Teilreisewarnung Algerien 15.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Algerien 27.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 27.10.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Kriminalität)
- Reiseinfos (Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum; Doppelstaater; Einfuhrbestimmungen; Heimtiere)


Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt.

Von touristischen Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete, in die unmittelbare Grenzregion mit Marokko, und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil, in ländliche Gebiete und Bergregionen,
sofern nicht von Polizeischutz begleitet, wird dringend abgeraten.

Kriminalität

Insbesondere in den größeren Städten wie Algier, Constantine und Oran kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub. Auch Raubüberfälle und Gewaltakte stellen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit und an Stränden ein Problem dar.
  • Seien Sie in abgelegenen Gegenden und an Stränden besonders vorsichtig und meiden Sie diese nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie Fenster und Türen eines Fahrzeugs stets geschlossen und verriegelt und benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Die Amtssprachen Algeriens sind Arabisch und Tamazight (Berbersprache). Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Bei nicht verheirateten Paaren kann es bei Hotelbuchungen zu Schwierigkeiten kommen. In der algerischen Öffentlichkeit sind allein reisende Frauen äußerst selten; wo möglich, sollten allein reisende Frauen sich einer Gruppe anschließen.

Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb westlicher Hotels mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit Schließungen von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig persönlich bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. beantragt werden muss.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main erhältlich.

Für Reisen in den Süden Algeriens ist zwingend eine Einladung einer vom algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur erforderlich. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.

An Flughäfen oder Grenzübergängen werden grundsätzlich keine Visa erteilt. Dies ist nur in absoluten Ausnahme- und Notfällen vorgesehen, ebenso im Falle einer Ankunft an Flughäfen in ausgewählten touristischen Destinationen im Süden des Landes, die über Reisebüros gebucht wurden. Nähere Informationen hierzu sollten unbedingt vorab bei den algerischen Behörden eingeholt werden.
Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang (permis d’escale) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich und insbesondere in Algier des Öfteren verweigert.

Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die algerische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den algerischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der algerischen Identitätskarte ist für algerische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Achtung: Die Rückgabe des algerischen Passes an eine algerische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der algerischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die algerischen Behörden weiterhin um algerische Staatsbürger handelt.

Einfuhrbestimmungen
Die Bargeldeinfuhr ist in ihrer Höhe durch algerische Zollvorschriften streng reglementiert und muss dem Zoll ab einem bestimmten Betrag spätestens bei Einreise angezeigt werden.

Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen und Regelungen bietet die Direction Générale des Douanes .

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Gleiches gilt für die unerlaubte Einfuhr von u.a. Ferngläsern, Satellitentelefonen, Navigationsgeräten (z.B. GPS-Empfänger) sowie Funkgeräten und Laserpointern. Für die Benutzung von Drohnen ist eine Lizenz der algerischen Regierung erforderlich.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Einfuhr eines Fahrzeugs
Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten Pkws (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Bei Einfuhr eines Fahrzeugs ist dieses nachweislich innerhalb von drei Monaten wieder auszuführen. Einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.

Heimtiere
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen wird eine allgemeine Gesundheitsbescheinigung in französischer Sprache eines Amtstierarztes verlangt. Die Bestätigung muss enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es wird der Zusatz empfohlen, dass das Tier aus einer Gegend komme, in er es in letzter Zeit keine Tollwutfälle gab. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Bescheinigung sollte nicht älter als zehn Tage sein. Es wird empfohlen, einen EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser enthält die Dokumentation über die Tollwut-Impfungen und ist für eine spätere Wiedereinreise in die EU hilfreich.
Auswärtiges Amt

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Reisehinweis Algerien | Präsidentschaftswahlen am 07.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Die für Dezember geplanten Präsidentschaftswahlen in Algerien sind um drei Monate vorgezogen worden auf den 7. September 2024. Am 8. September sollen die sogenannten Wahlmänner zusammenkommen, um das Ergebnis der Wahlen bekanntzugeben.

Quelle: Maghreb Post

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Teilreisewarnung Algerien 31.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 31.05.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung, Terrorismus; Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Besondere Verhaltensweisen)


Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Tunesien (Wilaya Tebessa und südlich davon), Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt .

Von touristischen Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete, in die unmittelbare Grenzregion mit Marokko, in die Grenzregion mit Tunesien (nördlich des Wilaya Tebessa) und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil, in ländliche Gebiete und Bergregionen,
sofern nicht von Polizeischutz begleitet, wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In den Grenzgebieten mit Nachbarländern, den algerischen Saharagebieten und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen. Dies gilt insbesondere für die Grenzgebiete im Osten und Süden des Landes.

Terroristische Aktivitäten richten sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte; in der Vergangenheit wurden aber auch Ausländer immer wieder Opfer von Entführungen und Attentaten.

Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigt eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen.
  • Seien Sie bei allen Reisen besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über Medien und ortkundige Ansprechpartner über die aktuelle Sicherheitslage an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten.
  • Reisen Sie nicht in unmittelbare Grenzregionen.
  • Vermeiden Sie möglichst Fahrten in den Wilaya Tébessa.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, insbesondere denen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Städten wie Algier, Constantine und Oran kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub. Auch Raubüberfälle und Gewaltakte stellen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit und an Stränden – in Algier u.a auch im Ben-Aknoun-Park - ein Problem dar.
  • Seien Sie in abgelegenen Gegenden und an Stränden besonders vorsichtig und meiden Sie diese nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie Fenster und Türen eines Fahrzeugs stets geschlossen und verriegelt und benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt.

Flugbuchungen mit Air Algérie müssen häufig nochmals rückbestätigt werden, sonst erfolgt kein Transport.

Der Zustand der Straßen ist überwiegend gut. Viele Gebiete dürfen Ausländer nur in Begleitung einer Polizeieskorte bereisen.
Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks (Wilaya) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde (Wali des Wilaya) anzuzeigen. In dringenden Fällen, die glaubhaft dargelegt werden müssen, sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.

Insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht kam es in der Vergangenheit bei Fahrten außerhalb der Stadtzentren zu falschen Straßensperren und Anschlägen durch kriminelle oder terroristische Gruppen.

Fahrzeuge sind größtenteils in schlechtem technischen Zustand und die Fahrweisen erscheinen schwer kalkulierbar. Es kommt- insbesondere bei Überlandfahrten - häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen.
  • Planen Sie Ihre Reisen gründlich, am besten mit einem örtlichen Geschäftspartner bzw. Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
  • Reisen Sie innerhalb des Landes vorzugsweise auf dem Luftweg.
  • Klären Sie mit Air Algérie immer vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise, ob der Flug unverändert bleibt.
  • Kalkulieren Sie beim Umsteigen genügend Zeit ein, da Anschlussflüge mit knappen Umstiegszeiten nicht immer erreicht werden können.
  • Fahren Sie stets besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dämmerung und in der Nachtzeit außerhalb der Stadtzentren.
  • Informieren Sie sich über mögliche Restriktionen und Auflagen zu Reiseroute und Aufenthaltsorten.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Die Amtssprachen Algeriens sind Arabisch und Tamazight (Berbersprache). Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Bei unverheirateten Paaren kann es bei Buchungen gemeinsamer Hotelzimmer zu Schwierigkeiten kommen. In der algerischen Öffentlichkeit sind alleinreisende Frauen äußerst selten; wo möglich, sollten alleinreisende Frauen sich einer Gruppe anschließen.

Es ist nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in zugelassenen Restaurants oder Bars zu trinken. Ein Verstoß kann zu Konflikten und zur Verhaftung führen.

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb westlicher Hotels mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit Schließungen von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
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Teilreisewarnung Algerien 17.10.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 17.10.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles: Malaria-Ausbruch


Ende September 2024 berichtete das algerische Gesundheitsministerium über stark erhöhte Malaria-Fallzahlen in den südlich gelegenen Verwaltungsbezirken von Tamanrasset (Grenzregion zu Niger), Bordj Badji Mokhtar (Grenzregion zu Mali) und Guezzam (Grenzregion zu Niger und Mali), u.a. zurückzuführen auf starke Regenfälle im September in der Region mit daraus resultierendem stagnierendem Wasser, was die Vermehrung von Moskitos beschleunigte. Zwei Städte an der Grenze zu Mali, Tinzaouatine und Timiaouine, sind am stärksten betroffen. Bei Aufenthalt in diesen Regionen ist auf konsequenten Mückenschutz und das Tragen langer Kleidung zu achten.

Algerien wurde 2019 von der WHO offiziell als malariafrei zertifiziert, nachdem keine autochthonen Übertragungen innerhalb von drei Jahren im Land nachgewiesen wurden.
  • Achten Sie bei Aufenthalt in diesen Regionen auf konsequenten Mückenschutz und das Tragen langer Kleidung.
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Teilreisewarnung Algerien 24.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 24.06.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Doppelstaater)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Gesonderte Regelungen für die Ein- und Ausreise von Personen, die neben der deutschen auch die algerische Staatsangehörigkeit besitzen, siehe Doppelstaater.

Doppelstaater
Für die Ein- und Ausreise von Personen, die neben der deutschen auch die algerische Staatsangehörigkeit besitzen, sind in der Regel sowohl ein deutsches als auch ein algerisches gültiges Ausweisdokument notwendig. Die Einreise nach Algerien muss mit dem algerischen Ausweisdokument erfolgen; bei der Ausreise gibt es immer wieder Probleme, wenn kein gültiges deutsches Ausweisdokument vorgelegt werden kann.

Achtung: Die Rückgabe des algerischen Passes an eine algerische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der algerischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die algerischen Behörden weiterhin um algerische Staatsbürger handelt.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von ≥ neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Algerien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Algerien 15.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 15.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In der Stadt Blida kam es am 13. April 2026 zu Explosionen durch zwei Selbstmordattentate.
  • Informieren Sie sich in den sozialen und lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Beachten Sie die Anweisungen von örtlichen Sicherheitskräften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und achten Sie auf ungewöhnliche Ereignisse.
  • Seien Sie bei allen Fahrten oder Aufenthalten in Blida und den umliegenden Regionen, insbesondere an belebten Orten, in der Nähe von Regierungsgebäuden und Polizeieinrichtungen, im Umfeld religiöser Einrichtungen, beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, besonders aufmerksam.
Auswärtiges Amt


Mehr dazu:

Double attentat-suicide de Blida en Algérie : "deux kamikazes se sont fait sauter"
14.04.2026 - France24 / AFP

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