Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Libanon:
Stand 25.11.2016 (Unverändert gültig seit: 25.11.2016)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Reisenden im Libanon wird zu besonderer Vorsicht und erhöhter Aufmerksamkeit geraten.
Die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise sollten aufmerksam verfolgt werden, den Anweisungen der Sicherheitskräfte im Libanon ist jederzeit Folge zu leisten. Auch im Libanon besteht weiterhin ein Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen
- in die Bezirke Tripoli, Akkar und Minieh-Dinnieh im Norden des Libanon
- in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek.
In der Nähe der syrischen Grenze, derzeit vor allem in der Gegend um Arsal, besteht für Ausländer erhöhte Entführungsgefahr.
- in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli
- in die palästinensischen Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh Mieh bei Sidon.
Dringend abgeraten wird von Reisen
- in die restliche Bekaa-Ebene einschließlich der touristischen Stätten von Baalbek;
- in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros) einschließlich des Grenzgebiets zu Israel;
-in die südlichen Vororte Beiruts (sog. Dahiye).
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Im Rahmen politischer Kundgebungen kann es zu Protesten und Straßenblockaden auch in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommen. Reisenden wird empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Aufgrund der Reisewarnungen für Syrien und für die Hafenstadt Tripoli ist der Flughafen Beirut für Individualreisende derzeit die einzige Ein- und Ausreisemöglichkeit in und aus dem Libanon. Infolge politischer Demonstrationen kann es immer wieder zu einer Totalsperrung der Flughafenstraße kommen. Nicht ortskundige Reisende sollten daher möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abgeholt werden.
Lage vor Ort
Der Syrienkonflikt wirkt sich negativ auf die Sicherheitslage in Libanon aus. Zwischen September 2013 und Februar 2014 kam es in Libanon bei einer Serie von Autobombenanschlägen, die meist gegen bestimmte konfessionelle Gruppen gerichtet waren, zu über 100 Toten. Der jüngste Anschlag am 12.11.2015 im schiitisch geprägten Beiruter Stadtteil Burj el-Barajneh zeigt, dass die libanesischen Sicherheitskräfte, die seit Februar 2014 erfolgreich größere Anschläge verhindern konnten, keine hundertprozentige Sicherheit garantieren können.
Es besteht ein Risiko, auch als Unbeteiligter Opfer solcher Gewaltakte zu werden. Auch Entführungsfälle sind vorgekommen, von denen auch Ausländer betroffen waren.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit Partnern oder Verwandten im Libanon unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber, Gesprächspartner oder Reiseunternehmen auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gleiches gilt auch für möglicherweise nicht uniformierte Kräfte. Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen jederzeit stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in die Deutschenliste der deutschen Botschaft in Beirut aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link: https://elefand.diplo.de. Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Teilreisewarnung Libanon 19.07.2026
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Alexander
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Teilreisewarnung Libanon 25.11.2016
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Teilreisewarnung Libanon 08.12.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Libanon:
Stand: 08.12.2017 (Unverändert gültig seit: 08.12.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
In Libanon kommt es wie in weiteren Ländern zu Demonstrationen und Protesten im Zusammenhang mit der Erklärung der US-amerikanischen Regierung vom 6. Dezember 2017 zum Status von Jerusalem. Gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Libanon 16.04.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Libanon:
Stand: 16.04.2018 (Unverändert gültig seit: 16.04.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 6. Mai 2018 finden im Libanon Parlamentswahlen statt. Im zeitlichen Umfeld der Wahlen sind Kundgebungen und Demonstrationen zu erwarten. Reisende sollten sich möglichst über lokale Medien informiert halten und größere Menschenansammlungen meiden.
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Teilreisewarnung Libanon 19.04.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Libanon:
Stand: 19.04.2018 (Unverändert gültig seit: 19.04.2018)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Reisenden im Libanon wird zu besonderer Vorsicht und erhöhter Aufmerksamkeit geraten.
Die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise sollten aufmerksam verfolgt werden, den Anweisungen der Sicherheitskräfte im Libanon ist jederzeit Folge zu leisten.
Im Rahmen politischer Kundgebungen kann es stets zu Protesten und Straßenblockaden auch in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommen.
Vor Reisen
- in die Bezirke Tripoli, Akkar und Minieh-Dinnieh im Norden des Libanon,
- in die nördliche Bekaa-Ebene,
- in grenznahe Gebiete zu Syrien,
- in palästinensische Flüchtlingslager und
- in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere „Dahiye“,
wird gewarnt.
Von Reisen
- in Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros) einschließlich des Grenzgebiets zu Israel und
- in die übrige Bekaa-Ebene, einschließlich der touristischen Stätten von Baalbek
wird dringend abgeraten.
Aufgrund der Reisewarnungen für Syrien und für die Hafenstadt Tripoli ist der Flughafen Beirut für Individualreisende derzeit die einzige Ein- und Ausreisemöglichkeit in und aus dem Libanon. Infolge politischer Demonstrationen kann es immer wieder zu einer Totalsperrung der Flughafenstraße kommen. Nicht ortskundige Reisende sollten daher möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abgeholt werden.
Lage vor Ort/Terrorismus
Der Syrienkonflikt wirkt sich negativ auf die Sicherheitslage im Libanon aus. Zwischen September 2013 und Februar 2014 sowie Ende 2015 kam es zu einer Serie von Autobombenanschlägen. Es besteht weiterhin ein Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden.
Auch Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen. In Palästinenserlagern sind libanesische Sicherheitskräfte nicht präsent, können daher dort keine Sicherheit gewährleisten.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit Partnern oder Verwandten im Libanon unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber, Gesprächspartner oder Reiseunternehmen auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft in Beirut aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gleiches gilt auch für möglicherweise nicht uniformierte Kräfte. Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen jederzeit stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Im gesamten Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen der Sicherheitskräfte führen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist Arabisch; Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Insbesondere alleinreisenden Frauen wird jedoch von der Benutzung von Sammeltaxen oder Taxen mit unbekanntem Fahrer abgeraten. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8,- bis 12,- Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.
Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten sollte grundsätzlich angemessene Kleidung getragen werden. Auch sollte dort nur fotografiert werden, wenn das ausdrückliche Einverständnis lokaler Behörden vorliegt.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung.
Wichtiger Hinweis für Ehepartner libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in Libanon in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Geld/Kreditkarten
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) wird der US-Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1,-$ = 1.500,- LL zu Grunde gelegt wird. Die Zahlung mit Kreditkarten ist zwar verbreitet, aber die Mitnahme von US-Dollar wird empfohlen.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
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Alexander
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Teilreisewarnung Libanon 07.02.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Libanon
Stand: 07.02.2019 (Unverändert gültig seit: 07.02.2019)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Vor Reisen
- in die Bekaa-Ebene nördlich der Stadt Baalbek sowie in die Bezirke Akkar und Tripoli (mit Ausnahme der Stadtteile Minaa und Maarad),
- in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel bis 5km Entfernung zur Grenze,
- in palästinensische Flüchtlingslager und
- in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“ (Gebiete südlich des Camille Chamoun Stadiums und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens sowie von der Küste bis zur Camile Chamoun Straße / Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Er Rouais und Laylaki, ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen)
wird gewarnt.
Von Reisen
- in die übrige Bekaa-Ebene mit Ausnahme der Gebiete zwischen Zahle und Kefraiya,
- in die Bezirke Minieh-Dinnieh und in die Stadtteile Minaa und Marrad im Bezirk Tripoli
- in Gebiete südlich des Litani mit Ausnahme der Stadt Tyros
wird dringend abgeraten.
Reisenden im Libanon wird zu besonderer Vorsicht und erhöhter Aufmerksamkeit geraten, Anweisungen der Sicherheitskräfte im Libanon ist jederzeit Folge zu leisten.
Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen. Vor der Einreise in den Libanon per See über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird gewarnt, siehe auch Reisewarnung für Syrien .
Innenpolitische Lage
Im Rahmen politischer Kundgebungen und Demonstrationen kann es jederzeit zu Protesten und Straßenblockaden auch in Beirut und auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes kommen, auch zu einer Totalsperrung der Flughafenstraße. Nicht ortskundige Reisende sollten daher möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abgeholt werden
Terrorismus/Entführungen
Im Zusammenhang mit dem Syrienkonflikt ist es im Libanon zu einer Reihe von Terroranschlägen gekommen. Weitere Anschläge konnten zwar durch Sicherheitskräfte vereitelt werden, ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen besteht jedoch fort. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden.
Auch Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen. In Palästinenserlagern sind libanesische Sicherheitskräfte nicht präsent, können daher dort keine Sicherheit gewährleisten.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gleiches gilt auch für möglicherweise nicht uniformierte Kräfte. Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Libanon 01.07.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 01.07.2019
(Unverändert gültig seit: 01.07.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
In der Nähe der Ortschaft Aley kam es am 30. Juni 2019 zu bewaffneten Auseinandersetzungen, in deren Zusammenhang auch der Fahrzeugkonvoi eines libanesischen Ministers angegriffen wurde. Die regionale Sicherheitslage ist angespannt, teilweise kommt es zu Straßenblockaden.
Reisende werden gebeten, die Region Aley / Chouf zu meiden, bis sich die Situation vor Ort beruhigt hat und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Libanon 25.07.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Libanon:
Stand: 25.07.2019 (Unverändert gültig seit: 25.07.2019)
Letzte Änderungen:
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen
- in die Bezirke Akkar, Hermel, Baalbek nördlich der Stadt Baalbek, sowie
- in die Ortschaften Britel, Hortalaa, El Nabi Chit und deren unmittelbare Umgebung sowie
- in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel,
- in palästinensische Flüchtlingslager oder in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“
wird gewarnt.
Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens sowie von der Küste bis zur Camile Chamoun Straße / Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Er Rouais und Laylaki, ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen.
Von Reisen
- in die Bezirke Rachaya, Hasbaya und Marjaayoun,
- die übrigen Gebiete im Bezirk Baalbek,
- die Stadt Tripoli sowie
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wird dringend abgeraten.
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Teilreisewarnung Libanon 30.08.2019
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Libanon:
Stand: 30.08.2019 (Unverändert gültig seit: 30.08.2019)
Letzte Änderungen:
Gesundheit (Impfschutz)
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Poliogebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) nachzuweisen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) .
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Teilreisewarnung Libanon 02.09.2019
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Im Grenzgebiet zwischen Libanon und Israel kommt es zu erhöhten Spannungen. Am 1. September 2019 führten Schusswechsel zwischen Einheiten der Hisbollah und der israelischen Armee zu Sachschäden, Personen wurden nicht verletzt. Diese Auseinandersetzungen wurden zunächst wieder eingestellt.
• Verfolgen Sie die Nachrichten aufmerksam.
• Seien Sie insbesondere für die Dauer des schiitischen Ashoura-Festes noch bis zum 10. September 2019 besonders aufmerksam.
• Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
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Teilreisewarnung Libanon 18.10.2019
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Stand: 18.10.2019 (Unverändert gültig seit: 18.10.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Nach der Ankündigung von Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen durch die Regierung kam es in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober im ganzen Libanon zu teils gewalttätigen Protesten und Straßenblockaden. Hiervon waren insbesondere auch die Zufahrtswege zum Flughafen betroffen. Eine Fortsetzung der Proteste und Blockaden ist nicht ausgeschlossen.
• Verfolgen Sie die Nachrichtenlage aufmerksam und meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Libanon 23.10.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon
Stand 23.10.2019
(Unverändert gültig seit: 23.10.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Nach der Ankündigung von Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen durch die Regierung kommt es seit dem Abend des 17. Oktober 2019 im ganzen Land zu anhaltenden Protesten, Streiks und Straßenblockaden.
Wichtige Verkehrsverbindungen sind teils nur eingeschränkt oder gar nicht befahrbar. Zeitweise war der Flughafen nicht erreichbar. Das öffentliche Leben ist überwiegend zum Erliegen gekommen, Banken, Schulen und Ämter haben weitestgehend geschlossen.
Auch wenn die Proteste bisher überwiegend friedlich verliefen, können vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und weitere Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden.
- Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Versuchen Sie nicht Straßensperren zu durchbrechen oder sich in deren Umfeld aufzuhalten.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Libanon 25.10.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Libanon:
Stand: 25.10.2019 (Unverändert gültig seit: 25.10.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Nach der Ankündigung von Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen durch die Regierung kommt es seit dem Abend des 17. Oktober 2019 im ganzen Land zu anhaltenden Protesten, Streiks und Straßenblockaden.
Wichtige Verkehrsverbindungen sind teils nur eingeschränkt oder gar nicht befahrbar. Zeitweise war der Flughafen nicht erreichbar. Das öffentliche Leben ist überwiegend zum Erliegen gekommen, Banken, Schulen und Ämter haben weitestgehend geschlossen.
Auch wenn die Proteste bisher überwiegend friedlich verliefen, ist mit einer Fortsetzung zu rechnen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und weitere Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
• Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Vermeiden Sie möglichst Reisen im Land, insbesondere von und nach Beirut.
• Versuchen Sie nicht Straßensperren zu durchbrechen oder sich in deren Umfeld aufzuhalten.
• Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Libanon 06.01.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon
Stand 06.01.2020
(Unverändert gültig seit: 06.01.2020)
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Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
Nach der Ankündigung von Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen durch die Regierung kommt es seit dem Abend des 17. Oktober 2019 im ganzen Land zu anhaltenden Protesten, Streiks und Straßenblockaden.
- Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
Wichtige Verkehrsverbindungen sind teils nur eingeschränkt oder gar nicht befahrbar. Zeitweise war der Flughafen nicht erreichbar. Das öffentliche Leben ist überwiegend zum Erliegen gekommen, Banken, Schulen und Ämter haben weitestgehend geschlossen.
Auch wenn die Proteste bisher überwiegend friedlich verliefen, ist mit einer Fortsetzung zu rechnen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und weitere Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
- Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Vermeiden Sie möglichst Reisen im Land, insbesondere von und nach Beirut.
- Versuchen Sie nicht Straßensperren zu durchbrechen oder sich in deren Umfeld aufzuhalten.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Libanon 22.01.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon
Stand 22.01.2020
(Unverändert gültig seit: 22.01.2020)
Letzte Änderungen:
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Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
Seit Oktober 2019 kommt es landesweit immer wieder zu aufflammenden Protesten, Streiks und Straßenblockaden. Die anfänglich überwiegend friedlichen Proteste werden zunehmend von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Demonstranten und Sicherheitskräften überschattet. Es kam zuletzt zu Ausschreitungen im Stadtzentrum Beiruts in der Nähe des Parlaments mit einer Vielzahl an Verletzten sowie zu Vandalismus und vereinzelten Fällen von Plünderungen. Banken, Schulen und Ämter haben derzeit, wenn auch teils eingeschränkt, geöffnet. Im Zuge der Regierungsbildung muss mit weiteren Protesten gerechnet werden.
- Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
- Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Vermeiden Sie möglichst Reisen im Land, insbesondere von und nach Beirut.
- Versuchen Sie nicht Straßensperren zu durchbrechen oder sich in deren Umfeld aufzuhalten.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Libanon 19.02.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon
Stand 19.02.2020
(Unverändert gültig seit: 19.02.2020)
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Gesundheit (Impfschutz)
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Polio- bzw. Meningokokkengebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Meningokokken ACWY nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Gruß
Birgitt




