Teilreisewarnung Algerien 15.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Teilreisewarnung Algerien 05.03.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand: 05.03.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung (Reisen über Land)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung

Aufenthalt im Land/Reisen über Land
In den Amtsbezirken (Wilayas) von Tébessa, Bouira, Béjaia, Skikda und Jijel kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen und Sicherheitskräften. Daher wird empfohlen, die Medienberichterstattung über die Situation in den genannten Regionen aufmerksam zu verfolgen und ggf. von nicht erforderlichen Reisen Abstand zu nehmen.

Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks („Wilaya“) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde („Wali des Wilaya“) anzuzeigen. In glaubhaft zu machenden dringenden Fällen sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.

Deutschen Touristen wird empfohlen, sich vor Reisebeginn bei der algerischen Botschaft in Berlin oder dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder den lokalen algerischen Behörden über mögliche Restriktionen und Auflagen betreffend ihrer vorgesehenen Reiserouten und Aufenthaltsorte zu erkundigen.

Reisen innerhalb des Landes sollten vorzugsweise auf dem Luftwege erfolgen. Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens vier Wochen vor Reiseantritt zu stellen. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a. M. erhältlich. Sie können auf der Webseite der algerischen Botschaft in Berlin bzw. des algerischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main heruntergeladen werden.

Antragsteller, die ein Visum für Algerien wünschen, müssen je nach Anlass der Reise persönlich vorsprechen und einen vollständigen Antrag einreichen oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten Agentur einreichen lassen. Anträge per Briefverkehr werden nicht angenommen und werden ohne Bearbeitung zurückgeschickt.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Visums ist in bar zu entrichten. Für die Bearbeitung von Visumsanträgen deutscher Staatsbürger werden die folgenden Gebühren erhoben: 60,- € für ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen, 100 € für ein Visum mit einer Gültigkeit von über 90 Tagen. Die Visumsgebühren und die Bearbeitungsgebühr von Antragsstellern werden im Falle einer Ablehnung nicht erstattet.

Touristen, die den Süden Algeriens bereisen möchten, müssen zwingend eine Einladung einer vom Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur vorlegen. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.

Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zur Visumserteilung erhalten Sie nur direkt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt a.M.

An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
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Teilreisewarnung Algerien 27.08.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand: 27.08.2018

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Aktuelle medizinische Hinweise
Ende August 2018 wurden mehrere bestätigte Cholerafälle, darunter ein Todesfall aus Algerien gemeldet. Betroffen sind hospitalisierte Patienten in Algier (bis zum 23. August 2018 5 bestätigte Fälle), Blida (22), Tipasa (11) und Bouira (3).
Cholera ist eine bakterielle Erkrankung, die über Wasser, rohe Lebensmittel oder engen Kontakt mit Kranken übertragen wird. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe auch Merkblatt Cholera . Eine antibiotische Behandlung ist möglich.
Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben.
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Teilreisewarnung Algerien 21.02.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand: 21.02.2019

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Am 18. April 2019 finden in Algerien Präsidentschaftswahlen statt. Im Vorfeld der Wahlen kann es trotz offiziellem Demonstrationsverbot in der Hauptstadt Algier insbesondere nach den Freitagsgebeten zu Kundgebungen und Protesten kommen. Diese sind über soziale Netzwerke für den 22. und 24. Februar 2019 an zentralen Orten in Stadtzentren, insbesondere in Algier angekündigt.

Auch wenn Demonstrationen in der Vergangenheit friedlich verlaufen sind, können gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.

Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, Demonstrationen weiträumig zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Algerien 07.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand 07.03.2019
(Unverändert gültig seit: 07.03.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 18. April 2019 finden in Algerien Präsidentschaftswahlen statt. Im Vorfeld der Wahlen kommt es trotz offiziellem Demonstrationsverbot in der Hauptstadt Algier insbesondere nach den Freitagsgebeten zu Kundgebungen und Protesten. Auch wenn Demonstrationen in der Vergangenheit friedlich verlaufen sind, können gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, Demonstrationen weiträumig zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Algerien 13.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 13.03.2019
(Unverändert gültig seit: 13.03.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweis
Die für den 18. April 2019 anberaumten Präsidentschaftswahlen wurden abgesagt, nachdem es seit Wochen vielerorts zu Protestkundgebungen gekommen war. Demonstrationen finden insbesondere in der Hauptstadt Algier trotz offiziellem Demonstrationsverbot nach Freitagsgebeten weiterhin statt. Auch wenn diese bisher friedlich verlaufen sind, können gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, Demonstrationen weiträumig zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Algerien 17.04.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand: 17.04.2019

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Nach landesweiten Demonstrationen seit Mitte Februar 2019 hat Staatspräsident Bouteflika am 2. April 2019 seinen Rücktritt erklärt. Am 9. April 2019 wurde Senatspräsident Bensalah als Übergangspräsident beauftragt. Die Wahl eines neuen Staatspräsidenten soll am 4. Juli 2019 erfolgen.

Demonstrationen finden weiterhin fast täglich in allen größeren Städten statt, die größten Protestmärsche nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese bisher weitgehend friedlich verlaufen sind, können gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.

Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, Demonstrationen weiträumig zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Algerien 28.11.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand: 28.11.2019

Letzte Änderungen:
Sicherheit (Terrorismus)

In den Grenzgebieten mit Nachbarländern, den algerischen Saharagebieten und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen besteht eine hohe Gefahr durch terroristische Anschläge und Entführungen fort. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, wie die Kabylei, ihre Gebirgsausläufer und die Grenzgebiete im Süden des Landes.

Terroristische Aktivitäten richten sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte, Entführungen und Attentate in der Vergangenheit aber auch immer wieder gegen Ausländer. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt aufgrund anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen angespannt.

Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen.
Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigt eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen. Aufgrund der aktuellen Situation in Libyen und Tunesien finden verstärkt Übungen und Patrouillen in Grenznähe statt.

• Seien Sie bei allen Reisen besonders vorsichtig.
• Informieren Sie sich über Medien und ortkundige Ansprechpartner über die aktuelle Sicherheitslage an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten.
• Führen Sie notwendige Reisen in die algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wie die Kabylei nur mit polizeilichem Begleitschutz durch.
• Halten Sie sich dort nur an besonders geschützten Orten auf.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude möglichst.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Empfehlungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Teilreisewarnung Algerien 16.12.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand: 16.12.2019

Letzte Änderungen:
Aktuelles

Auch nach den Präsidentschaftswahlen am 12. Dezember 2019 finden weiterhin Demonstrationen in größeren Städten statt, die größten Protestmärsche nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese bisher weitgehend friedlich verlaufen sind, muss mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

• Seien Sie besonders vorsichtig und informieren Sie sich in lokalen und sozialen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Algerien 23.12.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand: 23.12.2019

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Am 12. Dezember 2019 fanden Präsidentschaftswahlen statt, der neu gewählte Staatspräsident Tebboune wurde am 19. Dezember 2019 in sein Amt eingeführt.
Am 23. Dezember 2019 ist der Armeechef Gaid Said verstorben.
Mit Demonstrationen in größeren Städten, insbesondere nach Freitagsgebeten, ist wie schon seit Monaten weiterhin zu rechnen. Auch wenn diese bisher weitgehend friedlich verlaufen sind, muss mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

• Seien Sie besonders vorsichtig und informieren Sie sich in lokalen und sozialen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Algerien 22.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 22.10.2020

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Alle Landgrenzen sind geschlossen.

Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt.

Flugbuchungen mit Air Algérie müssen häufig nochmals rückbestätigt werden, sonst erfolgt kein Transport. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen werden Anschlussflüge mit knappen Umsteigezeiten häufiger verpasst.

Der Zustand der Straßen ist generell gut, viele Gebiete dürfen Ausländer nur in Begleitung einer Polizeieskorte bereisen.
Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks („Wilaya“) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde („Wali des Wilaya“) anzuzeigen. In glaubhaft zu machenden dringenden Fällen sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.

Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit besteht Fahrten außerhalb der Stadtzentren die Gefahr von falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen.

Fahrzeuge sind häufig in schlechtem technischem Zustand und die Fahrweisen erscheinen oft unkalkulierbar. Es kommt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen.
  • Planen Sie Ihre Reisen gründlich, am besten mit einem örtlichen Geschäftspartner bzw. Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
  • Reisen Sie innerhalb des Landes vorzugsweise auf dem Luftweg.
  • Klären Sie mit Air Algérie immer vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise, ob der Flug rückbestätigt werden muss.
  • Kalkulieren Sie beim Umsteigen genügend Zeit ein.
  • Fahren Sie stets besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dämmerung und in der Nachtzeit außerhalb der Stadtzentren.
  • Informieren Sie sich über mögliche Restriktionen und Auflagen zu Reiseroute und Aufenthaltsorte.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren.

Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Gewerbeprostitution ist verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.

Deutsch-algerische Doppelstaater werden von algerischen Behörden stets als Algerier behandelt. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.

Für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen ist die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Algerien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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USA heben Warnstufe für Algerien an

Beitrag von Birgitt »

Das US-amerikanische Außenministerium hat am 1. Februar 2021 die Warnstufe für US-Bürger in Algerien auf das höchste Level 4 angehoben. Es wird gewarnt - neben dem Reisen im Sahararaum - vor Entführungen und Anschlägen. Terroristische Gruppen hätten in letzter Zeit algerische Sicherheitskräfte ins Visier genommen. Außerdem wird dazu geraten, Reisen in ländliche Gebiete im Umkreis von 50 km zur tunesischen Grenze sowie im Umkreis von 250 km zu den Grenzen Libyen, Niger, Mali und Mauretanien zu vermeiden ...
Terrorist groups continue plotting possible attacks in Algeria. Terrorists may attack with little or no warning and have recently targeted the Algerian security forces. Most attacks take place in rural areas, but attacks are possible in urban areas despite a heavy and active police presence [...] Avoid travel to rural areas within 50 km (31 miles) of the border with Tunisia and within 250 km (155 miles) of the borders with Libya, Niger, Mali, and Mauritania due to terrorist and criminal activities, including kidnapping.
Algeria Travel Advisory
01.02.2021 - US-Department of State

USA sprechen Reise- und Terrorwarnung an eigene Bürger aus
06.02.2021 - Maghreb Post

Hinweise zum Corona-Virus in Algerien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Algerien 06.09.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 06.09.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten) redaktionelle Änderungen


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren.

Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Gewerbeprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.

Deutsch-algerische Doppelstaater werden von algerischen Behörden stets als Algerier behandelt. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.

Für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen ist die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist.
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Teilreisewarnung Algerien 22.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 22.07.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt.

Von Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil, in ländliche Gebiete und Bergregionen,
sofern nicht von Polizeischutz begleitet, wird dringend abgeraten.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt.

Flugbuchungen mit Air Algérie müssen häufig nochmals rückbestätigt werden, sonst erfolgt kein Transport. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen werden Anschlussflüge mit knappen Umstiegszeiten häufig verpasst.

Der Zustand der Straßen ist generell gut. Viele Gebiete dürfen Ausländer nur in Begleitung einer Polizeieskorte bereisen.
Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks (Wilaya) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde (Wali des Wilaya) anzuzeigen. In dringenden Fällen, die glaubhaft dargelegt werden müssen, sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.

Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit besteht bei Fahrten außerhalb der Stadtzentren die Gefahr von falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen.

Fahrzeuge sind häufig in schlechtem technischem Zustand und die Fahrweisen erscheinen oft unkalkulierbar. Es kommt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen.
  • Planen Sie Ihre Reisen gründlich, am besten mit einem örtlichen Geschäftspartner bzw. Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
  • Reisen Sie innerhalb des Landes vorzugsweise auf dem Luftweg.
  • Klären Sie mit Air Algérie immer vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise, ob der Flug rückbestätigt werden muss.
  • Kalkulieren Sie beim Umsteigen genügend Zeit ein.
  • Fahren Sie stets besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dämmerung und in der Nachtzeit außerhalb der Stadtzentren.
  • Informieren Sie sich über mögliche Restriktionen und Auflagen zu Reiseroute und Aufenthaltsorte.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von ≥ 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Algerien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Algerien 24.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 24.10.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Sicherheit
Terrorismus

In den Grenzgebieten mit Nachbarländern, den algerischen Saharagebieten und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen besteht weiterhin eine hohe Gefahr durch terroristische Anschläge und Entführungen. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, wie der Kabylei, ihre Gebirgsausläufer und die Grenzgebiete im Osten und Süden des Landes.

Terroristische Aktivitäten richten sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte; Entführungen und Attentate in der Vergangenheit aber auch immer wieder gegen Ausländer. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt aufgrund anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen angespannt.

Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen.
Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigt eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen. Aufgrund der aktuellen Situation in Libyen und Tunesien finden verstärkt Übungen und Patrouillen in Grenznähe statt.
  • Seien Sie bei allen Reisen besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über Medien und ortkundige Ansprechpartner über die aktuelle Sicherheitslage an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten.
  • Führen Sie notwendige Reisen in die algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wie die Kabylei nur mit polizeilichem Begleitschutz durch.
  • Halten Sie sich dort nur an besonders geschützten Orten auf.
  • Vermeiden Sie möglichst Fahrten in die Wilayas von Tébessa, Bouria, Béjaia, Skikda und Jijel.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude möglichst.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Spontane Demonstrationen können trotz Verboten auch außerhalb der Hauptstadt Algier stattfinden, insbesondere nach den Freitagsgebeten. Auch bei friedlichem Verlauf können vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen und Sicherheitspersonal zu fotografieren.

Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Gewerbeprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.

Deutsch-algerische Doppelstaater werden von algerischen Behörden stets als Algerier behandelt. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.

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Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Teilreisewarnung Algerien 14.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien
Stand 14.11.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisen von/nach Marokko)


Einreise und Zoll
Einreisen und Ausreisen, die von Marokko aus oder nach Marokko erfolgen, sind derzeit nicht möglich.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Algerien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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