Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon
Stand 19.10.2020
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Explosionen in Beirut; Proteste)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Visum; Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland)
Aktuelles
Explosionen in Beirut
Am 4. August 2020 ereigneten sich im Hafen von Beirut schwere Explosionen, die zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten führten. Im Umkreis von mehreren Kilometern zum Hafen sind schwere Schäden entstanden. Auch die deutsche Botschaft Beirut wurde beschädigt und ist für den Publikumsverkehr derzeit nur eingeschränkt geöffnet. Ein provisorischer Dienstbetrieb erfolgt aktuell über den Standort Rabieh.Proteste
- Lassen Sie beim Aufenthalt in den von der Explosion besonders betroffenen, hafennahen Gebieten sowie beim Betreten beschädigter Gebäude besondere Vorsicht walten.
Seit Oktober 2019 kommt es landesweit immer wieder zu aufflammenden Protesten, Streiks und Straßenblockaden. Die anfänglich überwiegend friedlichen Proteste sind inzwischen teilweise von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Demonstranten und Sicherheitskräften überschattet. Es kam zuletzt zu Ausschreitungen im Stadtzentrum Beiruts in der Nähe des Parlaments mit einer Vielzahl an Verletzten sowie zu Vandalismus und vereinzelten Fällen von Plünderungen.Sicherheit
- Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Vermeiden Sie möglichst Reisen im Land, insbesondere von und nach Beirut.
- Versuchen Sie nicht Straßensperren zu durchbrechen oder sich in deren Umfeld aufzuhalten.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Autodiebstähle aber auch Autoraub (sog. „Carjacking“) kommen vor. Eine im Zuge der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise eingesetzte Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage reicht von einer nur leichten Veränderung in den meist besser kontrollierten urbanen Zentren hin zu einer merklichen Verschlechterung, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. Gewaltsame Überfälle und sexuelle Übergriffe sind selten, können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxen mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.Reiseinfos
- Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor, u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
- Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit verfügen.
- Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
- Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
- Benutzen Sie möglichst nur Hotel- oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als allein reisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxen oder Taxen mit unbekannten Fahrern.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, so dass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufiger wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.
Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Geld/Kreditkarten
Neben der Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) wird der US-Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1,-US-Dollar = 1.500,- LL zu Grunde gelegt wird. Die Zahlung mit Kreditkarten ist zwar verbreitet, die Mitnahme von US-Dollar wird dennoch empfohlen.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Libanon ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.
Visum vor der Einreise
Das Visum vor der Einreise ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen zu beantragen.
Bei der Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung im Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security“ .
Visum bei Einreise („on arrival“)
In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise am Flughafen Beirut ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Überschreitung des Visums
Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums wird die Ausreise verweigert. In diesem Fall muss bei der „General Security“ entweder eine Verlängerung des Visums oder ein eine Woche gültiges „Ausreisevisum“ (Exit Visa) beantragt werden.
Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Verhaftung bis zur Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt.
Voraufenthalte in Israel
Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel, z. B. durch im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter sowie Ein- oder Ausreisestempel Israels oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel, werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.Einreisekontrolle/ Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland
- Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel zulassen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise in den Libanon beantragen.
Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut vorlegen oder eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut, sofern diese außerdem ein gültiges Reisedokument sowie einen negativen PCR-Test (nicht älter als 96 Stunden) an der Grenzstelle vorlegen.
Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/ Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise in den Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.
Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise in den Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.
Auswärtiges Amt
Hinweise zum Corona-Virus im Libanon siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt




