Reisewarnung Irak 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Irak 11.03.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 11.03.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit - Teilreisewarnung (Terrorismus)


Sicherheit
Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der volatilen Sicherheitslage abgeraten.

Terrorismus

Im Januar 2020 kam es nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani und des Stabschefs der Volksmobilisierungseinheiten Muhandis bei einem US-Luftangriff in Bagdad zu iranischen Angriffen auf mehrere Militärstützpunkte in Zentral-Irak und Erbil. Seitdem kam es im Laufe des Jahres 2020 immer wieder zu Raketenbeschuss der sogenannten Internationalen Zone und von Bereichen des Internationalen Flughafens Bagdad. Zum Jahrestag der Todes Soleimanis und Muhandis‘ könnte sich die Sicherheitslage durch Vergeltungsaktionen wieder verschärfen.
  • Verfolgen Sie die lokalen und Sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen von Bagdad. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.

Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya , Sinak und al-Ahrar kann es wie schon in der Vergangenheit zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Teilreisewarnung Irak 24.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 24.06.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum: Visum bei Ankunft)


Einreise und Zoll
Visum: Visum bei Ankunft

Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumpflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.

Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen in Zentralirak kann ein Visum bei Einreise über die Flughäfen Bagdad, Basra oder Nadschaf, bei Ankunft ausgestellt werden. Dafür ist eine bestätigte Hotelreservierung vorzulegen. Die Gebühren sind in US-Dollar zu zahlen. Verbindliche Auskunft zum Verfahren der Visumausstellung bei Ankunft und zur Höhe der Gebühren erteilt die zuständige irakische Auslandsvertretung.

Visa für Aufenthalte über 60 Tage müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.
  • Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.
  • Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.
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Teilreisewarnung Irak 22.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 22.10.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wahlen)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Wahlen

Am 10. Oktober 2021 fanden im Irak Parlamentswahlen statt. Im Nachgang zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse kann es weiterhin zu Demonstrationen, gewaltsamen Protesten und Ausschreitungen kommen.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft auf.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumpflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.

Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen im Irak kann ein Visum bei Einreise (Land-, Luft- und Seeweg) ausgestellt werden. Die Gebühren sind in US-Dollar zu zahlen. Verbindliche Auskunft zum Verfahren der Visumausstellung bei Ankunft und zur Höhe der Gebühren erteilt die zuständige irakische Auslandsvertretung.

Visa für Aufenthalte über 60 Tage müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.
  • Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.
  • Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.
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Re: Teilreisewarnung Irak 22.10.2021

Beitrag von Swch »

Hallo zusammen

Ja, wegen der Wahl am 10 Oktober bin ich tatsächlich von Erbil, Irak Kurdistan rausgefahren.

Demokratie mit Wahlen können auch Nachteile haben ;-)

LG, Sascha
LG,
Sascha
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Teilreisewarnung Irak 10.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 10.11.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wahlen)


Aktuelles
Wahlen

Bis zur Bekanntgabe des offiziellen Endergebnisses der am 10. Oktober 2021 stattgefundenen Parlamentswahlen durch die Unabhängige Wahlkommission ist weiterhin mit Demonstrationen, gewaltsamen Portesten und Ausschreitungen zu rechnen.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft auf.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Irak 05.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 05.01.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

Im Januar 2020 wurden nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani und des Stabschefs der Volksmobilisierungseinheiten Muhandis bei einem US-Luftangriff in Bagdad iranische Angriffe auf mehrere Militärstützpunkte in Zentral-Irak und Erbil verübt. Seitdem erfolgen immer wieder Raketenbeschüsse und Drohnenangriffe auf die sogenannte Internationale Zone und Bereiche des Internationalen Flughafens Bagdad sowie Militärstützpunkte mit mit US-Truppenpräsenz. Rund um den Jahrestag des Todes von Soleimani und Muhandis (3. Januar) besteht eine erhöhte GEfährdungslage, es ist mit Drohnen-/Raketenangriffen zu rechnen.

Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen von Bagdad. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.

Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es wie schon in der Vergangenheit zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Teilreisewarnung Irak 31.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 31.05.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

In Irak einschließlich der Region Kurdistan Irak werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.

Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.

Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.

Irak hat ein Gesetz erlassen, dass es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.
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Teilreisewarnung Irak 01.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 01.08.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Im Zuge der andauernden Regierungsbildung in Irak kommt es in Bagdad derzeit zu teils gewaltsamen Protesten insbesondere innerhalb der „Grünen Zone“, bei denen Ausschreitungen und gewaltsames Vorgehen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden können. Eine – auch kurzfristige - Eskalation der Demonstrationen kann auch in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen
  • Halten Sie sich über lokale Medien informiert
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Teilreisewarnung Irak 29.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 29.08.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausgangssperre)


Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Proteste und Ausgangssperre
Seit dem Nachmittag des 29.08.2022 kommt es in Bagdad und in anderen Teilen des Zentralirak zu Protesten. Seit 29.08.2022 15.30 Uhr gilt in Bagdad eine Ausgangssperre. Am Abend wurde die Ausgangssperre auf den gesamten Zentralirak ausgeweitet.

