocertificazione“) gestattet. Dies gilt nicht für das Zeitfenster zwischen 22 bis 5 Uhr; während dieser Zeit sind nur Reisen für nachgewiesene berufliche Gründe, Situationen der Notwendigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen in Verbindung mit der Selbsterklärung („autocertificazione“) erlaubt.
Vom 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 darf zwischen den italienischen Regionen und San Marino nur aus nachgewiesenen beruflichen oder notwenigen gesundheitlichen Gründen gependelt werden, welche im DPCM vom 3. Dezember 2020 in Verbindung mit der Vorlage der Selbsterklärung („autocertificazione“) gestattet sind. Die von Italien getroffenen verschärften Einschränkungen für den 25. und 26. Dezember 2020 sowie für den 1. Januar 2021 gelten auch für San Marino. Die Möglichkeit der Mobilität zwischen den benachbarten Regionen und San Marino zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Sicherstellung der Lebensmittelversorgung, welche in der eigenen Wohnregion nicht verfügbar ist, ist weiterhin gegeben.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums auch in englischer Sprache. Alle weiteren Details kann man in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Italien nachlesen. Es werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar.
Beschränkungen im Land
In der Republik San Marino gelten die Einschränkungen aus dem Dekret NR. 206, mit den Anlagen eins und zwei, die unten aufgeführt sind.
Als Versammlungen sind nur institutionellen Gremien gestattet. Für eine Besprechung mit mehr als vier Personen aus verschiedenen Haushalten wird eine Videokonferenz empfohlen. Der Zugang zu Lebensmittelhändlern ist nur individuell gestattet, die Polizei achtet darauf, dass sich keine Warteschlangen vor den Läden bilden. Einkaufszentren haben unter Voraussetzung der Einhaltung der Hygieneregeln geöffnet. Private Feiern sind nicht erlaubt. Restaurants, Cafés und Bars sind von 24 bis 4.30 Uhr geschlossen, Clubs und Diskotheken bis auf weiteres ganz geschlossen. Märkte und religiöse Zeremonien sind mit Einschränkungen erlaubt, spezifische Regelungen wurden dazu mit dem Congresso di Stato und der Diözese von San Marino-Montefeltro getroffen. Der Sportbetrieb unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Hallensport für Kinder unter 14 Jahren außerhalb der Schule ist verboten. Für die Sekundarstufe zwei ist bis zum 23. Dezember 2020 Fernunterricht vorgesehen.
Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge (Art. 6 des Dekrets 206).
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen, öffentlichen Bereichen, öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, herrscht Maskenpflicht. Eine Maske ist stets mit sich zu führen. Masken müssen auch in Privathaushalten (sofern nicht des gleichen Haushalts angehörig) sowie in Gegenwart von älteren Menschen getragen werden. Weiterhin gilt eine Maskenpflicht an den Schulen, außer zu körperlichen Aktivitäten, zur Nahrungsaufnahmen und an den jeweiligen Sitzplätzen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit einer Behinderung, welche das Tragen von Masken nicht zulässt. Plexiglas-Visiere gelten nicht als Maske. Die Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht wird mit Bußgeldern bestraft. In Einrichtungen für Personen mit Behinderung gelten Sonderregeln (Art. 15). Desinfektionsmittel muss von öffentlich zugänglichen Einrichtungen bereitgestellt werden. Vermehrt kommt es zur Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung und dem Instituto per la Sicurezza Sociale.
• Bei Symptomen von Atemwegserkrankungen oder Fieber (über 37,5°C) kontaktieren Sie das Istituto per la Sicurezza Sociale unter Tel.: 0549-9940001 oder einen Arzt wie in Anhang 1 angegeben.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien .
• Wenn Sie sich touristisch in San Marino aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweden - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen.
Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat folgende Verhaltensregeln veröffentlicht, die seit dem 14. Dezember 2020 landesweit gelten und alle bisherigen regionalen Empfehlungen ersetzen:
• Bleiben Sie schon bei leichten Symptomen zuhause und lassen sich bei anhaltenden Symptomen auf eine COVID-19-Erkrankung testen
• Vermeiden Sie neue Kontakte bestmöglich und treffen sich nur im engsten Familienkreis und/oder mit Personen im selben Haushalt.
• Treffen sind auf eine Größe von bis zu acht Personen zu begrenzen. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind
• Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Aufenthalte in geschlossenen Räumen sowie Gedränge in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Erledigen Sie notwendige Einkaufsgänge alleine und halten Sie sich nicht länger als nötig in Geschäften auf.
• Bei Treffen mit Älteren und anderen Personen, die der Risikogruppe angehören ist besondere Achtsamkeit geboten.
Darüber hinaus gelten die folgenden rechtlichen Einschränkungen:
• Seit dem 20. November 2020 gilt ein Ausschankverbot ab 22 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 22.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
• Versammlungen über acht Personen sind verboten. Das Verbot gilt formell für Veranstaltungen, für die eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden muss. Dies sind in der Regel öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
• Die Regierung hat das schwedische Gesundheitsamt mit Beschluss vom 19. November 2020 ermächtigt, in besonders betroffenen Kommunen Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landessspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Des Weiteren ist - insbesondere auf Reisen - zu beachten:
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Serbien - Ergänzung
Ab dem 20. Dezember darf nur noch ins Land, wer an der Grenze einen negativen Corona-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsbürger, die keinen vorgeschriebenen Corona-Test mitbringen, müssen sich in eine zehntägige Selbstisolation begeben. Diese können sie nur dann vorzeitig beenden, wenn sie sich einem PCR-Test unterziehen und dieser negativ ausfällt. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Reisen auf die Kanaren und die Balearen.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität.
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr, auf den übrigen Balearen gilt weiterhin die nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens sechs Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Siehe dazu Michaels Infos vom 03.12.2020 zur > Einreise nach Malaga.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze gelangt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen ist eine erneut starke Einschränkung des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika nicht auszuschließen. Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
Installieren Sie die mobile App „COVID Alert South Africa“.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ungarn - Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen leichten Rückgang bei den Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise ist für u.a. Deutsche grundsätzlich nicht möglich.
In dem Zusammenhang hat Ungarn bis zum 1. Februar 2021 wieder EU-Binnengrenzkontrollen eingeführt.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
den Güterverkehr,
Geschäftsreisen,
Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und weitreichende Beschränkungen erlassen. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr wurde bis zum 11. Januar 2021 verlängert. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschaden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind hingegen erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen, müssen um 19 Uhr schließen. Gastronomiebetriebe sind geschlossen und dürfen nur eine Abholung für den Außer-Haus-Verzehr anbieten. Die Personen ab 65 Jahren vorbehaltenen Einkaufszeiten wurden zum 12. Dezember 2020 wieder aufgehoben. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten und Schulen bis zur achten Klasse sind geöffnet; die Temperaturmessung findet weiterhin statt; ab der neunten Klasse findet der Unterricht digital statt.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen, auf öffentlichen Plätzen, in besonders gekennzeichneten öffentlichen Bereichen und in Innenstadtbereichen ab 10.000 Einwohnern, in Einkaufszentren, Geschäften, und Taxis, in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen. Lehrer, Erzieher und Krankenhausmitarbeiter werden wöchentlich einem freiwilligen COVID-19-Test unterzogen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
• Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Wenn Sie sich in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich seit dem 9. November 2020 in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Alle Reisenden müssen anschließend zehn Tage zentral in einem Quarantänezentrum bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Bei Einreisen in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die zyprische Regierung hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für das ganze Land bis zum 31. Dezember 2020 verschärft. Diese beinhalten u.a. eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie die Schließung von Restaurants, Bars und Cafés ab 19 Uhr (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste bis 22.30 Uhr erlaubt). Darüber hinaus gelten weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Institutionen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken haben bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen Zutritt.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 14 Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung („residents“) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
San Marino - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach San Marino wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
San Marino war zuletzt von COVID-19 stark betroffen. Dort beträgt die Inzidenz inzwischen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb San Marino als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das Instituto per la Sicurezza Sociale. San Marino hat den Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Einreise
Für die Einreise gelten analog die Einreisebestimmungen wie für Italien. Bei Einreise aus allen Ländern der EU (Schengen und Schengen-assoziierte Länder) ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR-oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Nichtvorliegen eines negativen Tests ist eine Selbstisolation einzuhalten. Ab 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 gelten strengere Regeln: Wer in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund aus der EU einreist (oder nach einem Aufenthalt ohne triftigen Grund in andere EU-Länder nach Italien/San Marino zurückkehrt) unterliegt der Quarantänepflicht. Es ist nicht möglich, sich mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test freizutesten. Während dieses Zeitraums sind alle Reisen in andere Regionen als die des aktuellen Aufenthaltes verboten. Ausnahmen gelten bei beruflichen und gesundheitlichen Gründen, wegen absoluter Dringlichkeit oder der Rückkehr an den eigenen Wohnort. Am 25. Dezember 2020, 26. Dezember 2020 sowie 1. Januar 2021 ist es verboten, in andere Gemeinden zu reisen. Nach der Einreise besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen Gesundheitsamt an Ihrem Aufenthaltsort in San Marino.
Für den Pendlerverkehr zwischen San Marino und Italien gilt Folgendes: Bis zum 20. Dezember 2020 ist der Regionenwechsel zwischen San Marino Emilia Romagna und Marche ohne Selbsterklärung („autocertificazione“) gestattet. Dies gilt nicht für das Zeitfenster zwischen 22 bis 5 Uhr; während dieser Zeit sind nur Reisen für nachgewiesene berufliche Gründe, Situationen der Notwendigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen in Verbindung mit der Selbsterklärung („autocertificazione“) erlaubt.
Vom 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 darf zwischen den italienischen Regionen und San Marino nur aus nachgewiesenen beruflichen oder notwenigen gesundheitlichen Gründen gependelt werden, welche im DPCM vom 3. Dezember 2020 in Verbindung mit der Vorlage der Selbsterklärung („autocertificazione“) gestattet sind. Die von Italien getroffenen verschärften Einschränkungen für den 25. und 26. Dezember 2020 sowie für den 1. Januar 2021 gelten auch für San Marino. Die Möglichkeit der Mobilität zwischen den benachbarten Regionen und San Marino zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Sicherstellung der Lebensmittelversorgung, welche in der eigenen Wohnregion nicht verfügbar ist, ist weiterhin gegeben.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums auch in englischer Sprache. Alle weiteren Details kann man in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Italien nachlesen. Es werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar.
Beschränkungen im Land
In der Republik San Marino gelten die Einschränkungen aus dem Dekret NR. 206, mit den Anlagen eins und zwei, die unten aufgeführt sind.
Als Versammlungen sind nur institutionellen Gremien gestattet. Für eine Besprechung mit mehr als vier Personen aus verschiedenen Haushalten wird eine Videokonferenz empfohlen. Der Zugang zu Lebensmittelhändlern ist nur individuell gestattet, die Polizei achtet darauf, dass sich keine Warteschlangen vor den Läden bilden. Einkaufszentren haben unter Voraussetzung der Einhaltung der Hygieneregeln geöffnet. Private Feiern sind nicht erlaubt. Restaurants, Cafés und Bars sind von 24 bis 4.30 Uhr geschlossen, Clubs und Diskotheken bis auf weiteres ganz geschlossen. Märkte und religiöse Zeremonien sind mit Einschränkungen erlaubt, spezifische Regelungen wurden dazu mit dem Congresso di Stato und der Diözese von San Marino-Montefeltro getroffen. Der Sportbetrieb unterliegt ebenfalls Beschränkungen. Hallensport für Kinder unter 14 Jahren außerhalb der Schule ist verboten. Für die Sekundarstufe zwei ist bis zum 23. Dezember 2020 Fernunterricht vorgesehen.
Der öffentliche Nahverkehr ist weiterhin nutzbar, es gelten besondere Beförderungsbestimmungen für Fahrzeuge (Art. 6 des Dekrets 206).
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen, öffentlichen Bereichen, öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, herrscht Maskenpflicht. Eine Maske ist stets mit sich zu führen. Masken müssen auch in Privathaushalten (sofern nicht des gleichen Haushalts angehörig) sowie in Gegenwart von älteren Menschen getragen werden. Weiterhin gilt eine Maskenpflicht an den Schulen, außer zu körperlichen Aktivitäten, zur Nahrungsaufnahmen und an den jeweiligen Sitzplätzen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit einer Behinderung, welche das Tragen von Masken nicht zulässt. Plexiglas-Visiere gelten nicht als Maske. Die Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht wird mit Bußgeldern bestraft. In Einrichtungen für Personen mit Behinderung gelten Sonderregeln (Art. 15). Desinfektionsmittel muss von öffentlich zugänglichen Einrichtungen bereitgestellt werden. Vermehrt kommt es zur Temperaturmessungen vor Betreten öffentlich zugänglicher Einrichtungen. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen, welche sich im Anhang zu Dekret Nr. 96 findet.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung und dem Instituto per la Sicurezza Sociale.
• Bei Symptomen von Atemwegserkrankungen oder Fieber (über 37,5°C) kontaktieren Sie das Istituto per la Sicurezza Sociale unter Tel.: 0549-9940001 oder einen Arzt wie in Anhang 1 angegeben.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien .
• Wenn Sie sich touristisch in San Marino aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweden - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen.
Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Das schwedische Gesundheitsamt hat folgende Verhaltensregeln veröffentlicht, die seit dem 14. Dezember 2020 landesweit gelten und alle bisherigen regionalen Empfehlungen ersetzen:
• Bleiben Sie schon bei leichten Symptomen zuhause und lassen sich bei anhaltenden Symptomen auf eine COVID-19-Erkrankung testen
• Vermeiden Sie neue Kontakte bestmöglich und treffen sich nur im engsten Familienkreis und/oder mit Personen im selben Haushalt.
• Treffen sind auf eine Größe von bis zu acht Personen zu begrenzen. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind
• Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Aufenthalte in geschlossenen Räumen sowie Gedränge in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Erledigen Sie notwendige Einkaufsgänge alleine und halten Sie sich nicht länger als nötig in Geschäften auf.
• Bei Treffen mit Älteren und anderen Personen, die der Risikogruppe angehören ist besondere Achtsamkeit geboten.
Darüber hinaus gelten die folgenden rechtlichen Einschränkungen:
• Seit dem 20. November 2020 gilt ein Ausschankverbot ab 22 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 22.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
• Versammlungen über acht Personen sind verboten. Das Verbot gilt formell für Veranstaltungen, für die eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden muss. Dies sind in der Regel öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
• Die Regierung hat das schwedische Gesundheitsamt mit Beschluss vom 19. November 2020 ermächtigt, in besonders betroffenen Kommunen Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landessspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Des Weiteren ist - insbesondere auf Reisen - zu beachten:
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Serbien - Ergänzung
Ab dem 20. Dezember darf nur noch ins Land, wer an der Grenze einen negativen Corona-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsbürger, die keinen vorgeschriebenen Corona-Test mitbringen, müssen sich in eine zehntägige Selbstisolation begeben. Diese können sie nur dann vorzeitig beenden, wenn sie sich einem PCR-Test unterziehen und dieser negativ ausfällt. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Reisen auf die Kanaren und die Balearen.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität.
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr, auf den übrigen Balearen gilt weiterhin die nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens sechs Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Siehe dazu Michaels Infos vom 03.12.2020 zur > Einreise nach Malaga.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze gelangt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen ist eine erneut starke Einschränkung des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika nicht auszuschließen. Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
Installieren Sie die mobile App „COVID Alert South Africa“.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ungarn - Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen leichten Rückgang bei den Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Die Einreise ist für u.a. Deutsche grundsätzlich nicht möglich.
In dem Zusammenhang hat Ungarn bis zum 1. Februar 2021 wieder EU-Binnengrenzkontrollen eingeführt.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
den Güterverkehr,
Geschäftsreisen,
Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und weitreichende Beschränkungen erlassen. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr wurde bis zum 11. Januar 2021 verlängert. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschaden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind hingegen erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen, müssen um 19 Uhr schließen. Gastronomiebetriebe sind geschlossen und dürfen nur eine Abholung für den Außer-Haus-Verzehr anbieten. Die Personen ab 65 Jahren vorbehaltenen Einkaufszeiten wurden zum 12. Dezember 2020 wieder aufgehoben. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten und Schulen bis zur achten Klasse sind geöffnet; die Temperaturmessung findet weiterhin statt; ab der neunten Klasse findet der Unterricht digital statt.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen, auf öffentlichen Plätzen, in besonders gekennzeichneten öffentlichen Bereichen und in Innenstadtbereichen ab 10.000 Einwohnern, in Einkaufszentren, Geschäften, und Taxis, in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen. Lehrer, Erzieher und Krankenhausmitarbeiter werden wöchentlich einem freiwilligen COVID-19-Test unterzogen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
• Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
• Wenn Sie sich in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich seit dem 9. November 2020 in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Alle Reisenden müssen anschließend zehn Tage zentral in einem Quarantänezentrum bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Bei Einreisen in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die zyprische Regierung hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für das ganze Land bis zum 31. Dezember 2020 verschärft. Diese beinhalten u.a. eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie die Schließung von Restaurants, Bars und Cafés ab 19 Uhr (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste bis 22.30 Uhr erlaubt). Darüber hinaus gelten weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Institutionen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken haben bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen Zutritt.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Dänemark - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants, Cafés und Fitnesscenter bleiben geschlossen, Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Schüler ab der 5. Klasse und Studierende erhalten Fernunterricht, Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Geschäfte, bleiben geöffnet, Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines. Quelle: AA
Mitten im Weihnachtsgeschäft schließt Dänemark ab Donnerstag alle Einkaufszentren. Damit verschärft die dänische Regierung angesichts immer weiter steigender Infektionszahlen den Teil-Lockdown, der seit heute bereits für alle Restaurants sowie zahlreiche andere Einrichtungen im Land gilt. Alle Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften und Supermärkten müssen ab dem 25. Dezember bis zum 3. Januar schließen. Friseure, Fahrschulen und Ähnliches bereits ab Montag, den 21. Dezember. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Bei allen Personen, die zwischen dem 18. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, wird bei Ankunft ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Es ist zudem eine drei-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen das PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Auch vor dem 18. Dezember 2020 und nach dem 7. Januar 2021 kann bei einzelnen Reisenden bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Der Test ist für Reisende kostenlos. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, eine Weiterreise zu der in der PLF-Anmeldung genannten Zieladresse ist erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 7. Januar 2021 gelten.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Nur für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, entfällt derzeit die Quarantäne. Deutschland zählt zu den „roten Ländern“. Eine Quarantänepflicht besteht somit für alle Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Im gesamten Westjordanland müssen Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien, Restaurants sowie öffentliche und religiöse Einrichtungen jeweils von donnerstags um 19 Uhr bis sonntags um 6 Uhr durchgehend und an den anderen Wochentagen von abends 19 Uhr bis morgens 6 Uhr schließen. Diese Einschränkungen gelten bis 17. Dezember 2020.
In den Gouvernoraten Bethlehem, Nablus, Hebron und Tulkarem gelten weiterreichende Einschränkungen: Vom Abend des 10. Dezember 2020 bis zum Abend des 17. Dezember 2020 gilt in den genannten Gebieten rund um die Uhr ein Lockdown. Nur Supermärkte, Bäckereien und Apotheken dürfen öffnen.
Ab dem 10. Dezember 2020 sind Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kongo, Demokratische Republik - Ergänzung
Die Corona-Beschränkungen werden ab Freitag verschärft. Zwischen 21:00 und 05:00 Uhr wird eine Ausgangssperre verhängt. Vor Weihnachten werden alle Schulen geschlossen, Zeremonien vor Bestattungen verboten sowie öffentlichen Versammlungen von mehr als 10 Personen untersagt. Quelle: BBC
Litauen - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In allen Bezirken beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Litauen als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Reisende aus Deutschland unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, die aus EU-Staaten einreisen, die nicht als „grauen Zonen“ eingestuft sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantäne verpflichtend, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden erfolgtem PCR-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind generell aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Einreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kann es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung kommen. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von 1,0 m zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Januar 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gibt es zudem Beschränkungen für Reisen zwischen den Gemeinden des Landes. Das Verlassen von Gemeinden ist nur aus beruflichen Gründen, zur An- und Abreise von Flug- und Seehäfen sowie Busstationen, zur dringenden Pflege von Angehörigen, sowie bei Tod eines nahen Verwandten gestattet. Weitere Ausnahmen sind möglich, sollten aber vorab mit der örtlichen Polizei (Tel: +370-700-60000) geklärt werden. Straßenkontrollen werden in diesem Zeitraum durch Polizei und weitere Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Beschränkungen durchgeführt.
Alle Einwohner sind aufgerufen das Haus nur wenn nötig zu verlassen. Treffen mit Personen aus anderen Haushalten sind mit Ausnahme von Spaziergängen im Freien zu zweit, bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt.
Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, müssen aber eine Mindestfläche von 15 m² je Kunde sicherstellen. Alle anderen Geschäfte und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann nicht durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 7. November 2020 gilt dies landesweit auch im Freien für Personen, die älter als sechs Jahre sind. Ausnahmen sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt wird, sowie bei sportlicher Betätigung. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Litauen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Namibia - Ergänzung
Namibia verschärft die Corona-Beschränkungen: Personen, die an öffentlichen Versammlungen teilnehmen dürfen, werden von 200 auf 50 für drinnen und 100 für draußen reduziert. Die Bars und Restaurants des Landes müssen um 22:00 Uhr schließen. Die Eigentümer wurden gebeten, sicherzustellen, dass der Abstand zwischen den Tischen zwei Meter beträgt. Fahrer und Passagiere des öffentlichen Verkehrs sind angehalten, ihre Masken während ihrer gesamten Fahrzeit aufzusetzen. Die neuen Beschränkungen treten am Mittwoch um Mitternacht für zunächst 14 Tage in Kraft. Quelle: BBC sowie Government Namibia, siehe .pdf
Nepal - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen sowie deren Ehepartnern ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen. Sie dürfen unter strengen Auflagen einreisen, wobei die Konditionen ständigen kurzfristigen Änderungen unterliegen können.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Nepal ist derzeit nicht möglich, die Grenzen zu Indien und China sind bis auf wenige Ausnahmen auf dem Land- wie Luftweg geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen zur Verfügung. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen erneut ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information können die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt erteilen.
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt und bleibt für den Besucherverkehr weitestgehend geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Skopje (mit fast der Hälfte aller landesweit gezählten Infektionen), Kumanovo, Tetovo und Shtip.
Nordmazedonien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Ansammlungen im Freien von mehr als 4 Personen sind verboten. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie sind zusätzliche, auch zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen möglich.
Gaststätten außerhalb von Hotels müssen bis spätestens 18 Uhr ihren Betrieb einstellen, Restaurants etc. in Hotels schließen spätestens um 21 Uhr. Live-Musik und Musik mit einer Lautstärke über 50 dB sind in Innenräumen wie Restaurants, Kneipen etc. verboten. Diskotheken und Nachtclubs sind geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis 50% ihrer üblichen Kapazität ausgelastet sein. Auf verkehrsreichen Strecken und im Berufsverkehr kann es dadurch zu längeren Wartezeiten z.B. im städtischen Busverkehr kommen.
Auf Ämtern und Behörden werden abhängig von der lokalen Infektionslage Schicht- und Heimarbeit eingeführt, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt werden kann. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besuchsverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Ebenso sind Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken sowie Banken und Tankstellen zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Vereinzelt kann es wegen Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln zu Schlangenbildung kommen (häufig vor Bankfilialen).
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Ergänzung
Die Slowakei hat den Start eines für nächste Woche geplanten Lockdowns bereits auf diesen Samstag vorgezogen. Zugleich treten ab Samstag, 5.00 Uhr, strenge Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Weihnachtseinkäufe sind somit nur mehr bis Freitag möglich. Ursprünglich sollten erst ab 21. Dezember alle Geschäfte außer etwa Supermärkte mindestens drei Wochen lang geschlossen bleiben. Eine gleichzeitige Ausgangssperre war in den bisherigen Plänen der Regierung nicht vorgesehen. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Ergänzung zu Teneriffa
Ab Freitagnacht, 18. Dezember, dürfen Touristen laut Kanaren-Präsident Angel Victor Torres für die nächsten 15 Tage nicht mehr einreisen. Darüber hinaus gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens. Quelle: touristik aktuell
Venezuela - Ergänzung
Vor Reisen nach Venezuela wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Venezuela ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn des Fluges erfolgt sein muss. Bei Einreise erfolgt ein weiterer Test durch lokale Behörden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine Zwangsquarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei Symptomen von COVID-19 wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde vor kurzem zunächst nur in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Mexiko und in die Türkei wieder aufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen wurden am 30. November 2020 wieder aufgenommen, bleiben aber weiterhin eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten Quarantänemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, auch für Reisen im Land.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch der Erhalt zuverlässiger Informationen über den Ausbreitungsgrad völlig unzureichend. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Schulen und Behörden sind geschlossen. Hotels sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht in der Öffentlichkeit die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants, Cafés und Fitnesscenter bleiben geschlossen, Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Schüler ab der 5. Klasse und Studierende erhalten Fernunterricht, Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Geschäfte, bleiben geöffnet, Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines. Quelle: AA
Mitten im Weihnachtsgeschäft schließt Dänemark ab Donnerstag alle Einkaufszentren. Damit verschärft die dänische Regierung angesichts immer weiter steigender Infektionszahlen den Teil-Lockdown, der seit heute bereits für alle Restaurants sowie zahlreiche andere Einrichtungen im Land gilt. Alle Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften und Supermärkten müssen ab dem 25. Dezember bis zum 3. Januar schließen. Friseure, Fahrschulen und Ähnliches bereits ab Montag, den 21. Dezember. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Bei allen Personen, die zwischen dem 18. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, wird bei Ankunft ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Es ist zudem eine drei-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen das PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Auch vor dem 18. Dezember 2020 und nach dem 7. Januar 2021 kann bei einzelnen Reisenden bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Der Test ist für Reisende kostenlos. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, eine Weiterreise zu der in der PLF-Anmeldung genannten Zieladresse ist erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 7. Januar 2021 gelten.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Nur für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, entfällt derzeit die Quarantäne. Deutschland zählt zu den „roten Ländern“. Eine Quarantänepflicht besteht somit für alle Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Im gesamten Westjordanland müssen Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien, Restaurants sowie öffentliche und religiöse Einrichtungen jeweils von donnerstags um 19 Uhr bis sonntags um 6 Uhr durchgehend und an den anderen Wochentagen von abends 19 Uhr bis morgens 6 Uhr schließen. Diese Einschränkungen gelten bis 17. Dezember 2020.
