Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 17.08.2017
(Unverändert gültig seit: 17.08.2017)
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei, am 12. August 2017 in Bahir Dar nahe des Lokals Karibu zwei Menschen verletzt. Es wird zu besonderer Wachsamkeit geraten.
Innenpolitische Lage
Der erstmaligen Verhängung des Ausnahmezustands im Oktober 2016 gingen Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Im Sommer 2016 hatte sich die Lage wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli 2016 auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Es kam immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab. Seit Verhängung des Ausnahmezustands, wodurch den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert worden sind, hat sich die Lage beruhigt. Größere Proteste fanden nicht mehr statt.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe im November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. ,Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Kommunikation
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld-/-Kreditkarten
Reisende sollten ausreichend Euro (€) oder US-Dollar (US-$) für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Zu beachten ist, dass Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Versuche, auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und werden ggf. mit Haftstrafen geahndet.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es sonst nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 und 150 US-$ pro Person. Sie ist in bar in US-$ zu entrichten. Sofern möglich sollte auf Seiten des Antragstellers ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden.
Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat.
Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.
In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.
Ein Visum bei Einreise ist nur für Touristen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-$ bzw. 45,- bis 72,- €). Grundsätzlich werden hier nur Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt. Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden. Geschäftsvisa und Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden.
Darüber hinaus ist neuerdings die Beantragung eines E-Visums für einmalige touristische Einreisen ausschließlich am Addis Abeba Bole International Airport möglich. Die Gebühr auch hierfür beträgt 50,- US-$, Erfahrungen hierzu liegen noch nicht vor.
Seit 2011 werden alle ostafrikanischen Flüge der Ethiopian Airlines am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Khartum, Dschuba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt, sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nur in US-$, nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-$ zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20,- US-$ fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt




