Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

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Ténéré
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Niger

Beitrag von Ténéré »

Niger - Ergänzung:
Der Niger schließt alle Landgrenzen für mindestens 2 Wochen. Der Flughafen Niamey schließt ab 19.3. um 0 Uhr ebenfalls für mindestens 2 Wochen (Ausnahmen: domestic, cargo, militaire).

Quelle: Präsident Issoufou, Télé Sahel (ORTN).
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien:
In Belgien gilt von Mittwochmittag (18.03.) an eine fast dreiwöchige Ausgangssperre. Ausnahmen gebe es nur für unbedingt nötige Dinge.

Bulgarien - Ergänzung:
Ab dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Bulgarien verboten für Personen aus besonders betroffenen Ländern wie auch Italien, Spanien, Frankreich, der Schweiz und Deutschland. Ausgenommen sind Personen mit ständigem, längerfristigem oder fortgesetzten Aufenthalt in Bulgarien sowie deren Familienangehörige.

Burundi - Ergänzung:
Für per Flugzeug Einreisende aus der Europäischen Union China, Südkorea, Japan, Iran, Vereinigtes Königreich, USA und Australien und für diejenigen, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Burundi dort aufgehalten haben, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Diese Quarantänebestimmungen werden auch auf Personen mit Einreise aus der Schweiz angewandt.
Wegen des Auftretens von Coronavirus-Krankheitsfällen in allen Anrainerstaaten ist auch bei der Einreise auf dem Landweg nach Burundi mit Einschränkungen zu rechnen.

Deutschland - Ergänzung:
  • Einreisen aus Nicht-EU-Staaten werden angesichts der Corona-Pandemie für 30 Tage verboten. In Deutschland gilt dies sofort. Ausnahmen gibt es nur wenige.
  • Schleswig-Holstein darf ab Mittwoch (18.03.) nicht mehr von Touristen betreten werden. (Das gilt auch für deutsche Touristen!). Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein sind untersagt. Das kann kontrolliert und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Ziel sei es, dass auch der Tagestourismus nicht mehr stattfinde. Entsprechende Regelungen werden gemeinsam mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. "Das heißt, dass sich Hamburgerinnen und Hamburger bitte nicht auf den Weg an die Nordsee, Ostsee und auch nicht an die Binnenseen machen."
Ecuador - Ergänzung:
In Quito gilt ab 17. März eine weitgehende Ausgangssperre für nicht essentielle Angelegenheiten (Einkäufe von Lebensmitteln, Arztbesuche etc. sind ausgenommen), ab 18.3. auch im Rest des Landes. Von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt eine absolute Ausgangssperre. Die Inlandflüge wurden zum großen Teil eingestellt, genau wie der Busverkehr über Land und der Öffentliche Nahverkehr in Quito. Für alle seit dem 12.3.2020 eingereisten Personen gilt zudem eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen. Der internationale Flugverkehr nach Ecuador wurde bereits am 17.3. eingestellt. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, bieten die Fluglinien kommerzielle Rückholflüge an. Wir raten daher allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Ecuador befinden, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen und so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist.

El Salvador - Ergänzung:
Der Flughafen SAL, der seit gestern spätnachmittags wieder geöffnet war, soll ab Mitternacht 00:00 18.03.2020 für zunächst 15 Tage geschlossen werden. Ausgenommen sind Frachtflüge und humanitäre Transporte. Regelungen können sich jederzeit ändern.

Gambia - Ergänzung:
Brussels Airlines wird Banjul/Gambia ab dem 21. März nicht mehr anfliegen. Diese Regelung soll mindestens bis zum 19.04.2020 gelten.

Indonesien - Ergänzung:
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Die indonesischen Behörden haben alle Flüge von und nach China mit Ausnahme von Hongkong und Macau, bis auf weiteres ausgesetzt. Dies gilt sowohl für indonesische als auch für ausländische Fluggesellschaften und auch für Transitflüge.

Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Die bestehenden Einreisebeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 u.a. für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und die Schweiz sind seit dem 12. März 2020 auf alle ausländischen Reisenden ausgeweitet. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Die Einreise ist nur bei Vorlage einer Vorab-Zustimmung der israelischen Botschaft in Berlin oder des israelischen Generalkonsulats in München bzw. unter Vorlage aussagekräftiger Nachweise möglich, dass eine Heimquarantäne geleistet werden kann. Hotel- oder Apartmentbuchungen z.B. über Airbnb gelten nicht als ausreichender Nachweis. Einreisen aus folgenden Ländern sind seit dem 15. März grundsätzlich nicht mehr möglich: Ägypten, China, Hongkong, Italien, Japan, Macau, Singapur und Südkorea. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Noch im Land befindliche Touristen sollen bei Krankheitssymptomen umgehend die Notrufnummer 101 kontaktieren.
Es gibt bereits erhebliche Einschränkungen im täglichen Leben. Die kritische Grundversorgung ist aber weiter gewährleistet (Supermärkte, Apotheken, Ärzte). Menschen sollen ihre Wohnungen nicht verlassen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Eine Menschenansammlung über 10 Personen ist untersagt.
Es werden immer mehr Flugverbindungen eingestellt und es gibt kaum noch Direktflüge nach Deutschland.

Für die Palästinensischen Gebiete wurde nach COVID-19-Fällen in Bethlehem der Notstand ausgerufen, der ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland das Übernachten verbietet, zur Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten wie auch die Geburtskirche in Bethlehem und Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen sowie aller Bildungseinrichtungen führt und die Bewegungsfreiheit auf absolut notwendige Fahrten einschränkt. Aus dem Westjordanland kommend können Checkpoints Richtung Israel nur dann passiert werden, wenn ein Flugticket für einen Abflug innerhalb der nächsten 6 Stunden ab Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv vorliegt. Zum Passieren des Checkpoints wird darüber hinaus eine Genehmigung der israelischen Behörden benötigt, die das Vertretungsbüro Ramallah beantragen kann.

Jordanien - Ergänzung:
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf Weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen treten ab 18. März 2020 8.00 Uhr in Kraft und gelten zunächst für 2 Wochen. Vorgesehen ist u.a. eine Ausgangssperre, die nur in Notfällen unterbrochen werden darf. Außerdem werden alle Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren – eingestellt. Lebensmittelmärkte, Apotheken und Bäckereien bleiben geöffnet, auch in den Einkaufszentren. Alle anderen Geschäfte werden geschlossen. Die Versorgungsketten für Lebensmittel-, Arzneimittel-, Wasser-, Strom- und Brennstoffversorgung werden wie bisher aufrecht erhalten. Der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel wird eingestellt

Kolumbien - Ergänzung:
Die kolumbianischen Behörden setzten am 16.03.2020 eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Nach derzeitigem Stand gilt die Maßnahme bis zum 30. Mai 2020.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten.
Der Flugverkehr von und nach Europa wird ab dem 16.03.2020 voraussichtlich starken Einschränkungen unterworfen sein.
Wir raten allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Kolumbien befinden, so schnell wie möglich Kontakt mit ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist. Die Botschaft kann keine Auskunft über Flugverbindungen geben und organisiert selbst keine Rückflüge.
Bitte sehen Sie regelmäßig die Informationen auf der Website der Botschaft Bogotá ein.
Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den kolumbianischen Behörden: https://www.minsalud.gov.co/salud/publi ... copia.aspx (kolumbianisches Gesundheitsministerium) und https://d2jsqrio60m94k.cloudfront.net/ (Einwanderungsbehörde).

