Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 09.06.2016 (Unverändert gültig seit: 09.06.2016)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten) und Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Tollwutimmunglobulin ist im Land nicht sicher verfügbar.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.200 m.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria) sowie auch tagsüber (Dengue) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem möglichst imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Für 2012 wurde geschätzt, dass 1,3 % der erwachsenen Bevölkerung (> 15 Jahre) mit HIV infiziert sind, in Addis Abeba deutlich mehr (ca. 6%). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Jedes Jahr werden Ausbrüche von akuter wässriger Diarrhö und vereinzelt Cholera gemeldet. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber
ist eine von tagaktiven Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz tagsüber ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht. Im November 2013 wurde von einem Ausbruch mit ca. 10.000 Fällen von Dengue-Fieber in der Provinz Dire Dawa berichtet. Laborbestätigungen liegen vor. Auf verstärkten Mückenschutz bei Reisen in der Region sollte geachtet werden.
Meningokokken-Krankheit (unter anderem Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Äthiopien konsequent abgesehen werden (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River).
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Bei einer Evakuierung aus medizinischen Gründen (Rettungsflug) ist mit Verzögerungen aufgrund erheblicher bürokratischer Hemmnisse zu rechnen. Über Flying doctors (MAISHA) lässt sich eine lokale, ergänzend sinnvolle Evakuierungsversicherung nach Nairobi abschließen.
Teilreisewarnung Äthiopien 28.05.2026 | Ausreiseempfehlung aus Regionalstaaten
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 09.06.2016
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 10.08.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 10.08.2016
(Unverändert gültig seit: 10.08.2016)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Seit Ende November 2015 kommt es in einigen Städten der Region Oromia sowie im unmittelbaren Umfeld der Hauptstadt Addis Abeba immer wieder zu teilweise gewalttätigen Protestaktionen; insbesondere zu Auseinandersetzungen zwicshen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, mit Toten und Verletzten. Von einer latenten Eskalationsgefahr wird ausgegangen. Aufflammende Unruheherde werden i.d.R. von Sicherheitskräften zügig unterbunden.
Straßenblockaden der Demonstranten und die Abriegelung von Gebieten durch die Sicherheitskräfte, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen.
Mitte Juli diesen Jahres entzündete sich ein neuer Unruheherd in der Region Amhara und hier insbesondere in den Städten Gondar und Bahir Da, die bei Touristen sehr beliebt sind. Bei einigen Demonstrationen, welche meist im Vorfeld angekündigt werden, kam es zu Ausschreitungen mit Toten und Verletzten.
Reisenden wird deshalb geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Wenn eine Demonstration angekündigt ist, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden. Kurzzeitig kann es zeitgleich mit größeren Demonstrationen im Land zum Ausfall von Internet und sozialen Medien kommen.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambelle, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen wird durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos. Da insbesondere in der Oromo-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten Reisende sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 31.08.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 31.08.2016
(Unverändert gültig seit: 31.08.2016)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Seit Ende November 2015 kommt es in einigen Städten der Region Oromia sowie im unmittelbaren Umfeld der Hauptstadt Addis Abeba immer wieder zu teilweise gewalttätigen Protestaktionen; insbesondere zu Auseinandersetzungen zwicshen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, mit Toten und Verletzten. Von einer latenten Eskalationsgefahr wird ausgegangen. Aufflammende Unruheherde werden i.d.R. von Sicherheitskräften zügig unterbunden.
Straßenblockaden der Demonstranten und die Abriegelung von Gebieten durch die Sicherheitskräfte, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen.
Mitte Juli diesen Jahres entzündete sich ein neuer Unruheherd in der Region Amhara und hier insbesondere in den Städten Gondar und Bahir Da, die bei Touristen sehr beliebt sind. Bei einigen Demonstrationen, welche meist im Vorfeld angekündigt werden, kam es zu Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Derzeit ist von Reisen nach Bahir Dar und das Umland dringend abzuraten.