Im Zuge der andauernden Regierungsbildung in Irak kam es in Bagdad in den letzten Wochen zu teils gewaltsamen Protesten und Ausschreitungen, insbesondere innerhalb der „Grünen Zone“. Eine – auch kurzfristige - Eskalation der Demonstrationen kann auch in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen werden.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Halten Sie sich über lokale Medien informiert und verfolgen Sie die Entwicklungen aufmerksam.
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Teilreisewarnung Irak 31.08.2022

Beitrag von Birgitt »

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Stand 31.08.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste)


Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Proteste
Im Zuge der andauernden Regierungsbildung in Irak kam es in Bagdad in den letzten Wochen zu teils gewaltsamen Protesten und Ausschreitungen, insbesondere innerhalb der „Grünen Zone“. Eine – auch kurzfristige - Eskalation der Demonstrationen kann auch in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen werden.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
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Teilreisewarnung Irak 30.09.2022

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 30.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Drohnen- und Raketenangriffe in der Region Kurdistan-Irak, Proteste)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Drohnen- und Raketenangriffe in der Region Kurdistan-Irak
Ende September 2022 wurden Standorte iranischer Oppositionsparteien und oppositioneller Gruppierungen in der Region Sulaimaniya, sowie in Ortschaften südlich und östlich von Erbil Ziel iranischer Drohnen- und Raketenangriffe. Weitere Vorfälle, auch mit Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr, sind nicht auszuschließen.
  • Meiden Sie die Städte Sherawa und Koya sowie die Region der Stadt Sidakan in der Provinz Erbil sowie Zirgwez in der Provinz Suleimaniya (Standorte iranischer Oppositionsparteien und –Gruppierungen im irakisch-iranischen Grenzgebiet).
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Flugausfälle.
Proteste
Im Zuge der andauernden Regierungsbildung in Irak kam es in Bagdad in den letzten Wochen zu teils gewaltsamen Protesten und Ausschreitungen, insbesondere innerhalb der „Grünen Zone“. Eine – auch kurzfristige – Eskalation von weiteren Demonstrationen kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Halten Sie sich über lokale Medien informiert und verfolgen Sie die Entwicklungen aufmerksam.
Sicherheit
Terrorismus

Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage in gesamt Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung in Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen von Bagdad. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.

Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der Region Kurdistan-Irak finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt. Im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen sind mittlerweile hunderte Todesopfer und tausende Verletzte zu beklagen.

Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
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Teilreisewarnung Irak 01.10.2022

Beitrag von Birgitt »

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Stand 01.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Unruhen in Bagdad)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Unruhen in Bagdad
Im Zuge der andauernden Regierungsbildung in Irak kam es in Bagdad und auch in anderen Städten in den letzten Wochen zu teils gewaltsamen Protesten und Ausschreitungen. In den vergangenen Tagen kam es in der internationalen Zone wiederholt zu Raketeneinschlägen. Eine – auch kurzfristige – weitere Eskalation kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Halten Sie sich über lokale Medien informiert und verfolgen Sie die Entwicklungen aufmerksam.
Sicherheit
Terrorismus

Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage in gesamt Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung in Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen von Bagdad. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.

Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der Region Kurdistan-Irak finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt. Im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen sind mittlerweile hunderte Todesopfer und tausende Verletzte zu beklagen.

Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Irak siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Irak 22.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 22.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Drohnen- und Raketenangriffe in der Region Kurdistan-Irak)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Drohnen- und Raketenangriffe in der Region Kurdistan-Irak
Seit September 2022 sind Standorte iranischer Oppositionsparteien und oppositioneller Gruppierungen in der Region Kurdistan-Irak wiederholt zum Ziel iranischer Drohnen- und Raketenangriffe geworden. Weitere Vorfälle, auch mit Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr, sind nicht auszuschließen.
  • Meiden Sie die Städte Sherawa und Koya sowie die Region der Stadt Sidakan in der Provinz Erbil sowie Zirgwez in der Provinz Suleimaniya (Standorte iranischer Oppositionsparteien und –Gruppierungen im irakisch-iranischen Grenzgebiet).
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Flugausfälle.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der Region Kurdistan-Irak finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt.

Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Irak siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Irak 13.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 13.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19: Einreise)
- Einreise und Zoll (Einreisekontrolle und HIV-Test)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.

Für alle Reisenden nach Zentralirak und in die Region Kurdistan-Irak ist, mit Ausnahme von Reisenden aus der VR China, derzeit kein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 mehr erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.

Reisende aus der VR China, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten können, benötigen einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist.

Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.

Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.

Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.

Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.

Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
  • Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Einreise und Zoll
Einreisekontrolle und HIV-Test

Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV-Test vorweisen. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.
  • Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Irak 06.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 06.04.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

In Irak einschließlich der Region Kurdistan Irak werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.

Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.

Am 20. Februar 2023 wurde ein Gesetz veröffentlicht, laut dem Einfuhr, Herstellung und Verkauf von alkoholischen Getränken aller Art verboten sind und jeweils mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet werden. Es liegen bisher keine weiteren Informationen zur Durchsetzung des Gesetzes vor, gegen das derzeit gerichtlich vorgegangen wird.

Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.

Irak hat ein Gesetz erlassen, dass es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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