Teilreisewarnung Thailand 21.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 16.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 16.06.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Rechtliche Besonderheiten (Drogen)


Sicherheit
Kriminalität

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya.

Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen gekommen.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte wie z.B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.
  • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
  • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
  • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung mithilfe von korrupten Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Rechtliche Besonderheiten
Drogen
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt.
Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die im Juni 2018 nach neun Jahren Aussetzung erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Seit 9. Juni 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 % nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich Anbau, Konsum und Vertrieb sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden.
  • Bitte beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 04.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 04.10.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre.
Reisende werden dann visapflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Für Einreisen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 wurde dieser Zeitraum auf maximal 45 Tage ausgeweitet.
Eine einmalige Verlängerung des visafreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visafreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden .

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen öffentlichen Mitteln übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch.
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Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 09.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 09.11.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit einmal als verloren gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.

Ausländer sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 08.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 08.12.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Überschreitung des zulässigen Aufenthalts)


Einreise und Zoll
Überschreitung des zulässigen Aufenthalts

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen öffentlichen Mitteln übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
  • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
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Hinweise zum Corona-Virus in Thailand siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 24.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 24.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19: Einreise, Ausreise und Transit)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.

Derzeit gelten für Reisende aus Deutschland bei Einreise keine COVID-19-bedingten Bestimmungen.

Ausnahme: Reisende, die im Anschluss an ihren Aufenthalt in Thailand in ein Land zurück- oder weiterreisen, das bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (u.a. China) verlangt, müssen bei Einreise nach Thailand eine Krankenversicherung nachweisen, die den Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in Thailand zuzüglich sieben weiterer Tage abdeckt und die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung einschließt.

Zu Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.

Ausreise und Transit
S. Abschnitt Einreise.

Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht in allen Bereichen wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird vielfach noch, u.a. in öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren, erwartet. Darüber hinaus wird Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten öffentlichen Orten und bei großen Menschenansammlungen empfohlen.

Bei COVID-19-Symptomen sowie Infektionen auch mit asymptomatischen und milden Verläufen empfiehlt das Thailändische Department of Disease Control die strikte Einhaltung von Abstandsregeln, Mund-Nase-Schutz, Händewaschen und Temperaturkontrolle für fünf Tage. Kontaktpersonen wird empfohlen, für zehn Tage auf Symptome zu achten und am fünften und zehnten Tag nach dem Kontakt einen Antigentest durchzuführen.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbedingungen bei Ihrer Fluggesellschaft, der zuständigen thailändische Auslandsvertretung in Deutschland oder der thailändischen Tourismusbehörde .
  • Achten Sie insbesondere bei Krankheitssymptomen oder bei nachgewiesener COVID-19 Infektion auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 bei der thailändischen Botschaft.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.

Ausländer sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 05.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 05.04.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Aktuelles: Luftverschmutzung durch Waldbrände; Impfschutz; Dengue-Fieber)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre.
Reisende werden dann visapflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig.
Eine einmalige Verlängerung des visafreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visafreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden .

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen öffentlichen Mitteln übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
  • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
Gesundheit
Aktuelles: Luftverschmutzung durch Waldbrände

Durch Waldbrände kommt es aktuell zu besonders starker Luftverschmutzung im Norden Thailands (Chiang Mai, Pai, Chiang Rai). Insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen der Lunge kann eine Gesundheitsgefährdung entstehen.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index und Air4Thai sowie die Smartphone App AirVisual .
  • Beachten Sie die Hinweise der lokalen Behörden.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab ≥ 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Encephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 19.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 19.01.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr: Einreise per Linienflug)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Aktuelles: Zika-Virus-Infektionen; Malaria)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.

Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.
Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift „Taxi Meter“ die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter.
In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls ruhig und versuchen Sie, Eskalationen zu vermeiden.
  • Seien Sie bei der Nutzung von Tuk-Tuks besonders vorsichtig und handeln Sie Preise vor Fahrtantritt aus.
  • Nutzen Sie im Stadtgebiet von Bangkok möglichst Taxis mit der Aufschrift „Taxi-Meter“.
  • Bei Reisen nach Preah Vihear (Khao Phra Viharn) und zu den umliegenden Tempelanlagen beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha.
  • Beachten Sie, dass bei Einreise per Linienflug nach Thailand auch die Ausreise per Linienflug erfolgen muss. Bei Einreise per Chartermaschine muss auch die Ausreise per Charterflug erfolgen. Eine Kombination der Reisewege kann bei Ausreise zu Zurückweisungen/Problemen beim Boarding führen.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Aktuelles

Im Jahr 2023 wurden im gesamten Land deutlich mehr Zika-Virus-Infektionen als in den Vorjahren dokumentiert. Als Folge wurde bei mehreren Neugeborenen eine Mikrozephalie nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um einen relativ kleinen Kopfumfang mit häufig einhergehender geistiger Behinderung.
  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Insbesondere Schwangere und ihre Partner sowie Paare, die absehbar eine Schwangerschaft planen, sollten die Hinweise zur Prävention von Zika-Virus-Infektionen beachten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, in etwa ein Viertel der Fälle handelt es sich um die gefährliche Malaria tropica. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 24.01.2024

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Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Führerschein; Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Sicherheit
Kriminalität

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen, wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen, gekommen.

Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken, sich angemessen zu kleiden und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z.B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.
  • Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke an und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt.
  • Achten Sie besonders als Frau auf Ihre persönliche Sicherheit, meiden Sie einsame Gegenden ebenso wie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
  • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
  • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung durch/unter Beteiligung korrupter Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
  • Geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Führerschein

Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder der internationale Führerschein (nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968), der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Debitkarten möglich. Vor allem in Touristenorten werden Geldautomaten teilweise zum Betrug manipuliert.

Es empfiehlt sich neben Kreditkarten die Mitnahme von EUR oder USD in bar.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.
  • Tauschen Sie Geld möglichst nur in autorisierten Wechselstuben.
  • Lassen Sie besondere Vorsicht walten, wenn Sie Ihre Kreditkarte verwenden. Geben Sie sie im Restaurant nicht aus der Hand.
  • Nutzen Sie Geldautomaten innerhalb von Bankgebäuden, achten Sie auf ihre Umgebung und auf zusätzliche, technische Geräte (manipulierter Karteneingabeschlitz, zusätzlich angebrachte Kamera zur Ausspähung der PIN, etc.).
  • Tauschen Sie Geld möglichst nur in autorisierten Wechselstuben.
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, die Rückreise auf eigene Kosten anzutreten.

Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre Ausweise stets mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 16.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 16.07.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Visum)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht.

Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung, dem König und dem thailändischen Königshaus kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.
  • Seien Sie sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden dann visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 13 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 500 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
  • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 16.08.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 16.08.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos – (LGBTIQ, Rechtliche Besonderheiten: Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken/Alkoholkonsum)


Reiseinfos
LGBTIQ

Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Ein Gesetz, das die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zum Inhalt hat, wurde im Juli 2024 im Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich im Januar 2025 in Kraft.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken/Alkoholkonsum

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 13.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 13.09.2024

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles


Eilmeldung
Der Tropensturm Yagi und anhaltend starke Regenfälle forderten bereits mehrere Hundert Tote. Aktuell kommt es vielerorts zu Hochwasser, Erdrutschen und dadurch auch zu beschädigten Straßen und Infrastruktur; Transport- und Versorgungsprobleme sowie Stromausfälle können daher auftreten. Des Weiteren können Gefahren auch von überfluteten elektrischen Anlagen ausgehen (Stromschlag).