Kongo (Demokratische Republik Kongo):
Werden bei Einreise keine Symptome festgestellt, so sind Sie ausdrücklich aufgefordert, sich freiwillig für 14 Tage zuhause aufzuhalten. Bei Symptomen werden Sie durch die Behörden geprüft und je nach Ergebnis können Sie einreisen oder müssen in staatliche Quarantäne.

Kongo (Republik Kongo) - Ergänzung:
Am 14. März 2020 wurde der erste Erkrankungsfall in der Republik Kongo bekanntgegeben. Für Einreisende aus von COVID-19 betroffenen Ländern, inkl. Deutschland, sowie für alle Einreisenden mit Erkältungssymptomen besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht, die bei Einreise rigoros umgesetzt wird. Zahlreiche Reisende in der Hauptstadt Brazzaville und in Pointe-Noire wurden bereits unter Quarantäne gestellt. Die Rückreisemöglichkeiten (Flugverbindungen) nach Europa sind stark eingeschränkt.

Pakistan - Ergänzung:
Vor dem Hintergrund des sich in Pakistan zur Zeit rapide ausbreitenden COVID-19-Virus sind zahlreiche Flugverbindungen nach Pakistan bzw. aus dem Land heraus gestrichen; die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Reisende müssen sich des Risikos bewusst sein, das Land möglicherweise nicht mehr verlassen zu können. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.

Peru - Ergänzung:
Die peruanische Regierung hat mit Dekret vom 15.03.2020 ab Montag, 16.03.2020, 0.00 Uhr für einen Zeitraum von 15 Tagen den nationalen Notstand erklärt und eine "obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)" verhängt.
Damit wurden die Grenzen des Landes geschlossen und der internationale Transport von Passagieren auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ab Montag, 16.03.2020, 23.59 Uhr ausgesetzt. Es ist damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder aus dem Land auszureisen. Alle im Land befindlichen Personen müssen sich in dem genannten Zeitraum zu Hause oder einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur noch zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa um notwendige Lebensmittel einzukaufen, eine Bank oder Apotheke zu besuchen oder sich im Notfall in ärztliche Behandlung zu begeben.
Bereits zuvor wurde eine Regelung in Kraft gesetzt, nach der ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von 30 Kalendertagen ausgesetzt wurden.

Portugal - Ergänzung:
In Portugal wurde am 13. März 2020 der Alarmzustand für das gesamte Land bis zunächst zum 9. April 2020 ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Verkehrs und des Aufenthalts von Personen und Fahrzeugen im gesamten Land.
Das portugiesische Gesundheitsministerium rät, Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugal selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten zunächst bis zum 31. März 2020 komplett gesperrt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzüberschritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Flüge, Reisebusse und Zugverbindungen.
Staatsbürger (bzw. Bürger mit Aufenthaltserlaubnis/Wohnsitz) können in ihr Herkunftsland zurückkehren (Nachweis ist mitzuführen). Ausnahmen gelten ebenso für Sicherheitspersonal, Angehörige der Armee und Diplomaten. In Ausnahmefällen ist der Besuch von Familienangehörigen (ersten Grades oder der Lebenspartner) in Notfallsituationen gestattet. Aufgrund von vorherrschenden bilateralen Übereinkünften ist es Bürgern mit Wohnsitz nahe der Grenze erlaubt, gesundheitliche Einrichtungen in dem jeweiligen Nachbarland aufzusuchen. Basierend auf Erfahrungsberichten kann es bei der Einreise von Portugal nach Spanien zu Komplikationen und Rückweisungen kommen.

Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden in ganz Portugal bis auf weiteres bis zum 9. April 2020 geschlossen. Viele (meist kleine) Geschäfte und Restaurants ebenso. Davon ausgeschlossen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet um 21 Uhr zu schließen. Es gibt zudem Beschränkungen hinsichtlich der Gästezahl von Restaurants, der Durchführung von Großveranstaltungen, und der Personenanzahl in Einkaufszentren. Der Konsum von Alkohol auf den Straßen ist verboten worden. Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen.

Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Portugiesische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.

Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerportugiesischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen.

Besonders die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren werden Ankunft Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat bei der nationalen Regierung am 13. März 2020 ein Flug- und Landeverbot für Flüge aus Deutschland und anderen von der WHO als aktive Übertragungsgebiete eingestuften Länder mehr für die Dauer von vorerst sieben Tagen beantragt. Flüge vom Festland Portugal werden hingegen fortgesetzt. Aufgrund der ausstehenden Genehmigung dieser Maßnahme durch die Zentralregierung Portugals sowie der ANAC (National Civil Aviation Authority Portugal) hat Madeira nunmehr seit dem 15. März 2020 bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit, eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.

Bei der Einreise mit dem Flugzeug auf die Azoren, nicht jedoch bei Flügen innerhalb der Autonomen Region der Azoren, also zwischen den Inseln, ist seit 14. März 2020 eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle bis zum 31. März 2020, 00.00 Uhr Ortszeit von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt.

Slowakei:
Die Slowakei hat aufgrund der Verbreitung und bestätigter Fälle der Lungenkrankheit Covid-19 den Notstand ausgerufen.
Der nationale Krisenstab hat zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt. Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben für mindestens 14 Tage geschlossen.
Die Einreise in die Slowakei ist nur noch für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich, sowie für Personen, die in der Slowakei arbeiten (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers, wie Berufspendler).
Rückkehrer aus dem Ausland sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Auch Transitreisen sind nicht möglich.
Ausreisen nach Deutschland sind nicht mehr über Tschechien und Polen möglich, sondern nur noch über Österreich. Taxiunternehmen dürfen ab sofort keine Personen mehr befördern, sondern nur noch Waren. Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge ausreisen:
• Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
• Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
• Bratislava – Petržalka – Berg
Für Personen ohne eigenes Auto bleibt nur die Möglichkeit der Reise zum slowakisch-österreichischen Grenzübergang Kittsee (Ortschaft). Öffentliche Verkehrsmittel verkehren ab Kittsee (8km von Bratislava) nach Wien.
Das slowakische Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und alle Regionalämter (Regionalamt mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) haben eine Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Slowenien - Ergänzung:
Eine Einreise von Italien nach Slowenien ist nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok möglich. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache vorweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.
Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) nicht mehr überschreiten. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxis fahren derzeit noch.
Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien und Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht. Ein Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich ist nur noch über folgende Grenzübergangsstellen möglich:
• Bonisdorf – Kuzma
• Langegg – Jurij
• Mureck – Trate
• Radlpaß – Radelj
• Sicheldorf – Gederovci
• Spielfeld (Autobahn) – Šentilj (avtocesta)
• Spielfeld (Bahnhof) – Šentilj (železnica)
• Spielfeld (Bundesstraße) – Šentilj (magistrala)
• Bad Radkersburg – Gornja Radgona
• Karawankentunnel (A11) – Karavanke (A2)
• Loibltunnel – Ljubelj
• Wurzenpass – Korensko sedloe
• Grablach – Holmec
• Lavamünd – Vič
Der Flugverkehr ist eingestellt. Voraussichtlich bis mindestens Ende März wird es keine Flugverbindungen von Ljubljana nach Deutschland und in die übrigen EU-Mitgliedstaaten geben. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen.

