Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Pakistan:
Stand 27.12.2007 (Unverändert gültig seit: 27.12.2007)
Aktueller Hinweis
Am 27. Dezember ist Benazir Bhutto, Vorsitzende der Pakistan People’s Party und führende Oppositionspolitikerin, bei einem Attentat auf einer Wahlkundgebung in Rawalpindi getötet worden. Mit ihr kamen viele weitere Menschen ums Leben oder wurden verletzt.
In mehreren Städten des Landes ist es daraufhin zu Massenprotesten und teilweise gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. Überlandstraßen werden zum Teil blockiert.
Bis zur weiteren Klärung der Lage wird von Reisen nach Pakistan abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen und religiösen Stätten am Freitag fernhalten. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten.
Terrorismus
In der Vergangenheit gab es mehrere terroristische Anschläge, v.a. auf pakistanische Sicherheitskräfte in den Grenzgebieten zu Afghanistan, aber auch in den großen pakistanischen Städten. Im Vorfeld der anstehenden Parlamentswahlen sind insbesondere nach dem Attentat auf die Oppositionsführerin Benazir Bhutto in Rawalpindi am 27. Dezember weitere Anschläge nicht auszuschließen.
Beim Besuch von Märkten, wichtigen Amts- und Regierungsgebäuden, Einrichtungen der pakistanischen Sicherheitskräfte und Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird deshalb zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit der Räumung der Roten Moschee (Lal Masjid) in Islamabad durch pakistanische Sicherheitskräfte am 11. Juli 2007 und dem Wiederaufflammen von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und pakistanischem Militär in den Stammesgebieten entlang der Grenze zu Afghanistan besteht eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen in Pakistan.
In Islamabad kam es am 17. und am 27. Juli 2007 zu Selbstmordanschlägen mit mehreren Todesopfern. Bei Bombenanschlägen in der pakistanischen Garnisonsstadt Rawalpindi bei Islamabad wurden am 04. September 2007 und am 24. November 2007 zahlreiche Menschen getötet bzw. verletzt.
Westliche Ausländer waren nicht unter den Opfern solcher Anschläge.
Reisen über Land
Es wird derzeit von Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan , sowie in den südlichen Punjab abgeraten. Dies gilt nicht für das Gebiet um Chitral (NWFP), sofern die Reise dorthin auf dem Luftwege durchgeführt wird.
In den Northern Areas führen latente Konflikte zwischen Shia-und Sunnigruppen gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden.
Von Reisen nach Baluchistan außerhalb von Quetta wird derzeit dringend abgeraten. In Baluchistan hat sich die Sicherheitslage kritisch zugespitzt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte mit Granatwerfern, schultergestützten Raketen, Landminen an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse zum Punjab und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
Am 12. und 13. Mai 2007 kam es - nach langen Jahren relativer Ruhe - bei innenpolitisch motivierten Auseinandersetzungen in Karachi zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, waren von den Gewaltausbrüchen nicht betroffen. Ob im Zuge des anlaufenden Wahlkampfs weitere Ausschreitungen erfolgen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Für Besucher empfiehlt sich, vorherige enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. der deutschen Auslandsvertretung vor Ort.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC).
Die Grenzübergänge nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar), Afghanistan (Torkham über Peshawar und Chaman über Quetta) sowie Iran (Taftan) sind jedoch offen, ebenso wie die direkten Transitstrecken dorthin. Die Mitnahme eines KfZ bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung. Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Wegen der hohen Kriminalitätsrate im inneren Sindh wird vor Reisen dorthin dringend abgeraten.
Blasphemie und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Homepage des pakistanischen Innenministeriums erläutert (http://www.pakistan.gov.pk/ministries/i ... 8&Path=218 ).
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 2910719 BerlinTel.: (030) 21 24 40Fax: (030) 21 24 42 10E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz:
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria:
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand by Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen, körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue Fieber:
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS:
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmißbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera:
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest):
Menschliche Erkrankungsfälle sind in Pakistan bisher nicht bekannt geworden. Bei Geflügel wurde die Krankheit aber bereits nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Gefügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
Teilreisewarnung Pakistan 27.12.2007 - 25.06.2013
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 27.12.2007 - 25.06.2013
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Teilreisewarnung Pakistan 11.03.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 11.03.2009 (Unverändert gültig seit: 11.03.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird derzeit aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und Streitkräften gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
(siehe Reisen über Land)
Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen und insbesondere am Freitag von religiösen Stätten fernhalten. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten.
In der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ferner ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt.
Seit der Ausrufung der Gouverneursherrschaft in der Provinz Punjab durch die Zentralregierung am 25.02.2009 kommt es landesweit zu Protestkundgebungen gegen diese Entscheidung. In der Provinz Punjab waren diese teilweise mit Ausschreitungen verbunden.
Für den 12. bis zum 16. März 2009 plant die pakistanische Juristenbewegung einen von mehreren Oppositionsparteien unterstützten „Langen Marsch“, der von Karachi und Quetta über Lahore nach Rawalpindi und Islamabad ziehen soll. Anschließend soll es nach den Vorstellungen der Veranstalter zu einem zeitlich unbegrenzten Sitzstreik in Islamabad kommen. Im Zusammenhang mit dieser Protestaktion und Gegenmaßnahmen seitens der pakistanischen Regierung sind Störungen der öffentlichen Ordnung in Lahore, Rawalpindi und Islamabad sowie in den auf der Marschroute liegenden Orten möglich. Reisende sollten sich zeitnah erkundigen und den Protestzug sowie sein näheres Umfeld meiden.
Terrorismus
In Pakistan kam es 2008 zu über 500 Bombenanschlägen unterschiedlichen Ausmaßes. Die Tendenz war gegenüber 2007 steigend. Bisher richteten sich die meisten schweren Anschläge dieser Art gegen Einrichtungen der Streitkräfte und der Polizei, zunehmend werden auch Konflikte zwischen Glaubensrichtungen durch Bombenanschläge auf religiöse Stätten ausgetragen. Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem verheerenden Autobombenanschlag vor dem Marriott Hotel in Islamabad sind am 20. September 2008 zahlreiche Menschen getötet und verletzt worden. Unter den Verletzten waren auch deutsche Staatsbürger.
Am 3. März 2009 gab es in Lahore einen terroristischen Anschlag auf das Cricket-Team von Sri Lanka, bei dem mehrere Menschen getötet und verletzt wurden. Der Vorfall ist ein deutlicher Hinweis auf die nochmals erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge in Pakistan.
Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge hat sich in den letzten Monaten in die Nordwestgrenzprovinz verlagert. Zudem ist im südlichen Punjab eine Zunahme von Anschlägen zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Die pakistanische Talibanbewegung hat weitere Anschläge angedroht.
Reisenden wird empfohlen, bekannte Treffpunkte westlicher Ausländer, belebte Märkte, Menschenansammlungen und Einrichtungen von Polizei und Militär zu meiden. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird derzeit aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen zwischen Aufständischen und Streitkräften gewarnt.
In den Northern Areas führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
Am 12. und 13. Mai 2007 kam es bei innenpolitisch motivierten Auseinandersetzungen in Karachi zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Um den 28. November 2008 kam es in westlichen Außenbezirken der Stadt zu gewaltsamen ethnisch bedingten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, waren von den Gewaltausbrüchen nicht betroffen. Die Lage hat sich zwar wieder beruhigt, für Besucher empfiehlt sich aber weiterhin, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch hohe Kriminalität gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert (http://www.pakistan.gov.pk/ministries/i ... 8&Path=218 ).
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Gefügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Teilreisewarnung Pakistan 07.10.2009
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 07.10.2009 (Unverändert gültig seit: 07.10.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkte westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten fernhalten.
In der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan kam es 2008 zu über 500 Bombenanschlägen unterschiedlichen Ausmaßes. Die Tendenz war gegenüber 2007 steigend und setzt sich auch im Jahr 2009 fort. Die Anzahl der von militanten Gruppen verübten Sicherheitsvorfälle ist seit März 2009 noch einmal deutlich angestiegen. Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte und der Polizei, religiöse Stätten und belebte Märkte sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen. Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche.
Am 3. März 2009 gab es in Lahore einen terroristischen Anschlag auf das Cricket-Team von Sri Lanka, bei dem mehrere Menschen getötet und verletzt wurden. Ein weiterer schwerer Anschlag erfolgte am 27. Mai 2009 auf eine Polizeistation in Lahore, am 18. September riss ein Selbstmordattentäter auf einem Markt in Kohat mehrere Dutzend Personen mit in den Tod. Diese Anschläge sind auch eine Reaktion auf die jüngsten Militäraktion im Swat-Tal und der Khyber Agency; weitere Anschläge aus dem gleichen Motiv sind in allen großen Städten des Landes möglich und von der pakistanischen Talebanbewegung auch angekündigt worden.
Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge ist in der Nordwestgrenzprovinz. Zudem ist im südlichen Punjab eine Zunahme von Anschlägen zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisenden wird empfohlen, bekannte Treffpunkte westlicher Ausländer, belebte Märkte, Menschenansammlungen sowie Einrichtungen von Polizei und Militär zu meiden. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte haben Ende April 2009 eine Operation gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung gestartet, die noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem geht das Militär derzeit gegen militante Gruppen in der Khyber Agency vor.
In den Northern Areas führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Mit einem erneuten Aufflackern muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbesondere Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafenDengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 19.10.2009
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 19.10.2009 (Unverändert gültig seit: 19.10.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkte westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan kam es 2008 zu über 500 terroristischen Anschlägen unterschiedlichen Ausmaßes. Die Anzahl der von militanten Gruppen verübten Sicherheitsvorfälle ist seit März 2009 noch einmal deutlich angestiegen. Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte und der Polizei; religiöse Stätten und belebte Märkte sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche.
Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz. Zudem ist eine Zunahme von Anschlägen im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Als Reaktion auf die jüngsten Militäraktionen in den Stammesgebieten (FATA) sowie auf die Tötung des bisherigen Anführers der pakistanischen Taleban, Beitullah Mehsud, wurden seit Ende September 2009 eine Reihe von Terroranschlägen mit einer Vielzahl von Todesopfern verübt. Ziele der Anschläge waren u.a. das Büro des Welternährungsprogramms in Islambad, ein Marktplatz in Peschawar, das Hauptquartier der pakistanischen Streitkräfte in Rawalpindi sowie Polizeieinrichtungen in Lahore. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte haben Ende April 2009 eine Operation gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung gestartet, die noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem geht das Militär derzeit gegen militante Gruppen in der Khyber Agency, der Bajaur Agency und in Süd-Wasiristan vor.
In den Northern Areas führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Mit einem erneuten Aufflackern muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafenDengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 12.02.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Pakistan:
Stand 12.02.2010 (Unverändert gültig seit: 12.02.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die Tötung ihres bisherigen Anführers, Beitullah Mehsud, im August 2009 sowie auf die laufenden Militäraktionen im Swat-Tal und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. das Hauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009), der Sicherheitsdienste und der Polizei; religiöse Stätten und belebte Märkte (zuletzt in Lahore am 7. Dezember 2009) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hat die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
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Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 15.02.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Pakistan:
Stand 15.02.2010 (Unverändert gültig seit: 15.02.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die Tötung ihres bisherigen Anführers, Beitullah Mehsud, im August 2009 sowie auf die laufenden Militäraktionen im Swat-Tal und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. das Hauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009), der Sicherheitsdienste und der Polizei; religiöse Stätten und belebte Märkte (zuletzt in Lahore am 7. Dezember 2009) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hat die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 17.03.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 17.03.2010
(Unverändert gültig seit: 17.03.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen im Swat-Tal und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010), der Sicherheitsdienste und der Polizei; religiöse Stätten und belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hat die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 19.04.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 19.04.2010
(Unverändert gültig seit: 19.04.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein weiter anwachsender See gebildet, der Mitte März bereits eine Länge von 12 km aufwies. Die Regierung versucht derzeit, einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser kontrolliert abfließen kann. Dennoch besteht die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es z.B. zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in südlicher Richtung nach Gilgit fließen, wo der Hunza-Fluss in den Indus mündet.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf einer Länge von ca. 12 km überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China - wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in der Nordwestgrenzprovinz und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010), der Sicherheitsdienste und der Polizei; Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010), religiöse Stätten und belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 17.05.20
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Pakistan:
Stand 19.05.2010 (Unverändert gültig seit: 19.05.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai eine Länge von 18 km und eine maximale Tiefe von 100 Meter und mehr aufwies. Die Regierung versucht derzeit, einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser kontrolliert abfließen kann. Dennoch besteht die akute Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in der Nordwestgrenzprovinz und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010), der Sicherheitsdienste und der Polizei; Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010), religiöse Stätten und belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu [/b]Afghanistan, Iran[/b] und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 08.06.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 08.06.2010
(Unverändert gültig seit: 08.06.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai eine Länge von 23 km und eine maximale Tiefe von 100 Meter und mehr aufwies. Die Regierung versucht derzeit, einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser kontrolliert abfließen kann. Dennoch besteht die akute Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes [/b] Entführungsrisiko[/b] . Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in der Nordwestgrenzprovinz und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010), der Sicherheitsdienste und der Polizei; Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010), religiöse Stätten und belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009 und am 28. Mai 2010) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen.
In Gilgit-Baltistan , den früheren Northern Areas , führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt . Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig
Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlenDengue Fieber
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Teilreisewarnung Pakistan 29.07.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 29.07.2010
(Unverändert gültig seit: 29.07.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai 2010 eine Länge von 23 km und eine maximale Tiefe von ca. 110 Meter aufwies. Die pakistanische Regierung beabsichtigt, durch kontrollierte Sprengungen einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser abfließen kann. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010),
- Sicherheitsdienste und Polizei,
- Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010),
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore),
- belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009)
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 04.08.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 04.08.2010
(Unverändert gültig seit: 04.08.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Starke Monsunregenfällehaben Anfang August 2010 eine Reihe sintflutartiger Überschwemmungen in verschiedenen Teilen Pakistans ausgelöst. Dabei kamen über 1.300 Menschen ums Leben, hunderttausende haben ihren Wohnungen und Häuser verloren. Die am schwersten betroffenen Provinzen sind Khyber-Pakhtunkhwa und die nordöstliche Region der Provinz Belutschistan, aber auch Teile des südlichen Punjabs, des nördlichen Teils der Provinz Sindh, Gilgit-Baltistan sowie Teile der Region Azad Jammu & Kaschmir (AJK) wurden von den heftigen Regenfällen heimgesucht.
Es wird von Reisen in die betroffenen Regionen, insbesondere in die Bezirke Nowshera, Charsadda, Shangla, Swat, Upper Dir, Kohat (alle Provinz Khyber-Pakhtunkhwa), Sibi, Kohlu Barkhan (Belutschistan) sowie den Bezirk Rajanpur (Punjab) abgeraten, solange die Wiederaufbauarbeiten anhalten. Während des Monsuns muss mit einer Verschlechterung der Lage auch in den anderen Landesteilen gerechnet werden. Es empfiehlt sich bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachzufragen, welche Gegenden zu meiden sind.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai 2010 eine Länge von 23 km und eine maximale Tiefe von ca. 110 Meter aufwies. Die pakistanische Regierung beabsichtigt, durch kontrollierte Sprengungen einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser abfließen kann. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010),
- Sicherheitsdienste und Polizei,
- Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010),
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore),
- belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009)
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
Besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Teilreisewarnung Pakistan 11.08.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 11.08.2010
(Unverändert gültig seit: 11.08.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Starke Monsunregenfälle haben Anfang August 2010 eine Reihe sintflutartiger Überschwemmungen in verschiedenen Teilen Pakistans ausgelöst. Dabei kamen über 1.600 Menschen ums Leben, hunderttausende haben ihren Wohnungen und Häuser verloren. Die am schwersten betroffene Provinz ist Khyber-Pakhtunkhwa, daneben wurden die nordöstliche Region der Provinz Belutschistan, Teile des südlichen Punjabs und der Provinz Sindh, Gilgit-Baltistan sowie Teile der Region Azad Jammu & Kaschmir (AJK) von den heftigen Regenfällen und Überschwemmungen heimgesucht. Die Überschwemmungen haben auch schwere Zerstörungen in der Infrastruktur angerichtet. Brücken wurden weggespült, Straßen sind teilweise nicht mehr befahrbar. Das gilt auch für den Karakorum Highway. Einige Regionen in Khyber-Pakhtunkhwa und Gilgit Baltistan sind von der Außenwelt noch abgeschnitten.
Es wird von Reisen in die betroffenen Regionen abgeraten, solange die Wiederaufbauarbeiten anhalten (vgl. dazu anliegende Karte der betroffenen Gebiete). Während des Monsuns muss mit einer Verschlechterung der Lage auch in den anderen Landesteilen gerechnet werden. Es empfiehlt sich bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachzufragen, welche Gegenden zu meiden sind.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai 2010 eine Länge von 23 km und eine maximale Tiefe von ca. 110 Meter aufwies. Die pakistanische Regierung beabsichtigt, durch kontrollierte Sprengungen einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser abfließen kann. Diese Arbeiten sind jedoch wegen der Überschwemmungen eingestellt worden. Es besteht daher weiterhin die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010),
- Sicherheitsdienste und Polizei,
- Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010),
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore),
- belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009)
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 30.08.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 30.08.2010
(Unverändert gültig seit: 30.08.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Starke Monsunregenfälle haben Anfang August 2010 eine Reihe sintflutartiger Überschwemmungen in allen Provinzen Pakistans ausgelöst. Dabei kamen über 1.600 Menschen ums Leben, über 1,2 Mio. Häuser sind zerstört oder beschädigt worden, Städte und Dörfer mussten evakuiert werden, da insbesondere der Kabul-Fluss und der Indus kilometerweit über die Ufer getreten sind. An verschiedenen Stellen mussten Deiche am Indus geöffnet werden, um eine Gefährdung der Staudämme zu vermeiden. Dadurch sind auch Landstriche, die nicht direkt am Indus liegen, überflutet worden. Die Überschwemmungen haben auch schwere Zerstörungen in der Infrastruktur angerichtet. Brücken wurden weggespült, Straßen sind teilweise nicht mehr befahrbar. Das gilt auch für den Karakorum Highway, der an über 25 Stellen unterbrochen ist. Einige Regionen in Khyber-Pakhtunkhwa und Gilgit Baltistan sind nach wie vor von der Außenwelt abgeschnitten.