Für die kommenden Tage werden besonders im Norden und Nordosten Thailands, Laos und Vietnam weiterhin große Niederschlagsmengen und Überschwemmungen entlang des Mekong-Flusses erwartet. Derzeit besteht eine große Gefahr von Erdrutschen, Überschwemmungen und Hochwasser.
  • Wenn Sie sich in den betroffenen Regionen aufhalten, lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verfolgen Sie Vorhersagen zu erhöhten Pegelständen und Überschwemmungen z.B. bei der Mekong River Commission.
Aktuelles
Von einem Besuch der Provinzen Chiang Rai, Chiang Mai, Tak und Loei in Nordthailand wird derzeit abgeraten.

Betroffene können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden.
  • Wenn Sie sich in betroffenen Regionen aufhalten, lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 24.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 24.09.2024

Letzte Änderungen:
- Abschnitte Eilmeldung und Aktuelles entfernt
- Natur und Klima


Natur und Klima
Stürme, Überschwemmungen und Erdrutsche
Es herrscht tropisches Klima.
Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen oft Menschen zum Opfer fallen.
Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch auf Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.

Betroffene können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden.
  • Wenn Sie sich in betroffenen Regionen aufhalten, lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Erd- und Seebeben
Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.
Auswärtiges Amt

Hinweis zur Einreise:
Ab dem 1. Dezember 2024 wird Thailand ein elektronisches Reisegenehmigungssystem (ETA) für Reisende aus Ländern einführen, die von der Visumpflicht befreit sind. Dazu zählen auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Das neue System soll es Reisenden ermöglichen, die Grenzkontrollen mit automatisierten Passport-Gates per QR-Code schneller zu passieren. Im Rahmen der Integration der ETA-Genehmigung wird das System bis zum Sommer 2025 auf der offiziellen e-Visa-Website fertiggestellt, was das Antragsverfahren für jeden, der Thailand besuchen möchte, erheblich vereinfachen wird. Das ETA e-permit wird 60 Tage gültig sein, mit der Möglichkeit, es einmal pro Reise um weitere 30 Tage zu verlängern. Die elektronische Einreisegenehmigung wird für die einmalige Einreise genehmigt und muss für jeden neuen Besuch neu ausgestellt werden. Quelle: buch-dein-visum.de

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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 13.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 13.11.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Es gab in den letzten Tagen Hinweise zu möglichen terroristischen Anschlägen auf die monatlich stattfindenden "Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan. Auch andere Musikfestivals oder Veranstaltungen mit hoher ausländischer Beteiligung in anderen Landesteilen könnten Ziel von Anschlägen sein. Die lokalen Sicherheitsbehörden führen seitdem vermehrte Sicherheitskontrollen als Vorsichtsmaßnahme durch.
  • Meiden Sie bis auf Weiteres die monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) auf Koh Pha Ngan, sowie andere Musikfestivals oder Veranstaltungen mit hoher ausländischer Beteiligung im Land.
  • Verhalten Sie sich bei Reisen in Thailand besonders sicherheitsbewusst und vorsichtig.
  • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 20.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 20.11.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit


Sicherheit
Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand ist die Gefahr gegeben, dass es selbst in Urlaubsgebieten zu Anschlägen kommt.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung nächtlicher Ausgangssperren kommen.
  • Seien Sie an von Touristen frequentierten und belebten Orten und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen, wie z. B. „Mondscheinpartys“, besonders aufmerksam.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften, bei unvermeidbaren Aufenthalten in den Südprovinzen auch im Fall nächtlicher Ausgangssperren.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht.

Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung, dem König und dem thailändischen Königshaus kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.
  • Seien Sie sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen, wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen, gekommen.

Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken, sich angemessen zu kleiden und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.

Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.
  • Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke an und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt.
  • Achten Sie besonders als Frau auf Ihre persönliche Sicherheit, meiden Sie einsame Gegenden ebenso wie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
  • Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
  • Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
  • Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung durch/unter Beteiligung korrupter Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
  • Geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Reise-/Sicherheitshinweis Thailand 24.01.2025

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- Reiseinfos (LGBTIQ)


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Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich und genießen vollständige Gleichstellung.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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