Tschad - Ergänzung:
Ab sofort werden alle Personen, die in den Tschad einreisen, von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Die Grenzübergänge zu Kamerun wurden geschlossen.
Ab 19. März werden alle internationalen Flugverbindungen ausgesetzt; Flughafen N'Djamena wird entsprechend für mindestens zwei Wochen geschlossen sein.

Venezuela - Ergänzung:
Venezuela hat nach Bekanntwerden der ersten COVID-19-Erkrankungen weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus getroffen. Der internationale Flugverkehr ist bis auf wenige Ausnahmen zunächst bis Mitte April eingestellt, mehrere Bundesstaaten inklusive die Hauptstadt Caracas sind seit 15. März 2020 von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen, Schulen und öffentliche Gebäude sind geschlossen.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch die zuverlässige Information über den Ausbreitungsgrad als völlig unzureichend einzuschätzen. Ausreisemöglichkeiten für deutsche Staatsangehörige bestehen zurzeit nur noch in wenige Länder in der Region, wobei es jederzeit zu weiteren Streichungen der verbleibenden Flugverbindungen ins Ausland kommen kann.

Zypern - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Zypern zunächst bis 30. April Einreisesperren eingeführt.
Die Einreise in die Republik Zypern wird lediglich einem bestimmten Personenkreis gewährt, sofern bei Ankunft ein Attest vorgelegt werden kann, das bestätigt, dass die Person auf das Coronavirus getestet wurde. Zypern akzeptiert nur Gesundheitszertifikate folgender Institute: Institut für Virologie in Marburg, Charité-Universitätsmedizin Berlin und dem Robert-Koch-Institut in Berlin. Der Test darf nicht älter als vier Tage bei Einreise sein.
Die Maßnahme gilt für die folgenden Personengruppen:
• Zyprische Bürger,
• Personen mit zyprischer Aufenthaltserlaubnis,
• europäische oder andere Bürger, die in der Republik Zypern arbeiten,
• Bürger, die für diplomatische Vertretungen oder Missionen arbeiten, die auf bilateralen oder internationalen Vereinbarungen beruhen,
• europäische oder andere Bürger, die Bildungseinrichtungen in der Republik Zypern besuchen,
• Einzelfälle europäischer oder anderer Bürger aufgrund unvermeidbarer beruflicher Verpflichtungen, soweit eine entsprechende Erlaubnis des zuständigen Ministeriums vorgelegt wird.
Ohne Rücksicht auf das Herkunftsland werden alle Einreisenden für 14 Tage unter Quarantäne in einer von zyprischen Behörden zugewiesenen Einrichtung gestellt.
Das oben genannte gilt auch für die Einreise aus dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“).
Einreisesperren gibt es ebenfalls in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis zum 1. April nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel nur eingeschränkt geleistet werden.
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Achim Vogt
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Libanon

Beitrag von Achim Vogt »

Guten Morgen aus Beirut!

Heute Abend wird der Flughafen von Beirut geschlossen. Die Landgrenze zu Syrien ist schon seit längerem zu, die Fährverbindung in die Türkei eingestellt. Da wir hier keinen Pauschal- oder Massentourismus haben, wird es auf absehbare Zeit keinen Rückholflug geben. Entsprechende Überlegungen der Botschaft werden derzeit nicht weiter verfolgt.

Das Land hat eine Bevölkerung von rund 4,5 Millionen Menschen (ohne Flüchtlinge), aber nur 120 Fälle. Norwegen, das in etwa eine gleich große Bevölkerung hat, liegt aktuell bereits bei knapp 1.500 Fällen. Vieles ist in diesen Tagen Spekulation, aber drei Dinge sind wichtig in der Debatte: Die Dunkelziffer liegt in einem Land wie Libanon erheblich höher als in Europa. Unter den Flüchtlingen, in Armenvierteln oder in benachteiligten Gebieten dürfte es viele Fälle geben, die nicht bekannt sind (ein interessanter Artikel dazu im SPIEGEL heute, wonach auch in Europa eine Dunkelziffer von 1:5 oder sogar 1:10 angenommen werden kann). Zum Zweiten kann man spekulieren, dass ein reiches Land wie Norwegen weit flächendeckender testet als der Libanon, wo bislang nur ein einziges Krankenhaus für die Aufnahme von Corona-Patienten zugelassen und eingerichtet ist (weitere sollen heute benannt werden). Zum Dritten, und das ist die durchaus positive Seite im Libanon, dessen Regierung oft und zu recht wegen Unfähigkeit kritisiert wird, hat der Libanon sehr viel früher als zum Beispiel Deutschland reagiert. So sind die Schulen und Universitäten seit langem geschlossen, Restaurants, Shopping Malls und Fitnesscenter ebenfalls schon seit einiger Zeit.

Wir sind im Home Office - aber die Libanesinnen und Libanesen sind ja ohnehin extrem kommunikationsfreudig: Die Mobilfunkbetreiber wird es freuen :)

Viele Grüße
Achim
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Achim Vogt
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Südafrika / Afrika allgemein

Beitrag von Achim Vogt »

Wie in vielen Ländern zuvor nimmt die Zahl der Infizierten nun auch in Südafrika deutlich zu. 23 Fälle gab es gestern an einem einzigen Tag - und im Gegensatz zu den Fällen davor sind es nun immer mehr lokal Infizierte und keine Rückkehrer:
South Africa has recorded 23 new cases of coronavirus in one day, the highest increase of any 24-hour period since the country confirmed its first case.

Of the new cases, four are children aged under five years.

The country now has 85 confirmed cases of coronavirus - the highest in sub-Saharan Africa:

South Africa's health ministry said eight of the new cases involved local transmissions, the first confirmation of internal transmissions after erroneously reporting a case on 12 March.

Health Minister Zweli Mkhize admitted there had been a "debate with clinicians, epidemiologists, virologists on when we, as government must release results to the public." Local media speculate that this debate was why the announcement wasn't made until Tuesday evening.

In the same statement, Mr Mkhize also confirmed all 100 South Africans who were repatriated from Wuhan in China have been tested and declared virus-free.

The group will however remain in quarantine at a hotel in Limpopo province.

South Africa confirmed its first case on 5 March, a man who arrived from Italy with his wife who later tested positive as well on 8 March.

The country has been reporting additional cases since then, but the highest spike seen so far was reported on Tuesday night.

