ihr müsst das unbedingt lesen, denn demnächst werdet ihr einen Führerschein haben müssen und zwar den Busschein D 1 oder D. Also morgen tagt wahrscheinlich der Bundesrat am 16.12.2016 und dann werden wahrscheinlich alle mit ??? stimmen, weil die EG drängt, muss bis 31.12.2016 vom Tisch.
Also Wohnmobile oder Lkw bis 3,5 t zG können, wie bisher, mit Klasse B gefahren werden.
Wohnmobile über 3,5 t zG bis 5 t zG max. 8 Meter, unabhängig davon, für welche Mindestpersonenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind, benötigen nach dann neuem Recht (da sie Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind) D 1 oder D. Also alles was über 3,5 t zG hat und als Wohnmobile (sonstige Fahrzeuge) zugelassen ist, ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung.
Als Lkw zugelassen wie bisher. Klasse C 1 oder C
denn der Wohnkoffer ist Ladung.
Was in Spalte 5 und in Spalte 22 des Fahrzeugschein steht ist maßgebend. In diesen Spalten steht, ob euer Fahrzeug ein Lkw oder ein Wohnmobil ist.
Alle 5 Jahre zum Doktor, Gesundheits Zeugnis
Bei Privat Benutzung entfällt die Weiterbildung, die man bei den Führerscheinen D 1 und D machen muss.
Die info habe ich von meinem Chef, Fahrlehrer aller Klassen Bus, Lkw und Moderator für Weiterbildung in diesen Klassen. Was wahrscheinlich morgen beschlossen wird, weiss ich nicht, ich kann auch nicht sagen, wo man es nachlesen kann.
Hoffe, dass es in unserem nächsten Rundschreiben steht.
Hier im Forum gibt es bestimmt genug Mitglieder, die das rausfinden.
Hans




