Teilreisewarnung Burkina Faso 21.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Teilreisewarnung Burkina Faso 15.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 15.07.2022

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Affenpocken)


Gesundheit
Affenpocken (Monkey pox)

In Teilen Westafrikas, so auch in Burkina Faso, ist das Affenpocken-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Affenpocken außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.

Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird über Nagetiere, Affen und Schimpansen sowohl Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.

Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.
  • Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
  • Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
  • Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Affenpocken.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Burkina Faso siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Burkina Faso 05.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 05.08.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Zu den derzeitigen Entwicklungen siehe Hinweise unter Aktuelles.

Proteste und Demonstrationen können zum Teil spontan aufkommen und nehmen derzeit aufgrund der angespannten Gesamtlage an Häufigkeit, aber auch Intensität zu. Dies gilt verstärkt in städtischen Gegenden wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Diese Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Auch das mobile Internet ist während laufender Demonstrationen oftmals nicht funktionstüchtig.

Seit Anfang Januar 2019 gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:
  • Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Kossi und Sourou,
  • Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
  • Region l´Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
  • Region Hauts Bassins: Provinz Kénédougou,
  • Region Nord: Provinz Loroum,
  • Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha
  • Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
sowie Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
  • Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).
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Teilreisewarnung Burkina Faso 30.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 30.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Politische Unruhen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Politische Unruhen

Am 24. Januar 2022 hat in Burkina Faso ein Militärputsch stattgefunden. In der Nacht auf den 30.09. kam es in der Hauptstadt Ouagadougou erneut zu Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften. In der Folge hat das Militär wichtige Verkehrsachsen und zentrale Plätze der Hauptstadt besetzt. Die Gesamtlage bleibt angespannt und kann sich auch kurzfristig weiter verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Zu den derzeitigen Entwicklungen siehe Hinweise unter Aktuelles.

Proteste und Demonstrationen können zum Teil spontan aufkommen und nehmen derzeit aufgrund der angespannten Gesamtlage an Häufigkeit, aber auch Intensität zu. Dies gilt verstärkt in städtischen Gegenden wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Diese Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Auch das mobile Internet ist während laufender Demonstrationen oftmals nicht funktionstüchtig.

Seit Anfang Januar 2019 gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:
  • Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Kossi und Sourou,
  • Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
  • Region l´Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
  • Region Hauts Bassins: Provinz Kénédougou,
  • Region Nord: Provinz Loroum,
  • Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha
  • Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
sowie Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
list][*]Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).[/list]
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Teilreisewarnung Burkina Faso 01.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 01.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Politische Unruhen)
- Einreise & Zoll


Aktuelles
Politische Unruhen

Seit dem 30. September 2022 kommt es in der Hauptstadt Ouagadougou zu teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften. Militäreinheiten sind an wichtigen Verkehrsachsen und zentralen Plätzen der Hauptstadt präsent, es kommt zu Schusswechseln. Die Luft- und Landgrenzen sind derzeit geschlossen. Von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Straßensperren, erneute Schusswechsel zwischen Sicherheitskräften und Proteste sind nicht auszuschließen.

Die Gesamtlage ist angespannt und kann sich auch kurzfristig weiter verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Beachten Sie die geltende Ausgangssperre.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbinliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Dieses ist vor Reiseantritt bei der Botschaft von Burkina Faso zu beantragen.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischer Schriften ist verboten.

Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden. Bronzeartikel sind als gefährliche Gegenstände eingestuft und dürfen als solche nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten die allgemein gültigen Bestimmungen wie erforderlicher Mikrochip, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nach Möglichkeit in französischer Übersetzung, und Nachweis einer Tollwutimpfung, die nicht älter als 12 Monate, aber mindestens 30 Tage alt sein muss.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Burkina Faso 04.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 04.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Politische Unruhen)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Politische Unruhen

Am 30. September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage stabilisiert sich seit dem 3. Oktober 2022 langsam. Die Luftgrenzen sind wieder geöffnet, die Ausgangssperre aufgehoben. Die Landgrenzen sind jedoch weiter für den Personenverkehr geschlossen.

