Teilreisewarnung Äthiopien 28.05.2026 | Ausreiseempfehlung aus Regionalstaaten

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 17.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 17.08.2017
(Unverändert gültig seit: 17.08.2017)

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei, am 12. August 2017 in Bahir Dar nahe des Lokals Karibu zwei Menschen verletzt. Es wird zu besonderer Wachsamkeit geraten.
Innenpolitische Lage
Der erstmaligen Verhängung des Ausnahmezustands im Oktober 2016 gingen Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Im Sommer 2016 hatte sich die Lage wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli 2016 auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Es kam immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab. Seit Verhängung des Ausnahmezustands, wodurch den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert worden sind, hat sich die Lage beruhigt. Größere Proteste fanden nicht mehr statt.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe im November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. ,Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Kommunikation
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld-/-Kreditkarten
Reisende sollten ausreichend Euro (€) oder US-Dollar (US-$) für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Zu beachten ist, dass Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Versuche, auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und werden ggf. mit Haftstrafen geahndet.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es sonst nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 und 150 US-$ pro Person. Sie ist in bar in US-$ zu entrichten. Sofern möglich sollte auf Seiten des Antragstellers ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden.
Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat.
Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.
In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.
Ein Visum bei Einreise ist nur für Touristen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-$ bzw. 45,- bis 72,- €). Grundsätzlich werden hier nur Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt. Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden. Geschäftsvisa und Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden.
Darüber hinaus ist neuerdings die Beantragung eines E-Visums für einmalige touristische Einreisen ausschließlich am Addis Abeba Bole International Airport möglich. Die Gebühr auch hierfür beträgt 50,- US-$, Erfahrungen hierzu liegen noch nicht vor.
Seit 2011 werden alle ostafrikanischen Flüge der Ethiopian Airlines am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Khartum, Dschuba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt, sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nur in US-$, nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-$ zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20,- US-$ fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 14.09.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 14.09.2017
(Unverändert gültig seit: 14.09.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken, in die Regionen Oromia und Amhara, sollten weiterhin vorsichtig abgewogen werden. Auf den Hauptstrecken (Axum, Mekele, Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Arba Minch, Konso, Jinka) sind Reisen derzeit problemlos möglich.
Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei, am 12. August 2017 in Bahir Dar nahe des Lokals Karibu zwei Menschen verletzt. Es wird zu besonderer Wachsamkeit geraten.
Innenpolitische Lage
Der erstmaligen Verhängung des Ausnahmezustands im Oktober 2016 gingen Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Im Sommer 2016 hatte sich die Lage wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli 2016 auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Es kam immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab. Während des bis Anfang August 2017 geltenden Ausnahmezustands, wodurch den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert worden sind, hatte sich die Lage beruhigt. Größere Proteste fanden nicht mehr statt.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe im November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen.[b/] Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Kommunikation
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 01.12.2017

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 01.12.2017
(Unverändert gültig seit: 01.12.2017)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Geld-/-Kreditkarten
Reisende sollten ausreichend Euro (€) oder US-Dollar (US-$) für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Zu beachten ist, dass Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Versuche, auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und werden ggf. mit Haftstrafen geahndet.
Beträge von mehr als umgerechnet 3.000 US-$ müssen von Reisenden bei Einreise deklariert werden. Bei Ausreise mit einem Betrag von mehr als umgerechnet 3.000 US-$ ist die entsprechende Zollerklärung oder eine Bankbestätigung vorzulegen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es sonst nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 und 150 US-$ pro Person. Sie ist in bar in US-$ zu entrichten. Sofern möglich sollte auf Seiten des Antragstellers ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 07.12.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 07.12.2017
(Unverändert gültig seit: 07.12.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Teilentfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei, am 12. August 2017 in Bahir Dar nahe des Lokals Karibu zwei Menschen verletzt.
In den vergangenen Jahren gab es zudem vereinzelte Bombenanschläge bzw. Anschlagsversuche in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z. B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Innenpolitische Lage
Nach gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden ab Sommer 2016 auch in den bei Touristen beliebten Städten Bahir Dar und Gondar und einem bis August 2017 geltenden Ausnahmezustand hat sich die Lage wieder beruhigt. In den Randgebieten des Landes kommt es aber immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Grenzgebiet zu Eritrea
Von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region wird abgeraten.
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen), Anfang Dezember 2017 wurde dort ein deutscher Staatsangehöriger getötet. Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird abgeraten. Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Es kommt auch grenzüberschreitend zu größeren Truppenbewegungen.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Grenzgebiet zu Sudan und Südsudan
Von nicht notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird abgeraten. Die Lage in Sudan, insbesondere mit möglichen Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, ist wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe unwägbar. Auch in der Gambella-Region kam es zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen. Mitte April 2016 kam es zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden, nach einem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten.
Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Grenzgebiet zu Kenia
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia wird abgeraten. Das Risiko von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, ist weiterhin hoch. Es bestehen Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Oromo-und Amhara-Regionen
In den Oromo-und Amhara-Regionen kommt es des Öfteren zu Demonstrationen und Protestaktionen. Reisende sollten besonders vorsichtig sein, Menschenansammlungen meiden und sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
Süd-Omo-Zone
Bei Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe im November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Kriminalität
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land/Straßenverkehr
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken, in die Regionen Oromia und Amhara, sollten weiterhin vorsichtig abgewogen werden. Auf den Hauptstrecken (Axum, Mekele, Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Arba Minch, Konso, Jinka) sind Reisen derzeit problemlos möglich.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Geld-/-Kreditkarten
Reisende sollten ausreichend Euro (€) oder US-Dollar (US-$) für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Zu beachten ist, dass Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Versuche, auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und werden ggf. mit Haftstrafen geahndet.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Kommunikation
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es sonst nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 und 150 US-$ pro Person. Sie ist in bar in US-$ zu entrichten. Sofern möglich sollte auf Seiten des Antragstellers ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 11.01.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand: 11.01.2018 (Unverändert gültig seit: 11.01.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Grenzgebiet zu Eritrea)
Allgemeine Reiseinformationen (Versorgung im Notfall, Passverlust)
Medizinische Hinweise (Medizinische Versorgung)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Grenzgebiet zu Eritrea

Von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region wird abgeraten.

Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen), Anfang Dezember 2017 wurde dort ein deutscher Staatsangehöriger getötet. Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.

Allgemeine Reiseinformationen
Versorgung im Notfall
Eine Notfallversorgung ist häufig nicht vorhanden. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen der Belastungen wie durch die Höhenlage sorgfältig abgewogen und auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz unbedingt geachtet werden, siehe auch Medizinische Versorgung.

Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist selbst in Addis Abeba mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Eine zeitgemäße Notfallversorgung bei z.B. Herzinfarkten oder Schlaganfällen ist häufig nicht vorhanden. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen der Belastungen wie durch die Höhenlage sorgfältig abgewogen werden.
Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Bei einer Evakuierung aus medizinischen Gründen (Rettungsflug) ist mit Verzögerungen aufgrund erheblicher bürokratischer Hemmnisse zu rechnen. Über Flying Doctors (MAISHA) lässt sich eine lokale, ergänzend sinnvolle Evakuierungsversicherung nach Nairobi abschließen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/ ).

Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 16.02.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand: 16.02.2018 (Unverändert gültig seit: 16.02.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Seit Anfang 2018 kommt es immer wieder zu teils gewalttätigen Streiks, Straßenblockaden und Demonstrationen in weiten Teilen Oromias und auf den Hauptstraßen in der Umgebung von Addis Abeba. Der letzte Streik ereignete sich am 12./13. Februar 2018.

Am 15. Februar 2018 trat Premierminister Hailemariam Desalegn zurück. Wie diese Nachricht in Oromia und anderen Landesteilen aufgefasst wird, bleibt abzuwarten.

Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.

Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 17.02.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand: 17.02.2018 (Unverändert gültig seit: 17.02.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Die äthiopische Regierung hat am Freitag, den 16. Februar 2018, einen landesweiten Ausnahmezustand für zunächst sechs Monate verhängt, nachdem am Vortag der Premierminister Hailemariam zurückgetreten war. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in der Region Oromia.
Den Ausnahmezustand hatte der äthiopische Verteidigungsminister in einer Pressekonferenz am 17. Februar 2018 bekannt gegeben. Insbesondere wurden jegliche Protestaktivitäten untersagt. Es können kurzfristige Ausgangssperren verhängt werden und Straßen gesperrt werden. Auch ist mit Kontrollpunkten zu rechnen. Weisungen von Sicherheitskräften ist unbedingt Folge zu leisten.

Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen.

Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS) und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückzuhalten.

Reisenden wird empfohlen, sich online in der Deutschenliste der Botschaft Addis Abeba (ELEFAND) zu registrieren, damit die Botschaft – falls erforderlich – in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufnehmen kann:
http://service.diplo.de/registrierungav

Seit Anfang 2018 kommt es immer wieder zu teils gewalttätigen Streiks, Straßenblockaden und Demonstrationen in weiten Teilen Oromias und auf den Hauptstraßen in der Umgebung von Addis Abeba. Der letzte Streik ereignete sich am 12./13. Februar 2018.

Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.

Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 05.03.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand: 05.03.2018 (Unverändert gültig seit: 05.03.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Die äthiopische Regierung hat am 16. Februar 2018 nach dem Rücktritt des Premierministers einen landesweiten Ausnahmezustand für zunächst sechs Monate verhängt, den das äthiopische Parlament am 2. März 2018 bestätigt hat. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen, gewalttätige Streiks, Straßenblockaden und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in der Region Oromia und auf den Hauptstraßen in der Umgebung von Addis Abeba.

Jegliche Protestaktivitäten wurden zwar untersagt, ein erneuter Streik ist aber zwischen dem 5. bis 7. März 2018 in den Regionen Oromia und Amhara angekündigt. Ausgangssperren können verhängt und Straßen gesperrt werden. Auch ist mit Kontrollpunkten zu rechnen.

Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert.

Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fernzuhalten, Menschenansammlungen zu meiden und Weisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu folgen. Ggfs. sind geschützte Bereiche aufzusuchen.

Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.

Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen.

Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS) und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückzuhalten.

Es wird geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, siehe auch Krisenvorsorgeliste.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 14.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 14.03.2018
(Unverändert gültig seit: 14.03.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise

Die äthiopische Regierung hat am 16. Februar 2018 nach dem Rücktritt des Premierministers einen landesweiten Ausnahmezustand für zunächst sechs Monate verhängt, den das äthiopische Parlament am 2. März 2018 bestätigt hat. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen, gewalttätige Streiks, Straßenblockaden und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in der Region Oromia und auf den Hauptstraßen in der Umgebung von Addis Abeba.
Jegliche Protestaktivitäten wurden zwar untersagt, dennoch kommt es in den Regionen Oromia und Amhara weiterhin zu Streiks. Ausgangssperren können verhängt und Straßen gesperrt werden. Auch mit Kontrollpunkten ist zu rechnen.

Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert.

Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fernzuhalten, Menschenansammlungen zu meiden und Weisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu folgen. Ggfs. sind geschützte Bereiche aufzusuchen.
Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen.

Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS) und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückzuhalten.

Es wird geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, siehe auch Krisenvorsorgeliste.
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Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 11.05.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand: 11.05.2018 (Unverändert gültig seit: 11.05.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Grenzgebiet zu Kenia)
Allgemeine Reiseinformationen
Besondere Zollvorschriften

Aktuelle Hinweise

Die äthiopische Regierung hat am 16. Februar 2018 einen landesweiten Ausnahmezustand für zunächst sechs Monate verhängt. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen, gewalttätige Streiks, Straßenblockaden und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in der Region Oromia und auf den Hauptstraßen in der Umgebung von Addis Abeba.
Jegliche Protestaktivitäten wurden zwar untersagt, dennoch kam es in den Regionen Oromia und Amhara zu Streiks. Ausgangssperren können weiterhin verhängt und Straßen gesperrt werden. Auch mit Kontrollpunkten ist zu rechnen.

Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert. Ebenfalls rund um Moyale im Grenzgebiet Kenia kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fernzuhalten, Menschenansammlungen zu meiden, Weisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu folgen und bei Bedarf geschützte Bereiche aufzusuchen.
Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.

Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS) und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt werden, siehe auch Kommunikation. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückzuhalten.
Reisenden wird geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, siehe auch Krisenvorsorgeliste.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Grenzgebiet zu Kenia
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia wird abgeraten. Das Risiko von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, ist weiterhin hoch. Es bestehen Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region). Rund um den Grenzübergang Moyale kam es mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen den Volksgruppen der Somali- und Oromia Region sowie den Sicherheitskräften.

Oromo-und Amhara-Regionen
In den Oromo-und Amhara-Regionen kommt es des Öfteren zu teils gewalttätigen Demonstrationen und Protestaktionen. Reisende sollten besonders vorsichtig sein, Menschenansammlungen meiden und sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.

Süd-Omo-Zone
Bei Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe im November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.

Kriminalität
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land/Straßenverkehr
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken, in die Regionen Oromia und Amhara, sollten weiterhin vorsichtig abgewogen werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich.

Führerschein
Für das Führen von Fahrzeugen in Äthiopien ist ein äthiopischer Führerschein vorgeschrieben. Für Ausländer wird dieser nur in Addis Abeba ausgestellt, so dass Ausländer bei erstmaliger Einreise ihr Fahrzeug nicht selbst nach Addis Abeba fahren können. Die deutsche Botschaft in Addis Abeba stellt auf der Grundlage deutscher nationaler oder internationaler Führerscheine eine Konsularbescheinigung aus, mit der der äthiopische Führerschein beantragt werden kann.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend Euro oder US-Dollar für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Euro werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Versuche, auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit Haftstrafen geahndet werden.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Bei Banken kann mit Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen hohe Gebühren. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Kommunikation
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.

Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.

Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 US-Dollar bzw. in eiligen Fällen 75 US-Dollar pro Person. Sie ist in bar in US-Dollar zu entrichten. Auf Seiten des Antragstellers sollte nach Möglichkeit ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.

Versorgung im Notfall
Eine Notfallversorgung ist häufig nicht vorhanden. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen der Belastungen wie durch die Höhenlage sorgfältig abgewogen und auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz geachtet werden, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [/b]

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Bei der Einfuhr von Videokameraausrüstung (abhängig vom Typ und Marke der Kamera) kann es zu Komplikationen bis hin zur Konfiszierung der Ausrüstung kommen, vor allem dann, wenn es sich um eine Profiausrüstung handelt. Reisenden wird empfohlen, möglichst über das Reisebüro die Einfuhr der Ausrüstung vor Reiseantritt abzuklären bzw. bei der Visumsbeantragung bei der äthiopischen Auslandsvertretung nachzufragen.

Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.

Auch bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc. kann es zu Problemen kommen.

Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Beträge von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar müssen von Reisenden bei Einreise deklariert werden. Bei Ausreise mit einem Betrag von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar ist die entsprechende Zollerklärung oder eine Bankbestätigung vorzulegen. Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200,- ETB für alle Reisenden ohne Ausnahme. Bei einer versuchten Ausfuhr von mehr als 3.000,- ETB droht ein Strafverfahren.

Bei der Einreise sind von allen nicht ständig in Äthiopien ansässigen Personen („Non-Residents“) Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person überschreiten, grundsätzlich zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person übersteigen, können nur bei Vorlage von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden. Ab einer versuchten Ein- bzw. Ausfuhr ohne Deklaration bei einer Einfuhr-/Ausfuhrmenge im Gegenwert von 10.000 US-Dollar droht ein Strafverfahren.

Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents) müssen Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert von umgerechnet 5.000 US-Dollar sowohl bei Einfuhr- als auch Ausfuhr deklariert werden; ansonsten droht ein Strafverfahren.

Einfuhr von Kraftfahrzeugen
Die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen für touristische Besuche ist möglich. Für Informationen hinsichtlich der Zoll- und sonstigen Formalitäten sollten sich Reisende im Vorfeld an die äthiopische Botschaft in Berlin oder die Ethiopian Transport Authority wenden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 01.06.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand: 01.06.2018 (Unverändert gültig seit: 01.06.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Grenzgebiet zu Eritrea, Kriminalität)

Grenzgebiet zu Eritrea
Von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region wird abgeraten.

Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Zuletzt wurde Anfang Dezember 2017 am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein deutscher Staatsangehöriger getötet.
Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.

Kriminalität
Überfälle, auch auf ausländische Touristen, können nicht ausgeschlossen werden.

In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten. Auch in anderen Städten und im Ländlichen kann es zu solchen Straftaten kommen. Zusätzlich kam es gelegentlich zu gewaltsamen Übergriffen nach Meinungsverschiedenheiten und Missverständnissen.

Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 08.06.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 08.06.2018
(Unverändert gültig seit: 08.06.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert. Ebenfalls rund um Moyale im Grenzgebiet Kenia kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen.

Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fernzuhalten, Menschenansammlungen zu meiden, Weisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu folgen und bei Bedarf geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.

Reisenden wird geraten, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, siehe auch Krisenvorsorgeliste.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei, am 12. August 2017 in Bahir Dar nahe des Lokals Karibu zwei Menschen verletzt.
In den vergangenen Jahren gab es zudem vereinzelte Bombenanschläge bzw. Anschlagsversuche in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z. B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Innenpolitische Lage
Nach der Wahl eines neuen Premierministers hat sich die Sicherheitslage derzeit wieder beruhigt. Der im Februar 2018 ausgerufene Notstand wurde am 5. Juni 2018 vorzeitig beendet. Der Ausrufung des Notstands waren Massendemonstrationen, gewalttätige Streiks, Straßenblockaden und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in der Region Oromia und auf den Hauptstraßen in der Umgebung von Addis Abeba, vorausgegangen. In den Randgebieten des Landes kommt es aber immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).

Grenzgebiet zu Eritrea
Von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region wird abgeraten.
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Zuletzt wurde Anfang Dezember 2017 am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein deutscher Staatsangehöriger getötet.
Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.