Reisenden wird deshalb geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Wenn eine Demonstration angekündigt ist, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden. Kurzzeitig kann es zeitgleich mit größeren Demonstrationen im Land zum Ausfall von Internet und sozialen Medien kommen.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambelle, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen wird durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos. Da insbesondere in der Oromo-Region sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten Reisende sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 09.10.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 10.10.2016 (Unverändert gültig seit: 09.10.2016)
Letzte Änderungen:
Aktueller Hinweis
Die äthiopische Regierung hat am Samstag, den 08.10.2016, den Ausnahmezustand verhängt und konkrete Maßnahmen für die nächsten Tage angekündigt.
Unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit und Bewegungsfreiheit im Lande sind bislang nicht bekannt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 11.10.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 11.10.2016 (Unverändert gültig seit: 11.10.2016)
Letzte Änderungen:
Aktueller Hinweis
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktueller Hinweis
Die äthiopische Regierung hat am Samstag, dem 08.10.2016, den Ausnahmezustand verhängt. Konkrete Maßnahmen sind damit bisher nicht verbunden. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in den Regionen Oromia und Amhara. Von Urlaubsreisen in die Regionen Oromia und Amhara wird daher derzeit abgeraten.
Die Proteste äußern sich auch in Straßensperren. In einigen Fällen wurden Fahrzeuge außerhalb von Addis Abeba mit Steinen beworfen, wobei es auch zu Toten und Verletzten kam. Verschiedene, auch ausländische Unternehmen wurden geplündert oder angezündet, darunter in Einzelfällen auch Touristenunterkünfte (Lodges). Internet und Mobilfunknetz werden regelmäßig, teilweise tagelang, unterbrochen. Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen.Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Der Verhängung des Ausnahmezustands, am 08.10.2016, gehen seit Herbst 2015 Proteste voraus, die sich am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchteten die Vertreibung von ihrem Land. Nach einer vorübergehenden Beruhigung, hat sich die Lage im Sommer 2016 wieder verschärft und auf große Teile des Landes ausgeweitet. Betroffen waren im Juli auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Seither kam es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab.
Durch den Ausnahmezustand werden den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert. Diese kann damit auf zukünftige Unruhen schneller reagieren. Einzelheiten zur Umsetzung des Ausnahmezustands sind noch nicht bekannt.
Straßenblockaden der Demonstranten, insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der Hauptstadt Addis Abeba, und die Abriegelung von Gebieten durch die Sicherheitskräfte, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen. Wer versucht die Sperren zu missachten, muss damit rechnen, mit Steinen beworfen zu werden. Bei derartigen Zwischenfällen kam es bereits zu Toten und Verletzten.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambelle, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen wird durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos. Da insbesondere in der Oromo-Region sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten Reisende sich tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 20.10.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 20.10.2016 (Unverändert gültig seit: 20.10.2016)
Letzte Änderungen:
Aktueller Hinweis
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktueller Hinweis
Die äthiopische Regierung hat am Samstag, dem 08.10.2016, den Ausnahmezustand verhängt. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in den Regionen Oromia und Amhara. Von Urlaubsreisen in die Regionen Oromia und Amhara wird daher derzeit abgeraten.
Zum Ausnahmezustand wurden im äthiopischen TV, am 15.10.2016, Details bekannt gegeben. Insbesondere wurden jegliche Protestaktivitäten untersagt.
Reisenden wird empfohlen, sich online in der Deutschenliste der Botschaft Addis Abeba (ELEFAND) zu registrieren, damit die Botschaft – falls erforderlich – in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Auf Grund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit, auch für Diplomaten, im Zuge des Ausnahmezustands, kann derzeit nicht garantiert werden, dass landesweit konsularische Hilfe geleistet werden kann.
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS) und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Die Proteste äußern sich auch in Straßensperren. In einigen Fällen wurden Fahrzeuge außerhalb von Addis Abeba mit Steinen beworfen, wobei es auch zu Toten und Verletzten kam. Verschiedene, auch ausländische Unternehmen wurden geplündert oder angezündet, darunter in Einzelfällen auch Touristenunterkünfte (Lodges). Internet und Mobilfunknetz werden regelmäßig, teilweise tagelang, unterbrochen. Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen.Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Der Verhängung des Ausnahmezustands, am 08.10.2016, gehen seit Herbst 2015 Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Nach einer vorübergehenden Beruhigung, hat sich die Lage im Sommer 2016 wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Seither kam es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab.
Durch den Ausnahmezustand werden den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert. Diese kann damit auf zukünftige Unruhen schneller reagieren. Einzelheiten zur Umsetzung des Ausnahmezustands sind noch nicht bekannt.
Straßenblockaden der Demonstranten, insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der Hauptstadt Addis Abeba, und die Abriegelung von Gebieten durch die Sicherheitskräfte, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen. Wer versucht die Sperren zu missachten, muss damit rechnen, mit Steinen beworfen zu werden. Bei derartigen Zwischenfällen kam es bereits zu Toten und Verletzten.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambelle, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
Für die Nutzung der Straßenverbindungen Addis Abeba – Djibouti, Addis Abeba – Shashemene – Moyale, Addis Abeba – Harar, Addis Abebe – Asosa, Addis Abeba – Gambella, Addis Abeba – Debreguracha, Gondar – Metema, Gondar – Humera sowie Addis Abeba – Shashemene – Dolo gelten gesonderte Vorschriften. Diese umfassen ein Verbot der Mitführung von Schusswaffen, Messern und Gegenständen zur Entfachung von Feuer.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 10.11.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 10.11.2016
(Unverändert gültig seit: 10.11.2016)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Die äthiopische Regierung hat am 08.10.2016 den Ausnahmezustand verhängt. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in den Regionen Oromia und Amhara. Von Urlaubsreisen in die Regionen Oromia und Amhara wird, abseits der Hauptstrecken, daher derzeit abgeraten. Auf den Hauptstrecken (Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Dire Dawa, Arba Minch) sind Reisen derzeit problemlos möglich.
Zum Ausnahmezustand wurden im äthiopischen TV am 15.10.2016 Details bekannt gegeben. Insbesondere wurden jegliche Protestaktivitäten untersagt.
Reisenden wird empfohlen, sich online in der Deutschenliste der Botschaft Addis Abeba (ELEFAND) zu registrieren, damit die Botschaft – falls erforderlich – in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufnehmen kann:
http://service.diplo.de/registrierungav
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein. In weiten Teilen des Landes ist das mobile Internet seit Wochen abgeschaltet. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Die Proteste äußern sich auch in Straßensperren. In einigen Fällen wurden Fahrzeuge außerhalb von Addis Abeba mit Steinen beworfen, wobei es auch zu Toten und Verletzten kam. Verschiedene, auch ausländische Unternehmen wurden geplündert oder angezündet, darunter in Einzelfällen auch Touristenunterkünfte (Lodges). Internet und Mobilfunknetz werden regelmäßig, teilweise tagelang, unterbrochen.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Der Verhängung des Ausnahmezustands, am 08.10.2016, gehen seit Herbst 2015 Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Nach einer vorübergehenden Beruhigung, hat sich die Lage im Sommer 2016 wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Seither kam es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab.
Durch den Ausnahmezustand werden den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert. Diese kann damit auf zukünftige Unruhen schneller reagieren. Einzelheiten zur Umsetzung des Ausnahmezustands sind noch nicht bekannt.
Straßenblockaden der Demonstranten, insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der Hauptstadt Addis Abeba, und die Abriegelung von Gebieten durch die Sicherheitskräfte, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen. Wer versucht die Sperren zu missachten, muss damit rechnen, mit Steinen beworfen zu werden. Bei derartigen Zwischenfällen kam es bereits zu Toten und Verletzten.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
Für die Nutzung der Straßenverbindungen Addis Abeba – Djibouti, Addis Abeba – Shashemene – Moyale, Addis Abeba – Harar, Addis Abebe – Asosa, Addis Abeba – Gambella, Addis Abeba – Debreguracha, Gondar – Metema, Gondar – Humera sowie Addis Abeba – Shashemene – Dolo gelten gesonderte Vorschriften. Diese umfassen ein Verbot der Mitführung von Schusswaffen, Messern und Gegenständen zur Entfachung von Feuer.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab, ohne Begleitung durch ägyptische Sicherheitskräfte, ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 17.11.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 17.11.2016 (Unverändert gültig seit: 17.11.2016)
Letzte Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Der Verhängung des Ausnahmezustands, am 08.10.2016, gehen seit Herbst 2015 Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Nach einer vorübergehenden Beruhigung, hat sich die Lage im Sommer 2016 wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Seither kam es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab.
Durch den Ausnahmezustand werden den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert. Diese kann damit auf zukünftige Unruhen schneller reagieren. Einzelheiten zur Umsetzung des Ausnahmezustands sind noch nicht bekannt.
Straßenblockaden der Demonstranten, insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der Hauptstadt Addis Abeba, und die Abriegelung von Gebieten durch die Sicherheitskräfte, schränken den Straßenverkehr in der Region häufig ein. Gegenmaßnahmen der Polizei bei Protestaktionen, wie gewaltsames Räumen und Massenfestnahmen, können auch unbeteiligte Personen in Gefahr bringen. Wer versucht die Sperren zu missachten, muss damit rechnen, mit Steinen beworfen zu werden. Bei derartigen Zwischenfällen kam es bereits zu Toten und Verletzten.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe am 07.11.2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
Für die Nutzung der Straßenverbindungen Addis Abeba – Djibouti, Addis Abeba – Shashemene – Moyale, Addis Abeba – Harar, Addis Abebe – Asosa, Addis Abeba – Gambella, Addis Abeba – Debreguracha, Gondar – Metema, Gondar – Humera sowie Addis Abeba – Shashemene – Dolo gelten gesonderte Vorschriften. Diese umfassen ein Verbot der Mitführung von Schusswaffen, Messern und Gegenständen zur Entfachung von Feuer.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab, ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte, ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 12.01.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 12.01.2017 (Unverändert gültig seit: 12.01.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Beim letzteren Vorfall starb eine Person und weitere wurden verletzt.
Die äthiopische Regierung hat am 08. Oktober 2016 den Ausnahmezustand verhängt. Vorausgegangen waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in den Regionen Oromia und Amhara. Von Urlaubsreisen in die Regionen Oromia und Amhara wird, abseits der Hauptstrecken, daher derzeit abgeraten. Auf den Hauptstrecken (Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Dire Dawa, Arba Minch) sind Reisen derzeit problemlos möglich.
Zum Ausnahmezustand wurden im äthiopischen TV am 15. Oktober 2016 Details bekannt gegeben. Insbesondere wurden jegliche Protestaktivitäten untersagt.
Reisenden wird empfohlen, sich online in der Deutschenliste der Botschaft Addis Abeba (ELEFAND) zu registrieren, damit die Botschaft – falls erforderlich – in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufnehmen kann: http://elefand.diplo.de
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein. In weiten Teilen des Landes ist das mobile Internet seit Wochen abgeschaltet. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Die Proteste äußern sich auch in Straßensperren. In einigen Fällen wurden Fahrzeuge außerhalb von Addis Abeba mit Steinen beworfen, wobei es auch zu Toten und Verletzten kam. Verschiedene, auch ausländische Unternehmen wurden geplündert oder angezündet, darunter in Einzelfällen auch Touristenunterkünfte (Lodges). Internet und Mobilfunknetz werden regelmäßig, teilweise tagelang, unterbrochen.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 - 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de , consulfrankfurt.eth@t-online.de ) beantragt werden. Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat. Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung (http://aethiopien-botschaft.de/) erfragt werden.
In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.
Ein Visum bei Einreise ist nur für Touristen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-$ bzw. 45,- bis 72,- €). Das Visum wird mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt. Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden. Geschäftsvisa und Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Flüge der Ethiopian Airlines- am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Khartum, Dschuba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-$ zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visums beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es sonst nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und kann sich über mehrere Arbeitstage erstrecken. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 und 150 US-$ pro Person. Sie ist in bar zu entrichten. Sofern irgend möglich sollte dabei auf Seiten des Antragstellers ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20,- US-$ fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 03.04.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 03.04.2017 Unverändert gültig seit: 03.04.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Der Anfang Oktober 2016 von der äthiopischen Regierung verhängte Ausnahmezustand wurde am 30.03.2017, durch einstimmigen Beschluss des äthiopischen Parlaments, um weitere 4 Monate verlängert. Am 15.03.2017 wurden allerdings einige Vorschriften abgemildert. Die ergänzenden Bestimmungen umfassen eine Aufhebung der Ausgangssperre in der Nähe von Industriegebieten und großen Investitionsprojekten, sowie Beschränkungen der Befugnisse von Sicherheitskräften, die ohne richterlichen Beschluss nun keine Verhaftungen und Hausdurchsuchungen mehr vornehmen dürfen.
Der Verhängung waren Massendemonstrationen und teils gewaltsame Proteste gegen die äthiopische Regierung, überwiegend in den Regionen Oromia und Amhara, vorausgegangen. Seit Inkrafttreten des Ausnahmezustands ist die Lage überwiegend ruhig.
Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken, in die Regionen Oromia und Amhara, sollten dennoch weiterhin vorsichtig abgewogen werden. Auf den Hauptstrecken (Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Dire Dawa, Arba Minch) sind Reisen derzeit problemlos möglich.
Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden.
Weiterhin sollten sich alle Reisenden online in der Deutschenliste der Botschaft Addis Abeba (ELEFAND) registrieren, damit die Botschaft – falls erforderlich – in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell Verbindung aufnehmen kann: http://elefand.diplo.de
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein. In weiten Teilen des Landes war das mobile Internet wochenlang abgeschaltet. Mit temporären Einschränkungen bei der Verfügbarkeit mobiler Daten und dem Internet ist weiterhin zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte.
Innenpolitische Lage
Der erstmaligen Verhängung des Ausnahmezustands, im Oktober 2016, gingen seit Herbst 2015 Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Im Sommer 2016 hat sich die Lage wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli 2016 auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Es kam immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab. Seit Verhängung des Ausnahmezustands, wodurch den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert worden sind, hat sich die Lage beruhigt. Größere Proteste fanden nicht mehr statt.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe am 07.11.2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
Für die Nutzung der Straßenverbindungen Addis Abeba – Djibouti, Addis Abeba – Shashemene – Moyale, Addis Abeba – Harar, Addis Abebe – Asosa, Addis Abeba – Gambella, Addis Abeba – Debreguracha, Gondar – Metema, Gondar – Humera sowie Addis Abeba – Shashemene – Dolo gelten gesonderte Vorschriften. Diese umfassen ein Verbot der Mitführung von Schusswaffen, Messern und Gegenständen zur Entfachung von Feuer.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab, ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte, ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
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Grenzgebiet zu Sudan
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 03.04.2017
Eine Frage: warum kopiert ihr ständig die letzten Informationen vom Auswärten Amt hier rein??
Wenn jemand in ein "aussergewöhliches" Land fährt, schaut er sich sowieso im Normalfall den aktuellen Status dort an. Speziell die Besucher dieses Forums oder denen ist es eventuell eher egal. Ist ja euer Forum und ihr könnt tun und lassen was ihr wollt, aber für mich hat das doch "Spam-Charakter" ehrlich gesagt.
Der "Pressedienst" des Auswärten Amtes könnte man ätzen. Macht die Informationen, die direkt von den Forumsteilnehmern kommen, auch nicht unbedingt übersichtlicher.
Nix für ungut - aber das musste mal raus.
Nix für ungut - aber das musste mal raus.
Liebe Grüße aus Wien - Robert
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 06.04.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 06.04.2017 (Unverändert gültig seit: 06.04.2017)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei Menschen verletzt.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 09.05.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Äthiopien:
Stand 09.05.2017 (Unverändert gültig seit: 09.05.2017)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen
Tollwutimmunglobulin ist im Land nicht sicher verfügbar.
Dengue-Fieber
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) ist endemisch. Kein bzw. nur ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.000 m. In allen anderen Landesteilen besteht ein ganzjähriges relevantes, teilweise hohes Übertragungsrisiko.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber (Dengue!) falls zutreffend und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Die Prävalenz von HIV beträgt in Addis Abeba wahrscheinlich deutlich unter 10 %, im Land deutlich weniger. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Eine Impfung ist für Reisende im Normalfall nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit (unter anderem Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Äthiopien konsequent abgesehen werden (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River).
