Teilreisewarnung Indien 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 22.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 22.10.2012
(Unverändert gültig seit: 22.10.2012)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutschen Staatsangehörige – Registrierungspflicht


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja mit Foto und Visum
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Janua r 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts: ja, mit Foto und Visum. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtätige Ausreiseverzögerung mit sich bringt.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe http://www.mha.nic.in und http://www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 23.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 23.10.2012
(Unverändert gültig seit: 23.10.2012)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutschen Staatsangehörige – Registrierungspflicht


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
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Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja mit Foto und Visum
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Janua r 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts: ja, mit Foto und Visum. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhöngig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwa ngsläufig eine mehrtätige Ausreiseverzögerung mit sich bringt.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mha.nic.in und Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 19.11.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 19.11.2012
(Unverändert gültig seit: 19.11.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Anfang November 2012 ist es im Kokraihar-Distrikt von Assam zu bewaffneten Überfällen mit Todesopfern gekommen, Sicherheitsbehörden verhängten eine Ausgangssperre. Von Reisen in den Kokrajhar-Distrikt wird abgeraten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ausländern ohnehin kein Zugang zu diesem Distrikt gewährt. Reisen in andere Distrikte, z.B. in Assams Hauptstadt Guwahati oder in den Kasiranga-Nationalpark sollten jedoch möglich sein. Reisende sollten sich vor Reisebeginn aktuelle Informationen der Reiseveranstalter einholen.
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Auswärtiges Amt

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 22.02.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 22.02.2013 (Unverändert gültig seit: 22.02.2013)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Ende Februar bis Ende März kann es im Distrikt Darjeeling und in den umliegenden Touristengebieten des Bundesstaates West-Bengalen zu Streikaktionen kommen, die auch die touristische Infrastruktur (Verkehrswege und Läden) betreffen können. Die Streikaktionen richten sich zwar nicht gegen ausländische Touristen, diese sollten Menschenansammlungen dennoch meiden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden. Ferner sind Touristen - besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
• Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt und Ausländer waren bisher nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. Dennoch können auch gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
• Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
• Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, Westbengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.

Medizinische Hinweise
Aktuell wird darauf hingewiesen, dass im Norden des Landes, besonders auch in der Hauptstadt New Delhi, in der Presse vermehrt über schwere Verläufe von Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) berichtet wird, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Gemessen an der Einwohnerzahl sind die gemeldeten Fälle äußerst gering, eine Epidemie liegt nicht vor. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten. Gefährdete Reisende sollten gemäß den STIKO Impfempfehlungen einen aktuellen Impfschutz haben.

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY, und Japanische Encephalitis empfohlen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in der letzten Saison zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen. Auch in Rajasthan gab es 2010 überdurchschnittlich viele Malaria Fälle.
Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
• Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
• Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
• Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
• Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (http://www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müss en entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer sind häufig mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßig es Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel für Touristen und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Ind ien eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 1500 Metern vor.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.
Japanische Encephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem klein en Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de). Im März und April 2010 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) Fällen, vor allem in den Bundesstaaten Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan. Da große Menschenansammlungen in Indien nur schwer zu vermeiden sind, sind persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen etc.) und die vorbeugende Gri ppeschutzimpfung wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Indien sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Betroffen war zuletzt im Herbst 2011 der Bundesstaat West-Bengalen. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter http://www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei kommerziell organisierten Touren ist der zeitliche Rahmen mitunter knapp bemessen und der Gruppenzwang hoch. Das kann bei Einzelnen die notwendige Anpassung an zunehmende Höhen erschweren oder verhindern und zu den verschiedenen Formen von Höhenkrankheit führen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung im Süden des Landes, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen: auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe kö nnen das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholver sicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Die Deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 18.03.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 18.03.2013
(Unverändert gültig seit: 18.03.2013)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - allgemeines kriminelles Risiko
- Der aktuelle Hinweis zum Streik wurde entfernt


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre (zuletzt 21.02.2013 Doppelanschlag in Hyderabad) bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, vor allem Frauen, sollten sich - insbesondere vor dem Hintergrund zuletzt vermehrt berichteter sexueller Übergriffe - stets von Vorsicht leiten lassen.
In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.
Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden. Ferner sind Touristen - besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt und Ausländer waren bisher nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. Dennoch können auch gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, Westbengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 14.06.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 14.06.2013 (Unverändert gültig seit: 14.06.2013)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise - Anschläge auf Reisezüge
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen (auch z.B. Wahlkampfveranstaltungen) sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre (zuletzt 21.02.2013 Doppelanschlag in Hyderabad) bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten Westbengalen, Jharkhand, Chattisgarh und Bihar wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 13. Juni 2013 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 25.07.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 25.07.2013 (Unverändert gültig seit: 25.07.2013)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen-Visum
Medizinische Hinweise
Löschung eines aktuellen Hinweises


Visum

Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die bisherige Regelung, die nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst wieder nach zwei Monaten vorsah, ist nach offizieller Verlautbarung des indischen Innenministeriums seit Anfang Dezember 2012 aufgehoben. Die Änderung gilt gemäß Auskunft der indischen Behörden auch für bereits ausgestellte Visa, die noch einen Hinweis auf die alte Regelung erhalten.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß noch verlangt werden kann, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe http://www.mha.nic.in und http://www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z.B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry(X) Visa für Freiwilligenarbeit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY, und Japanische Encephalitis empfohlen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in der letzten Saison zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen. Auch in Rajasthan gab es 2010 überdurchschnittlich viele Malaria Fälle.
Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
• Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
• Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
• Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
• Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (http://www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müss en entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer sind häufig mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßig es Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel für Touristen und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Ind ien eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 1500 Metern vor.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor.
Japanische Encephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem klein en Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de). Im März und April 2010 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) Fällen, vor allem in den Bundesstaaten Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan. Da große Menschenansammlungen in Indien nur schwer zu vermeiden sind, sind persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen etc.) und die vorbeugende Gri ppeschutzimpfung wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Indien sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen, aufgetreten. Betroffen war zuletzt im Herbst 2011 der Bundesstaat West-Bengalen. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter http://www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei kommerziell organisierten Touren ist der zeitliche Rahmen mitunter knapp bemessen und der Gruppenzwang hoch. Das kann bei Einzelnen die notwendige Anpassung an zunehmende Höhen erschweren oder verhindern und zu den verschiedenen Formen von Höhenkrankheit führen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung im Süden des Landes, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen: auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe könn en das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 31.07.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 31.07.2013
(Unverändert gültig seit: 31.07.2013)

Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Die dominierende politische Partei in Darjeeling (GJM) hat ab 03.08.2013 einen zeitlich unbegrenzten Generalstreik im Bergland Darjeelings ausgerufen und hat Ausländer und Touristen aufgefordert, bis zum 02.08.2013 aus dem Bergland abzureisen. Es muss mit Auswirkungen der Streikaktionen auf den öffentlichen Verkehr gerechnet werden. Reisende sollten die Medienberichterstattung verfolgen, größtmögliche Vorsicht walten lassen und sich von jeglicher Art von Menschenansammlungen fern halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 04.09.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 04.09.2013
(Unverändert gültig seit: 04.09.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise – Streiks


Aktueller Hinweis
Die dominierende politische Partei in Darjeeling (GJM) hat am 03.08.2013 einen zeitlich unbegrenzten Generalstreik im Bergland Darjeelings ausgerufen und hat Ausländer und Touristen aufgefordert, bis zum 02.08.2013 aus dem Bergland abzureisen. Seither hat sich die Lage nicht wesentlich geändert. Es muss weiterhin mit Auswirkungen der Streikaktionen auf den öffentlichen Verkehr gerechnet werden. Reisende sollten die Medienberichterstattung verfolgen, größtmögliche Vorsicht walten lassen und sich von jeglicher Art von Menschenansammlungen fern halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 11.10.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 11.10.2013
(Unverändert gültig seit: 11.10.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise

Wetterdienste warnen, dass ein Zyklon mit Windgeschwindigkeiten bis 230 km/h am Sonnabend, 12.Oktober, gegen 17:30 h Ortszeit auf die indische Ostküste treffen wird. Im Gefahrenbereich liegen die Küsten von Odisha und Andra Pradesh. Der Zyklon könnte auch Flutwellen auslösen. Besucher sollten die Nachrichten dazu verfolgen und versuchen, sich rechtzeitig aus besonderen Gefahrenzonen, wie den Strandbereichen, in Sicherheit zu bringen.

Die Entscheidung der indischen Regierung vom 3. Oktober 2013, dass aus dem indischen Unionsstaat Andhra Pradesh die Region Telangana, in der auch die Hauptstadt Hyderabad liegt, als zukünftiger eigener Unionsstaat ausgegliedert werden soll, hat in Hyderabad und mehreren weiteren Städten von Andhra Pradesh zu Demonstrationen geführt. Insbesondere in Städten der Küstenregion (Coastal Andhra) und des südlichen Andhra Pradesh (Region Rayalaseema) halten diese Demonstrationen an. Es kam dabei örtlich zu Übergriffen. Vereinzelt wurden Ausgangssperren verfügt. Transportverbindungen sind unterbrochen. Die Stromversorgung ist beeinträchtigt. Reisenden wird geraten, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

Die dominierende politische Partei in Darjeeling (GJM) hat am 03.08.2013 einen zeitlich unbegrenzten Generalstreik im Bergland Darjeelings ausgerufen und hat Ausländer und Touristen aufgefordert, bis zum 02.08.2013 aus dem Bergland abzureisen. Seither hat sich die Lage nicht wesentlich geändert. Es muss weiterhin mit Auswirkungen der Streikaktionen auf den öffentlichen Verkehr gerechnet werden. Reisende sollten die Medienberichterstattung verfolgen, größtmögliche Vorsicht walten lassen und sich von jeglicher Art von Menschenansammlungen fern halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 11.12.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 11.12.2013
(Unverändert gültig seit: 11.12.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Andhra Pradesh


