Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Am 14. Februar 2005 fiel der ehemalige libanesische Ministerpräsident Hariri einem Bombenanschlag in Beirut zum Opfer. Bei Bombenexplosionen in Beirut wurden seitdem mehrere Menschen getötet und mehrere verletzt. Diese Ereignisse sind vor dem Hintergrund einer seit September 2004 angespannten innenpolitischen Lage zu sehen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Anschlägen kommt.
Am 20.10.2005 wurde der Bericht der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem libanesischen ex-MP Hariri vorgelegt. Am 15.12.2005 folgt ein weiterer Bericht. Erhöhte Spannungen im Libanon und in Syrien sind nicht ausgeschlossen.
Daneben besteht in Libanon auch weiterhin ein Risiko von Anschlägen gegen Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen in den Libanon höchste Vorsicht, insbesondere unter Maßgabe der nachfolgenden Hinweise, walten zu lassen.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Von Reisen nach Sidon und in die Region südlich der Linie von Tyros bis zur Grenze nach Syrien wird abgeraten. Im südlichen Abschnitt dieses Streifens hat die libanesische Regierung noch nicht die volle Staatsgewalt übernommen. Außerdem besteht Gefahr durch Landminen. Entlang der Südgrenze im Gebiet der sogenannten Shebaa-Farmen kommt es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Hezbollah und israelischen Armeeeinheiten.
Generell abgeraten wird von Reisen in Gebiete nördlich von Baalbek (Region Hermel) sowie in die im Westen angrenzende Akkar-Region. Die Orte Majdel-Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel in der Bekaa-Ebene sollten gemieden werden. Bei Besuchen der nördlichen Hafenstadt Tripoli sollte eine Bekleidung gewählt werden, die islamischen Vorstellungen entspricht.
Palästinensische Flüchtlingslager sollten unbedingt gemieden werden. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind dort nicht präsent und können die Sicherheit in den Lagern nicht gewährleisten.
Weiterhin finden in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen statt. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente in Originalform mit sich führen.
Alle Reisen (Touristen-, Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten weiterhin sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Hinweis für Reisende, die den Grenzübergang Masnaa von oder nach Syrien (Straße Beirut-Damaskus) benutzen: Nach mehrfachen schweren Auffahrunfällen an der libanesischen Grenzkontrollstation wird dringend empfohlen, dort –etwa während laufender Formalitäten- keinesfalls in parkenden Fahrzeugen zu warten. Notwendige Wartezeiten sollten innerhalb des Abfertigungsgebäudes oder abseits der Fahrspur verbracht, Masnaa im übrigen zügig verlassen werden.
Teilreisewarnung Libanon 02.12.2005 - 10.07.2013
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Alexander
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Teilreisewarnung Libanon 02.12.2005 - 10.07.2013
Stand: 02.12.2005 Unverändert gültig seit: 02.12.2005
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Sicherheitshinweis Libanon 19.12.2005
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 19.12.2005 Unverändert gültig seit: 19.12.2005
Am 14. Februar 2005 fiel der ehemalige libanesische Ministerpräsident Hariri einem Bombenanschlag in Beirut zum Opfer. Bei Bombenexplosionen in Beirut wurden seitdem mehrere Menschen getötet und mehrere verletzt. Diese Ereignisse sind vor dem Hintergrund einer seit September 2004 angespannten innenpolitischen Lage zu sehen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Anschlägen kommt.
Am 20.10.2005 und am 13.12.2005 wurden Berichte der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem libanesischen ex-MP Hariri vorgelegt. Erhöhte Spannungen im Libanon und in Syrien sind nicht ausgeschlossen.
Daneben besteht in Libanon auch weiterhin ein Risiko von Anschlägen gegen Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen in den Libanon höchste Vorsicht, insbesondere unter Maßgabe der nachfolgenden Hinweise, walten zu lassen.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Von Reisen nach Sidon und in die Region südlich der Linie von Tyros bis zur Grenze nach Syrien wird abgeraten. Im südlichen Abschnitt dieses Streifens hat die libanesische Regierung noch nicht die volle Staatsgewalt übernommen. Außerdem besteht Gefahr durch Landminen. Entlang der Südgrenze im Gebiet der sogenannten Shebaa-Farmen kommt es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Hezbollah und israelischen Armeeeinheiten.
Generell abgeraten wird von Reisen in Gebiete nördlich von Baalbek (Region Hermel) sowie in die im Westen angrenzende Akkar-Region. Die Orte Majdel-Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel in der Bekaa-Ebene sollten gemieden werden. Bei Besuchen der nördlichen Hafenstadt Tripoli sollte eine Bekleidung gewählt werden, die islamischen Vorstellungen entspricht.
Palästinensische Flüchtlingslager sollten unbedingt gemieden werden. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind dort nicht präsent und können die Sicherheit in den Lagern nicht gewährleisten.
Weiterhin finden in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen statt. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente in Originalform mit sich führen.
Alle Reisen (Touristen-, Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten weiterhin sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Hinweis für Reisende, die den Grenzübergang Masnaa von oder nach Syrien (Straße Beirut-Damaskus) benutzen: Nach mehrfachen schweren Auffahrunfällen an der libanesischen Grenzkontrollstation wird dringend empfohlen, dort –etwa während laufender Formalitäten- keinesfalls in parkenden Fahrzeugen zu warten. Notwendige Wartezeiten sollten innerhalb des Abfertigungsgebäudes oder abseits der Fahrspur verbracht, Masnaa im übrigen zügig verlassen werden.
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Sicherheitshinweis Libanon 05.02.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 05.02.2006 Unverändert gültig seit: 05.02.2006
Aktueller Hinweis:
Auch im Libanon ist es zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen. Weitere Proteste sind nicht auszuschliessen. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Am 14. Februar 2005 fiel der ehemalige libanesische Ministerpräsident Hariri einem Bombenanschlag in Beirut zum Opfer. Bei Bombenexplosionen in Beirut wurden seitdem mehrere Menschen getötet und mehrere verletzt. Diese Ereignisse sind vor dem Hintergrund einer seit September 2004 angespannten innenpolitischen Lage zu sehen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Anschlägen kommt.
Am 20.10.2005 und am 13.12.2005 wurden Berichte der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem libanesischen ex-MP Hariri vorgelegt. Erhöhte Spannungen im Libanon und in Syrien sind nicht ausgeschlossen.
Daneben besteht in Libanon auch weiterhin ein Risiko von Anschlägen gegen Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen in den Libanon höchste Vorsicht, insbesondere unter Maßgabe der nachfolgenden Hinweise, walten zu lassen.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Von Reisen nach Sidon und in die Region südlich der Linie von Tyros bis zur Grenze nach Syrien wird abgeraten. Im südlichen Abschnitt dieses Streifens hat die libanesische Regierung noch nicht die volle Staatsgewalt übernommen. Außerdem besteht Gefahr durch Landminen. Entlang der Südgrenze im Gebiet der sogenannten Shebaa-Farmen kommt es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Hezbollah und israelischen Armeeeinheiten.
Generell abgeraten wird von Reisen in Gebiete nördlich von Baalbek (Region Hermel) sowie in die im Westen angrenzende Akkar-Region. Die Orte Majdel-Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel in der Bekaa-Ebene sollten gemieden werden. Bei Besuchen der nördlichen Hafenstadt Tripoli sollte eine Bekleidung gewählt werden, die islamischen Vorstellungen entspricht.
Palästinensische Flüchtlingslager sollten unbedingt gemieden werden. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind dort nicht präsent und können die Sicherheit in den Lagern nicht gewährleisten.
Weiterhin finden in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen statt. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente in Originalform mit sich führen.
Alle Reisen (Touristen-, Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten weiterhin sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Hinweis für Reisende, die den Grenzübergang Masnaa von oder nach Syrien (Straße Beirut-Damaskus) benutzen: Nach mehrfachen schweren Auffahrunfällen an der libanesischen Grenzkontrollstation wird dringend empfohlen, dort –etwa während laufender Formalitäten- keinesfalls in parkenden Fahrzeugen zu warten. Notwendige Wartezeiten sollten innerhalb des Abfertigungsgebäudes oder abseits der Fahrspur verbracht, Masnaa im übrigen zügig verlassen werden.
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Sicherheitshinweis Libanon 12.04.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 12.04.2006 Unverändert gültig seit: 12.04.2006
Am 14. Februar 2005 fiel der ehemalige libanesische Ministerpräsident Hariri einem Bombenanschlag in Beirut zum Opfer. Bei Bombenexplosionen in Beirut wurden seitdem mehrere Menschen getötet und mehrere verletzt. Diese Ereignisse sind vor dem Hintergrund einer seit September 2004 angespannten innenpolitischen Lage zu sehen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Anschlägen kommt.
Am 20.10.2005 und am 13.12.2005 wurden Berichte der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem libanesischen ex-MP Hariri vorgelegt. Erhöhte Spannungen im Libanon und in Syrien sind nicht ausgeschlossen.
Auch im Libanon ist es im Februar 2006 zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen. Seitdem blieb die Lage ruhig. Generelle Wachsamkeit bleibt aber angeraten.
Daneben besteht in Libanon auch weiterhin ein Risiko von Anschlägen gegen Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen in den Libanon höchste Vorsicht, insbesondere unter Maßgabe der nachfolgenden Hinweise, walten zu lassen.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Von Reisen nach Sidon und in die Region südlich der Linie von Tyros bis zur Grenze nach Syrien wird abgeraten. Im südlichen Abschnitt dieses Streifens hat die libanesische Regierung noch nicht die volle Staatsgewalt übernommen. Außerdem besteht Gefahr durch Landminen. Entlang der Südgrenze im Gebiet der sogenannten Shebaa-Farmen kommt es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Hezbollah und israelischen Armeeeinheiten.
Generell abgeraten wird von Reisen in Gebiete nördlich von Baalbek (Region Hermel) sowie in die im Westen angrenzende Akkar-Region. Die Orte Majdel-Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel in der Bekaa-Ebene sollten gemieden werden. Bei Besuchen der nördlichen Hafenstadt Tripoli sollte eine Bekleidung gewählt werden, die islamischen Vorstellungen entspricht.
Palästinensische Flüchtlingslager sollten unbedingt gemieden werden. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind dort nicht präsent und können die Sicherheit in den Lagern nicht gewährleisten.
Weiterhin finden in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen statt. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente in Originalform mit sich führen.
Alle Reisen (Touristen-, Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten weiterhin sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Hinweis für Reisende, die den Grenzübergang Masnaa von oder nach Syrien (Straße Beirut-Damaskus) benutzen: Nach mehrfachen schweren Auffahrunfällen an der libanesischen Grenzkontrollstation wird dringend empfohlen, dort –etwa während laufender Formalitäten- keinesfalls in parkenden Fahrzeugen zu warten. Notwendige Wartezeiten sollten innerhalb des Abfertigungsgebäudes oder abseits der Fahrspur verbracht, Masnaa im übrigen zügig verlassen werden.
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Sicherheitshinweis Libanon
Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 14.07.2006 (Unverändert gültig seit: 14.07.2006)
Aktueller Hinweis
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Libanon wird dringend abgeraten. Von Reisen in die Region südlich der Linie von Sidon bis zur Grenze nach Syrien wird angesichts der jüngsten Eskalation gewarnt.
- Die Lage im Libanon ist nach wie vor unübersichtlich. Die europäischen Botschaften in Beirut stehen untereinander in engem Kontakt und koordinieren ihre Maßnahmen. Derzeit wird noch nicht an Evakuierungen gedacht.
- Im Laufe der vergangenen Nacht wurden ein Elektrizitätswerk 25 km südlich von Beirut, der Flughafen, die Straße nach Damaskus und verschiedene Hisbollah-Stützpunkte bombardiert. Von den Bombardierungen ist vor allem der Süden Beiruts betroffen.
- Der internationale Flughafen der Hauptstadt Beirut ist geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs gerechnet werden kann.
- Darüber hinaus gibt es eine Seeblockade, wodurch auch der Schiffsweg keine Alternative darstellt.
- Die Autobahn von Beirut nach Damaskus ist nach nächtlichen Angriffen gesperrt. Das Auswärtige Amt empfiehlt momentan wegen des damit verbundenen Risikos nicht die Ausreise nach Syrien.
- Deutschen Staatsbürgern, die sich zur Zeit im Libanon aufhalten, wird empfohlen, möglichst am derzeitigen Aufenthaltsort zu verbleiben und Reisen zu vermeiden. Aufenthaltsorte in unmittelbarer Umgebung von wichtigen Infrastrukturobjekten wie Flughäfen, Kraftwerken, Verkehrsknotenpunkten und Hisbollah-Stützpunkten sollten möglichst gemieden werden. Deutsche, die sich in schiitischen Stadtvierteln Süd-Beiruts aufhalten, sollten prüfen, ob Sie (auf eigene Mittel) bei Verwandten, Bekannten, Freunden oder in Hotels in sicheren Wohngebieten Zuflucht suchen können. Es wird dringend abgeraten, sich auf puren Verdacht hin in Richtung Seehäfen, Flughäfen oder Grenzübergängen zu begeben.
Am 14. Februar 2005 fiel der ehemalige libanesische Ministerpräsident Hariri einem Bombenanschlag in Beirut zum Opfer. Bei Bombenexplosionen in Beirut wurden seitdem mehrere Menschen getötet und mehrere verletzt. Diese Ereignisse sind vor dem Hintergrund einer seit September 2004 angespannten innenpolitischen Lage zu sehen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Anschlägen kommt.
Am 20.10.2005, 13.12.2005, 14.03.2006 sowie am 10.06.2006 wurden Berichte der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem libanesischen ex-MP Hariri vorgelegt. Erhöhte Spannungen im Libanon und in Syrien sind nicht ausgeschlossen.
Auch im Libanon ist es im Februar 2006 zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen. Seitdem blieb die Lage ruhig. Generelle Wachsamkeit bleibt aber angeraten.
Daneben besteht in Libanon auch weiterhin ein Risiko von Anschlägen gegen Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen in den Libanon höchste Vorsicht, insbesondere unter Maßgabe der nachfolgenden Hinweise, walten zu lassen.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Generell abgeraten wird von Reisen in Gebiete nördlich von Baalbek (Region Hermel) sowie in die im Westen angrenzende Akkar-Region. Die Orte Majdel-Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel in der Bekaa-Ebene sollten gemieden werden. Bei Besuchen der nördlichen Hafenstadt Tripoli sollte eine Bekleidung gewählt werden, die islamischen Vorstellungen entspricht.
Palästinensische Flüchtlingslager sollten unbedingt gemieden werden. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind dort nicht präsent und können die Sicherheit in den Lagern nicht gewährleisten.
Weiterhin finden in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen statt. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente in Originalform mit sich führen.
Alle Reisen (Touristen-, Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten weiterhin sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Hinweis für Reisende, die den Grenzübergang Masnaa von oder nach Syrien (Straße Beirut-Damaskus) benutzen: Nach mehrfachen schweren Auffahrunfällen an der libanesischen Grenzkontrollstation wird dringend empfohlen, dort -etwa während laufender Formalitäten- keinesfalls in parkenden Fahrzeugen zu warten. Notwendige Wartezeiten sollten innerhalb des Abfertigungsgebäudes oder abseits der Fahrspur verbracht, Masnaa im übrigen zügig verlassen werden.
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Alexander
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Reisewarnung Libanon 15.07.2006
Aufgrund der Eskalationen im Libanon spricht das Auswärtige Amt für den Libanon nun eine Reisewarnung aus!!!
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 15.07.2006 (Unverändert gültig seit: 15.07.2006)
Aktueller Hinweis
Vor Reisen in den Libanon wird angesichts der jüngsten Eskalation gewarnt.
- Die Lage im Libanon ist nach wie vor unübersichtlich. Die europäischen Botschaften in Beirut stehen untereinander in engem Kontakt und koordinieren ihre Maßnahmen.
- Bisher wurden ein Elektrizitätswerk 25 km südlich von Beirut, der Flughafen, die Straße nach Damaskus und verschiedene Hisbollah-Stützpunkte bombardiert. Von den Bombardierungen sind vor allem der Süden des Landes und die südlichen Vororte Beiruts betroffen.
- Der internationale Flughafen der Hauptstadt Beirut ist geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs gerechnet werden kann.
- Darüber hinaus gibt es eine Seeblockade, wodurch auch der Schiffsweg keine Alternative darstellt.
- Die Autobahn von Beirut nach Damaskus ist nach nächtlichen Angriffen gesperrt. Derzeit scheint die Ausreise nach Syrien auf dem Landweg über folgende Routen (noch) möglich:
Küstenstraße nach Norden über Tripoli und die Grenzübergänge El Aarida bzw. El Aaboudiya
Bergstrecke Beirut – Bikfaya-Zhale-Chtoura zum Grenzübergang Masnaa.
- Deutschen Staatsbürgern, die sich zur Zeit im Libanon aufhalten und die ausreisen möchten, wird anheimgestellt, die o.a. Routen zu benutzen. An den Grenzübergängen muß mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Benutzung der o.a. Routen erfolgt angesichts der Situation allerdings unter Risiko; es wird daher weiter dringend empfohlen, die Nachrichten in den Medien sorgfältig zu verfolgen.
Aufenthaltsorte in unmittelbarer Umgebung von wichtigen Infrastrukturobjekten wie Flughäfen, Kraftwerken, Verkehrsknotenpunkten und Hisbollah-Stützpunkten sollten möglichst gemieden werden. Deutsche, die sich in schiitischen Stadtvierteln Süd-Beiruts aufhalten, sollten prüfen, ob Sie (auf eigene Mittel) bei Verwandten, Bekannten, Freunden oder in Hotels in sicheren Wohngebieten Zuflucht suchen können.
Weitere Hinweise
Am 14. Februar 2005 fiel der ehemalige libanesische Ministerpräsident Hariri einem Bombenanschlag in Beirut zum Opfer. Bei Bombenexplosionen in Beirut wurden seitdem mehrere Menschen getötet und mehrere verletzt. Diese Ereignisse sind vor dem Hintergrund einer seit September 2004 angespannten innenpolitischen Lage zu sehen. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Anschlägen kommt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt daher höchste Vorsicht walten zu lassen, insbesondere unter Maßgabe der nachfolgenden Hinweise.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Palästinensische Flüchtlingslager sollten unbedingt gemieden werden. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind dort nicht präsent und können die Sicherheit in den Lagern nicht gewährleisten.
Weiterhin finden in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen statt. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente in Originalform mit sich führen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Manfred Franz
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- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Teilreisewarnung Libanon 02.12.2005 - 10.07.2013
Hierzu eine Liste der wichtigsten Botschaften im Libanon:
Australia
Ras Beirut
Tel: 961.1.374701/2
Fax: 961.1.374709
Austria
Tabaris
Tel: 961.1.217360 - 961.1.217712
Fax: 961.1.217772
Belgium
Baabda
Tel: 961.5.920551 - 961.1.468487
Fax: 961.5.923987
Czech Republic
Baabda
Tel: 961.5.468763 - 961.5.920501
Fax: 961.5.922120
Denmark
Ain Mreysseh
Tel: 961.1.364264 - 961.1.372580
Fax: 961.1.372970
France
Museum - Consulate
Tel: 961.1.616578/80
Fax: 961.1.616585
Germany
Rabieh - Mtayleb
Tel: 961.4.914444
Fax: 961.4.914450
Great Britain
Jal El Dib
Tel: 961.4.715900 to 903
Fax: 961.4.715904
Greece
Naccache
Tel: 961.4.521700 - 961.1.418772
Fax: 961.4.418772
Hungary
Fanar
Tel: 961.1.898857 - 961.1.898840
Fax: 961.1.873391
ITALY
Parliament Square
Tel: 961.1.985200 - 961.1.985300
Fax: 961.1.985303/305
JAPAN
Baabda
Tel: 961.5.922001/2/4
Fax: 961.5.922003
JORDAN
Baabda
Tel: 961.5.922500/1
Fax: 961.5.922502
NETHERLANDS
Tabaris
Tel: 961.1.204663
Fax: 961.1.204664
POLAND
Baabda
Tel: 961.5.924881 - 961.5.468152
Fax: 961.5.924882/3
RUSSIA
Mazraa
Tel: 961.1.300041/2
Fax: 961.1.303837
SPAIN
Hadeth
Tel: 961.5.464120/1
Fax: 961.5.464030
SWEDEN
Tabaris
Tel: 961.1.339505
Fax: 961.1.339394
SWITZERLAND
Tabaris
Tel: 961.1.324129 - 961.1.324131
Fax: 961.1.324167
Hazmieh - Mar Takla
Tel: 961.5.457431 - 961.5.950436
Fax: 961.5.950434
TURKEY
Rabieh
Tel: 961.4.520929 - 961.4.412080
Fax: 961.4.407557
U.S.A
Aoukar
Tel: 961.4.543600
Fax: 961.4.545136
VATICAN
Harissa
Tel: 961.9.903102/3
Fax: 961.9.903763
Australia
Ras Beirut
Tel: 961.1.374701/2
Fax: 961.1.374709
Austria
Tabaris
Tel: 961.1.217360 - 961.1.217712
Fax: 961.1.217772
Belgium
Baabda
Tel: 961.5.920551 - 961.1.468487
Fax: 961.5.923987
Czech Republic
Baabda
Tel: 961.5.468763 - 961.5.920501
Fax: 961.5.922120
Denmark
Ain Mreysseh
Tel: 961.1.364264 - 961.1.372580
Fax: 961.1.372970
France
Museum - Consulate
Tel: 961.1.616578/80
Fax: 961.1.616585
Germany
Rabieh - Mtayleb
Tel: 961.4.914444
Fax: 961.4.914450
Great Britain
Jal El Dib
Tel: 961.4.715900 to 903
Fax: 961.4.715904
Greece
Naccache
Tel: 961.4.521700 - 961.1.418772
Fax: 961.4.418772
Hungary
Fanar
Tel: 961.1.898857 - 961.1.898840
Fax: 961.1.873391
ITALY
Parliament Square
Tel: 961.1.985200 - 961.1.985300
Fax: 961.1.985303/305
JAPAN
Baabda
Tel: 961.5.922001/2/4
Fax: 961.5.922003
JORDAN
Baabda
Tel: 961.5.922500/1
Fax: 961.5.922502
NETHERLANDS
Tabaris
Tel: 961.1.204663
Fax: 961.1.204664
POLAND
Baabda
Tel: 961.5.924881 - 961.5.468152
Fax: 961.5.924882/3
RUSSIA
Mazraa
Tel: 961.1.300041/2
Fax: 961.1.303837
SPAIN
Hadeth
Tel: 961.5.464120/1
Fax: 961.5.464030
SWEDEN
Tabaris
Tel: 961.1.339505
Fax: 961.1.339394
SWITZERLAND
Tabaris
Tel: 961.1.324129 - 961.1.324131
Fax: 961.1.324167
Hazmieh - Mar Takla
Tel: 961.5.457431 - 961.5.950436
Fax: 961.5.950434
TURKEY
Rabieh
Tel: 961.4.520929 - 961.4.412080
Fax: 961.4.407557
U.S.A
Aoukar
Tel: 961.4.543600
Fax: 961.4.545136
VATICAN
Harissa
Tel: 961.9.903102/3
Fax: 961.9.903763
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Reisewarnung Libanon Update 19.07.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 19.07.2006 (Unverändert gültig seit: 18.07.2006)
Vor Reisen in den Libanon wird angesichts der jüngsten Eskalation gewarnt.
Aktueller Hinweis:
Ausreisemöglichkeit am Mittwoch, 19.07.2006 ab 7:00 Uhr Ortszeit von Beirut aus. Sammelpunkt ist das Konferenzzentrum BIEL. Die Deutsche Botschaft Beirut bietet ausreisewilligen deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit, in einem Buskonvoi den Libanon in Richtung Syrien zu verlassen. Der Konvoi wird über die Nordroute nach Tripoli fahren, von dort weiter nach Syrien. In Syrien werden von der Bundesregierung gecharterte Flugzeuge sowie ein Flugzeug der Bundeswehr für die Weiterreise nach Deutschland bereitgestellt. Der Treffpunkt am Sammelpunkt des Konvois wird zwischen 7:00 Uhr und 10:00 Uhr Ortszeit am Konferenzzentrum Biel im Beirut Central District (SOLIDERE) sein. Eine vorherige Anreise dorthin ist nicht erforderlich und wird ausdrücklich nicht empfohlen. Näheres finden Sie auf der Homepage der Botschaft Beirut unter www.beirut.diplo.de
Die Lage im Libanon ist nach wie vor unübersichtlich. Bisher wurden Infrastrukturobjekte, wie z.B. der Flughafen, die Häfen in Beirut und Jounieh, zahlreiche Straßenverbindungen sowie die Straße nach Damaskus und verschiedene Einrichtungen und Stützpunkte der Hisbollah bombardiert. Von den Bombardierungen sind vor allem der Süden des Landes, schiitische Gebiete in der Bekaa-Ebene und die südlichen Vororte Beiruts betroffen. Die Bombadierungen haben bis jetzt ca. 100 Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert. Der internationale Flughafen der Hauptstadt Beirut ist geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs gerechnet werden kann. Darüber hinaus gibt es eine Seeblockade. Die Autobahn von Beirut nach Damaskus ist nach Luftangriffen gesperrt.
Die europäischen Botschaften in Beirut stehen untereinander in engem und permanentem Kontakt und koordinieren ihre Maßnahmen mit dem Ziel, weitere Ausreisekapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Deutschen Staatsbürgern wird ferner empfohlen, wegen Ausreisemöglichkeiten engen Kontakt zur deutschen Botschaft zu halten und gegebenenfalls kurzfristig abreisebereit zu sein. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft, die regelmäßig aktualisiert wird: www.beirut.diplo.de
Botschaft Beirut: Tel. (00961 4) 91 44 44, Fax (00961 4) 91 44 50
Derzeit ist die Ausreise nach Syrien auf dem Landweg über die Küstenstraße nach Norden über Tripoli und die Grenzübergänge El Aarida bzw. El Aaboudiya noch möglich und wird von israelischer Seite auch empfohlen. Die Fahrt zum Grenzübergang Masnaa an der Bergstrecke Beirut – Bikfaya-Zhale-Chtoura war bis zum 16.07. möglich. Die Strecke ist auf libanesischer Seite zur Zeit nicht mehr befahrbar.
Deutschen Staatsbürgern, die sich zur Zeit im Libanon aufhalten und die ausreisen möchten, wird anheimgestellt, die o.a. Route zu benutzen. An den Grenzübergängen muß mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Benutzung der o.a. Route erfolgt angesichts der Situation allerdings unter Risiko; es wird daher weiter dringend empfohlen, die Nachrichten in den Medien sorgfältig zu verfolgen.
Ausreisende aus Syrien nach Norden können den syrisch-türkischen Grenzübergang Kassab - Yaladagi (türk.), Provinz Hataij, benutzen. Der Weg von El Aarida (Grenzort zu Libanon) bis nach Kassab beträgt rd. 150 km über Landstrassen (Zeitbedarf ca. 4-5 h). Nächster grösserer Flughafen ist dann Adana/Türkei.
Das syrische Innenministerium empfiehlt wegen der größeren Kapazität allerdings den syrisch-türkischen Grenzübergang: Bab el Hawa / Reyhanli, westlich von Aleppo und hat diese Grenzstelle auch angewiesen, allen EU-Bürgern Erleichterungen zu gewähren.
Reisebewegungen aus dem Süden des Libanon in Richtung Beirut haben eingesetzt. Israel hat zugesagt, Reisende auf dem Weg nach Norden nicht zu behindern.
Aufenthaltsorte in unmittelbarer Umgebung von wichtigen Infrastrukturobjekten wie Flughäfen, Kraftwerken, Verkehrsknotenpunkten und Hisbollah-Stützpunkten sollten möglichst gemieden werden. Deutsche, die sich in schiitischen Stadtvierteln Süd-Beiruts aufhalten, sollten prüfen, ob Sie (auf eigene Mittel) bei Verwandten, Bekannten, Freunden oder in Hotels in sichereren Wohngebieten Zuflucht suchen können.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reisewarnung Südlibanon 25.08.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 25.08.2006 (Unverändert gültig seit: 25.08.2006)
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Nicht dringend notwendige Reisen in den Libanon sollten unterlassen werden. Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Süden wird aufgrund der anhaltenden unübersichtlichen Lage gewarnt.
Im Einzelnen:
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach fünfwöchigen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon Waffenruhe. Ob diese langfristig Bestand haben wird, ist noch nicht absehbar. Eine Wiederaufnahme der Kampfhandlungen kann deswegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Bei Reisen in den Libanon ist erhöhte Aufmerksamkeit dringend angeraten.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Deutschen Staatsbürgern wird empfohlen, möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird.
Botschaft Beirut: Tel. (00961 4) 91 44 44, Fax (00961 4) 91 44 50
Die Lage im Libanon ist nach wie vor angespannt. Trotz des Waffenstillstandes kann ein Wiederaufflammen der Kämpfe nicht ausgeschlossen werden. Die isr. Armee hat darüber hinaus wiederholt Kommandounternehmen auf libanesischem Gebiet durchgeführt, bei denen es zu Toten und Verletzten gekommen ist. Die Gebiete südlich von Saida und vor allem südlich des Litani-Flusses waren vom Krieg und Zerstörungen der Infrastruktur besonders betroffen. Dort ist die Lage weiterhin unübersichtlich und der Waffenstillstand besonders fragil. Darüber hinaus gibt es Gefahren durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen. Vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani, vor Reisen in die südliche Bekaa und in das Grenzgebiet zu Israel wird deshalb ausdrücklich gewarnt.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen wurden Infrastrukturobjekte, wie z.B. der Flughafen, die Häfen in Beirut und Jounieh, zahlreiche Straßenverbindungen sowie die Straße nach Damaskus und verschiedene Einrichtungen und Stützpunkte der Hisbollah bombardiert. Von den Bombardierungen waren vor allem der Süden des Landes, schiitische Gebiete in der Bekaa-Ebene und die südlichen Vororte Beiruts betroffen.. In den von den Bombardierungen besonders betroffenen Landesteilen ist weiterhin mit erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Vor dem Besuch der schiitischen Vororte Beiruts wird wegen der Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) abgeraten.
Der internationale Flughafen der Hauptstadt Beirut ist bisher nur teilweise wieder geöffnet. Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit der völligen Normalisierung des Flugverkehrs gerechnet werden kann. Darüber hinaus gibt es eine Seeblockade. Die Landgrenzen nach Syrien sind alle geöffnet, die Straßen dorthin passierbar.