In den Gouvernoraten Bethlehem, Nablus, Hebron und Tulkarem gelten weiterreichende Einschränkungen: Vom Abend des 10. Dezember 2020 bis zum Abend des 17. Dezember 2020 gilt in den genannten Gebieten rund um die Uhr ein Lockdown. Nur Supermärkte, Bäckereien und Apotheken dürfen öffnen.
Ab dem 10. Dezember 2020 sind Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kongo, Demokratische Republik - Ergänzung
Die Corona-Beschränkungen werden ab Freitag verschärft. Zwischen 21:00 und 05:00 Uhr wird eine Ausgangssperre verhängt. Vor Weihnachten werden alle Schulen geschlossen, Zeremonien vor Bestattungen verboten sowie öffentlichen Versammlungen von mehr als 10 Personen untersagt. Quelle: BBC
Litauen - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In allen Bezirken beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Litauen als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Reisende aus Deutschland unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, die aus EU-Staaten einreisen, die nicht als „grauen Zonen“ eingestuft sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantäne verpflichtend, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden erfolgtem PCR-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind generell aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Einreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kann es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung kommen. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von 1,0 m zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Januar 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gibt es zudem Beschränkungen für Reisen zwischen den Gemeinden des Landes. Das Verlassen von Gemeinden ist nur aus beruflichen Gründen, zur An- und Abreise von Flug- und Seehäfen sowie Busstationen, zur dringenden Pflege von Angehörigen, sowie bei Tod eines nahen Verwandten gestattet. Weitere Ausnahmen sind möglich, sollten aber vorab mit der örtlichen Polizei (Tel: +370-700-60000) geklärt werden. Straßenkontrollen werden in diesem Zeitraum durch Polizei und weitere Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Beschränkungen durchgeführt.
Alle Einwohner sind aufgerufen das Haus nur wenn nötig zu verlassen. Treffen mit Personen aus anderen Haushalten sind mit Ausnahme von Spaziergängen im Freien zu zweit, bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt.
Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, müssen aber eine Mindestfläche von 15 m² je Kunde sicherstellen. Alle anderen Geschäfte und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann nicht durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 7. November 2020 gilt dies landesweit auch im Freien für Personen, die älter als sechs Jahre sind. Ausnahmen sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt wird, sowie bei sportlicher Betätigung. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Litauen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Namibia - Ergänzung
Namibia verschärft die Corona-Beschränkungen: Personen, die an öffentlichen Versammlungen teilnehmen dürfen, werden von 200 auf 50 für drinnen und 100 für draußen reduziert. Die Bars und Restaurants des Landes müssen um 22:00 Uhr schließen. Die Eigentümer wurden gebeten, sicherzustellen, dass der Abstand zwischen den Tischen zwei Meter beträgt. Fahrer und Passagiere des öffentlichen Verkehrs sind angehalten, ihre Masken während ihrer gesamten Fahrzeit aufzusetzen. Die neuen Beschränkungen treten am Mittwoch um Mitternacht für zunächst 14 Tage in Kraft. Quelle: BBC sowie Government Namibia, siehe .pdf
Nepal - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen sowie deren Ehepartnern ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen. Sie dürfen unter strengen Auflagen einreisen, wobei die Konditionen ständigen kurzfristigen Änderungen unterliegen können.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Nepal ist derzeit nicht möglich, die Grenzen zu Indien und China sind bis auf wenige Ausnahmen auf dem Land- wie Luftweg geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen zur Verfügung. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen erneut ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information können die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt erteilen.
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt und bleibt für den Besucherverkehr weitestgehend geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Skopje (mit fast der Hälfte aller landesweit gezählten Infektionen), Kumanovo, Tetovo und Shtip.
Nordmazedonien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Ansammlungen im Freien von mehr als 4 Personen sind verboten. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie sind zusätzliche, auch zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen möglich.
Gaststätten außerhalb von Hotels müssen bis spätestens 18 Uhr ihren Betrieb einstellen, Restaurants etc. in Hotels schließen spätestens um 21 Uhr. Live-Musik und Musik mit einer Lautstärke über 50 dB sind in Innenräumen wie Restaurants, Kneipen etc. verboten. Diskotheken und Nachtclubs sind geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis 50% ihrer üblichen Kapazität ausgelastet sein. Auf verkehrsreichen Strecken und im Berufsverkehr kann es dadurch zu längeren Wartezeiten z.B. im städtischen Busverkehr kommen.
Auf Ämtern und Behörden werden abhängig von der lokalen Infektionslage Schicht- und Heimarbeit eingeführt, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt werden kann. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besuchsverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen.
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Ebenso sind Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken sowie Banken und Tankstellen zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Vereinzelt kann es wegen Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln zu Schlangenbildung kommen (häufig vor Bankfilialen).
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Ergänzung
Die Slowakei hat den Start eines für nächste Woche geplanten Lockdowns bereits auf diesen Samstag vorgezogen. Zugleich treten ab Samstag, 5.00 Uhr, strenge Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Weihnachtseinkäufe sind somit nur mehr bis Freitag möglich. Ursprünglich sollten erst ab 21. Dezember alle Geschäfte außer etwa Supermärkte mindestens drei Wochen lang geschlossen bleiben. Eine gleichzeitige Ausgangssperre war in den bisherigen Plänen der Regierung nicht vorgesehen. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Ergänzung zu Teneriffa
Ab Freitagnacht, 18. Dezember, dürfen Touristen laut Kanaren-Präsident Angel Victor Torres für die nächsten 15 Tage nicht mehr einreisen. Darüber hinaus gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens. Quelle: touristik aktuell
Venezuela - Ergänzung
Vor Reisen nach Venezuela wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Venezuela ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn des Fluges erfolgt sein muss. Bei Einreise erfolgt ein weiterer Test durch lokale Behörden. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt eine Zwangsquarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei Symptomen von COVID-19 wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde vor kurzem zunächst nur in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Mexiko und in die Türkei wieder aufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen wurden am 30. November 2020 wieder aufgenommen, bleiben aber weiterhin eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten Quarantänemaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, auch für Reisen im Land.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch der Erhalt zuverlässiger Informationen über den Ausbreitungsgrad völlig unzureichend. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Schulen und Behörden sind geschlossen. Hotels sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Hygieneregeln
Es besteht in der Öffentlichkeit die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Bulgarien - Ergänzung
Bulgarien hat den Teil-Lockdown bis Ende Januar verlängert - allerdings in gelockerter Form. Restaurants in Hotels werden ab 1. Januar 2021 unter Auflagen den Betrieb nur für Hausgäste wieder aufnehmen können. Zudem werden Museen, Galerien und Kinos ab Januar bei 30 Prozent ihrer Kapazität wieder öffnen können. Kindergärten und Schulen bis zur vierten Klasse sollen am 4. Januar wieder öffnen. Nachtclubs, Kasinos, Restaurants und weitere Lokale sowie Sportsäle mussten Ende November schließen. Die betroffenen Unternehmer sollen von der Regierung weiter unterstützt werden. Von den Einschränkungen wurden Apotheken, Supermärkte, Drogerien, Bank- und Versicherungsfilialen ausgenommen. Tankstellen sind geöffnet. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen, Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Schüler ab der 5. Klasse und Studierende erhalten Fernunterricht, Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Geschäfte, bleiben geöffnet, Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Vom 25. Dezember bis 3. Januar 2021 bleibt der gesamte Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten/Lebensmittelgeschäften und Apotheken geschlossen.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung
Ab sofort gilt im gesamten Westjordanland eine zweiwöchige Sperrmaßnahmen. Von 19 Uhr bis 6 Uhr morgens gilt eine nächtliche Ausgangssperre. An Freitagen und Samstagen - also dem örtliche Wochenende - besteht der Lockdown rund um die Uhr. Die meisten Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien müssen in der Zeit der Ausgehverbote schließen. Die Maßnahmen sollen bis zum 2. Januar dauern und dürften den Reiseverkehr im gesamten Gebiet massiv einschränken. Offenbar dürften damit auch die öffentlichen Feiern in Betlehem - dem Geburtsort Jesu - in diesem Jahr erheblich zurückgefahren werden. Quelle: tagesschau.de
Norwegen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in der Provinz Viken. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo und Viken aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Diese Möglichkeit der Testung bei Ankunft besteht aktuell nur am internationalen Flughafen Tocumen. Bei Einreise auf dem Landweg von Costa Rica muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test vorgelegt werden, der höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Grundsätzlich besteht eine nationale Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Zwischen 18. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist die nationale Ausgangssperre auf zwischen 19 Uhr und 5 Uhr erweitert worden.
Zusätzlich gilt vom 25. Dezember 2020 19 Uhr bis 28. Dezember 2020, 5 Uhr, sowie vom 1. Januar 2021, 19 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr, eine ganztägige Ausgangssperre.
Zwischen 23. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist der Besuch und die Nutzung von Stränden und Flüssen untersagt.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen.
Viele Hotels aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Ergänzung
Polen hat für Silvester und Neujahr Ausgangsbeschränkungen verhängt. Vom 31. Dezember ab 19 Uhr bis zum 1. Januar 6 Uhr dürfen die Bürger ihre Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen, etwa für den Gang zur Apotheke oder zur Arbeit. Wer gegen die Regelung verstoße, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für die Zeit vom 28. Dezember bis zum 17. Januar wird zudem der Lockdown erneut verschärft. Geschäfte in Einkaufszentren müssen schließen - mit Ausnahme von Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien. Auch Hotels, die in Polen bislang noch Geschäftsreisende aufnehmen durften, müssen ihren Betrieb vorübergehend einstellen. Es habe zuletzt viele Inserate von Hotels mit Angeboten für vermeintliche "Dienstreisen" in der Ferienzeit gegeben. Nun sollen nur noch medizinisches Personal sowie Helfer von Armee, Polizei und Feuerwehr bei Bedarf in Hotels unterkommen. Die Skipisten werden ebenfalls geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich wieder möglich. Touristen benötigen für die Einreise Nachweise von verbindlichen Reservierungen der Unterkünfte. Alle Reisenden müssen einen negativen RT-PCR-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als fünf Tage sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein Covid-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Der Transfer in das Hotel kostet 10 USD. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von fünf Tagen vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Der Test sollte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug erfolgen. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Maße statt.
Beschränkungen im Land
Vom 15. bis 21. Dezember 2020 gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr; vom 22. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 von 20 bis 4 Uhr am Folgetag. Darüber hinaus sind soziale Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum verboten. Fitnesscenter und Pools sind nicht öffentlich zugänglich. Speziell für die Stadt Musanze gilt ab 15. Dezember 2020 für die folgenden drei Wochen eine Ausgangssperre von 19 bis 4 Uhr. Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen und alle Mototaxis müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden. Besuche der Parks sind nur mit negativem PCR-Test möglich. Alkohol wird nur bei gesetztem Essen serviert.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Serbien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau. Derzeit nimmt die Zahl der Neuinfektionen erneut stark zu.
Serbien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können ab dem 20. Dezember 2020 grundsätzlich nur noch mit einem negativen PCR-Test einreisen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum ist. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes erfolgen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt) sowie Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Diese wird aufgehoben durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 Uhr bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung.
Für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik -Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen rot eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorheriger Online-Anzeige der Reise.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Da ab dem 18. Dezember 2020 die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt ist, ist es derzeit nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig davon ob man aus einem Land der grünen, orangen oder roten Kategorie einreist.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise ohne negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausgenommen davon sind Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit einer Akkreditierung in Tschechien, für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet. Es ist nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, können ohne Angabe eines Grundes einreisen, müssen aber
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben geöffnet. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Es dürfen sich in Innenräumen und im Freien nur max. 6 Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 20 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind mit Einschränkungen geöffnet, kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer möglich. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen sozialen Einrichtungen sind unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Bulgarien hat den Teil-Lockdown bis Ende Januar verlängert - allerdings in gelockerter Form. Restaurants in Hotels werden ab 1. Januar 2021 unter Auflagen den Betrieb nur für Hausgäste wieder aufnehmen können. Zudem werden Museen, Galerien und Kinos ab Januar bei 30 Prozent ihrer Kapazität wieder öffnen können. Kindergärten und Schulen bis zur vierten Klasse sollen am 4. Januar wieder öffnen. Nachtclubs, Kasinos, Restaurants und weitere Lokale sowie Sportsäle mussten Ende November schließen. Die betroffenen Unternehmer sollen von der Regierung weiter unterstützt werden. Von den Einschränkungen wurden Apotheken, Supermärkte, Drogerien, Bank- und Versicherungsfilialen ausgenommen. Tankstellen sind geöffnet. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 3. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants, Cafés, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen, Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Schüler ab der 5. Klasse und Studierende erhalten Fernunterricht, Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Geschäfte, bleiben geöffnet, Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Vom 25. Dezember bis 3. Januar 2021 bleibt der gesamte Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten/Lebensmittelgeschäften und Apotheken geschlossen.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung
Ab sofort gilt im gesamten Westjordanland eine zweiwöchige Sperrmaßnahmen. Von 19 Uhr bis 6 Uhr morgens gilt eine nächtliche Ausgangssperre. An Freitagen und Samstagen - also dem örtliche Wochenende - besteht der Lockdown rund um die Uhr. Die meisten Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien müssen in der Zeit der Ausgehverbote schließen. Die Maßnahmen sollen bis zum 2. Januar dauern und dürften den Reiseverkehr im gesamten Gebiet massiv einschränken. Offenbar dürften damit auch die öffentlichen Feiern in Betlehem - dem Geburtsort Jesu - in diesem Jahr erheblich zurückgefahren werden. Quelle: tagesschau.de
Norwegen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in der Provinz Viken. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo und Viken aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Diese Möglichkeit der Testung bei Ankunft besteht aktuell nur am internationalen Flughafen Tocumen. Bei Einreise auf dem Landweg von Costa Rica muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test vorgelegt werden, der höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Grundsätzlich besteht eine nationale Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Zwischen 18. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist die nationale Ausgangssperre auf zwischen 19 Uhr und 5 Uhr erweitert worden.
Zusätzlich gilt vom 25. Dezember 2020 19 Uhr bis 28. Dezember 2020, 5 Uhr, sowie vom 1. Januar 2021, 19 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr, eine ganztägige Ausgangssperre.
Zwischen 23. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist der Besuch und die Nutzung von Stränden und Flüssen untersagt.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen.
Viele Hotels aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Ergänzung
Polen hat für Silvester und Neujahr Ausgangsbeschränkungen verhängt. Vom 31. Dezember ab 19 Uhr bis zum 1. Januar 6 Uhr dürfen die Bürger ihre Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen, etwa für den Gang zur Apotheke oder zur Arbeit. Wer gegen die Regelung verstoße, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für die Zeit vom 28. Dezember bis zum 17. Januar wird zudem der Lockdown erneut verschärft. Geschäfte in Einkaufszentren müssen schließen - mit Ausnahme von Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien. Auch Hotels, die in Polen bislang noch Geschäftsreisende aufnehmen durften, müssen ihren Betrieb vorübergehend einstellen. Es habe zuletzt viele Inserate von Hotels mit Angeboten für vermeintliche "Dienstreisen" in der Ferienzeit gegeben. Nun sollen nur noch medizinisches Personal sowie Helfer von Armee, Polizei und Feuerwehr bei Bedarf in Hotels unterkommen. Die Skipisten werden ebenfalls geschlossen. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich wieder möglich. Touristen benötigen für die Einreise Nachweise von verbindlichen Reservierungen der Unterkünfte. Alle Reisenden müssen einen negativen RT-PCR-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als fünf Tage sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein Covid-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Der Transfer in das Hotel kostet 10 USD. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von fünf Tagen vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Der Test sollte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug erfolgen. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Maße statt.
Beschränkungen im Land
Vom 15. bis 21. Dezember 2020 gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr; vom 22. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 von 20 bis 4 Uhr am Folgetag. Darüber hinaus sind soziale Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum verboten. Fitnesscenter und Pools sind nicht öffentlich zugänglich. Speziell für die Stadt Musanze gilt ab 15. Dezember 2020 für die folgenden drei Wochen eine Ausgangssperre von 19 bis 4 Uhr. Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen und alle Mototaxis müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden. Besuche der Parks sind nur mit negativem PCR-Test möglich. Alkohol wird nur bei gesetztem Essen serviert.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Serbien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau. Derzeit nimmt die Zahl der Neuinfektionen erneut stark zu.
Serbien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können ab dem 20. Dezember 2020 grundsätzlich nur noch mit einem negativen PCR-Test einreisen, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum ist. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes erfolgen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt) sowie Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Diese wird aufgehoben durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 Uhr bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung.
Für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik -Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen rot eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorheriger Online-Anzeige der Reise.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Da ab dem 18. Dezember 2020 die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt ist, ist es derzeit nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig davon ob man aus einem Land der grünen, orangen oder roten Kategorie einreist.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise ohne negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausgenommen davon sind Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit einer Akkreditierung in Tschechien, für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet. Es ist nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, können ohne Angabe eines Grundes einreisen, müssen aber
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben geöffnet. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Es dürfen sich in Innenräumen und im Freien nur max. 6 Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 20 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind mit Einschränkungen geöffnet, kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer möglich. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen sozialen Einrichtungen sind unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Andorra - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Andorra gehört aufgrund der geringen Einwohnerzahl zu den relativ am stärksten betroffenen Ländern. Der Großteil der Bevölkerung ist inzwischen getestet.
In Andorra überschreitet die Zahl der Neuinfektionen weiterhin 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Einstufung zum Risikogebiet fortbesteht.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Andorra erlaubt die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht.
Reisende, die drei Nächte oder mehr in Andorra übernachten möchten, müssen einen negativen PCR- oder TMA-Diagnosetest vorweisen, der höchstens 72 Stunden vor Ankunft in Andorra durchgeführt wurde. Ausgenommen sind:
- Kinder unter sechs Jahren
- Reisende, die in Portugal, Frankreich oder Spanien, ansässig sind.
- Reisende, die in Ländern ansässig sind, die in der vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wöchentlich erstellten Liste als „grüne Länder“ eingestuft sind.
- Reisende, die in Ländern ansässig sind, wo ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5.000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivitätsrate von weniger als 9% gegeben ist.
Das Testergebnis muss in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden und in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst sein. Es muss folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Nummer des mitgeführten Ausweisdokuments, Datum der Durchführung des Tests, Bezeichnung und Kontaktdaten des Analyselabors, die angewandte Testtechnik und das negative Testergebnis.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 m, im Freien vier m. Kulturelle, sportliche und Freizeit-Veranstaltungen dürfen nur mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis zu max. 50% belegt werden. Es gilt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei den o.a. Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, sowie an öffentlichen Plätzen und im Feien eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab dem 10. Lebensjahr. Bei sportlicher Betätigung im Freien kann auf die Mund- und Nasenbedeckung verzichtet werden, wenn der Sicherheitsabstand von vier Meter eingehalten werden kann. In städtischen Gebieten muss auch beim Fahrradfahren die Mund- und Nasenbedeckung getragen werden.
In Fahrzeugen ist das Tragen eines Mundschutzes ebenfalls Pflicht, wenn Personen nicht desselben Haushalts in einem Fahrzeug unterwegs sind.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Auch PCR-Tests aus Andorra, die höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sind, werden akzeptiert. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Aserbaidschan - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir durch. Im Dezember gibt es mehrere Flüge von und nach Kiew. Die Wiederaufnahme von weiteren Flugverbindungen wurde angekündigt.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde vorläufig bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In diesem Rahmen wurde vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 ein erneuter Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen verhängt.
• Der öffentliche Personennahverkehr ist landesweit eingestellt.
• Restaurants, Cafés und Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Supermärkten sind geschlossen.
• Der Überlandverkehr ist nur für Waren- und Spezialtransporte erlaubt.
Das Haus darf nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkäufe oder Erledigung notwendiger persönlicher Angelegenheit (z.B. staatliche Dienstleistungen, Bankangelegenheiten o.ä.) sowie Teilnahme an der Beisetzung Angehöriger) und nach vorheriger SMS-Genehmigung für einen maximalen Zeitraum von drei Stunden verlassen werden. Um die Genehmigung zu erhalten, muss eine SMS an die Nummer 8103 geschickt werden. Nähere Hinweise nebst einer detaillierten Video-Anleitung finden sich beim aserbaidschanischen Migrationsdienst.
Die An- und Abfahrt zum Flughafen ist bei Vorlage eines Flugtickets oder eines Reisepasses mit Einreisestempeln auch ohne SMS-Genehmigung möglich.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innen- und Außenbereichen. Die Einhaltung wird streng kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Änderung Einreise
Brasilien verlangt künftig bei der Einreise mit dem Flugzeug sowohl von Brasilianern als auch von Ausländern einen negativen Test auf das Coronavirus. Dies berichtete das Nachrichtenportal "G1" unter Berufung auf einen Regierungserlass. Nach dem Bericht gilt die Regelung ab dem 30. Dezember, der Corona-Test muss bis zu 72 Stunden vor dem Abflug gemacht werden. Quelle: tagesschau.de
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Cabo Verde war von COVID-19 teilweise stark betroffen, die Situation hat sich jedoch in den letzten Wochen verbessert. Die stärker betroffenen Inseln sind derzeit Fogo, São Vicente, Santiago und Santo Antão. Auf der Urlaubsinsel Sal gibt es momentan keine aktiven Fälle, auf Boa Vista ist die Zahl im unteren einstelligen Bereich. Cabo Verde ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen und wird auch noch zunehmend wieder ausgebaut.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet wieder ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel Fogo ist momentan der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, der Katastrophenfall (contingencia). Alle Freizeiteinrichtungen (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land geschlossen und alle Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringt, sind verboten. Die Öffnungszeiten von Lokalen, die alkoholische Getränke ausschenken, werden je nach Insel auf 23:59 Uhr (im Katastrophenfall/contingencia) bzw. 21 Uhr (bei Notstand/calamidade) beschränkt. Läden schließen um 20:30 Uhr mit Ausnahme von Bäckereien und Apotheken, die um 21 Uhr schließen..
Im Rahmen der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage sind Feiern im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten. Erlaubt sind private Feiern mit maximal 15 Personen, möglichst aus dem gleichen Haushalt. Restaurants dürfen am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 bis 2:30 Uhr öffnen.
Badeaktivitäten (Strand) sind von 6 bis 18 Uhr, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, erlaubt. Davon ausgenommen ist die Insel Fogo, hier gelten beschränkte Zugänge zu den Stränden.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen sind sportliche Aktivitäten im Freien sowie Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Chile - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin stark betroffen. Die Infektionszahlen sind in einzelnen Landesteilen so hoch, dass die chilenischen Gesundheitsbehörden Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit verhängt haben. Regionale Schwerpunkte sind der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen BíoBío, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt).
Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 23. November 2020 ist die Einreise für touristische Zwecke ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile wieder möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Die Einreisevoraussetzungen umfassen eine eidesstattliche Erklärung, eine internationale Reisekrankenversicherung, die ausdrücklich Sars-Cov-2-Erkrankungen abdeckt, mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 30.000 USD, und einen PCR-Test mit negativem Ergebnis (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise in Chile). Die verbindliche Entscheidung über die Gewährung der Einreise fällen in jedem Einzelfall die Polizei- und Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile. Diese können Einreisende außerdem nach dem Zufallsprinzip auswählen und zur Vornahme eines zusätzlichen PCR-Tests vor Ort in Chile anweisen.
Bei Einreisen aus einem von der WHO im Status „community transmissions“ geführten Risikoland ist die Einhaltung der Quarantäne auch nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses zwingend erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Bei zugelassenen Einreisen aus dem Ausland über den Flughafen Santiago de Chile ist auch im Falle der Quarantäneverpflichtung die Weiterreise an den Zielort in Chile mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln innerhalb von 24 Stunden nach Einreise möglich.
Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile gilt bis vorerst zum 31.März 2021 der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes "Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Estland - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Ida-Viru, Harju, Hiiu, Rapla, Põlva, Viljandi, Võru, Tartu, Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region Pärnu.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet Infektionszahlen mit regional unterschiedlicher Ausprägung. In den Regionen Tartu, Ida-Viru, Harju, Hiiu, Rapla, Põlva, Viljandi, Võru, Jõgeva, Lääne, Lääne-Viru und Pärnu beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Beschränkungen beschlossen, welche landesweit seit dem 14. Dezember 2020 bis zunächst 3. Januar 2021 gelten. Diese umfassen neben der zwei Haushalte und zwei Meter Abstandsregeln, einer Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, auch eine Obergrenze für Geschäfte und Gastronomie. Für die Region Ida-Viru gilt zusätzlich seit dem 12. Dezember 2020 die Schließung alle Freizeiteinrichtungen, der Gastronomie und ein Beherbergungsverbot bis zum 3. Januar 2021. Abhängig von der weiteren epidemiologischen Entwicklung behält sich die Regierung vor, kurzfristig weitere lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Wissenschaftsrat zu ergreifen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Finnland - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Päijät-Häme und Nordösterbotten wird gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember gilt dies auch für die Region Varsinais-Suomi.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen steigen landesweit. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und die Regionen Päijät-Häme, Nordösterbotten und Varsinais-Suomi. In diesen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie erfolgt regional; informieren Sie sich über die regionalen unterschiedlichen Regelungen und Beschränkungen auf der Website der finnischen Gesundheitsbehörde THL. Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den Regionen Uusimaa, Nordösterbotten, Päijät-Häme und Varsinais-Suomi aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Griechenland - Reisewarnung wird angepasst
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 wird die Reisewarnung für die Region Westgriechenland aufgehoben.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien sowie Nördliche Ägäis beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Bei allen Personen, die zwischen dem 18. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, wird bei Ankunft ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Es ist zudem eine drei-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen das PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Auch vor dem 18. Dezember 2020 und nach dem 7. Januar 2021 kann bei einzelnen Reisenden bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Der Test ist für Reisende kostenlos. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, eine Weiterreise zu der in der PLF-Anmeldung genannten Zieladresse ist erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 7. Januar 2021 gelten.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie das Überseegebiet Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für das Überseegebiet Bermuda. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer PCR-Test, Antigen- oder Lamp-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
England ist seit 2. Dezember 2020 zu seinem 3-Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Fast ganz England befindet sich in Stufe 2 oder Stufe 3.
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln.
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen "Postcode Checker" kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland, ebenso wie nähere Informationen zu den besonderen Regelungen für die Weihnachtsfeiertage.
In Wales wurde der Lockdown zum 9. November 2020 aufgehoben, es gelten jedoch weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Es ist erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (oder auch erweiterten Haushalts) zu treffen, im Freien sind Treffen mit maximal 4 Personen außerhalb des Haushalts erlaubt. Es sind Reisen innerhalb von Wales möglich, jedoch nicht nach oder von England. Generell sollen Reisen aus touristischen Zwecken auch in Wales vermieden werden. Schulen und Geschäfte haben wieder geöffnet. Restaurants und Pubs dürfen seit dem 4. Dezember 2020 keinen Alkohol mehr verkaufen und müssen um 18 Uhr schließen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants und Geschäften vorgeschrieben.
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East und Mid-West wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Die Inzidenzen liegen nur noch in Border, Dublin, Mid-East und Mid-West bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Voraussichtlich bis zum 7. Januar 2021 darf man innerhalb Irlands ohne Einschränkungen reisen und sind Treffen in privaten Haushalten mit Personen aus insgesamt maximal drei Haushalten zulässig. Eine erhebliche Verkürzung dieses Zeitraums aufgrund des Infektionsgeschehens wird bereits diskutiert.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen können unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Andorra gehört aufgrund der geringen Einwohnerzahl zu den relativ am stärksten betroffenen Ländern. Der Großteil der Bevölkerung ist inzwischen getestet.
In Andorra überschreitet die Zahl der Neuinfektionen weiterhin 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Einstufung zum Risikogebiet fortbesteht.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Andorra erlaubt die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht.
Reisende, die drei Nächte oder mehr in Andorra übernachten möchten, müssen einen negativen PCR- oder TMA-Diagnosetest vorweisen, der höchstens 72 Stunden vor Ankunft in Andorra durchgeführt wurde. Ausgenommen sind:
- Kinder unter sechs Jahren
- Reisende, die in Portugal, Frankreich oder Spanien, ansässig sind.
- Reisende, die in Ländern ansässig sind, die in der vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wöchentlich erstellten Liste als „grüne Länder“ eingestuft sind.
- Reisende, die in Ländern ansässig sind, wo ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5.000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivitätsrate von weniger als 9% gegeben ist.
Das Testergebnis muss in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden und in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst sein. Es muss folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Nummer des mitgeführten Ausweisdokuments, Datum der Durchführung des Tests, Bezeichnung und Kontaktdaten des Analyselabors, die angewandte Testtechnik und das negative Testergebnis.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen von mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 m, im Freien vier m. Kulturelle, sportliche und Freizeit-Veranstaltungen dürfen nur mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis zu max. 50% belegt werden. Es gilt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei den o.a. Veranstaltungen.
Hygieneregeln
Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen, sowie an öffentlichen Plätzen und im Feien eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab dem 10. Lebensjahr. Bei sportlicher Betätigung im Freien kann auf die Mund- und Nasenbedeckung verzichtet werden, wenn der Sicherheitsabstand von vier Meter eingehalten werden kann. In städtischen Gebieten muss auch beim Fahrradfahren die Mund- und Nasenbedeckung getragen werden.
In Fahrzeugen ist das Tragen eines Mundschutzes ebenfalls Pflicht, wenn Personen nicht desselben Haushalts in einem Fahrzeug unterwegs sind.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Auch PCR-Tests aus Andorra, die höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sind, werden akzeptiert. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Aserbaidschan - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Istanbul sowie nach Ankara und Izmir durch. Im Dezember gibt es mehrere Flüge von und nach Kiew. Die Wiederaufnahme von weiteren Flugverbindungen wurde angekündigt.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde vorläufig bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In diesem Rahmen wurde vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 ein erneuter Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen verhängt.
• Der öffentliche Personennahverkehr ist landesweit eingestellt.
• Restaurants, Cafés und Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Supermärkten sind geschlossen.
• Der Überlandverkehr ist nur für Waren- und Spezialtransporte erlaubt.
Das Haus darf nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkäufe oder Erledigung notwendiger persönlicher Angelegenheit (z.B. staatliche Dienstleistungen, Bankangelegenheiten o.ä.) sowie Teilnahme an der Beisetzung Angehöriger) und nach vorheriger SMS-Genehmigung für einen maximalen Zeitraum von drei Stunden verlassen werden. Um die Genehmigung zu erhalten, muss eine SMS an die Nummer 8103 geschickt werden. Nähere Hinweise nebst einer detaillierten Video-Anleitung finden sich beim aserbaidschanischen Migrationsdienst.
Die An- und Abfahrt zum Flughafen ist bei Vorlage eines Flugtickets oder eines Reisepasses mit Einreisestempeln auch ohne SMS-Genehmigung möglich.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innen- und Außenbereichen. Die Einhaltung wird streng kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Änderung Einreise
Brasilien verlangt künftig bei der Einreise mit dem Flugzeug sowohl von Brasilianern als auch von Ausländern einen negativen Test auf das Coronavirus. Dies berichtete das Nachrichtenportal "G1" unter Berufung auf einen Regierungserlass. Nach dem Bericht gilt die Regelung ab dem 30. Dezember, der Corona-Test muss bis zu 72 Stunden vor dem Abflug gemacht werden. Quelle: tagesschau.de
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Cabo Verde war von COVID-19 teilweise stark betroffen, die Situation hat sich jedoch in den letzten Wochen verbessert. Die stärker betroffenen Inseln sind derzeit Fogo, São Vicente, Santiago und Santo Antão. Auf der Urlaubsinsel Sal gibt es momentan keine aktiven Fälle, auf Boa Vista ist die Zahl im unteren einstelligen Bereich. Cabo Verde ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen und wird auch noch zunehmend wieder ausgebaut.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet wieder ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel Fogo ist momentan der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, der Katastrophenfall (contingencia). Alle Freizeiteinrichtungen (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land geschlossen und alle Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringt, sind verboten. Die Öffnungszeiten von Lokalen, die alkoholische Getränke ausschenken, werden je nach Insel auf 23:59 Uhr (im Katastrophenfall/contingencia) bzw. 21 Uhr (bei Notstand/calamidade) beschränkt. Läden schließen um 20:30 Uhr mit Ausnahme von Bäckereien und Apotheken, die um 21 Uhr schließen..
Im Rahmen der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage sind Feiern im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten. Erlaubt sind private Feiern mit maximal 15 Personen, möglichst aus dem gleichen Haushalt. Restaurants dürfen am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 bis 2:30 Uhr öffnen.
Badeaktivitäten (Strand) sind von 6 bis 18 Uhr, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, erlaubt. Davon ausgenommen ist die Insel Fogo, hier gelten beschränkte Zugänge zu den Stränden.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen sind sportliche Aktivitäten im Freien sowie Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Chile - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin stark betroffen. Die Infektionszahlen sind in einzelnen Landesteilen so hoch, dass die chilenischen Gesundheitsbehörden Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit verhängt haben. Regionale Schwerpunkte sind der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen BíoBío, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt).
Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 23. November 2020 ist die Einreise für touristische Zwecke ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile wieder möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Die Einreisevoraussetzungen umfassen eine eidesstattliche Erklärung, eine internationale Reisekrankenversicherung, die ausdrücklich Sars-Cov-2-Erkrankungen abdeckt, mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 30.000 USD, und einen PCR-Test mit negativem Ergebnis (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise in Chile). Die verbindliche Entscheidung über die Gewährung der Einreise fällen in jedem Einzelfall die Polizei- und Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile. Diese können Einreisende außerdem nach dem Zufallsprinzip auswählen und zur Vornahme eines zusätzlichen PCR-Tests vor Ort in Chile anweisen.
Bei Einreisen aus einem von der WHO im Status „community transmissions“ geführten Risikoland ist die Einhaltung der Quarantäne auch nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses zwingend erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Bei zugelassenen Einreisen aus dem Ausland über den Flughafen Santiago de Chile ist auch im Falle der Quarantäneverpflichtung die Weiterreise an den Zielort in Chile mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln innerhalb von 24 Stunden nach Einreise möglich.
Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile gilt bis vorerst zum 31.März 2021 der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes "Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Estland - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Ida-Viru, Harju, Hiiu, Rapla, Põlva, Viljandi, Võru, Tartu, Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region Pärnu.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet Infektionszahlen mit regional unterschiedlicher Ausprägung. In den Regionen Tartu, Ida-Viru, Harju, Hiiu, Rapla, Põlva, Viljandi, Võru, Jõgeva, Lääne, Lääne-Viru und Pärnu beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Beschränkungen beschlossen, welche landesweit seit dem 14. Dezember 2020 bis zunächst 3. Januar 2021 gelten. Diese umfassen neben der zwei Haushalte und zwei Meter Abstandsregeln, einer Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, auch eine Obergrenze für Geschäfte und Gastronomie. Für die Region Ida-Viru gilt zusätzlich seit dem 12. Dezember 2020 die Schließung alle Freizeiteinrichtungen, der Gastronomie und ein Beherbergungsverbot bis zum 3. Januar 2021. Abhängig von der weiteren epidemiologischen Entwicklung behält sich die Regierung vor, kurzfristig weitere lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Wissenschaftsrat zu ergreifen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Finnland - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Päijät-Häme und Nordösterbotten wird gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember gilt dies auch für die Region Varsinais-Suomi.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen steigen landesweit. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und die Regionen Päijät-Häme, Nordösterbotten und Varsinais-Suomi. In diesen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie erfolgt regional; informieren Sie sich über die regionalen unterschiedlichen Regelungen und Beschränkungen auf der Website der finnischen Gesundheitsbehörde THL. Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den Regionen Uusimaa, Nordösterbotten, Päijät-Häme und Varsinais-Suomi aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Griechenland - Reisewarnung wird angepasst
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 wird die Reisewarnung für die Region Westgriechenland aufgehoben.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien sowie Nördliche Ägäis beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Bei allen Personen, die zwischen dem 18. Dezember 2020 und 7. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, wird bei Ankunft ein COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Es ist zudem eine drei-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form “, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen das PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Auch vor dem 18. Dezember 2020 und nach dem 7. Januar 2021 kann bei einzelnen Reisenden bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Der Test ist für Reisende kostenlos. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, eine Weiterreise zu der in der PLF-Anmeldung genannten Zieladresse ist erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 7. Januar 2021 gelten.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie das Überseegebiet Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für das Überseegebiet Bermuda. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer PCR-Test, Antigen- oder Lamp-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
England ist seit 2. Dezember 2020 zu seinem 3-Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Fast ganz England befindet sich in Stufe 2 oder Stufe 3.
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln.
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen "Postcode Checker" kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland, ebenso wie nähere Informationen zu den besonderen Regelungen für die Weihnachtsfeiertage.
In Wales wurde der Lockdown zum 9. November 2020 aufgehoben, es gelten jedoch weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Es ist erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (oder auch erweiterten Haushalts) zu treffen, im Freien sind Treffen mit maximal 4 Personen außerhalb des Haushalts erlaubt. Es sind Reisen innerhalb von Wales möglich, jedoch nicht nach oder von England. Generell sollen Reisen aus touristischen Zwecken auch in Wales vermieden werden. Schulen und Geschäfte haben wieder geöffnet. Restaurants und Pubs dürfen seit dem 4. Dezember 2020 keinen Alkohol mehr verkaufen und müssen um 18 Uhr schließen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants und Geschäften vorgeschrieben.
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East und Mid-West wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Die Inzidenzen liegen nur noch in Border, Dublin, Mid-East und Mid-West bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Voraussichtlich bis zum 7. Januar 2021 darf man innerhalb Irlands ohne Einschränkungen reisen und sind Treffen in privaten Haushalten mit Personen aus insgesamt maximal drei Haushalten zulässig. Eine erhebliche Verkürzung dieses Zeitraums aufgrund des Infektionsgeschehens wird bereits diskutiert.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen können unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Nur für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, entfällt derzeit die Quarantäne. Deutschland zählt zu den „roten Ländern“. Eine Quarantänepflicht besteht somit für alle Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kroatien - Änderung Beschränkungen im Land
Kroatische Behörden haben angekündigt, dass die Bürger vom 23. Dezember bis zum 8. Januar ihren Landkreis nicht verlassen dürfen. Zudem sind während der Feiertage Treffen von mehr als zehn Menschen aus zwei Haushalten verboten. Quelle: tagesschau.de
Mali - Änderung Beschränkungen im Land
Bars und Restaurants müssen ab Mitternacht für zwei Wochen schließen, Messen werden ausgesetzt und Schulen bis zum 10. Januar geschlossen. Quelle: Aljazeera
Mexiko - Änderung Beschränkungen im Land
Mexiko-Stadt und der Nachbarstaat Mexiko gehen ab diesem Wochenende in den Lockdown. Geöffnet bleiben lediglich Lebensmittelgeschäfte, Energieversorger, Transportunternehmen, Produktionsbetriebe und Finanzdienstleistungen. Quelle: Aljazeera
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich geht ab dem 26. Dezember für mindestens drei Wochen erneut in den Lockdown - unter anderem mit ganztägigen Ausgangsbeschränkungen. Ab dem 18. Januar sollen der Handel sowie erstmals seit November auch Kultur und Gastronomie wieder öffnen - allerdings nur für Menschen, die bei einem der dann landesweit umsonst angebotenen Corona-Schnelltests negativ getestet werden. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Am Silvesterabend gilt ab 23 Uhr eine Ausgangssperre, genauso wie an den ersten drei Januar-Tagen. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Die schwedische Regierung hat am Freitag strengere Regeln angekündigt. In den Restaurants dürfen ab Heiligabend nur maximal vier Personen an einem Tisch sitzen und nach 20 Uhr darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie forderte Ministerpräsident Stefan Löfven die Schweden auf, in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mundschutz zu tragen. Das Nichtbefolgen werde aber nicht unter Strafe gestellt. Einkaufszentren, Geschäfte und Fitness-Studios sind aufgerufen, die Anzahl der Kunden zu begrenzen, um Gedränge zu vermeiden. Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder und andere nicht notwendige öffentliche Behörden bleiben bis zum 24. Januar geschlossen. Die Schweden sind aufgefordert, ihre sozialen Kontakte zu begrenzen und möglichst von zu Hause aus zu arbeiten. Quelle: tagesschau.de
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Schweiz verschärft die Schutzmaßnahmen erneut. Ab nächsten Dienstag müssen Restaurants, Kinos, Museen und Sportclubs schließen, aber Geschäfte und die Skigebiete dürfen offen bleiben. Quelle: tagesschau.de
Serbien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau. Derzeit nimmt die Zahl der Neuinfektionen erneut stark zu.
Serbien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ohne negativen PCR-Test dürfen deutsche Staatsangehörige ab dem 20. Dezember 2020 nicht mehr einreisen und werden an der Grenze zurückgewiesen. Bei Einreise darf der negative PCR-Test nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein. Der PCR-Test darf nur von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, stammen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Deutsche im Transit sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 Uhr bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung.
Für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach fünf Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses, nicht des Abstrichs. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn Sie in den drei Monaten vor der Einreise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können.
Grenzpendler mit Wohnsitz in einer Entfernung von bis zu 30 km vom nächstgelegenen Grenzübergang müssen sich alle 14 Tage testen lassen und beim Grenzübertritt neben der Bescheinigung des Arbeitgebers ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) vorlegen können.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Die Transitreise darf nicht länger als 8 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Ab 19. Dezember 2020, 5 Uhr bis voraussichtlich 10. Januar 2021 gilt eine landesweite Ausgangssperre. In dieser Zeit darf man die Wohnung nur in den folgenden Fällen verlassen:
• Fahrten zur Arbeitsstätte
• Kauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Drogerieartikel, Kraftstoff, Tierfutter) im erforderlichen Umfang im nächstgelegenen Einzelhandelsbetrieb. Sonstige Geschäfte bleiben geschlossen.
• Fahrten zur Bank, zur Post und zu Ausgabestellen zwecks Abholung online bestellter Waren
• Pflege nahestehender Personen
• Fahrten zum Arzt
• Fahrten zu Teststationen für PCR- und Antigentests
• Tierpflege
• Besuche zwischen zwei Haushalten. Während der gesamten Dauer der Ausgangssperre sollen sich dann nur diese zwei Haushalte miteinander treffen können („Kontaktblase“)
• Erholung in der Natur, Individualsport (Skifahren nur mit Negativtest, nicht älter als 72 Stunden)
• Reisen von Kindern zum getrennt lebenden Elternteil und Reisen des getrennt lebenden Elternteils zum Kind
• Fahrten zum Gottesdienst.
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur zum Mitnehmen erfolgen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Private Versammlungen von mehr als sechs Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind mit strengen Auflagen erlaubt.
Die Regierung hat den Notstand bis zum 29. Dezember 2020 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Epidemiologische Lage, Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für die Kanarischen Inseln.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Reisen auf die Kanaren und die Balearen.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte ).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität.
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen wird ab 20. Dezember 2020 die bereits geltende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch auf Einreisen vom spanischen Festland ausgedehnt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen auf Mallorca ist vom 17. Dezember 2020 bis zunächst 29. Dezember 2020 die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet, von Freitag-Sonntag und vor Feiertagen allerdings nur bis 18 Uhr.
Auf den übrigen Balearen gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 – 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Tansania - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tansania ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Tansania ist dennoch weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise wird kein negativer COVID-19 Test verlangt. Für alle Reisenden erfolgt ein COVID-19-Screening (Fiebermessen) bei Einreise. Personen mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Bei positivem Test ist eine 14-tägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Eine generelle 14-tägige Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von den meisten Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht im öffentlichen bzw. privaten Raum.
• Sollten Sie sich als Touristen in der Region Kilimandscharo aufhalten, lassen Sie besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanischen Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Thailand - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Thailand ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit ohne größere Einschränkungen möglich. Im Hinblick auf einen möglichen neuen Anstieg der Infektionszahlen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen. Aufgrund ausbleibender, ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Department of Disease Control.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Uruguay - Reisewarnung für das ganze Land, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uruguay wird mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gewarnt.
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 zunehmend betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Montevideo, sowie die Departements Rivera und Rocha. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Uruguay als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vom 21. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 wurde eine allgemeine Einreisesperre für Ausländer von der uruguayischen Regierung verhängt. Ausgenommen sind uruguayische Staatsangehörige, die nachweislich bereits vor dem 16. Dezember 2020 ihre Reiseverbindung gebucht haben. Einreisende müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise mit verpflichtender siebentägiger Quarantäne gestattet
Nach der siebentägigen Quarantäne muss entweder ein Wiederholungstest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert werden.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist. Ferner muss ein Nachweis über eine in Uruguay gültige Krankenversicherung mitgeführt werden.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus Drittländern durch Uruguay ist derzeit nicht möglich, die Landesgrenzen sind (mit den obengenannten Ausnahmen) für den Personenverkehr geschlossen und es existieren keine Umsteigeflugverbindungen.
Reiseverbindungen
Einschränkungen bestehen weiterhin im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Internationale Flüge wurden wiederaufgenommen, allerdings mit stark reduzierter Frequenz und weniger Verbindungen.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Der Fernbusverkehr ist stark reduziert. Der Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin strengen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen sowie eine Sperrstunde ab 0 Uhr. Kulturelle und soziale Veranstaltungen sind bis auf weiteres ausgesetzt oder stark eingeschränkt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Uruguay aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Nur für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, entfällt derzeit die Quarantäne. Deutschland zählt zu den „roten Ländern“. Eine Quarantänepflicht besteht somit für alle Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kroatien - Änderung Beschränkungen im Land
Kroatische Behörden haben angekündigt, dass die Bürger vom 23. Dezember bis zum 8. Januar ihren Landkreis nicht verlassen dürfen. Zudem sind während der Feiertage Treffen von mehr als zehn Menschen aus zwei Haushalten verboten. Quelle: tagesschau.de
Mali - Änderung Beschränkungen im Land
Bars und Restaurants müssen ab Mitternacht für zwei Wochen schließen, Messen werden ausgesetzt und Schulen bis zum 10. Januar geschlossen. Quelle: Aljazeera
Mexiko - Änderung Beschränkungen im Land
Mexiko-Stadt und der Nachbarstaat Mexiko gehen ab diesem Wochenende in den Lockdown. Geöffnet bleiben lediglich Lebensmittelgeschäfte, Energieversorger, Transportunternehmen, Produktionsbetriebe und Finanzdienstleistungen. Quelle: Aljazeera
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich geht ab dem 26. Dezember für mindestens drei Wochen erneut in den Lockdown - unter anderem mit ganztägigen Ausgangsbeschränkungen. Ab dem 18. Januar sollen der Handel sowie erstmals seit November auch Kultur und Gastronomie wieder öffnen - allerdings nur für Menschen, die bei einem der dann landesweit umsonst angebotenen Corona-Schnelltests negativ getestet werden. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land
Am Silvesterabend gilt ab 23 Uhr eine Ausgangssperre, genauso wie an den ersten drei Januar-Tagen. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Die schwedische Regierung hat am Freitag strengere Regeln angekündigt. In den Restaurants dürfen ab Heiligabend nur maximal vier Personen an einem Tisch sitzen und nach 20 Uhr darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie forderte Ministerpräsident Stefan Löfven die Schweden auf, in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mundschutz zu tragen. Das Nichtbefolgen werde aber nicht unter Strafe gestellt. Einkaufszentren, Geschäfte und Fitness-Studios sind aufgerufen, die Anzahl der Kunden zu begrenzen, um Gedränge zu vermeiden. Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder und andere nicht notwendige öffentliche Behörden bleiben bis zum 24. Januar geschlossen. Die Schweden sind aufgefordert, ihre sozialen Kontakte zu begrenzen und möglichst von zu Hause aus zu arbeiten. Quelle: tagesschau.de
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Schweiz verschärft die Schutzmaßnahmen erneut. Ab nächsten Dienstag müssen Restaurants, Kinos, Museen und Sportclubs schließen, aber Geschäfte und die Skigebiete dürfen offen bleiben. Quelle: tagesschau.de
Serbien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau. Derzeit nimmt die Zahl der Neuinfektionen erneut stark zu.
Serbien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ohne negativen PCR-Test dürfen deutsche Staatsangehörige ab dem 20. Dezember 2020 nicht mehr einreisen und werden an der Grenze zurückgewiesen. Bei Einreise darf der negative PCR-Test nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein. Der PCR-Test darf nur von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, stammen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Deutsche im Transit sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 Uhr bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung.
Für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach fünf Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses, nicht des Abstrichs. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn Sie in den drei Monaten vor der Einreise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können.
Grenzpendler mit Wohnsitz in einer Entfernung von bis zu 30 km vom nächstgelegenen Grenzübergang müssen sich alle 14 Tage testen lassen und beim Grenzübertritt neben der Bescheinigung des Arbeitgebers ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) vorlegen können.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Die Transitreise darf nicht länger als 8 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Ab 19. Dezember 2020, 5 Uhr bis voraussichtlich 10. Januar 2021 gilt eine landesweite Ausgangssperre. In dieser Zeit darf man die Wohnung nur in den folgenden Fällen verlassen:
• Fahrten zur Arbeitsstätte
• Kauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Drogerieartikel, Kraftstoff, Tierfutter) im erforderlichen Umfang im nächstgelegenen Einzelhandelsbetrieb. Sonstige Geschäfte bleiben geschlossen.
• Fahrten zur Bank, zur Post und zu Ausgabestellen zwecks Abholung online bestellter Waren
• Pflege nahestehender Personen
• Fahrten zum Arzt
• Fahrten zu Teststationen für PCR- und Antigentests
• Tierpflege
• Besuche zwischen zwei Haushalten. Während der gesamten Dauer der Ausgangssperre sollen sich dann nur diese zwei Haushalte miteinander treffen können („Kontaktblase“)
• Erholung in der Natur, Individualsport (Skifahren nur mit Negativtest, nicht älter als 72 Stunden)
• Reisen von Kindern zum getrennt lebenden Elternteil und Reisen des getrennt lebenden Elternteils zum Kind
• Fahrten zum Gottesdienst.
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur zum Mitnehmen erfolgen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Private Versammlungen von mehr als sechs Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind mit strengen Auflagen erlaubt.
Die Regierung hat den Notstand bis zum 29. Dezember 2020 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Epidemiologische Lage, Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für die Kanarischen Inseln.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Reisen auf die Kanaren und die Balearen.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte ).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität.
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen wird ab 20. Dezember 2020 die bereits geltende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch auf Einreisen vom spanischen Festland ausgedehnt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen auf Mallorca ist vom 17. Dezember 2020 bis zunächst 29. Dezember 2020 die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet, von Freitag-Sonntag und vor Feiertagen allerdings nur bis 18 Uhr.
Auf den übrigen Balearen gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 – 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Tansania - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tansania wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tansania ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Tansania ist dennoch weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise wird kein negativer COVID-19 Test verlangt. Für alle Reisenden erfolgt ein COVID-19-Screening (Fiebermessen) bei Einreise. Personen mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Bei positivem Test ist eine 14-tägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Eine generelle 14-tägige Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von den meisten Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es besteht keine Maskenpflicht im öffentlichen bzw. privaten Raum.
• Sollten Sie sich als Touristen in der Region Kilimandscharo aufhalten, lassen Sie besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanischen Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Thailand - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Thailand ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit ohne größere Einschränkungen möglich. Im Hinblick auf einen möglichen neuen Anstieg der Infektionszahlen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen. Aufgrund ausbleibender, ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Department of Disease Control.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Uruguay - Reisewarnung für das ganze Land, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uruguay wird mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gewarnt.
Epidemiologische Lage
Uruguay ist von COVID-19 zunehmend betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Montevideo, sowie die Departements Rivera und Rocha. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Uruguay als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das uruguayische Gesundheitsministerium MSP und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Vom 21. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 wurde eine allgemeine Einreisesperre für Ausländer von der uruguayischen Regierung verhängt. Ausgenommen sind uruguayische Staatsangehörige, die nachweislich bereits vor dem 16. Dezember 2020 ihre Reiseverbindung gebucht haben. Einreisende müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise mit verpflichtender siebentägiger Quarantäne gestattet
Nach der siebentägigen Quarantäne muss entweder ein Wiederholungstest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert werden.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist. Ferner muss ein Nachweis über eine in Uruguay gültige Krankenversicherung mitgeführt werden.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus Drittländern durch Uruguay ist derzeit nicht möglich, die Landesgrenzen sind (mit den obengenannten Ausnahmen) für den Personenverkehr geschlossen und es existieren keine Umsteigeflugverbindungen.
Reiseverbindungen
Einschränkungen bestehen weiterhin im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Internationale Flüge wurden wiederaufgenommen, allerdings mit stark reduzierter Frequenz und weniger Verbindungen.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Der Fernbusverkehr ist stark reduziert. Der Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin strengen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen sowie eine Sperrstunde ab 0 Uhr. Kulturelle und soziale Veranstaltungen sind bis auf weiteres ausgesetzt oder stark eingeschränkt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkten und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Uruguay aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Änderung Beschränkungen im Land
Wegen eines neuen Corona-Ausbruchs in Sydney haben die Behörden für den Norden der australischen Metropole einen Lockdown verhängt. Dieser solle in der als Northern Beaches bekannten Gegend von heute Nachmittag bis Mittwoch um Mitternacht gelten. Die Bewohner der Hotspot-Zone dürfen ihre Häuser jetzt nur noch aus unverzichtbaren Gründen verlassen. Mehrere Bundesstaaten kündigten nun Reisebeschränkungen bei Ankünften aus Sydney an. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Nach der Entdeckung einer neuen Variante des Coronavirus hat die britische Regierung in London und Südostengland eine Ausgangssperre verhängt. Wegen der Mutation verschärfte die Regierung die Beschränkungen für London von diesem Sonntag an deutlich. Das bisher dreistufige Corona-Warnsystem wurde nun auf vier erweitert - darunter fallen außer der Hauptstadt auch noch andere Regionen im Südosten. Dort dürfen die Bewohner nur noch aus wichtigen Gründen ihre Wohnung verlassen, etwa um zum Arzt oder zur Arbeit zu gehen. Auch zu Weihnachten dürfe man keine Angehörigen anderer Haushalte treffen. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sowie andere Einrichtungen wie Fitnessstudios oder Schönheitssalons müssen schließen. Einwohner der höchsten Corona-Stufe 4 dürfen diese Zone nicht verlassen. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 24. Dezember bis zum 6. Januar gilt in Italien an und jeweils vor den Feiertagen quasi ein Lockdown (Rote Zone). Lediglich an vier Tagen wechselt das Land wieder in einen Teil-Lockdown (Orange Zone). In der Roten Zone bleiben Läden, Bars und Restaurants geschlossen. Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Supermärkte und Apotheken haben aber auf. Essen zum Mitnehmen kann ebenfalls verkauft werden. Das Haus dürfen die Menschen nur unter bestimmten Bedingungen verlassen, etwa um zur Arbeit oder zum Arzt zu fahren; um alleine Sport zu treiben oder notwendige Dinge, wie Einkäufe zu erledigen. Reisen zwischen den Regionen sind untersagt. Besuche bei Freunden oder Eltern sind tagsüber nur zu zweit erlaubt. Kinder jünger als 14 Jahre, werden nicht mit eingerechnet. Die Regeln der Orangen Zone sollen am 28., 29. und 30. Dezember sowie am 4. Januar gelten. Geschäfte haben dann zwar wieder offen, Bars und Restaurants bleiben jedoch zu, außer für Verkäufe zum Mitnehmen. Innerhalb der Kommunen können sich die Menschen wieder frei bewegen. Quelle: tagesschau.de
Mali - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mali ist von COVID-19 betroffen. Es ist im ganzen Land von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen. Regionaler Schwerpunkt ist v.a. die Hauptstadtregion Bamako.
Mali ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Zur Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig. Legt der Reisende kein Testergebnis vor, so ist er zur Vornahme eines kostenpflichtigen COVID-19-Tests am Flughafen oder der sonstigen Grenzübertrittsstelle verpflichtet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen Reisende eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld einhalten. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf, so kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender COVID-19-Test am Flughafen durchgeführt werden. Bei positivem Testergebnis wird eine verpflichtende Quarantäne angeordnet.
Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
Durch- und Weiterreise
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf.
Reiseverbindungen
Internationaler Luft- und Reiseverkehr ist grundsätzlich gegeben.
Beschränkungen im Land
Es können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Auch kann eine Isolation bzw. Behandlung in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Unterlassen kann mit Sanktionen belegt werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der malischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die staatliche COVID-19-Hotline 36061.
• Der für Reisende erforderliche, kostenpflichtige PCR-Test wird angeboten durch das Institut National de Santé Publique (INSP), Hippodrome - Route de Koulikoro, Rue 235 Porte 52, Commune I, Tel: +223 20 21 42 31; +223 20 21 43 20. Auch einige private Gesundheitseinrichtungen bieten PCR-Tests an.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Kantone Zürich, St. Gallen, Luzern, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug sowie Appenzell Innerrhoden kündigten an, ihre Skigebiete ab Dienstag geschlossen zu lassen. Offen bleiben Skigebiete dagegen zunächst in den Kantonen Bern und Wallis. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Nach einem Anstieg der Corona-Fälle im Süden von Thailand ist der größte Meeresfrüchte-Markt des Landes geschlossen worden. Wie die örtlichen Behörden am Samstag mitteilten, werden 548 Infektionsfälle mit dem Markt in Mahachai in der Provinz Samut Sakhon in Verbindung gebracht. Der Markt und die nähere Umgebung sind zum "Seuchenkontrollgebiet" erklärt worden. Bis Ende Januar sollen in dem Gebiet eine strikte Ausgangssperre und ein Lockdown gelten. Schulen, Sportstadien und Einkaufszentren müssen schließen. Quelle: Die Presse
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Wegen eines neuen Corona-Ausbruchs in Sydney haben die Behörden für den Norden der australischen Metropole einen Lockdown verhängt. Dieser solle in der als Northern Beaches bekannten Gegend von heute Nachmittag bis Mittwoch um Mitternacht gelten. Die Bewohner der Hotspot-Zone dürfen ihre Häuser jetzt nur noch aus unverzichtbaren Gründen verlassen. Mehrere Bundesstaaten kündigten nun Reisebeschränkungen bei Ankünften aus Sydney an. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Nach der Entdeckung einer neuen Variante des Coronavirus hat die britische Regierung in London und Südostengland eine Ausgangssperre verhängt. Wegen der Mutation verschärfte die Regierung die Beschränkungen für London von diesem Sonntag an deutlich. Das bisher dreistufige Corona-Warnsystem wurde nun auf vier erweitert - darunter fallen außer der Hauptstadt auch noch andere Regionen im Südosten. Dort dürfen die Bewohner nur noch aus wichtigen Gründen ihre Wohnung verlassen, etwa um zum Arzt oder zur Arbeit zu gehen. Auch zu Weihnachten dürfe man keine Angehörigen anderer Haushalte treffen. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sowie andere Einrichtungen wie Fitnessstudios oder Schönheitssalons müssen schließen. Einwohner der höchsten Corona-Stufe 4 dürfen diese Zone nicht verlassen. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Vom 24. Dezember bis zum 6. Januar gilt in Italien an und jeweils vor den Feiertagen quasi ein Lockdown (Rote Zone). Lediglich an vier Tagen wechselt das Land wieder in einen Teil-Lockdown (Orange Zone). In der Roten Zone bleiben Läden, Bars und Restaurants geschlossen. Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Supermärkte und Apotheken haben aber auf. Essen zum Mitnehmen kann ebenfalls verkauft werden. Das Haus dürfen die Menschen nur unter bestimmten Bedingungen verlassen, etwa um zur Arbeit oder zum Arzt zu fahren; um alleine Sport zu treiben oder notwendige Dinge, wie Einkäufe zu erledigen. Reisen zwischen den Regionen sind untersagt. Besuche bei Freunden oder Eltern sind tagsüber nur zu zweit erlaubt. Kinder jünger als 14 Jahre, werden nicht mit eingerechnet. Die Regeln der Orangen Zone sollen am 28., 29. und 30. Dezember sowie am 4. Januar gelten. Geschäfte haben dann zwar wieder offen, Bars und Restaurants bleiben jedoch zu, außer für Verkäufe zum Mitnehmen. Innerhalb der Kommunen können sich die Menschen wieder frei bewegen. Quelle: tagesschau.de
Mali - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mali ist von COVID-19 betroffen. Es ist im ganzen Land von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen. Regionaler Schwerpunkt ist v.a. die Hauptstadtregion Bamako.
Mali ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Zur Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig. Legt der Reisende kein Testergebnis vor, so ist er zur Vornahme eines kostenpflichtigen COVID-19-Tests am Flughafen oder der sonstigen Grenzübertrittsstelle verpflichtet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen Reisende eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld einhalten. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf, so kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender COVID-19-Test am Flughafen durchgeführt werden. Bei positivem Testergebnis wird eine verpflichtende Quarantäne angeordnet.
Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
Durch- und Weiterreise
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf.
Reiseverbindungen
Internationaler Luft- und Reiseverkehr ist grundsätzlich gegeben.
Beschränkungen im Land
Es können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Auch kann eine Isolation bzw. Behandlung in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Unterlassen kann mit Sanktionen belegt werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der malischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die staatliche COVID-19-Hotline 36061.
• Der für Reisende erforderliche, kostenpflichtige PCR-Test wird angeboten durch das Institut National de Santé Publique (INSP), Hippodrome - Route de Koulikoro, Rue 235 Porte 52, Commune I, Tel: +223 20 21 42 31; +223 20 21 43 20. Auch einige private Gesundheitseinrichtungen bieten PCR-Tests an.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweiz - Änderung Beschränkungen im Land
Die Kantone Zürich, St. Gallen, Luzern, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug sowie Appenzell Innerrhoden kündigten an, ihre Skigebiete ab Dienstag geschlossen zu lassen. Offen bleiben Skigebiete dagegen zunächst in den Kantonen Bern und Wallis. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Nach einem Anstieg der Corona-Fälle im Süden von Thailand ist der größte Meeresfrüchte-Markt des Landes geschlossen worden. Wie die örtlichen Behörden am Samstag mitteilten, werden 548 Infektionsfälle mit dem Markt in Mahachai in der Provinz Samut Sakhon in Verbindung gebracht. Der Markt und die nähere Umgebung sind zum "Seuchenkontrollgebiet" erklärt worden. Bis Ende Januar sollen in dem Gebiet eine strikte Ausgangssperre und ein Lockdown gelten. Schulen, Sportstadien und Einkaufszentren müssen schließen. Quelle: Die Presse
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Deutschland / Südafrika / Großbritannien
In Großbritannien und Südafrika ist eine Mutation des Virus festgestellt worden. Es wird aktuell überlegt ob ein Landeverbot für Flüge aus den beiden Ländern erlassen werden soll (Stand 20.12.2020, 12:14 Uhr).
Andere EU-Länder haben das schon getan.
Ich denke, das Problem der Mutationen und den damit folgenden Beschränkungen hat Potential, sich schnell auf die Nachbarländer auszudehnen.
Gruß,
-Daniel-
In Großbritannien und Südafrika ist eine Mutation des Virus festgestellt worden. Es wird aktuell überlegt ob ein Landeverbot für Flüge aus den beiden Ländern erlassen werden soll (Stand 20.12.2020, 12:14 Uhr).
Andere EU-Länder haben das schon getan.
Ich denke, das Problem der Mutationen und den damit folgenden Beschränkungen hat Potential, sich schnell auf die Nachbarländer auszudehnen.
Gruß,
-Daniel-
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung zu Sydney
Wegen eines größeren Corona-Ausbruchs ist Sydney vom Rest des Landes abgeschottet. Alle anderen Regionen haben strenge Reisebeschränkungen für Menschen aus Sydney verhängt. Von Montag an dürfen die Einwohner der Stadt etwa nicht mehr in die Bundesstaaten Victoria und Queensland reisen. Queensland will Polizeikontrollen einrichten an der Grenze zu New South Wales, dem Staat, dessen Hauptstadt Sydney ist. Dort stehen die nördlichen Vororte, wo der Ausbruch zu rund 70 Infektionen geführt hat, unter einem strengen Lockdown. Quelle: tagesschau.de
Belgien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flug- und Zugverkehrs nach Großbritannien. Die Anordnung gilt ab Mitternacht für mindestens 24 Stunden. Danach wolle man neu entscheiden. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis 31. Januar. Quelle: Garda World
Estland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis zum Jahresende. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Reiseverbindungen
Frankreich stoppt wegen der neuen Variante des Coronavirus für 48 Stunden den gesamten Personenverkehr aus Großbritannien. Ab Sonntag um Mitternacht wird der Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr aus dem Vereinigten Königreich eingestellt. Betroffen sind demnach auch Gütertransporte mit einem Fahrer. Quelle: yahoo.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen (Flugverbot), Beschränkungen im Land
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt.
Deutschland untersagt mit Wirkung ab 21. Dezember 2020 um 0 Uhr bis zunächst 31. Dezember 2020 24 Uhr den Flugverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland.
Auch der Flugverkehr in die Niederlande, nach Belgien und Italien wurde am 20. Dezember vorübergehend eingestellt. Mit der Aussetzung weiterer Flugverbindungen und auch Sperrung des Eurotunnels muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home.
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period.
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus. Quelle: AA
Irland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flug- und Fährverkehrs nach Großbritannien. Quelle: yahoo.de
Italien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis 6. Januar. Quelle: Garda World
Lettland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Passagierverkehrs nach Großbritannien. Die Regelung gilt ab Montag 21. Dezember bis zum 1. Januar und umfasst den Luft-, See- und Landweg. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis zum Jahresende. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien. Quelle: yahoo.de
Marokko - Ergänzung zu Casablanca
Die bisherigen Eindämmungsmaßnahmen und der Lockdown im Großraum Casablanca bleiben bestehen und werden ab heute um weitere vier Wochen verlängert. Quelle: Maghreb Post
Niederlande - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flug- und Fährverkehrs nach Großbritannien ab heute bis zum 1. Januar. Zuvor ist in den Niederlanden ein Fall der neuen Coronavirus-Variante aufgetreten. Quelle: aerotelegraph
Österreich - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Österreich will wegen der Coronavirus-Mutation in Großbritannien offenbar auch ein Landeverbot für Flüge aus Großbritannien verhängen. Details zu der Maßnahme würden noch erarbeitet. Außerdem müssen Einreisende aus Großbritannien wie aus den meisten anderen Staaten laut der seit gestern geltenden Einreiseverordnung für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Reiseverbindungen
Schweden wird neue Einreisebeschränkungen für Reisende aus Großbritannien erlassen. Die formale Entscheidung über einen Einreisestopp darüber soll morgen stattfinden. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens, in Südafrika sind diese aufgrund einer neuen Variante des Virus kurzfristig möglich.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze gelangt. Zudem wurde jüngst eine neue Variante des Virus in Südafrika festgestellt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Thailand - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Am 19.12.2020 wurde in der Provinz Samut Sakhon (westlich von Bangkok) ein Covid-19-Cluster mit über 500 Fällen bekannt. Für die Provinz wurde ein sofortiger Lockdown verhängt. Es ist mit Einschränkungen im Reiseverkehr Richtung Westen und Süden zu rechnen. Eine Ausweitung der Maßnahmen auf weitere Provinzen - einschließlich Bangkok - ist jederzeit möglich.
- Informieren Sie sich in den lokalen und sozialen Medien über die angeordneten Maßnahmen.
- Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit ohne größere Einschränkungen möglich. Im Hinblick auf einen möglichen neuen Anstieg der Infektionszahlen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen. Aufgrund ausbleibender, ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Department of Disease Control.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Türkei - Änderung Reiseverbindungen
Die Türkei hat mehrere Flugverbindungen vorübergehend ausgesetzt, um die Verbreitung der neuen Virus-Variante zu unterbinden. Betroffen sind Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und Südafrika. Quelle: tagesschau.de
Deutschland / Großbritannien und Nordirland / Südafrika - Änderung Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von Großbritannien nach Deutschland wird eingestellt. Ab Mitternacht sind Landungen aus Großbritannien untersagt. Die Bundesregierung verhängt wegen einer neuen Variante des Coronavirus ein Verbot von Flügen aus Großbritannien und Nordirland. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, berufe man sich dabei auf eine EU-Verordnung. Mit dieser könne die Regelung ab Mitternacht zunächst bis zum 31. Dezember gelten. Eine weiterreichende Regelung für die Zeit ab dem 1. Januar und eine Einreisebeschränkung auch für Südafrika sollen dann am Montag über eine Kabinettsabstimmung im Umlaufverfahren auf den Weg gebracht werden. Auch in Südafrika war eine vergleichbare Mutation aufgetreten. Quelle: tagesschau.de
NRW: Quarantäne für Reisende aus Großbritannien und Südafrika
Wegen der in Großbritannien und Südafrika entdeckten Coronavirus-Mutationen setzt Nordrhein-Westfalen für diese beiden Länder die Quarantäne-Verordnung ab Mitternacht wieder in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Wegen eines größeren Corona-Ausbruchs ist Sydney vom Rest des Landes abgeschottet. Alle anderen Regionen haben strenge Reisebeschränkungen für Menschen aus Sydney verhängt. Von Montag an dürfen die Einwohner der Stadt etwa nicht mehr in die Bundesstaaten Victoria und Queensland reisen. Queensland will Polizeikontrollen einrichten an der Grenze zu New South Wales, dem Staat, dessen Hauptstadt Sydney ist. Dort stehen die nördlichen Vororte, wo der Ausbruch zu rund 70 Infektionen geführt hat, unter einem strengen Lockdown. Quelle: tagesschau.de
Belgien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flug- und Zugverkehrs nach Großbritannien. Die Anordnung gilt ab Mitternacht für mindestens 24 Stunden. Danach wolle man neu entscheiden. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis 31. Januar. Quelle: Garda World
Estland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis zum Jahresende. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Reiseverbindungen
Frankreich stoppt wegen der neuen Variante des Coronavirus für 48 Stunden den gesamten Personenverkehr aus Großbritannien. Ab Sonntag um Mitternacht wird der Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr aus dem Vereinigten Königreich eingestellt. Betroffen sind demnach auch Gütertransporte mit einem Fahrer. Quelle: yahoo.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen (Flugverbot), Beschränkungen im Land
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt.
Deutschland untersagt mit Wirkung ab 21. Dezember 2020 um 0 Uhr bis zunächst 31. Dezember 2020 24 Uhr den Flugverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland.
Auch der Flugverkehr in die Niederlande, nach Belgien und Italien wurde am 20. Dezember vorübergehend eingestellt. Mit der Aussetzung weiterer Flugverbindungen und auch Sperrung des Eurotunnels muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home.
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period.
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus. Quelle: AA
Irland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flug- und Fährverkehrs nach Großbritannien. Quelle: yahoo.de
Italien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis 6. Januar. Quelle: Garda World
Lettland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Passagierverkehrs nach Großbritannien. Die Regelung gilt ab Montag 21. Dezember bis zum 1. Januar und umfasst den Luft-, See- und Landweg. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien ab heute bis zum Jahresende. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs nach Großbritannien. Quelle: yahoo.de
Marokko - Ergänzung zu Casablanca
Die bisherigen Eindämmungsmaßnahmen und der Lockdown im Großraum Casablanca bleiben bestehen und werden ab heute um weitere vier Wochen verlängert. Quelle: Maghreb Post
Niederlande - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flug- und Fährverkehrs nach Großbritannien ab heute bis zum 1. Januar. Zuvor ist in den Niederlanden ein Fall der neuen Coronavirus-Variante aufgetreten. Quelle: aerotelegraph
Österreich - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Österreich will wegen der Coronavirus-Mutation in Großbritannien offenbar auch ein Landeverbot für Flüge aus Großbritannien verhängen. Details zu der Maßnahme würden noch erarbeitet. Außerdem müssen Einreisende aus Großbritannien wie aus den meisten anderen Staaten laut der seit gestern geltenden Einreiseverordnung für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Quelle: tagesschau.de
Schweden - Änderung Reiseverbindungen
Schweden wird neue Einreisebeschränkungen für Reisende aus Großbritannien erlassen. Die formale Entscheidung über einen Einreisestopp darüber soll morgen stattfinden. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens, in Südafrika sind diese aufgrund einer neuen Variante des Virus kurzfristig möglich.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze gelangt. Zudem wurde jüngst eine neue Variante des Virus in Südafrika festgestellt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Thailand - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Am 19.12.2020 wurde in der Provinz Samut Sakhon (westlich von Bangkok) ein Covid-19-Cluster mit über 500 Fällen bekannt. Für die Provinz wurde ein sofortiger Lockdown verhängt. Es ist mit Einschränkungen im Reiseverkehr Richtung Westen und Süden zu rechnen. Eine Ausweitung der Maßnahmen auf weitere Provinzen - einschließlich Bangkok - ist jederzeit möglich.
- Informieren Sie sich in den lokalen und sozialen Medien über die angeordneten Maßnahmen.
- Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit ohne größere Einschränkungen möglich. Im Hinblick auf einen möglichen neuen Anstieg der Infektionszahlen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen. Aufgrund ausbleibender, ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Department of Disease Control.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Türkei - Änderung Reiseverbindungen
Die Türkei hat mehrere Flugverbindungen vorübergehend ausgesetzt, um die Verbreitung der neuen Virus-Variante zu unterbinden. Betroffen sind Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und Südafrika. Quelle: tagesschau.de
Deutschland / Großbritannien und Nordirland / Südafrika - Änderung Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von Großbritannien nach Deutschland wird eingestellt. Ab Mitternacht sind Landungen aus Großbritannien untersagt. Die Bundesregierung verhängt wegen einer neuen Variante des Coronavirus ein Verbot von Flügen aus Großbritannien und Nordirland. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, berufe man sich dabei auf eine EU-Verordnung. Mit dieser könne die Regelung ab Mitternacht zunächst bis zum 31. Dezember gelten. Eine weiterreichende Regelung für die Zeit ab dem 1. Januar und eine Einreisebeschränkung auch für Südafrika sollen dann am Montag über eine Kabinettsabstimmung im Umlaufverfahren auf den Weg gebracht werden. Auch in Südafrika war eine vergleichbare Mutation aufgetreten. Quelle: tagesschau.de
NRW: Quarantäne für Reisende aus Großbritannien und Südafrika
Wegen der in Großbritannien und Südafrika entdeckten Coronavirus-Mutationen setzt Nordrhein-Westfalen für diese beiden Länder die Quarantäne-Verordnung ab Mitternacht wieder in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Saudi Arabia, Kuwait and Oman are closing their borders and suspending commercial flights over fears about a new coronavirus strain, the three Gulf Arab states said.
https://uk.reuters.com/article/uk-healt ... KKBN28V1NV
Mathilda
https://uk.reuters.com/article/uk-healt ... KKBN28V1NV
Mathilda
-
Birgitt
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- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Albanien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute bis 6. Januar. Quelle: Garda
Argentinien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Argentiniens Grenzen bleiben bis mindestens Ende Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Armenien - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Armenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland gemachten PCR-Test möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests muss sich der Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise muss eine Erklärung zum Gesundheitsstatus des Reisenden vorgelegt bzw. ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen sind für den Personenverkehr von Ausländern geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr ist stark reduziert. Der internationale Flughafen Eriwan ist weitgehend geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch)und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Australien - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Besonderheiten in den Regionen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen. Derzeit werden landesweit nur noch wenige neue Infektionen registriert. In Sydney und in Teilen des Umlands gelten aufgrund eines Infektionsclusters im Stadtteil Northern Beaches verschiedene abgestufte Eindämmungsmaßnahmen, darunter Bewegungseinschränkungen bis hin zu lokal begrenzten Lockdowns. Mehrere andere Bundesstaaten haben Sydney als „Hotspot“ ausgewiesen und Reiseeinschränkungen bzw. Quarantäneverpflichtungen gegenüber Personen, die sich dort aufgehalten haben, verhängt.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Bei Einreise gilt die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen online Angaben zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen kurzfristig wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. Es gelten weiterhin gängige Abstands- und Hygienevorgaben.
Besonderheiten in den Regionen
Zurzeit noch geltende Einschränkungen unterscheiden sich nur leicht zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Der aktuelle Infektionscluster in Sydney bringt lokal begrenzt verschiedene Restriktionen mit sich und führt zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Sydney/New South Wales und mehreren anderen Bundesstaaten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise nach Belgien reisen, müssen bei Einreise ab 25. Dezember 2020 einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise wird verstärkt geprüft, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
In Belgien lebende Personen, die nach einer mehr als 48-stündigen Auslandsreise nach Belgien zurückkehren, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Es besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Von der Quarantäne können Personen befreit werden, bei denen eine Ansteckungsgefahr aufgrund risikoarmen Verhaltens während der Reise gering ist. Dies wird anhand der Angaben im Passenger Locator Form geprüft, wobei ein strenger Maßstab angelegt wird.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte öffnen am 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. An Heiligabend und am Weihnachtstag dürfen Alleinstehende zwei Personen gleichzeitig empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten. Ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde, wird verstärkt kontrolliert.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen dürfen am 1. Dezember 2020 wieder öffnen. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Dänemark - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Ecuador - Ergänzung
Am 21. Dezember 2020 hat die ecuadorianische Regierung in Folge der aktuellen Lage in Großbritannien und Europa ein Dekret erlassen, das einen erneuten nationalen Notstand ausruft. Im gesamten Land gelten Reisebeschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung, eine Ausgangssperre zwischen 22 und 4 Uhr sowie ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr. Auch werden die zulässigen Kapazitäten von Geschäften und Restaurants weiter verringert und Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen verboten. Die Strände bleiben am 24. und 25. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar geschlossen.
Für Einreisende aus Europa, Großbritannien sowie Australien wird neben dem negativen PCR-Test nun auch ein Antigenschnelltest bei Ankunft am Flughafen in Ecuador durchgeführt und Personen ohne Wohnsitz in Ecuador müssen für 5 Tage in ein von der Regierung hierzu autorisiertes Hotel in Quarantäne.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador war von COVID-19 stark betroffen. Derzeit sind Regionale Schwerpunkte die größten Städte des Landes, insbesondere aber die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Verpflichtung zu einer Quarantäne und einem PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Bei Einreise muss ein weniger als 10 Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt werden, andernfalls ist eine 10-tägige Quarantäne in einem von der Regierung hierfür vorgesehen Hotel erforderlich. Eine häusliche Quarantäne ist nur möglich für Ecuadorianer und dauerhaft in Ecuador lebende Ausländer aus bestimmten Risikogruppen. Mit Dekret vom 21. Dezember wird bei Einreise aus Europa zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt und alle Einreisenden aus Europa ohne Wohnsitz in Ecuador müssen für 5 Tage in Hotel-Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen. Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maße wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie -Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Flugverbindungen, insbesondere in die USA sowie Europa sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Beschränkungen im Land
Mit Dekret vom 21. Dezember wurde landesweit erneut der Notstand ausgerufen mit umfangreichen Beschränkungen (siehe erster Abschnitt).
