Teilreisewarnung Indien 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 05.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 18.02.2014
(Unverändert gültig seit: 18.02.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen (auch z.B. Wahlkampfveranstaltungen) sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten , Jharkhand, Bihar und Chattisgarh verüben maoistische Untergrundkämpfer immer wieder Sabotageakte und Anschläge gegen Sicherheitskräfte. Reisende könnten davon betroffen sein. Von touristischen Aktivitäten ohne ortskundige einheimische Begleitung wird abgeraten.
Das Risiko, dem Reisende durch Kriminalität ausgesetzt sind, ist in den verschiedenen Landesteilen und Städten sehr unterschiedlich. Reisende sollten sich stets umsichtig verhalten. Seit einiger Zeit werden vermehrt sexuelle Übergriffe auch gegenüber Ausländerinnen angezeigt.
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden. Ferner sind Touristen - besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt und Ausländer waren bisher nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. Dennoch können auch gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 25.08.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 25.08.2014
(Unverändert gültig seit: 25.08.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.
Weiterhin werden Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Ferner sind Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Im Grenzgebiet zwischen Assam und Nagaland, insbesondere im Golaghat-Distrikt, kommt es seit August 2014 zu Unruhen, die auch den Verkehr auf dem National Highway 39, südlich der Stadt Golaghat beeinträchtigt haben. Reisende sollten dieses Gebiet meiden.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
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Gruß
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Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Indien 08.09.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 08.09.2014 (Unverändert gültig seit: 08.09.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Derzeit sind aufgrund starker Niederschläge Teile der Bundesstaaten Jammu und Kaschmir, besonders in und um die Stadt Srinagar, von Hochwasser betroffen. Es gab bereits zahlreiche Todesopfer. Staatliche Evakuierungs- und Hilfemaßnahmen sind angelaufen. Reisen in die genannte Region sind derzeit -wenn überhaupt- nur sehr eingeschränkt möglich und mit Risiken verbunden. Es wird dringend empfohlen, über die Tagespresse die weitere Entwicklung zu verfolgen.
Auswärtige Amt
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markus-1969
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Indien 08.09.2014

Beitrag von markus-1969 »

Ich bin gerade in Neu - Delhi angekommen (Flug aus Leh / Kashmir). Eigentlich wollte ich von Leh nach Amritsar über Srinagar.

1) Was die Strecke Leh - Srinagar angeht:

Auf dem Landweg von Manali nach Leh hab ich viele Leute getroffen, die meinten, die Strecke Leh - Srinagar sei sicher, viele davon waren (nur) mit dem Fahrrad unterwegs. Ich wollte diese Strecke auch machen (und dann weiter nach Amritsar) doch bin ich wegen des Unwetters nach Delhi geflogen.

Ich meine, die Warnungen, man solle nur auf dem Luftweg nach Srinagar reisen, sind übertrieben.

2) Was Leh selbst und das Internet in der Region angeht:

Alle Internetleitungen führen über Srinagar und sind entsprechend abgesoffen. Es gibt Prognosen, nach denen es ca. 2 Monate dauert, bis die Leitungen wieder offen sind.

Es gibt in Leh nur Airtel als Mobilfunkunternehmen;

http://www.airtel.in/

die Prepaidkarten sind für ca. 3,50 Euro zu bekommen (Kopie von Paß + Visum und 4 Paßbilder), kostet INR 280 (= ca. 3,50 Euro), mit Gesprächsguthaben 200 INR, Anrufe nach Deutschland ca. 10 Euro - cent / Minute, dauert zwei Tage, SMS von Vodafone Deutschland nach Airtel machten Probleme, Telekom und E+Plus kann ich nicht sagen, O2 ging problemlos. Es gibt eine Internet - Mobilfunk - Flat für ca. 200 INR (= 2,50 Euro) im Monat, allerdings nur 2 G (= kein UMTS).

Es reicht, um auf dem Handy die mails zu lesen (aber bitte mit einem Programm, das nicht nur die mail - Betreffzeilen sondern auch gleich die gesamte mails mit lädt), surfen im web geht zwar technisch, aber ist angesichts der Leitungen undurchführbar.

Es bringt nichts, den Laptop an das Handy anzuschließen, denn das Abholen der mails dauert ewig und das Senden ebenso. Es gibt in Leh nur ein GSM, aber noch kein 3G (= UMTS) Mobilfunknetz. Airtel "arbeite" daran, was nichts konkretes heißen mag.

Telefonieren mit Airtel geht von und nach Leh, aber nicht über die Überlandleitungen, sei es z. B. mit Gesprächspartnern im übrigen Indien oder gar in Europa - man telefoniert nicht - man brüllt rum - und das häufig auch noch mit gleichem Inhalt.

Es gibt in Leh drei internet - Cafés, die eine Satelittenanbindung haben (Roku's, Himalaya CYBER Cafe [es gibt auch ein Himalaya Café nebenan] und eines gegenüber des Himalaya Cyber). Deren Satelittenanbindung kostet ca. INR 6.000 (= ca. € 65 / Tag), doch schaffen sie es nicht, die Preise an die Sat - Kosten anzupassen und sind daher geschlossen.

Deswegen mein Rat: Wer dorthin will, der besorge sich eine Genehmigung für ein Satellitentelefon (in Indien an sich verboten, bei der Einreise unterschreibt man das auch) und bringe eines mit. Ohne Genehmigung würd ich es nicht machen, auf dem Landweg Manali - Srinagar gab es ca. 5 Check - Points, an denen die Paßdaten notiert wurden und an denen z. T. klar und deutlich zu lesen war, daß die Benutzung eines Sat - Telefons verboten ist.

Selbst Western Union ist ein Problem. Ich traf eine Engländerin, deren Kreditkarte eingezogen wurde. Ihre Eltern konnten ihr zwar Geld mit Western Union schicken, doch brauchte Western Union das Internet um es abzurufen. Bargeldabeben mit VISA ging am Automaten problemlos, MasterCard hatte ich zwar dabei, habe ich aber wegen meiner anderweitigen Erfahrungen nicht probiert.

Inwieweit das Vorgenannte auch für die Strecke Richtung Srinagar (z. B. Kargil) gilt, kann ich nicht sagen, ich denke aber, die Problematik ist ähnlich.
Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Indien 17.09.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 17.09.2014 (Unverändert gültig seit: 17.09.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.

Weiterhin werden Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Ferner sind Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.

Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten

In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
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Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Indien 30.09.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 30.09.2014 (Unverändert gültig seit: 30.09.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Dringender regionaler Sicherheitshinweis - Gefahr von Anschlägen
Die terroristische Organisation ISIS, die sich selbst auch “Islamischer Staat“ nennt, hat mit Anschlägen auf die Interessen westlicher Länder gedroht. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund dieser Drohung westliche Ausländer auch im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte, von Entführungen und von kriminellen Übergriffen durch ISIS-Sympathisanten werden können. Erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Das Auswärtige Amt rät daher zu erhöhter Wachsamkeit. Menschenansammlungen sollten gemieden und den Anweisungen örtlicher Sicherheitsbehörden gefolgt werden. Die Berichterstattung in den Medien sollte beobachtet werden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende sind von Land zu Land und selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise


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Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.

Weiterhin werden Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden.
Ferner sind Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Landesteil Kaschmir
Nach den starken Überflutungen im September 2014 ist die Infrastruktur in Teilen Kaschmirs, besonders um die Hauptstadt Srinagar, noch im Wiederaufbau begriffen. Einschränkungen der Mobilität und der Versorgungslage sind bis auf Weiteres nicht auszuschließen. Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.

Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.

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In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.