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Alexander
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Reisewarnung Libanon 11.09.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 11.09.2006 (Unverändert gültig seit: 11.09.2006)
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin angespannt. Vor Reisen in den Libanon sollten kurzfristig Informationen zur aktuellen Sicherheitslage eingeholt werden. Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani wird aufgrund der anhaltenden unübersichtlichen Lage und der im Gang befindlichen Truppendislozierung gewarnt.
Im Einzelnen:
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach fünfwöchigen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon Waffenruhe. Eine Wiederaufnahme der Kampfhandlungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Bei Reisen in den Libanon ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit dringend angeraten.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Deutschen Staatsbürgern wird empfohlen, möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird.
Botschaft Beirut: Tel. (00961 4) 91 44 44, Fax (00961 4) 91 44 50
Trotz des Waffenstillstandes kann ein Wiederaufflammen der Kämpfe nicht endgültig ausgeschlossen werden. Die Gebiete südlich des Litani-Flusses sind vom Krieg und Zerstörungen der Infrastruktur besonders betroffen. Besonders in grenznahen Gebieten ist die Lage weiterhin unübersichtlich und der Waffenstillstand fragil. Darüber hinaus besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen.
Vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani, vor Reisen in die südliche Bekaa und in das Grenzgebiet zu Israel wird deshalb gewarnt.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen wurden Infrastrukturobjekte, wie z.B. der Flughafen Beirut, die Häfen in Beirut und Jounieh, zahlreiche Straßenverbindungen sowie die Straße nach Damaskus und verschiedene Einrichtungen und Stützpunkte der Hisbollah bombardiert. Von den Bombardierungen waren vor allem der Süden des Landes, schiitische Gebiete in der Bekaa-Ebene und die südlichen Vororte Beiruts betroffen. In den von den Bombardierungen besonders betroffenen Landesteilen ist trotz in Gang gekommener Wiederaufbauarbeiten weiterhin mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen.
Vor dem Besuch der schiitischen Vororte Beiruts wird wegen der Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Der internationale Flughafen der Hauptstadt Beirut ist seit 7. September 2006 wieder geöffnet, der Flugverkehr hat sich weitgehend normalisiert. Am 8. September ist die Seeblockade ebenfalls aufgehoben worden. Die Grenzübergänge nach Syrien sind alle geöffnet, die Straßen dorthin wieder passierbar.
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Reise/Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Südlibanon
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 29.11.2006 (Unverändert gültig seit: 29.11.2006)
1. Aktuelle Hinweise
Für dieses Land bestehen derzeit keine aktuellen Hinweise.
2. Sicherheitshinweise / Reisewarnung für den Südlibanon
Die Sicherheitslage im Libanon ist zunehmend angespannt. Die Ermordung des Industrieministers Gemayel am 21.11. 06, zunehmende Auseinandersetzungen zwischen militanten politischen Gruppierungen und angekündigte Massendemonstrationen erhöhen die politische Instabilität und die Sicherheitsgefährdung im Land. Vor Reisen in den Libanon, die nicht aus persönlichen oder beruflichen Gründen unabweisbar sind, wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend abgeraten. Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Darüber hinaus wird vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani, in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel aufgrund der dort anhaltend unübersichtlichen Lage gewarnt.
Im Einzelnen:
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach fünfwöchigen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon Waffenruhe. Ein Aufflammen von Unruhen im Süden des Landes kann derzeit aber nicht ausgeschlossen werden. Die Sicherheitslage wird durch die Regierungskrise seit Anfang November, die Ermordung des Industrieministers Pierre Gemayel am 21.11.2006 und seither zunehmende Auseinandersetzungen zwischen militanten Flügeln der libanesischen politischen Gruppierungen zunehmend belastet. Bei Reisen in den Libanon ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit dringend angeraten.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Deutschen Staatsbürgern wird empfohlen, möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird. Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar.
Trotz des Waffenstillstandes kann ein Wiederaufflammen der Kämpfe nicht endgültig ausgeschlossen werden. Die Gebiete südlich des Litani-Flusses sind vom Krieg und Zerstörungen der Infrastruktur besonders betroffen. Besonders in grenznahen Gebieten ist die Lage weiterhin unübersichtlich und der Waffenstillstand fragil. Darüber hinaus besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen. Vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani, in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel wird deshalb gewarnt.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen wurden Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. der Flughafen Beirut, die Häfen in Beirut und Jounieh, zahlreiche Straßenverbindungen sowie die Straße nach Damaskus und verschiedene Einrichtungen und Stützpunkte der Hisbollah bombardiert. Von den Bombardierungen waren vor allem der Süden des Landes, schiitische Gebiete in der Bekaa-Ebene und die südlichen Vororte Beiruts betroffen. In den von den Bombardierungen besonders betroffenen Landesteilen ist trotz in Gang gekommener Wiederaufbauarbeiten weiterhin mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Vor dem Besuch der schiitischen Vororte Beiruts wird wegen der Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Der internationale Flughafen der Hauptstadt Beirut ist seit 07.09.2006 wieder geöffnet, der Flugverkehr hat sich normalisiert. Die Grenzübergänge nach Syrien sind alle geöffnet, die Straßen dorthin passierbar.
3. Reisehinweise
Allgemeine Informationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Reisen im Land sind – unter Beachtung der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes – möglich. Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von zahlreichen Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Die Kulturdenkmäler in Baalbeck, Tyros, Anjar, Tripoli können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc. ) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Parallel zur Landeswährung „Libanesisches Pfund“ werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1500 LL zu Grunde gelegt wird.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der Reisepass oder Kinderausweis wird als Reisedokument anerkannt und mit einem Transitvisum für 48 Stunden (gebührenfrei) oder für 15 Tage bzw. drei Monate, einfache oder mehrfache Einreise, versehen. Zur Zeit gelten folgende Tarife: für bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000 LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze kostet das Visa bis zu einer Aufenthaltsdauer von 15 Tagen 25.000 LL und bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen 50.000 LL. Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten und mehreren Einreisen kosten 100.000 LL. (Kurs 1 $ = ca. 1500 LL).Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument (Reisepass oder Kinderausweis) einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen. Kinderausweise werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass visumsausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr von dem Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden.Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke/Samples. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von Fremdwährungen ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten könnenbei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewußt sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
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Reisewarnung Libanon 23.01.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Libanon: Reisewarnung für den Südlibanon
Stand 23.01.2007 (Unverändert gültig seit: 23.01.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Reisewarnung für den Südlibanon
Die Sicherheitslage im Libanon ist zunehmend angespannt. Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an. Dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern. So kam es z.B. im Rahmen eines von der Opposition ausgerufenen Generalstreiks am 23.1.2007 zu Straßenblockaden und vereinzelt auch gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der verschiedenen Lager. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Libanon wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend abgeraten. Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und gebeten, sich aus örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen eng informiert zu halten. Darüber hinaus wird vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani, in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel aufgrund der dort anhaltend unübersichtlichen Lage gewarnt.
Ergänzend:
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach fünfwöchigen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon Waffenruhe. Seit November 2006 nehmen die Auseinandersetzungen zwischen libanesischen politischen Gruppierungen zu. Bei Reisen in den Libanon ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit dringend angeraten.
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Deutschen Staatsbürgern wird empfohlen, möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird. Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar.
Die Gebiete südlich des Litani-Flusses sind vom Krieg und Zerstörungen der Infrastruktur besonders betroffen. Besonders in grenznahen Gebieten ist die Lage weiterhin unübersichtlich und der Waffenstillstand fragil. Darüber hinaus besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen. Vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani, in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel wird deshalb gewarnt.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen wurden Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. der Flughafen Beirut, die Häfen in Beirut und Jounieh, zahlreiche Straßenverbindungen sowie die Straße nach Damaskus und verschiedene Einrichtungen und Stützpunkte der Hisbollah bombardiert. Von den Bombardierungen waren vor allem der Süden des Landes, schiitische Gebiete in der Bekaa-Ebene und die südlichen Vororte Beiruts betroffen. In den von den Bombardierungen besonders betroffenen Landesteilen ist trotz in Gang gekommener Wiederaufbauarbeiten weiterhin mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Vor dem Besuch der schiitischen Vororte Beiruts wird wegen der Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Der internationale Flughafen der Hauptstadt Beirut ist geöffnet, der Flugverkehr kann aber durch örtliche Ereignisse immer wieder vorübergehend beeinträchtigt werden. Die Grenzübergänge nach Syrien sind alle geöffnet, die Straßen dorthin passierbar.
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Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Reisen im Land sind – unter Beachtung der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes – möglich. Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von zahlreichen Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, Tripoli können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc. ) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Parallel zur Landeswährung „Libanesisches Pfund“ werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1500 LL zu Grunde gelegt wird.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der Reisepass oder Kinderausweis wird als Reisedokument anerkannt und mit einem Transitvisum für 48 Stunden (gebührenfrei) oder für 15 Tage bzw. drei Monate, einfache oder mehrfache Einreise, versehen. Zur Zeit gelten folgende Tarife: für bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000 LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze kostet das Visa bis zu einer Aufenthaltsdauer von 15 Tagen 25.000 LL und bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen 50.000 LL. Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten und mehreren Einreisen kosten 100.000 LL. (Kurs 1 $ = ca. 1500 LL).Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument (Reisepass oder Kinderausweis) einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen. Kinderausweise werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass visumsausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr von dem Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden.Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke/Samples. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von Fremdwährungen ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten könnenbei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewußt sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges AmtBürgerserviceArbeitseinheit 040D-11013 BerlinTel.: (030) 5000-2000Fax: (030) 5000-51000
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Alexander
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Reisewarnung Libanon 21.05.2007
Auswärtige AmtLibanon: Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Stand 21.05.2007 (Unverändert gültig seit: 21.05.2007)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Für bestimmte Gebiete des Landes besteht eine Reisewarnung. Die Übergänge an der Nordgrenze zu Syrien wurden nach dem 20. Mai 2007 vorübergehend geschlossen.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten wurde am 20. Mai 2007 über 40 Personen getötet. Eine weitere Person starb bei einem Sprengstoffanschlag am gleichen Tag im christlichen Beiruter Viertel Ashrafieh.
Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an. Auch dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern
Von nicht erforderlichen Reisen in den Libanon, vor allem außerhalb Beiruts, wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend abgeraten. Dies gilt insbesondere für palästinensische Flüchtlingslager. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind dort nicht präsent und können die Sicherheit in den Lagern nicht gewährleisten. Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und gebeten, sich aus örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen eng informiert zu halten.
Dringend gewarnt wird vor Reisen in den Nordlibanon (Gebiet nördlich von Batroun), dies betrifft insbesondere die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Bedawi bei Tripolis / Tarabulus und die Stadt selbst sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
Ebenfalls gewarnt wird vor Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
Ausdrücklich gewarnt wird zudem vor dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Ergänzend
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach fünfwöchigen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon eine nun anhaltende Waffenruhe. Seit November 2006 haben die Auseinandersetzungen zwischen libanesischen politischen Gruppierungen dagegen zugenommen. Bei Reisen in den Libanon ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit dringend angeraten. Deutschen Staatsbürgern wird empfohlen, möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird. Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, zahlreiche Häuser sind aber weiterhin zerstört.
Die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sind davon besonders betroffen. Vor Besuchen dort wird wegen der Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Die Gebiete südlich des Litani-Flusses sind vom Krieg und Zerstörungen der Infrastruktur besonders betroffen. Besonders in grenznahen Gebieten ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Darüber hinaus besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
Daneben besteht in Libanon auch weiterhin ein Risiko von Anschlägen gegen Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Der Betrieb des internationalen Flughafens der Hauptstadt Beirut verläuft normal, eine zeitweilige Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch örtliche Ereignisse kann aber nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge nach Syrien sind grundsätzlich geöffnet.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Reisen im Land sind – unter Beachtung der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes – möglich. Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von zahlreichen Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, Tripoli können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc. ) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Parallel zur Landeswährung „Libanesisches Pfund“ werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1500 LL zu Grunde gelegt wird.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der Reisepass oder Kinderausweis wird als Reisedokument anerkannt und mit einem Transitvisum für 48 Stunden (gebührenfrei) oder für 15 Tage bzw. drei Monate, einfache oder mehrfache Einreise, versehen. Zur Zeit gelten folgende Tarife: für bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000 LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze kostet das Visa bis zu einer Aufenthaltsdauer von 15 Tagen 25.000 LL und bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen 50.000 LL. Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten und mehreren Einreisen kosten 100.000 LL. (Kurs 1 $ = ca. 1500 LL).Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument (Reisepass oder Kinderausweis) einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen. Kinderausweise werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass visumsausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr von dem Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden.Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke/Samples. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von Fremdwährungen ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten könnenbei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewußt sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
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Reisewarnung Libanon 24.05.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 24.05.2007 (Unverändert gültig seit: 24.05.2007)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Von nicht erforderlichen Reisen in den Libanon wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend abgeraten. Für bestimmte Gebiete des Landes besteht eine Reisewarnung. Die Übergänge an der Nordgrenze zu Syrien wurden nach dem 20. Mai 2007 vorübergehend geschlossen.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden Ende Mai 2007 über 60 Personen getötet. Eine weitere Person starb bei einem Sprengstoffanschlag am gleichen Tag im christlichen Beiruter Viertel Ashrafieh.
Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an. Auch dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern.
Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und gebeten, sich aus örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen eng informiert zu halten.
Gewarnt wird vor
Reisen in den Nordlibanon (Gebiet nördlich von Batroun), dies betrifft insbesondere die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus und die Stadt selbst sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Ergänzend
Seit November 2006 haben die Auseinandersetzungen zwischen libanesischen politischen Gruppierungen zugenommen. Ende Mai kam es zu Kämpfen zwischen libanesischen Sicherheitskräften und sunnitischen Extremisten im bei Tripoli gelegenen Flüchtlingslager Nahr el-Bared; in Beirut und Umgebung ereigneten sich zudem einzelne Anschläge mit Autobomben. Bei Reisen in den Libanon ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Deutschen Staatsbürgern wird empfohlen, möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird. Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, zahlreiche Häuser sind aber weiterhin zerstört.
Die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sind davon besonders betroffen. Vor Besuchen dort wird wegen der Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Die Gebiete südlich des Litani-Flusses sind vom Krieg und Zerstörungen der Infrastruktur besonders betroffen. Besonders in grenznahen Gebieten ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Darüber hinaus besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
Daneben besteht in Libanon auch weiterhin ein Risiko von Anschlägen gegen Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Der Betrieb des internationalen Flughafens der Hauptstadt Beirut verläuft normal, eine zeitweilige Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch örtliche Ereignisse kann aber nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge nach Syrien sind grundsätzlich geöffnet.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Reisen im Land sind – unter Beachtung der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes – möglich. Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von zahlreichen Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, Tripoli können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc. ) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Parallel zur Landeswährung „Libanesisches Pfund“ werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1500 LL zu Grunde gelegt wird.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der Reisepass oder Kinderausweis wird als Reisedokument anerkannt und mit einem Transitvisum für 48 Stunden (gebührenfrei) oder für 15 Tage bzw. drei Monate, einfache oder mehrfache Einreise, versehen. Zur Zeit gelten folgende Tarife: für bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000 LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze kostet das Visa bis zu einer Aufenthaltsdauer von 15 Tagen 25.000 LL und bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen 50.000 LL. Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten und mehreren Einreisen kosten 100.000 LL. (Kurs 1 $ = ca. 1500 LL).Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument (Reisepass oder Kinderausweis) einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen. Kinderausweise werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass visumsausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr von dem Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden.Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke/Samples. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von Fremdwährungen ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten könnenbei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewußt sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reisewarnung Libanon 31.08.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 31.08.2007 (Unverändert gültig seit: 31.08.2007)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt, es besteht erhöhte Anschlagsgefahr. Von nicht erforderlichen Reisen in den Libanon wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend abgeraten.
Für bestimmte Gebiete des Landes besteht eine Reisewarnung. Die Übergänge an der Nordgrenze zu Syrien wurden nach dem 20. Mai 2007 vorübergehend geschlossen.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden seit Ende Mai 2007 über 150 Personen getötet. Weitere zwölf Personen starben bei verschiedenen Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer.
Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an. Auch dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern.
Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und gebeten, sich aus örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen eng informiert zu halten.
Gewarnt wird vor
• Reisen in den Nordlibanon (Gebiet nördlich von Batroun), dies betrifft insbesondere die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus und die Stadt selbst sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
• Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Aanjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
• Dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Ergänzend
Seit November 2006 haben die Auseinandersetzungen zwischen libanesischen politischen Gruppierungen zugenommen. Seit Ende Mai 2007 kam es zu Kämpfen zwischen libanesischen Sicherheitskräften und sunnitischen Extremisten im bei Tripoli gelegenen Flüchtlingslager Nahr el-Bared; in Beirut und Umgebung ereigneten sich zudem Anschläge mit Autobomben. Am 24. Juni 2007 wurde auf eine spanische UNIFIL-Patrouille im Südlibanon ein Autobombenanschlag verübt. Bei Reisen in den Libanon ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Deutschen Staatsbürgern wird empfohlen, möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird. Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar.
• Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
• Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
• Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, zahlreiche Häuser sind aber weiterhin zerstört.
• Die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sind davon besonders betroffen. Vor Besuchen dort wird wegen der Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
• Die Gebiete südlich des Litani-Flusses sind vom Krieg und Zerstörungen der Infrastruktur besonders betroffen. Besonders in grenznahen Gebieten ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
• Der Betrieb des internationalen Flughafens der Hauptstadt Beirut verläuft normal, eine zeitweilige Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch örtliche Ereignisse kann aber nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge nach Syrien sind grundsätzlich geöffnet.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Reisen im Land sind – unter Beachtung der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes – möglich. Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von zahlreichen Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, Tripoli können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc. ) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Parallel zur Landeswährung „Libanesisches Pfund“ werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1500 LL zu Grunde gelegt wird.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Zurzeit gelten für Visa für deutsche Staatsangehörige folgende Tarife: für ein bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000,- LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze sind Transitvisa sowie Visa für touristische Reisen bis zu vier Wochen, einfache Einreise, kostenfrei. Visa für Familienbesuch oder Geschäftsreise kosten 25.000,- LL für einen Aufenthalt von 15 Tagen, einfache Einreise, bzw. 50.000,- LL für dreißig Tage, einfache Einreise. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten, mehrfache Einreise, kostet 100.000,- LL. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht an den Grenzen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke/Samples. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von Fremdwährungen ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten könnenbei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewußt sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
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