Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete:
Stand: 13.02.2018 (Unverändert gültig seit: 13.02.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Grenzgebiet zu Syrien und Libanon)
Aktuelle Hinweise
In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten, siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.
In Jerusalem, dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen kommt es weiterhin zu Demonstrationen und teils gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit der Erklärung der US-amerikanischen Regierung vom 6. Dezember 2017 zum Status von Jerusalem.
Die Checkpoints im Westjordanland können von vorübergehenden Schließungen betroffen sein. Zu weiteren Demonstrationen in Ramallah und anderen Städten wurde aufgerufen; gewalttätige Ausschreitungen sind nicht auszuschließen. Besucher Jerusalems werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere in der Altstadt, dem Tempelberg/Haram al Sharif und dessen Umgebung am Damaskustor und den übrigen Altstadttoren sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es wie in der Vergangenheit jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor. Am 10. Februar 2018 wurde im erweiterten syrisch-israelischen Grenzgebiet eine in den israelischen Luftraum eingedrungene Drohne von den israelischen Streitkräften erfolgreich bekämpft, ein israelischer Militärjet ging zu Boden.
Auch zuvor kam es vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien (insbesondere östlich der Straße 98) und Libanon wird abgeraten.
Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 19.07.2026 | Ausreiseempfehlung Gazastreifen und Westjordanland
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Alexander
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 13.02.2018
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 28.03.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete:
Stand 28.03.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Ab Freitag, 30. März 2018, sind in palästinensischen Städten Protestmärsche und Kundgebungen anlässlich des sogenannten „Land Day“ angekündigt. Im Gaza-Streifen wurde insbesondere zu Kundgebungen und Protestaktionen am Grenzzaun aufgerufen. Gewalttätige Ausschreitungen in Jerusalem, dem Westjordanland und im Gazastreifen sind nicht auszuschließen.
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Von Besuchen des Tempelbergs/Haram al-Sharif und seiner Umgebung wird am Freitag, den 30. März 2018, abgeraten, da es dort wegen des gleichzeitig mit Ostern stattfindenden jüdischen Pessach-Feiertags und des Freitagsgebets in besonderem Maße zu Ausschreitungen kommen könnte.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Checkpoints, Grenzen und Menschenansammlungen im Allgemeinen soweit möglich weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Es ist zu befürchten, dass sich die Sicherheitslage in den nächsten Wochen, vor dem Hintergrund der geplanten Eröffnung der US Botschaft in Jerusalem am 14. Mai 2018 und dem anstehenden Jahrestag der israelischen Staatsgründung Mitte Mai, weiter verschärfen wird.
Besucher Jerusalems werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere in der Altstadt, dem Tempelberg/Haram al-Sharif und deren Umgebung am Damaskustor und den übrigen Altstadttoren sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es wie in der Vergangenheit jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Die Checkpoints im Westjordanland können von vorübergehenden Schließungen betroffen sein. Die generelle Schließung der Checkpoints während der jüdischen Pessach-Feiertage (30. März bis 07. April 2018) gilt ausschließlich für Inhaber von palästinensischen ID-Nummern aus dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen.
In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer Personenkennziffer (ID) und deutschen Staatsangehörigen, die in das palästinensische Bevölkerungsregister eingetragen sind, gelten besondere Vorschriften (siehe unten).
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Ein- und Ausreisepraxis
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer Sicherheitsbefragung rechnen.
Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Das israelische Parlament hat am 6. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.
Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Flugreisende sollten beachten, dass jede Fluggesellschaft ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig festlegt. Das Check- in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Es obliegt jedem Reisenden, sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft seiner Wahl vertraut zu machen und seine Reise entsprechend zu planen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird. Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer erhalten bei der Einreise über die Allenby-Brücke keine Einreisekarte („Border Control Clearance“), sondern nach wie vor einen Einreisestempel in einen Passierschein oder, falls vorhanden, in den palästinensischen Pass.
Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Besondere Hinweise für Ehegatten von Personen (auch Deutschen) mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Die gemeinsame Einreise mit dem palästinensischen Ehegatten über Jordanien, Allenby-Brücke, in das Westjordanland ist nur dann möglich, wenn in der ID der Familienstatus „verheiratet“ eingetragen ist. Andernfalls kann die Einreise des Ehepartners des palästinensischen ID-Inhabers verweigert werden. Sobald die israelischen Stellen aber Kenntnis von der Eheschließung mit einer Person mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) erhalten haben, z.B. durch einen erfolglosen Einreiseversuch an der Allenby-Brücke, kann aber auch die direkte Einreise nach Israel über den Flughafen Ben-Gurion grundsätzlich verweigert werden. Die Änderung der ID muss beim palästinensischen Innenministerium beantragt werden.
Bei einer Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) nutzen möchten, benötigen seit Januar 2016 grundsätzlich ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen können. Die Reise- und Sicherheitshinweise für Jordanien enthalten genauere Informationen zu den dortigen Einreisebestimmungen.
Bisher wurde die Änderung der Einreisepraxis noch nicht offiziell von jordanischer Seite bestätigt. Reiseveranstalter bieten weiterhin Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, so dass keine vorherige Visumerteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin, bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufzunehmen.
Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel
Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.
Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „PA only“ und „Judea & Samaria Permit“-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten auf Grund längerer Befragungen. Sie sollten dort auf keinen Fall falsche Angaben machen, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Kurzzeitaufenthalten vereinzelt einen sogenannten „PA -only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Eine Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion ist dann nicht möglich und muss über die Allenby-Brücke erfolgen. Gleiches gilt für den „Judea & Samaria Permit“ Stempel, der bei Langzeitaufenthalten auf dem israelischen Visum angebracht wird. Bitte wenden Sie sich an das deutsche Vertretungsbüro in Ramallah für weitere Informationen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 05.04.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete :
Stand 05.04.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Seit Freitag, 30. März 2018, sind in palästinensischen Städten Protestmärsche und Kundgebungen anlässlich des sogenannten „Land Day“ angekündigt, die sich jeden Freitag bis Mitte Mai wiederholen sollen. Im Gaza-Streifen wurde insbesondere zu Kundgebungen und Protestaktionen am Grenzzaun aufgerufen. Gewalttätige Ausschreitungen in Jerusalem, dem Westjordanland und im Gazastreifen sind nicht auszuschließen.
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Von Besuchen des Tempelbergs/Haram al-Sharif und seiner Umgebung wird am Freitag, den 6. April 2018, abgeraten, da es dort wegen der jüdischen Pessach-Feiertage und des Freitagsgebets in besonderem Maße zu Ausschreitungen kommen könnte.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Checkpoints, Grenzen und Menschenansammlungen im Allgemeinen soweit möglich weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Es muss damit gerechnet werden, dass sich die Sicherheitslage in den nächsten Wochen, vor dem Hintergrund der geplanten Eröffnung der US Botschaft in Jerusalem am 14. Mai 2018 und dem anstehenden Jahrestag der israelischen Staatsgründung Mitte Mai, weiter verschärfen wird.
Besucher Jerusalems werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere in der Altstadt, dem Tempelberg/Haram al-Sharif und deren Umgebung am Damaskustor und den übrigen Altstadttoren sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es wie in der Vergangenheit jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Die Checkpoints im Westjordanland können von vorübergehenden Schließungen betroffen sein. Die generelle Schließung der Checkpoints während der jüdischen Pessach-Feiertage vom 30. März bis 7. April 2018 gilt ausschließlich für Inhaber von palästinensischen ID-Nummern aus dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen.
In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten, siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 12.04.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete :
Stand 12.04.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Reisewarnung Gaza-Streifen)
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Seit Freitag, 30. März 2018, sind in palästinensischen Städten Protestmärsche und Kundgebungen anlässlich des sogenannten „Land Day“ angekündigt, die sich jeden Freitag bis Mitte Mai wiederholen sollen. Im Gaza-Streifen wurde insbesondere zu Kundgebungen und Protestaktionen am Grenzzaun aufgerufen. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Toten und Verletzten auf palästinensischer Seite. Gewalttätige Ausschreitungen in Jerusalem, dem Westjordanland und im Gaza-Streifen sind nicht auszuschließen.
Es muss daher auch mit Blick auf die geplante Eröffnung der US-Botschaft in Jerusalem am 14. Mai 2018 und den anstehenden 70. Jahrestag der israelischen Staatsgründung damit gerechnet werden, dass sich die Sicherheitslage weiter verschärfen kann.
Besucher Jerusalems werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere in der Altstadt, dem Tempelberg/Haram al-Sharif und deren Umgebung am Damaskustor und den übrigen Altstadttoren sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es wie in der Vergangenheit jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Die Checkpoints im Westjordanland können von vorübergehenden Schließungen betroffen sein. Die generelle Schließung von Checkpoints während israelischer Feiertage gilt ausschließlich für Inhaber von palästinensischen ID-Nummern aus dem Westjordanland und dem Gaza-Streifen.
In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten, siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Es wird geraten, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden.
Überwiegend im Westjordanland und in Ost-Jerusalem werden immer wieder Messerattacken auf israelische Zivilisten und Sicherheitskräfte verübt. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass ausländische Besucher Ziel dieser Gewalt sind. Dennoch wird vor allem in Jerusalem und dem Westjordanland dringend zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.
Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation auch zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann – das Risiko eines Anschlags besteht fort. Reisende sollten bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten lassen.
Ergänzend zu den oben aufgeführten Empfehlungen gelten folgende regionale Hinweise:
Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gaza-Streifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen.
Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge“ erfolgten schwere Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner befinden sich in Trümmern sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).
Die Versorgungslage im Gaza-Streifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus. Sie dürfte sich angesichts der derzeitigen Zuspitzung noch verschlechtern.
Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gaza-Streifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille“) neun Menschen ums Leben.
Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, über den Grenzübergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslage grundsätzlich geschlossen. Er wird in unregelmäßigen Abständen kurzzeitig (wenige Tage oder Stunden) eingeschränkt für bestimmte Personengruppen (u. a. humanitäre Notfälle, ausländische Staatsangehörige und Studenten) geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es eines ägyptischen Visums und einer palästinensischen Ausreiseerlaubnis. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auch vor dem Transit durch den Nord-Sinai zwecks Einreise in den Gaza-Streifen über Rafah wird gewarnt.
Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen (siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten).
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem wird zu erhöhter Sicherheit geraten.
Von Besuchen des Tempelbergs/Haram al-Sharif an muslimischen und jüdischen Feiertagen und an Freitagen wird abgeraten.
Besucher der Altstadt von Jerusalem oder anderer exponierter Orte sollten sich einer ortskundigen Begleitung versichern. Von Besuchen der Altstadt in den späten Abend- und Nachtstunden wird abgeraten.
Israel allgemein
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage wird landesweit zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im europäischen Vergleich kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl relativ selten vor. Gleichzeitig bleibt Israel das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Reisende sollten sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) vertraut machen und ggf. die Anweisungen der israelischen Zivilschutzbehörden befolgen. Auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv sind Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, eingestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der englisch-sprachigen Facebook-Seite des israelischen Zivilschutzes (Home Front Command).
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor. Am 10. Februar 2018 wurde im erweiterten syrisch-israelischen Grenzgebiet eine in den israelischen Luftraum eingedrungene Drohne von den israelischen Streitkräften erfolgreich bekämpft, ein israelischer Militärjet ging zu Boden.
Auch zuvor kam es vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien (insbesondere östlich der Straße 98) und Libanon wird abgeraten.
Grenzgebiet zu Ägypten
In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden.
Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln.
Es wird dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen. Auf die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nord-Sinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel wird hingewiesen.
Grenzgebiet zum Gaza-Streifen
Im Sommer 2014 kam es zu intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen (Operation „Protective Edge“). Dabei kam es zu massiven Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, die ganz überwiegend die Ortschaften in Nähe des Gaza-Streifens (Radius von ca. 40 km) betrafen. Trotz der anschließend vereinbarten Waffenruhe kommt es immer wieder zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus dem Gaza-Streifen.
Bei Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Es wird - insbesondere bei längeren Aufenthalten - empfohlen, sich vor Ort über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen zu informieren.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Sie sollten das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung bereisen Aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft sollten Sie sich stets angemessen kleiden und auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung verzichten.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Es gibt immer wieder Berichte über Angriffe auf Fahrzeuge, die mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen werden, teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet oder bestehende Checkpoints vorübergehend geschlossen werden.
Bei der Benutzung der Straße 60 im Westjordanland wird zu besonderer Vorsicht geraten, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
Von Fahrten in der Dunkelheit wird generell abgeraten. Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten sind unbedingt zu beachten.
Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar.
Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Naturkatastrophen
Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.
Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Meter Tiefe und 80 Meter Breite. Befestigte Straßen und Wege sollten nicht verlassen und Warnschilder unbedingt beachtet werden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen, die sich - auch nur vorübergehend - in Israel oder den Palästinensischen Gebieten aufhalten, wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Für Aufenthalte in Israel ist die zuständige Auslandsvertretung die Botschaft Tel Aviv, für Aufenthalte in den Palästinensischen Gebieten ist die zuständige Auslandsvertretung das Vertretungsbüro Ramallah. Als zuständige Vertretung ist die einzutragen, in deren Amtsbezirk man sich meistens aufhält.
Der Amtsbezirk des Vertretungsbüros Ramallah umfasst die Palästinensischen Gebiete, d.h. das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gaza-Streifen (bitte Reisewarnung beachten).
Vor und während der Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Webseiten der Botschaft in Tel Aviv und des Vertretungsbüros Ramallah zu konsultieren.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 08.05.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete :
Stand: 08.05.2018 (Unverändert gültig seit: 08.05.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Am 14. Mai 2018 soll die US-Botschaft in Jerusalem offiziell eröffnet werden. Aus Protest dagegen wurde ein palästinensischer Generalstreik ausgerufen. Gewalttätige Ausschreitungen in Jerusalem, dem Westjordanland und im Gaza-Streifen sind nicht auszuschließen. US-Einrichtungen sollten an diesem Tag gemieden werden.
Am 14. Mai jährt sich nach dem gregorianischen Kalender der 70. Jahrestag der Staatsgründung Israels; am 15. Mai 2018 wird auf palästinensischer Seite der Tag der Nakba (Katastrophe) begangen. Mit einer Verschärfung der Sicherheitslage muss gerechnet werden. Besucher Jerusalems werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere in der Altstadt, dem Tempelberg/Haram al-Sharif und deren Umgebung am Damaskustor und den übrigen Altstadttoren sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es, wie in der Vergangenheit, jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Seit Freitag, dem 30. März 2018, finden in palästinensischen Städten Protestmärsche und Kundgebungen anlässlich des sogenannten „Land Day“ statt, die sich jeden Freitag bis Mitte Mai wiederholen sollen. Im Gaza-Streifen wurde insbesondere zu Kundgebungen und Protestaktionen am Grenzzaun zu Israel aufgerufen. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Das Gebiet in der Nähe des Grenzzauns sollte unbedingt gemieden werden.
In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten, siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.
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Alexander
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 16.05.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete :
Stand: 16.05.2018 (Unverändert gültig seit: 16.05.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 14. Mai 2018 wurde die US-Botschaft in Jerusalem offiziell eröffnet. Aus Protest dagegen kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen in Jerusalem, dem Westjordanland, sowie vor allem im Gaza-Streifen. Diese dauern weiterhin an, wenn auch in geringerem Umfang als in den vorangegangenen Tagen. Insbesondere die Checkpoints können hiervon betroffen sein. Es wird auch weiterhin empfohlen, in der Altstadt Jerusalems besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere am Tempelberg/Haram al-Sharif, der Umgebung des Damaskustors und der übrigen Altstadttore sowie in den an die Altstadt angrenzenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten kann es, wie schon in der Vergangenheit, jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Im Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen am Grenzzaun zu Israel statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Das Gebiet in der Nähe des Grenzzauns sollte unbedingt gemieden werden.
Reisende werden auch weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
In jüngster Zeit haben sich die Spannungen im israelisch-libanesischen sowie im israelisch-syrischen Grenzgebiet erhöht, wo es zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, die allgemeine Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, und zu Libanon wird derzeit abgeraten, siehe auch Grenzgebiet zu Syrien und Libanon.
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Alexander
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 30.05.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete :
Stand: 30.05.2018 (Unverändert gültig seit: 30.05.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Jerusalem)
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Im Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen am Grenzzaun zu Israel statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. In den letzten Tagen ist es zu heftigem Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet und zu israelischen Vergeltungsangriffen gekommen. Die Grenzregion zum Gaza-Streifen sollte daher bis auf weiteres unbedingt gemieden werden.
Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, abzusehen.
Im Übrigen werden Reisende auch weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem wird stets zu erhöhter Vorsicht geraten. Insbesondere auf dem Tempelberg/Haram Al Sharif und dessen Umgebung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, etwa an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen.
Besucher der Altstadt von Jerusalem oder anderer exponierter Orte sollten sich einer ortskundigen Begleitung versichern und über die aktuelle Lage informiert halten.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 15.06.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete:
Stand 15.06.2018
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Am Grenzzaun im Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche mit Brandsätzen ausgestattete Drachen eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Grenzzauns landen. Es kann daher weiter zu Zwischenfällen im unmittelbaren Bereich des Grenzzauns kommen. Die Grenzregion zum Gaza-Streifen sollte daher bis auf weiteres unbedingt gemieden werden.
Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, abzusehen.
Im Übrigen werden Reisende auch weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 20.06.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete :
Stand: 20.06.2018 (Unverändert gültig seit: 20.06.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Grenzgebiet zum Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Am Grenzzaun im Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche mit Brandsätzen ausgestattete Drachen eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Grenzzauns landen. In den letzten Tagen ist es zu heftigem Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet und zu israelischen Vergeltungsangriffen gekommen. Es kann weiter zu Zwischenfällen im unmittelbaren Bereich des Grenzzauns kommen. Die Grenzregion zum Gaza-Streifen sollte daher bis auf weiteres unbedingt gemieden werden.
Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, abzusehen.
Im Übrigen werden Reisende auch weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Grenzgebiet zum Gaza-Streifen
Im Sommer 2014 kam es zu intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen (Operation „Protective Edge“). Dabei kam es zu massiven Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, die ganz überwiegend die Ortschaften in Nähe des Gaza-Streifens (Radius von ca. 40 km) betrafen. Trotz der anschließend vereinbarten Waffenruhe kommt es immer wieder zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus dem Gaza-Streifen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit abgeraten. Auf jeden Fall sollte man sich - insbesondere bei längeren Aufenthalten - vor Ort über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen zu informieren.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 13.08.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete:
Stand 13.08.2018
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Grenzgebiet zu Syrien und Libanon / Grenzgebiet zum Gaza-Streifen)
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor. Am 24. Juli 2018 wurde im Grenzgebiet ein syrisches Kampfflugzeug abgeschossen. Bereits zuvor kam es vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele und militärischen Operationen in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.
Grenzgebiet zum Gaza-Streifen
Im Sommer 2014 kam es zu intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen (Operation „Protective Edge“). Dabei kam es zu massiven Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, die ganz überwiegend die Ortschaften in Nähe des Gaza-Streifens (Radius von ca. 40 km) betrafen. Trotz der anschließend vereinbarten Waffenruhe kommt es immer wieder zu Raketenbeschuss aus dem Gaza-Streifen. Zuletzt kam es im August 2018 zu militärischen Auseinandersetzungen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit abgeraten. Auf jeden Fall sollte man sich - insbesondere bei längeren Aufenthalten - vor Ort über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen zu informieren.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 21.08.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete :
Stand: 21.08.2018 (Unverändert gültig seit: 21.08.2018)
Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen. Betroffen sind nach bisherigen Erkenntnissen folgende Gewässer und Naturschutzgebiete im Norden des Landes: Jilbon, Majrase, Meshushim, Yehudiya, Zakhi und Zavitan. Es handelt sich um den bisher größten Ausbruch in der Geschichte Israels. Das israelische Gesundheitsministerium hat ausbruchsbekämpfende Maßnahmen ergriffen.
Die Erkrankung wird durch Bakterien hervorgerufen, die mit dem Urin von Nagetieren ausgeschieden werden, in feuchter Umgebung lange überleben und durch Kontakt mit kontaminiertem Wasser Haustiere und Menschen infizieren können. Freizeitaktivitäten in freier Natur, mit Wasserkontakt wie beim Schwimmen, Bootfahren oder Camping, stellen in Endemiegebieten ein Risiko dar.
Nach einer Inkubationszeit von ca. 4-19 Tagen kann es zu einer von 4 charakteristischen Verlaufsformen kommen: Grippeähnliche Erkrankung, Morbus Weill mit schwerer Organbeteiligung von Leber, Nieren und Herz, Gehirn- und Hirnhautentzündung oder auch Lungenbeteiligung mit Lungeneinblutungen.
Die Behandlung richtet sich nach der Erkrankungsschwere und erfolgt entweder symptomatisch oder mit Antibiotika.
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 13.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel:
Stand: 13.12.2018 (Unverändert gültig seit: 13.12.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Von der Benutzung der Straße 60 zwischen Ramallah und Nablus wird abgeraten. Am 9. und 13. Dezember 2018 ist es dort zu Angriffen auf israelische Zivilisten und Sicherheitskräfte gekommen. Nach jedem Sicherheitsvorfall kann es zu Schließungen von Checkpoints und Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen. Reisende vor Ort sollten unbedingt die Ruhe bewahren, Menschenansammlungen meiden und Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern suchen. Anweisungen der israelischen Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird weiterhin gewarnt, von Reisen und Aufenthalten in der umliegenden Grenzregion wird derzeit dringend abgeraten.
Am Grenzzaun im Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche mit Brandsätzen ausgestattete Drachen eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Grenzzauns landen.
Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, abzusehen.
Reisende werden weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 07.01.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete:
Stand 07.01.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird weiterhin gewarnt, von Reisen und Aufenthalten in der umliegenden Grenzregion wird derzeit dringend abgeraten.
In der Nacht vom 6. auf den 7. Januar 2019 ist es zu einem Raketenbeschuss aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet – abgefangen durch „Iron Dome“ - und zu israelischen Vergeltungsangriffen gekommen. Es kann weiter zu Zwischenfällen im unmittelbaren Bereich des Grenzzauns kommen. Am Grenzzaun im Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Grenzzauns landen.
Von der Benutzung der Straße 60 zwischen Ramallah und Nablus wird abgeraten.
In den vergangenen Tagen kam es dort zu Angriffen auf israelische Zivilisten und Sicherheitskräfte sowie zu Steinwürfen von Siedlern auf palästinensische Autos.
Das Bewerfen von Fahrzeugen – meist mit Steinen, aber gelegentlich auch mit „Molotow-Cocktails“ - hat im gesamten Westjordanland generell zugenommen.
Nach jedem Sicherheitsvorfall kann es zu Schließungen von Checkpoints und Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen.
Reisende vor Ort sollten unbedingt die Ruhe bewahren, Menschenansammlungen meiden und Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern suchen. Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Vor diesem Hintergrund wird dringend geraten, von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, abzusehen.
Reisende werden weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 13.03.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete:
Stand 13.03.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
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Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird weiterhin gewarnt, von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.
Es ist wiederholt zu einem Beschuss aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet und zu israelischen Vergeltungsangriffen gekommen. Es kann weiter zu Zwischenfällen am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet kommen. Am israelischen Sicherheitszaun am Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche, mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Zauns landen.
Die Lage auf dem Tempelberg/Haram Al-Sharif ist angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen um den Zugang zu den Räumlichkeiten am Goldenen Tor/Bab Al-Rahma angespannt. Es kann zu kurzfristigen Sperrungen kommen.
Bei Besuchen auf dem Tempelberg/Haram Al-Sharif und in der Altstadt wird zur erhöhten Vorsicht geraten. Dies gilt in besonderem Maße an Freitagen.
Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, dringend geraten.
Reisende werden weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften stets Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Es wird geraten, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.
Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation auch zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann – das Risiko eines Anschlags besteht fort. Reisende sollten bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten lassen.
Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gaza-Streifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen.
Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge“ erfolgten schwere Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner befinden sich in Trümmern sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).
Die Versorgungslage im Gaza-Streifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus. Sie dürfte sich angesichts der derzeitigen Zuspitzung noch verschlechtern.
Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gaza-Streifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille“) neun Menschen ums Leben.
Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, über den Übergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist außer an Wochenenden und islamischen Feiertagen grundsätzlich geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es der Zustimmung der ägyptischen und palästinensischen Grenzbehörden. Hier kann es auch bei erst kürzlich erfolgter Einreise zu Wartezeiten von mehreren Wochen bis zur Ausreise kommen. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem wird stets zu erhöhter Vorsicht geraten. Insbesondere auf dem Tempelberg/Haram Al Sharif und dessen Umgebung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, etwa an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen.
Besucher der Altstadt von Jerusalem oder anderer exponierter Orte sollten sich einer ortskundigen Begleitung versichern und über die aktuelle Lage informiert halten.
Israel allgemein
Angesichts der aktuellen Sicherheitslage wird landesweit zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im europäischen Vergleich kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl relativ selten vor. Gleichzeitig bleibt Israel das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, bietet der israelische Zivilschutz Home Front Command.
Grenzgebiet zu Syrien und Libanon
Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor. Am 24. Juli 2018 wurde im Grenzgebiet ein syrisches Kampfflugzeug abgeschossen. Bereits zuvor kam es vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele und militärischen Operationen in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.
Grenzgebiet zu Ägypten
In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden.
Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln.
Es wird dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen. Auf die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nord-Sinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel wird hingewiesen.
Angrenzendes Gebiet zum Gaza-Streifen
Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit dringend abgeraten.
Reisende in der Region sollten Bewegungen möglichst auf das Nötigste beschränken, sich über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen informieren und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Sie sollten das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung bereisen Aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft sollten Sie sich stets angemessen kleiden und auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung verzichten.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Es gibt immer wieder Berichte über Angriffe auf Fahrzeuge, die mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen werden, teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet oder bestehende Checkpoints vorübergehend geschlossen werden. Es kann zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen. Reisende vor Ort sollten unbedingt Ruhe bewahren, Menschenansammlungen meiden und Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern suchen. Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei der Benutzung der Straße 60 im Westjordanland wird zu besonderer Vorsicht geraten, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
Von Fahrten in der Dunkelheit wird generell abgeraten. Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten sind unbedingt zu beachten.
Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho, Taybe, Al-Bireh und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Mit israelischen Mietwagen ist der Besuch dieser Städte, die im sogenannten A- und B-Gebiet liegen, grundsätzlich nicht gestattet, siehe Infrastruktur/Straßenverkehr.
Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Kriminalität
Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen.
Naturkatastrophen
Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.
Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Meter Tiefe und 80 Meter Breite. Befestigte Straßen und Wege sollten nicht verlassen und Warnschilder unbedingt beachtet werden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Für Aufenthalte in Israel ist die zuständige Auslandsvertretung die Botschaft Tel Aviv, für Aufenthalte in den Palästinensischen Gebieten das Vertretungsbüro Ramallah. Als zuständige Vertretung ist die einzutragen, in deren Amtsbezirk man sich meistens aufhält.
Der Amtsbezirk des Vertretungsbüros Ramallah umfasst die Palästinensischen Gebiete, d.h. das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gaza-Streifen (bitte Reisewarnung beachten).
Vor und während der Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Webseiten der Botschaft in Tel Aviv und des Vertretungsbüros Ramallah zu konsultieren.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen und deren Ehegatten gelten besondere Vorschriften, siehe unten.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („B2 Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Ein- und Ausreisepraxis
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer Sicherheitsbefragung rechnen.
Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Das israelische Parlament hat am 6. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.
Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Flugreisende sollten beachten, dass jede Fluggesellschaft ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig festlegt. Das Check- in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Es obliegt jedem Reisenden, sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft seiner Wahl vertraut zu machen und seine Reise entsprechend zu planen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffern (ID-Nummern) verfügen
Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Westjordanland stammen und über die o.g. palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen, wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Sie erhalten dort eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss. Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Gaza-Streifen stammen und über die o.g. Personenkennziffer verfügen, wird die direkte Einreise sowohl nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) als auch in das Westjordanland grundsätzlich verweigert.
Die israelischen Grenzbehörden weisen die o.g. deutschen Staatsangehörigen üblicherweise darauf hin, dass sie mit einem palästinensischen Reisepass einreisen müssen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Einreise in das Westjordanland jedoch nicht verweigert, sondern die palästinensische Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn dann trotz Hinweis bei Einreise kein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Die o.g. deutschen Staatsangehörigen, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Besondere Hinweise für die Ehegatten von den o.g. Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
Die gemeinsame Einreise mit dem Ehegatten über Jordanien, Allenby-Brücke, in das Westjordanland ist nur dann möglich, wenn dieser über einen palästinensischen Personalausweis verfügt, in den der Familienstatus „verheiratet“ eingetragen ist. Andernfalls kann die Einreise des anderen Ehepartners verweigert werden. Sobald die israelischen Stellen Kenntnis von der Eheschließung mit einer Person mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) erhalten haben, z.B. durch einen erfolglosen Einreiseversuch an der Allenby-Brücke, kann die direkte Einreise nach Israel über den Flughafen Ben-Gurion verweigert wird. Die Änderung des palästinensischen Personalausweises muss beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah beantragt werden. Beide Ehegatten erhalten an der Allenby-Brücke eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel und Jerusalem ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.
Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Die Reise- und Sicherheitshinweise für Jordanien enthalten genauere Informationen zu den dortigen Einreisebestimmungen.
Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin, bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufzunehmen.
Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel
Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.
Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Die Schließungen der Übergänge an den jüdischen Feiertagen gelten grundsätzlich nur für Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer verfügen.
Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „PA only“ und „Judea & Samaria Permit“-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten auf Grund längerer Befragungen. Sie sollten dort auf keinen Fall falsche Angaben machen, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Kurzzeitaufenthalten einen sogenannten „PA -only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Eine Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion ist dann nicht möglich und muss über die Allenby-Brücke erfolgen. Gleiches gilt für den „Judea & Samaria Permit“ Stempel, der bei Langzeitaufenthalten auf dem israelischen Visum angebracht wird. Bitte wenden Sie sich an das deutsche Vertretungsbüro in Ramallah für weitere Informationen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Teilreisewarnung Israel und Palästinensische Gebiete 25.03.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete:
Stand: 25.03.2019 (Unverändert gültig seit: 25.03.2019)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelle Hinweise
Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird weiterhin gewarnt, von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.
Am 24.03. und 14.03.2019 sind Raketen vom Gaza-Streifen aus in Richtung Tel Aviv und angrenzende Städte abgefeuert worden. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Erklingen der Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume aufzusuchen sind. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Es ist wiederholt zu einem Beschuss aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet und zu israelischen Vergeltungsangriffen gekommen. Es kann weiter zu Zwischenfällen am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet kommen.
Am israelischen Sicherheitszaun am Gaza-Streifen finden weiterhin Kundgebungen und Protestaktionen statt. Bei Demonstrationen kam es zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten auf palästinensischer Seite. Insbesondere werden zahlreiche, mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons eingesetzt, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich des Zauns landen.
Die Lage auf dem Tempelberg/Haram Al-Sharif ist angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen um den Zugang zu den Räumlichkeiten am Goldenen Tor/Bab Al-Rahma angespannt. Es kann zu kurzfristigen Sperrungen kommen.
Bei Besuchen auf dem Tempelberg/Haram Al-Sharif und in der Altstadt wird zur erhöhten Vorsicht geraten. Dies gilt in besonderem Maße an Freitagen.
Auch im syrisch-israelischen Grenzgebiet ist es in letzter Zeit zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen gekommen. Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird dringend abgeraten.
Reisende werden weiterhin gebeten, die lokalen und internationalen Medien aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften stets Folge zu leisten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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