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Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.11.2014

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Stand 28.11.2014 (Unverändert gültig seit: 28.11.2014)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Foto
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts: ja, mit Foto. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Die indischen Behörden haben am 27.11.2014 bekannt gegeben, dass es für deutsche Reisepassinhaber unter bestimmten Voraussetzungen künftig zusätzlich möglich sein soll, nach Beantragung einer Elektronischen Reiseerlaubnis („Electronic Travel Authorization“ – ETA) ein spezielles Touristenvisum bei Ankunft in Indien („Tourist Visa on Arrival“) zu erhalten. Das ETA muss bis spätestens 4 Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und soll zur einmaligen Einreise für einen Reisezeitraum von bis zu 30 Tagen berechtigen. Erfahrungen mit diesem neuen Verfahren gibt es bislang noch nicht.
Auf der Homepage https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html sind die Voraussetzungen für ein Touristenvisum bei Ankunft mit vorheriger Beantragung einer ETA aufgeführt. Dort kann das ETA beantragt werden.
Eine 24/7-Hotline für Touristenvisa bei Ankunft mit vorheriger Beantragung einer ETA ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet.
Auskünfte zur Beantragung indischer Visa erteilt die zuständige indische Auslandsvertretung.
Das Touristenvisum bei Ankunft nach Indien mit vorheriger Beantragung einer ETA wird zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt.

Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die bisherige Regelung, die nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst wieder nach zwei Monaten vorsah, ist nach offizieller Verlautbarung des indischen Innenministeriums seit Anfang Dezember 2012 aufgehoben. Die Änderung gilt gemäß Auskunft der indischen Behörden auch für bereits ausgestellte Visa, die noch einen Hinweis auf die alte Regelung erhalten.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß noch verlangt werden kann, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.

Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe http://www.mha.nic.in und http://www.boi.gov.in .

Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 12.02.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:

Stand 12.02.2015 (Unverändert gültig seit: 12.02.2015)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise

Impfschutz
Ab 1. März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan; Stand 05.02.2014) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren (Äthiopien, Kenia, Somalia und Syrien; Stand 05.02.2014) der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen.

Das indische Gesundheitsministerium führte dazu klärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen (http://mohfw.nic.in/showfile.php?lid=2634).

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Japanische Encephalitis empfohlen.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in der letzten Saison zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen. Auch in Rajasthan gab es 2010 überdurchschnittlich viele Malaria Fälle.

Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

• Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
• Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
• Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
• Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (http://www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müss en entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer sind häufig mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Hände waschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel für Touristen und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Indien eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.

Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.

Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 1500 Metern vor.

Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.

Japanische Encephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem kleinen Ausbru ch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. Im März und April 2010 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) Fällen, vor allem in den Bundesstaaten Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.
Seit Ende 2014 berichten indische Zeitungen von einer Häufung von A/H1N1- Fällen ("Schweinegrippe") in Nordindien und in New Delhi, aber auch die die westlichen Bundesstaaten Gujarat, Goa, und Rajasthan, neben den südlicheren Staaten Maharashtra, Tamil Nadu und Talangana, sollen zunehmend besonders betroffen sein.
Da große Menschenansammlungen in Indien nur schwer zu vermeiden sind, sind persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen etc.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Die saisonale Influenza Impfung 2014/15 schützt gegen A/H1N1 Influenza. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de).

Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Indien sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Betroffen war zuletzt im Herbst 2011 der Bundesstaat West-Bengalen. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter http://www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen

Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei kommerziell organisierten Touren ist der zeitliche Rahmen mitunter knapp bemessen und der Gruppenzwang hoch. Das kann bei Einzelnen die notwendige Anpassung an zunehmende Höhen erschweren oder verhindern und zu den verschiedenen Formen von Höhenkrankheit führen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.

Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung im Süden des Landes, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen: auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).

Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Ri siko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.

Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicher ung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Die Deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 30.03.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 30.03.2015 Unverändert gültig seit: 30.03.2015)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Nach tagelangen Regenfällen hat die Regierung des Bundesstaats Jammu und Kaschmir am 30.03.2015 eine Flutwarnung für die Region Srinagar ausgegeben und begonnen, Anwohner aus Wohnvierteln entlang des Jhelum-Flusses und des Dal-Sees vorsorglich zu evakuieren. Weitere Regenfälle sind vorhergesagt. Reisenden wird empfohlen, sich über die Medien laufend über die Entwicklung vor Ort zu informieren.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.04.2015

Beitrag von Alexander »

Auswärtige Amt
Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 28.04.2015 (Unverändert gültig seit: 28.04.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen

Aktuelle Hinweise

Nach tagelangen Regenfällen hat die Regierung des Bundesstaats Jammu und Kaschmir Mitte April 2015 erneut eine Flutwarnung für die Region Srinagar ausgegeben. Reisenden wird empfohlen, sich über die Medien laufend über die Entwicklung vor Ort zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Foto
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts: ja, mit Foto. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können seit November 2014 unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens 4 Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Auf der Homepage https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen.
Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet.

Das e-TVwurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die bisherige Regelung, die nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst wieder nach zwei Monaten vorsah, ist nach offizieller Verlautbarung des indischen Innenministeriums seit Anfang Dezember 2012 aufgehoben. Die Änderung gilt gemäß Auskunft der indischen Behörden auch für bereits ausgestellte Visa, die noch einen Hinweis auf die alte Regelung erhalten.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden.. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß noch verlangt werden kann, obgleich dies nicht mehr gesetzlic h vorgeschrieben ist.

Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe http://www.mha.nic.in und http://www.boi.gov.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 20.07.2015
(Unverändert gültig seit: 20.07.2015)

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Seit Oktober 2014 flammen verstärkt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen entlang der internationalen Grenzlinie in Jammu und Kaschmir auf.
Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.

Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Leihmutterschaft
Wer erwägt, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, sollte folgende Hinweise beachten: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen sind unter folgendem Link erhältlich: www.auswaertiges-amt.de.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Foto
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts: ja, mit Foto. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können seit November 2014 unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens 4 Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Auf der Homepage https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen.
Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet.
Das e-TVwurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa).
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß oft noch verlangt wird, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vo rgeschrieben ist.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.boi.gov.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 02.09.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 02.09.2015 (Unverändert gültig seit: 02.09.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Nach militanten Streikaktionen in Churachandapur wurde am 31.08.2015 eine unbeschränkte Ausgangssperre verhängt. Es wird empfohlen, nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Manipur zurückzustellen und diese Reise- und Sicherheitshinweise sowie die aktuelle Medienberichterstattung zur Lageentwicklung zu verfolgen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 28.09.2015
(Unverändert gültig seit: 28.09.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise gelöscht
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Allgemeine Kriminalität
Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Seit Oktober 2014 flammen verstärkt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen entlang der internationalen Grenzlinie in Jammu und Kaschmir auf.
Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.

Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden.

Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Bundesstaat Manipur
Nach militanten Streikaktionen in Churachandapur im August 2015 wird empfohlen, nicht unbedingt erforderliche Reisen nach Manipur zurückzustellen und die aktuelle Medienberichterstattung zur Lageentwicklung zu verfolgen.
Andere Regionen
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen.
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 02.12.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 02.12.2015
(Unverändert gültig seit: 02.12.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund anhaltender, starker Regenfälle und daraus resultierender schwerer Überschwemmungen, kommt es in Tamil Nadu, Pondicherry und Teilen von Andhra Pradesh zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben. Die indischen Medien melden, dass der Flughafen von Chennai bis zum 06. Dezember 2015 geschlossen bleibt.
Reisenden wird dringend geraten, sich über die Medien über die aktuelle Lage zu informieren.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 03.12.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 03.12.2015
(Unverändert gültig seit: 03.12.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund anhaltender, starker Regenfälle und daraus resultierender schwerer Überschwemmungen, kommt es in Tamil Nadu, Pondicherry und Teilen von Andhra Pradesh zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben. Die indischen Medien melden, dass der Flughafen von Chennai bis zum 06. Dezember 2015 geschlossen bleibt.
Das Generalkonsulat Chennai bleibt am 03. und 04.12.2015 geschlossen. Unter den Nummern 0091 9884305333 und 0091 9566292984 ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Reisenden wird dringend geraten, sich vor allem über die Medien, aber auch über die facebook-Seite des Generalkonsulats, auf der Homepage der Botschaft New Dehli sowie über die Reise- und Sicherheitshinweise über die aktuelle Lage zu informieren.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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