Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 12.01.2021
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit
- Natur und Klima
- Reiseinfos
- Gesundheit (Impfschutz)
Aktuelles
Militäraktion und Ausnahmezustand in Tigray, gewaltsame Auseinandersetzungen und Proteste in mehreren Landesteilen
Vor Reisen in die Regionen Tigray sowie in die angrenzenden Gebiete der Regionen Amhara (einschließlich des Grenzgebiets zum Sudan) und Afar wird gewarnt.
Von Reisen in die Region Benishangul-Gumuz, nach Konso und East- und West-Wollega (Region Oromia) wird abgeraten.
Die Lage in der
Region Tigray im Norden des Landes bleibt äußerst volatil. Die seit 4. November 2020 gegen die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) durchgeführte Militäraktion dauert an. Es werden weiterhin militärische Auseinandersetzungen außerhalb der Regionalhauptstadt Mekelle gemeldet.
Der Ausnahmezustand für Tigray gilt fort.
Am 14. November 2020 wurde ein Raketenangriff der TPLF auf die Flughäfen von Gondar und Bahir Dar in der Amhara-Region verübt.
Das Internet in Tigray ist weiter abgeschaltet; Mobilfunkverbindungen funktionieren nur in Mekelle. Flugverbindungen nach Mekelle sind unregelmäßig, Shire und Axum werden nicht angeflogen.
Ende Dezember 2020 wurden bei gewaltsamen Auseinandersetzungen in der
Region Benishangul-Gumuz (in der Nähe der Stadt Bulen) mehr als 200 Menschen getötet. Zurzeit findet in der Metekel-Zone eine Militäraktion der äthiopischen Armee statt. Die Lage bleibt sehr volatil.
Im November 2020 wurden bei neuerlichen Auseinandersetzungen in
Konso (Region Southern Nations Nationalities, and Peoples Region, SNNPR) über 60 Menschen getötet. Proteste in mehreren Landesteilen führten in den letzten Monaten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere in der
Region Oromia (Shashamane, Dodola, Adaba; in Orten von East & West Hararghe).
Auch die
Hauptstadt Addis Abeba war zuletzt im Juli 2020 von Ausschreitungen betroffen.
Die ursprünglich für den 29. August 2020 geplanten Parlamentswahlen sollen am 5. Juni 2021 stattfinden. Im zeitlichen Umfeld der Wahlen ist mit einer volatilen Sicherheitslage im ganzen Land, einschließlich in Addis Abeba, zu rechnen.
Die bewaffneten Auseinandersetzungen im
Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und Oromia (v.a. East und West Welega) dauern an. Die
Grenzgebiete der Oromo- und Somali-Regionen sind von wiederholten gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen geprägt.
In den letzten Wochen kam es im
Grenzgebiet zum Sudan (an der Grenze der
Bundesstaaten Amhara und Tigray) zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der äthiopischen Armee und lokalen Sicherheitskräften mit sudanesischen Streitkräften und lokalen Sicherheitskräften.
Auch im Grenzgebiet zu Kenia, rund um Moyale, gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße zwischen Volksgruppen.
- Meiden Sie Fahrten in die oben genannten besonders unsicheren Regionen/Gebiete und rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee und Sicherheitskräfte.
- Seien Sie bei Überlandfahrten und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba, besonders vorsichtig.
- Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Informieren Sie sich zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen
- in die Regionen Tigray,
- die angrenzenden Gebiete der Regionen Afar und Amhara (nördlich von Gondar, Lalibela und Woldya, dem Grenzgebiet zum Sudan)
wird gewarnt.
Von Reisen
- in das unmittelbare Grenzgebiet der Afar-Region nach Eritrea,
- in die Region Benishangul-Gumuz,
- in die Grenzgebiete zwischen Benishangul-Gumuz und der Region Oromia (West Welega und Kelem Welega),
- nach Konso (Region SNNPR),
- in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga sowie
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia
wird abgeraten.
Terrorismus
In den vergangenen Jahren wurden in Äthiopien vereinzelt Bombenanschläge verübt bzw. konnten Anschlagsversuche vereitelt werden. Die erhöhte Gefahr von Anschlägen besteht fort. Durch das militärische Engagement Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab werden regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder bekundet. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU) und zahlreiche Büros der Vereinten Nationen, erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten, in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, als auch größerer Hotels und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen besonders aufmerksam.
- Achten Sie auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel und melden diese ggf. der Polizei.
