Teilreisewarnung Israel 12.10.2005 - 20.09.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis/Warnung Israel 23.04.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 23.04.2010
(Unverändert gültig seit: 23.04.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel

Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Am 22. April 2010 wurden von der ägyptischen Sinai-Halbinsel zwei Katjuscha Raketen auf den israelischen Badeort Eilat abgeschossen. Eine Rakete stürzte ins Meer, eine andere schlug in der benachbarten jordanischen Hafenstadt Akaba ein. Verletzt wurde dabei niemand.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Zuletzt kam es am 14. August 2009 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten.
Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Israel 14.05.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Israel:
Stand 14.05.2010 (Unverändert gültig seit: 14.05.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel

Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Zuletzt kam es am 14. August 2009 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten.
Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Israel 01.06.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 01.06.2010
(Unverändert gültig seit: 01.06.2010)

Aktuelle Hinweise
Im Zusammenhang mit den Ereignissen in den Gewässern vor Gaza in der Nacht zum 31. Mai ist im Westjordanland, Jerusalem und arabischen Bevölkerungszentren Israels mit Demonstrationen, unter Umständen auch mit Unruhen, sowie mit Maßnahmen der israelischen Sicherheitskräfte zu rechnen. Vor diesem Hintergrund werden Reisende um besonders umsichtiges Verhalten gebeten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel

Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten. Das Gleiche gilt für die vor Gaza liegenden Gewässer.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Zuletzt kam es am 14. August 2009 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten.
Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Israel 14.06.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 14.06.2010
(Unverändert gültig seit: 14.06.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.
Israel

Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten. Das Gleiche gilt für die vor Gaza liegenden Gewässer.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Zuletzt kam es am 14. August 2009 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten.
Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Israel 03.08.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Israel:
Stand 03.08.2010 (Unverändert gültig seit: 03.08.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.

Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten. Das Gleiche gilt für die vor Gaza liegenden Gewässer.
Am 2. August 2010 wurde der israelische Badeort Eilat mit Raketen beschossen. Auf israelischer Seite kam es nur zu leichten Sachschäden. In der jordanischen Nachbarstadt Aqaba schlug eine Rakete ein. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, eine davon tödlich.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Zuletzt kam es am 14. August 2009 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten. Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Israel 04.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 04.08.2010
(Unverändert gültig seit: 04.08.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
In der Altstadt von Jerusalem sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und größere Menschenansammlungen meiden. Freitags sollten Sie die Altstadt nach Möglichkeit ganz meiden, weil sich viele Menschen zum Freitagsgebet am Haram Al-Sharif (Tempelberg) einfinden. Dabei können kleinste Vorfälle zu Unruhen führen.

Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten. Das Gleiche gilt für die vor Gaza liegenden Gewässer.
Am 2. August 2010 wurde der israelische Badeort Eilat mit Raketen beschossen. Auf israelischer Seite kam es nur zu leichten Sachschäden. In der jordanischen Nachbarstadt Aqaba schlug eine Rakete ein. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, eine davon tödlich.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Zuletzt kam es am 14. August 2009 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten. Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
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Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Israel 10.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 10.08.2010
(Unverändert gültig seit: 10.08.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Die Sicherheitslage in Israel und in den palästinensischen Gebieten ist weiterhin angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den palästinensischen Gebieten werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Während des Ramadan (11. August - ca. 12. September) wird in der Altstadt von Jerusalem, besonders an Freitagen zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht geraten. An Freitagen begeben sich zahlreiche Gläubige aus den palästinensischen Gebieten in die Altstadt, um auf dem Tempelberg / Haram As-Sharif zu beten. In der Vergangenheit ist es dabei immer wieder zu Unruhen und Spannungen gekommen.
Israel
Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist sicherheitsgefährdet. Seit dem 18. Januar 2009 herrscht nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketenangriffen und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Gebiet in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher abgeraten. Das Gleiche gilt für die vor Gaza liegenden Gewässer.
Am 2. August 2010 wurde der israelische Badeort Eilat mit Raketen beschossen. Auf israelischer Seite kam es nur zu leichten Sachschäden. In der jordanischen Nachbarstadt Aqaba schlug eine Rakete ein. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, eine davon tödlich.
Die israelischen Behörden warnen weiterhin auch vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. Die Anzahl von Terroranschlägen auf zivile Einrichtungen in Israel hat seit Jahren zwar abgenommen, Anschläge - insbesondere auf öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen sowie auf öffentliche Verkehrsmittel - kommen aber weiterhin vereinzelt vor und sind für die Zukunft nicht auszuschließen. Zuletzt wurde im März 2009 ein Sprengstoffanschlag auf ein Kaufhaus in Haifa vereitelt. Daneben sind Checkpoints grundsätzlich erhöhter Gefahr ausgesetzt.
Speziell in Städten, in denen auch israelische Palästinenser leben besteht die Gefahr von Unruhen . Zuletzt kam es im Oktober 2008 zu tagelangen gewalttätigen Ausschreitungen in Akko.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter
www.tel-aviv.diplo.de
zu konsultieren.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
In jüngster Zeit kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxer Juden und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Im Jahr 2008 erfolgten drei Angriffe mit Fahrzeugen auf Zivilisten in der Innenstadt von West-Jerusalems. Dabei waren auch Todesopfer zu beklagen waren. Anschläge dieser Art sind auch künftig nicht auszuschließen.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Zuletzt kam es am 14. August 2009 im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen und Entführungen. Zuletzt wurde am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel fast vollständig abgeriegelt. Die Einreise nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Auch der Reiseverkehr von und nach Ägypten ist grundsätzlich unterbunden und die Sicherheitslage ist angespannt. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die Wiederausreise zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird deshalb grundsätzlich abgeraten. Es gibt jedoch Bereiche der Westbank, in denen Besuche grundsätzlich vertretbar sind. Dazu gehören die von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städte Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie unter alleiniger israelischer Verwaltung stehenden sog. C-Gebiete, darunter die Straße 1 zum Toten Meer sowie im Jordantal die Straße 90. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch wenn der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte seit 2007 erhebliche Fortschritte gemacht hat, kann weiterhin von militanten islamistischen Gruppen in der Westbank ein Sicherheitsrisiko ausgehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.
Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen wollen, kommt es immer wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten sich über Änderungen dieser Regel zeitnah bei den israelischen Behörden informieren und ggf. bei Einreise Unterlagen in englischer Sprache mit sich führen, die darüber Auskunft geben, dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Alle Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nie völlig geschlossen und können mit ortskundiger Begleitung unter Inkaufnahme von Umwegen in der Regel genutzt werden.
Besondere Hinweise für Doppelstaater bzw. Reisende vermuteter arabischer Herkunft
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Einwirkungsmöglichkeiten. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete (siehe: Einreisebestimmungen).
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Israel 26.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 26.08.2010
(Unverändert gültig seit: 26.08.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konfliks besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Während des Ramadan (11. August - ca. 12. September) wird in der Altstadt von Jerusalem zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht geraten. An Freitagen begeben sich zahlreiche Gläubige aus den palästinensischen Gebieten in die Altstadt, um auf dem Tempelberg / Haram Al-Sharif zu beten. In der Vergangenheit ist es dabei immer wieder zu Unruhen und Spannungen gekommen. Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird daher abgeraten.
Israel

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge (2008: 1, 2007: 1, 2006: 6, 2005:8, 2004: 12, 2003: 26, 2002: 53). Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen (2009: 35). Dabei gibt es derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es aber zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Am 2. August 2010 wurde der israelische Badeort Eilat mit Raketen beschossen. Auf israelischer Seite kam es nur zu leichten Sachschäden. In der jordanischen Nachbarstadt Akaba schlug eine Rakete ein. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, eine davon tödlich.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Zuletzt wurde 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, können mehrere Wochen oder Monate liegen. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die - Wiederausreise - zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen.
So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht hat und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Israel 10.09.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Israel:
Stand 10.09.2010 (Unverändert gültig seit: 10.09.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Israel

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge (2008: 1, 2007: 1, 2006: 6, 2005:8, 2004: 12, 2003: 26, 2002: 53). Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen (2009: 35). Dabei gibt es derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. Vereinzelt kommt es aber zu Schusswechseln an der Grenze oder zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Am 2. August 2010 wurde der israelische Badeort Eilat mit Raketen beschossen. Auf israelischer Seite kam es nur zu leichten Sachschäden. In der jordanischen Nachbarstadt Akaba schlug eine Rakete ein. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, eine davon tödlich.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Zuletzt wurde 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, können mehrere Wochen oder Monate liegen. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die - Wiederausreise - zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen.
So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht hat und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Israel 24.03.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 24.03.2011
(Unverändert gültig seit: 24.03.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Israel

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge. Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen. Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. In jüngster Zeit kommt es aber vermehrt zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, am 23. März 2011 auch zu Raketeneinschlag in Beer Shewa. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Zuletzt wurde 2007 ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, können mehrere Wochen oder Monate liegen. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die - Wiederausreise - zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen.
So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht hat und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. In der Nacht vom 11./12. März 2011 töteten bislang unbekannte Täter in der Siedlung Itamar (Bezirk Nablus) eine fünfköpfige Siedlerfamilie. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Israel 15.04.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Israel
Stand 15.04.2011 (Unverändert gültig seit: 15.04.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge. Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen. Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. In jüngster Zeit kommt es aber vermehrt zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Am 14. April 2011 wurde ein israelischer Friedensaktivist entführt und ermordet. 2007 wurde ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, können mehrere Wochen oder Monate liegen. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die - Wiederausreise - zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen. So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht hat und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. In der Nacht vom 11./12. März 2011 töteten bislang unbekannte Täter in der Siedlung Itamar (Bezirk Nablus) eine fünfköpfige Siedlerfamilie. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Israel 23.05.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Israel:
Stand 23.05.2011 (Unverändert gültig seit: 23.05.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille"). Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.

Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge. Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen. Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. In jüngster Zeit kommt es aber vermehrt zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Am 14. April 2011 wurde ein italienischer Friedensaktivist entführt und ermordet. 2007 wurde ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
In jüngster Zeit hat Ägypten in unregelmäßigen Abständen den Grenzübergang Rafah für wenige Stunden oder Tage für den Reiseverkehr geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, können mehrere Wochen oder Monate liegen. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich.
Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv, das Vertretungsbüro Ramallah oder die Botschaft Kairo außerstande, den Reisenden die - Wiederausreise - zu ermöglichen.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen. So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht hat und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. In der Nacht vom 11./12. März 2011 töteten bislang unbekannte Täter in der Siedlung Itamar (Bezirk Nablus) eine fünfköpfige Siedlerfamilie. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Israel 06.06.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 06.06.2011
(Unverändert gültig seit: 06.06.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille"). Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Israel

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge. Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen. Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. In jüngster Zeit kommt es aber vermehrt zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille").

Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Am 14. April 2011 wurde ein italienischer Friedensaktivist entführt und ermordet. 2007 wurde ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille"). Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen.
So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. In der Nacht vom 11./12. März 2011 töteten bislang unbekannte Täter in der Siedlung Itamar (Bezirk Nablus) eine fünfköpfige Siedlerfamilie. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und ggfs. Tollwut , bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ggfs. auch Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Israel 24.06.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Israel:
Stand 24.06.2011 (Unverändert gültig seit: 24.06.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille"). Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge. Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen. Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. In jüngster Zeit kommt es aber vermehrt zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille").
Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Am 14. April 2011 wurde ein italienischer Friedensaktivist entführt und ermordet. 2007 wurde ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille"). Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen. So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. In der Nacht vom 11./12. März 2011 töteten bislang unbekannte Täter in der Siedlung Itamar (Bezirk Nablus) eine fünfköpfige Siedlerfamilie. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Teilreisewarnung Israel 05.07.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel:
Stand 05.07.2011
(Unverändert gültig seit: 05.07.2011)

Aus aktuellem Anlass:
Vor dem Hintergrund von Meldungen über geplante Einreisen zahlreicher Vertreter der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Ländern nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete mit dem Ziel, dort politische Aktionen durchzuführen, hat die Regierung des Staates Israels die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass jedes illegale Verhalten in diesem Zusammenhang konsequent geahndet werden wird.
Das Auswärtige Amt weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es bei der Einreise nach Israel je nach Reiseziel und Aufenthaltszweck zu Aufenthaltsbeschränkungen und Einreiseverboten kommen kann. Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über den Flughafen Ben Gurion grundsätzlich verweigert.

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen

Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille"). Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Von Besuchen des Tempelbergs / Haram Al-Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Israel

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen. Seit 2008 gab es keine Selbstmordanschläge. Es gab aber vereinzelte Vorfälle mit Schusswaffengebrauch oder Sprengvorrichtungen. Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkrete Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. In jüngster Zeit kommt es aber vermehrt zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird daher abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
In Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten. Von Besuchen des Haram Al-Sharif (Tempelberg) an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille").

Im August 2009 kam es im Gazastreifen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der de-facto dort regierenden Hamas und einer konkurrierenden radikal-islamistischen Gruppierung. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet. Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen. Am 14. April 2011 wurde ein italienischer Friedensaktivist entführt und ermordet. 2007 wurde ein Korrespondent der BBC entführt. Das Deutsche Vertretungsbüro kann im Gazastreifen praktisch keine konsularische oder sonstige Hilfe leisten.
Der Gazastreifen ist zudem seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen (sog. "Gaza-Flottille"). Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie nur Teile der Westbank bereisen.
So sind Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militär sollten Sie unbedingt meiden. In jedem Fall sollten Sie sich zeitnah informieren, ob besondere Vorkommnisse es geraten sein lassen, von einem Besuch abzusehen. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben.
Auch in der Westbank ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch in der Westbank ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. In der Nacht vom 11./12. März 2011 töteten bislang unbekannte Täter in der Siedlung Itamar (Bezirk Nablus) eine fünfköpfige Siedlerfamilie. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja, für Kinder unter 10 Jahren
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, nur mit Foto
Weitere Anmerkungen Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und der Westbank, sowie zwischen Jordanien und der Westbank) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Gesperrt