Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 09.12.2016
(Unverändert gültig seit: 09.12.2016)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen
Allgemeine Reiseinformationen
Festnahmen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Beschränkungen der Bewegungsfreiheit
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe leisten.
Für Personen, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Fotografierverbot
Es besteht Fotografierverbot für alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Doppelstaater
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon +291 1 18 66 70; Fax: +291 1 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Geld/Kreditkarten
Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in eritreische Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Bargeldabhebung und Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind nicht möglich. Auch in einzelnen Hotels ist die Bezahlung mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. Reisenden wird ggf. empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären. Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert.
Gruß
Birgitt