President Cyril Ramaphosa last week declared a national disaster and announced a ban on travel from the countries worst hit by the virus.
Und soeben wird die Meldung noch einmal aktualisiert. Die Situation verschärft sich erneut:
South Africa's coronavirus cases rise sharply to 116

Andrew Harding
BBC News, Johannesburg

South Africa has seen another jump in coronavirus cases – with 116 now confirmed as the country introduces new measures to shut its borders and schools across the country.

The numbers are still rising sharply from one case a fortnight ago.

Most of those with the virus brought it back from abroad – from Britain in particular.

But 14 cases of local transmission have now been confirmed, putting pressure on the authorities to try to halt its spread.

All schools in South Africa have closed from Wednesday. Foreigners travelling from badly affected countries are also barred from entry as of now.

In Cape Town, 1,700 people are waiting to learn when they’ll be allowed to leave a cruise ship, after six people with symptoms of the virus were taken ashore for testing.

In Johannesburg, officials are discussing ways to limit panic buying, while private clinics are offering drive-through testing.

The concern is that the virus may spread fast in poor, crowded neighbourhoods.
Die Informationen stammen von der BBC. Auf deren Webseite zu Afrika werden die Infos ständig aktualisiert und umfassen auch viele andere Länder!

Für uns heißt das aller Voraussicht nach nun auch, von einem langgehegten Traum Abschied zu nehmen: Unser "Paji" ist gestern Abend in Südafrika eingetroffen, Ostern wollten wir losfahren. Wer weiß, wann es nun möglich sein wird ...

Bleibt alle gesund! Am Ende gibt es für viele Menschen weltweit derzeit weit Schlimmeres und existentiellere Sorgen!
Achim
RBF
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Indonesien

Beitrag von RBF »

Indonesien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 haben die indonesischen Behörden mit Wirkung ab Freitag, 20. März 2020 00:00 WIB (GMT+7) für zunächst 30 Tage ein Einreise – und Transitverbot für Reisende verfügt, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland, Frankreich, Italien, dem Vatikan, der Schweiz, Großbritannien, Spanien oder im Iran aufgehalten haben.

Weiterhin wird mit Wirkung ab dem 20. März 2020 die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige für zunächst einen Monat ausgesetzt. Alle Reisenden müssen vor Einreise unter Vorlage eines behördlichen Attests ein Visum bei der örtlich zuständigen indonesischen Auslandsvertretung beantragen.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belize - Ergänzung:
In Belize wurde noch kein Fall von Coronavirus verzeichnet.
Es besteht ein Einreiseverbot für Reisende aus Europa, Südkorea, Japan, Iran und China. Weltweit streichen viele Fluglinien ihre Flüge. Das gilt auch für die Verbindungen von Belize. Derzeit ist der internationale Flughafen von Belize-City noch geöffnet und eine Ausreise mit Linienflügen in die Staaten noch möglich, die ihrerseits keine Einreisesperren gegen deutsche Staatsangehörige verhängt haben. Jedoch sind alle See- und Landgrenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt, bis auf den im Norden des Landes an der Grenze zu Mexiko liegenden Übergang in Santa Elena.

Benin - Ergänzung:
Alle Reisenden, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden ab dem 19.03.2020 auch bei Nichtvorliegen von Symptomen zu einer Quarantäne in ein Hotel eingewiesen. Die Kosten dafür sind von Personen, die nicht die beninische Staatsangehörigkeit besitzen, selbst zu tragen. Die Einreise auf dem Landweg ist ausgeschlossen. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 02. April 2020.

Brunei Darussalam - Ergänzung:
Für alle aus der EU und Großbritannien einreisenden Touristen besteht seit 18. März 2020 eine Einreisesperre.
Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine absolute Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Aktuelle Informationen sind auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministerium abrufbar.

China - Ergänzung:
Derzeit müssen alle China-Reisenden damit rechnen wegen der Ausbreitung des Coronavirus nach Einreise bzw. nach einer innerchinesischen Reise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet zu werden. Diese erfolgt oft in einem Quarantänezentrum, meist umgebaute Hotels unterschiedlichen Standards - die Kosten müssen teilweise selbst getragen werden. In Einzelfällen kann die Quarantäne zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Die Entscheidungen über diese Maßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und können sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden. Kontaktieren Sie daher vor Einreise Ihre Hausverwaltung bzw. Ihr Hotel sowie sonstige Kontaktpersonen wie Arbeitgeber oder Universität und erfragen Sie die dort für Sie geltenden Bestimmungen. Während der Quarantänezeit werden Sie keine Möglichkeit haben, wieder aus China auszureisen.
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen u.a. Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Iran, Italien, Japan, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Südkorea, Spanien und die USA.
In Shanghai werden Einreisende aus den o.g. Risikogebieten seit dem 17. März 2020 von den Flughäfen in Test-Center der einzelnen Bezirke gebracht und müssen sich dort einem obligatorischen Test auf Covid-19 unterziehen. Auch bei negativem Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, die streng kontrolliert wird. Auch in anderen Provinzen wird die Durchführung von Covid-19-Tests zunehmend obligatorisch.
Für Peking gilt ab 16. März 2020 eine 14-tägige Quarantänepflicht grundsätzlich in zentralen Einrichtungen für Einreisende aus allen Ländern, also auch für Reisende aus Deutschland. Transitreisende am Flughafen Peking sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen, sofern sie nicht in das Stadtgebiet Peking einreisen, und müssen sich an die Quarantänevorschriften ihres Zielortes halten.
Bei Ankunft internationaler Flüge werden noch an Bord und nach Verlassen des Flugzeugs intensive Gesundheitskontrollen durchgeführt. Hierdurch kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitskontrollen können verschiedene Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Der Transport in die jeweiligen Städte erfolgt über organisierte Shuttlebusse der einzelnen Bezirke. Dies gilt auch bei geplanter Weiterreise in eine andere Provinz. Private Transfers von den Flughäfen sind nur noch eingeschränkt möglich.
Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall auf dem Einreiseflug, müssen Sie damit rechnen, direkt nach der Einreise oder im Nachhinein verpflichtend für 14 Tage in einem Quarantänezentrum untergebracht zu werden.
Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen, werden in Krankenhäuser eingewiesen und obligatorischen Untersuchungen unterzogen. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Einreise können strafrechtlich verfolgt werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Situation weiterhin dynamisch ist und die Vorgaben der örtlichen Behörden sich ohne Ankündigung ändern können. Die Botschaft und die Generalkonsulate haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Quarantänemaßnahmen keinen Einfluss.
Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar 2020 für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei Reisebeschränkungen erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus, Fähre oder Auto ist dort weiterhin nicht möglich. Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, viele Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt.
Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.
Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.

Gambia - Ergänzung:
Brussels Airlines wird Banjul/Gambia ab dem 21. März nicht mehr anfliegen. Diese Regelung soll mindestens bis zum 19.04.2020 gelten.
Die gambische Regierung hat am 17.03. eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet.

