Hallo zusammen,
für Sept. / Okt. 2013 bereite ich eine Reise nach Marokko vor. Zusammen mit mehreren Freunden will ich diesmal das Land mit dem Motorrad erkunden.
Da einige meiner Freunde nicht ausreichend Urlaubstage zur Verfügung haben kam uns die Idee, daß man ein paar Motorräder ggf. in einem Mercedes Sprinter oder auf einem Anhänger mitführen könnte und die Fahrer hierfür die An- und Abreise mit dem Flugzeug bewältigen.
Hier nun meine Frage: Ist es zolltechnisch möglich, daß ich die Motorräder meiner Freunde bei der Ein- und Ausreise mitführe und wenn ja, welche Papiere sind hierfür erforderlich?
mit `nem sonnigen Gruß aus Unterfranken
Manfred
Marokko: Einreise mit mehreren Fahrzeugen
Moderator: Moderatoren
-
Michael K.
- Beiträge: 427
- Registriert: So 30. Dez 2007, 15:06
Re: Marokko: Einreise mit mehreren Fahrzeugen
Hallo,
ich bin noch nie mit mehren Fahrzeugen in Marokko eingereist,könnte mir aber vorstellen das dies möglich ist.Da die Fahrzeuge nicht auf deinen Namen angemeldet sind,müssest Du dir beim ADAC eine Vollmacht von den Besitzern ausstellen lassen.Bei der Einreise würden dann die Fahrzeuge unter deinem Namen im Computer registiert.Wenn eines der Fahrzeuge gestohlen wird,bist Du allerdings auch für die Verzollung verantwortlich.Und wenn jemand eines der Motorräder zu Schrott fährt,musst Du die Reste wieder ausführen.Die Alternative wäre das Du die Motorräder im Transpoter bis Malaga fährst und deine Freunde bis Malaga fliegen.Dann lässt Du den Wagen in Spanien und ihr fahrt gemeinsam auf den Motorrädern.Ich persönlich würde diese Variante bevorzugen.
Grüsse
Michael
ich bin noch nie mit mehren Fahrzeugen in Marokko eingereist,könnte mir aber vorstellen das dies möglich ist.Da die Fahrzeuge nicht auf deinen Namen angemeldet sind,müssest Du dir beim ADAC eine Vollmacht von den Besitzern ausstellen lassen.Bei der Einreise würden dann die Fahrzeuge unter deinem Namen im Computer registiert.Wenn eines der Fahrzeuge gestohlen wird,bist Du allerdings auch für die Verzollung verantwortlich.Und wenn jemand eines der Motorräder zu Schrott fährt,musst Du die Reste wieder ausführen.Die Alternative wäre das Du die Motorräder im Transpoter bis Malaga fährst und deine Freunde bis Malaga fliegen.Dann lässt Du den Wagen in Spanien und ihr fahrt gemeinsam auf den Motorrädern.Ich persönlich würde diese Variante bevorzugen.
Grüsse
Michael
-
Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
- Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: Marokko: Einreise mit mehreren Fahrzeugen
Vor einigen Jahren sind wir mit 4 deutschen Pässen, zwei VW T4 und 4 KTMs in Tanger ein- und ausgereist. Von den 6 Fahrzeugen hatten 2 sogar eine britische Zulassung. Es war kein (echtes) Problem. Die Pässe sowie die Fahrzeugscheine (oder die "moderne" Variante davon) inkl. grünen Versicherungskarten reichten. Das besondere Formular, die Vollmacht für fremder Leute Fahrzeuge, ist in diesem Fall hier noch nötig. Vermutlich kennt das jemand anderes aus eigener Praxis.Michael K. hat geschrieben: ich bin noch nie mit mehren Fahrzeugen in Marokko eingereist,könnte mir aber vorstellen das dies möglich ist.
Gruß, Ralf
Re: Marokko: Einreise mit mehreren Fahrzeugen
Servus ,
bei uns in Nador 2009 war das schon nicht so Problemlos , es waren damals 6 Personen 2 4x4 und 7 Motorräder , erst nach riesen gezettere inkl. Chef anwesend etc. war es möglich . Zwei Fahrzeuge auf eine Person geht noch irgendwie aber nicht einfach so, bei mehreren könnten sie komplett Kapitulieren , ich würde es das nächste mal versuchen im Voraus es eindeutig über die marokkanische Botschaft zu klären , man hat uns damals auch versucht zu erklären daß man sowas über die Botschaft beantragen kann .
Ciao
bei uns in Nador 2009 war das schon nicht so Problemlos , es waren damals 6 Personen 2 4x4 und 7 Motorräder , erst nach riesen gezettere inkl. Chef anwesend etc. war es möglich . Zwei Fahrzeuge auf eine Person geht noch irgendwie aber nicht einfach so, bei mehreren könnten sie komplett Kapitulieren , ich würde es das nächste mal versuchen im Voraus es eindeutig über die marokkanische Botschaft zu klären , man hat uns damals auch versucht zu erklären daß man sowas über die Botschaft beantragen kann .
Ciao
-
Marcus der Africanus
- Beiträge: 163
- Registriert: Fr 17. Jul 2009, 16:07
Re: Marokko: Einreise mit mehreren Fahrzeugen
Ich war früher regelmäßig mit Camper und Motorrad (hinten drauf) in MA.
Da gab es null Probleme.
Allerdings waren beide Fzg. auf mich zugelassen.
Theoretisch müsste es meiner Meinung nach gehen,
wenn du für die mitgeführten Mopeds Vollmachten der Besitzer hast.
Was die mar.Zöllner dann in der Praxis veranstalten,
steht dann wieder auf einem anderen Blatt...
Anfragen bei der MA Botschaft in D kannste jedenfalls vergessen,
mir haben die (trotz Anfragen in franz.) nie geantwortet...
Da gab es null Probleme.
Allerdings waren beide Fzg. auf mich zugelassen.
Theoretisch müsste es meiner Meinung nach gehen,
wenn du für die mitgeführten Mopeds Vollmachten der Besitzer hast.
Was die mar.Zöllner dann in der Praxis veranstalten,
steht dann wieder auf einem anderen Blatt...
Anfragen bei der MA Botschaft in D kannste jedenfalls vergessen,
mir haben die (trotz Anfragen in franz.) nie geantwortet...
Re: Marokko: Einreise mit mehreren Fahrzeugen
Hallo Manfred,
der Eigentümer des Fahrzeuges hat sich neben den zolltechnischen Formalitäten D 16 Ter (kann elektronisch bereits vorab von zu Hause erledigt werden: http://www.douane.gov.ma/web/16/45#http ... tation.jsf) zusätzlich p e r s ö n l i c h bei der Polizei am Grenzübergang zu melden und seinen Pass vorzulegen. Es erfolgt dann eine Eintragung der Passdaten des Fahrzeughalters in den Computer durch die Polizei, welche die Information an den Zoll weiterleitet. Detto bei der Ausreise! Der marokkanische Zoll will sichergestellt haben, daß das Fahrzeug wieder ausgeführt wird - dafür haftet der Fahrzeughalter (bzw. jene Person in dessen Gewahrsam sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Einreise befunden hat). Stand Mai 2013, Einreise in Tanger Med - Ausreise in Ceuta. Alternativ könntet ihr die Fahrzeuge in Ceuta oder Melilla stationieren, dann gibt es kein zolltechnisches Problem.
Grüße Alexander
der Eigentümer des Fahrzeuges hat sich neben den zolltechnischen Formalitäten D 16 Ter (kann elektronisch bereits vorab von zu Hause erledigt werden: http://www.douane.gov.ma/web/16/45#http ... tation.jsf) zusätzlich p e r s ö n l i c h bei der Polizei am Grenzübergang zu melden und seinen Pass vorzulegen. Es erfolgt dann eine Eintragung der Passdaten des Fahrzeughalters in den Computer durch die Polizei, welche die Information an den Zoll weiterleitet. Detto bei der Ausreise! Der marokkanische Zoll will sichergestellt haben, daß das Fahrzeug wieder ausgeführt wird - dafür haftet der Fahrzeughalter (bzw. jene Person in dessen Gewahrsam sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Einreise befunden hat). Stand Mai 2013, Einreise in Tanger Med - Ausreise in Ceuta. Alternativ könntet ihr die Fahrzeuge in Ceuta oder Melilla stationieren, dann gibt es kein zolltechnisches Problem.
Grüße Alexander