Aktuelle Hinweise
Die indische Regierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach aus dem indischen Unionsstaat Andhra Pradesh die Region Telangana, in der auch die Hauptstadt Hyderabad liegt, als zukünftiger eigener Unionsstaat ausgegliedert werden soll. Erste Demonstrationen gegen dieses Vorhaben waren im Oktober 2013 in Hyderabad und insbesondere in Städten der Küstenregion (Coastal Andhra) und des südlichen Andhra Pradesh (Region Rayalaseema) von örtlichen Übergriffen, Ausgangssperren, Beeinträchtigungen im Personentransport und bei der Stromversorgung begleitet. Die Lage hat sich gebessert, dennoch muss weiter mit Protestaktionen wie Demonstrationen, vorübergehenden örtlichen Schließungen des Einzelhandels, Ausfall von Busverbindungen und ähnlichem gerechnet werden. Reisenden wird geraten, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 12.12.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 12.12.2013
(Unverändert gültig seit: 12.12.2013)

Letzte Änderung:
Besondere strafrechtliche Vorschriften


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.
Gem. § 377 des indischen Strafgesetzbuches ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar (Urteil des Supreme Court vom 11.12.2013), die Höchststrafe beträgt lebenslange Freiheitsstrafe. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit diskret und zurückhaltend auftreten.
Der Besitz und die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien verboten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 10.01.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 10.01.2014 (Unverändert gültig seit: 10.01.2014)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise - Polio-Impfung

Ab 1. Februar 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (z. B. Pakistan, Afghanistan, Nigeria, u. a.) nach Indien der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen. Oraler Polioimpfstoff wird in Deutschland nicht mehr vertrieben. Bitte besprechen Sie das Vorgehen mit Ihrem Arzt oder einem Tropenmediziner rechtzeitig vor der Reise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 23.01.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 23.01.2014 (Unverändert gültig seit: 23.01.2014)

Aktuelle Hinweise
Die indische Regierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach aus dem indischen Unionsstaat Andhra Pradesh die Region Telangana, in der auch die Hauptstadt Hyderabad liegt, als zukünftiger eigener Unionsstaat ausgegliedert werden soll. Erste Demonstrationen gegen dieses Vorhaben waren im Oktober 2013 in Hyderabad und insbesondere in Städten der Küstenregion (Coastal Andhra) und des südlichen Andhra Pradesh (Region Rayalaseema) von örtlichen Übergriffen, Ausgangssperren, Beeinträchtigungen im Personentransport und bei der Stromversorgung begleitet. Die Lage hat sich gebessert, dennoch muss weiter mit Protestaktionen wie Demonstrationen, vorübergehenden örtlichen Schließungen des Einzelhandels, Ausfall von Busverbindungen und ähnlichem gerechnet werden. Reisenden wird geraten, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen (auch z.B. Wahlkampfveranstaltungen) sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.

In den Bundesstaaten Westbengalen, Jharkhand, Chattisgarh und Bihar wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 13. Juni 2013 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das Risiko, dem Reisende durch Kriminalität ausgesetzt sind, ist in den verschiedenen Landesteilen und Städten sehr unterschiedlich. Reisende sollten sich stets umsichtig verhalten. Seit einiger Zeit werden vermehrt sexuelle Übergriffe auch gegenüber Ausländerinnen angezeigt.

In letzter Zeit sind Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten verstärkt von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt worden. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren.

Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden. Ferner sind Touristen - besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Bundesstaat Jammu und Kaschmir
• Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt und Ausländer waren bisher nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen. Dennoch können auch gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden.

• Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.

• Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten

In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, Westbengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Im Kandhamal-Distrikt in Orissa ist es Mitte März 2012 jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Touristen / Reisende sollten in Kandhamal nur bei Tageslicht reisen und Hinweise von Sicherheitskräften beachten. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete der genannten sieben Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.

Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (special and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt insbesondere für touristisch interessante Gegenden u. a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Gem. § 377 des indischen Strafgesetzbuches ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar (Urteil des Supreme Court vom 11.12.2013), die Höchststrafe beträgt lebenslange Freiheitsstrafe. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit diskret und zurückhaltend auftreten.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und wird ebenfalls strafrechtlich geahndet.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 05.02.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Indien:

Stand 05.02.2014 (Unverändert gültig seit: 05.02.2014)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise - Polioimpfung
Medizinische Hinweise

Aktueller Hinweis
Ab 1. März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan; Stand 05.02.2014) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren (Äthiopien, Kenia, Somalia und Syrien; Stand 05.02.2014) der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen.
Das indische Gesundheitsministerium führte dazu klärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der Impfnachwein nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen (http://mohfw.nic.in/showfile.php?lid=2634).
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