Kamerun:
Ab dem 18.3.2020 schließt Kamerun seine Landesgrenzen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug wird ab dem 18.3. nicht mehr möglich sein, Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Visa für die Einreise nach Kamerun werden bis auf Weiteres nicht mehr erteilt. Reisen innerhalb des Landes werden durch die Maßnahmen der kamerunischen Regierung weitgehend untersagt.
Das Auswärtige Amt rät deutschen Staatsbürgern in Kamerun, den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten. Die Registrierung in der elektronischen ELEFAND Krisenvorsorgeliste wird dringend empfohlen.

Neuseeland - Ergänzung:
Alle Reisenden nach Neuseeland (ausgenommen Reisende aus denjenigen Pazifikstaaten, die aktuell Covid-19-frei) müssen sich seit dem 16.03.2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Reisende werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden; eine Abschiebung (mit den damit verbundenen Konsequenzen späterer Visaverweigerung für Neuseeland und evtl. auch anderen Ländern) ist ebenfalls möglich. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht ebenfalls die Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden (https://www.health.govt.nz/our-work/dis ... oronavirus ).
Reisenden, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Neuseeland in China oder Iran aufgehalten haben, wird die Einreise nach Neuseeland verweigert. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Neuseeland und Australien sowie ihre unmittelbaren Familienangehörigen. Auch sie müssen sich aber 14 Tage lang selbst isolieren.
Ausreisen oder Weiterreisen von Neuseeland aus in die Pazifikstaaten werden kontrolliert und können untersagt werden.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30.06.2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Sollte sich abzeichnen, dass Sie aufgrund ausfallender Flugverbindungen länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es Ihnen erlaubt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag ist online zu stellen. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass angesichts der aktuellen Lage über solche Anträge großzügig entschieden wird, wenn er rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf des Visums gestellt wird. Die Verlängerung ist nicht kostenlos, sondern es fallen hierfür die üblichen Gebühren an.

Mexiko - Ergänzung:
Bislang bestehen zwar keine formalen Beschränkungen für die Einreise nach Mexiko. Jedoch gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amts auch hier, siehe COVID-19 /Coronavirus
Die Lage ist für Reisende extrem volatil – Entwicklung der Gesundheitslage nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten steigt stetig an, Zahl der verfügbaren Flugverbindungen nach Europa nimmt stetig ab. Sehr viele Fluglinien haben den Verkehr zwischen dem amerikanischen Kontinent und Europa bereits suspendiert. Derzeit gibt es aber noch regelmäßig Direktflüge von Cancún und Mexiko-Stadt nach Deutschland.
Vereinzelt wurden Zurückweisungen deutscher Passagiere bei innermexikanischen Flügen bekannt.

Seychellen - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Europa ist ab dem 18. März 2020, 20:00 Uhr (OZ) bis auf weiteres ausgesetzt.

Südsudan - Ergänzung:
Das Gesundheitsministerium von Südsudan hat am 13.03.2020 mitgeteilt, dass ab dem 14.03.2020, 00:00 Uhr, Direktflüge aus Ländern, in denen ein Ansteckungsrisiko für COVID-19 besteht, eingestellt werden. Dies betrifft derzeit Flüge aus Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Eine weitere Ausweitung kann nicht ausgeschlossen werden.
Ebenfalls am 13.03.2020 hat das Gesundheitsministerium von Südsudan Einreisebeschränkungen für Reisende aus Staaten mit Ansteckungsrisiko für COVID-19 erlassen. Die dabei verwendete Staatenliste ist weitergehender als die Risikoländerliste des Robert-Koch-Institutes. Die Maßnahmen betreffen auch Reisende aus Deutschland. Im Normalfall ist bei Reisenden aus Deutschland eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuplanen, sofern keine Symptome vorliegen. Sollten Symptome vorliegen, kann eine Isolation angeordnet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen Reisende aus Deutschland an einer Einreise nach Südsudan gehindert werden könnten und, ungeachtet des individuellen Gesundheitszustandes unmittelbar, zurückreisen müssen. Weiterhin ist nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung in Einzelfällen auch für deutsche Staatsangehörige angewendet wird, die sich nicht in Staaten mit Ansteckungsrisiko für COVID-19 aufgehalten haben.

Tadschikistan:
Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19 werden aus Deutschland einreisende Personen – auch ohne Symptome – einer zweiwöchigen Zwangsquarantäne in einer tadschikischen staatlichen Einrichtung

Thailand - Ergänzung:
Das Königreich Thailand hat seit dem 11. März 2020 für alle Einreisenden aus Drittländern, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Überwachungs- und teilweise Quarantänemaßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2 –Virus vorgeschrieben. Reisende aus Verbreitungsgebieten wie Deutschland werden bei Einreise umfassend kontrolliert und müssen sich mit einer lückenlosen Kontrolle ihrer Bewegungen in Thailand über eine App einverstanden erklären sowie jede ihrer Bewegungen und ihren Gesundheitszustand protokollieren. Von Reisenden aus Verbreitungsgebieten kann bereits vor Abreise eine gültige Krankenversicherung sowie einen Gesundheitsnachweis verlangt werden.

Ukraine - Ergänzung:
Seit dem 16. März 2020 bis mindestens zum 3. April 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörige und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.
Seit dem 17. März 2020 ist sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender Personenverkehr eingestellt. Der landesweite Personenverkehr unterliegt wie der Öffentliche Personennahverkehr Einschränkungen.
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Bis auf Weiteres sind landesweit und mindestens bis zum 3. April mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.

Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat aufgrund der Verbreitung und bestätigter Fälle der Lungenkrankheit Covid-19 die nationale Gefahrenlage ausgerufen.
Der nationale Krisenstab hat zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt.
Die Einreise nach Ungarn ist nur noch für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz in Ungarn möglich. Bei der Einreise ist von EWR-Bürgern die Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage der Karte vom Typ „ÁLLANDÓ TARTÓZKODÁSI KÁRTYA“ nachzuweisen. Die EWR-Registierungskarte vom Typ EWR-Registrierungskarte vom Typ „REGISZTRÁCIÓS IGAZOLÁS EGT-állampolgár részére“ ist nicht ausreichend.
Reisende aus Italien, China, Südkorea und Iran unterliegen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit einem vollständigen Einreiseverbot, von dem lediglich ungarische Staatsangehörige ausgenommen sind. Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind nicht möglich.
Ungarn hat keine Ausreisebeschränkungen verhängt. Die Ausreise auf dem Landweg über Österreich ist im Individualverkehr und per Bahn möglich. Der Flughafen Budapest bleibt weiterhin geöffnet. Informationen für Flugreisende in Englisch bietet der Flughafen Budapest auf www.bud.hu/en . Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise über aktuelle Einreiseeinschränkungen Ihrer weiteren Transit- und Zielländer.
Der ungarische Krisenstab informiert auf www.koronavirus.gov.hu zur aktuellen Infektionslage in Ungarn und hat eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen in Ungarisch und Englisch zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in Ungarn in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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El Salvador - Ergänzung:
El Salvador hat bislang keinen bestätigten Covid-19-Fall und trifft strikte Maßnahmen, damit diese Fälle nicht oder nur begrenzt eintreten.
Der internationale Flughafen SAL ist seit 18.03.2020 für zunächst 15 Tage geschlossen, Ein- und Ausreisen sind nicht möglich. Ausgenommen sind Frachtsendungen und humanitäre Transporte. Einreise auf dem Landweg: El Salvador hat am 11.03.2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer erlassen. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie Diplomaten, die sich einer 30-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Diese Regelung gilt zunächst für 21 Tage bis zum 01. April 2020.