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes "Salvoconducto" des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
El Salvador - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien und Südafrika ab heute. Quelle: Garda
Finnland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Hongkong - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Wer vor Dienstag aus Großbritannien in Hongkong eingetroffen ist, muss sich 21 statt bisher 14 Tage in Quarantäne begeben.Quelle: tagesschau.de
Indien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab 23. Dezember. Quelle: Garda
Indonesien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ ist derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise ein maximal sieben Tage altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Anschließend erfolgt eine 14-tägige Heimquarantäne. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) teilweise, so zum Beispiel von und nach Jakarta, die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt zum Beispiel für Bali. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Iran - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute für zunächst zwei Wochen. Quelle: Garda
Irland - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East und Mid-West wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Die Inzidenzen liegen nur noch in Border, Dublin, Mid-East und Mid-West bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 ein vorläufig 48-stündiges Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland verhängt sowie der Fährverkehr auf Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist wahrscheinlich. Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Voraussichtlich bis zum 7. Januar 2021 darf man innerhalb Irlands ohne Einschränkungen reisen und sind Treffen in privaten Haushalten mit Personen aus insgesamt maximal drei Haushalten zulässig. Eine erhebliche Verkürzung dieses Zeitraums aufgrund des Infektionsgeschehens wird bereits diskutiert.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen können unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Ab 23. Dezember 2020, 14 Uhr, stehen für die Quarantäne nur noch speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Eine Heimquarantäne ist nicht mehr möglich. Reisende aus England, Dänemark und Südafrika müssen sich bereits ab sofort in Quarantänehotels begeben.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus der EU (auch aus Deutschland) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien gestattet. Sowohl Einreise als auch Transit von Großbritannien und Nordirland sind bis 6. Januar 2021 verboten. Personen, die in den letzten 14 Tagen bereits eingereist sind oder sich im Transit in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich einem Test unterziehen und die zuständige Gesundheitsbehörde informieren.
Bei Einreisen aus allen Ländern der EU (Schengen und Schengen assoziierte Länder) ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Nichtvorliegen eines negativen Tests ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Einreise muss dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione del’azienda sanitaria locale) angezeigt werden.
Ab dem 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 gelten strengere Regeln: Wer in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund aus der EU einreist (oder nach einem Aufenthalt ohne triftigen Grund in andere EU-Länder nach Italien zurückkehrt) unterliegt der Quarantänepflicht. Es ist nicht möglich, sich mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test freizutesten. Während dieses Zeitraums sind alle Reisen in andere Regionen als die des aktuellen Aufenthaltes verboten. Ausnahmen gelten bei beruflichen und gesundheitlichen Gründen, wegen absoluter Dringlichkeit oder der Rückkehr an den eigenen Wohnort.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen bietet das italienische Gesundheitsministerium in englischer Sprache.
Für alle Reisenden gilt - auch bei Einreise über einen EU-/Schengen-Staat - die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Sie ist auch in deutscher Sprache (als Ausfüllhilfe)verfügbar. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich. Bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Aktuelle Informationen zu den Zugverbindungen bieten die Fahrplaninformationen der Deutschen Bahn bzw. der Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb von Kreuzfahrtschiffen ist vom 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist im o.g. Zeitraum nicht möglich.
Beschränkungen im Land
In ganz Italien ist aufgrund von Ausgangsbeschränkungen mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.
Für ganz Italien wurde eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr verhängt, am 1. Januar 2021 gilt diese bis 7 Uhr. Vom 21. bis 23. Dezember 2020 darf die eigene Region nicht verlassen werden. Vom 24. bis 27. Dezember 2020 sowie vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 und vom 5. bis 6. Januar 2021 wird ganz Italien zur „roten Zone“ erklärt. Ausnahmen von dieser Einstufung sind vom 28. bis 30. Dezember 2020 und am 4. Januar 2021 vorgesehen, wenn Italien als „orangene Zone“ eingestuft wird.
Bei der Einstufung „rot“ sind lediglich Lebensmittelgeschäfte, Banken, die Post und Apotheken geöffnet; es besteht ein Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen. Ausnahmen bilden nachgewiesene Gründe (Arbeit, Situationen der Dringlichkeit, Gesundheit); eine entsprechende Selbsterklärung ist mitzuführen. Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Diese Ausnahmen sind in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Museen, Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport bis zum 6. Januar 2021 geschlossen. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 15. Januar 2021.
Schulen und Universitäten verzichten weitestgehend auf Präsenzunterricht, Kindergärten haben unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Für die roten Zonen, derzeit nur die Region Abruzzen, ist die Ein- und Ausreise grundsätzlich verboten, auch innerhalb der Regionen sind Bewegungen von einer Provinz oder Gemeinde in andere grundsätzlich untersagt (ausgenommen arbeitsbedingte Gänge, gesundheitlich (u.a.) bedingte Notfälle, bei Notwendigkeit des Vorzeigens einer entsprechenden Selbsterklärung). Geschäfte (ausgenommen Lebensmittelläden, Kioske, Tabakläden und Apotheken) müssen schließen, Bars und Restaurants dürfen nur noch Abhol- bzw. Lieferservice bis 22 Uhr anbieten.
Eine Registrierung vor Einreise wird derzeit von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Wenn Sie sich touristisch in Italien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Jordanien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien bis 3. Januar. Quelle: Garda
Kambodscha - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Diverse Grenzübergänge nach Thailand wurden geschlossen. Das Versammlungsverbot bis mindestens zum 11. Januar verlängert. Quelle: Garda
Kanada - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien. Die Grenze von Kanada nach USA bleibt bis zunächst 21. Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Kolumbien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Kongo, Republik - Ergänzung
Die Beschränkungen im Land wurden um weitere 20 Tage bis 6. Januar verlängert. Die Landesgrenzen bleiben geschlossen. Quelle: Garda
Kroatien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Kuwait - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Kuweit hat sämtliche Grenzen von heute an bis 1. Januar geschlossen. Quelle: Reuters, siehe Vorposting von Mathilda - hochsrollen! (Danke Mathilda!
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Malta - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur aus folgenden Ländern/Regionen überhaupt nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (Bitte beachten Sie hierzu jedoch auch die weiter unten stehende „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 12. Dezember 2020 zählen die folgenden Länder/Regionen/Flughäfen zur sog. „gelben Liste“: Deutschland (alle Flughäfen außer Baden-Württemberg), Andorra, Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Estland, Frankreich (alle Flughäfen außer Ile-de-France), Griechenland (alle Flughäfen außer Attika), Großbritannien (ab dem 22. Dezember 2020 zwangsweise 14-tägige Quarantäne), Indonesien, Irland (alle Flughäfen), Italien (alle Flughäfen außer Sizilien und Sardinien), Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen, Portugal (alle Flughäfen außer Madeira und Azoren), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (alle Flughäfen außer Kanarische Inseln), Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan und Zypern.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Kann kein Negativ-Test vorgewiesen werden, kann dieser innerhalb von 7-10 Tagen in Malta gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars und Klubs sind bis Ende Dezember 2020 geschlossen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Snack Bars und Kioske dürfen zwischen 5 Uhr und 23 Uhr geöffnet sein, der Ausschank von alkoholischen Getränken ist jedoch verboten. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 6 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Malta setzt ab heute den Flugverkehr mit Großbritannien aus. Quelle: Garda
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Ab dem 23. Dezember gelten für 3 Wochen nationale Ausgangssperren und weitere Einschränkungen. Details dazu bei: Maghreb Post
Mexiko - Änderung Einreise
Die Grenze von Mexiko nach USA bleibt bis zunächst 21. Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute bis 6. Januar. Quelle: Garda
Argentinien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Argentiniens Grenzen bleiben bis mindestens Ende Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Armenien - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Armenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland gemachten PCR-Test möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests muss sich der Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind in der Ankunftshalle eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise muss eine Erklärung zum Gesundheitsstatus des Reisenden vorgelegt bzw. ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen sind für den Personenverkehr von Ausländern geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr ist stark reduziert. Der internationale Flughafen Eriwan ist weitgehend geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch)und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Australien - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Besonderheiten in den Regionen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen. Derzeit werden landesweit nur noch wenige neue Infektionen registriert. In Sydney und in Teilen des Umlands gelten aufgrund eines Infektionsclusters im Stadtteil Northern Beaches verschiedene abgestufte Eindämmungsmaßnahmen, darunter Bewegungseinschränkungen bis hin zu lokal begrenzten Lockdowns. Mehrere andere Bundesstaaten haben Sydney als „Hotspot“ ausgewiesen und Reiseeinschränkungen bzw. Quarantäneverpflichtungen gegenüber Personen, die sich dort aufgehalten haben, verhängt.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Bei Einreise gilt die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Anträge auf begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Spätestens 72 Stunden vor einer Einreise müssen online Angaben zum Gesundheitsstatus und zur Erreichbarkeit gemacht werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können jederzeit in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen kurzfristig wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. Es gelten weiterhin gängige Abstands- und Hygienevorgaben.
Besonderheiten in den Regionen
Zurzeit noch geltende Einschränkungen unterscheiden sich nur leicht zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Der aktuelle Infektionscluster in Sydney bringt lokal begrenzt verschiedene Restriktionen mit sich und führt zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Sydney/New South Wales und mehreren anderen Bundesstaaten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise nach Belgien reisen, müssen bei Einreise ab 25. Dezember 2020 einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise wird verstärkt geprüft, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
In Belgien lebende Personen, die nach einer mehr als 48-stündigen Auslandsreise nach Belgien zurückkehren, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Es besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Von der Quarantäne können Personen befreit werden, bei denen eine Ansteckungsgefahr aufgrund risikoarmen Verhaltens während der Reise gering ist. Dies wird anhand der Angaben im Passenger Locator Form geprüft, wobei ein strenger Maßstab angelegt wird.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte öffnen am 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. An Heiligabend und am Weihnachtstag dürfen Alleinstehende zwei Personen gleichzeitig empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten. Ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde, wird verstärkt kontrolliert.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen dürfen am 1. Dezember 2020 wieder öffnen. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Dänemark - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Ecuador - Ergänzung
Am 21. Dezember 2020 hat die ecuadorianische Regierung in Folge der aktuellen Lage in Großbritannien und Europa ein Dekret erlassen, das einen erneuten nationalen Notstand ausruft. Im gesamten Land gelten Reisebeschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung, eine Ausgangssperre zwischen 22 und 4 Uhr sowie ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr. Auch werden die zulässigen Kapazitäten von Geschäften und Restaurants weiter verringert und Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen verboten. Die Strände bleiben am 24. und 25. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar geschlossen.
Für Einreisende aus Europa, Großbritannien sowie Australien wird neben dem negativen PCR-Test nun auch ein Antigenschnelltest bei Ankunft am Flughafen in Ecuador durchgeführt und Personen ohne Wohnsitz in Ecuador müssen für 5 Tage in ein von der Regierung hierzu autorisiertes Hotel in Quarantäne.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador war von COVID-19 stark betroffen. Derzeit sind Regionale Schwerpunkte die größten Städte des Landes, insbesondere aber die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Verpflichtung zu einer Quarantäne und einem PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Bei Einreise muss ein weniger als 10 Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt werden, andernfalls ist eine 10-tägige Quarantäne in einem von der Regierung hierfür vorgesehen Hotel erforderlich. Eine häusliche Quarantäne ist nur möglich für Ecuadorianer und dauerhaft in Ecuador lebende Ausländer aus bestimmten Risikogruppen. Mit Dekret vom 21. Dezember wird bei Einreise aus Europa zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt und alle Einreisenden aus Europa ohne Wohnsitz in Ecuador müssen für 5 Tage in Hotel-Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen. Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maße wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie -Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Flugverbindungen, insbesondere in die USA sowie Europa sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Beschränkungen im Land
Mit Dekret vom 21. Dezember wurde landesweit erneut der Notstand ausgerufen mit umfangreichen Beschränkungen (siehe erster Abschnitt).
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes "Salvoconducto" des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
El Salvador - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien und Südafrika ab heute. Quelle: Garda
Finnland - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Hongkong - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Wer vor Dienstag aus Großbritannien in Hongkong eingetroffen ist, muss sich 21 statt bisher 14 Tage in Quarantäne begeben.Quelle: tagesschau.de
Indien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab 23. Dezember. Quelle: Garda
Indonesien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ ist derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise ein maximal sieben Tage altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Anschließend erfolgt eine 14-tägige Heimquarantäne. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) teilweise, so zum Beispiel von und nach Jakarta, die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt zum Beispiel für Bali. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Iran - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute für zunächst zwei Wochen. Quelle: Garda
Irland - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East und Mid-West wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Die Inzidenzen liegen nur noch in Border, Dublin, Mid-East und Mid-West bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 ein vorläufig 48-stündiges Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland verhängt sowie der Fährverkehr auf Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist wahrscheinlich. Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Voraussichtlich bis zum 7. Januar 2021 darf man innerhalb Irlands ohne Einschränkungen reisen und sind Treffen in privaten Haushalten mit Personen aus insgesamt maximal drei Haushalten zulässig. Eine erhebliche Verkürzung dieses Zeitraums aufgrund des Infektionsgeschehens wird bereits diskutiert.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen können unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Ab 23. Dezember 2020, 14 Uhr, stehen für die Quarantäne nur noch speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Eine Heimquarantäne ist nicht mehr möglich. Reisende aus England, Dänemark und Südafrika müssen sich bereits ab sofort in Quarantänehotels begeben.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus der EU (auch aus Deutschland) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien gestattet. Sowohl Einreise als auch Transit von Großbritannien und Nordirland sind bis 6. Januar 2021 verboten. Personen, die in den letzten 14 Tagen bereits eingereist sind oder sich im Transit in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, müssen sich einem Test unterziehen und die zuständige Gesundheitsbehörde informieren.
Bei Einreisen aus allen Ländern der EU (Schengen und Schengen assoziierte Länder) ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Nichtvorliegen eines negativen Tests ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Einreise muss dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione del’azienda sanitaria locale) angezeigt werden.
Ab dem 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 gelten strengere Regeln: Wer in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund aus der EU einreist (oder nach einem Aufenthalt ohne triftigen Grund in andere EU-Länder nach Italien zurückkehrt) unterliegt der Quarantänepflicht. Es ist nicht möglich, sich mit einem negativen PCR- oder Antigen-Test freizutesten. Während dieses Zeitraums sind alle Reisen in andere Regionen als die des aktuellen Aufenthaltes verboten. Ausnahmen gelten bei beruflichen und gesundheitlichen Gründen, wegen absoluter Dringlichkeit oder der Rückkehr an den eigenen Wohnort.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen bietet das italienische Gesundheitsministerium in englischer Sprache.
Für alle Reisenden gilt - auch bei Einreise über einen EU-/Schengen-Staat - die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Sie ist auch in deutscher Sprache (als Ausfüllhilfe)verfügbar. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich. Bei Zugreisen durch die Schweiz in Richtung Italien kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen. Aktuelle Informationen zu den Zugverbindungen bieten die Fahrplaninformationen der Deutschen Bahn bzw. der Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb von Kreuzfahrtschiffen ist vom 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist im o.g. Zeitraum nicht möglich.
Beschränkungen im Land
In ganz Italien ist aufgrund von Ausgangsbeschränkungen mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.
Für ganz Italien wurde eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr verhängt, am 1. Januar 2021 gilt diese bis 7 Uhr. Vom 21. bis 23. Dezember 2020 darf die eigene Region nicht verlassen werden. Vom 24. bis 27. Dezember 2020 sowie vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 und vom 5. bis 6. Januar 2021 wird ganz Italien zur „roten Zone“ erklärt. Ausnahmen von dieser Einstufung sind vom 28. bis 30. Dezember 2020 und am 4. Januar 2021 vorgesehen, wenn Italien als „orangene Zone“ eingestuft wird.
Bei der Einstufung „rot“ sind lediglich Lebensmittelgeschäfte, Banken, die Post und Apotheken geöffnet; es besteht ein Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen. Ausnahmen bilden nachgewiesene Gründe (Arbeit, Situationen der Dringlichkeit, Gesundheit); eine entsprechende Selbsterklärung ist mitzuführen. Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Diese Ausnahmen sind in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Museen, Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport bis zum 6. Januar 2021 geschlossen. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 15. Januar 2021.
Schulen und Universitäten verzichten weitestgehend auf Präsenzunterricht, Kindergärten haben unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen geöffnet.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Für die roten Zonen, derzeit nur die Region Abruzzen, ist die Ein- und Ausreise grundsätzlich verboten, auch innerhalb der Regionen sind Bewegungen von einer Provinz oder Gemeinde in andere grundsätzlich untersagt (ausgenommen arbeitsbedingte Gänge, gesundheitlich (u.a.) bedingte Notfälle, bei Notwendigkeit des Vorzeigens einer entsprechenden Selbsterklärung). Geschäfte (ausgenommen Lebensmittelläden, Kioske, Tabakläden und Apotheken) müssen schließen, Bars und Restaurants dürfen nur noch Abhol- bzw. Lieferservice bis 22 Uhr anbieten.
Eine Registrierung vor Einreise wird derzeit von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Wenn Sie sich touristisch in Italien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Jordanien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien bis 3. Januar. Quelle: Garda
Kambodscha - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Diverse Grenzübergänge nach Thailand wurden geschlossen. Das Versammlungsverbot bis mindestens zum 11. Januar verlängert. Quelle: Garda
Kanada - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien. Die Grenze von Kanada nach USA bleibt bis zunächst 21. Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Kolumbien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Kongo, Republik - Ergänzung
Die Beschränkungen im Land wurden um weitere 20 Tage bis 6. Januar verlängert. Die Landesgrenzen bleiben geschlossen. Quelle: Garda
Kroatien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab heute. Quelle: Garda
Kuwait - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Kuweit hat sämtliche Grenzen von heute an bis 1. Januar geschlossen. Quelle: Reuters, siehe Vorposting von Mathilda - hochsrollen! (Danke Mathilda!
Malta - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur aus folgenden Ländern/Regionen überhaupt nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (Bitte beachten Sie hierzu jedoch auch die weiter unten stehende „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 12. Dezember 2020 zählen die folgenden Länder/Regionen/Flughäfen zur sog. „gelben Liste“: Deutschland (alle Flughäfen außer Baden-Württemberg), Andorra, Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Estland, Frankreich (alle Flughäfen außer Ile-de-France), Griechenland (alle Flughäfen außer Attika), Großbritannien (ab dem 22. Dezember 2020 zwangsweise 14-tägige Quarantäne), Indonesien, Irland (alle Flughäfen), Italien (alle Flughäfen außer Sizilien und Sardinien), Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen, Portugal (alle Flughäfen außer Madeira und Azoren), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (alle Flughäfen außer Kanarische Inseln), Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan und Zypern.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Kann kein Negativ-Test vorgewiesen werden, kann dieser innerhalb von 7-10 Tagen in Malta gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars und Klubs sind bis Ende Dezember 2020 geschlossen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Snack Bars und Kioske dürfen zwischen 5 Uhr und 23 Uhr geöffnet sein, der Ausschank von alkoholischen Getränken ist jedoch verboten. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 6 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Malta setzt ab heute den Flugverkehr mit Großbritannien aus. Quelle: Garda
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Ab dem 23. Dezember gelten für 3 Wochen nationale Ausgangssperren und weitere Einschränkungen. Details dazu bei: Maghreb Post
Mexiko - Änderung Einreise
Die Grenze von Mexiko nach USA bleibt bis zunächst 21. Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Moldau, Republik - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“,
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In weiten Teilen des Landes wurde jedoch ein regionaler „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich auch außerhalb geschlossener Räume, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab 23. Dezember. Quelle: Garda
Nordmazedonien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung der Reiseverbindungen mit Großbritannien ab sofort. Quelle: Garda
Norwegen - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung der Reiseverbindungen mit Großbritannien ab sofort. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die neue Einreiseverordnung für Einreisende aus Risikogebieten (gültig bis 31. März 2021) sieht eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und eine verpflichtende Einreiseanmeldung vor. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor und gilt zunächst bis 23. Dezember 2020. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten.
Ein erneuter Lockdown, der vom 26. Dezember 2020 bis 24. Januar 2021 gelten soll, wurde von der österreichischen Bundesregierung angekündigt. Die entsprechende Verordnung steht noch aus.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die omanischen Behörden haben mit Wirkung von 22. Dezember 2020, 1 Uhr, eine siebentägige Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen sowohl für die Einreise- als auch für die Ausreise aus Oman beschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Maßnahme verlängert wird. Bitte verfolgen Sie diesbezüglich aufmerksam die lokalen Medien.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen aufgrund der Grenzschließung derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde schrittweise und unter Auflagen aufgenommen ist jedoch ab 22. Dezember 2020, 1 Uhr, für zunächst sieben Tage ausgesetzt. Es werden der Ankündigung zufolge in diesem Zeitraum lediglich grenzüberschreitende Warentransporte zugelassen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab sofort. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien vom 22. bis 29. Dezember. Quelle: Garda
Sambia - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als sieben Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung („residents“) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Personenflugverkehr und die Einreise auf dem Land- oder Seeweg sind seit dem 21. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Maßnahme gilt vorerst für eine Woche, eine Verlängerung um eine weitere Woche oder längere Zeit ist jedoch möglich. Bisher ist eine Ausreise auf dem Landweg nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, z.B. über Bahrain. Reisende aus Saudi-Arabien müssen bei der Einreise nach Bahrain entweder einen negativen PCR-Test aus Saudi-Arabien vorlegen (vom Gesundheitsministerium anerkannt und nicht älter als 72 Stunden) oder sie können sich bei Einreise testen lassen. Visa on Arrival werden am Grenzübergang zwischen Saudi-Arabien und Bahrain erteilt.
Darüber hinaus gilt für alle Personen, die nach dem 8. Dezember 2020 aus einem EU-Staat eingereist sind, die Pflicht zur häuslichen Isolation für 14 Tage, beginnend mit der Einreise nach Saudi-Arabien. Während der Quarantäne soll alle fünf Tage ein COVID-19-Test durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Außengrenzen Saudi-Arabiens sind weiterhin offiziell geschlossen. Eine Ausreise auf dem Landweg ist nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind derzeit nicht vorhanden.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen.
Auch die Zahl der Besucher kann in bestimmten Einrichtungen begrenzt werden. Es kann zu Temperaturmessungen beim Betreten von Läden und Behörden kommen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in den Nachrichten.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise
Schweden hat Einreisesperren für Reisende aus Dänemark und Großbritannien verhängt. Quelle: tagesschau.de
Schweiz - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien und Südafrika. Quelle: cash
Serbien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau.
Serbien ist daher als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 21. Dezember 2020 für die Einreise zwingend einen negativen PCR-Test. Bei Einreise darf der negative PCR-Test nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein. Der PCR-Test darf nur von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, stammen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Deutsche im Transit sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 Uhr bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Deutsche im Transit und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 - 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 - 6. Januar 2021.
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr geöffnet.
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen wird ab 20. Dezember 2020 die bereits geltende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch auf Einreisen vom spanischen Festland ausgedehnt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen auf Mallorca ist vom 17. Dezember 2020 bis zunächst 29. Dezember 2020 die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet, von Freitag-Sonntag und vor Feiertagen allerdings nur bis 18 Uhr.
Auf den übrigen Balearen gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 – 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- ein sogenanntes TMA-Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Togo - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen Reisen nach Togo wird derzeit gewarnt. Aktuell untersagt Togo zudem die Einreise aus rein touristischen Gründen.
Epidemiologische Lage
Togo war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Lomé und Umgebung.
Togo ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise informiert die offizielle Website. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen, und der Reisende wird verpflichtet, eine Tracking-App („TogoSAFE") auf sein Mobilgerät aufzuspielen und zu aktivieren. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Webseite.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert, es kommt zu Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Einschränkungen betreffen Teile des öffentlichen Lebens, zum Beispiel keine kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen, keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern; Kultstätten und kulturelle Einrichtungen sind vielfach geschlossen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Vom 20. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gilt für den Großraum Lomé eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr; am 24., 25., 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 ist die Ausgangssperre um eine Stunde verkürzt (23 bis 5 Uhr). Für das übrige Staatsgebiet gilt am 24., 25., 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 eine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr. Bars bleiben während des gesamten Zeitraums geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentliche Gebäude, zentrale öffentliche Plätze und Märkte, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Türkei - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind über türkische Flughäfen ohne Einschränkungen möglich. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Die Grenze von Kanada und Mexiko nach USA bleibt bis zunächst 21. Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Deutschland / Südafrika - Änderung Reiseverbindungen
Deutschland wird offenbar den Flugverkehr mit Südafrika einschränken. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios werden voraussichtlich ab morgen Flüge aus Südafrika verboten. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“,
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In weiten Teilen des Landes wurde jedoch ein regionaler „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich auch außerhalb geschlossener Räume, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab 23. Dezember. Quelle: Garda
Nordmazedonien - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung der Reiseverbindungen mit Großbritannien ab sofort. Quelle: Garda
Norwegen - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung der Reiseverbindungen mit Großbritannien ab sofort. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die neue Einreiseverordnung für Einreisende aus Risikogebieten (gültig bis 31. März 2021) sieht eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und eine verpflichtende Einreiseanmeldung vor. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor und gilt zunächst bis 23. Dezember 2020. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten.
Ein erneuter Lockdown, der vom 26. Dezember 2020 bis 24. Januar 2021 gelten soll, wurde von der österreichischen Bundesregierung angekündigt. Die entsprechende Verordnung steht noch aus.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die omanischen Behörden haben mit Wirkung von 22. Dezember 2020, 1 Uhr, eine siebentägige Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen sowohl für die Einreise- als auch für die Ausreise aus Oman beschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Maßnahme verlängert wird. Bitte verfolgen Sie diesbezüglich aufmerksam die lokalen Medien.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen aufgrund der Grenzschließung derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde schrittweise und unter Auflagen aufgenommen ist jedoch ab 22. Dezember 2020, 1 Uhr, für zunächst sieben Tage ausgesetzt. Es werden der Ankündigung zufolge in diesem Zeitraum lediglich grenzüberschreitende Warentransporte zugelassen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien ab sofort. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien vom 22. bis 29. Dezember. Quelle: Garda
Sambia - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als sieben Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung („residents“) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Personenflugverkehr und die Einreise auf dem Land- oder Seeweg sind seit dem 21. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Maßnahme gilt vorerst für eine Woche, eine Verlängerung um eine weitere Woche oder längere Zeit ist jedoch möglich. Bisher ist eine Ausreise auf dem Landweg nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, z.B. über Bahrain. Reisende aus Saudi-Arabien müssen bei der Einreise nach Bahrain entweder einen negativen PCR-Test aus Saudi-Arabien vorlegen (vom Gesundheitsministerium anerkannt und nicht älter als 72 Stunden) oder sie können sich bei Einreise testen lassen. Visa on Arrival werden am Grenzübergang zwischen Saudi-Arabien und Bahrain erteilt.
Darüber hinaus gilt für alle Personen, die nach dem 8. Dezember 2020 aus einem EU-Staat eingereist sind, die Pflicht zur häuslichen Isolation für 14 Tage, beginnend mit der Einreise nach Saudi-Arabien. Während der Quarantäne soll alle fünf Tage ein COVID-19-Test durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Außengrenzen Saudi-Arabiens sind weiterhin offiziell geschlossen. Eine Ausreise auf dem Landweg ist nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind derzeit nicht vorhanden.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen.
Auch die Zahl der Besucher kann in bestimmten Einrichtungen begrenzt werden. Es kann zu Temperaturmessungen beim Betreten von Läden und Behörden kommen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in den Nachrichten.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise
Schweden hat Einreisesperren für Reisende aus Dänemark und Großbritannien verhängt. Quelle: tagesschau.de
Schweiz - Änderung Reiseverbindungen
Aussetzung des Flugverkehrs mit Großbritannien und Südafrika. Quelle: cash
Serbien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien ist bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt auf hohem Niveau.
Serbien ist daher als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 21. Dezember 2020 für die Einreise zwingend einen negativen PCR-Test. Bei Einreise darf der negative PCR-Test nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein. Der PCR-Test darf nur von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, stammen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, Kinder bis 12 Jahre (wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere Person, die das Kind begleitet über einen negativen PCR-Test verfügt), Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr und Deutsche im Transit sind von dieser Regelung ausgenommen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test einreisen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden. Die Quarantäne wird durch Vorlage eines (kostenpflichtigen) negativen PCR-Tests aufgehoben, der von einem Referenzlabor in der Republik Serbien ausgestellt wurde. Die Terminreservierung ist online oder telefonisch +381-11/36 20 000 (an Arbeitstagen 8 Uhr bis 20 Uhr) möglich (nur in serbischer Sprache). Eine Anleitung für die Online-Terminreservierung in englischer Sprache bietet die serbische Regierung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Deutsche im Transit und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Shopping Malls, Bekleidungsgeschäfte, Restaurants, Cafés und Clubs dürfen nur noch montags bis freitags von 5 bis 17 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte dürfen täglich bis 21 Uhr öffnen. Keine Beschränkungen gelten für Apotheken und Tankstellen. Landesweit dürfen sich maximal fünf Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Webseite der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 - 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 - 6. Januar 2021.
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr geöffnet.
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität.
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen wird ab 20. Dezember 2020 die bereits geltende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch auf Einreisen vom spanischen Festland ausgedehnt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen auf Mallorca ist vom 17. Dezember 2020 bis zunächst 29. Dezember 2020 die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet, von Freitag-Sonntag und vor Feiertagen allerdings nur bis 18 Uhr.
Auf den übrigen Balearen gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 – 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- ein sogenanntes TMA-Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Togo - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen Reisen nach Togo wird derzeit gewarnt. Aktuell untersagt Togo zudem die Einreise aus rein touristischen Gründen.
Epidemiologische Lage
Togo war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Lomé und Umgebung.
Togo ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise informiert die offizielle Website. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen, und der Reisende wird verpflichtet, eine Tracking-App („TogoSAFE") auf sein Mobilgerät aufzuspielen und zu aktivieren. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Webseite.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.
Reiseverbindungen
Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert, es kommt zu Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Einschränkungen betreffen Teile des öffentlichen Lebens, zum Beispiel keine kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen, keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern; Kultstätten und kulturelle Einrichtungen sind vielfach geschlossen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Vom 20. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gilt für den Großraum Lomé eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr; am 24., 25., 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 ist die Ausgangssperre um eine Stunde verkürzt (23 bis 5 Uhr). Für das übrige Staatsgebiet gilt am 24., 25., 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 eine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr. Bars bleiben während des gesamten Zeitraums geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentliche Gebäude, zentrale öffentliche Plätze und Märkte, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Türkei - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind über türkische Flughäfen ohne Einschränkungen möglich. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Die Grenze von Kanada und Mexiko nach USA bleibt bis zunächst 21. Januar 2021 geschlossen. Quelle: Garda
Deutschland / Südafrika - Änderung Reiseverbindungen
Deutschland wird offenbar den Flugverkehr mit Südafrika einschränken. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios werden voraussichtlich ab morgen Flüge aus Südafrika verboten. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Albanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Albanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Tirana Durres, Fier, Korca und Shkodra.
Albanien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an den bestehenden offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht und / oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Eine Ausnahme ist die albanisch-griechische Grenze: Hier ist eine Ausreise nach Griechenland nur für griechische Staatsangehörige oder für Personen möglich, die über einen festen Wohnsitz in Griechenland verfügen. Für Einreisende aus Griechenland gilt, sobald Sie in Albanien einreisen, besteht keine Möglichkeit der Rückkehr nach Griechenland, mit Ausnahme über den Grenzübergang Promachonas/Bulgarien.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr. Es ist jedoch ratsam, den jeweiligen Anbieter zu aktuellen An- und Abreisezeiten kontaktieren.
Beschränkungen im Land
Seit dem 11. November 2020 gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Für die Zeit vom 24. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 gilt eine verschärfte Ausgangssperre von 20:30 bis 6 Uhr. Wohnungen dürfen lediglich zu beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder bei Grundbedürfnissen (z.B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygiene-Auflagen.
Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind derzeit geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 11. Lebensjahr. Dieser muss bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung getragen werden, sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im privaten Kfz (bei Fahrten mit weiteren Personen aus anderen Haushalten), auf dem Motorrad (falls Beifahrer aus einem anderen Haushalt), in Geschäften, Supermärkten, auf Märkten, bei Aufenthalten im Freien, in Parks, auf Plätzen, in Büros, in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, in Theatern, Kinos, Museen, Bibliotheken, im Fahrstuhl sowie vor und nach dem Essen und Trinken in Bars und Restaurants, in religiösen, in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Bei Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 2.000-5.000 Lek (ca. 16 - 40 Euro) verhängt.
Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten für:
- Essen am Tisch in Bars und Restaurants,
- bei kontaktlosen Sportausübungen,
- beim alleinigen Rad- oder Motorradfahren, im Auto (nur allein oder mit Familienangehörigen),
- in Schwimmbädern bzw. beim Schwimmen kann auf das Tragen des Mund-Naseschutzes verzichtet werden,
- Personen, die aus Alters- oder medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Maske tragen können (im Falle einer Kontrolle ist ein ärztliches Attest vorzulegen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen Informationen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Erkundigen Sie sich, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Freiwillige PCR Tests für Reisende können problemlos durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Die zugelassenen privaten Labore sind auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums aufgeführt. Inwieweit diese Ergebnisse in Deutschland anerkannt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise nach Belgien reisen, müssen bei Einreise ab 25. Dezember 2020 einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise wird verstärkt geprüft, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
In Belgien lebende Personen, die nach einer mehr als 48-stündigen Auslandsreise nach Belgien zurückkehren, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Es besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht von sieben Tagen, die durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Von der Quarantäne können Personen befreit werden, bei denen eine Ansteckungsgefahr aufgrund risikoarmen Verhaltens während der Reise gering ist. Dies wird anhand der Angaben im Passenger Locator Form geprüft, wobei ein strenger Maßstab angelegt wird.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Die Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Belgien ist bis zum 22. Dezember 2020 nicht möglich. Ab 23. Dezember 2020 können Belgier und Personen mit Hauptwohnsitz in Belgien einreisen. Nach Einreise besteht eine Quarantäne- und Testpflicht. Personen ohne Hauptwohnsitz in Belgien können zwischen 23. und 31. Dezember 2020 nur ausnahmsweise einreisen (z.B. bei Besuch des in Belgien lebenden Partners oder der Kinder, für die das Sorgerecht besteht, oder bei dienstlich erforderlichen Reisen von medizinischem Personal, Journalisten, Diplomaten oder Beschäftigten des Transportsektors).
Transitpassagiere können nur dann nach Belgien einreisen, wenn sich ihr Ziel außerhalb der EU befindet.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich.
Da sich die Regeln rasch ändern können, wird empfohlen, bei der Reiseplanung die aktuellen Meldungen in der belgischen Presse zu verfolgen.
Durch- und Weiterreise
Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte öffnen am 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. An Heiligabend und am Weihnachtstag dürfen Alleinstehende zwei Personen gleichzeitig empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten. Ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde, wird verstärkt kontrolliert.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen dürfen am 1. Dezember 2020 wieder öffnen. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Bhutan - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bhutan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bhutan war bisher von COVID-19 moderat betroffen. Bhutan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium Bhutans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bhutan hat auf unbestimmte Zeit seine Grenzen für touristisch reisende Ausländer geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Bhutan bietet an seinem einzigen internationalen Flughafen in Paro seit Oktober 2020 wieder vereinzelte internale Flugverbindungen in Nachbarländer (Indien, Bangladesch, Thailand) an, bei denen allerdings nur Staatsbürger Bhutans oder der jeweiligen Zielländer mitfliegen dürfen.
Beschränkungen im Land
Nach Auftreten eines neuen COVID-19-Falles in der Hauptstadt Thimphu hat die Regierung Bhutans einen verschärften Lockdown verfügt, welcher ein Ausreiseverbot aus Thimphu sowie Einschränkung des Personenverkehrs zwischen den Regionen vorsieht.
Hygieneregeln.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Burkina Faso - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burkina Faso wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burkina Faso ist bisher von COVID-19 statistisch weniger betroffen. Es wird allerdings auch sehr wenig getestet. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Hauptstadt Ouagadougou und die zweitgrößte Stadt, Bobo-Dioulasso.
Burkina Faso ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind bis auf den internationalen Flughafen von Ouagadougou geschlossen. Für die Einreise, und erneut für die spätere Wiederausreise, ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Derzeit kann es aufgrund des saisonal erhöhten Reiseverkehrs bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt. Am Flughafen gilt Maskenpflicht; bei der Einreise erfolgt eine obligatorische Temperaturmessung. Auf die Visumspflicht wird hingewiesen.
Durch- und Weiterreise
Da die Landesgrenzen mit Ausnahme des internationalen Flughafens von Ouagadougou geschlossen sind, entfallen Möglichkeiten zur Durchreise. Für die Wiederausreise ist erneut zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als 5 Tage sein darf. Außerdem ist ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen von Ouagadougou ist geöffnet, es bestehen regelmäßige Linienverbindungen nach Europa. Ein-und Ausreisen auf dem Landweg sind nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die bestehenden Beschränkungen der Zugangsmöglichkeiten zu touristischer Infrastruktur resultieren aus der sehr problematischen Sicherheitslage, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Es gilt eine Maskentragepflicht in vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen, die allerdings nur lückenhaft durchgesetzt wird.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ecuador - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador war von COVID-19 stark betroffen. Derzeit sind Regionale Schwerpunkte die größten Städte des Landes, insbesondere aber die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur über den Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende aus Europa, dem Vereinigten Königreich, Südafrika sowie Australien müssen ein negativen PCR-Test vorlegen. Seit dem 21. Dezember 2020 wird bei Einreise aus Europa zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Personen ohne Wohnsitz in Ecuador für 10 Tage in ein von der Regierung hierzu autorisiertes Hotel in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg auf den Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen. Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Flugverbindungen, insbesondere in die USA sowie Europa sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Beschränkungen im Land
Mit Dekret vom 21. Dezember 2020 hat die ecuadorianische Regierung erneut der Notstand ausgerufen. Im gesamten Land gelten Reisebeschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung, eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 4 Uhr sowie ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr. Auch werden die zulässigen Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants weiter verringert und Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen verboten. Die Strände bleiben am 24. und 25. Dezember sowie am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96h vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt, der Eurotunnel gesperrt.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know .
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period .
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport .
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You .
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indien - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind zurzeit die Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Kerala sowie die Ballungsräume Delhi, Mumbai und Chennai.
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2020 hat Indien den eingehenden Flugverkehr aus Großbritannien bis zunächst zum 31. Dezember 2020 eingestellt. Der Bundesstaat Maharashtra hat zudem eine in einer staatlichen Institution zu verbringende 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus Großbritannien, der EU und dem Nahen Osten verfügt. Eine Verschärfung der Quarantänevorschriften für Reisende aus Europa in weiteren Teilen Indiens kann nicht ausgeschlossen werden.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa für andere Reisezwecke, deren Gültigkeit bisher ausgesetzt war, sind ab sofort wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für diese anderen Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa auf Antrag neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Bei Einreise nach Indien gilt eine 14-tägige institutionelle Quarantäneverpflichtung. Seit dem 5. November 2020 können Personen auf Antrag davon befreit werden. Dazu muss auf der Webseite des Flughafen New Delhi das negative Ergebnis eines COVID-19-Tests hochgeladen werden. Anschließend erteilen indische Behörden eine Ausnahmegenehmigung und bestätigen dies per E-Mail („exempted from quarantine“). Die E-Mail muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt werden.
Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist teilweise verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Flugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Die bestehende Ausgangssperre wird außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) orts- und lageabhängig gelockert. Erneute Verschärfungen der Ausgangssperre in einzelnen Städten oder Bundesstaaten sind möglich.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ ist derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise zwischen 23. Dezember 2020 und zunächst 8. Januar 2021 ein maximal 72 Stunden altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Anschließend erfolgt eine 14-tägige Heimquarantäne. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis zunächst 8. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irak - Änderung Einreise
Irak schließt seine Landgrenzen und setzt den Flugverkehr mit den nachfolgenden Ländern aus: Großbritannien, Südafrika, Australien, Dänemark, Iran, Japan, Belgien und die Niederlande. Die Regelung gilt ab dem 24. Dezember für zunächst 14 Tage. Quelle: Garda
Irland - Ergänzung
Irland verschärft nach Weihnachten seine Maßnahmen deutlich. Die Beschränkungen kommen einer Ausgangssperre gleich. Restaurants und Pubs müssen vom 24. Dezember an schließen. Nach Weihnachten sind nicht zwingend notwendige Reisen außerhalb der eigenen Heimatregion untersagt, von Neujahr an sind keine privaten Besuche mehr gestattet. Zu Hochzeiten und Beerdigungen sind deutlich weniger Teilnehmer zugelassen. Der öffentliche Nahverkehr wird auf ein Viertel heruntergefahren. Das Einreiseverbot für Flüge aus Großbritannien wurde zunächst bis zum 31. Dezember verlängert. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. In allen Gespanschaften liegen die Inzidenzen derzeit bei weit über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Bei Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staaten besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test ist auch bei Einreise auf eigene Kosten (ca. 100 €) möglich: das Ergebnis muss in häuslicher Quarantäne abgewartet werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz vergangener Jahre. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Ab 23. Dezember 2020 gilt ein Reiseverbot zwischen den Gespanschaften (Regionen) des Landes. Das Verbot ist zunächst bis 8. Januar 2021 befristet. Ausnahmen gelten für einen eng begrenzten Personenkreis (z.B. medizinisches Personal).
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Für die Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Cafés und Restaurants sind geschlossen. Ausgenommen sind Lieferservices und Hotelrestaurants.
Als Folge landesweit hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Kroatien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Kuba - Änderung Einreise
Für die Einreise nach Kuba müssen Urlauber ab 1. Januar einen negativen PCR-Test vorlegen. Hintergrund ist der hohe Prozentsatz an importierten Covid-19-Fällen, die nach der Eröffnung internationaler Flughäfen festgestellt wurde. Der Test soll im Herkunftsland von einem zertifizierten Labor gemacht worden und bei Ankunft in Kuba nicht älter als 72 Stunden sein. Die schon bestehenden und bereits an den Landesgrenzen durchgeführten Hygienemaßnahmen bleiben davon unberührt. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Albanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Tirana Durres, Fier, Korca und Shkodra.
Albanien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an den bestehenden offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht und / oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Eine Ausnahme ist die albanisch-griechische Grenze: Hier ist eine Ausreise nach Griechenland nur für griechische Staatsangehörige oder für Personen möglich, die über einen festen Wohnsitz in Griechenland verfügen. Für Einreisende aus Griechenland gilt, sobald Sie in Albanien einreisen, besteht keine Möglichkeit der Rückkehr nach Griechenland, mit Ausnahme über den Grenzübergang Promachonas/Bulgarien.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr. Es ist jedoch ratsam, den jeweiligen Anbieter zu aktuellen An- und Abreisezeiten kontaktieren.
Beschränkungen im Land
Seit dem 11. November 2020 gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Für die Zeit vom 24. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 gilt eine verschärfte Ausgangssperre von 20:30 bis 6 Uhr. Wohnungen dürfen lediglich zu beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder bei Grundbedürfnissen (z.B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygiene-Auflagen.
Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind derzeit geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 11. Lebensjahr. Dieser muss bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung getragen werden, sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im privaten Kfz (bei Fahrten mit weiteren Personen aus anderen Haushalten), auf dem Motorrad (falls Beifahrer aus einem anderen Haushalt), in Geschäften, Supermärkten, auf Märkten, bei Aufenthalten im Freien, in Parks, auf Plätzen, in Büros, in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, in Theatern, Kinos, Museen, Bibliotheken, im Fahrstuhl sowie vor und nach dem Essen und Trinken in Bars und Restaurants, in religiösen, in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Bei Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 2.000-5.000 Lek (ca. 16 - 40 Euro) verhängt.
Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten für:
- Essen am Tisch in Bars und Restaurants,
- bei kontaktlosen Sportausübungen,
- beim alleinigen Rad- oder Motorradfahren, im Auto (nur allein oder mit Familienangehörigen),
- in Schwimmbädern bzw. beim Schwimmen kann auf das Tragen des Mund-Naseschutzes verzichtet werden,
- Personen, die aus Alters- oder medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Maske tragen können (im Falle einer Kontrolle ist ein ärztliches Attest vorzulegen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen Informationen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Erkundigen Sie sich, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Freiwillige PCR Tests für Reisende können problemlos durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Die zugelassenen privaten Labore sind auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums aufgeführt. Inwieweit diese Ergebnisse in Deutschland anerkannt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise nach Belgien reisen, müssen bei Einreise ab 25. Dezember 2020 einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise wird verstärkt geprüft, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
In Belgien lebende Personen, die nach einer mehr als 48-stündigen Auslandsreise nach Belgien zurückkehren, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Es besteht grundsätzlich eine Quarantänepflicht von sieben Tagen, die durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Von der Quarantäne können Personen befreit werden, bei denen eine Ansteckungsgefahr aufgrund risikoarmen Verhaltens während der Reise gering ist. Dies wird anhand der Angaben im Passenger Locator Form geprüft, wobei ein strenger Maßstab angelegt wird.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Die Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Belgien ist bis zum 22. Dezember 2020 nicht möglich. Ab 23. Dezember 2020 können Belgier und Personen mit Hauptwohnsitz in Belgien einreisen. Nach Einreise besteht eine Quarantäne- und Testpflicht. Personen ohne Hauptwohnsitz in Belgien können zwischen 23. und 31. Dezember 2020 nur ausnahmsweise einreisen (z.B. bei Besuch des in Belgien lebenden Partners oder der Kinder, für die das Sorgerecht besteht, oder bei dienstlich erforderlichen Reisen von medizinischem Personal, Journalisten, Diplomaten oder Beschäftigten des Transportsektors).
Transitpassagiere können nur dann nach Belgien einreisen, wenn sich ihr Ziel außerhalb der EU befindet.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich.
Da sich die Regeln rasch ändern können, wird empfohlen, bei der Reiseplanung die aktuellen Meldungen in der belgischen Presse zu verfolgen.
Durch- und Weiterreise
Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte öffnen am 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. An Heiligabend und am Weihnachtstag dürfen Alleinstehende zwei Personen gleichzeitig empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten. Ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde, wird verstärkt kontrolliert.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen dürfen am 1. Dezember 2020 wieder öffnen. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Bhutan - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bhutan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bhutan war bisher von COVID-19 moderat betroffen. Bhutan ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium Bhutans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bhutan hat auf unbestimmte Zeit seine Grenzen für touristisch reisende Ausländer geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Bhutan bietet an seinem einzigen internationalen Flughafen in Paro seit Oktober 2020 wieder vereinzelte internale Flugverbindungen in Nachbarländer (Indien, Bangladesch, Thailand) an, bei denen allerdings nur Staatsbürger Bhutans oder der jeweiligen Zielländer mitfliegen dürfen.
Beschränkungen im Land
Nach Auftreten eines neuen COVID-19-Falles in der Hauptstadt Thimphu hat die Regierung Bhutans einen verschärften Lockdown verfügt, welcher ein Ausreiseverbot aus Thimphu sowie Einschränkung des Personenverkehrs zwischen den Regionen vorsieht.
Hygieneregeln.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Burkina Faso - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burkina Faso wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burkina Faso ist bisher von COVID-19 statistisch weniger betroffen. Es wird allerdings auch sehr wenig getestet. Regionale Schwerpunkte waren bisher die Hauptstadt Ouagadougou und die zweitgrößte Stadt, Bobo-Dioulasso.
Burkina Faso ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind bis auf den internationalen Flughafen von Ouagadougou geschlossen. Für die Einreise, und erneut für die spätere Wiederausreise, ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Derzeit kann es aufgrund des saisonal erhöhten Reiseverkehrs bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt. Am Flughafen gilt Maskenpflicht; bei der Einreise erfolgt eine obligatorische Temperaturmessung. Auf die Visumspflicht wird hingewiesen.
Durch- und Weiterreise
Da die Landesgrenzen mit Ausnahme des internationalen Flughafens von Ouagadougou geschlossen sind, entfallen Möglichkeiten zur Durchreise. Für die Wiederausreise ist erneut zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als 5 Tage sein darf. Außerdem ist ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen von Ouagadougou ist geöffnet, es bestehen regelmäßige Linienverbindungen nach Europa. Ein-und Ausreisen auf dem Landweg sind nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die bestehenden Beschränkungen der Zugangsmöglichkeiten zu touristischer Infrastruktur resultieren aus der sehr problematischen Sicherheitslage, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Es gilt eine Maskentragepflicht in vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen, die allerdings nur lückenhaft durchgesetzt wird.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ecuador - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador war von COVID-19 stark betroffen. Derzeit sind Regionale Schwerpunkte die größten Städte des Landes, insbesondere aber die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur über den Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende aus Europa, dem Vereinigten Königreich, Südafrika sowie Australien müssen ein negativen PCR-Test vorlegen. Seit dem 21. Dezember 2020 wird bei Einreise aus Europa zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Personen ohne Wohnsitz in Ecuador für 10 Tage in ein von der Regierung hierzu autorisiertes Hotel in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg auf den Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen. Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Flugverbindungen, insbesondere in die USA sowie Europa sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Beschränkungen im Land
Mit Dekret vom 21. Dezember 2020 hat die ecuadorianische Regierung erneut der Notstand ausgerufen. Im gesamten Land gelten Reisebeschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung, eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 4 Uhr sowie ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr. Auch werden die zulässigen Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants weiter verringert und Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen verboten. Die Strände bleiben am 24. und 25. Dezember sowie am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96h vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt, der Eurotunnel gesperrt.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know .
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period .
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport .
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You .
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indien - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind zurzeit die Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Kerala sowie die Ballungsräume Delhi, Mumbai und Chennai.
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2020 hat Indien den eingehenden Flugverkehr aus Großbritannien bis zunächst zum 31. Dezember 2020 eingestellt. Der Bundesstaat Maharashtra hat zudem eine in einer staatlichen Institution zu verbringende 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus Großbritannien, der EU und dem Nahen Osten verfügt. Eine Verschärfung der Quarantänevorschriften für Reisende aus Europa in weiteren Teilen Indiens kann nicht ausgeschlossen werden.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa für andere Reisezwecke, deren Gültigkeit bisher ausgesetzt war, sind ab sofort wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für diese anderen Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa auf Antrag neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Bei Einreise nach Indien gilt eine 14-tägige institutionelle Quarantäneverpflichtung. Seit dem 5. November 2020 können Personen auf Antrag davon befreit werden. Dazu muss auf der Webseite des Flughafen New Delhi das negative Ergebnis eines COVID-19-Tests hochgeladen werden. Anschließend erteilen indische Behörden eine Ausnahmegenehmigung und bestätigen dies per E-Mail („exempted from quarantine“). Die E-Mail muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt werden.
Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist teilweise verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Flugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Die bestehende Ausgangssperre wird außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) orts- und lageabhängig gelockert. Erneute Verschärfungen der Ausgangssperre in einzelnen Städten oder Bundesstaaten sind möglich.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ ist derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise zwischen 23. Dezember 2020 und zunächst 8. Januar 2021 ein maximal 72 Stunden altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Anschließend erfolgt eine 14-tägige Heimquarantäne. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis zunächst 8. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irak - Änderung Einreise
Irak schließt seine Landgrenzen und setzt den Flugverkehr mit den nachfolgenden Ländern aus: Großbritannien, Südafrika, Australien, Dänemark, Iran, Japan, Belgien und die Niederlande. Die Regelung gilt ab dem 24. Dezember für zunächst 14 Tage. Quelle: Garda
Irland - Ergänzung
Irland verschärft nach Weihnachten seine Maßnahmen deutlich. Die Beschränkungen kommen einer Ausgangssperre gleich. Restaurants und Pubs müssen vom 24. Dezember an schließen. Nach Weihnachten sind nicht zwingend notwendige Reisen außerhalb der eigenen Heimatregion untersagt, von Neujahr an sind keine privaten Besuche mehr gestattet. Zu Hochzeiten und Beerdigungen sind deutlich weniger Teilnehmer zugelassen. Der öffentliche Nahverkehr wird auf ein Viertel heruntergefahren. Das Einreiseverbot für Flüge aus Großbritannien wurde zunächst bis zum 31. Dezember verlängert. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. In allen Gespanschaften liegen die Inzidenzen derzeit bei weit über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Bei Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staaten besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test ist auch bei Einreise auf eigene Kosten (ca. 100 €) möglich: das Ergebnis muss in häuslicher Quarantäne abgewartet werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz vergangener Jahre. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Ab 23. Dezember 2020 gilt ein Reiseverbot zwischen den Gespanschaften (Regionen) des Landes. Das Verbot ist zunächst bis 8. Januar 2021 befristet. Ausnahmen gelten für einen eng begrenzten Personenkreis (z.B. medizinisches Personal).