Es wird von Reisen in die betroffenen Regionen abgeraten, solange die Wiederaufbauarbeiten anhalten. Während des Monsuns muss mit einer Verschlechterung der Lage auch in den anderen Landesteilen gerechnet werden. Es empfiehlt sich, bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachzufragen, welche Gebiete noch überschwemmt sind, wie der Stand der Aufräumarbeiten ist und welche Gegenden zu meiden sind.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai 2010 eine Länge von 23 und eine maximale Tiefe von ca. 110 Meter aufwies. Die pakistanische Regierung beabsichtigt, durch kontrollierte Sprengungen einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser abfließen kann. Diese Arbeiten sind jedoch wegen der Überschwemmungen eingestellt worden. Es besteht daher weiterhin die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des -Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010),
- Sicherheitsdienste und Polizei,
- Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010),
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore),
- belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009)
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbesondere Entführungen, gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft in Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen:Dengue Fieber
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.
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Teilreisewarnung Pakistan 04.10.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 04.10.2010
(Unverändert gültig seit: 04.10.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt.
Starke Monsunregenfälle haben Anfang August 2010 eine Reihe sintflutartiger Überschwemmungen in allen Provinzen Pakistans ausgelöst. Dabei kamen über 1.800 Menschen ums Leben, über 1,9 Mio. Häuser sind zerstört oder beschädigt worden, Städte und Dörfer mussten evakuiert werden, da insbesondere der Kabul-Fluss und der Indus kilometerweit über die Ufer getreten sind. An verschiedenen Stellen mussten Deiche am Indus geöffnet werden, um eine Gefährdung der Staudämme zu vermeiden. Dadurch sind auch Landstriche, die nicht direkt am Indus liegen, überflutet worden. Die Überschwemmungen haben auch schwere Zerstörungen in der Infrastruktur angerichtet. Brücken wurden weggespült, Straßen sind teilweise nicht mehr befahrbar. Die Instandsetzungsarbeiten haben mittlerweile eingesetzt; so ist der Karakorum Highway wieder befahrbar. Im Norden des Landes ist das Wasser bereits abgeflossen, in der Provinz Sindh sind jedoch weite Landstriche noch überflutet. Einige Regionen in Khyber-Pakhtunkhwa und Gilgit Baltistan sind nach wie vor von der Außenwelt abgeschnitten.
Es wird von Reisen in die betroffenen Regionen abgeraten, solange die Wiederaufbauarbeiten anhalten. Während des Monsuns muss mit einer Verschlechterung der Lage auch in den anderen Landesteilen gerechnet werden. Es empfiehlt sich, bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachzufragen, welche Gebiete noch überschwemmt sind, wie der Stand der Aufräumarbeiten ist und welche Gegenden zu meiden sind.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein ständig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai 2010 eine Länge von 23 und eine maximale Tiefe von ca. 110 Meter aufwies. Die pakistanische Regierung beabsichtigt, durch kontrollierte Sprengungen einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser abfließen kann. Diese Arbeiten sind jedoch wegen der Flutkatastrophe zunächst eingestellt worden. Es besteht daher weiterhin die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu groß wird. Das Wasser würde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fließen, bis der Hunza-Fluss in den Indus mündet; wahrscheinlich würde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmündung des Hunza erreichen.
Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Länge des Sees überflutet worden. Die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.
Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmündung in den Indus; Indus-Tal von der Einmündung des Hunza abwärts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des -Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.
Terrorismus
In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben.
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010),
- Sicherheitsdienste und Polizei,
- Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010)
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore) bzw. Prozessionen (am 1. September in Lahore und am 3. September 2010 in Quetta),
- belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009)
Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte.
Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbesondere Entführungen, gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft in Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.
Malaria
In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden.
Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen:Dengue Fieber
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen.
HIV/AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest)
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.
Medizinische Versorgung
Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.