Mali - Ergänzung:
Flüge von bzw. nach Mali werden zunehmend eingeschränkt. Am 17.3. hat die malische Regierung angekündigt, dass kommerzielle Flüge aus Ländern, die von COVID-91 betroffen sind, ab 19.3. bis auf weiteres ausgesetzt sind. Ausreisemöglichkeiten sind nur noch in stark begrenztem Umfang gegeben.
Einreisende werden einer verpflichtenden Untersuchung unterzogen. Reisende aus Ländern, die besonders betroffen sind, wie auch Deutschland, werden schon bei geringen Anzeichen (Körpertemperatur von über 37,5 Grad Celsius) zu einer 14-tägigen Selbstisolation verpflichtet. Die Einhaltung soll von den malischen Gesundheitsbehörden täglich überprüft werden.
Reisende, die zusätzlich weitere Symptome aufweisen, werden zu einer staatlichen Quarantänestelle gebracht, wo sie getestet werden sollen.

Montenegro - Ergänzung:
Die montenegrinischen Behörden haben seit dem 13. März 2020 temporäre Maßnahmen beschlossen, u.a. zusätzliche Ein- und Ausreisebeschränkungen.
Der internationale Personenverkehr von und nach Montenegro (Flug, Bahn, Bus) ist derzeit ausgesetzt, alle Grenzen für den Personenverkehr geschlossen. Aufgrund aktueller Entwicklungen kann es auch kurzfristig zu situationsbedingten Änderungen der Maßnahmen der montenegrinischen Behörden kommen, teilweise ohne jede Vorankündigung.
WICHTIGER HINWEIS: Diese Informationen basieren auf den jeweils aktuellsten Angaben der montenegrinischen Behörden und erfolgen ohne Gewähr. Sie können sich jederzeit kurzfristig ändern. Verlässliche Informationen über die Einreisebestimmungen für die o.a. Länder erhalten Sie nur bei den Behörden der jeweiligen Länder. Informationen hierzu gibt es auch auf den jeweiligen Homepages der Deutschen Auslandsvertretungen in diesen Ländern. Die letztendliche Entscheidung über eine Reise liegt in der Verantwortung der Reisenden.

Tschechische Republik - Ergänzung:
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 für zunächst 30 Tage den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt. Seit 16.03.2020 besteht eine Ausgangssperre . In öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Einrichtungen und beim Einkaufen ist das Tragen von Schutzmasken verpflichtend, darüber hinaus in der Öffentlichkeit angeraten.
Ab dem 16. März 2020 0:00 Uhr gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien in Risikogebiete ausreisen, dürfen sie von dort für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.
Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium .
Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.
Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.

Türkei - Ergänzung:
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Eine Reihe von Fluggesellschaften hat ihren Flugbetrieb nach Deutschland bereits eingestellt, andere haben dies bis zum 20. März angekündigt. Mit Hotelschließungen ab 20. März ist zu rechnen.
Der planmäßige Flugverkehr nach Deutschland mit Pegasus Airlines ist ab Mittwoch, 18. März 2020 23:59 Uhr MEZ, eingestellt; Flüge mit Turkish Airlines werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Flughafen IST nach Deutschland auch am Donnerstag, 19. März 2020, eingeschränkt durchgeführt. Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März 2020 um 23:59 Uhr MEZ vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die Durchreise mit dem PKW durch Bulgarien ist nicht mehr möglich.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Kolumbien - Ergänzung:
Es kann generell zu Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen, z.B. zu lokalen Ausgangssperren. Die kolumbianischen Behörden setzten am 16.03.2020 eine Einreisesperre für Nicht-Kolumbianer, die keinen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, in Kraft. Nach derzeitigem Stand gilt die Maßnahme bis zum 30. Mai 2020.
Nach Kolumbien rückreisende Deutsche mit einem permanenten Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten.
Der Flugverkehr von und nach Europa wird ab dem 16.03.2020 voraussichtlich starken Einschränkungen unterworfen sein.
Wir raten allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Kolumbien befinden, so schnell wie möglich Kontakt mit ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist. Die Botschaft kann keine Auskunft über Flugverbindungen geben und organisiert selbst keine Rückflüge.
Bitte sehen Sie regelmäßig die Informationen auf der Website der Botschaft Bogotá ein.
Folgen Sie allen Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.

Vietnam - Ergänzung:
Da nicht absehbar ist, in welchem Umfang und wie lange die Fluggesellschaften die Flugverbindungen zwischen Vietnam und Europa aufrechterhalten werden, empfehlen wir allen Deutschen, die sich hier nur vorübergehend aufhalten, sich um schnellstmögliche Ausreise zu bemühen.
Ab 15. März gilt eine vorübergehende Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, die aus Schengen Staaten, also auch aus Deutschland), und Großbritannien kommen bzw. die sich 14 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben. Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft.
Die Einreisesperre gilt zunächst für 30 Tage.
Ab 18. März müssen sich alle Reisenden bei Einreise einer gesundheitlichen Untersuchung (Temperaturmessung, Covid-19-Test) unterziehen. Reisende, die noch eine Einreisegenehmigung haben (z.B. Experten, qualifizierte Fachkräfte, leitende Angestellte u.a.) müssen bei Einreise ein ärztliches Attest vom Abflugland vorlegen, dass sie nicht mit Covid-19 infiziert sind. Die vietnamesischen Behörden behalten sich die Anerkennung des Attests im Einzelfall vor.
Die Erteilung von Visa für die Einreise nach Vietnam wird für 30 Tage vorübergehend eingestellt.
Birgitt
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Mauretanien

Beitrag von Birgitt »

Mauretanien:
Um der Ausbreitung von COVID-19 zu begegnen, hat die mauretanische Regierung Maßnahmen getroffen, die sich deutlich auf das soziale und öffentliche Leben auswirken.
Dazu gehören eine 14-tägige Quarantäne für alle Einreisenden aus Infektionsgebieten, darunter Deutschland. Seit 17. März 2020 sind alle mauretanischen Flughäfen geschlossen.
8 von 34 Grenzübergängen sind noch geöffnet. Dort finden Gesundheitskontrollen statt. Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden in Quarantäne genommen und im Grenzgebiet in bereitgestellten Strukturen untergebracht. Deshalb kann die Einreise nach Mauretanien auch über den Landweg derzeit nicht empfohlen werden.
Gruppenaktivitäten wurden verboten. Unter der Telefonnummer (1155) für alle Bürger freigeschaltet. Diese dient auch der Meldung von Verdachtsfällen.
Nach Informationen der deutschen Botschaft in Noukchott gibt es bei der Französischen Botschaft die Möglichkeit das Interesse an einer Ausreise kundzutun. Zu diesem Zweck bitten wir Sie sich an Air France und/oder die Französische Botschaft zu wenden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Personen, die Falschmeldungen über das Coronavirus und die damit verbundene Situation verbreiten, sollen in Mauretanien juristisch verfolgt werden – bitte streuen Sie daher keine ungeprüften Informationen.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Madagaskar - Ergänzung:
Die madagassische Regierung hat beschlossen, dass alle regionalen und internationalen Flüge ab dem 20. März 2020 für 30 Tage ausgesetzt werden. Madagassische Staatsangehörige und in Madagaskar wohnhafte Ausländer haben bis Donnerstag, den 19. März Zeit nach Madagaskar zurückzukehren. Es darf nur noch der internationale Flughafen der Hauptstadt in Ivato angeflogen werden. Kein Kreuzfahrtschiff darf in den nächsten 30 Tagen in Madagaskar anlegen.

