Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 13.07.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.

Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzte Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert. In Sfax hat es im Juli 2023 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Migranten gegeben.
  • Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.
Der seit Ende 2015 verhängte Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte wurde regelmäßig verlängert und gilt seitdem landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg zeitweise vollständig geschlossen. Es kann zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
Auswärtiges Amt

Zu den Vorfällen in Sfax siehe auch den Thread Tunesien - Was passiert in Sfax?

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 14.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 14.09.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe LGBTIQ.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja, mit Einschränkungen, siehe Anmerkungen
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 12.10.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kann es in Tunesien verstärkt zu Demonstrationen kommen.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 06.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 06.11.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein, siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Über die Möglichkeit der Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis liegen aktuell widersprüchliche Informationen vor; in mehreren Fällen wurden Reisende, die sich nur mit Personalausweis identifizieren konnten, abgewiesen.
  • Nutzen Sie Ihren Reisepass für die Einreise nach Tunesien und das Boarding am Flughafen in Deutschland.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 10.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 10.11.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Über die Möglichkeit der Einreise mit einem deutschen Personalausweis liegen derzeit widersprüchliche Informationen vor.
  • Erkundigen Sie sich bei der Buchung und vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter, ob eine Einreise mit Personalausweis möglich ist, oder ob eine Einreise mit Reisepass erfolgen sollte.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 16.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 16.11.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, mit Einschränkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.
Auswärtiges Amt

Zur Einreise nach Tunesien siehe auch die Diskussionen bzw. aktuellen Informationen unserer Reisenden von unterwegs in unserer Rubrik Maghreb und Nordafrika

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 13.02.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum; Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe auch LGBTIQ.

Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen nicht-verheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Haftbedingungen sind nicht mit Bedingungen in Deutschland vergleichbar. In dem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu vier Monaten kein Visum.

Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Periode erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket) kommen.

Einfuhrbestimmungen
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. TND dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen, Gold o.Ä. ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND (ca. 2.900 EUR) muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen. Eine Nichtbeachtung der Einfuhrbestimmungen kann die Beschlagnahme und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Reisende ohne permanenten Aufenthalt in Tunesien, die die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen im Wert von 5.000 TND (ca. 1.450 EUR) oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.

Beim Erwerb von teureren Souvenirs wie Teppichen, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten, sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Solche Käufe sollten nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro (Office National du Tourisme Tunisien ) bzw. bei von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern getätigt werden. Zusätzlich sollte man sich stets der Zollbestimmungen vergewissern.

Einfuhr eines Fahrzeugs
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird der Eintrag wieder gelöscht.

Vor der Einfuhr eines Kfz für mehr als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden.

Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit das Land ohne das Fahrzeug verlassen werden kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit hohen Zollgebühren zu rechnen.

Auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten. Der Abschluss von Versicherungen, die die o.a. Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.

Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Auswärtiges Amt

Zur Einreise nach Tunesien siehe auch die Diskussionen bzw. aktuellen Informationen unserer Reisenden von unterwegs in unserer Rubrik Maghreb und Nordafrika

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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 13.02.2024

Beitrag von Wudu »

Brauche ich auch für das Motorrad in der Stadt einen Parkschein???
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 28.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 28.03.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Schließung des Grenzübergangs Ras Jedir)


Aktuelles
Schließung des Grenzübergangs Ras Jedir

Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg derzeit vollständig geschlossen. Ein Zeitpunkt für die Wiederöffnung steht noch nicht fest. Es kann zu sicherheitsrelevanten Vorfällen im Bereich des Grenzübergangs kommen.
Auswärtiges Amt

Mehr dazu siehe: Situation an den Grenzen - Maghreb / Nordafrika

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 05.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 05.07.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente: Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Einreisen mit einem gültigen deutschen Personalausweis nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur noch bis 31. Dezember 2024 und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  • Die Pauschalreise muss durch eine ausgedruckte Buchungsbestätigung nachgewiesen werden.
  • Es müssen eine Hotelreservierung und ein Rückflugticket für einen Linien- oder Charterflug per Ausdruck nachgewiesen werden.
  • Falls Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und Ihr geplanter Aufenthalt in Tunesien über den 31. Dezember 2024 hinausgeht, beantragen Sie bitte umgehend einen Reisepass, um keine Nachteile zu erfahren.
Auswärtiges Amt


Hinweis:
Am 6. Oktober 2024 finden in Tunesien die Präsidentschaftswahlen statt. Quelle: Maghreb Post

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 31.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 31.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung Schließung des Grenzübergangs Ras Jedir)
- Reiseinfos (Rechliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Medizinische Versorgung)


Aktuelles
Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kann es in Tunesien verstärkt zu Demonstrationen kommen.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.

Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit deutschen vergleichbar. In dem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. TND dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen, Gold o.Ä. ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND (ca. 2.900 EUR) muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen. Eine Nichtbeachtung der Einfuhrbestimmungen kann die Beschlagnahme und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verbindliche Informationen stellt der tunesische Zoll auf Französisch zur Verfügung.

Reisende ohne permanenten Aufenthalt in Tunesien, die die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen im Wert von 5.000 TND (ca. 1.450 EUR) oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.

Beim Erwerb teurerer Souvenirs wie Teppiche, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten, sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Solche Käufe sollten nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro (Office National du Tourisme Tunisien) bzw. bei von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern getätigt werden. Zusätzlich sollte man sich stets der Zollbestimmungen vergewissern.

Einfuhr eines Fahrzeugs
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird der Eintrag wieder gelöscht.

Vor der Einfuhr eines Kfz für mehr als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden.

Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit das Land ohne das Fahrzeug verlassen werden kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit hohen Zollgebühren zu rechnen.

Auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten. Der Abschluss von Versicherungen, die die o.a. Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.

Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Kfz wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr bei der „Fourrière“ ausgelöst werden.

Gesundheit
Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, vor allem in staatlichen Krankenhäusern (lediglich Basisversorgung, keine Pflegeleistungen, auch nicht für Touristen).
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweis:
Am 6. Oktober 2024 finden in Tunesien die Präsidentschaftswahlen statt. Quelle: Maghreb Post

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 30.08.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 30.08.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheit; Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Führerschein; Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan; LGBTIQ; Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Visum; Heimtiere)
- Gesundheit (Impfschutz; HIV/AIDS; Durchfallerkrankungen; Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen; Weitere Infektionskrankheiten; Sonstige Gesundheitsgefahren)


Sicherheit
Von Reisen
  • in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
  • in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis und einschließlich der Provinz Kasserine und
  • individuellen, nicht organisierten Wüstentouren
wird abgeraten.

Terrorismus
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. In der Vergangenheit wurden zum Teil schwere terroristische Anschläge in einem Vorort und in der Innenstadt von Tunis verübt, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren. Im Mai 2023 kam es auf der Insel Djerba an der Synagoge La Ghriba zu einem Anschlag.

Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.

In den Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. Gebiete sind dort teilweise vermint.
Die Sicherheitslage ist in der Stadt und in der Region um Ben Guerdane nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
  • Halten Sie sich über die Medien informiert und achten Sie auf Informationen der Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen und Moscheen bzw. seien Sie dort besonders aufmerksam.
  • Seien Sie bei Reisen in westliche Landesteile besonders vorsichtig und meiden Sie die Gebirgsregion nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine.
  • Vermeiden Sie touristische und andere, nicht erforderlichen Reisen in das Gebiet südlich der touristisch erschlossenen Gebiete von Touzeur/Nafta, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine und Zarzis.
  • Seien Sie bei notwendigen Reisen in der Region um Ben Guerdane ganz besonders vorsichtig.
  • Unternehmen Sie Ausflüge und Offroad-Touren in die Wüstengebiete grundsätzlich nur organisiert in einer Gruppe und mit landeskundigen Reiseführern.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.

Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert. In Sfax gab es im Juli 2023 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Migranten.
  • Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.
Der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
Kriminalität
Es kann u.a. zu Einbruchs- und Diebstahldelikten kommen, z.B. Taschendiebstahl und Kreditkartenkriminalität.

In Hotels bieten häufig neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Ausflüge und Aktivitäten an, die oft keine ausreichende rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
  • Achten Sie insbesondere bei Besuchen in Altstädten und Bazaren („Souk“) sowie an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie alleine reisen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ und aggressives Betteln sind weitverbreitet.
  • Vergewissern Sie sich bei Ausflügen ggf. des technischen Zustands von Fahrzeugen und des Versicherungsschutzes.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist im Norden mediterran; im Süden herrscht Wüstenklima.

Die Sahara kann sehr heiß werden. Staub- und Sandstürme sind möglich.

Insbesondere in den Wintermonaten können landesweit Überflutungen auftreten.

Tunesien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und ggf. Tsunamis kommen kann.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
  • Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur mit Inlandsflügen, teilweise Bahnverbindungen und vor allem Überlandbussen.

Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Selbst Ampeln werden nicht immer beachtet. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.

Die Promillegrenze beträgt 0,3. Für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.
  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere auf Nebenstrecken.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist bei touristischen Aufenthalten ausreichend.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Die Mehrheit der Bevölkerung ist muslimisch. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von traditionellen Mustern bestimmt. Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren daher zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen.

Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken.

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag wie z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
  • Vermeiden Sie das Essen, Trinken oder Rauchen in der Öffentlichkeit.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind verboten und können in Tunesien strafverfolgt werden.
  • Vermeiden Sie Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Es ist eine Tausenderwährung, d.h. 1 TND entspricht 1.000 Millimes.
Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa) und auch mit der Debitkarte (Girocard) möglich (nicht jedoch V-Pay).

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt bis zu vier Monaten kein Visum.

Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ muss aufgehoben und bei Wiederausreise vorgelegt werden. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Periode erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss; sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Bei Einreise auf dem Seeweg – z.B. von Individualreisenden – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket) kommen.

Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die z.B. mittels EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden kann.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Derzeit werden vermehrt Fälle von mit Tollwut infizierten Tieren gemeldet – insbesondere in Nordtunesien. Eine Ansteckung durch Tollwut erfolgt vorwiegend über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen oder Flughund oder einer Katze gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline im Land ggf. schwer erhältlich sind.
Weitere Infektionskrankheiten
Es finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nil-Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.

Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Auswärtiges Amt

Hinweis:
Am 6. Oktober 2024 finden in Tunesien die Präsidentschaftswahlen statt. Quelle: Maghreb Post

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 05.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 05.11.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente, Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.

Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig abgesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Das „Gesetzesdekret 54“ sieht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für die Verbreitung von „Falschinformationen und Gerüchten“ im Internet vor. Dies kann auch politische Einlassungen abdecken. Die tunesische Regierung hat am 27. Oktober 2024 eine verschärfte Kontrolle sozialer Netzwerke angekündigt, die sich gegen „unmoralische Inhalte“ besonders auf TikTok und Instagram richtet.

Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert.
  • Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.
Der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihre Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) und pornographischem Material ist untersagt.

Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche (z.B. auch der Wagenkolonne einer öffentlichen Person) und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Ferngläser o.ä. können konfisziert werden.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar und können eine Haftstrafe nach sich ziehen, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit den deutschen vergleichbar. In diesem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Einschränkungen, siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Ja, mit Einschränkungen, siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise ohne Buchungsbestätigung einer Pauschalreise mit regulärem Reisepass können tunesische Grenzbeamte Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthaltes der Reisenden erfragen.

Einreisen mit einem gültigen deutschen Personalausweis nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur noch bis 31. Dezember 2024 und ausschließlich unter der Voraussetzung möglich, dass die Pauschalreise durch eine Buchungsbestätigung, eine Hotelreservierung und ein Rückflugticket für einen Linien- oder Charterflug nachgewiesen wird.
  • Falls Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und Ihr geplanter Aufenthalt in Tunesien über den 31. Dezember 2024 hinausgeht, beantragen Sie bitte umgehend einen Reisepass, um keine Nachteile zu erfahren.
Einreisen mit einem gültigen deutschen vorläufigen Reisepass nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur möglich, wenn ein Hin- und Rückflugticket und eine ausreichende Geldsumme für die Dauer des Aufenthalts nachgewiesen werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 03.01.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 03.01.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)


Aktuelles
Die Einreise nach Tunesien ist seit 1. Januar 2025 ausschließlich mit einem Reisepass möglich, siehe auch Einreise und Zoll – Reisedokumente. Die Einreisemöglichkeit mit deutschem Personalausweis ist entfallen.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Einschränkungen, siehe Anmerkungen
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Auswärtiges Amt

Gruß
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