Grenzgebiet zu Somalia
Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird abgeraten. Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Es kommt auch grenzüberschreitend zu größeren Truppenbewegungen.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.

Grenzgebiet zu Sudan und Südsudan
Von nicht notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird abgeraten. Die Lage in Sudan, insbesondere mit möglichen Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, ist wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe unwägbar. Auch in der Gambella-Region kam es zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen. Mitte April 2016 kam es zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden, nach einem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten.
Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.

Grenzgebiet zu Kenia
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia wird abgeraten. Das Risiko von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, ist weiterhin hoch. Es bestehen Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region). Rund um den Grenzübergang Moyale kam es mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen den Volksgruppen der Somali- und Oromia Region sowie den Sicherheitskräften.

Oromo-und Amhara-Regionen
In den Oromo-und Amhara-Regionen kommt es des Öfteren zu teils gewalttätigen Demonstrationen und Protestaktionen. Reisende sollten besonders vorsichtig sein, Menschenansammlungen meiden und sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.

Süd-Omo-Zone
Bei Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe im November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.

Kriminalität
Überfälle, auch auf ausländische Touristen, können nicht ausgeschlossen werden.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten. Auch in anderen Städten und im Ländlichen kann es zu solchen Straftaten kommen. Zusätzlich kam es gelegentlich zu gewaltsamen Übergriffen nach Meinungsverschiedenheiten und Missverständnissen.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 08.08.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 08.08.2018
(Unverändert gültig seit: 08.08.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es schon seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. In Jijiga kam es Anfang August 2018 zu Schießereien zwischen lokalen und nationalen Sicherheitskräften sowie Plünderungen und Gewalt durch Jugendgruppen. Auch Dhegahbur ist von dem Gewaltausbruch betroffen.
Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. In anderen Städten der Somali-Region sowie umliegenden Gebieten wie Dire Dawa oder Harar sind Reisende zu besonderer Vorsicht aufgerufen.

Ebenfalls rund um Moyale im Grenzgebiet Kenia kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen.

Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 14.09.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 14.09.2018
(Unverändert gültig seit: 14.09.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Seit dem 12. September 2018 kommt es in Teilen der Hauptstadt Addis Abeba wie den Stadtteilen Gulele, Edna Mall und den Merkato-Bereich bei Versammlungen zu Unruhen und gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Am Samstag, 15. September 2018 werden mit der Ankunft von Führungskräften der Oromo Liberation Front (OLF) weitere größere Proteste erwartet, bei denen gewaltsame Zwischenfälle nicht ausgeschlossen werden können.
Reisende werden gebeten, insbesondere das Gebiet um den Meskel-Platz und das Stadion von Addis Abeba sowie Menschenansammlungen zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu folgen. Bewegungen im Zentrum Addis Abebas sollten an diesem Tag auf das Nötigste beschränkt werden.

Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es schon seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. In Jijiga kam es Anfang August 2018 zu Schießereien zwischen lokalen und nationalen Sicherheitskräften sowie Plünderungen und Gewalt durch Jugendgruppen. Auch Dhegahbur ist von dem Gewaltausbruch betroffen.
Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. In anderen Städten der Somali-Region sowie umliegenden Gebieten wie Dire Dawa oder Harar sind Reisende zu besonderer Vorsicht aufgerufen.

Ebenfalls rund um Moyale im Grenzgebiet Kenia kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen.

Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 18.09.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:

Stand: 18.09.2018 (Unverändert gültig seit: 18.09.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Seit dem 12. September 2018 kommt es in der Hauptstadt Addis Abeba, insbesondere in den nordwestlichen Stadtteilen sowie an zentralen Plätzen zu Demonstrationen, die teilweise in gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften münden.

In den kommenden Tagen sind weitere Protestemöglich, bei denen gewaltsame Zwischenfälle nicht ausgeschlossen werden können. Die Polizei kündigte an, mit aller Konsequenz gegen Gewalttäter vorzugehen. Internetzugriff und Messengerdienste sind zeitweise blockiert.

Reisende werden gebeten, insbesondere das Gebiet um den Meskel-Platz und das Stadion von Addis Abeba sowie Menschenansammlungen zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu folgen.

Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es schon seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. In Jijiga kam es Anfang August 2018 zu Schießereien zwischen lokalen und nationalen Sicherheitskräften sowie Plünderungen und Gewalt durch Jugendgruppen. Auch Dhegahbur ist von dem Gewaltausbruch betroffen.

Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. In anderen Städten der Somali-Region sowie umliegenden Gebieten wie Dire Dawa oder Harar sind Reisende zu besonderer Vorsicht aufgerufen.

Ebenfalls rund um Moyale im Grenzgebiet Kenia kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen.
Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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