Philippinen - Ergänzung:
Die philippinischen Behörden haben aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des neuartigen Virus verhängt, hierzu zählt auch Deutschland. Betroffen sind auch Transitpassagiere. Ausnahmen gelten für philippinische Staatsangehörige und Reisende mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Philippinen. Diese unterliegen jedoch nach Einreise ggf. einer 14-tägigen Quarantäne. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.
Seit dem 17. März 2020 gilt vorerst bis zum 12. April 2020 für die philippinische Hauptinsel Luzon eine Ausgangssperre in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für den
Für den Großraum Manila (Metro Manila) gelten seit 15. März 2020 Ein- und Ausreisesperren auf dem Land-, See- und Luftweg. Einzelne Gemeinden innerhalb von Metro Manila haben weitergehende Quarantäne-Maßnahmen (Verbot, das Gemeindegebiet zu verlassen) ab 00.00 Uhr am 18. März 2020 beschlossen. Mit weiteren Einschränkungen muss gerechnet werden. Nicht im Land ansässige Ausländer wurden zunächst aufgefordert, das Land bis 00.00 Uhr am 20. März 2020 zu verlassen. Diese Regelung wurde aufgehoben. Ausländern ist die Ausreise zu jederzeit erlaubt. Innerhalb Luzons ist es Ausländern möglich, trotz Quarantäne zum internationalen Flughafen zu reisen, wenn sie das Flugticket mit sich führen und die Ausreise innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen wird.

São Tomé und Príncipe - Ergänzung:
Die Regierung von São Tomé und Príncipe hat ein Einreiseverbot für alle ausländischen Staatsangehörigen ab 19. März 2020 für zunächst 15 Tage angeordnet. Eigene Staatsangehörige und im Land lebende Ausländer können einreisen, müssen sich aber in eine Quarantäne begeben, die zu Hause absolviert werden kann, begleitet von Gesundheits- oder Polizeibeamten. Technische und Delegationen auf Regierungsebene können einreisen, wenn sie von staatlicher Seite eingeladen sind und sich am Abflughafen vor dem Flug eines Coronavirus-Tests unterzogen haben. Charterflüge nach São Tomé und Príncipe sind ausgesetzt; das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen ist in allen Häfen verboten. Notfallausrüstungen und Ausrüstungen für Krankenhäuser dürfen, im Falle fehlender regulärer Flüge, mit Sonderflugzeugen eingeflogen werden. Ab 20. März ab 20.00 Uhr werden alle öffentlichen und privaten Schulen geschlossen. Weitergehende Maßnahmen bleiben vorbehalten.

Uruguay - Ergänzung:
Die uruguayische Regierung hat am 13. März.2020 eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und anderen betroffenen Staaten eingeführt. Die Quarantäne gilt ab Einreise aus Risikogebieten.

Türkei - Ergänzung:
Die Ausreise von deutschen Staatsangehörigen ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen. Eine Reihe von Fluggesellschaften hat ihren Flugbetrieb nach Deutschland bereits eingestellt, andere haben dies bis zum 20. März angekündigt. Mit Hotelschließungen ab 20. März ist zu rechnen.
Der planmäßige Flugverkehr nach Deutschland mit Pegasus Airlines ist ab Mittwoch, 18. März 2020 23:59 Uhr MEZ, eingestellt; Flüge mit Turkish Airlines werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Flughafen IST nach Deutschland auch am Donnerstag, 19. März 2020, eingeschränkt durchgeführt. Für die Flughäfen Antalya und Izmir beabsichtigen die Fluggesellschaften Sunexpress und Corendon, alle Flüge nach Deutschland bis 20. März 2020 um 23:59 Uhr MEZ vorbehaltlich anderer Weisungen türkischer Behörden durchzuführen
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich, dies jedoch nur, wenn der Weiterflug nach Deutschland oder an Drittdestinationen gesichert ist.
Die türkischen Grenzen werden heute um 23:59 Uhr MEZ nach Griechenland und Bulgarien in alle Richtungen geschlossen.
Die Durchreise mit dem PKW durch Bulgarien ist nicht mehr möglich.
Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die offiziellen Zahlen zu Infizierten in der Türkei sind derzeit noch niedrig; es muss allerdings mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden.
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter und nutzen Sie dringend jetzt noch freie Sitzkapazitäten, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren. Prüfen Sie ggf. auch Möglichkeiten der Rückreise nach Deutschland über Drittdestinationen.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Hongkong - Ergänzung:
Ab Donnerstag, 18. März um 00:00 Uhr OZ müssen sich alle Reisenden nach Einreise in Hongkong, einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Für Personen mit Aufenthaltsberechtigung in Hongkong wird häusliche Quarantäne akzeptiert. Für alle anderen Reisenden stehen staatliche Quarantäne-Center zur Verfügung.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für eine Reihe von Staaten bzw. Regionen Einreisebeschränkungen verhängt, in denen das Coronavirus aufgetreten ist. Eine aktuelle Liste ist auf der Seite des Government of Hongkong veröffentlicht.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China .

Tschechische Repubik - Ergänzung:
In Tschechien dürfen die Menschen wegen der Coronavirus-Pandemie von Donnerstag an nur noch mit Mundschutz in die Öffentlichkeit. Nur wer Nase und Mund bedecke, dürfe noch ins Freie, ordnete die Regierung an. Zwischen 10 Uhr und 12 Uhr dürfen außerdem nur noch Menschen über 65 Jahren einkaufen gehen.
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Malta

