Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

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Alexander
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Kenia

Beitrag von Alexander »

Kenia:
Bei Einreise nach Kenia wird bei allen Reisenden eine Temperaturmessung vorgenommen. Allen Personen, die aus von COVID-19 betroffenen Staaten einreisen (inkl. Deutschland) müssen ihren Herkunftsort angeben, und es wird ihnen eine 14-tägige Selbstisolation vorgeschrieben. Quarantänemaßnahmen werden bei Feststellung einer Erkrankung an COVID-19 angeordnet.
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Alexander
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Jordanien

Beitrag von Alexander »

Jordanien - Ergänzung:
So hat die jordanische Regierung eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung ab 16. März 2020 beschlossen. Ausnahmen vom Einreiseverbot sollen u.a. für Mitarbeiter internationaler Organisationen, Investoren und Personen mit Wohnsitz in Jordanien gelten. Für diesen Personenkreis sind noch zu spezifizierende Maßnahmen des Gesundheitsministeriums vorgesehen. Mit Quarantänemaßnahmen ist zu rechnen.
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Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Bahrain - Ergänzung:
Die bahrainischen Behörden haben am 14.03.2020 weitere Maßnahmen eingeführt, um die Ausbreitung der Covid19 - Virusinfektion zu begrenzen: Allen aus der EU ankommenden Reisenden wird eine 14-tägige häusliche Selbst-Quarantäne auferlegt, auch denjenigen, die keine Symptome aufweisen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden getestet und weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.

Gabun:
Deutschland wird den Corona-Risikoländern zugeordnet. Gabun hat alle Touristenvisa annulliert, die Landgrenzen wurden komplett geschlossen.
Unter den gegebenen Umständen wird derzeit von nicht notwendigen Reisen nach Gabun abgeraten.

Kolumbien:
kolumbianischen Behörden kündigten am 14.03.2019 eine Einreisesperre für EU-Staatsangehörige an, die aus den Risikogebieten (Europa und Asien) einreisen.
Rückreisende Deutsche mit einem Aufenthaltsstatus in Kolumbien (Residentes), kolumbianische Staatsangehörige und Diplomaten sind von der Einreisesperre ausgenommen, sind aber verpflichtet, eine zweiwöchige Quarantäne in der Wohnung nach Einreise einzuhalten.
Der Flugverkehr von und nach Europa wird ab dem 16.03.2019 voraussichtlich starken Einschränkungen unterworfen sein und möglicherweise eingestellt werden.
Angesichts der für Montag, den 16.03.2019 um 7.00 Uhr (OZ) in Kraft tretenden Beschränkungen für Reisende kommend aus der EU und Asien, raten wir allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Kolumbien befinden, so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist.
Reisen Sie nicht ohne bestätigten Flug zum Flughafen, sondern wenden Sie sich an Ihre Airline.
Die Airlines und die kolumbianische Regierung sind bemüht, allen Touristen die Ausreise zu ermöglichen.
Bitte halten Sie sich an die Anweisungen der kolumbianischen Behörden und sehen Sie regelmäßig die Informationen auf der Website der Botschaft Bogotá ein.
Bereits am 11. März 2020 kündigten die kolumbianischen Behörden eine verpflichtende Selbstquarantäne (zuhause oder im Hotel) von 14 Tagen für alle aus folgenden Ländern Einreisenden an: China, Frankreich, Italien und Spanien. Diese Liste der Länder kann angesichts der volatilen Lage kurzfristig erweitert werden. Wir empfehlen allen Reisenden, die (auch nur zum Umsteigen) aus einem dieser Länder kommen, rechtzeitig vor der Reise Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft aufzunehmen. Nähere Informationen erhalten Sie beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.

Libanon:
Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde eine Einreisesperre für Reisende aus Deutschland verhängt. Einreisen aus Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Ägypten, Syrien, Irak, Südkorea, Iran, China, Hongkong, Macau und Taiwan sind ebenfalls nicht möglich.
Ausreisen aus dem Libanon nach Deutschland sind grundsätzlich weiterhin möglich, allerdings sind viele Direktflugverbindungen ausgesetzt bzw. eingestellt. Die Reisebeschränkungen sind zunächst bis zum 23. März 2020 befristet. Mit einer Verlängerung muss gerechnet werden.
Durch Maßnahmen anderer Staaten ist es auch bei Transitflugverbindungen bereits zu Flugausfällen oder Einreiseverweigerungen durch das Transitland gekommen. Ausreisen auf dem Land- oder Seeweg sind weiterhin nicht möglich. Möglichkeiten, den Libanon zu verlassen, werden möglicherweise vorerst stark eingeschränkt bleiben.

Marokko - Ergänzung:
Von Reisen nach Marokko wird abgeraten. Die Verkehrsverbindungen nach Spanien, Italien und Algerien sind eingestellt. Sämtliche Fährverbindungen für den Personenverkehr einschließlich Fähren nach Frankreich wurden ausgesetzt. Ausreisen mit Fahrzeug sind aktuell noch über Ceuta möglich.Die Flugverbindungen zwischen Marokko und Deutschland, Frankreich, Spanien, den Benelux-Ländern und Portugal werden ab 15.03.2020 bis vorerst 31.03.2020 ausgesetzt. Flugverbindungen nach Italien und Algerien sind bereits eingestellt. Rückreisemöglichkeiten nach Deutschland sind nur noch sehr eingeschränkt vorhanden.

Pakistan:
Grenzübergänge sind geschlossen. Ein- und Ausreise derzeit nur auf dem Luftweg über ausschließlich folgende Flughäfen möglich: Karachi, Lahore, Islamabad.
Provinzregierung Sindh hat alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen zunächst befristet bis 5. April untersagt. Rückkehrende aus Covid-gefährdeten Staaten und Gebieten werden zur Quarantäne aufgefordert. Hotels und Gastgewerbe wurden aufgefordert alle Gäste vor Zutritt zu Gebäuden auf Symptome zu prüfen.
Örtliche Krankenhäuser verfügen nur ausnahmsweise und dann auch nur über begrenzte Möglichkeiten zu Intensivbehandlungen. Reisende müssen deshalb auch in akuten Notfällen damit rechnen, nicht adäquat behandelt zu werden.

Panama - Ergänzung:
Die Einreise auf dem Luftweg aus Europa soll verboten werden. Mit einer Umsetzung des Verbots ist in Kürze zu rechnen.

Russische Föderation - Ergänzung:
Mit Wirkung vom 15. März 2020 beabsichtigt Russland seine Landgrenzen zu Norwegen und Polen für Ausländer zu schließen.
Einreisende nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg und in den Oblast Kaliningrad aus besonders betroffenen Ländern wie China, Südkorea, Iran, Italien, Frankreich und Deutschland sind verpflichtet, sich für 14 Tage oder bei kürzerem Aufenthalt in Moskau für den jeweiligen kürzeren Zeitraum, in der Wohnung selbst zu isolieren. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und sollen den Aufenthalt im öffentlichen Raum möglichst vermeiden und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter (+7 495 870 4509) melden und Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten mitteilen. Seit 14. März 2020 gilt dies auch für ihre Kontaktpersonen. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen.
Gleiches gilt inzwischen für Einreisende nach. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Zur praktischen Umsetzung liegen bislang keine Erkenntnisse vor.
Es ist mit vergleichbaren Maßnahmen für weitere Städte/Regionen in der Russischen Föderation zu rechnen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Russland werden nur noch von Aeroflot über den Flughafen Moskau-Sheremetievo abgewickelt. Ab dem 16. März 2020 soll nur noch Berlin angeflogen werden.
Darüber hinaus plant die Fluggesellschaft S 7 bis zum 16. März 2020 Charterflüge von Moskau-Domodedowo für nicht-russische Staatsangehörige nach Berlin, München und Düsseldorf.

Saudi-Arabien - Ergänzung:
Für Einreisende u.a. aus Deutschland gilt eine Einreisesperre, am 15. März 2020 wurde der Personenflugverkehr von und nach Saudi-Arabien eingestellt.
Diese Maßnahme wird voraussichtlich bis mindestens Ende März in Kraft bleiben. Eine Ein- und Ausreise von und nach Saudi-Arabien ist damit gegenwärtig nicht möglich.

Taiwan:
Eine Einreisesperre gilt für ausländische Personen - also auch deutsche Taiwan-Reisende ohne taiwanische Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC), die sich in den letzten 14 Tagen vor Ankunft in der Volksrepublik China, Hongkong oder Macau aufgehalten haben. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie.
Transitreisende über Flughäfen in der Volksrepublik China, Hongkong oder Macau sind von der Einreisesperre nicht betroffen.
Einreisende aus dem Schengen-Raum, also auch Deutschland sowie aus Großbritannien, Irland, Dubai (auch Transit), Südkorea oder Iran müssen sich nach Einreise 14 Tage entweder Zuhause oder in bestimmten dafür vorgesehenen Hotels in Hausquarantäne begeben. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahme wird von taiwanischen Gesundheitsbehörden überwacht, die Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Diese Regelung gilt auch für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in der Volksrepublik China, Hongkong oder Macau aufgehalten haben oder dort im Transit gereist sind.
Genaue Informationen für den Ablauf, den Transport und die Vorschriften für die Haus-Quarantäne erhalten Sie bei der Ankunft.
Flugverbindungen von und in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau wurden stark reduziert bzw. aus kommerziellen Gründen gestrichen.
Birgitt
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Namibia

Beitrag von Birgitt »

Namibia:
Nach positiver Bestätigung zweier Covid-19 Fälle hat die namibische Regierung am 14.03.2020 sämtliche ein- und ausgehenden Flüge auf den Flugrouten Namibia - Deutschland, Namibia - Äthiopien und Namibia - Katar mit sofortiger Wirkung für 30 Tage eingestellt.
Aktuell sind der Botschaft keine Maßnahmen zur Zwangsquarantäne für deutsche Reisende bekannt.
Eine Ausreise in Nachbarländer ist nach Kenntnis der Botschaft weiterhin möglich.
https://windhuk.diplo.de/na-de/botschaft/-/2318056
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ecuador:
Nachdem Ecuador bereits am 13.03.2020 für alle Einreisenden aus besonders betroffenen Ländern, darunter auch Deutschland, eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen eingeführt hatte, wurde am 14.03.2020 die Schließung der Grenzen für den internationalen Reiseverkehr angekündigt. Der Flugverkehr nach Ecuador wird ab Sonntag 23:59 Uhr eingestellt, ab Montag 23:50 Uhr gibt es auch keine Flüge mehr, um das Land zu verlassen.

Montenegro:
Die montenegrinischen Behörden haben am 13. März 2020 beschlossen, Einreisende aus Deutschland, Frankreich, Schweiz, Dänemark, Österreich und Japan unter eine 14-tägige, häusliche Quarantäne zu stellen. Für Ausreisen mit Direktflügen nach Deutschland haben die montenegrinischen Behörden ein vorläufiges Verbot ausgesprochen. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Einreiseverbote aus den Ländern Italien, Spanien, Südkorea, China und Iran bleiben weiterhin bestehen.
Nach aktuellen offiziellen Informationen der montenegrinischen Behörden sind derzeit folgende Grenzübergänge für den Personenverkehr für die Ausreise geöffnet:
- Albanien: Bozaj
- Bosnien und Herzegowina: Metaljk
- Serbien: Dobrakovo (Bjielo Polje), Dracenovac (Rozaje)
- Kroatien: Debeli Brijeg (Herceg Novi)

Norwegen - Ergänzung:
Die norwegische Regierung hat am 14.03.2020 neue weitreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. Ab dem 16.03.2020, 8:00 Uhr, werden alle Flug- und Seehäfen für den kommerziellen Personenverkehr geschlossen und Grenzkontrollen auf dem Landweg eingeführt. Ein- und Ausreise mit Flugzeug und Schiff wird dann nicht mehr möglich sein! Die Einreise auf dem Landweg ist dann nur noch für Personen mit Wohnsitz in Norwegen möglich. Eine Ausreise wird bis auf weiteres nur noch mit Zug und KfZ möglich sein, angesichts zunehmender Restriktionen in den Nachbarländern jedoch schwer zu organisieren.
Alle aus nicht-nordischen Ländern nach Norwegen Reisenden ohne Wohnsitz in Norwegen werden zurückgewiesen bzw. zu einer bis zu 14-tägigen Quarantäne verpflichtet, sofern sie nicht vorher ausreisen können. Die Quarantäne gilt auch für Reisende mit Wohnsitz in Norwegen. Reisende mit Symptomen kommen in Isolation und müssen die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können Reisenden zusätzliche Kosten entstehen.

Panama - Ergänzung:
Ab Mitternacht Ortszeit werden alle Flugverbindungen mit Europa für zunächst 30 Tage ausgetzt. Der letzte Flieger in Richtung Europa hebt in 2 Stunden ab.

Ukraine - Ergänzung:
Die Ukraine schließt am 16.03.2020 um 00:00 Uhr bis mindestens zum 03.04.2020 die Grenzen für einreisende Personen, ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.
Am 17.03.2020 um 00:00 Uhr wird sämtlicher regelmäßiger Personenverkehr eingestellt. Der individuelle Grenzübertritt per PKW ist, soweit nicht untersagt, weiter möglich.
Beachten Sie bitte, dass die Nachbarstaaten der Ukraine (insbesondere die Slovakische Republik, Polen und die Republik Moldau) ebenfalls Grenzschließungen angekündigt haben.
Die Grenze zu Ungarn soll nach derzeitigen Informationen für EU-Staatsangehörige über die Grenzübergänge Chop und Berehove weiterhin geöffnet sein.

Gruß aus Panama City :shock: wir hoffen, unser Flieger startet!
Birgitt
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Bosnien und Herzegowina

Beitrag von Birgitt »

Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Ab 15.03.2020 dürfen EU-Bürger nur noch mit Reisepässen, nicht mehr mit Personalausweisen nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Die 14-tägige Quarantäne gilt unverändert.
Birgitt
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Litauen und Serbien

Beitrag von Birgitt »

Litauen:
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus wird Litauens Regierung das gesamte Land für zwei Wochen unter Quarantäne stellen. Dies beschloss das Kabinett in Vilnius am Abend. Die Maßnahme gelte ab Montag und umfasst die Schließung der Grenze für Ausländer. Nach Regierungsangaben ist es auch Litauern mit Inkrafttreten der Quarantäne verboten, das Land zu verlassen.

Serbien:
Für Serbien gilt bis auf Weiteres eine vorübergehende Einreisesperre für ausländische Reisende, die aus Deutschland, China (nur aus Hubei), Frankreich, Griechenland, Italien, Iran, Österreich, Rumänien, Schweiz, Spanien sowie aus Teilen Südkoreas (Stadt Daegu und Provinz Nord-Gyeongsang) kommen.
Der sonstige Einreiseverkehr auf dem Landweg wird auf die größeren Grenzübergänge umgeleitet, kleinere Grenzübergänge werden vorübergehend geschlossen
Alexander
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Re: Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Alexander »

Ecuador - Ergänzung
Nachdem Ecuador bereits am 13.03.2020 für alle Einreisenden aus besonders betroffenen Ländern, darunter auch Deutschland, eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen eingeführt hatte, wurde am 14.03.2020 die Schließung der Grenzen für den internationalen Reiseverkehr angekündigt. Der Flugverkehr nach Ecuador wird ab Sonntag 23:59 Uhr eingestellt, ab Montag 23:50 Uhr gibt es auch keine Flüge mehr, um das Land zu verlassen.

Serbien
Aktuell gilt bis auf Weiteres eine vorübergehende Einreisesperre für ausländische Reisende, die aus Deutschland, China (nur aus Hubei), Frankreich, Griechenland, Italien, Iran, Österreich, Rumänien, Schweiz, Spanien sowie aus Teilen Südkoreas (Stadt Daegu und Provinz Nord-Gyeongsang) kommen.

Der sonstige Einreiseverkehr auf dem Landweg wird auf die größeren Grenzübergänge umgeleitet, kleinere Grenzübergänge werden vorübergehend geschlossen.

Dominikanische Republik
Die Dominikanische Republik setzt ab Montag, den 16. 03.2020, 06.00 Uhr, für einen Monat alle Flüge von und nach Europa aus.

Alle aus anderen Ländern einreisenden Ausländer, die sich in den letzten zwei Wochen in Europa, in China, in Korea oder im Iran aufgehalten haben, kommen bei Einreise in eine zweiwöchige Quarantäne.

Das Anlegen aller Kreuzfahrtschiffe wird für alle Häfen der Dominikanischen Republik ab Samstagabend, 14.03.2020, ausgesetzt.

Australien
Ab 16.3.2020, 00.00 Uhr, wird für alle in Australien einreisenden Personen unabhängig vom Herkunftsort eine 14-tägige selbständige Quarantäne („self-isolation“) angeordnet. Die Kontrolle der Einhaltung der Selbstisolation wird in der Zuständigkeit der Behörden der einzelnen Bundesstaaten liegen.

Ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in China, Iran, Italien oder Südkorea aufgehalten haben oder von dort aus einreisen möchten (auch Transitpassagiere), wird aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs die Einreise nach oder auch der Transit in Australien verweigert. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u. a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Auch hier gilt bei Einreise aber die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.

Guatemala
Bisher wurde in Guatemala lediglich ein Fall von Coronavirus bestätigt. Guatemala hat eine Einreisesperre für Staatsangehörige aus Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, El Salvador, Südkorea, Japan, Iran und China erklärt. Ab Montag, den 16.03.2020 gilt dies auch für Staatsangehörige aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada.

Belize
Es bestehen Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Südkorea, Japan, Iran, China und aus den US-amerikanischen Städten in denen sich der Virus verbreitet hat. Diese Personen unterliegen der Quarantäne auf eigene Kosten.

Süd Sudan
Das Gesundheitsministerium von Südsudan hat am 13.03.2020 mitgeteilt, dass ab dem 14.03.2020, 00:00 Uhr, Direktflüge aus Ländern, in denen ein Ansteckungsrisiko für COVID-19 besteht, eingestellt werden. Dies betrifft derzeit Flüge aus Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Eine weitere Ausweitung kann nicht ausgeschlossen werden.

Ebenfalls am 13.03.2020 hat das Gesundheitsministerium von Südsudan Einreisebeschränkungen für Reisende aus Staaten mit Ansteckungsrisiko für COVID-19 erlassen. Dies betrifft auch Reisende aus Deutschland. Die Umsetzungspraxis der geplanten Maßnahmen bleibt bisher unklar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen Reisende aus Deutschland an einer Einreise nach Südsudan gehindert werden könnten und ungeachtet des individuellen Gesundheitszustandes unmittelbar zurückreisen müssen oder in Quarantäne genommen werden. Weiterhin ist nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung in der Praxis auch für deutsche Staatsangehörige angewendet wird, die sich nicht in Staaten mit Ansteckungsrisiko für COVID-19 aufgehalten haben.

Sudan
Am 12.03.2020 hat der sudanesische Kabinettsminister eine Liste von Ländern (Korea, China, Italien, Iran, Frankreich, Spanien, Japan und Ägypten) veröffentlicht, deren Staatsangehörigen die Einreise nach Sudan verboten ist. Flugreisende, deren Reise in einem dieser Länder ihren Ursprung hat, werden von Fluglinien nicht nach Sudan befördert.
Deutsche Staatsangehörige, die sich im Sudan aufhalten, sollten in Erwägung ziehen, rasch nach Deutschland zurückzukehren, da auch der Flugverkehr nach Deutschland zusehends eingeschränkt wird. Turkish Airlines hat alle Flüge nach Deutschland eingestellt. Diese Entscheidung gilt zunächst bis zum 17.04.2020. Egyptair darf Khartum nicht mehr anfliegen. Diese Entscheidung gilt mindestens bis zum 15.04.2020. Derzeit ist Deutschland noch über Ethiopian, Etihad und Emirates erreichbar. Halten Sie im Zweifel auch Rücksprache mit Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Fluglinie.

Türkei - Ergänzung
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Deutschen Staatsbürgern, die aus Drittstaaten in die Türkei einreisen möchten, wird teilweise die Einreise verweigert, auch wenn sie aus Drittstaaten kommen, die nicht von diesen Verboten betroffen sind. Transit über türkische Flughäfen ist nach jetzigem Stand möglich.

Katar
Die katarischen Behörden haben umfassende Einreisebeschränkungen nach Katar als Präventionsmaßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Seit 15. März 2020 wird deutschen Staatsangehörigen und Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien sowie weiteren asiatischen (Ägypten, Bangladesch, China, Indien, Iran, Irak, Libanon, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Syrien, Südkorea, Thailand) und afrikanischen Staaten (Sudan) kommen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit die Einreise nach Katar verweigert. Diese Regelung findet auch auf Personen Anwendung, die sich innerhalb der vorangegangenen 14 Tage in einem der genannten Länder aufgehalten haben.
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Re: Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Alexander »

Deutschland:
Auch Deutschland schließt jetzt seine Grenzen zu den südlichen Nachbarn Frankreich, Österreich und der Schweiz. Die Schließung gilt ab Montag, 8:00 Uhr. Nur Pendler und der Warenverkehr darf noch über die Grenzen.

Grüsse
Alexander
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Namibia

Beitrag von Alexander »

Weiter geht es mit

Namibia - Ergänzung:
Nach positiver Bestätigung zweier Covid-19 Fälle hat die namibische Regierung am 14.03.2020 sämtliche ein- und ausgehenden Flüge auf den Flugrouten Namibia - Deutschland, Namibia - Äthiopien und Namibia - Katar mit sofortiger Wirkung für 30 Tage eingestellt.
Aktuell sind der Botschaft keine Maßnahmen zur Zwangsquarantäne für deutsche Reisende bekannt.
Eine Ausreise in Nachbarländer ist nach Kenntnis der Botschaft weiterhin möglich. Ebenso werden nach Kenntnis der Botschaft Flüge von Namibia über Südafrika nach Deutschland derzeit noch durchgeführt.
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt bei Einreisen nach Namibia an den Grenzkontrollstellen zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen/ Thermoscan.
Für Reisende, bei denen eine erhöhte Temperatur festgestellt wird, werden Zwangsquarantänemaßnahmen durch die namibischen Gesundheitsbehörden angeordnet. Dies kann auch Mitreisende betreffen.
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Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan:
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Die Land- und Seegrenzen zu Iran, Armenien, Georgien, Kasachstan und Turkmenistan sind geschlossen. Die direkten Flugverbindungen nach Deutschland sind ab spätestens 24. März 2020 vollständig unterbrochen, der Transit über die Türkei, die Ukraine, Lettland wird ausgesetzt. Bei weiteren Transitverbindungen über Russland, Weißrussland und Qatar ist bezüglich einer Weiterreise nach Deutschland mit Flugstreichungen zu rechnen.
Bei einer Einreise nach Aserbaidschan müssen deutsche Staatsangehörige damit rechnen, in Quarantäne-Einrichtungen weit außerhalb der Hauptstadt Baku verbracht zu werden (ca. 170 km). Dort ist eine konsularische Betreuung nicht möglich.

Bangladesch:
Die Erteilung von Visa bei der Ankunft in Bangladesch wurde bis zum 31. März ausgesetzt. Darüber hinaus untersagt Bangladesch bis zu diesem Datum generell die Einreise von Personen aus Europa mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs in sein Hoheitsgebiet. Jeder, der aus dem Ausland einreist, soll sich nach Ankunft zu Hause für 14 Tage unter Quarantäne zu begeben. Reisende werden am Flughafen auf Fieber gescannt und bei Fieber direkt in ein Krankenhaus eingeliefert.

Bulgarien:
Die bulgarische Regierung hat zur Vermeidung bzw. Weiterverbreitung einer Infektion mit dem Covid-19-Virus am 13. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen.

Dschibuti:
Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, müssen sich aus Hochrisikogebieten am internationalen Flughafen von Dschibuti einreisende Personen (hierzu gehören China und Italien) für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben.
Desweiteren wurden mit Wirkung vom 15. März 2020 alle Passagierflüge auf Weiteres ausgesetzt.
Alle Fluglinien dürfen aber noch 72 Stunden nach Dschibuti fliegen, damit ggf. dschibutische Staatsangehörige nach Dschibuti zurückreisen können. Die Maßnahmen zur Einstellung des Passagierflugverkehrs von/nach Dschibuti werden damit ab Mittwoch, dem 18.März 2020 wirksam.

Griechenland:
Die deutschen Vertretungen in Griechenland informieren ebenfalls auf ihrer Webseite zur aktuellen Situation in Griechenland hinsichtlich der Einschränkung des öffentlichen Lebens und der Einführung von Reisebeschränkungen: www.griechenland.diplo.de/corona

Ecuador - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Nachdem Ecuador bereits am 13.03.2020 für alle Einreisenden aus besonders betroffenen Ländern, darunter auch Deutschland, eine verpflichtende Quarantäne von 14 Tagen eingeführt hatte, wurde am 14.03.2020 die Schließung der Grenzen für den internationalen Reiseverkehr angekündigt. Der Flugverkehr nach Ecuador wird ab Sonntag, 15.03.2020, 23:59 Uhr eingestellt, ab Montag, 16.03.2020 23:50 Uhr gibt es keine Flüge mehr, um das Land zu verlassen. Um die Ausreise der noch verbleibenden Touristen zu ermöglichen, werden in den nächsten Tagen noch Rückholflüge angeboten. Bisher bestätigt sind durch den Flughafen Quito Flüge durch Air France und KLM für Dienstag, den 17. März. Weitere KLM-Flüge für Mittwoch und Donnerstag sind geplant, aber noch nicht bestätigt.
Wir raten daher allen deutschen Touristen, die sich derzeit in Ecuador befinden, so schnell wie möglich Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um zu klären, wann und wie die Rückreise möglich ist.

Gambia:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

Ghana:
Die Einreise aus Ländern mit mehr als 200 bestätigten Fällen (darunter Deutschland) ist untersagt mit Ausnahme von zwei Personengruppen:
1. Ghanaer
2. Personen mit gültigem Aufenthaltstitel für Ghana.
Diese Personen müssen sich nach Einreise einer freiwilligen 14-tägigen Selbst-Quarantäne (z.B. in einer Privatunterkunft oder im Hotelzimmer) unterziehen, wenn sie keine Symptome zeigen. Zeigen sie Symptome oder können sie die Selbst-Quarantäne nicht gewährleisten, werden sie in staatliche Einrichtungen verbracht.
Fluggesellschaften sind angehalten, die Herkunft ihrer Passagiere vor Einstieg zu überprüfen.
Die oben genannten Regelungen treten am Dienstag, 17.03.2020, um 13 Uhr Ortszeit in Kraft.
Von Reisen nach Ghana wird derzeit abgeraten, da es zu Zurückweisungen am Grenzübergang und am Flughafen Accra kommen kann.

Indonesien:
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u. a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard.
Bei angeordneten Quarantänemaßnahmen können Sie nicht mit einer Rückholung durch Ihren Reiseveranstalter oder die Bundesregierung rechnen. Bitte befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden.
Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Derzeit verringern sich die Reisemöglichkeiten aufgrund von Einreise- und Transitbeschränkungen erheblich. Ob und wie eine Reise aus Indonesien angetreten werden kann, müssen Reisende individuell mit der jeweiligen Fluglinie aufnehmen; eine Einflussnahme der Botschaft ist nicht möglich.
Die indonesischen Behörden haben alle Flüge von und nach China mit Ausnahme von Hongkong und Macau, bis auf weiteres ausgesetzt. Dies gilt sowohl für indonesische als auch für ausländische Fluggesellschaften und auch für Transitflüge.

Katar - Ergänzung:
Ab Mittwoch, 18. März 2020, wird der internationale Flughafen von Doha (HIA) für Einreisen gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert.
Vorläufig gelten die umfassenden Einreisebeschränkungen nach Katar weiter. Seit 15. März 2020 wird deutschen Staatsangehörigen und Reisenden, die aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien sowie weiteren asiatischen (Ägypten, Bangladesch, China, Indien, Iran, Irak, Libanon, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Syrien, Südkorea, Thailand) und afrikanischen Staaten (Sudan) kommen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit die Einreise nach Katar verweigert. Diese Regelung findet auch auf Personen Anwendung, die sich innerhalb der vorangegangenen 14 Tage in einem der genannten Länder aufgehalten haben. Die Liste der betroffenen Staaten kann jederzeit kurzfristig erweitert werden.
Reisende aus den vier europäischen Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien können nur dann nach Katar einreisen, sofern sie Inhaber eines katarischen Aufenthaltstitels (Qatar ID) sind und sich für den Zeitraum von 14 Tagen in einer staatlichen Einrichtung in Quarantäne begeben. Das Quarantäne-Aufnahmeverfahren kann zu längeren Wartezeiten am Flughafen in Doha führen. Heimquarantäne ist nicht möglich.
Die Frage der Rückkehrerlaubnis wird derzeit von den QAT Behörden geklärt. Grundsätzlich kann ein Flug nach Katar zur Einreise erst dann angetreten werden, wenn eine von katarischen Behörden ausgestellte Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden kann, die der Arbeitgeber in Katar zu beantragen hat.
Die katarischen Behörden raten jedoch von verzichtbaren Einreisen zur Vermeidung der Überlastung der Quarantäneeinrichtungen ab.

Sri Lanka:
Die Behörden Sri Lankas haben mitgeteilt, dass ab 15. März 2020 (ab 23.59 Uhr) vorerst bis 29. März 2020 (bis 24.00 Uhr) die Einreise aus Deutschland, Dänemark, Frankreich, Österreich, Niederlanden, Schweden, Schweiz und Spanien, untersagt wird.
Am heutigen 15. März 2020 noch Einreisende aus diesen Ländern müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.

Usbekistan:
Auch in Usbekistan gibt es erste Fälle mit Coronaviruserkrankung. Alle Flüge nach Usbekistan sind ab morgen, Montag, den 16.3.2020, gestrichen, die Einreise mit dem Auto ist ab morgen ebenfalls nicht mehr möglich.
Birgitt
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Deutschland - Ergänzung:
Bundesgrenzen:
Nachdem Deutschland bereits die Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz geschlossen hat (siehe weiter oben), werden ab Montag, 16.3.2020 um 8.00 Uhr nun auch die Grenzübergänge zu Dänemark und Luxemburg geschlossen.
Deutsche Inseln:
Des weiteren sind ab sofort alle norddeutschen Inseln der Nord- und Ostsee für den (auch innerdeutschen) Tourismus gesperrt.
Birgitt
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Rumänien

Beitrag von Birgitt »

Rumänien - Ergänzung:
Reisende aus der „Zone Galbena” (Gelber Bereich), zu denen nun auch alle Einreisenden aus Deutschland zählen, müssen sich für 14 Tage in häusliche Selbstisolation begeben, siehe Liste des Rumänischen Gesundheitsamts ”Lista regiunilor si localitatilor din zona rosie si zona galbena cu transmitere a COVID-19“ (rumänisch).
Reisende aus der „Zona rosii” (Roter Bereich) genannten Gebieten müssen sich ab Einreise in eine 14-tägige staatliche Quarantäne in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten begeben.
Personen in freiwilliger Selbstisolierung, die mit dem Corona-Virus assoziierte Symptome entwickeln, bleiben isoliert und sind aufgefordert, die nationale Notfallnummer 112 zu kontaktieren. Medizinisches Personal wird dann Proben entnehmen und über weitere spezifische Maßnahmen entscheiden.
Birgitt
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Serbien

Beitrag von Birgitt »

Serbien - Ergänzung:
Die serbische Regierung hat am 15. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen:
• Alle Grenzen sind geschlossen. Einreise nur noch für serbische Staatsangehörige, ausländische Diplomaten und Personen mit serbischer Aufenthaltsgenehmigung.
• Quarantänemaßnahmen:
28 Tage für Einreisende aus besonders betroffenen Corona-Infektionsgebieten und 14 Tage für Einreisende aus allen anderen Ländern.
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Chile

Beitrag von Birgitt »

Chile:
Reisende mit vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan werden bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat. Dies gilt nicht bei Umsteigeaufenthalten, bei denen der Flughafen im Risikoland nicht verlassen wurde, und nicht für die Crews in Chile eintreffender Linienflüge. Häusliche Isolierung bedeutet für Reisende ohne eigene Wohnung in Chile Aufenthalt im Zimmer einer touristischen Unterkunft und Meidung von Kontakten zu anderen Menschen. Dies wird behördlicherseits überwacht, bei Verstoß drohen Sanktionen.
Einreisende müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu Aufenthalten in den letzten 30 Tagen, eigenem Gesundheitszustand und Kontakt zu COVID-19-Infizierten. Sie können untersucht werden, bei Verdacht auf Infektion oder Erkrankung kann Quarantäne in einer medizinischen Einrichtung verfügt werden. Einreisende auf dem Landweg können in diesem Fall zurückgewiesen werden.
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien den Verkehr an die zurückgehende Nachfrage anpassen, Flüge gestrichen und Verbindungsfrequenzen reduziert werden. Reisende sollten sich mit der gebuchten Fluglinie oder ihrem Reisebüro in Verbindung setzen und ggfs. eine frühere Rückreise erwägen.
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