Teilreisewarnung Aserbaidschan 18.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Aserbaidschan 18.06.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Aserbaidschan seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 22.10.2009 - 29.06.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 22.10.2009 - 29.06.2012

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 03.06.2013

Letzte Änderungen:
- Änderungen in allen Kapiteln


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstands- bzw. Kontaktlinie angrenzenden Gebiete ab.

Hier muss mit Minen gerechnet werden und es kommt regelmässig zu Schusswechseln. Mit Schusswechseln muss auch an der regulären aserbaidschanisch-armenischen Landesgrenze gerechnet werden, einschließlich zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.

Allgemeine Reiseinformationen
Aserbaidschan ist ein Land mit vergleichsweise guter Sicherheitslage und wenig Kriminalität. Touristen sollten aber, insbesondere in der Dunkelheit, normale Vorsicht walten lassen. So erhöht das Zeigen von Wertsachen das persönliche Risiko. Es wird empfohlen, eine Fotokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Grundsätzlich ja, aber nicht empfehlenswert
Anmerkungen
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Offiziell gibt es für Touristen auch die Möglichkeit, ein sogenanntes e-visa zu beantragen. Das Verfahren ist jedoch noch nicht etabliert.

Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter http://www.azembassy.de/ abgerufen werden.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ und in und durch die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Registrierung
Seit dem 01.04.2013 müssen sich Deutsche und andere Ausländer, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Deutschen Botschaft Baku (http://www.baku.diplo.de).

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes http://www.migration.gov.az entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente, ect.) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie eine Legalisation der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin tragen. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.

Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.

Die Beschränkungen für den Grenzübergang Samur-Jalama (Aserbaidschan-Russische Föderation) wurden aufgehoben. Damit handelt es sich nunmehr um einen internationalen Grenzübergang mit den üblichen Reisebestimmungen. Eine Einreise ist daher auch für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, möglich.

Informationen zur Sicherheitslage im Nordkaukasus sollten vor der Einreise in die Russische Föderation aus Aserbaidschan eingeholt werden.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD)
  • Gold (Wert bis max. 1000,- USD, darüber 1,5 % Zoll)
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 3 Stangen)
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- USD haben, deklariert werden (1,5% Zoll).
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Homosexualität wird gesellschaftlich nicht akzeptiert und ist mit Tabus belegt, aber nicht strafbar. Intimer Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen bis hin zur Abmahnung durch die Polizei.

Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz

Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).

Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Malaria-Symptome (z. B. Fieber) sind entsprechend ernst zu nehmen. Die Stadt Baku gilt als malariafrei.

Gesundheitsvorsorge / Medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.

In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: International SOS, Yusif Safarov St 1, Khatai District, Baku, AZ 1014, Tel.: +99412 489 54 71, +99412 493 50 03, +99412 493 73 54, +99412 493 57 33; Mobil: +99412 50 212 69 21, http://www.internationalsos.com

Bei zahnärztlichen Notfällen eignet sich die Dental Care Parxis von Dr. Erdal Vural Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: +99412 498 96 98, Fax: +99412 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 20.08.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 20.08.2013

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum: e-Visa)


Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung oder bei einem in Aserbaidschan ansässigen Reiseveranstalter (in Form eines sogenannten "e-Visa") beantragt werden muss.

Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter http://www.azembassy.de/ abgerufen werden.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ und in und durch die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 20.11.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 20.11.2014

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Grundsätzlich ja, aber nicht empfehlenswert
Anmerkungen
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung oder bei einem in Aserbaidschan ansässigen Reiseveranstalter (in Form eines sogenannten "e-visa") beantragt werden muss.

Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter http://www.azembassy.de/ abgerufen werden.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ und in und durch die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Registrierung
Seit Oktober 2014 müssen sich Deutsche und andere Ausländer bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Deutschen Botschaft Baku (http://www.baku.diplo.de).
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes (http://www.migration.gov.az) zu finden.

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes http://www.migration.gov.az entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente, ect.) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie eine Legalisation der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin tragen. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.

Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.

Die Beschränkungen für den Grenzübergang Samur-Jalama (Aserbaidschan-Russische Föderation) wurden aufgehoben. Damit handelt es sich nunmehr um einen internationalen Grenzübergang mit den üblichen Reisebestimmungen. Eine Einreise ist daher auch für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, möglich.