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Malta - Ergänzung:
Malta wird am Freitag ab 11:59 Uhr den kpl. Flugverkehr einstellen. Ab Samstag bleibt der internationale Flughafen von Luga, der einzige in Malta, nur für Frachtflüge, humanitäre Hilfe und Rückführungen geöffnet. Air Malta hat bereits die sofortige Einstellung aller Passagierflüge angekündigt.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Deutschland - Ergänzung:
  • Ausgangssperre: Das Landratsamt Tirschenreuth hat wegen der Verbreitung des Coronavirus für die fast 7.000 Einwohner große Stadt Mitterteich eine Ausgangssperre verhängt. Es ist die erste Stadt in Deutschland mit einer solchen Maßnahme. Sie soll bis zum 2. April dauern, wie die Behörde mitteilte.
  • Einreisebeschränkungen: Deutschland weitet die bereits an fünf Landesgrenzen geltenden Einreisebeschränkungen nun auch auf Flüge und den Schiffsverkehr aus. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, dürfen auch EU-Bürger künftig nicht mehr per Flugzeug oder Schiff aus Österreich, Spanien, Italien, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark nach Deutschland reisen. Wer aus einem EU-Staat kommt, darf aber noch auf einem deutschen Flughafen landen, wenn er von dort aus weiter in sein Heimatland reist.
Frankreich - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens in ganz Frankreich. Bürger dürfen ihre Wohnungen auf Grund der Ausgangssperre nur zu begründeten Zwecken verlassen. An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu Absperrungen. Restaurants, Museen etc. und nicht lebenswichtige Geschäfte sind landesweit geschlossen.
Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Ihre Rückreise insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit erheblich erschweren. Die Bedingungen können sich sehr kurzfristig ändern.

Für Rückkehrer nach Deutschland, die über Frankreich als Transitland reisen:
Nach Informationen der französischen Grenzbehörden können Personen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (z.B. Spanien) befinden und in ihr Heimatland (z.B. Deutschland) zurückkehren wollen, durch Frankreich zurückreisen. Sie sollten die von den französischen Behörden vorgegebene Bescheinigung (Ausfüllhinweis Deutsch ) (ausgedruckt oder handschriftlich erstellt) mit sich führen.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Während Ihrer Anwesenheit in Frankreich gilt: Die von der französischen Regierung getroffenen Maßnahmen gelten auch für alle deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell auf französischem Territorium befinden. Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der Gesundheitsbehörden und Sicherheitskräfte.
Seit dem 17. März gilt in Frankreich für mindestens zwei Wochen eine strikte, sanktionsbewehrte Ausgangssperre. Nur noch in unbedingt notwendigen Fällen ist das Verlassen der eigenen Wohnung erlaubt wie z.B. für Heilbehandlungen, zur Arbeit, Arznei- oder Lebensmitteleinkäufen. Dann muss eine selbst ausgefüllte Ausgehbescheinigung Bescheinigung ausgedruckt oder handschriftlich erstellt mitgeführt werden. Einen unverbindlichen Ausfüllhinweis in dt. Sprache finden Sie hier: https://www.interieur.gouv.fr/Actualite ... fessionnel
Alle für die Öffentlichkeit zugänglichen Orte, die für das alltägliche Leben nicht unbedingt notwendig sind, sind bis auf weiteres geschlossen. Geöffnet bleiben Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Banken, Tabakläden und wichtige öffentliche Dienste.

Serbien - Ergänzung:
Die Einreise nach Serbien ist nur noch für serbische Staatsangehörige und Ausländer mit serbischer Aufenthaltsgenehmigung gestattet. Für diese gelten 28 Tage Quarantäne bei Einreise aus Deutschland, Frankreich, Griechenland, Iran, Italien, Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowenien und Spanien nach Serbien; bei Einreise aus einem anderen Land gilt 14-tägige Selbstisolierung.
Von der Einreisesperre ausgenommen ist/sind insbesondere LKW-Fahrer im internationalen Güterverkehr, Flug- und Kabinenpersonal von Flugzeugen, Frachtschiffbesatzungen und Zugpersonal. Die entsprechenden Regelungen (Englisch) finden Sie auf der Webseite des serbischen Außenministeriums .
Eine Liste von Grenzübergängen, über die eine Einreise für den o.g. Personenkreis NICHT möglich ist, finden Sie hier: https://www.srbija.gov.rs/sekcija/en/15 ... rnment.php
Die Maßnahmen der serbischen Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 (Englisch) finden Sie auf folgender Webseite: https://www.srbija.gov.rs/sekcija/en/15 ... rnment.php
Das serbische Gesundheitsministerium informiert über eine Website zu COVID-19 (Englisch) über die aktuell bestätigten Infektionsfälle und Anlaufstellen in Serbien: https://covid19.rs/homepage-english/
Eine Notfallhotline wurde ebenfalls eingerichtet, an die sich Personen wenden können, die Symptome aufzeigen bzw. vermuten, dass sie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt gekommen sind: +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Ägypten angekündigt, alle Flughäfen im Land ab dem 19. März 2020 zu schließen. Leere Flugzeuge zur Abholung von Reisenden dürfen noch bis zum Monatsende landen.

Angola:
Alle internationalen Flüge von und nach Luanda werden mit Wirkung zum 20.03.2020 um Mitternacht bis auf weiteres suspendiert.

Guinea-Bissau:
Guinea –Bissau hat ab dem 18. März 2020 alle Grenzen geschlossen und sämtliche Flugverbindungen bis auf weiteres suspendiert.

Guyana:
Die Behörden von Guyana haben wegen des Coronavirus 2019-nCoV entschieden, die beiden Flughäfen Cheddi Jagan International Airport/ Timehri und Eugene Correira Airport/ Ogle ab dem 19. März 2020 für 14 Tage zu schließen.

Ruanda:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda werden mit Wirkung zum 20. März 2020 um Mitternacht zunächst für 30 Tage suspendiert.
Alle Reisenden aus Ländern mit Infektionsfällen, darunter Deutschland, die COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden nach Einreise zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Reisende aus Deutschland ohne Symptome unterliegen 14 Tage einem täglichen Monitoring und ggf. weiterer präventiver Maßnahmen.
Auch bei der Ausreise aus Ruanda finden Gesundheitschecks statt. Alle Reisenden, die bei Ausreise COVID-19 typische Symptome aufweisen, werden zur Durchführung eines Coronavirus-Tests isoliert. Unabhängig vom Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Uruguay - Ergänzung:
Die uruguayische Regierung hat beschlossen, dass ab Freitag, 20. März, 00.00 Uhr der Flugverkehr zwischen Uruguay und Europa bis auf weiteres eingestellt wird.
Ab sofort wird nur noch uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise gestattet, mit verpflichtender 14tägiger Quarantäne, wenn die Einreise aus betroffenen Gebieten erfolgt.
Reisen Sie nicht ohne bestätigten Flug zum Flughafen, sondern wenden Sie sich an Ihre Airline. Die Airlines und auch die uruguayische Regierung sind bemüht, allen Touristen die Ausreise zu ermöglichen.
Seit dem 17. März sind alle Grenzen zu Argentinien geschlossen.
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Ergänzung:
Der algerische Präsident Abdelmadjid Tebboune hat lt. Presse heute angeordnet, alle Landgrenzen zu schließen und alle Flüge mit Ausnahme der Frachtflüge auszusetzen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Paraguay:
Paraguay hat lt. Presse seit 14. März 2020 alle Flüge von Europa bis mindestens 26. März ausgesetzt. Außerdem wurde der Verkehr über die Friendship Bridge, die das Land mit Brasilien verbindet, ausschließlich auf genehmigten Frachtverkehr beschränkt.
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