Teilreisewarnung Kambodscha 01.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Kambodscha 12.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 12.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Provinzen wird dringend abgeraten: Koh Kong, Pursat, Battambang, Pailin, Banteay Meanchey, Oddar Meanchey, Preah Vihear sowie den nördlichen Teil der Provinz Siem Reap.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand

In mehreren der an Thailand angrenzenden Provinzen kommt es seit Juli 2025 zu andauernden militärischen Auseinandersetzungen mit erheblichen Sachschäden sowie Toten und Verletzten. Seit dem 12. Dezember 2025 gab es Berichten zufolge Kampfhandlungen in den Provinzen Pursat, Battambang, Pailin, Banteay Meanchey, Oddar Meanchey und Preah Vihear.

Die Sicherheitslage in der Grenzregion ist derzeit äußerst angespannt und unübersichtlich. Es kann jederzeit zu einer weiteren Eskalation oder Lageänderung kommen. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.

In der unmittelbaren Grenzregion können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel eine zusätzliche Gefahr darstellen. Bei von Sicherheitskräften als verdächtig wahrgenommenem Verhalten (wie z.B. Fotografieren) kann es zum umgehenden Einschreiten und auch zu Überreaktionen kommen.
  • Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.
    Von Reisen in die folgenden Provinzen wird dringend abgeraten: Koh Kong, Pursat, Battambang, Pailin, Banteay Meanchey, Oddar Meanchey, Preah Vihear sowie den nördlichen Teil der Provinz Siem Reap.
  • Machen Sie im gesamten Grenzgebiet zu Thailand keine Fotos, da Überreaktionen der Sicherheitskräfte nicht ausgeschlossen werden können.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sowie die Umgebung militärischer Einrichtungen und von Kasinokomplexen weiträumig.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Provinzen wird dringend abgeraten: Koh Kong, Pursat, Battambang, Pailin, Banteay Meanchey, Oddar Meanchey, Preah Vihear sowie den nördlichen Teil der Provinz Siem Reap.
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Khmer Times, Phnom Pen Post und


Militärische Lage Thailand–Kambodscha
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Teilreisewarnung Kambodscha 17.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 17.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand sowie in die Provinzen Preah Vihear, Oddar Meancheay und Banteay Meanchey wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Provinzen wird dringend abgeraten: Koh Kong, Pursat, Battambang, Pailin sowie den Nordteil der Provinz Siem Reap (Gebiete nördlich von Angkor Chum, Beanteay Srei und dem Phnom Kulen Nationalpark)

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand

In mehreren der an Thailand angrenzenden Provinzen kommt es seit Juli 2025 zu andauernden militärischen Auseinandersetzungen mit erheblichen Sachschäden sowie Toten und Verletzten. Seit dem 15. Dezember 2025 gab es Berichten zufolge Kampfhandlungen in den Provinzen Koh Kong, Pursat, Battambang, Pailin, Banteay Meanchey, Oddar Meanchey und Preah Vihear sowie in der Ortschaft Srei Snam im Nordwesten der Provinz Siem Reap.

Die Sicherheitslage in der Grenzregion ist derzeit äußerst angespannt und unübersichtlich. Es kann jederzeit zu einer weiteren Eskalation oder Lageänderung kommen. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.

In der unmittelbaren Grenzregion können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel eine zusätzliche Gefahr darstellen. Bei von Sicherheitskräften als verdächtig wahrgenommenem Verhalten (wie z.B. Fotografieren) kann es zum umgehenden Einschreiten und auch zu Überreaktionen kommen.
  • Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand sowie in die Provinzen Preah Vihear, Oddar Meancheay und Banteay Meanchey wird gewarnt.
    Von Reisen in die folgenden Provinzen wird dringend abgeraten: Koh Kong, Pursat, Battambang, Pailin sowie den Nordteil der Provinz Siem Reap (Gebiete nördlich von Angkor Chum, Beanteay Srei und dem Phnom Kulen Nationalpark)
  • Machen Sie im gesamten Grenzgebiet zu Thailand keine Fotos, da Überreaktionen der Sicherheitskräfte nicht ausgeschlossen werden können.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sowie die Umgebung militärischer Einrichtungen und von Kasinokomplexen weiträumig.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand sowie in die Provinzen Preah Vihear, Oddar Meancheay und Banteay Meanchey wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Provinzen wird dringend abgeraten: Koh Kong, Pursat, Battambang, Pailin sowie den Nordteil der Provinz Siem Reap (Gebiete nördlich von Angkor Chum, Beanteay Srei und dem Phnom Kulen Nationalpark)
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Teilreisewarnung Kambodscha 06.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 06.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)
- Gesundheit (Malaria)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Preah Vihear, Oddar Meancheay, Banteay Meanchey und den Nordteil der Provinz Siem Reap (Gebiete nördlich von Angkor Chum, Beanteay Srei und dem Phnom Kulen Nationalpark) wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand

In mehreren der an Thailand angrenzenden Provinzen kommt es seit Juli 2025 militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Am 27. Dezember 2025 wurde ein Waffenstillstand vereinbart.

Die Sicherheitslage in der Grenzregion bleibt jedoch angespannt und unübersichtlich. Es kann jederzeit zu einer erneuten Eskalation oder Lageänderung kommen. Sämtliche Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.

In der unmittelbaren Grenzregion können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel eine zusätzliche Gefahr darstellen. Bei von Sicherheitskräften als verdächtig wahrgenommenem Verhalten (wie z.B. Fotografieren) kann es zu Überreaktionen kommen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Machen Sie im gesamten Grenzgebiet zu Thailand keine Fotos, da Überreaktionen der Sicherheitskräfte nicht ausgeschlossen werden können.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sowie die Umgebung militärischer Einrichtungen und von Kasinokomplexen weiträumig.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Preah Vihear, Oddar Meancheay, Banteay Meanchey und den Nordteil der Provinz Siem Reap (Gebiete nördlich von Angkor Chum, Beanteay Srei und dem Phnom Kulen Nationalpark) wird dringend abgeraten.


Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Kambodscha besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt während der Regenzeiten.

Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 2 %, 95 % sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax), 3 % entfallen auf andere, darunter P. knowlesi. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Resistenz gegen Mefloquin und Artemisinin wird berichtet. Ein mittleres Malariarisiko besteht in Teilgebieten im Osten und im Südwesten des Landes (Provinz Pursat) Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes (Ausnahmen s. o.) inkl. Siem Reap; Angkor-Wat-Tempelanlage. Phnom Penh gilt als malariafrei.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
  • Nur bestimmten Reisenden wird in Ausnahmefällen das Mitführen einer notfallmäßigen Selbstbehandlung (NSB) empfohlen. Zur NSB sind Atovaquon/Proguanil zu verwenden; es bestehen Resistenzen gegen Artemisinin-Kombinationspräparate.
  • Lassen Sie sich bezüglich der Medikamente und deren persönlicher Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme reisemedizinisch beraten.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Teilreisewarnung Kambodscha 16.01.2026

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Stand 16.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand

In mehreren der an Thailand angrenzenden Provinzen kommt es seit Juli 2025 militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Am 27. Dezember 2025 wurde ein Waffenstillstand vereinbart, es kam zu keinen weiteren Kampfhandlungen.

Die Sicherheitslage in der Grenzregion bleibt jedoch angespannt und unübersichtlich. Es kann jederzeit zu einer erneuten Eskalation oder Lageänderung kommen. Sämtliche Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.

In der unmittelbaren Grenzregion können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel eine zusätzliche Gefahr darstellen. Bei von Sicherheitskräften als verdächtig wahrgenommenem Verhalten (wie z.B. Fotografieren) kann es zu Überreaktionen kommen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Machen Sie im gesamten Grenzgebiet zu Thailand keine Fotos, da Überreaktionen der Sicherheitskräfte nicht ausgeschlossen werden können.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sowie die Umgebung militärischer Einrichtungen und von Kasinokomplexen weiträumig.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
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Teilreisewarnung Kambodscha 19.02.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kambodscha
Stand 19.02.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand

In mehreren der an Thailand angrenzenden Provinzen kam es seit Juli 2025 zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Am 27. Dezember 2025 wurde ein Waffenstillstand vereinbart.

Die Sicherheitslage in der Grenzregion bleibt jedoch angespannt und unübersichtlich.Es kann jederzeit zu einer erneuten Eskalation oder Lageänderung kommen. Sämtliche Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.

In der unmittelbaren Grenzregion und teilweise bis weit in das Land hinein können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel eine zusätzliche Gefahr darstellen, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage. Betroffen sind insbesondere die Provinzen Banteay Meanchey und Oddar Meanchey. Bei von Sicherheitskräften als verdächtig wahrgenommenem Verhalten (wie z.B. Fotografieren) kann es zu Überreaktionen kommen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Machen Sie (auch außerhalb des unmittelbar von der Teilreisewarnung betroffenen Gebiets) im gesamten Grenzgebiet zu Thailand keine Fotos, da Überreaktionen der Sicherheitskräfte nicht ausgeschlossen werden können.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.
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Teilreisewarnung Kambodscha 01.04.2026

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Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art werden in Kambodscha strafrechtlich verfolgt und streng bestraft. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben.

Die Nutzung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen verboten. Für einige Gebiete kann eine Genehmigung erworben werden.

Das Verbot der Nutzung von Drohnen gilt besonders in der Umgebung administrativer oder militärischer Gebäude sowie in Flughafennähe. Verstöße wurden in den letzten Jahren mit einer hohen Geldbuße sowie ggf. mehrjährigen Haftstrafen unter dem Vorwurf der Spionage geahndet.

Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (sehr lange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).

Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen – auch in den sozialen Medien – können als Majestätsbeleidigung aufgefasst werden. Dies steht seit 2018 unter Strafe. Verstöße werden mit einer ein- bis fünfjährigen Haftstrafe und Geldbußen zwischen 500 und 2.500 USD geahndet. Ab wann von einer Beleidigung der Majestät gesprochen werden kann, hängt dabei von der Gesetzesauslegung des jeweiligen Richters ab. Reisende sollten sich daher nur zurückhaltend über die Königsfamilie äußern.

Ausländer, die sich an gegen die Regierung gerichteten Demonstrationen teilnehmen, müssen damit rechnen, dass sie festgenommen und, im besten Fall, abgeschoben werden.
  • Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Erwerb, Besitz, Verteilung sowie die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften hart bestraft werden.
  • Transportieren Sie keine Gegenstände, deren Inhalt Sie nicht kennen.
  • Informieren Sie sich vor der Nutzung von Drohnen zu den lokalen Vorschriften und ggf. Verboten.
  • Entwenden Sie keine Kulturgüter und nehmen Sie keine beschädigten Teile von Tempeln und Statuen mit.
  • Vermeiden Sie kritische Äußerungen -auch in sozialen Medien-, die als Majestätsbeleidigung interpretiert werden könnten.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum. Zudem ist seit 2024 das elektronische Einreiseverfahren für Kambodscha in Kraft. Einreisende müssen sich (frühestens sieben Tage vor der geplanten Einreise) über die Webseite/App „Cambodia e-arrival“ registrieren.

Visum vor Einreise
Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt zumeist 1 Monat ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt und ergibt sich aus dem Aufkleber, der im Reisepass angebracht wird.

Online-Visum (E-Visa)
Das Visum der Kategorie T (Tourismus) sowie der Kategorie E (Geschäftsreise) kann online als E-Visum beantragt werden.Es ist jedoch lediglich an einer begrenzten Anzahl von Grenzübergängen nutzbar. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumsgebühr ist mit Debit- oder Kreditkarte möglich.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)
Die Einholung eines Visums bei Einreise (on arrival) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr an allen internationalen Grenzübergängen möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.

Verlängerung des Visums oder Verlust des deutschen Passes mit kambodschanischem Visum
Vor Ablauf der Gültigkeit kann ein Visum der Kategorien T und E bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums auf dem Russian Federation Blvd. (gegenüber vom alten Flughafen Phnom Penh) verlängert werden. Visa der Kategorie T können einmalig um einen weiteren Monat verlängert (bei einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monate verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

Bei Überziehung des zulässigen Aufenthalts wird eine „Overstay-Gebühr“ in Höhe von 10 USD pro Tag fällig, zusätzlich muss bei der Einwanderungsbehörde ein kostenpflichtiges Exit-Visum beantragt werden, welches maximal für sieben Tage ausgestellt wird.

Sollte der deutsche Pass mit dem kambodschanischen Visum verloren gehen oder gestohlen werden, muss neben dem deutschen Reisedokument auch ein kambodschanisches Exit-Visum beantragt werden. Das kambodschanische Exit-Visum ist maximal sieben Tage gültig, auch wenn das ursprüngliche Visum länger gültig gewesen wäre.

Einreiseerklärung
Anstelle der früher im Flugzeug auszufüllenden Einreisekarten ist spätestens bei der Einreise am Flughafen eine digitale Erklärung über Einreise und Aufenthalt abzugeben. Die Einreise kann bereits bis zu sieben Tage vor Ankunft über die Cambodia e-Arrival App angemeldet werden.

Einreisekontrolle
Bei Einreise über die Flughäfen wird ein Aufkleber im Pass angebracht, aus dem sich die Gültigkeit des erlaubten Aufenthalts ergibt.
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