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Für die Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Cafés und Restaurants sind geschlossen. Ausgenommen sind Lieferservices und Hotelrestaurants.
Als Folge landesweit hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Kroatien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Kuba - Änderung Einreise
Für die Einreise nach Kuba müssen Urlauber ab 1. Januar einen negativen PCR-Test vorlegen. Hintergrund ist der hohe Prozentsatz an importierten Covid-19-Fällen, die nach der Eröffnung internationaler Flughäfen festgestellt wurde. Der Test soll im Herkunftsland von einem zertifizierten Labor gemacht worden und bei Ankunft in Kuba nicht älter als 72 Stunden sein. Die schon bestehenden und bereits an den Landesgrenzen durchgeführten Hygienemaßnahmen bleiben davon unberührt. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos, Bibliotheken, Museen sind geschlossen. Bibliotheken, Museen und Gotteshäuser sind geöffnet. Ab 26. Dezember 2020 werden alle Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, geschlossen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit wird verboten. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden.
Bis zu zwei Gäste aus einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt eine Maskenpflicht. Sportliche Aktivitäten sind nur im privaten Bereich erlaubt. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Mali - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mali ist von COVID-19 betroffen. Es ist im ganzen Land von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen. Regionaler Schwerpunkt ist v.a. die Hauptstadtregion Bamako.
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Mali ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Für die Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig. Reisende, die kein Testergebnis vorlegen können, müssen sich auf eigene Kosten am Flughafen oder sonstiger Grenzübergangsstelle testen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende in eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld begeben. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf, kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender PCR-Test am Flughafen durchgeführt werden. Bei positivem Testergebnis wird eine verpflichtende Quarantäne angeordnet.
Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
Durch- und Weiterreise
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf.
Reiseverbindungen
Internationaler Luft- und Reiseverkehr ist grundsätzlich gegeben.
Beschränkungen im Land
Es können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Auch kann eine Isolation bzw. Behandlung in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Unterlassen kann mit Sanktionen belegt werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der malischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die staatliche COVID-19-Hotline 36061.
• Der für Reisende erforderliche, kostenpflichtige PCR-Test wird angeboten durch das Institut National de Santé Publique (INSP), Hippodrome - Route de Koulikoro, Rue 235 Porte 52, Commune I, Tel: +223 20 21 42 31; +223 20 21 43 20. Auch einige private Gesundheitseinrichtungen bieten PCR-Tests an.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Präfekturen Berrechid, Casablanca, Fès, Mèknes, Marrakech, Tanger, Tétouan und Settat.
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise ist ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor dem Check-in erfolgt sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.
Auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners sollen unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen mit den Sonderflügen unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Vorzulegen sind eine Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten. Die Einladung muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen und den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten.
Die Möglichkeit der Sondereinreise soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können.
Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu bieten die jeweiligen Transportgesellschaften. Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Die marokkanische Regierung hat bekannt gegeben, dass ab 23. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 deutlich verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollen. Dazu zählen eine landesweite umfassende nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, eine allgemeine Schließzeit (auch Restaurants und Geschäfte) um 20 Uhr, ein Versammlungs- und Feierverbot sowie die komplette Schließung aller gastronomischen Betriebe in den großen Städten Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger.
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und für Fahrten zum Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind weiterhin geschlossen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind wieder ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung), im Anschluss folgt eine verpflichtende sieben-tägige häusliche Quarantäne. In dieser Zeit sind mindestens drei PCR-Tests durchzuführen. Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Ab dem 23. Dezember 2020 beginnend um 6 Uhr gilt erneut landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 31. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, ihre Mitarbeiterpräsenz zu reduzieren und verstärkt aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und weitere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Berane, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, Kolasin, Nikšić, Ulcinj und Zabljak. Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen, wie alle Ausländer, ab dem 22. Dezember 2020 bei Einreise nach Montenegro einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einem positiven Testergebnis oder Kontakt zu einer infizierten Person besteht eine Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet, es bestehen keine dauerhaften Wartezeiten. Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Nikšić möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind während der Woche uneingeschränkt möglich. Am Wochenende (Freitag 22 Uhr bis Montag 5 Uhr) darf die Wohnortgemeinde nicht verlassen werden, der Verkehr zwischen den Gemeinden ist in diesem Zeitraum untersagt. Dies gilt ganztags auch am 24./25./30./31. Dezember 2020 sowie am 1./2./6. und 7. Januar 2021. Seit dem 9. Dezember 2020 gilt eine landesweite Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr. Am 24./25. Dezember 2020 sowie 5./6. und 7. Januar 2021 gilt die Sperrstunde nicht für die Teilnahme an religiösen Feiern. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal vier Personen gemeinsam bewegen. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Religiöse Feiern sind nur unter freiem Himmel und für maximal 30 Minuten gestattet, ein Mindestabstand zwischen Teilnehmern von 2 Metern ist einzuhalten. Geschäfte und Lebensmittelmärkte dürfen von 7 bis 20 Uhr geöffnet sein,. Gastronomiebetriebe dürfen von 7 bis 20 Uhr öffnen. Am 24./25./30./31. Dezember 2020, sowie am 1./2./6. und 7. Januar bleiben Restaurants geschlossen. In Hotels dürfen Restaurants an diesen Tagen bis 16 Uhr öffnen, danach ist nur Zimmerservice gestattet. Gäste und Personal sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal vier Personen pro Tisch und mit mindestens zwei Metern Abstand zueinander und zwischen den Tischen aufhalten, die Tische müssen mit Plexiglasscheiben voneinander getrennt sein.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweite Zunahmen an neuen Fällen sind zu verzeichnen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen sowie deren Ehepartnern ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt unter strengen Auflagen eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Reisende in Trekkinggruppen oder auf Expedition können durch einen zweiten PCR-Test am fünften Tag die Quarantäne auf sieben Tage verkürzen.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Nepal ist derzeit nicht möglich, die Grenzen zu Indien und China sind bis auf wenige Ausnahmen auf dem Land- wie Luftweg geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen zur Verfügung. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen erneut ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt und bleibt für den Besucherverkehr weitestgehend geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Neuseeland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neuseeland erlaubt derzeit kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sog. Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Ab dem 3. November 2020 gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Während der Quarantänezeit werden zwei obligatorische COVID-19 Tests durchgeführt.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. New Zealand Immigration informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, u.a. sofern keine COVID-19-Symptome vorliegen, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen, unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion zur Kontaktverfolgung zu aktivieren und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Einreise
Panama hat Einreisesperren für Reisende aus Großbritannien und Südafrika verhängt. Quelle: Garda
Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist bis einschließlich 27. Dezember 2020 ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 gilt nach der Einreise grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind der Verordnung im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 11 Länder gilt bis zunächst 6. Januar 2021ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gilt eine Ausgangssperre. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung unbedingt notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Ruanda - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich wieder möglich. Touristen benötigen für die Einreise Nachweise von verbindlichen Reservierungen der Unterkünfte. Alle Reisenden müssen einen negativen RT-PCR-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als fünf Tage sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Der Transfer in das Hotel kostet 10 USD. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von fünf Tagen vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Der Test sollte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug erfolgen. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Maße statt.
Beschränkungen im Land
Vom 22. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr am Folgetag. Für Hotelaufenthalte muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Alle Test (RT-PCR oder Schnelltest) sind in Ruanda für 120 Stunden gültig. Die Schnelltest können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden. Besuche der Parks sind nur mit negativem PCR-Test möglich. Darüber hinaus sind soziale Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum verboten. Fitnesscenter und Pools sind nicht öffentlich zugänglich. Speziell für die Stadt Musanze gilt ab 15. Dezember 2020 für die folgenden drei Wochen eine Ausgangssperre von 19 bis 4 Uhr. Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen und alle Mototaxis müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden. Alkohol wird nur bei gesetztem Essen serviert.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos, Bibliotheken, Museen sind geschlossen. Bibliotheken, Museen und Gotteshäuser sind geöffnet. Ab 26. Dezember 2020 werden alle Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, geschlossen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit wird verboten. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden.
Bis zu zwei Gäste aus einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt eine Maskenpflicht. Sportliche Aktivitäten sind nur im privaten Bereich erlaubt. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Mali - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mali ist von COVID-19 betroffen. Es ist im ganzen Land von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen. Regionaler Schwerpunkt ist v.a. die Hauptstadtregion Bamako.
Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.
Mali ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Für die Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig. Reisende, die kein Testergebnis vorlegen können, müssen sich auf eigene Kosten am Flughafen oder sonstiger Grenzübergangsstelle testen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende in eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld begeben. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf, kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender PCR-Test am Flughafen durchgeführt werden. Bei positivem Testergebnis wird eine verpflichtende Quarantäne angeordnet.
Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
Durch- und Weiterreise
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf.
Reiseverbindungen
Internationaler Luft- und Reiseverkehr ist grundsätzlich gegeben.
Beschränkungen im Land
Es können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Auch kann eine Isolation bzw. Behandlung in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Unterlassen kann mit Sanktionen belegt werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der malischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die staatliche COVID-19-Hotline 36061.
• Der für Reisende erforderliche, kostenpflichtige PCR-Test wird angeboten durch das Institut National de Santé Publique (INSP), Hippodrome - Route de Koulikoro, Rue 235 Porte 52, Commune I, Tel: +223 20 21 42 31; +223 20 21 43 20. Auch einige private Gesundheitseinrichtungen bieten PCR-Tests an.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Marokko ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Präfekturen Berrechid, Casablanca, Fès, Mèknes, Marrakech, Tanger, Tétouan und Settat.
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das marokkanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise ist ein PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor dem Check-in erfolgt sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.
Auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners sollen unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen mit den Sonderflügen unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Vorzulegen sind eine Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten. Die Einladung muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen und den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten.
Die Möglichkeit der Sondereinreise soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können.
Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Reiseverbindungen
Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu bieten die jeweiligen Transportgesellschaften. Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Beschränkungen im Land
Die marokkanische Regierung hat bekannt gegeben, dass ab 23. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 deutlich verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollen. Dazu zählen eine landesweite umfassende nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, eine allgemeine Schließzeit (auch Restaurants und Geschäfte) um 20 Uhr, ein Versammlungs- und Feierverbot sowie die komplette Schließung aller gastronomischen Betriebe in den großen Städten Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger.
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der lokalen Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und für Fahrten zum Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Hotels sind weiterhin geschlossen.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der verhängten beschränkenden Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
Hygieneregeln
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftige Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind wieder ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung), im Anschluss folgt eine verpflichtende sieben-tägige häusliche Quarantäne. In dieser Zeit sind mindestens drei PCR-Tests durchzuführen. Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Ab dem 23. Dezember 2020 beginnend um 6 Uhr gilt erneut landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 31. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, ihre Mitarbeiterpräsenz zu reduzieren und verstärkt aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und weitere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Berane, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, Kolasin, Nikšić, Ulcinj und Zabljak. Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen, wie alle Ausländer, ab dem 22. Dezember 2020 bei Einreise nach Montenegro einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einem positiven Testergebnis oder Kontakt zu einer infizierten Person besteht eine Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet, es bestehen keine dauerhaften Wartezeiten. Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Nikšić möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind während der Woche uneingeschränkt möglich. Am Wochenende (Freitag 22 Uhr bis Montag 5 Uhr) darf die Wohnortgemeinde nicht verlassen werden, der Verkehr zwischen den Gemeinden ist in diesem Zeitraum untersagt. Dies gilt ganztags auch am 24./25./30./31. Dezember 2020 sowie am 1./2./6. und 7. Januar 2021. Seit dem 9. Dezember 2020 gilt eine landesweite Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr. Am 24./25. Dezember 2020 sowie 5./6. und 7. Januar 2021 gilt die Sperrstunde nicht für die Teilnahme an religiösen Feiern. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal vier Personen gemeinsam bewegen. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Religiöse Feiern sind nur unter freiem Himmel und für maximal 30 Minuten gestattet, ein Mindestabstand zwischen Teilnehmern von 2 Metern ist einzuhalten. Geschäfte und Lebensmittelmärkte dürfen von 7 bis 20 Uhr geöffnet sein,. Gastronomiebetriebe dürfen von 7 bis 20 Uhr öffnen. Am 24./25./30./31. Dezember 2020, sowie am 1./2./6. und 7. Januar bleiben Restaurants geschlossen. In Hotels dürfen Restaurants an diesen Tagen bis 16 Uhr öffnen, danach ist nur Zimmerservice gestattet. Gäste und Personal sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal vier Personen pro Tisch und mit mindestens zwei Metern Abstand zueinander und zwischen den Tischen aufhalten, die Tische müssen mit Plexiglasscheiben voneinander getrennt sein.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Epidemiologische Lage
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweite Zunahmen an neuen Fällen sind zu verzeichnen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Neben nepalesischen Staatsangehörigen sowie deren Ehepartnern ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von Hilfsorganisationen mit Visum gestattet. Der „Visa-on-Arrival“ Service bleibt ausgesetzt.
Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres grundsätzlich nicht gestattet. Seit Anfang Oktober 2020 gilt unter strengen Auflagen eine Ausnahme für Teilnehmer an Trekkingtouren und Expeditionen.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 14-täge Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann.
Reisende in Trekkinggruppen oder auf Expedition können durch einen zweiten PCR-Test am fünften Tag die Quarantäne auf sieben Tage verkürzen.
Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes.
Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Nepal ist derzeit nicht möglich, die Grenzen zu Indien und China sind bis auf wenige Ausnahmen auf dem Land- wie Luftweg geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen zur Verfügung. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen erneut ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Die deutsche Botschaft arbeitet nur eingeschränkt und bleibt für den Besucherverkehr weitestgehend geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Neuseeland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neuseeland erlaubt derzeit kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sog. Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Ab dem 3. November 2020 gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Während der Quarantänezeit werden zwei obligatorische COVID-19 Tests durchgeführt.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. New Zealand Immigration informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, u.a. sofern keine COVID-19-Symptome vorliegen, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen, unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion zur Kontaktverfolgung zu aktivieren und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Einreise
Panama hat Einreisesperren für Reisende aus Großbritannien und Südafrika verhängt. Quelle: Garda
Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist bis einschließlich 27. Dezember 2020 ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 gilt nach der Einreise grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind der Verordnung im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 11 Länder gilt bis zunächst 6. Januar 2021ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gilt eine Ausgangssperre. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung unbedingt notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Ruanda - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich wieder möglich. Touristen benötigen für die Einreise Nachweise von verbindlichen Reservierungen der Unterkünfte. Alle Reisenden müssen einen negativen RT-PCR-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als fünf Tage sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Der Transfer in das Hotel kostet 10 USD. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von fünf Tagen vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Der Test sollte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug erfolgen. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Maße statt.
Beschränkungen im Land
Vom 22. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 4 Uhr am Folgetag. Für Hotelaufenthalte muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Alle Test (RT-PCR oder Schnelltest) sind in Ruanda für 120 Stunden gültig. Die Schnelltest können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden. Besuche der Parks sind nur mit negativem PCR-Test möglich. Darüber hinaus sind soziale Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum verboten. Fitnesscenter und Pools sind nicht öffentlich zugänglich. Speziell für die Stadt Musanze gilt ab 15. Dezember 2020 für die folgenden drei Wochen eine Ausgangssperre von 19 bis 4 Uhr. Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen und alle Mototaxis müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden. Alkohol wird nur bei gesetztem Essen serviert.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.
Besonderheiten in den Regionen
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Samoa - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Samoa wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Samoa war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist nur für samoanische Staatsangehörige möglich und auch für diese nur nach Einzelfallgenehmigungen. Reisende müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben und sich auf COVID-19 testen lassen. Eine Ausnahme gibt es nur für Einreisende aus Amerikanisch-Samoa, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben und vor Abreise einen PCR-Test durchgeführt haben.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- oder Weiterreise via Samoa ist nicht möglich, auch inländische Flugverbindungen gibt es nur im Notfall.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur vereinzelte Repatriierungsflüge (Charterflüge) der samoanischen Regierung; der allgemeine Flugverkehr ist ausgesetzt. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Der Notstand ist zunächst bis 31. Dezember 2020 ausgerufen worden. Das Land ist im Level 1 des nationalen COVID-19 Management Plans.
Es gibt Bestrebungen, die verpflichtende Quarantäne nach Einreise auf 21 Tage zu verlängern. Aus der Quarantäne entlassene Personen sollen sich für 7 Tage in Selbstisolation begeben.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung ist dazu aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen sowie Maske zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der samonaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Schweden hat am 21. Dezember 2020 ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend, eingeführt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 21. Januar 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige, jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige, sowie einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die in Schweden arbeiten oder leben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist grundsätzlich möglich. Neben der nur noch eingeschränkt möglichen Einreise aus Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Personen, die nach dem 12. Dezember 2020 aus Großbritannien nach Schweden eingereist sind, gilt eine Test- und Quarantäneauflage.
Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants nur Tischbedienung, Beschränkung der Personenanzahl an einem Tisch auf vier Personen und kein Barbetrieb. Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Badeanstalten, staatliche Museen haben geschlossen. Auch privat betriebene Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Das schwedische Gesundheitsamt hat folgende Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten und alle bisherigen regionalen Empfehlungen ersetzen:
• Bleiben Sie schon bei leichten Symptomen zuhause und lassen sich bei anhaltenden Symptomen auf eine COVID-19-Erkrankung testen
• Vermeiden Sie neue Kontakte bestmöglich und treffen sich nur im engsten Familienkreis und/oder mit Personen im selben Haushalt.
• Treffen sind auf eine Größe von bis zu acht Personen zu begrenzen. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind
• Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Aufenthalte in geschlossenen Räumen sowie Gedränge in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Erledigen Sie notwendige Einkaufsgänge alleine und halten Sie sich nicht länger als nötig in Geschäften auf.
• Bei Treffen mit Älteren und anderen Personen, die der Risikogruppe angehören ist besondere Achtsamkeit geboten.
Darüber hinaus gelten die folgenden rechtlichen Einschränkungen:
• Es gilt ein Ausschankverbot ab 20 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 20.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
• Versammlungen über acht Personen sind verboten. Das Verbot gilt formell für Veranstaltungen, für die eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden muss. Dies sind in der Regel öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
• Die Regierung hat das schwedische Gesundheitsamt mit Beschluss vom 19. November 2020 ermächtigt, in besonders betroffenen Kommunen Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landessspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Ab 7. Januar 2021 gilt zu Hauptverkehrszeiten im öffentlichen Nahverkehr die Empfehlung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Des Weiteren ist - insbesondere auf Reisen - zu beachten:
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Großbritannien und Südafrika hat der Schweizer Bundesrat am 21. Dezember 2020 Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung dieser neuen Virusvariante in der Schweiz zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab dem 21. Dezember 2020 ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Großbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern seit dem 20. Dezember 2020 eingestellt.
Für in Großbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden.
Deutsche Staatsangehörige können - von den vorgenannten Umständen abgesehen - grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Herkunft aus Risikoländern jedoch unter eine Quarantänepflicht. Für Staatsangehörige gewisser Länder gelten allerdings weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Mit Wirkung vom 28. Dezember 2020 zählt das deutsche Bundesland Sachsen zu den Risikogebieten sowie die italienischen Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien, außerdem die Länder Andorra, Belize, Georgien, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, San Marino, Schweden, Serbien, Slowenien, Südafrika und die Vereinigte Staaten von Amerika. In diesen Ländern ist die Zahl der Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist. Ausnahmen gelten derzeit für Reisende aus Großbritannien und Südafrika.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist weitgehend im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen. siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Der Schweizer Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten. Vom 22. Dezember 2020 an bis zum 22. Januar 2021 werden Gastronomiebetriebe geschlossen. Lediglich Betriebskantinen und Verpflegung für Hotelgäste, sowie Take-Away-Angebote und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben.
Sportbetriebe, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden mit Wirkung vom 22. Dezember 2020 geschlossen und die Kapazität von Läden weiter eingeschränkt. Dabei müssen die Geschäfte zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Erleichterungen können in Kantonen mit günstiger epidemiologischer Entwicklung beschlossen werden. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt.
Die Skigebiete sollen für den inländischen Tourismus öffnen können, benötigen dafür jedoch ab dem 22. Dezember 2020 kantonale Sondergenehmigungen, die an eine Reihe von Vorbedingungen geknüpft sind. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet. Die Situation in den Krankenhäusern ist sehr angespannt. In einigen Krankenhäusern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden und das Gesundheitspersonal ist stark belastet.
Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Sri Lanka - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit Anfang Oktober 2020 steigen die Infektionszahlen. Regionaler Schwerpunkt ist die Westprovinz mit dem Ballungsraum Colombo.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen in Colombo ist weiterhin grundsätzlich für ankommende Ausländer auf internationalen Linienflügen geschlossen, sodass eine Einreise derzeit nur im Ausnahmefall nach individueller Prüfung durch die sri-lankischen Behörden möglich ist. Einreisevisa werden sonst nicht erteilt.
Einreisende werden zu einer 28-tägigen Quarantäne verpflichtet, von der die ersten 14 Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder in einem für Reisende kostenpflichtigen Hotel zu verbringen sind. Anschließend erfolgt eine 14-tägige häusliche Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen weiterhin zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der sri lankischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den für Sie zuständigen "Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze gelangt. Zudem wurde jüngst eine neue Variante des Virus in Südafrika festgestellt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus Südafrika nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Nach der Einschränkung des Reiseverkehrs aus Großbritannien und Südafrika wegen der neuen Corona-Variante will die Lufthansa weiter nach Südafrika fliegen. "Vorerst wird die Lufthansa ihr Flugprogramm nach Südafrika unverändert und nach Plan fortsetzen", teilte der zuständige Lufthansa-Regionalmanager André Schulz mit. Allerdings würden die Rückflüge nach Deutschland ohne Passagiere abheben. Die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss, die zur Lufthansa-Gruppe gehören, hätten all ihre Passagier-Verbindungen von Zürich nach Südafrika wegen der Verordnung der Schweizer Behörden ausgesetzt. Austrian Airlines werde ohne Einschränkungen zwei mal wöchentlich von Wien nach Kapstadt fliegen. Quelle: tagesschau.de
Sudan - Änderung Einreise
Sudan hat Einreisesperren für Reisende aus Großbritannien, Südafrika und den Niederlanden verhängt. Der Flugverkehr mit diesen Ländern wurde ausgesetzt. Die Regelung gilt zunächst bis zum 5. Januar und betrifft auch den Landweg. Quelle: Sudan Tribune
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tonga wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Tonga bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Tonga ist derzeit nur für tongaische Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, sowie in vorab genehmigten Ausnahmefällen möglich. Alle Reisenden müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben und einen max. drei Tage vor Ankunft durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen. Die Einreise ist nur über sehr vereinzelte Repatriierungsflüge möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt. Es gibt Überlegungen, dies bis Ende Dezember 2020 zu verlängern.
Beschränkungen im Land
Der Notstand gilt zunächst bis 18. Januar 2021 weiter fort. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr, sowie Personenbegrenzungen von 50 Personen in geschlossenen Räumen und 100 Personen im Freien bei genereller Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Ergänzung
Das tschechische Parlament hat die Notstands-Vollmachten der Regierung um weitere 30 Tage verlängert. Die nun bis zum 22. Januar geltenden Sonderrechte erlauben etwa Versammlungsverbote oder Reisebeschränkungen. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt in den letzten Wochen landesweit sehr stark zu, mit weiter steigender Tendenz. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tunesien als Risikogebiet eingestuft wurde. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden, ausgenommen Pauschalreisende und Wüstentouristen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf. Zudem ist eine zunächst sieben-tägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Mit einem negativen PCR-Testergebnis kann die Quarantäne nach sieben Tagen beendet werden. Anderenfalls ist eine insgesamt 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Bei einem Kurzzeitaufenthalt außerhalb Tunesiens, der 120 Stunden nicht überschreitet, ist eine siebentägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Vor Abflug nach Tunesien muss eine elektronische Einreiseanzeige auf folgender Webseite erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet.
Pauschalreisende, inklusive der Wüstentouristen, die bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Sie müssen sowohl im Hotel als auch bei Ausflügen in der Gruppe bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Seit dem 21. Dezember 2020 ist der Flugverkehr mit Großbritannien, Südafrika und Australien ausgesetzt. Ausländer, die sich in einem dieser drei Länder aufgehalten haben, dürfen bis auf weiteres nicht nach Tunesien einreisen.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren die streng kontrolliert werden. Im Großraum Tunis beispielsweise wochentags von 20 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt.
Cafés müssen um 16 Uhr schließen, Restaurants müssen wochentags um 20 Uhr, am Wochenende um 19 Uhr schließen. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als 4 Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in allen Formen sind verboten. Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Ausgenommen ist das große Freitagsgebet.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung eingeschränkt.
Die Landkreise Douz Nord und Süd sind wegen extrem hohen Inzidenzgrads abgeriegelt worden. Die Ein- und Ausreise ist nicht möglich.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Usbekistan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien. Ab dem 25. Dezember 2020 gilt bei der Einreise nach Usbekistan eine Corona-Schnelltestpflicht auf eigene Kosten, unabhängig von einem eventuell vorliegenden negativen PCR-Testergebnis. Für Reisende aus Deutschland und einer Reihe anderer Staaten gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht nach Einreise.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur sehr eingeschränkt statt. Der Flugverkehr mit Deutschland und einer Reihe anderer Staaten (Dänemark, Italien, Niederlande, Österreich, Großbritannien, Australien, Südafrika ist bis zum 12. Januar 2021 ganz ausgesetzt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Samoa wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Samoa war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist nur für samoanische Staatsangehörige möglich und auch für diese nur nach Einzelfallgenehmigungen. Reisende müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben und sich auf COVID-19 testen lassen. Eine Ausnahme gibt es nur für Einreisende aus Amerikanisch-Samoa, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben und vor Abreise einen PCR-Test durchgeführt haben.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- oder Weiterreise via Samoa ist nicht möglich, auch inländische Flugverbindungen gibt es nur im Notfall.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur vereinzelte Repatriierungsflüge (Charterflüge) der samoanischen Regierung; der allgemeine Flugverkehr ist ausgesetzt. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Der Notstand ist zunächst bis 31. Dezember 2020 ausgerufen worden. Das Land ist im Level 1 des nationalen COVID-19 Management Plans.
