+++ EU-Privileg für Geländewagen? +++
13.09.2006
Für die etwa 800.000 Besitzer schwerer Geländewagen ist im vergangenen Jahr die Kfz-Steuer dramatisch teurer geworden. Während Autos über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zuvor günstig als Lkw besteuert werden konnten, wurde ab Mai 2005 auf einen Schlag bis zu neunmal höhere hubraumabhängige Kfz-Steuer für private Pkw fällig.Die höhere Steuerlast traf nicht nur die eigentlich anvisierte Zielgruppe der finanzkräftigen Besitzer großer Geländewagen, sondern auch kleine Handwerker und Gewerbetreibende. Je nach Fahrzeugtyp konnte der Unterschied zwischen alter und neuer Kfz-Steuer bis etwa 1.000 Euro betragen.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf steht die Höherbesteuerung der großen Geländewagen jetzt auf dem Prüfstand (Az. 8 V 2091/06 A). Geklagt hatte der Eigentümer eines Land Rover Defender, der gleich bei Umstellung der Steuer Mitte 2005 den neuen Steuerbescheid angefochten hatte. Der Mann verlangte weiter die Besteuerung seines Wagens als Lkw und berief sich dabei auf übergeordnetes EU-Recht, nach dem auch private Großfahrzeuge über 2,8 Tonnen Gewicht als Lastkraftwagen zu besteuern seien.
Das Finanzgericht Düsseldorf bestätigte seine Argumente jetzt: Die seit Mai 2005 geltende Hubraumbesteuerung sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Deshalb sei zweifelhaft, ob der Steuerbescheid an den Kläger rechtmäßig gewesen sei. Die Vollziehung des Bescheids wurde von den Finanzrichtern ausgesetzt. In letzter Instanz wird nun wohl der Bundesgerichtshof entscheiden.
Hi, eben gefunden. Nehm mal an, dass Euch das interessiert! Grüsse barbara-syncro
EU-Privileg für Geländewagen?
Moderator: Moderatoren
-
barbara-syncro
- Beiträge: 82
- Registriert: Fr 17. Feb 2006, 17:53
- Wohnort: Allgäu
-
Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: EU-Privileg für Geländewagen?
[quote="barbara-syncroHi, eben gefunden. barbara-syncro[/quote]
Ist schon 3 Monate alt !!!
Hier der genaue Text: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duess ... 60629.html
Das besagt aber lediglich daß der Beschwerde stattgegeben wurde!
Es ist kein rechtskräftiges Urteil.
Was schlussendlich daraus wird ist abzuwarten und steht in den Sternen ...
Ist schon 3 Monate alt !!!
Hier der genaue Text: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duess ... 60629.html
Das besagt aber lediglich daß der Beschwerde stattgegeben wurde!
Es ist kein rechtskräftiges Urteil.
Was schlussendlich daraus wird ist abzuwarten und steht in den Sternen ...
Re: EU-Privileg für Geländewagen?
Leider gibt es jetzt eine nachteilige Entscheidung des Bundesfinanzhofes in einer gleichgelagerten Beschwerde über das Verfahren vor dem Finanzgericht Köln.
BFH-Beschluss vom 21. August 2006 VII B 333/05
Sieht wohl in den anderen anhängigen Verfahren ( FG Düsseldorf und FG Baden-Württemberg ) nicht gut aus.
Egbert Dahley
BFH-Beschluss vom 21. August 2006 VII B 333/05
Sieht wohl in den anderen anhängigen Verfahren ( FG Düsseldorf und FG Baden-Württemberg ) nicht gut aus.
Egbert Dahley




