Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 15.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 15.12.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Abraten; Innenpolitische Lage; Terrorismus)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Minderjährige)


Sicherheit
Von Reisen
  • in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
  • in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von AinDraham bis einschließlich der Provinz Kasserine sowie
  • die Berge des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mghila und
  • individuellen, nicht organisierten Wüstentouren
wird abgeraten.

Innenpolitische Lage

Im Juli 2022 wurde per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.

Aufgrund der politischen und sozialen Lage finden gelegentlich angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, meist am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen, insbesondere als Solidaritätskundgebungen für Palästina und im Kontext von Industrie-Umweltschäden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Das „Gesetzesdekret 54“ sieht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für die Verbreitung von „Falschinformationen und Gerüchten“ im Internet vor. Dies kann auch politische Einlassungen betreffen. Die tunesische Regierung führt außerdem verschärfte Kontrollen gegen „unmoralische Inhalte“ in den sozialen Medien, insbesondere auf TikTok und Instagram, durch.
  • Informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und Protestkundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets Ihre Ausweisdokumente (am besten in Kopie, siehe Kriminalität) mit sich, um jederzeit nachweisen zu können, dass Sie sich legal im Land aufhalten.
Der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Beachten Sie Sperrzonen sowie bei beabsichtigten Reisen in Nachbarländer sorgfältig die aktuelle Sicherheitslage und die Reise- und Sicherheitshinweise Algerien bzw. die Reisewarnung für Libyen.
Terrorismus
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. 2015 wurden zwei schwere terroristische Anschläge an einem Hotelstrand in einem Vorort von Sousse und im Bardo-Museum in der Innenstadt von Tunis verübt, bei denen zahlreiche ausländische Reisende unter den Opfern waren. Im Mai 2023 kam es auf der Insel Djerba an der Synagoge La Ghriba zu einem Anschlag.

Insgesamt hat sich die Sicherheitslage stabilisiert. Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.

In den Gebirgsregionen entlang der algerischen Grenze im Bereich von Ain Draham bis Kasserine westlich der Nationalstraße N17, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mghila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. Gebiete sind dort teilweise vermint.
Die Sicherheitslage ist in der Stadt Ben Guerdane und in der umliegenden Region nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
  • Halten Sie sich über die Medien informiert und achten Sie auf Informationen der Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen und Moscheen bzw. seien Sie dort besonders aufmerksam.
  • Seien Sie bei Reisen in westliche Landesteile besonders vorsichtig und meiden Sie die Gebirgsregion nahe der algerischen Grenze im Bereich von Ain Draham bis Kasserine.
  • Vermeiden Sie Reisen in das Gebiet südlich der touristisch erschlossenen Gebiete von Touzeur/Nafta, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine und Zarzis.
  • Seien Sie bei notwendigen Reisen in der Region um Ben Guerdane ganz besonders vorsichtig.
  • Unternehmen Sie Ausflüge und Offroad-Touren in die Wüstengebiete grundsätzlich nur organisiert in einer Gruppe und mit landeskundigen Reiseführern.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) und pornographischem Material ist untersagt.

Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche (z.B. auch der Wagenkolonne einer öffentlichen Person) und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Ferngläser o.ä. können konfisziert werden.

Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar und können eine Haftstrafe nach sich ziehen, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit den deutschen vergleichbar. In diesem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu jahrelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Einreise und Zoll
Minderjährige

Die früher erforderliche elterliche Genehmigung „autorisation parentale“ (beglaubigt durch das Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland), die bei Ausreisen minderjährige Tunesier oder Doppelstaater, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet wurden, erforderlich war, ist offiziell nicht mehr notwendig. In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass diese Bescheinigung bei der Ausreise trotzdem noch verlangt wird.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 20.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 20.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Nach Starkregen in den nördlichen Küstenregionen - insbesondere im Großraum Tunis und im Gouvernorat Nabeul - kommt es aufgrund von Überflutungen zu Einschränkungen im Straßenverkehr und der sonstigen Infrastruktur. Es besteht zudem eine erhöhte Gefahr von Erdrutschen.
  • Informieren Sie sich über die Medien zur aktuellen Lage und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Fahrten/Ausflügen in die Umgebung ab.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Reiseleitung bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob es zu Einschränkungen im Flugbetrieb kommt und prüfen Sie, ob die Anfahrt zum Flughafen möglich ist.
  • Meiden Sie Hänge oder Fluss-/Bachtäler, auch wenn diese normalerweise ausgetrocknet sind, sowie Aufenthalte in Kellergeschossen (z.B. Tiefgaragen).
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

Des pluies torrentielles frappent le Grand Tunis et les régions côtières
20.01.2026 - Le Courrier d'Atlas

Floods kill four as Tunisia sees heaviest rain in decades
20.01.2026 - Al Arabyia

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 02.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 02.06.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen.

Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) und pornographischem Material ist untersagt.

Das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen, öffentlicher Gebäude oder sicherheitssensibler Bereiche (z.B. auch der Wagenkolonne einer öffentlichen Person) und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt und können zu Inhaftierung wegen Terrorismusverdachts führen. Ferngläser o.ä. können konfisziert werden.

Auch die Einfuhr von Drohnen, Funkgeräten und anderen Gegenständen kann einen Terrorismus- oder Spionageverdacht begründen.Öffentliche Zuneigung, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, kann je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar und können eine Haftstrafe nach sich ziehen, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.

Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit den deutschen vergleichbar. In diesem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu jahrelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen, privaten oder geschäftlichen Zwecken bei einem Aufenthalt bis zu 120 Tagen kein Visum.

Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ muss aufbewahrt und bei Wiederausreise vorgelegt werden. Bei Überschreiten des 120-tägigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Zeitraum erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss; ansonsten wird die Ausreise nicht gestattet.

Bei Einreise auf dem Seeweg – z.B. von Individualreisenden – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise bei fehlender Hotelbuchung und/oder Rückfahrticket) kommen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 23.07.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 23.07.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Zeitweise Einschränkung der Stromversorgung)


Aktuelles
Zeitweise Einschränkung der Stromversorgung

In Tunesien muss aktuell mit Temperaturen von bis zu 47° C gerechnet werden. Aufgrund der momentan stark erhöhten Auslastung des Stromnetzes führt die tunesische Strom- und Gasgesellschaft (STEG) temporäre und teils unangekündigte Stromabschaltungen durch. Diese Unterbrechungen können direkte Auswirkungen auf die Infrastruktur vor Ort haben. Neben dem Ausfall von Klimaanlagen und Lüftungssystemen sowie Beeinträchtigungen von WLAN, Mobilfunknetzen und Internetverbindungen können auch Auswirkungen auf Wasserversorgung und Zahlungsverkehr (Geldautomaten, Kartenzahlung) nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über Ihre Reiseleitung bzw. Ihren Reiseveranstalter, Unterkunft oder lokale Medien zu aktuellen Einschränkungen in Ihrer Region.
  • Meiden Sie tagsüber die direkte Sonne; achten Sie auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr.
  • Achten Sie darauf, dass kühlungspflichtige Medikamente auch bei Stromausfällen angemessen gelagert werden können.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

BPfeilB Tunesien | Engpass bei Strom und Wasser

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.07.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 24.07.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kundgebungen)


Aktuelles
Kundgebungen

Am 25. Juli 2026 muss anlässlich des Tages der Republik in Tunesien landesweit mit öffentlichen Kundgebungen gerechnet werden, siehe Innenpolitische Lage.
  • Informieren Sie sich über geplante Kundgebungen in den lokalen und sozialen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie angekündigte Demonstrationen und spontane, größere Menschenansammlungen weiträumig.
Auswärtiges Amt

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