Militär und Sicherheitskräfte sind weiter in der Hauptstadt präsent. Es kommt zu Straßensperren. Demonstrationen in Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso sind teilweise gewalttätig. Sie richten sich insbesondere gegen französische Einrichtungen, aber auch gegen die internationale Präsenz im Land allgemein.

Neben den bestehenden Teilreisewarnungen wird von nicht notwendigen Reisen nach Burkina Faso, insbesondere in die Hauptstadt Ouagadougou, angesichts der aktuellen sehr fragilen politischen Situation abgeraten.

Die Gesamtlage ist angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt:

Im Nordosten, Norden und Nordwesten in den Regionen Sahel, Centre-Nord, Nord und Boucle de Mouhoun alle Gebiete nördlich der Linie zwischen den Städten (inklusive der Stadtgebiete) Kosimoro (südwestlich der Stadt Kaya), Mésséga (südwestlich der Stadt Yako) und weiterführend Karo (südöstlich der Stadt Dédougou) bis Bobo-Dioulasso
(mit Ausnahme des Stadtgebiets von Bobo-Dioulasso). Dies umfasst die Provinzen Séno, Oudalan, Namentenga, Soum, Bam, Loroum, Yatenga, Zoudwéogo, Sourou, und Kossi sowie Teile der Provinzen Sanmantenga, Nayala und Mouhoun.

Im Westen und Südwesten in den Regionen Hauts-Bassins, Cascades und Sud-Ouest alle Gebiete westlich und südlich der Linie Bobo-Dioulasso und Dano. Dies umfasst die Provinzen Kénédougou, Léraba, Comoé, Bougouriba, Poni und Noumbiel sowie Teile der Provinzen Houet und Ioba.

Im Süden in den Regionen Centre-Ouest und Centre-Sud alle grenznahen Gebiete zu Ghana, südlich der Linie Dano über To nach Manga, einschließlich des Naturparks „Nazinga“. Dies umfasst die Provinzen oder Teile von Sissili, Nahouri und Zoundweogo sowie Boulgou.

Im Südosten und Osten in den Regionen Centre-Est und Est alle Gebiete südlich, bzw. südöstlich der Linie Manga und Garango und östlich der Linie Garango über Boudry nach Kaya. Dies umfasst die Provinzen Koulpélogo, Kompienga, Kourittenga und Gourma in Richtung Benin und Togo sowie die Provinzen Tapoa, Komonjari, Yagha und Gnagna in Richtung Niger.

Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile und insbesondere in die Hauptstadt Ouagadougou wird angesichts der aktuell sehr fragilen politischen Situation abgeraten.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 05.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 05.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Politische Unruhen)


Aktuelles
Politische Unruhen

Am 30. September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage stabilisiert sich seit dem 3. Oktober 2022 langsam. Die Luft- und Landgrenzen sind wieder geöffnet, die Ausgangssperre aufgehoben.

Militär und Sicherheitskräfte sind weiter in der Hauptstadt präsent. Es kommt zu Straßensperren. Demonstrationen in Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso sind teilweise gewalttätig. Sie richten sich insbesondere gegen französische Einrichtungen, aber auch gegen die internationale Präsenz im Land allgemein.

Neben den bestehenden Teilreisewarnungen wird von nicht notwendigen Reisen nach Burkina Faso, insbesondere in die Hauptstadt Ouagadougou, angesichts der aktuellen sehr fragilen politischen Situation abgeraten.

Die Gesamtlage ist angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
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  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 04.11.2022

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 04.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Politische Unruhen)
- Sicherheit (Teilreisewarnungen)


Aktuelles
Politische Unruhen

Am 30. September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Sicherheitslage hat sich mittlerweile wieder stabilisiert. Die Luft- und Landgrenzen sind wieder geöffnet.

Die Gesamtlage bleibt jedoch angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt:
  • Im Norden alle Provinzen der Regionen Sahel, Nord und Centre-Nord.
  • Im Osten alle Provinzen der Regionen Est und Centre-Est.
  • Im Zentrum die Provinz Ganzourgou der Region Plateau-Central
  • Im Süden alle Provinzen der Region Centre-Sud und die Provinzen Sissili, Ziro und Sanguié der Region Centre-Ouest
  • Im Westen alle Provinzen der Region Boucle du Mouhoun, Cascades, Sud-Ouest und Hauts-Bassins außer der Regionalhauptstadt Bobo-Dioulasso.
  • Von der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 10.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 10.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung Politische Unruhen; COVID-19)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der burkinischen Regierung.

Bei Einreise ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf.

Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.

Beschränkungen im Land
In vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen besteht vereinzelt Maskenpflicht.

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.
Sicherheit
Terrorismus

In großen Teilen des Landes, insbesondere im Norden und Osten, aber auch den westlichen und südlichen Grenzgebieten zu den Nachbarstaaten, besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben dort seit 2018 stetig erheblich zugenommen und zu einer starken Zunahme von Binnenflüchtlingen geführt.

Es besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (vgl. dazu auch unten den Abschnitt Sicherheit - Innenpolitische Lage, der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana und die Wasserfälle von Banfora im Südosten oder die Stadt Pô im Süden (s. Sicherheit - Teilreisewarnung).

Neben der Bevölkerung sind auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie im Dezember 2018, im Januar 2019 und im Mai 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.

In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Von westlichen Ausländern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou waren 2016 Ziel von Anschlägen mit zahlreichen Opfern. 2018 wurde die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von Terroristen angegriffen.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou besonders vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Sicherheitslage hat sich inzwischen stabilisiert.

Die Gesamtlage bleibt jedoch angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern, vor allem in städtischen Gegenden wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Diese Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Auch das mobile Internet ist während laufender Demonstrationen oftmals nicht funktionstüchtig.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Seit 2019 gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:
  • Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Kossi und Sourou,
  • Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
  • Region Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
  • Region Hauts Bassins: Provinz Kénédougou,
  • Region Nord: Provinz Loroum,
  • Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha
  • Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
Militärisches Sperrgebiet sind auch Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
  • Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in den letzten Jahren angestiegen, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Es häufen sich Überfälle an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“. In den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“ nehmen räuberische Übergriffe zu.

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen von Personen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.

Bei auch harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
  • Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
  • Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
  • Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 1010) und bewahren Sie Ruhe.
  • Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Auswärtiges Amt

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Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Burkina Faso 10.03.2023

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Stand 10.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Nächtliche Ausgangssperren;  COVID-19: Einreise)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Visum)


Aktuelles
Nächtliche Ausgangssperren

Aktuell bestehen nächtliche Ausgangssperren von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in folgenden Regionen und Provinzen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage:
  • die gesamte Region Nord;
  • die Provinz Koulpelogo in der Region Centre-Est;
  • die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord;
  • die Region Est (hier: Ausgangssperre von 24.00 Uhr bis 4.00 Uhr).
COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der burkinischen Regierung.

Bei Einreise - und bei Visabeantragung bei der burkinischen Botschaft in Berlin - ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf.

Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.

Beschränkungen im Land
In vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen besteht vereinzelt Maskenpflicht.

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso hat sich weitgehend stabilisiert. Sie bleibt jedoch angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern. Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Das mobile Internet kann im Zuge von Demonstrationen abgeschaltet werden.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgelisteexternal des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt.

Seit 2019 gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:
  • Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Kossi und Sourou,
  • Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
  • Region Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
  • Region Hauts Bassins: Provinz Kénédougou,
  • Region Nord: Provinz Loroum,
  • Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha
  • Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Aktuell bestehen nächtliche Ausgangssperren von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in folgenden Regionen und Provinzen, siehe Aktuelles:
  • die gesamte Region Nord;
  • die Provinz Koulpelogo in der Region Centre-Est;
  • die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord;
  • die Region Est (hier: Ausgangssperre von 24.00 Uhr bis 4.00 Uhr).
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
Militärisches Sperrgebiet sind auch Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
  • Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumantragsstellung noch mindestens sechs Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes in Burkina Faso gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Das Visum soll seit Februar 2023 vor Reiseantritt online beantragt werden. Eine Visumbeantragung bei der Botschaft von Burkina Faso bleibt jedoch weiterhin möglich, wenn Antragsteller bei der Einreichung der Unterlagen persönlich vorsprechen.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 13.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 13.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Nächtliche Ausgangssperren & Ausnahmezustand)
- Sicherheit (Teilreisewarnung, Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Aktuelles
Nächtliche Ausgangssperren & Ausnahmezustand

Die Regierung hat den Ausnahmezustand auf nun insgesamt über 22 Provinzen ausgedehnt, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Aktuell bestehen nächtliche Ausgangssperren in den folgenden Regionen und Provinzen, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage:
  • die gesamte Region Sahel;
  • die gesamte Region Nord;
  • die Provinz Koulpélogo in der Region Centre-Est;
  • die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord;
  • die Region Est.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt
  • im Norden alle Provinzen der Regionen Sahel, Nord und Centre-Nord,
  • im Osten alle Provinzen der Regionen Est und Centre-Est,
  • im Zentrum die Provinz Ganzourgou der Region Plateau-Central,
  • im Süden alle Provinzen der Region Centre-Sud,
  • im Westen alle Provinzen der Regionen Boucle du Mouhoun, Cascades, Sud-Ouest, Centre-Ouest und Hauts-Bassins außer der Regionalhauptstadt Bobo-Dioulasso.
Von
  • der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso
wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In großen Teilen des Landes, außerhalb der Hauptstadt besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben zuletzt erheblich zugenommen. Die Anzahl der Binnenflüchtlinge hat stark zugenommen.

Es besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana und die Wasserfälle von Banfora im Südosten oder die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung).

Neben der Bevölkerung sind auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie 2018 und 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.

In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Von westlichen Ausländern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou waren 2016 Ziel von Anschlägen mit zahlreichen Opfern. 2018 wurden die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von Terroristen angegriffen.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou besonders vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
S. Aktuelles
Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso hat sich weitgehend stabilisiert. Sie bleibt jedoch angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern. Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Das mobile Internet kann im Zuge von Demonstrationen abgeschaltet werden.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt.

In folgenden Provinzen gilt der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:
  • Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Banwa, Kossi, Nayala und Sourou,
  • Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
  • Region Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
  • Region Hauts Bassins: Provinzen Kénédougou und Tuy,
  • Region Nord: Provinzen Loroum und Yatenga,
  • Region Cascades: Provinz Comoé,
  • Region Centre-Nord: Provinzen Bam, Namentenga, und Sanmatenga,
  • Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
Militärisches Sperrgebiet sind auch Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
  • Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in den letzten Jahren angestiegen, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen von Personen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.

Bei auch zunächst harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
  • Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
  • Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
  • Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 1010) und bewahren Sie Ruhe.
  • Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden über neun Monaten vorgeschrieben und wird bei Einreise kontrolliert.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 21.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 21.12.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kontrollposten in Ouagadougou)
- Sicherheit
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit


Aktuelles
Kontrollposten in Ouagadougou

In der Innenstadt von Ouagadougou kommt es sporadisch zur Einrichtung von improvisierten Kontrollposten. Diese werden von der Zivilbevölkerung errichtet, nicht durch die Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie weiterhin die geltenden Teilreisewarnungen.
Die Regierung hat den Ausnahmezustand in 22 Provinzen bisher formell nicht verlängert; er kommt in einzelnen Regionen aber weiterhin zur Anwendung siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Weiterhin bestehen nächtliche Ausgangssperren in einigen Regionen und Provinzen:
  • Region Sahel, dort speziell von 0 bis 4 Uhr für die Stadt Djibo,
  • Region Nord, dort speziell 22 bis 5 Uhr für die Provinz Yatenga,
  • die Provinz Koulpelogo in der Region Centre-Est; 23 bis 4 Uhr,
  • die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord; 22 bis 5 Uhr,
  • die Region Est, 0 bis 4 Uhr.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt
  • im Norden alle Provinzen der Regionen Sahel, Nord und Centre-Nord,
  • im Osten alle Provinzen der Regionen Est und Centre-Est,
  • im Zentrum die Provinz Ganzourgou der Region Plateau-Central,
  • im Süden alle Provinzen der Region Centre-Sud,
  • im Westen alle Provinzen der Regionen Boucle du Mouhoun, Cascades, Sud-Ouest, Centre-Ouest und Hauts-Bassins außer der Regionalhauptstadt Bobo-Dioulasso.
Von
  • der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso
wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben zuletzt weiter zugenommen.

Es besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana und die Wasserfälle von Banfora im Südosten oder die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung).

Es kommt im Land vermehrt zu Entführungsfällen. In der Vergangenheit sind auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie 2018 und 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.

Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Von westlichen Ausländern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou waren 2016 Ziel von Anschlägen mit zahlreichen Opfern. 2018 wurden die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von Terroristen angegriffen.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou besonders vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Sie kann sich jedoch auch kurzfristig wieder verschlechtern.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Meiden Sie alle Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Beschränken Sie Fahrten auf ein notwendiges Minimum.
  • Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend-und Nachtstunden nicht die Wohnung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokaler Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Kommunikationsmittel bereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklungen.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Regierung hat den Ausnahmezustand für die u.s. Regionen bisher formell nicht verlängert, er kommt aber weiterhin vereinzelt zur Anwendung, d.h. Reisebeschränkungen, nächtliche Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen sind möglich.
  • Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Banwa, Kossi, Nayala und Sourou,
  • Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
  • Region Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
  • Region Hauts Bassins: Provinzen Kénédougou und Tuy,
  • Region Nord: Provinzen Loroum und Yatenga,
  • Region Cascades: Provinz Comoé,
  • Region Centre-Nord: Provinzen Bam, Namentenga, und Sanmatenga,
  • Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha.
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
Militärisches Sperrgebiet sind auch Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
  • Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in den letzten Jahren angestiegen, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen von Personen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.

Bei auch zunächst harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
  • Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
  • Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
  • Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 1010) und bewahren Sie Ruhe.
  • Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen der burkinischen Regierung sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Impfschutz / Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Burkina Faso ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit insbesondere rund um die Regenzeit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Burkino Faso vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die in Burkina Faso inzwischen seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.
  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E ), Shigellose und Typhus können auch Reisende betreffen. In Burkino Faso wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land . Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen eine Auffrischimpfung , wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Burkino Faso besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen, Lassafieber und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Burkino Faso insbesondere Erkrankungen wie AIDS oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D ) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis B-Impfung beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Es ist davon auszugehen, dass Hantavirus-Infektionen und Leptospirose im Land vorkommen. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden.
  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind in Burkina Faso nur begrenzt erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt in Burkino Faso nicht oder nur sehr begrenzt erhältlich ist.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 25.06.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 25.06.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)


Aktuelles
Kontrollposten in Ouagadougou

In der Innenstadt von Ouagadougou kommt es wiederholt zur Einrichtung von Kontrollposten. Diese werden von der Zivilbevölkerung errichtet, vereinzelt auch durch Sicherheitskräfte. Nach wiederholten Zwischenfällen am Sicherungsperimeter um das Premierministeramt (Primature) in der Innenstadt wird empfohlen, den Bereich von 21 bis 5 Uhr weiträumig zu umfahren.

