Teilreisewarnung Eritrea 04.02.2025

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Eritrea 25.10.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 25.10.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der zuständigen eritreischen Auslandsvertretung, in Deutschland bei der Botschaft des Staates Eritrea in Berlin oder beim Generalkonsulat des Staates Eritrea in Frankfurt am Main (für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) beantragt werden muss.
Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. ein Touristenvisum darf nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte oder Pressetätigkeit genutzt werden. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.

Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können dann ggf. zweimal gebührenpflichtig (ca. 60 USD) für jeweils einen Monat verlängert werden.

Für Touristenvisa und Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.

Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur bei schriftlicher Bescheinigung durch die eritreische Vertretung, dass das Visum trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht fristgemäß erteilt werden konnte und diese Bescheinigung am Flughafen vorgelegt wird, kann das Visum ausnahmsweise am Flughafen ausgestellt werden.

Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Teilreisewarnung Eritrea 04.02.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 04.02.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen)


Aktuelles
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten wird gewarnt.


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig. Reisen in das Landesinnere sind streng reglementiert und werden kontrolliert. Offene Kritik an der Regierung bzw. Zustimmung zur Opposition ist untersagt und wird streng geahndet.

Trotz des zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) 2022 vereinbarten Waffenstillstandes können Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea, insbesondere im grenznahen Bereich, nicht ausgeschlossen werden.

Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage im Grenzgebiet bleibt angespannt.

Nach Ausbruch des Bürgerkrieges in Sudan 2023 wurde die Grenze zwischen beiden Ländern geschlossen. Auf sudanesischer Seite der Grenze kann es zu Kampfhandlungen kommen; die eritreische Seite ist durch zusätzliche Militäreinheiten gesichert. Die Lage ist angespannt.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Straßen, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt. Eine alte Eisenbahnlinie (von Asmara in Richtung Massawa) wurde provisorisch wiederhergestellt, ist allerdings aufgrund fehlender Wartungsarbeiten zurzeit nicht in Betrieb.

In Asmara gibt es Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“), siehe auch Sicherheit - Kriminalität.

Touristen dürfen seit 2024 Busse, die zwischen den großen Ortschaften verkehren und häufig alt und überfüllt sind, nicht mehr nutzen. Ein Besuch dieser Ortschaften ist nur noch mit Mietwagen oder Taxi (keine Sammeltaxis) möglich. Alle Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstrecken dagegen meistens nicht. In der Regenzeit von Juni bis September sind nicht asphaltierte Straßen zeitweise nur schwer passierbar.

Abseits von Straßen und insbesondere in den Grenzgebieten zu Äthiopien und Dschibuti besteht die Gefahr von Landminen.

Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.

Bei der Stromversorgung kommt es auch in urbanen Zentren täglich zu mehrstündigen Ausfällen, in der Versorgung von Trinkwasser zu Versorgungsengpässen und Abschaltungen. Roaming und mobiles Internet sind nicht möglich. Touristen können SIM-Karten kaufen, aber nur für Telefonie nutzen. Einige Hotels und Internet-Cafés bieten WLAN an, aber in schlechter Qualität; soziale Medien sind nicht erreichbar.
  • Bitte beachten Sie die ggf. notwendige Reiseerlaubnis außerhalb des Großraums Asmaras, siehe Reiseerlaubnis unten.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Personen mit dem Geschlechtseintrag „X“ im Reisepass müssen damit rechnen, dass sie kein Visum bekommen oder bei der Einreise abgewiesen werden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Reisedokumente: Anmerkungen

Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Personen mit dem Geschlechtseintrag „X“ im Reisepass müssen damit rechnen, dass sie kein Visum bekommen oder bei der Einreise abgewiesen werden.
Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein.


Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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