Informationen zur Sicherheitslage im Nordkaukasus sollten vor der Einreise in die Russische Föderation aus Aserbaidschan eingeholt werden.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.

Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 04.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 04.04.2016

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreiesbestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der am 2. April 2016 ausgebrochenen Kampfhandlungen wird von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) angrenzenden Gebiete dringend abgeraten. [/b]Hier muss mit Minen gerechnet werden und es kommt regelmäßig zu Schusswechseln.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Mit Schusswechseln muss auch an der aserbaidschanisch-armenischen Landesgrenze gerechnet werden, einschließlich zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung oder bei einem in Aserbaidschan ansässigen Reiseveranstalter (in Form eines sogenannten "e-visa") beantragt werden muss.

Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter http://www.azembassy.de/ abgerufen werden.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ sowie in und durch die umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Registrierung
Seit Oktober 2014 müssen sich Deutsche und andere Ausländer bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Deutschen Botschaft Baku (www.baku.diplo.de).

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes (www.migration.gov.az) zu finden.

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes www.migration.gov.az entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.

Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z. B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie durch die aserbaidschanische Botschaft in Berlin, legalisiert wurden. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.

Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Die Beschränkungen für den Grenzübergang Samur-Jalama (Aserbaidschan-Russische Föderation) wurden aufgehoben. Damit handelt es sich nunmehr um einen internationalen Grenzübergang mit den üblichen Reisebestimmungen. Eine Einreise ist daher auch für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, möglich.
Informationen zur Sicherheitslage im Nordkaukasus sollten vor der Einreise in die Russische Föderation aus Aserbaidschan eingeholt werden.

Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.

Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- $)
  • Gold (Wert bis max. 1000,- USD, darüber 1,5 % Zoll)
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 3 Stangen)
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- $ haben, deklariert werden (1,5 % Zoll).

Die vorübergehende Einfuhr eines Autos (z. B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) kann zur Erhebung von Kautionen durch den Zoll führen. Bitte informieren Sie sich vor der Einreise über die entsprechenden Bestimmungen bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin. Der deutschen Botschaft in Baku liegen hierzu keine weiteren Informationen vor, dies gilt insbesondere für die Höhe einer möglichen Kaution.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 05.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 05.04.2016

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Ein ausreichender Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie (ggf. einschließlich Polio und Pertussis), Masern und Hepatitis A wird empfohlen. Für länger dauernde Reisen und bei besonderer Exposition werden folgende weitere Impfungen empfohlen: Hepatitis B, Tollwut und ggf. FSME. Kinder sollten alle Standardimpfungen gemäß den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes haben.

Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko (ausschließlich Malaria tertiana) besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran und im Nordwesten an der Grenze zur Türkei. Ein guter Mückenschutz ist ausreichend. Die Stadt Baku gilt als malariafrei.

Gesundheitsvorsorge / Medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, z.B. auch von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.

Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen. Regelmäßig einzunehmende Medikamente sollten in ausreichender Menge aus Deutschland mitgebracht werden. Für Reisen in der Region wird der Abschluss einer privaten Auslandskranken- und Rückholversicherung empfohlen.

Eine aktuelle Liste mit Ärzten in Baku finden Sie auf der Homepage der deutschen Botschaft unter http://www.baku.diplo.de.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 06.04.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 06.04.2016

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Impfvorschriften bei Einreise aus Deutschland bestehen nicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe: http://www.rki.de ).Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch FSME, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko (ausschließlich Malaria tertiana) besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran und im Nordwesten an der Grenze zur Türkei. Ein guter Mückenschutz ist ausreichend. Die Stadt Baku gilt als malariafrei.

Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen. Regelmäßig einzunehmende Medikamente sollten in ausreichender Menge aus Deutschland mitgebracht werden. Für Reisen in der Region wird der Abschluss einer privaten Auslandskranken- und Rückholversicherung empfohlen.

Eine aktuelle Liste mit Ärzten in Baku finden Sie auf der Homepage der deutschen Botschaft unter www.baku.diplo.de.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 06.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 06.10.2016

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (gestrichen)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Region Bergkarabach sowie in die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, sowie in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) angrenzenden Gebiete dringend abgeraten. Zwar finden derzeit keine akuten Kampfhandlungen an der Kontaktlinie statt. Dennoch muss dort, m sowie an der aserbaidschanisch-armenischen Landesgrenze,, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien, weiterhin mit Schusswechseln gerechnet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung oder bei einem in Aserbaidschan ansässigen Reiseveranstalter (in Form eines sogenannten "e-visa") beantragt werden muss.

Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter http://www.azembassy.de/ abgerufen werden.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ sowie in und durch die umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Registrierung
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Deutschen Botschaft Baku sowie
der Internetseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes.

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes www.migration.gov.az entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen.

Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie durch die aserbaidschanischen Botschaft in Berlin legalisiert wurden. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.

Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich. Soweit der Botschaft bekannt, ist kein Grenzübergang zwischen Aserbaidschan und Russland für Ausländer geöffnet.

Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.

Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind bei Bedarf Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind am Kontrollpunkt des Zolls erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- $)
  • Gold (Wert bis max. 1000,- USD, darüber 1,5 % Zoll)
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 3 Stangen)
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- $ haben, deklariert werden (1,5 % Zoll).

Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert.

Die vorübergehende Einfuhr eines Autos (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung von Kautionen durch den Zoll.

Bitte informieren Sie sich vor der Einreise über die entsprechenden Bestimmungen bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin. Der deutschen Botschaft in Baku liegen hierzu keine weiteren Informationen vor, dies gilt insbesondere für die Höhe einer möglichen Kaution.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Homosexualität wird gesellschaftlich nicht akzeptiert und ist mit Tabus belegt, aber nicht strafbar. Intimer homo- oder heterosexueller Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen bis hin zur Abmahnung durch die Polizei.

Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 30.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 30.01.2017

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Allgemeine Reiseinformationen
Aserbaidschan ist ein Land mit vergleichsweise guter Sicherheitslage und wenig Kriminalität. Touristen sollten aber, insbesondere in der Dunkelheit, normale Vorsicht walten lassen und Lokalitäten wie z.B. sog. Kellerbars meiden. Das Zeigen von Wertsachen erhöht das persönliche Risiko. Es wird empfohlen, eine Fotokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Seit 10.01.2017 ist das neue aserbaidschanische e-Visa-Portal (www.evisa.gov.az ) online, über das Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen mit einer Einreise beantragt werden können. Der Botschaft liegen hierzu jedoch noch keine Erfahrungswerte vor.

Weitere Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der aserbaidschanischen Botschaft Berlin abgerufen werden.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ sowie in und durch die umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Registrierung
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der deutschen Botschaft Baku.

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft Berlin erfragen.

Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie durch die aserbaidschanischen Botschaft in Berlin legalisiert wurden. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.

Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich.
Soweit der Botschaft bekannt, ist kein Grenzübergang zwischen Aserbaidschan und Russland für Ausländer geöffnet.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.

Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind keine Zolldeklarationen mehr auszufüllen. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
  • Lebensmittel bis max. 10 Kilo (jedoch kein Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000,- US-$)
  • Waren / Gegenstände im Wert von max. 1.500,- US-$, für jedes nicht volljährige Kind zusätzlich Waren im Wert von 500,- US-$
  • Gold (Wert bis max. 1000,- USD, darüber 1,5 % Zoll)
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 600 Stück)
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- $ haben, deklariert werden (1,5 % Zoll).

Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert.

Die vorübergehende Einfuhr eines Autos (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung von Kautionen durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Homosexualität wird gesellschaftlich nicht akzeptiert und ist mit Tabus belegt, aber nicht strafbar. Intimer homo- oder heterosexueller Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen.

Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 06.03.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 06.03.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Region Bergkarabach sowie in die im Südwesten gelegenen, von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, sowie in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) angrenzenden Gebiete wird dringend abgeraten. Zwar finden derzeit keine akuten Kampfhandlungen an der Kontaktlinie statt. Dennoch muss dort, sowie an der aserbaidschanisch-armenischen Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien, mit Schusswechseln gerechnet werden.

Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden, von armenischen Streitkräften be setzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen ebenfalls außerdem Geld- oder und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 20.04.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand: 20.04.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Aserbaidschan ist ein Land mit vergleichsweise guter Sicherheitslage und wenig Kriminalität. Touristen sollten aber insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten lassen. Das Zeigen von Wertsachen erhöht das persönliche Risiko. Es wird empfohlen, eine Fotokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.

Reisen in die Region Bergkarabach
Von Reisen in die Region Bergkarabach sowie in die im Südwesten Aserbaidschans gelegenen, von armenischen Streitkräften besetzten und nur über die Republik Armenien zu erreichenden Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar wird dringend abgeraten. Dies gilt auch für die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) angrenzenden Gebiete. Es muss dort, sowie an der aserbaidschanisch-armenischen Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien, mit Schusswechseln gerechnet werden.

Die sogenannte „Republik Bergkarabach“ wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden, von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.

Naturkatastrophen
Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen im Land/Straßenverkehr

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen, die Einhaltung von Sicherheitsstandards ist fraglich. Fährverbindungen mit Iran, Kasachstan, Turkmenistan und der Russischen Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktfüge.

Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In abgelegeneren Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten und auf dem Land problemlos am Geldautomaten möglich. Zu beachten ist, dass bei vielen Banken nur geringe Beträge (200 AZN) in einem Vorgang abgehoben werden können. Da Geldautomaten für Kreditkarten nicht immer funktionieren, sollte Bargeld in ausreichender Menge und in kleinen Scheinen mitgeführt werden.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und eine Einreise ein e-Visa über das aserbaidschanische Visa-Portal ASAN VIZA online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Weitere Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Webseite der aserbaidschanischen Botschaft Berlin abgerufen werden.

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Ggfls. kann es auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ sowie in und durch die umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Registrierung
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der deutschen Botschaft Baku .

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft Berlin erfragen.

Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich.
Soweit der Botschaft bekannt, ist kein Landgrenzübergang zwischen Aserbaidschan und Russland für Ausländer geöffnet.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 06.08.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 06.08.2018

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Registrierung und Grenzübergänge)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Reisedokumente müssen drei Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und eine Einreise ein e-Visa über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ sowie in und durch die umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Registrierung
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der deutschen Botschaft Baku.

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft Berlin erfragen.

Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich.
Soweit bekannt ist zwischen Aserbaidschan und Russland auf dem Landweg nur der Grenzübergang Samur für den internationalen Reiseverkehr geöffnet.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Aserbaidschan 05.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 05.10.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisewarnung)
- Sicherheit - Reisewarnung
- Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten


Aktuelles
Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Armenien
Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt, siehe Sicherheit.

Am 27. September 2020 sind erneut Kampfhandlungen an der Line of Contact zwischen der Region Bergkarabach und den besetzten Gebieten südlich und östlich von Bergkarabach und Armenien ausgebrochen, die inzwischen zahlreiche Opfer forderten und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursachten. Die Regierung von Aserbaidschan hat das Kriegsrecht und eine Teilmobilmachung, die „Regierung“ von Bergkarabach und der anderen besetzten Gebiete eine Generalmobilmachung ausgerufen.

In Aserbaidschan gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, von der Fahrten von und zum Flughafen Baku ausgenommen sind. Der Flugverkehr ist bis auf Verbindungen in die Türkei vorübergehend ausgesetzt. Internetdienste können nur eingeschränkt verfügbar sein. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar.
  • Unternehmen Sie keinesfalls Reisen in die Region Bergkarabach, die übrigen besetzten Gebiete und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien.
  • Halten Sie bei Aufenthalten vor Ort Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und vollständig.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Sollten Sie sich angesichts der Lageentwicklung unsicher fühlen, erwägen Sie Ihre Ausreise.
  • Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft zu möglichen Änderungen im Flugplan.
Sicherheit -Reisewarnung
Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.

Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien

In der Region Bergkarabach sowie in die im Südwesten Aserbaidschans gelegenen, von armenischen Streitkräften besetzten und nur über die Republik Armenien zu erreichenden Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar sowie in den unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) angrenzenden Gebieten kommt es seit dem 27. September 2020 zu gewalttätigen Auseinandersetzungendie zahlreiche Opfer forderten und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursachten; auch sonst muss mit Schusswechseln gerechnet werden. Dies gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.
Die sogenannte „Republik Bergkarabach“ wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach und die angrenzenden Gebiete ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar und führt in der Zukunft zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch besondere strafrechtliche Vorschriften.

Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
  • Vermeiden Sie Reisen in die Nähe der Region Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar.
  • Sehen Sie von nicht erforderlichen Aufenthalten im gesamten Grenzgebiet zu Armenien sowie an der Kontaktlinie zur Autonomen Region Bergkarabach und den besetzten Bezirken ab.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach und die umliegenden besetzten Gebiete drohen neben einer Einreiseverweigerung in der Zukunft auch Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.

Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden. Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. Geldstrafe geahndet werden.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Aserbaidschan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung Aserbaidschan 03.12.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 03.12.2020

Letzte Änderungen:
- Sicherheit: Innenpolitische Lage, Übrige Landesteile


Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.

Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bisher von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar ist durch den Waffenstillstand aufgrund der Dreiseitigen Erklärung zwischen Aserbaidschan, Armenien und Russland vom 9. November 2020 zunächst beendet. Die Schäden an ziviler Infrastruktur sind erheblich. Es besteht Minengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Dies gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.

Die sogenannte „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“) wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden ehemals von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann auch aktuell keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden.

Die Einreise in die nach wie vor von Aserbaidschan nicht kontrollierten Teile Bergkarabachs (Gebiete nördlich und westlich von Schuscha, Latschin-Korridor) ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellte nach aserbaidschanischem Recht bisher einen Straftatbestand dar und führte zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Diese Gebiete werden derzeit von russischen Truppen kontrolliert; es liegen noch keine Informationen darüber vor, ob und wer eine Einreise in diese Territorien genehmigt. Es ist daher zunächst davon auszugehen, dass die aserbaidschanischen Strafvorschriften unverändert fortgelten. Die sieben Bezirke südlich und westlich von Bergkarabach stehen zwar wieder unter aserbaidschanischer Hoheit, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht zu bereisen. Es gibt weder eine gesicherte Verwaltung noch Regelungen für das Betreten dieser Gebiete. Da weiterhin Kriegsrecht gilt, ist bei Zuwiderhandlungen wahrscheinlich mit Anwendung des Militärstrafrechts zu rechnen. Abseits der Straßen besteht akute Minengefahr und die Gefahr von explosiven Munitionsresten.

Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
  • Reisen Sie nicht in die Nähe der Region Bergkarabach (weder in den von Aserbaidschan noch in den von russischen Truppen kontrollierten Teil) sowie in die im Südwesten und Westen von Bergkarabach gelegenen, vormals armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Latschin und Kalbadschar.
  • Sehen Sie von nicht erforderlichen Aufenthalten im gesamten Grenzgebiet zu Armenien sowie an der (neuen, von russischen Truppen kontrollierten) Waffenstillstandslinie entlang des Latschin-Korridors und in den nicht von Aserbaidschan kontrollierten Teilen der Region Bergkarabach als auch den vormals besetzten Bezirken ab.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Aserbaidschan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Aserbaidschan 18.12.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 18.12.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Änderung der Reisewarnung)
- Sicherheit (Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien, Kriminalität)
- Reiseinfos (rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Voraufenthalte in der Republik Arzakh)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Vor Reisen in die Region Bergkarabach
(einschließlich der von Aserbaidschan kontrollierten Teile), die übrigen ehemaligen besetzten Gebiete und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien wird derzeit gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile wird abgeraten.

Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Armenien

Vom 27. September bis 9. November 2020 forderten schwere militärische Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan in Bergkarabach und umliegenden Regionen zahlreiche Todesopfer und Sachschäden. Seit der Waffenstillstandserklärung zwischen Aserbaidschan, Armenien und Russland vom 9, November 2020 finden keine akuten Kampfhandlungen zwischen Aserbaidschan und Armenien mehr statt. Das Kriegsrecht sowie die darauf begründete nächtliche Ausgangssperre wurden zum 12. Dezember 2020 aufgehoben. Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint.
  • Unternehmen Sie weiterhin keine Reisen in die Region Bergkarabach (einschließlich der von Aserbaidschan kontrollierten Teile), die übrigen ehemaligen besetzten Gebiete und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Sicherheit
Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bisher von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar ist durch den Waffenstillstand aufgrund der Dreiseitigen Erklärung zwischen Aserbaidschan, Armenien und Russland vom 9. November 2020 zunächst beendet. Die Schäden an ziviler Infrastruktur sind erheblich. Es besteht Minengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Dies gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.

Die sogenannte „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“) wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden ehemals von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann auch aktuell keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden.