- Verhalten Sie sich möglichst unauffällig und meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in Äthiopien ist seit Beginn der Militäraktion im Bundesstaat Tigray besonders volatil. Die Kampfhandlungen in Tigray dauern an. Die Lage in den Grenzgebieten zu den Regionen Amhara und Afar bleibt volatil.
Es kommt überall im Land regelmäßig zu Unruhen mit Protesten und Straßenblockaden mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen und mit Sicherheitskräften.
In verschiedenen Regionen finden derzeit Militäraktionen der äthiopischen Armee statt, vor allem in Metekel (Region SNNP). Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Grenzgebieten zwischen Benishangul-Gumuz und Oromia (Welegas) dauern an.
Im Juli 2020 forderten gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in der Hauptstadt Addis Abeba und der Region Oromia Todesopfer und Verletzte.
Im Oktober 2019 führten Proteste in Oromia und anderen Orten mit Oromo-Bevölkerungsanteil (z.B. Dire Dawa, Harar) zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Straßenblockaden, die auch Todesopfer und Verletzte forderten.
Ein anhaltender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Issa und Afar führt immer wieder zu Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Djibouti.
In den Grenzgebieten des Landes kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, zuletzt auch zu militärischen Auseinandersetzungen mit der sudanesischen Armee.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Lassen Sie bei Reisen nach bzw. Aufenthalten in der regionalen Hauptstadt Hawassa, sowie in den umliegenden Gebieten Sidama und Wolayta, eine erhöhte Aufmerksamkeit walten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Regionen Tigray, Amhara und Afar
Vor Reisen in die Region Tigray und in die an Tigray angrenzenden Gebiete der Regionen Amhara (einschließlich des Grenzgebiets mit dem Sudan)
und Afar wird gewarnt.
Von Überlandfahrten in das direkte Grenzgebiet zwischen Afar und Eritrea wird abgeraten.
In Tigray führt die äthiopische Regierung seit 4. November 2020 Militäraktionen durch und hat für zunächst sechs Monate den Ausnahmezustand erklärt. Kampfhandlungen finden außerhalb der Regionalhauptstadt Mekelle weiter statt. Die Lage bleibt äußerst volatil.
Sicherheitskräfte und lokale Milizen aus Amhara und Afar sind an den aktuellen Kampfhandlungen in Tigray beteiligt. Es besteht die Gefahr eines Übergreifens der Kampfhandlungen auf an Tigray angrenzende Gebiete.
Im November und Dezember 2020 kam es im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit dem Sudan zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt äußerst volatil. Im direkten Grenzgebiet und in der Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Zuletzt wurde Anfang Dezember 2017 am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein deutscher Staatsangehöriger getötet.
Auf der Straße
Eli Dar Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die politische Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea hat an den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (u.a. Drittstaater) nach Eritrea nichts geändert. Die Einreise ist von Äthiopien kommend weiterhin nur auf dem Luftweg nach Asmara möglich und nicht auf dem Landweg.
Somali Region und Grenzgebiet zu Somalia
Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird abgeraten.
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. In der gesamten Somali Region (v.a. Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.
- Unternehmen Sie Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden.
Region Benishangul-Gumuz
Von Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird abgeraten.
Nach bewaffneten Auseinandersetzungen im Dezember 2020 zwischen Bevölkerungsgruppen vor allem in der Metekel-Zone führt die äthiopische Armee derzeit eine Militäraktion durch. Die Lage ist sehr volatil.
Im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und der Oromia-Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und der äthiopischen Armee statt.
Oromia-Region
Von Reisen nach West Oromia wird abgeraten.
In der Oromio-Region kommt es regelmäßig zu teils gewalttätigen Demonstrationen und Protestaktionen sowie Straßensperren durch die lokale Bevölkerung und Milizen. Hinzu kommen bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Bevölkerungsgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Moyale, Guji, Nekemte, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Seit Dezember 2018 finden im Gebiet West-Oromia (East and West Wellega) im Grenzgebiet zu Benishangul-Gumuz bewaffnete Auseinandersetzungen einzelner Bevölkerungsgruppen mit äthiopischen Sicherheitskräften statt.
- Lassen Sie bei Fahrten in diese Gebiete besondere Vorsicht walten.
Gambella-Region und Grenzgebiete zum Südsudan
In der Gambella-Region kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen.
Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt aufgrund der zunehmend angespannten Sicherheitslage auch für die amharische Grenzregion zu Sudan.
- Meiden Sie das Grenzgebiet zu Südsudan.
Southern Nations, Nationalities and Peoples Region (Konso und Süd-Omo-Zone)
Von Reisen nach Konso wird derzeit abgeraten.
Bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden im November 2020 in Konso zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben Im November 2016 erfolgte ein bewaffneter Überfall auf eine europäische Reisegruppe. Am 29. Februar 2020 wurden bei Protesten in Turmi (Maji District) sechs Menschen getötet.
- Informieren Sie sich für Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
- Unternehmen Sie in der Region nördlich des Omo-Nationalparks keine Individualreisen, sondern nur mit professioneller Begleitung.
Grenzgebiet zu Kenia
Von nicht erforderlichen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia wird abgeraten.
Das Risiko von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, ist weiterhin hoch; es bestehen zudem Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen.
Rund um Moyale (Region Oromia) gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße, zuletzt am 2. April 2020.
Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Zone). Rund um den Grenzübergang Moyale führten gewaltsame Zusammenstöße zwischen Volksgruppen sowie mit den Sicherheitskräften mehrfach, zuletzt Mitte Dezember 2018, zu zahlreichen Todesopfern.
- Seien Sie bei Reisen in das Grenzgebiet besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
Kriminalität
In Addis Abeba kommt es regelmäßig zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Insbesondere stehen Ausländer als lohnendes Ziel im Fokus von Kriminellen. Solche Straftaten sind auch in anderen Städten und auf dem Landmöglich. Zuletzt mehrten sich Meldungen über Raubüberfälle in entlegenen Teilen von öffentlichen Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba.
Zusätzlich führen Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse gelegentlich zu gewaltsamen Übergriffen.
Bei Anmietung von Wohnraum und Mietwagen verlangen Vermieter häufig eine Passkopie, z.T. zur Weitergabe an Behörden.
- Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Äthiopien liegt in einem moderat erdbebengefährdetem Gebiet – aufgrund der baulichen Gegebenheiten insbesondere in den großen Städten ist nicht auszuschließen, dass auch kleinere Beben zu erheblichen Schäden führen würden.
Bis 1.000 Meter Höhe ist das Klima feucht- oder trockenheiß, zwischen 1.000 und 2.500 Meter Höhe gemäßigt und über 2.500 Meter kühl. Die Regenzeiten im Hochland erstrecken sich von Juni bis September und von Februar bis April. In dieser Zeit können Überschwemmungen zu unpassierbaren Straßen und Brücken führen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund der Sicherheitslage und von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.
Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.
Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.
- Wägen Sie Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken in die Regionen Oromia und Amhara vorsichtig ab.
- Verzichten Sie grundsätzlich am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten.
- Holen Sie vor Reisen ins Landesinnere genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall ein.
- Schalten Sie möglichst immer ortskundige Führer ein und stimmen Sie ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden ab.
- Bereiten Sie Überlandreisen entsprechend mit Proviant, Wasser und sinnvoller Ausrüstung (Powerbank, Ersatzreifen, Starthilfekabel etc.) vor.
Führerschein
Für das Führen von Fahrzeugen in Äthiopien ist ein äthiopischer Führerschein vorgeschrieben. Für Ausländer wird dieser nur in Addis Abeba ausgestellt, so dass Ausländer bei erstmaliger Einreise ihr Fahrzeug nicht selbst nach Addis Abeba fahren können. Für die Beantragung eines äthiopischen Führerscheins ist die Vorlage eines von der äthiopischen Botschaft Berlin (oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main) legalisierten deutschen Führerscheins erforderlich. Zusätzlich kann eine Konsularbescheinigung verlangt werden, die von der
deutschen Botschaft in Addis Abeba gebührenpflic
htig ausgestellt wird.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können hohe Haftstrafen nach sich ziehen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend Euro oder US-Dollar für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Euro werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Die äthiopische Nationalbank hat neue Birr-Geldscheine eingeführt (Denominationen: 200 ETB, 100 ETB, 50 ETB, 10 ETB), alte Birr-Scheine sind als Zahlungsmittel nicht mehr gültig.
Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Bei Banken kann mit Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen hohe Gebühren. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten in größeren Hotels akzeptiert.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, da ein Großteil Äthiopiens Gelbfieberinfektionsgebiet ist. In den Provinzen Afar und Somali besteht ein minimales Gelbfieberrisiko, eine Impfung ist dort nur in besonderen Fällen notwendig. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis .
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise finden Sie hier.