Es gibt Bestrebungen, die verpflichtende Quarantäne nach Einreise auf 21 Tage zu verlängern. Aus der Quarantäne entlassene Personen sollen sich für 7 Tage in Selbstisolation begeben.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung ist dazu aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen sowie Maske zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der samonaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Schweden hat am 21. Dezember 2020 ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend, eingeführt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 21. Januar 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige, jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige, sowie einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die in Schweden arbeiten oder leben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist grundsätzlich möglich. Neben der nur noch eingeschränkt möglichen Einreise aus Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Personen, die nach dem 12. Dezember 2020 aus Großbritannien nach Schweden eingereist sind, gilt eine Test- und Quarantäneauflage.
Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants nur Tischbedienung, Beschränkung der Personenanzahl an einem Tisch auf vier Personen und kein Barbetrieb. Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Badeanstalten, staatliche Museen haben geschlossen. Auch privat betriebene Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Das schwedische Gesundheitsamt hat folgende Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten und alle bisherigen regionalen Empfehlungen ersetzen:
• Bleiben Sie schon bei leichten Symptomen zuhause und lassen sich bei anhaltenden Symptomen auf eine COVID-19-Erkrankung testen
• Vermeiden Sie neue Kontakte bestmöglich und treffen sich nur im engsten Familienkreis und/oder mit Personen im selben Haushalt.
• Treffen sind auf eine Größe von bis zu acht Personen zu begrenzen. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind
• Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Aufenthalte in geschlossenen Räumen sowie Gedränge in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Erledigen Sie notwendige Einkaufsgänge alleine und halten Sie sich nicht länger als nötig in Geschäften auf.
• Bei Treffen mit Älteren und anderen Personen, die der Risikogruppe angehören ist besondere Achtsamkeit geboten.
Darüber hinaus gelten die folgenden rechtlichen Einschränkungen:
• Es gilt ein Ausschankverbot ab 20 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 20.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
• Versammlungen über acht Personen sind verboten. Das Verbot gilt formell für Veranstaltungen, für die eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden muss. Dies sind in der Regel öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
• Die Regierung hat das schwedische Gesundheitsamt mit Beschluss vom 19. November 2020 ermächtigt, in besonders betroffenen Kommunen Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landessspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Ab 7. Januar 2021 gilt zu Hauptverkehrszeiten im öffentlichen Nahverkehr die Empfehlung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Des Weiteren ist - insbesondere auf Reisen - zu beachten:
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Großbritannien und Südafrika hat der Schweizer Bundesrat am 21. Dezember 2020 Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung dieser neuen Virusvariante in der Schweiz zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab dem 21. Dezember 2020 ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Großbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern seit dem 20. Dezember 2020 eingestellt.
Für in Großbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden.
Deutsche Staatsangehörige können - von den vorgenannten Umständen abgesehen - grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Herkunft aus Risikoländern jedoch unter eine Quarantänepflicht. Für Staatsangehörige gewisser Länder gelten allerdings weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Mit Wirkung vom 28. Dezember 2020 zählt das deutsche Bundesland Sachsen zu den Risikogebieten sowie die italienischen Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien, außerdem die Länder Andorra, Belize, Georgien, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, San Marino, Schweden, Serbien, Slowenien, Südafrika und die Vereinigte Staaten von Amerika. In diesen Ländern ist die Zahl der Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist. Ausnahmen gelten derzeit für Reisende aus Großbritannien und Südafrika.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist weitgehend im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen. siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Der Schweizer Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten. Vom 22. Dezember 2020 an bis zum 22. Januar 2021 werden Gastronomiebetriebe geschlossen. Lediglich Betriebskantinen und Verpflegung für Hotelgäste, sowie Take-Away-Angebote und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben.
Sportbetriebe, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden mit Wirkung vom 22. Dezember 2020 geschlossen und die Kapazität von Läden weiter eingeschränkt. Dabei müssen die Geschäfte zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Erleichterungen können in Kantonen mit günstiger epidemiologischer Entwicklung beschlossen werden. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt.
Die Skigebiete sollen für den inländischen Tourismus öffnen können, benötigen dafür jedoch ab dem 22. Dezember 2020 kantonale Sondergenehmigungen, die an eine Reihe von Vorbedingungen geknüpft sind. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet. Die Situation in den Krankenhäusern ist sehr angespannt. In einigen Krankenhäusern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden und das Gesundheitspersonal ist stark belastet.
Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Sri Lanka - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit Anfang Oktober 2020 steigen die Infektionszahlen. Regionaler Schwerpunkt ist die Westprovinz mit dem Ballungsraum Colombo.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen in Colombo ist weiterhin grundsätzlich für ankommende Ausländer auf internationalen Linienflügen geschlossen, sodass eine Einreise derzeit nur im Ausnahmefall nach individueller Prüfung durch die sri-lankischen Behörden möglich ist. Einreisevisa werden sonst nicht erteilt.
Einreisende werden zu einer 28-tägigen Quarantäne verpflichtet, von der die ersten 14 Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder in einem für Reisende kostenpflichtigen Hotel zu verbringen sind. Anschließend erfolgt eine 14-tägige häusliche Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen weiterhin zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der sri lankischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den für Sie zuständigen "Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze gelangt. Zudem wurde jüngst eine neue Variante des Virus in Südafrika festgestellt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus Südafrika nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Nach der Einschränkung des Reiseverkehrs aus Großbritannien und Südafrika wegen der neuen Corona-Variante will die Lufthansa weiter nach Südafrika fliegen. "Vorerst wird die Lufthansa ihr Flugprogramm nach Südafrika unverändert und nach Plan fortsetzen", teilte der zuständige Lufthansa-Regionalmanager André Schulz mit. Allerdings würden die Rückflüge nach Deutschland ohne Passagiere abheben. Die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss, die zur Lufthansa-Gruppe gehören, hätten all ihre Passagier-Verbindungen von Zürich nach Südafrika wegen der Verordnung der Schweizer Behörden ausgesetzt. Austrian Airlines werde ohne Einschränkungen zwei mal wöchentlich von Wien nach Kapstadt fliegen. Quelle: tagesschau.de
Sudan - Änderung Einreise
Sudan hat Einreisesperren für Reisende aus Großbritannien, Südafrika und den Niederlanden verhängt. Der Flugverkehr mit diesen Ländern wurde ausgesetzt. Die Regelung gilt zunächst bis zum 5. Januar und betrifft auch den Landweg. Quelle: Sudan Tribune
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tonga wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Tonga bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Tonga ist derzeit nur für tongaische Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, sowie in vorab genehmigten Ausnahmefällen möglich. Alle Reisenden müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben und einen max. drei Tage vor Ankunft durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen. Die Einreise ist nur über sehr vereinzelte Repatriierungsflüge möglich.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt. Es gibt Überlegungen, dies bis Ende Dezember 2020 zu verlängern.
Beschränkungen im Land
Der Notstand gilt zunächst bis 18. Januar 2021 weiter fort. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr, sowie Personenbegrenzungen von 50 Personen in geschlossenen Räumen und 100 Personen im Freien bei genereller Einhaltung der Abstandsregelung von 1,5 Metern.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Ergänzung
Das tschechische Parlament hat die Notstands-Vollmachten der Regierung um weitere 30 Tage verlängert. Die nun bis zum 22. Januar geltenden Sonderrechte erlauben etwa Versammlungsverbote oder Reisebeschränkungen. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt in den letzten Wochen landesweit sehr stark zu, mit weiter steigender Tendenz. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tunesien als Risikogebiet eingestuft wurde. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden, ausgenommen Pauschalreisende und Wüstentouristen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf. Zudem ist eine zunächst sieben-tägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Mit einem negativen PCR-Testergebnis kann die Quarantäne nach sieben Tagen beendet werden. Anderenfalls ist eine insgesamt 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Bei einem Kurzzeitaufenthalt außerhalb Tunesiens, der 120 Stunden nicht überschreitet, ist eine siebentägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen. Vor Abflug nach Tunesien muss eine elektronische Einreiseanzeige auf folgender Webseite erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet.
Pauschalreisende, inklusive der Wüstentouristen, die bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Sie müssen sowohl im Hotel als auch bei Ausflügen in der Gruppe bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Seit dem 21. Dezember 2020 ist der Flugverkehr mit Großbritannien, Südafrika und Australien ausgesetzt. Ausländer, die sich in einem dieser drei Länder aufgehalten haben, dürfen bis auf weiteres nicht nach Tunesien einreisen.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren die streng kontrolliert werden. Im Großraum Tunis beispielsweise wochentags von 20 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt.
Cafés müssen um 16 Uhr schließen, Restaurants müssen wochentags um 20 Uhr, am Wochenende um 19 Uhr schließen. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als 4 Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in allen Formen sind verboten. Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Ausgenommen ist das große Freitagsgebet.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung eingeschränkt.
Die Landkreise Douz Nord und Süd sind wegen extrem hohen Inzidenzgrads abgeriegelt worden. Die Ein- und Ausreise ist nicht möglich.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Usbekistan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien. Ab dem 25. Dezember 2020 gilt bei der Einreise nach Usbekistan eine Corona-Schnelltestpflicht auf eigene Kosten, unabhängig von einem eventuell vorliegenden negativen PCR-Testergebnis. Für Reisende aus Deutschland und einer Reihe anderer Staaten gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht nach Einreise.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur sehr eingeschränkt statt. Der Flugverkehr mit Deutschland und einer Reihe anderer Staaten (Dänemark, Italien, Niederlande, Österreich, Großbritannien, Australien, Südafrika ist bis zum 12. Januar 2021 ganz ausgesetzt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Äquatorialguinea - Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Malabo und Bata.
Äquatorialguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wenn kein gültiger Test vorgelegt werden kann, wird ein Test am Flughafen durchgeführt. Die Kosten betragen 110.000 CFA (ca. 165 €). Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Reisende in staatliche Quarantäneeinrichtungen. Die dadurch entstehenden Hotelkosten sind von den Reisenden zu tragen. Nach der Einreise gilt eine vierzehntägige Quarantänepflicht.
Auch bei der Ausreise ist ein PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen. Lufthansa, Air France und Ethiopian Airlines bieten mehrmals wöchentlich Flüge an. Mit Dekret vom 22. Dezember 2020 wurde die Anzahl der Flüge auf einen Flug pro Woche und pro Airline begrenzt.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat die Ausgangssperre („Lockdown“) aufgehoben. Kirchen und Schulen sind geöffnet. Restaurants, Kneipen, Casinos, Nationalparks und Strände sind zugänglich. Nachtclubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
Die Bewegungsfreiheit wurde auf den Regierungsbezirk eingegrenzt. Die Bezirke Bioko Süd (Luba, Riaba, Moka) dürfen nicht besucht werden.
Am 25. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 gelten Fahrverbote.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob der geplante Flug stattfinden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bolivien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen. Bolivien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ab 25. Dezember 2020 ist die Einreise von Reisenden auf dem Luftweg aus Europa kommend nicht möglich. Einreisen auf dem Luftweg aus anderen nicht-europäischen Ländern sind gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Für die Einreise aus den Nachbarländern darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 20 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise bzw. der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Ab dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt oder digital) beim Check-in vorlegen.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Ab dem 30. Dezember 2020 ist der Fluglinie ein negativer, höchstens vor 72 Stunden erfolgter PCR-Test vorzulegen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie bei Flugreisen mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Grenada - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Grenada weist nach anfangs geringen COVID-19 Infektionen nun steigende Infektionszahlen auf. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisemodalitäten sowie Test- und Quarantänepflichtenhängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Detaillierte Hinweise zum Verfahren bieten das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Alle Reisenden müssen mindestens 48 Stunden vor Einreise online eine Einreisegenehmigung beantragen und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Bei Einreise muss die Genehmigung und ein negatives PCR-Testergebnis mitgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Masken- und Abstandspflicht sowie Versammlungsverbote. Restaurants dürfen nur Liefer- und Abholservice anbieten, ein Verzehr vor Ort ist nicht gestattet.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist seit dem 23. Dezember 2020 für bestimmte Personengruppen und unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen und Flughäfen ist mit zum Teil sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period .
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport .
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You .
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indonesien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ ist derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise zwischen 24. Dezember 2020 und zunächst 8. Januar 2021 ein bei Abflug maximal 48 Stunden altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne erfolgt eine erneute Testung Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Einreisen aus dem Vereinigten Königreich, auch über andere Länder, sind nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 8. Januar 2021, eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht auch für Diplomaten nicht, ausgenommen sind hiervon die Leiter der Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis zunächst 8. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuwait - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Kuwait ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Flughafen Kuwait ist bis einschließlich 1. Januar 2021 für kommerzielle Passagierflüge geschlossen. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist nicht unwahrscheinlich und kann nach aller Erfahrung auch kurzfristig, auch erst wenige Stunden vorher, in Kraft gesetzt werden.
Auch bei wieder geöffnetem Flughafen besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise ist derzeit nur kuwaitischen Staatsangehörigen und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel für Kuwait möglich.
Bei Ankunft ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem von Kuwait anerkannten Institut im Ausland stammen muss. Vor Abflug müssen Reisende eine Ortungs-App namens „Shlonik“ aus den gängigen App-Stores installieren. Reisende müssen nach Einreise in einer Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie eine 14-tägige häusliche bzw. institutionelle Quarantäne einhalten. Am Flughafen erhalten alle Reisenden ein elektronisches Armband, mit dem der Aufenthalt während der Quarantäne nachvollzogen werden kann. Zufällig ausgesuchte 10% der ankommenden Passagiere müssen zusätzlich einen PCR-Test am Flughafen machen.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER“ registrieren, die per Barcode nur den Flugpassagieren den Zugang zum Flughafen gewährt. Reisende müssen drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe tragen. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen. Handgepäck muss aufgegeben werden; Ausnahmen gibt es nur für Medikamente o.ä.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen hat in einer schrittweisen Öffnung mit einer stark verringerten Kapazität von 30% den Flugbetrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Allerdings gibt es angesichts wieder steigender COVID-19-Neuinfektionen aktuelle Überlegungen für eine erneute Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 m („social distancing“) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malawi - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malawi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malawi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Die malawischen Gesundheitsbehörden beobachten einen deutlichen Anstieg importierter Neuinfektionen und intensivieren gegenwärtig die Vorsorgemaßnahmen, um das chronisch verwundbare Gesundheitssystem Malawis zu schützen.
Aktuelle Zahlen und detaillierte Informationen bieten das malawische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Malawi hat mit Wirkung vom 23. Dezember 2020 alle Landgrenzen vorübergehend für zunächst vierzehn Tage geschlossen. Wenige Ausnahmen gelten unter strengen Voraussetzungen (zum Beispiel für Notfälle und unverzichtbare Dienstleistungen).
Ausländische Reisende können die Landgrenzen nicht passieren.
Der reguläre internationale Flugverkehr ist über die Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich. Einreise auf dem Luftweg ist malawischen Reisenden und Rückkehrern mit malawischer Aufenthaltserlaubnis („residents“) gestattet.
Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Die Regelung eines vormals möglichen „Visum bei Einreise“ ist offiziell außer Kraft gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen. Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test) vorlegen. Der Test darf max. 10 Tage alt sein (Zeitpunkt der Probenentnahme) und soll in englischer Sprache im Ausdruck vorliegen. Bei COVID-19-Symptomen (Husten, erhöhte Temperatur) kann ein weiterer für den Reisenden kostenpflichtiger COVID-19-Test (100 US-$ für ausländische Reisende) unmittelbar bei Einreise angeordnet werden, dessen Ergebnis in Quarantäne abgewartet werden muss. Für alle Einreisenden ist ein 14-tägiges Selbstmonitoring unter strenger Beachtung der geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen und umgehender Meldung bei Symptomen verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen sind für ausländische Reisende gegenwärtig geschlossen.
Flugpassagiere müssen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der den Vorgaben des Ziellandes entspricht, nach malawischen Bestimmungen aber nicht älter als 72 Stunden (Testabnahme) sein darf. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit über die beiden Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich. Die Zahl der kommerziellen Flugverbindungen ist nachfragebedingt eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Eine generelle Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen innerhalb des Landes bestehen nicht. Öffentliche und private Versammlungen wie Konzerte, private Feiern, Sportveranstaltungen, Kirchenbesuche o.ä. unterliegen einer Höchstgrenze von 100 Personen sowie Maskenpflicht.
Hygieneregeln
Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln werden im öffentlichen Raum zunehmend kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden über die kostenfreien Hotline-Nummern der Mobilnetzbetreiber im Land: 54747 (über Airtel) und 321 (über tnm) oder die Funktion *929* über beide Anbieter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Regelungen zur COVID-19-Prävention der Regierung können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung kurzfristig ändern.
Malaysia - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende ohne Symptome und ohne Testergebnis in eine zehntägige Quarantäne.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen Reisende, die anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen müssen. Derzeit betragen die Kosten pro Person bei siebentägiger Quarantäne ca. RM 2.350 (ca. 475 Euro) und bei zehntägiger Quarantäne ca. RM 3.360 (ca. 680 Euro).
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reisen innerhalb Malaysias (so genannter „interstate travel“) sind möglich, siehe Beschränkungen im Land. Überlandbusse und Züge verkehren jedoch nicht in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb Malaysias („interstate travel“) sind generell möglich. Lediglich für Reisen in Gebiete, in denen die sogenannte Enhanced Movement Control Order (EMCO, lokal eng begrenzt und mit strengem Lockdown), ist eine polizeiliche Genehmigung erforderlich. Mit Unregelmäßigkeiten und Ausfällen im Zug- und Überlandbusverkehr ist zu rechnen.
Es kommt immer wieder kurzfristig zu regionalen Einschränkungen wie z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o.a.).
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mosambik- Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September 2020 auf einem linearen Niveau an, regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und Provinz Maputo.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Die von der mosambikanischen Regierung angekündigten Lockerungen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten werden nach und nach umgesetzt.
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind wieder geöffnet. Private Feiern sind mit bis zu 150 Personen erlaubt. Die Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit beschränkter Personenzahl ist erlaubt. Kinos, Theater, Casinos und Fitnessstudios dürfen unter Einhaltung der staatlichen Hygieneschutzregelungen besucht werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Malabo und Bata.
Äquatorialguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wenn kein gültiger Test vorgelegt werden kann, wird ein Test am Flughafen durchgeführt. Die Kosten betragen 110.000 CFA (ca. 165 €). Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Reisende in staatliche Quarantäneeinrichtungen. Die dadurch entstehenden Hotelkosten sind von den Reisenden zu tragen. Nach der Einreise gilt eine vierzehntägige Quarantänepflicht.
Auch bei der Ausreise ist ein PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen. Lufthansa, Air France und Ethiopian Airlines bieten mehrmals wöchentlich Flüge an. Mit Dekret vom 22. Dezember 2020 wurde die Anzahl der Flüge auf einen Flug pro Woche und pro Airline begrenzt.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat die Ausgangssperre („Lockdown“) aufgehoben. Kirchen und Schulen sind geöffnet. Restaurants, Kneipen, Casinos, Nationalparks und Strände sind zugänglich. Nachtclubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
Die Bewegungsfreiheit wurde auf den Regierungsbezirk eingegrenzt. Die Bezirke Bioko Süd (Luba, Riaba, Moka) dürfen nicht besucht werden.
Am 25. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 gelten Fahrverbote.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob der geplante Flug stattfinden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bolivien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen. Bolivien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ab 25. Dezember 2020 ist die Einreise von Reisenden auf dem Luftweg aus Europa kommend nicht möglich. Einreisen auf dem Luftweg aus anderen nicht-europäischen Ländern sind gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Für die Einreise aus den Nachbarländern darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 20 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise bzw. der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Ab dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt oder digital) beim Check-in vorlegen.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Ab dem 30. Dezember 2020 ist der Fluglinie ein negativer, höchstens vor 72 Stunden erfolgter PCR-Test vorzulegen.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie bei Flugreisen mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Grenada - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Grenada weist nach anfangs geringen COVID-19 Infektionen nun steigende Infektionszahlen auf. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisemodalitäten sowie Test- und Quarantänepflichtenhängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Detaillierte Hinweise zum Verfahren bieten das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Alle Reisenden müssen mindestens 48 Stunden vor Einreise online eine Einreisegenehmigung beantragen und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Bei Einreise muss die Genehmigung und ein negatives PCR-Testergebnis mitgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Masken- und Abstandspflicht sowie Versammlungsverbote. Restaurants dürfen nur Liefer- und Abholservice anbieten, ein Verzehr vor Ort ist nicht gestattet.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist seit dem 23. Dezember 2020 für bestimmte Personengruppen und unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen und Flughäfen ist mit zum Teil sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period .
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport .
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You .
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indonesien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ ist derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise zwischen 24. Dezember 2020 und zunächst 8. Januar 2021 ein bei Abflug maximal 48 Stunden altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne erfolgt eine erneute Testung Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Einreisen aus dem Vereinigten Königreich, auch über andere Länder, sind nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 8. Januar 2021, eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht auch für Diplomaten nicht, ausgenommen sind hiervon die Leiter der Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis zunächst 8. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuwait - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Kuwait ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Flughafen Kuwait ist bis einschließlich 1. Januar 2021 für kommerzielle Passagierflüge geschlossen. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist nicht unwahrscheinlich und kann nach aller Erfahrung auch kurzfristig, auch erst wenige Stunden vorher, in Kraft gesetzt werden.
Auch bei wieder geöffnetem Flughafen besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise ist derzeit nur kuwaitischen Staatsangehörigen und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel für Kuwait möglich.
Bei Ankunft ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem von Kuwait anerkannten Institut im Ausland stammen muss. Vor Abflug müssen Reisende eine Ortungs-App namens „Shlonik“ aus den gängigen App-Stores installieren. Reisende müssen nach Einreise in einer Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie eine 14-tägige häusliche bzw. institutionelle Quarantäne einhalten. Am Flughafen erhalten alle Reisenden ein elektronisches Armband, mit dem der Aufenthalt während der Quarantäne nachvollzogen werden kann. Zufällig ausgesuchte 10% der ankommenden Passagiere müssen zusätzlich einen PCR-Test am Flughafen machen.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER“ registrieren, die per Barcode nur den Flugpassagieren den Zugang zum Flughafen gewährt. Reisende müssen drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe tragen. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen. Handgepäck muss aufgegeben werden; Ausnahmen gibt es nur für Medikamente o.ä.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen hat in einer schrittweisen Öffnung mit einer stark verringerten Kapazität von 30% den Flugbetrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Allerdings gibt es angesichts wieder steigender COVID-19-Neuinfektionen aktuelle Überlegungen für eine erneute Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 m („social distancing“) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malawi - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malawi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malawi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Die malawischen Gesundheitsbehörden beobachten einen deutlichen Anstieg importierter Neuinfektionen und intensivieren gegenwärtig die Vorsorgemaßnahmen, um das chronisch verwundbare Gesundheitssystem Malawis zu schützen.
Aktuelle Zahlen und detaillierte Informationen bieten das malawische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Malawi hat mit Wirkung vom 23. Dezember 2020 alle Landgrenzen vorübergehend für zunächst vierzehn Tage geschlossen. Wenige Ausnahmen gelten unter strengen Voraussetzungen (zum Beispiel für Notfälle und unverzichtbare Dienstleistungen).
Ausländische Reisende können die Landgrenzen nicht passieren.
Der reguläre internationale Flugverkehr ist über die Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich. Einreise auf dem Luftweg ist malawischen Reisenden und Rückkehrern mit malawischer Aufenthaltserlaubnis („residents“) gestattet.
Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Die Regelung eines vormals möglichen „Visum bei Einreise“ ist offiziell außer Kraft gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen. Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test) vorlegen. Der Test darf max. 10 Tage alt sein (Zeitpunkt der Probenentnahme) und soll in englischer Sprache im Ausdruck vorliegen. Bei COVID-19-Symptomen (Husten, erhöhte Temperatur) kann ein weiterer für den Reisenden kostenpflichtiger COVID-19-Test (100 US-$ für ausländische Reisende) unmittelbar bei Einreise angeordnet werden, dessen Ergebnis in Quarantäne abgewartet werden muss. Für alle Einreisenden ist ein 14-tägiges Selbstmonitoring unter strenger Beachtung der geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen und umgehender Meldung bei Symptomen verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen sind für ausländische Reisende gegenwärtig geschlossen.
Flugpassagiere müssen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der den Vorgaben des Ziellandes entspricht, nach malawischen Bestimmungen aber nicht älter als 72 Stunden (Testabnahme) sein darf. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit über die beiden Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich. Die Zahl der kommerziellen Flugverbindungen ist nachfragebedingt eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Eine generelle Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen innerhalb des Landes bestehen nicht. Öffentliche und private Versammlungen wie Konzerte, private Feiern, Sportveranstaltungen, Kirchenbesuche o.ä. unterliegen einer Höchstgrenze von 100 Personen sowie Maskenpflicht.
Hygieneregeln
Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln werden im öffentlichen Raum zunehmend kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden über die kostenfreien Hotline-Nummern der Mobilnetzbetreiber im Land: 54747 (über Airtel) und 321 (über tnm) oder die Funktion *929* über beide Anbieter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Regelungen zur COVID-19-Prävention der Regierung können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung kurzfristig ändern.
Malaysia - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera “ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende ohne Symptome und ohne Testergebnis in eine zehntägige Quarantäne.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen Reisende, die anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen müssen. Derzeit betragen die Kosten pro Person bei siebentägiger Quarantäne ca. RM 2.350 (ca. 475 Euro) und bei zehntägiger Quarantäne ca. RM 3.360 (ca. 680 Euro).
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reisen innerhalb Malaysias (so genannter „interstate travel“) sind möglich, siehe Beschränkungen im Land. Überlandbusse und Züge verkehren jedoch nicht in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb Malaysias („interstate travel“) sind generell möglich. Lediglich für Reisen in Gebiete, in denen die sogenannte Enhanced Movement Control Order (EMCO, lokal eng begrenzt und mit strengem Lockdown), ist eine polizeiliche Genehmigung erforderlich. Mit Unregelmäßigkeiten und Ausfällen im Zug- und Überlandbusverkehr ist zu rechnen.
Es kommt immer wieder kurzfristig zu regionalen Einschränkungen wie z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o.a.).
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mosambik- Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September 2020 auf einem linearen Niveau an, regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und Provinz Maputo.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Die von der mosambikanischen Regierung angekündigten Lockerungen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten werden nach und nach umgesetzt.
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind wieder geöffnet. Private Feiern sind mit bis zu 150 Personen erlaubt. Die Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit beschränkter Personenzahl ist erlaubt. Kinos, Theater, Casinos und Fitnessstudios dürfen unter Einhaltung der staatlichen Hygieneschutzregelungen besucht werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt