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist selbst in Addis Abeba mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Bei einer Evakuierung aus medizinischen Gründen (Rettungsflug) ist mit Verzögerungen aufgrund erheblicher bürokratischer Hemmnisse zu rechnen. Über Flying doctors (MAISHA) lässt sich eine lokale, ergänzend sinnvolle Evakuierungsversicherung nach Nairobi abschließen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 13.06.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 13.06.2017
(Unverändert gültig seit: 13.06.2017)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Teilentfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise[
Aktuelle Hinweise
Der Anfang Oktober 2016 von der äthiopischen Regierung verhängte Ausnahmezustand wurde am 30. März 2017 um weitere vier Monate verlängert. Am 15. März 2017 wurden allerdings einige Vorschriften abgemildert. Die ergänzenden Bestimmungen umfassen eine Aufhebung der Ausgangssperre in der Nähe von Industriegebieten und großen Investitionsprojekten, sowie Beschränkungen der Befugnisse von Sicherheitskräften, die ohne richterlichen Beschluss nun keine Verhaftungen und Hausdurchsuchungen mehr vornehmen dürfen.
Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken, in die Regionen Oromia und Amhara, sollten weiterhin vorsichtig abgewogen werden. Auf den Hauptstrecken (Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Dire Dawa, Arba Minch) sind Reisen derzeit problemlos möglich.
Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei Menschen verletzt.
Innenpolitische Lage
Der erstmaligen Verhängung des Ausnahmezustands im Oktober 2016 gingen Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Im Sommer 2016 hatte sich die Lage wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli 2016 auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Es kam immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab. Seit Verhängung des Ausnahmezustands, wodurch den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert worden sind, hat sich die Lage beruhigt. Größere Proteste fanden nicht mehr statt.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe am 7. November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
Für die Nutzung der Straßenverbindungen Addis Abeba – Djibouti, Addis Abeba – Shashemene – Moyale, Addis Abeba – Harar, Addis Abebe – Asosa, Addis Abeba – Gambella, Addis Abeba – Debreguracha, Gondar – Metema, Gondar – Humera sowie Addis Abeba – Shashemene – Dolo gelten gesonderte Vorschriften. Diese umfassen ein Verbot der Mitführung von Schusswaffen, Messern und Gegenständen zur Entfachung von Feuer.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Kommunikation
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 10.08.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 10.08.2017
(Unverändert gültig seit: 10.08.2017)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Der Anfang Oktober 2016 von der äthiopischen Regierung verhängte Ausnahmezustand wurde am 4. August 2017 beendet.
Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken, in die Regionen Oromia und Amhara, sollten weiterhin vorsichtig abgewogen werden. Auf den Hauptstrecken (Axum, Mekele, Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Dire Dawa, Arba Minch, Konso, Jinka) sind Reisen derzeit problemlos möglich.
Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden.
Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei Menschen verletzt.
Innenpolitische Lage
Der erstmaligen Verhängung des Ausnahmezustands im Oktober 2016 gingen Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Im Sommer 2016 hatte sich die Lage wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli 2016 auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Es kam immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab. Seit Verhängung des Ausnahmezustands, wodurch den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert worden sind, hat sich die Lage beruhigt. Größere Proteste fanden nicht mehr statt.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.
In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.
Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe am 7. November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr
Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren.
In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.
Grenzgebiet zu Eritrea
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Somalia
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.
Grenzgebiet zu Sudan
Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Grenzgebiet zu Kenia
Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten.
Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).
Kommunikation
Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten.
Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden.
Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat.
Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.
In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.
Ein Visum bei Einreise ist nur für Touristen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-$ bzw. 45,- bis 72,- €). Grundsätzlich werden hier nur Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt. Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden. Geschäftsvisa und Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden.
Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Flüge der Ethiopian Airlines- am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Khartum, Dschuba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt, sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nur in US-$, nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-$ zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visums beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es sonst nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 und 150 US-$ pro Person. Sie ist in bar in US-$ zu entrichten. Es ist in der Regel nicht möglich, bei Banken Landeswährung in US-$ umzutauschen, es sollte daher ein Vorrat in ausreichender Höhe mitgeführt werden. Sofern möglich sollte dabei auf Seiten des Antragstellers ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.
Sonstige Hinweise
Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20,- US-$ fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt




