Teilreisewarnung Thailand 21.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 28.03.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 28.03.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Erdbeben)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten: Drogen)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Erdbeben

Am Morgen des 28. März 2025 kam es in der Nähe von Mandalay/Myanmar zu einem Erdbeben der Stärke 7,7 und einem Nachbeben der Stärke 6,4 auf der Richterskala. Die Ausläufer des Erdbebens waren in weiten Teilen Thailands – unter anderem auch in Bangkok - zu spüren. Weitere Nachbeben sind nicht auszuschließen.
  • Bitte verfolgen Sie die relevante Nachrichtenlage und beachten Sie die Verhaltenshinweise seitens lokaler Behörden bzw. Ihres Reiseanbieters oder Hotels.
  • Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Halten Sie Ihre Daten auf dem neuesten Stand und aktualisieren Sie diese, sollten Sie sich momentan nicht in Thailand aufhalten.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Sicherheit
Kriminalität

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen sowie zur Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen gekommen.

Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.

Seit einiger Zeit werden Ausländer mit Angeboten angeblich lukrativer Arbeit nach Thailand gelockt und anschließend illegal in die Nachbarländer Myanmar, Laos und Kambodscha geschleust. Dort werden sie zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs in sog. „Scam Compounds“ gezwungen und festgehalten.
  • Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke an und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt.
  • Achten Sie besonders als Frau auf Ihre persönliche Sicherheit, meiden Sie einsame Gegenden ebenso wie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
  • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
  • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung durch/unter Beteiligung korrupter Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
  • Geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
  • Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Drogen

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann weitreichende Folgen haben.

Seit 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Auch die Ein- und Ausfuhr ist verboten, sofern keine Lizenz dafür vorliegt. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich des Anbaus, Konsums und Vertriebs sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.
  • Bitte beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 11.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 11.04.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten: Drogen, Sexueller Missbrauch/Prostitution; Wohneigentum)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Thailand Digital Arrival Card

Voraussichtlich ab 1. Mai 2025 müssen Reisende, die nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen, vor Ankunft in Thailand eine digitale Einreisekarte („Thailand Digital Arrival Card“) online ausfüllen. Die Registrierung ist frühestens 3 Tage vor Ankunft möglich; das bisherige Papierformular entfällt.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.

Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Besonders Motorräder sind teilweise nicht haftpflicht- oder kaskoversichert. Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift „Taxi Meter“ die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter.

In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls ruhig und versuchen Sie, Eskalationen zu vermeiden.
  • Seien Sie bei der Nutzung von Tuk-Tuks besonders vorsichtig und handeln Sie Preise vor Fahrtantritt aus.
  • Achten Sie auch als Fußgänger in besonderem Maße auf den Verkehr, zum Beispiel beim Überqueren von Straßen oder auf motorisierte Verkehrsteilnehmer auf den Fußwegen. Bürgersteige sind vielfach nicht vorhanden.
  • Nutzen Sie im Stadtgebiet von Bangkok möglichst Taxis mit der Aufschrift „Taxi-Meter“ oder App-basierte Anwendungen, mit denen Taxis und andere Transportmöglichkeiten im Vorfeld zu einem festen Preis für eine bestimmte Strecke gebucht werden können und die Fahrer auch nachverfolgbar bleiben.
  • Beachten Sie bei Reisen nach Preah Vihear (Khao Phra Viharn) und zu den umliegenden Tempelanlagen die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha.
  • Beachten Sie, dass bei Einreise per Linienflug nach Thailand auch die Ausreise per Linienflug erfolgen muss. Bei Einreise per Chartermaschine muss auch die Ausreise per Charterflug erfolgen. Eine Kombination der Reisewege kann bei Ausreise zu Zurückweisungen/Problemen beim Boarding führen.
Rechtliche Besonderheiten
Drogen

Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann weitreichende Folgen haben.

Drogen in Thailand sind zudem regelmäßig mit anderen Substanzen verunreinigt.

Seit 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Auch die Ein- und Ausfuhr ist verboten, sofern keine Lizenz dafür vorliegt. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich des Anbaus, Konsums und Vertriebs, der rechtlichen Unsicherheiten bzgl. der sich ändernden Vorschriften, der unterschiedlichen praktischen Anwendung und Auslegung der Regeln sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.
  • Bitte beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Prostitution
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach thailändischem Recht strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Prostitution ist in Thailand verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten sind unter Prostituierten in Thailand stark verbreitet.

Wohneigentum
Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten, zumal der Erwerb von Grundeigentum, anders als in Deutschland, durch Ausländer in Thailand grundsätzlich nicht möglich ist. So wird auch beim Erwerb von „Condos“ (Eigentumswohnungen) in der Regel kein Miteigentum am Grundstück begründet. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass betroffene Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.
  • Verständigen Sie ggf. die Polizei, auch wenn diese in vielen Fällen nicht im notwendigen Umfang ermittelt. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig. Die Mitarbeiter sprechen Englisch.
Einreise und Zoll
Visum

Siehe Aktuelles.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden dann visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

Visa können grundsätzlich über die Webseite des thailändischen Außenministeriums als e-Visum beantragt werden.

Zur digitalen Einreisekarte siehe Aktuelles.

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 14 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 570 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
  • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 16.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 16.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Kambodscha)
- Sicherheit (Terrorismus)


Aktuelles
Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es jüngst zu Auseinandersetzungen zwischen Soldaten beider Staaten, bei denen es ein Todesopfer gab. Auf beiden Seiten der Grenze wurde die Militärpräsenz erhöht. Kurzfristige Schließungen von Grenzübergängen können nicht ausgeschlossen werden. Betroffen sind insbesondere die Grenzübergänge im Nordosten Thailands (Isan).
  • Informieren Sie sich vor einer Reise ins Grenzgebiet über die konkrete Lage vor Ort und seien Sie dort besonders vorsichtig.
Sicherheit
Terrorismus

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand ist die Gefahr gegeben, dass es selbst in Urlaubsgebieten zu Anschlägen kommt.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung nächtlicher Ausgangssperren kommen.
  • Seien Sie an von Touristen frequentierten und belebten Orten und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen, wie z. B. „Mondscheinpartys“, besonders aufmerksam.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften, bei unvermeidbaren Aufenthalten in den Südprovinzen auch im Fall nächtlicher Ausgangssperren.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 24.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 24.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Schließung der Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha)
- Sicherheit


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird abgeraten.

Schließung der Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es Anfang Juni 2025 zu Auseinandersetzungen zwischen Soldaten beider Staaten, bei denen es ein Todesopfer gab. Auf beiden Seiten der Grenze wurde die Militärpräsenz erhöht. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten und humanitäre Einzelfälle (z.B. bei Behandlungen in medizinischen Einrichtungen) vorgesehen. Reisende sollten die Grenzregion daher nach Möglichkeit meiden.
  • Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird abgeraten.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 03.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 03.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Schließung der Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha)
- Sicherheit (Terrorismus)
- Rechtliche Besonderheiten (Drogen)


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird abgeraten.

Schließung der Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es Anfang Juni 2025 zu Auseinandersetzungen zwischen Soldaten beider Staaten, bei denen es ein Todesopfer gab. Auf beiden Seiten der Grenze wurde die Militärpräsenz erhöht; die Sicherheitslage in der Region bleibt angespannt. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten und humanitäre Einzelfälle (z.B. bei Behandlungen in medizinischen Einrichtungen) vorgesehen. Reisende sollten die Grenzregion daher nach Möglichkeit meiden.
  • Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird abgeraten.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Terrorismus

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand können Anschläge selbst in Urlaubsgebieten nicht ausgeschlossen werden; dort kann es zu Sicherheitskontrollen und der Einrichtungen von Straßen-Check-Points kommen.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung nächtlicher Ausgangssperren kommen.
  • Seien Sie an von Touristen frequentierten und belebten Orten und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen, wie z. B. „Mondscheinpartys“, besonders aufmerksam.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften, bei unvermeidbaren Aufenthalten in den Südprovinzen auch im Fall nächtlicher Ausgangssperren.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Drogen

Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann weitreichende Folgen haben.

Drogen in Thailand sind zudem regelmäßig mit anderen Substanzen verunreinigt.

Die Regelung zur Einstufung von Cannabis-Produkten wurde im Juni 2025 wieder verschärft, der Verkauf von Cannabis-Produkten ist nunmehr ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet. Der Erwerb von Cannabisprodukten ist nur noch mit ärztlichem Rezept erlaubt. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal.
  • Bitte beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 24.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 24.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)


Aktuelles
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird dringend abgeraten.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es derzeit im Tempelbezirk Ta Muen Thom in der thailändischen Provinz Surin und in den Provinzen Si Sa Ket und Ubon Ratchathani zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Eine weitere Eskalation kann nicht ausgeschlossen werden.

Zahlreiche Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen.
  • Von Reisen in das Grenzgebiet zu Kambodscha wird dringend abgeraten.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe

Thailand und Kambodscha: Eskalierender Grenzkonflikt
24.07.2025 - DW World

What we know about clashes on the Thai-Cambodian border
24.07.2025 - Aljazeera

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 26.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 26.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Teilreisewarnung; Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)


Aktuelles
Wegen andauernder militärischer Auseinandersetzungen wird dringend von Reisen in die Provinzen im Grenzgebiet zu Kambodscha abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es derzeit in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt. Eine weitere Eskalation kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen.
  • Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Phnom Pen Post und

Neue Front eröffnet: Konflikt zwischen Thailand und Kambodscha weitet sich aus
26.07.2025 - n-tv

Cambodians flee border with Thailand as clashes continue for third day
26.07.2025 - Aljazeera

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 29.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 29.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)


Aktuelles
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt
, dies gilt auch für die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln (u.a. Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut).

Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen.
  • Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt (u.a. Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut).
  • Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Phnom Pen Post und

Erfolgreiche Gesichtswahrung
29.07.2025 - taz

Thailand accuses Cambodia of ceasefire violations but truce still holding
29.07.2025 - Aljazeera

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 13.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 13.08.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)


Aktuelles
Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 sowie dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen.
  • Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (50 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt (u.a. Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut).
  • Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe

Thailändische Soldaten durch Mine an Grenze zu Kambodscha verletzt
09.08.2025 - Zeit

Thailand accuses Cambodia of planting landmines after soldier injured
12.08.2025 - Aljazeera

Thailand: Is the military preparing another coup?
13.08.2025 - DW World

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 21.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 20.08.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29. Juli 2025 sowie dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
  • Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt. Die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut sind davon ausgenommen.
  • Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat (mit Ausnahme der vor der Küste Trats liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wurde das Kriegsrecht verhängt.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt.
Die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut sind davon ausgenommen.

Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat (mit Ausnahme der vor der Küste Trats liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wurde das Kriegsrecht verhängt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi)
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt


Siehe auch:

A fierce war of words keeps Thailand and Cambodia on edge
20.08.2025 - BBC

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 06.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 06.11.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es im Juli 2025 in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt.

Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Abschluss des Waffenstillstandsabkommens am 7. August 2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 09.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 09.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten: Rauchverbot/E-Zigaretten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Juli 2025 in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt; in Teilen der Provinzen Buri Ram, Surin, Si Sa Ket und Ubon Ratchathani wurden durch die thailändischen Behörden Evakuierungen angeordnet.

Eine weitere Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt.

In den Provinzen Buri Ram, Surin, Si Sa Ket und Ubon Ratchathani wird vor Reisen ins Grenzgebiet bis 50 km zum Grenzverlauf gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi)
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Kriminalität
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen sowie zur Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen gekommen.

Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.

Seit einiger Zeit werden Ausländer mit Angeboten vorgeblich lukrativer Arbeit nach Thailand gelockt und anschließend illegal in die Nachbarländer Myanmar, Laos und Kambodscha geschleust. Dort werden sie zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs in sog. „Scam Compounds“ gezwungen, festgehalten und in vielen Fällen misshandelt. In der Grenzregion „Goldenes Dreieck“, an der Grenze zu Myanmar und Laos, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug.
  • Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke an und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt.
  • Achten Sie besonders als Frau auf Ihre persönliche Sicherheit, meiden Sie einsame Gegenden ebenso wie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
  • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
  • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung durch/unter Beteiligung korrupter Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
  • Geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
  • Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Rauchverbot/E-Zigaretten

An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
E-Zigaretten sind in Thailand generell verboten: Neben der Einfuhr sind auch der Handel, Besitz und Konsum von E-Zigaretten jeder Art oder sonstigen Verdampfern verboten und können mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.

Einreise und Zoll
Visum

Siehe Aktuelles.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.
Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig. Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wenn Zweifel am Aufenthaltszweck aufkommen – z.B. bei touristischen Aufenthalten von kumulativ mehr als 180 Tagen pro Jahr, kann die Einreise verweigert werden.

Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

Visa können grundsätzlich über die Webseite des thailändischen Außenministeriums als e-Visum beantragt werden.

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 14 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 570 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
  • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
  • Beachten Sie, dass es jederzeit kurzfristig zu Schließungen der Landgrenzübergänge kommen kann.
Auswärtiges Amt


Siehe dazu:

Neuer Gewaltausbruch zwischen Thailand und Kambodscha
08.12.2025 - DW World

Frieden vorbei: Kambodscha bestätigt Kämpfe mit Thailand
09.12.2025 - ntv

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 10.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 10.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt.

In den Provinzen Buri Ram, Surin, Si Sa Ket und Ubon Ratchathani wird vor Reisen ins Grenzgebiet bis 50 km zum Grenzverlauf gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi)
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Juli 2025 zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In allen Provinzen entlang der Grenze zu Kambodscha (einschließlich Provinz Trat) wurde das Kriegsrecht verhängt und in bestimmten Bezirken der Grenzprovinzen wurden durch die thailändischen Behörden Evakuierungen angeordnet.

Eine weitere Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen den beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Khmer Times, Phnom Pen Post und


Kambodscha wirft Thailand neue Luftangriffe vor
10.12.2025 - Zeit

Kämpfe zwischen Kambodscha und Thailand weiten sich aus – Trump will sich einschalten
10.12.2025 - Spiegel

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 11.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 11.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha, einschließlich der vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln (Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut), wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi)
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Juli 2025 zu andauernden militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Die Intensität der Gefechte hat in den letzten Tagen zugenommen und zusätzliche Grenzregionen erfasst. In allen Provinzen entlang der Grenze zu Kambodscha wurde das Kriegsrecht verhängt und in bestimmten Bezirken der Grenzprovinzen wurden durch die thailändischen Behörden Evakuierungen angeordnet.

Eine weitere Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha, einschließlich der vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln (Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut), wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi)
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Khmer Times, Phnom Pen Post und


Thailand und Kambodscha: Nationalismus hoch im Kurs
11.12.2025 - DW World

Why Thailand and Cambodia are fighting again after Trump ceasefire
11.12.2025 - BBC

Militärische Lage Thailand–Kambodscha
Live Updates - Wochenblitz

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35258
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Thailand 16.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 16.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausgangssperren)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha, einschließlich der vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln (Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut), wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi)
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Juli 2025 zu andauernden militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Die Intensität der Gefechte hat in den letzten Tagen zugenommen und zusätzliche Grenzregionen erfasst. In allen Provinzen entlang der Grenze zu Kambodscha wurde das Kriegsrecht verhängt und in bestimmten Bezirken der Grenzprovinzen wurden durch die thailändischen Behörden Evakuierungen angeordnet. In Teilen der Provinz Trat (Festland) sowie der Provinz Sakeo gelten nächtliche Ausgangssperren; die jeweilige Dauer und der Geltungsbereich können sich jederzeit ändern.

Eine weitere Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. Der internationale Flugverkehr zwischen beiden Ländern ist nicht eingeschränkt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage; dies gilt auch für Dauer und Geltungsbereich der Ausgangssperren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Khmer Times, Phnom Pen Post und

Militärische Lage Thailand–Kambodscha
Live Updates - Wochenblitz


Thailand will Öllieferungen über Laos an Kambodscha einschränken
15.12.2025 - Standard


Thailand soll am 8. Februar 2026 ein neues Parlament wählen ...

Neuwahlen in Thailand trotz Krieg mit Kambodscha
16.12.2025 - DW World

Gruß
Birgitt
Antworten