Sicherheit
Terrorismus

Außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben zuletzt weiter zugenommen.

Es besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana, die Wasserfälle von Banfora im Südosten und die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung).

Es kommt im Land vermehrt zu Entführungsfällen. In der Vergangenheit waren auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie 2018 und 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.

Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou besonders vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Demonstrationen verliefen in den letzten Monaten meist friedlich. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Meiden Sie alle Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Beschränken Sie Fahrten auf ein notwendiges Minimum.
  • Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend-und Nachtstunden nicht die Wohnung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Halten Sie ihre Kommunikationsmittel stets einsatzbereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklung.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokaler Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es zur Verhängung von Reisebeschränkungen, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen.

Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
  • Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird.
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in den letzten Jahren angestiegen, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen von Personen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.

Bei auch zunächst harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
  • Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
  • Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
  • Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 18) und bewahren Sie Ruhe.
  • Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 12.08.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 12.08.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

Insbesondere außerhalb der großen Städte besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben zuletzt weiter zugenommen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana, die Wasserfälle von Banfora im Südosten und die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung).

Es kommt im Land vermehrt zu Entführungsfällen. In der Vergangenheit waren auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie 2018 und 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.

Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

In den beiden großen Städten Bobo-Dioulasso und Ouagadougou besteht die Gefahr von Terroranschlägen.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso besonders vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Burkina Faso 09.10.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 09.10.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Das Visum muss vor Reiseantritt online beantragt werden. Eine Visumsbeantragung bei der Botschaft von Burkina Faso ist nicht mehr möglich. Von der Beantragung eines „Visa on Arrival“ wird abgeraten. Nur in begründeten, dringlichen Ausnahmefällen werden diese von den Grenzbeamten entgegengenommen. Es kam bereits vor, dass Personen je nach Begründung kein „Visa on Arrival“ erhalten haben und nicht einreisen konnten.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 12.02.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 12.02.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Terrorismus)
- Reiseinfos (LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Sicherheitskontrollen in Ouagadougou

Sicherheitskräfte führen in Ouagadougou verstärkt Kontrollen von Fahrzeugen durch. Nach mehreren Zwischenfällen am Sicherungsperimeter um das Amt des Premierministers (Primature) in der Innenstadt wird empfohlen, den Bereich von 21 bis 5 Uhr weiträumig zu umfahren.

Sicherheit
Terrorismus

Die Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle verbleibt auf hohem Niveau. Auch touristische Ziele sind betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana, die Wasserfälle von Banfora im Südosten und die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung).

Außerhalb der großen Städte besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Kidnapping. In der Vergangenheit waren auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen. Zuletzt wurden 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.

Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

In den beiden großen Städten Bobo-Dioulasso und Ouagadougou besteht die Gefahr von Terroranschlägen.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso besonders vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Reiseinfos
LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexuelle Handlungen finden im Strafgesetzbuch als Straftatbestand bisher keine explizite Erwähnung. Das neue Familiengesetz soll die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen ermöglichen sowie die Unterstützung Homosexueller unter Strafe stellen. Das Gesetz ist noch nicht durch das Übergangsparlament angenommen und somit noch nicht in Kraft. Bisher können homosexuelle Handlungen bereits als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Das Visum muss vor Reiseantritt online beantragt werden. Eine Visumsbeantragung bei der Botschaft von Burkina Faso ist nicht mehr möglich. Die Visumsbeantragung sollte frühzeitig erfolgen, da die Bearbeitungszeiten in letzter Zeit zugenommen haben. Wartezeiten von mehreren Wochen sind nicht unüblich. Von der Beantragung eines „Visa on Arrival“ wird abgeraten. Nur in begründeten, dringlichen Ausnahmefällen werden diese von den Grenzbeamten entgegengenommen. Es kam bereits vor, dass Personen je nach Begründung kein „Visa on Arrival“ erhalten haben und nicht einreisen konnten.
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