Teilreisewarnung Eritrea 04.02.2025

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Eritrea 09.12.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 09.12.2016
(Unverändert gültig seit: 09.12.2016)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Festnahmen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Beschränkungen der Bewegungsfreiheit
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe leisten.
Für Personen, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Fotografierverbot
Es besteht Fotografierverbot für alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Doppelstaater
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon +291 1 18 66 70; Fax: +291 1 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Geld/Kreditkarten
Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in eritreische Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Bargeldabhebung und Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind nicht möglich. Auch in einzelnen Hotels ist die Bezahlung mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. Reisenden wird ggf. empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären. Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 22.05.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Eritrea:

Stand 22.05.2017 (Unverändert gültig seit: 22.05.2017)
Letzte Änderungen:

Allgemeine Reiseinformationen (Geld und Kreditkarten)

Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in eritreische Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und mit Kreditkarte bezahlt werden. Reisenden ggf. wird empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären. Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Eritrea 01.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 01.08.2017
(Unverändert gültig seit: 01.08.2017)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben (www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR),und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch ggfs. Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Dengue Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Malaria
Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 1.500 m, also in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara besteht keine Infektionsgefahr.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggfs. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Im Vergleich zu den Nachbarländern ist die Zahl der HIV-Infektionen in der Bevölkerung sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.

Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Privatärztliche Behandlungen sind sehr eingeschränkt, im ganzen Land gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an Fachärzten. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggf. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beratenund Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/ )
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Teilreisewarnung Eritrea 21.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 21.08.2017
(Unverändert gültig seit: 21.08.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Besondere Zollvorschriften


Aktuelle Hinweise
Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa unterliegt einer intensiven Kontrolle und ist streng verboten. Reisenden, die entsprechende Bestimmungen in jüngster Zeit nicht beachtet haben, wurden ihre Pässe bei der Ausreise vorübergehend entzogen. Die Reisenden wurden festgesetzt und sie konnten ihre Flüge nicht antreten. Siehe auch Besondere Zollvorschriften.

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 20.02.2013 gelten neue Devisenvorschriften. Danach dürfen in Eritrea ein- und ausreisende Personen unbegrenzt konvertierbare Währungen ein- und ausführen. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 US$ übersteigen, müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000,- (ca. EUR 2.500,-) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.
Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa unterliegt einer strengen Kontrolle und ist verboten. Reisende, die bei Ausreise über den Luftweg eritreische Währung mit sich führen, müssen mit vorübergehendem Passentzug und sogar einer Stornierung des Flugtickets rechnen. Nakfa werden von den Behörden konfisziert. Es besteht die Möglichkeit einer Festnahme und eines Strafverfahrens.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 11.01.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Eritrea:

Stand: 11.01.2018 (Unverändert gültig seit: 11.01.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Allgemeine Reiseinformationen

Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird gewarnt.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt.
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Sudan wird abgeraten. In der Region sind Schmuggler aktiv, zudem besteht vielerorts eine Minengefahr. Die Grenze zu Sudan ist derzeit geschlossen.

Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende, dem Anlaufen der Inseln des Dahlak-Archipels sowie vor Einreisen auf dem Landweg wird gewarnt.

Wer sich entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.

Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara sind für Ausländer nur mit einer Reiseerlaubnis möglich, siehe Allgemeine Reiseinformationen. Sofern eine Reiseerlaubnis erteilt wird, sollten die allgemein üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben.

Minengefahr
Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – landesweit die Gefahr von Minen. Reisende sollten sich im Zweifel unbedingt bei lokalen Behörden und der Bevölkerung informieren.

Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate ist trotz weit verbreiteten Waffenbesitzes in der Bevölkerung niedrig. Reisende sollten auf nächtliche Fahrten verzichten.

Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen. Sicherer ist die individuelle Nutzung von Taxis.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Festnahmen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.

Auch Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara benötigen zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis, die mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe geleistet werden.

Fotografierverbot
Es besteht Fotografierverbot für alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.

Straßenverkehr/Infrastruktur
Straßen und Eisenbahnlinien wurden im Bürgerkrieg teilweise zerstört, wurden inzwischen aber überwiegend wiederhergestellt. Alle Hauptstraßen sind asphaltiert. In der Regenzeit (Juni bis September) sind nicht asphaltierte Straßen nur schwer passierbar.

Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.

Doppelstaater
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.

Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Deutschen Botschaft Asmara empfohlen.

Geld/Kreditkarten
Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in eritreische Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und mit Kreditkarte bezahlt werden. Reisenden ggf. wird empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären. Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert.
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Teilreisewarnung Eritrea 20.09.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 20.09.2018
(Unverändert gültig seit: 20.09.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung

Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende, dem Anlaufen der Inseln des Dahlak-Archipels sowie vor Einreisen auf dem Landweg wird gewarnt.

Wer sich entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies auf dem Luftweg tun.

Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Dschibuti wird gewarnt. Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt angespannt.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien wird abgeraten. Die angekündigte Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea sowie die zeitweise Öffnung der Grenze haben an den Einreisebestimmungen nichts geändert.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Sudan wird ebenfalls weiterhin abgeraten. In der Region sind Schmuggler aktiv, zudem besteht vielerorts Minengefahr. Die Grenze zu Sudan ist derzeit geschlossen.

Minengefahr
Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – landesweit die Gefahr von Minen.

Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Sofern eine Reiseerlaubnis überhaupt erteilt wird (siehe Reiseerlaubnis), sollten die allgemein üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben.
Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Max D.
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Grenze Sudan - Eritrea wieder geöffnet

Beitrag von Max D. »

Die Grenze Sudan - Eritrea ist seit 31.1.2019 wieder geöffnet, lt. http://www.sudantribune.com/spip.php?article66999

Gruß,
Max
Alexander
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Teilreisewarnung Eritrea 04.11.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand: 04.11.2019

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Straßen, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt. Eine alte Eisenbahnlinie (von Asmara Richtung Massawa) wurde zu rein touristischen Zwecken wiederhergestellt.

Busse verkehren zwischen den großen Ortschaften, sind jedoch häufig überfüllt und älteren Datums. In Asmara gibt es Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“).

Alle Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstrecken dagegen meistens nicht. In der Regenzeit von Juni bis September sind nicht asphaltierte Straßen zeitweise nur schwer passierbar.

Abseits von Straßen und insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti besteht die Gefahr von Landminen.

Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.

Bei der Stromversorgung kann es auch in urbanen Zentren zu mehrstündigen Ausfällen, in der Versorgung von Trinkwasser zu Versorgungsengpässen kommen. Selbst in Hotels und Restaurants ist Trinkwasser ohne Kohlensäure häufig nicht zu erhalten. Internetverbindungen sind grundsätzlich selten und eher schlecht.

Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes .

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Eritrea 14.02.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 14.02.2020
(Unverändert gültig seit: 14.02.2020)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Doppelstaater)


Einreise und Zoll
Deutsch-eritreische Doppelstaater

Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, um das Land wieder verlassen zu können. Reisende mit deutscher und eritreischer Staatsangehörigkeit werden von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr unterliegen.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen eritreischen Auslandsvertretung über die Modalitäten der Ein- und Ausreise.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Eritrea 16.11.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 16.11.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Reisewarnung)


Aktuelles
Militäraktionen und Ausnahmezustand in der äthiopischen Region Tigray

Vor Reisen nach Eritrea wird derzeit gewarnt.

Am Abend des 14. November 2020 führten Explosionen in Asmara und Masawa zu Schäden.
Ein Zusammenhang mit der Militäraktion der äthiopischen Regierung gegen die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) in der gleichnamigen an Eritrea angrenzenden äthiopischen Region Tigray kann nicht ausgeschlossen werden, wie auch weitere Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea und in der äthiopischen Grenzregion Afar.
  • Seien Sie besonders vorsichtig und informieren Si esich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Reisewarnung

Vor Reisen nach Eritrea wird gewarnt.

Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig.

Die angekündigte Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea sowie die zeitweise Öffnung der Grenze haben an den Einreisebestimmungen nichts geändert.
Am Abend des 14. November 2020 führten Explosionen in Asmara und Masawa zu Schäden.
Die äthiopische Regierung führt seit Anfang November 2020 Militäraktionen gegen die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) in der gleichnamigen an Eritrea angrenzenden äthiopischen Region Tigray durch. Weitere Auswirkungen auch auf die Sicherheitslage in Eritrea, insbesondere im grenznahen Bereich, können nicht ausgeschlossen werden.

Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt dort angespannt.

In der Grenzregion zu Sudan sind Rebellengruppen und Schmuggler aktiv, vielerorts besteht Minengefahr. Die Grenze zu Sudan wurde noch nicht offiziell geöffnet.

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, so dass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
  • Reisen Sie - wenn unbedingt erforderlich - nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Eritrea siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reisewarnung Eritrea 26.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 26.11.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Militäraktionen und Ausnahmezustand in der äthiopischen Region Tigray)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Militäraktionen und Ausnahmezustand in der äthiopischen Region Tigray

Vor Reisen nach Eritrea wird derzeit gewarnt.

Aufgrund des Konflikts zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) in der gleichnamigen an Eritrea angrenzenden äthiopischen Region, an dem auch Eritrea beteiligt ist, können Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea nicht ausgeschlossen werden. Im November 2020 führten mehrere Raketentreffer in Asmara und anderen Orten zu Schäden.
  • Seien Sie besonders vorsichtig und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig.

Die angekündigte Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea sowie die zeitweise Öffnung der Grenze haben an den Einreisebestimmungen nichts geändert.
In Äthiopien findet seit Anfang November 2020 ein mit militärischen Mitteln ausgetragener Konflikt statt, an dem neben der äthiopischen Regierung, der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) und anderen Gruppierungen auch eritreische Streitkräfte beteiligt sind. Daher können Auswirkungen auch auf die Sicherheitslage in Eritrea, insbesondere im grenznahen Bereich, nicht ausgeschlossen werden. Im November 2020 führten mehrere Raketentreffer in Asmara und anderen Orten zu Schäden.

Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt dort angespannt.

In der Grenzregion zu Sudan sind Rebellengruppen und Schmuggler aktiv, vielerorts besteht Minengefahr. Die Grenze zu Sudan wurde noch nicht offiziell geöffnet.

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, so dass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
  • Reisen Sie - wenn unbedingt erforderlich - nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung für Reisende ≥ 9 Monaten nachzuweisen.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis .
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in Eritrea siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
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Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Eritrea 01.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 01.07.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Teilreisewarnung
- Sicherheit - Teilreisewarnung


Aktuelles
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarländern wird derzeit gewarnt.


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarländern wird gewarnt.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Eritrea siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Eritrea 06.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 06.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19: Einreise)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Geld/Kreditkarten)
- Gesundheit (Malaria)


Aktuelles
COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der eritreischen Regierung.
Die Einreise ist grundsätzlich nur auf dem Luftweg möglich.

Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind für Touristen geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist zurzeit grundsätzlich nicht gestattet.

Das Angebot an Flügen ist weiterhin eingeschränkt.

Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln, diese werden aber kaum mehr eingehalten.

Empfehlungen
  • Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig.

In Äthiopien findet seit Anfang November 2020 ein mit militärischen Mitteln ausgetragener Konflikt statt, an dem neben der äthiopischen Regierung, der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) und anderen Gruppierungen auch eritreische Streitkräfte beteiligt sind. Daher können trotz des im November 2022 in Pretoria vereinbarten Waffenstillstandes Auswirkungen auch auf die Sicherheitslage in Eritrea, insbesondere im grenznahen Bereich, nicht ausgeschlossen werden. Im November 2020 führten mehrere Raketentreffer in Asmara und anderen Orten zu Schäden.

Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt im Grenzgebiet angespannt.

In der Grenzregion zu Sudan sind Rebellengruppen und Schmuggler aktiv, vielerorts besteht Minengefahr. Die Grenze zu Sudan wurde noch nicht offiziell geöffnet.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Straßen, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt. Eine alte Eisenbahnlinie (von Asmara Richtung Massawa) wurde zu rein touristischen Zwecken wiederhergestellt, isst allerdings aufgrund von Wartungsarbeiten zurzeit nicht in Betrieb.

Busse verkehren zwischen den großen Ortschaften, sind jedoch häufig alt und überfüllt. In Asmara gibt es Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“).

Alle Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstrecken dagegen meistens nicht. In der Regenzeit von Juni bis September sind nicht asphaltierte Straßen zeitweise nur schwer passierbar.

Abseits von Straßen und insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti besteht die Gefahr von Landminen.

Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.

Bei der Stromversorgung kommt es auch in urbanen Zentren täglich zu mehrstündigen Ausfällen, in der Versorgung von Trinkwasser zu Versorgungsengpässen und Abschaltungen. Roaming und mobiles Internet sind nicht möglich. Touristen können SIM-Karten kaufen, aber nur für Telefonie nutzen. Einige Hotels und Internet-Cafés bieten WLAN an, aber in schlechter Qualität; Soziale Medien sind gesperrt.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Nakfa (ERN). Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über die einschlägigen international operierenden Bargeldtransferunternehmen möglich. Der Wechselkurs wird täglich festgesetzt und gilt für alle Geldwechselstellen. Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels vom Ausland aus im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und darüber mit Kreditkarte bezahlt werden.
  • Klären Sie die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel ab.
Gesundheit
Malaria

Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2.200 m, also besonders in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 90% der Fälle nachgewiesen. Die Hauptstadt Asmara gilt als malariafrei.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Teilreisewarnung Eritrea 06.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 06.12.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Impfschutz; Dengue-Fieber)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Eritreas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich nur auf dem Luftweg möglich.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung für Reisende ≥ neun Monaten nachzuweisen.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Eritrea 14.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea
Stand 14.12.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten wird derzeit gewarnt.


Trotz des zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) am 2. November 2022 vereinbarten Waffenstillstandes bleibt die Sicherheitslage in den an Eritrea angrenzenden äthiopischen Regionen angespannt. Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea können nicht ausgeschlossen werden. Nach Ausbruch des Bürgerkrieges in Sudan am 15. April 2023 wurde die Grenze zwischen beiden Ländern geschlossen.
  • Seien Sie vorsichtig und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten wird derzeit gewarnt.

Terrorismus
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig.

Trotz des zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) im November 2022 in Pretoria vereinbarten Waffenstillstandes können Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea, insbesondere im grenznahen Bereich, nicht ausgeschlossen werden.

Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt im Grenzgebiet angespannt.

Nach Ausbruch des Bürgerkrieges in Sudan am 15. April 2023 wurde die Grenze zwischen beiden Ländern geschlossen. Auf sudanesischer Seite der Grenze kann es zu Kampfhandlungen kommen; die eritreische Seite ist durch zusätzliche Militäreinheiten gesichert. Die Lage ist angespannt.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.
Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist selten.
Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen.
  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen Straßen.
  • Seien Sie bei der Nutzung von Sammeltaxis in Asmara besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen stets aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Piraterie
Bei der Schifffahrt östlich von Eritrea insbesondere Richtung Süden entlang der somalischen Küste besteht die Gefahr von Piratenüberfällen.
  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vornehmen.
  • Beachten Sie die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden.
  • In eritreischen Gewässern sollten die seerechtlichen Bestimmungen penibel eingehalten werden, da es vorkommen kann, dass private Boote und Jachten von der eritreischen Küstenwache teilweise wochenlang festgehalten werden.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Ein- und ausreisende Personen dürfen konvertierbare Währungen ein- und ausführen, zurzeit im Gegenwert von 10.000 USD. Diese müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Die Vorschriften hierzu können sich allerdings kurzfristig ändern. Ein Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken, einigen Hotels und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Zentralbank festgelegten Kurs erlaubt.

Verstöße gegen diese Devisenvorschriften können nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000 (ca. 2.500 EUR) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Die Mitnahme von eritreischen Reisedokumenten (Pässe, ID-Karten etc.) für Dritte ist verboten und kann Strafen nach sich ziehen.

Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa (ERN) unterliegt einer strengen Kontrolle und ist oberhalb der Summe von 1.000 ERN verboten. Reisende, die bei Ausreise über den Luftweg eritreische Währung über dieser Menge mit sich führen, müssen mit vorübergehendem Passentzug, der Konfiszierung des Geldes und sogar einer Stornierung des Flugtickets rechnen. Es besteht die Möglichkeit einer Festnahme und eines Strafverfahrens.

Bei der Ein- und Ausreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.

Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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