Die Einreise in die nach wie vor von Aserbaidschan nicht kontrollierten Teile Bergkarabachs (Gebiete nördlich und westlich von Schuscha, Latschin-Korridor) ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellte nach aserbaidschanischem Recht bisher einen Straftatbestand dar und führte zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Diese Gebiete werden derzeit von russischen Truppen kontrolliert; es liegen noch keine Informationen darüber vor, ob und wer eine Einreise in diese Territorien genehmigt. Es ist daher zunächst davon auszugehen, dass die aserbaidschanischen Strafvorschriften unverändert fortgelten. Die sieben Bezirke südlich und westlich von Bergkarabach stehen zwar wieder unter aserbaidschanischer Hoheit, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht zu bereisen. Es gibt weder eine gesicherte Verwaltung noch Regelungen für das Betreten dieser Gebiete. Abseits der Straßen besteht akute Minengefahr und die Gefahr von explosiven Munitionsresten.

Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
  • Reisen Sie nicht in die Nähe der Region Bergkarabach (weder in den von Aserbaidschan noch in den von russischen Truppen kontrollierten Teil) sowie in die im Südwesten und Westen von Bergkarabach gelegenen, vormals armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Latschin und Kalbadschar.
  • Sehen Sie von nicht erforderlichen Aufenthalten im gesamten Grenzgebiet zu Armenien sowie an der (neuen, von russischen Truppen kontrollierten) Waffenstillstandslinie entlang des Latschin-Korridors und in den nicht von Aserbaidschan kontrollierten Teilen der Region Bergkarabach als auch den vormals besetzten Bezirken ab.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Vereinzelte Überfälle erfolgen nach Einbruch der Dunkelheit in Stadtzentren nahe Bars und Clubs sowie an Eingängen privater Apartments.
  • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nicht alleine nachts Spaziergänge.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach und die umliegenden ehemals besetzten Gebiete drohten bislang neben einer Einreiseverweigerung in der Zukunft auch Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden konnten. Es liegen noch keine Informationen zu den Bestimmungen nach dem Waffenstillstand vor, daher wird davon ausgegangen, dass die bisherigen Regelungen weiter gelten.

Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden. Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. Geldstrafe geahndet werden.

Einreise und Zoll
Voraufenthalte in der „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)

Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Aserbaidschan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Aserbaidschan 20.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 20.01.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Konflikt um Bergkarabach)
- Einreise und Zoll (redaktionelle Änderung)


Aktuelles
Vor Reisen in die Region Bergkarabach
(einschließlich der von Aserbaidschan kontrollierten Teile), die übrigen ehemaligen besetzten Gebiete und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien wird derzeit gewarnt.

Von Reisen in die übrigen Landesteile wird abgeraten.

Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Armenien

Vom 27. September bis 9. November 2020 forderten schwere militärische Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan in Bergkarabach und umliegenden Regionen zahlreiche Todesopfer und Sachschäden. Seit der Waffenstillstandserklärung zwischen Aserbaidschan, Armenien und Russland vom 9. November 2020 finden keine akuten Kampfhandlungen zwischen Aserbaidschan und Armenien mehr statt. Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint.
  • Unternehmen Sie weiterhin keine Reisen in die Region Bergkarabach (einschließlich der von Aserbaidschan kontrollierten Teile), die übrigen ehemaligen besetzten Gebiete und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes .
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Wegen der COVID-19 Pandemie ist die online-Visumsbeantragung derzeit ausgesetzt.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Registrierung
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der deutschen Botschaft Baku.

Längerfristiger Aufenthalt
Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen.

Minderjährige
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Ausreise in Nachbarländer
Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich.

Soweit bekannt ist zwischen Aserbaidschan und Russland auf dem Landweg nur der Grenzübergang Samur für den internationalen Reiseverkehr geöffnet.

Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.

Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich. Alle Landgrenzen sind jedoch im Rahmen des speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen.

Einreise mit eigenem Fahrzeug
Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Einfuhrbestimmungen
Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden. Bei Ein- und Ausreise sind ansonsten keine Zolldeklarationen mehr auszufüllen.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
  • Lebensmittel bis max. 10 Kilo (jedoch kein Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.10.000,- US-$
  • Waren/ Gegenstände im Wert von max. 1.500 US-$, für jedes nicht volljährige Kind zusätzlich Waren im Wert von 500 US-$
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 600 Stück)
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- US-$ haben, deklariert werden (1,5% Zoll).

Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert.

Heimtiere
Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als drei Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin wird empfohlen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Aserbaidschan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
Antworten