Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Alles zu Technik und Tools.

Moderator: Moderatoren

Hans Kuehn
Beiträge: 33
Registriert: So 17. Jun 2007, 20:16
Wohnort: 15837 Baruth

Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Hans Kuehn »

:bang: Hallo an alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

ihr müsst das unbedingt lesen, denn demnächst werdet ihr einen Führerschein haben müssen und zwar den Busschein D 1 oder D. Also morgen tagt wahrscheinlich der Bundesrat am 16.12.2016 und dann werden wahrscheinlich alle mit ??? stimmen, weil die EG drängt, muss bis 31.12.2016 vom Tisch.

Also Wohnmobile oder Lkw bis 3,5 t zG können, wie bisher, mit Klasse B gefahren werden.

Wohnmobile über 3,5 t zG bis 5 t zG max. 8 Meter, unabhängig davon, für welche Mindestpersonenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind, benötigen nach dann neuem Recht (da sie Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind) D 1 oder D. Also alles was über 3,5 t zG hat und als Wohnmobile (sonstige Fahrzeuge) zugelassen ist, ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung.

Als Lkw zugelassen wie bisher. Klasse C 1 oder C
denn der Wohnkoffer ist Ladung.

Was in Spalte 5 und in Spalte 22 des Fahrzeugschein steht ist maßgebend. In diesen Spalten steht, ob euer Fahrzeug ein Lkw oder ein Wohnmobil ist.


Alle 5 Jahre zum Doktor, Gesundheits Zeugnis

Bei Privat Benutzung entfällt die Weiterbildung, die man bei den Führerscheinen D 1 und D machen muss.

Die info habe ich von meinem Chef, Fahrlehrer aller Klassen Bus, Lkw und Moderator für Weiterbildung in diesen Klassen. Was wahrscheinlich morgen beschlossen wird, weiss ich nicht, ich kann auch nicht sagen, wo man es nachlesen kann.
Hoffe, dass es in unserem nächsten Rundschreiben steht.
Hier im Forum gibt es bestimmt genug Mitglieder, die das rausfinden.

Hans
Angelika Baumann
Beiträge: 404
Registriert: So 31. Jul 2005, 21:48
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Angelika Baumann »

Hallo Hans, hallo zusammen,

kann es sein, dass diese neue Regelung nur für diejenigen gilt, die ab Beginn der neuen Regelung ihren Führerschein machen?
Z.B.: wir dürfen mit unserem alten Führerschein ja auch noch bis 7,5 Tonnen fahren (alte Klasse 3). Aktuell gilt der "normale Auto-Führerschein" nur bis 3,5 Tonnen. Trotzdem behilten die alten Führerscheine (Klasse 3) ihre Gültigkeit.

Viele Grüße aus Windhoek

Geli
Zuletzt geändert von Angelika Baumann am Fr 16. Dez 2016, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
"Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben."
Alexander von Humboldt
todo
Beiträge: 472
Registriert: Mo 22. Dez 2008, 13:15

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von todo »

tach,
spannend, aber im netz ist ja der sitzungsplan verfügbar mit allen punkten. da ist nix, aber auch gar nix in der richtung aufgeführt. die tagung läuft seit 09:30 uhr und wird live im netz gestreamt.
nächste sitzung des verkehrsausschuss ist übrigens erst am 25.01.17.
ps:
jeder pkw ist ein "fahrzeug zur personenbeförderung bis 8 sitzplätze", eurotypklasse m1, genau wie ein "sonstiges fahrzeug wohnmobil"
KnutKahrau
Beiträge: 38
Registriert: Mi 17. Aug 2011, 09:40
Wohnort: Bitz
Kontaktdaten:

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von KnutKahrau »

Es gibt den

BESTANDS SCHUTZ


für die alten Führerscheine und Fahrerlaubnis Klassen...

Gruss
Wer langsam geht, kommt auch zu spät. Und wenn er auch die Wahrheit spricht....
todo
Beiträge: 472
Registriert: Mo 22. Dez 2008, 13:15

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von todo »

das stimmt sowieso,
wenn überhaupt kann sich die neuregelung nur auf zukünftige fahrerlaubnisklassen auswirken.

ich finde allerdings zu der ganzen angeblich geplanten
änderung nix.
Turi
Beiträge: 2261
Registriert: Di 14. Feb 2006, 21:49
Wohnort: Ostschweiz

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Turi »

Hallo Wüschigemeinde

Wieder mal EU Parlamentarierfutter, die haben ja sonst keine Probleme.
Was soll das bringen?
Was sich bei einer Neuregelung für Führerscheine älteren Datums ändern könnte ist, dass eine wiederkehrende Kontrolluntersuchung gemacht werden muss.
Geht mir so mit dem C1, nach Umschreibung das alten auf den in Kreditkartenformat,
dem Führerschein bis 7,5to, alle 5 Jahre ein ärztlicher Untersuch, dr war vorher nicht nötig.
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!
HJ61
Beiträge: 210
Registriert: Mo 5. Feb 2007, 16:41
Wohnort: Nähe Freiburg

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von HJ61 »

Turi hat geschrieben:dem Führerschein bis 7,5to, alle 5 Jahre ein ärztlicher Untersuch, dr war vorher nicht nötig.
Gruss Turi
bei uns nur bei gewerblicher Anwendung.

Grüße Gerhard
carpe diem
Hans Kuehn
Beiträge: 33
Registriert: So 17. Jun 2007, 20:16
Wohnort: 15837 Baruth

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Hans Kuehn »

Wie schon geschrieben die Info habe ich von meinem Chef, der hat sie von der Dekra.
Es geht hier auch nur um Fahrzeuge über 3,5 t zG.
Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, Bestandschutz aber wer hat schon D 1 oder D.
Die Tagung läuft seit 9.30 Uhr, ruft mal Punkt 79 auf.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... g-952.html

Ich weis auch nicht ob ich das Musterschreiben der Dekra hier einstellen darf, muss ich nächste Woche abklären.
Hans
todo
Beiträge: 472
Registriert: Mo 22. Dez 2008, 13:15

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von todo »

Turi hat geschrieben:Hallo Wüschigemeinde

Wieder mal EU Parlamentarierfutter, die haben ja sonst keine Probleme
tach,

vielleicht erstmal abwarten ob und was überhaupt konkret an der"meldung" dran ist bevor das eu bashing abgelassen wird?
todo
Beiträge: 472
Registriert: Mo 22. Dez 2008, 13:15

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von todo »

hi hans,
erstmal danke für die verlinkung des korrekten tagespunktes (ich hatte nur eine unterseite gefunden, dort wurden nur ausgewählte punkte angezeigt, 79 war nicht dabei...)



aus der angestrebten änderung geht der komplette bestandschutz c1 bzw. c1e für altführerscheine doch eindeutig hervor.

= punkt 20 + folgende

richtig ist allerdings auch, dass das ganze konstrukt extrem unsauber formuliert ist und wenn es so durchgeht wieder
( wie bislang bei jeder änderung der verordnung) nachgebessert werden muss.
Turi
Beiträge: 2261
Registriert: Di 14. Feb 2006, 21:49
Wohnort: Ostschweiz

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Turi »

Hallo Gerhard
Turi hat geschrieben:
dem Führerschein bis 7,5to, alle 5 Jahre ein ärztlicher Untersuch, dr war vorher nicht nötig.
Gruss Turi



bei uns nur bei gewerblicher Anwendung.
War bei uns auch so, bis zur Umschreibung auf die Kreditkartenform, bzw. stumpfsinniger Übernahme der EU Regelungen.
Hätte ich den alten "Lappen" behalten, hätte kein Hahn danach gekräht, nur um im Ausland unterwes zu sein geht's nicht mehr ohne.
Wie so üblich sind unsere Verwaltung päpstlicher als der Papst und haben mit der Untersuchung noch einen draufgesetzt, mal sehen, ob das bei der Änderung für euch dann auch kommt?

Hallo Todo
richtig ist allerdings auch, dass das ganze konstrukt extrem unsauber formuliert ist und wenn es so durchgeht wieder
( wie bislang bei jeder änderung der verordnung) nachgebessert werden muss.
wie war das nochmal mit "eu bashing " :wink:

Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!
tonicek
Beiträge: 101
Registriert: Fr 16. Sep 2011, 22:33
Wohnort: Nová Ves - CZ - irgendwo zwischen Mělnik + Prag

Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von tonicek »

Turi hat geschrieben:. . . War bei uns auch so, bis zur Umschreibung auf die Kreditkartenform, bzw. stumpfsinniger Übernahme der EU Regelungen.
Bei der Umschreibung vom alten rosa Lappen auf die Kreditkartenform wurde bei mir eingetragen: B + C1 - dahinter noch eine Zahl 171 und die Klassen: BE | C1E - von einer 5-jährigen Untersuchung hab' ich nie etwas gehört.

Hätte ich mich da selbst erkundigen müssen, denn: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ? :shake:

Unter 5 im Fahrzeugschein steht: Wohnmobil - und unter J steht M1

Mein z.g.G. ist 4,5 to
Ralf Kiefer
Beiträge: 1575
Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
Wohnort: nahe Karlsruhe

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Ralf Kiefer »

tonicek hat geschrieben: und die Klassen: BE | C1E - von einer 5-jährigen Untersuchung hab' ich nie etwas gehört.
Es geht hier auch um echte LKWs, nicht diesen leichten Kinderkram ;-) Wer den üblichen LKW-Führerschein, also Klasse 2, machte, hat jetzt mit den EU-Führerscheinen die neue Sorte C und CE, bei denen in Spalte 11 das Ablaufdatum steht. Das ist bei jungen Leuten der 50. Geburtstag, bei "alten Säcken"[tm] nach geeigneter Verlängerungsbeantragung der (50+N*5). Geburtstag mit positivem, ganzzahligem N. D.h. mit LKW-Führerschein muß man alle 5 Jahre einen neuen Führerschein "kaufen", neues Paßbild, neues Plastikkärtchen, usw.

Gruß, Ralf
Wolfgang K
Beiträge: 2195
Registriert: Fr 25. Nov 2005, 13:50
Wohnort: bei Mainz

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Wolfgang K »

Entweder hab ich was nicht recht verstanden, oder die Aufregung ist um sonst.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Zitat des neuen Absatzes:
"(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
[...]
13. Wohnmobile.


Also: C1 gilt für Womos

Wenn ich die Begründung unten richtig lese, war diese Klarstellung genau der Zweck der Änderung. Sprich es sollte wegen der Überschneidung mit D / D1 klargestellt werden dass der C1 für die Betreffenden Fahrzeugtypen auch (!) gilt.

Irre ich mich?

Grüße
Wolfgang
Hans Kuehn
Beiträge: 33
Registriert: So 17. Jun 2007, 20:16
Wohnort: 15837 Baruth

Re: Wichtige Info für alle Wohnmobile Fahrer über 3,5 t zG

Beitrag von Hans Kuehn »

Ab nächstes Jahr muss jeder der C 1 fährt alle 5 Jahre zum Doktor.
Wer den C1 verfallen lässt kann ihn jederzeit aktivieren, er muss zum Doc.
Wenn im Fahrzeugschein M 1, M1G = Fahrzeug der Fahrerlaubnis Klasse B.
Wenn in FahrzeugscheinM2, M2G = Fahrzeug der Fahrerlaubnis Klasse D1, D
Wenn in FahrzeugscheinM3, M3G = Fahrzeug der Fahrerlaubnis Klasse D1, D
Der C1 oder C ist für die D1 und D Voraussetzung.
Die Schlüsselzahl 171 besagt das du Reisebusse ohne Fahrgäste fahren darfst, auch die
Ehefrau, und Kinder dürfen nicht mitgenommen werden. Das war damals wo es noch erlaubt war, lange vorbei.
Es geht hier nur um Wohnmobile über 3,5,t zG.
Gruß Hans
Antworten