Reisewarnung Ukraine 27.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Ukraine 07.10.2022 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 07.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Luhansk, Donestk, Saporischje und Cherson)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Kriminalität)


Aktuelles
Luhansk, Donestk, Saporischje und Cherson

Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donestk, Saporischje und Cherson annektiert. Diese Annexon wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich.
Konsularischer Schutz kann dort derzeit nicht gewährt werden.

Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.

Innenpolitische Lage

Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Kampfhandlungen konzentrieren sich derzeit auf den Osten und den Süden der Ukraine. Im ganzen Land finden Raketen- und Luftangriffe (neuerdings auch mit sog. Kamikaze-Drohnen) statt, bei denen auch ein Beschuss ziviler Infrastrukturen und Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden kann.

In den von der Ukraine kontrollierten Landesteilen ist die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten, Elektrizität und Gas sowie Treibstoff derzeit wieder sichergestellt. Überall im Land besteht die Gefahr von nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.

Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.

Kriminalität
Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung besteht landesweit ein ständiges, erhöhtes Gewalt- und Kriminalitätsrisiko.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Ukraine siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reisewarnung Ukraine 23.08.2024 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 23.08.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen.

Kampfhandlungen

In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt.

Rund um den Tag der ukrainischen Unabhängigkeit am 24. August 2024 kann es zu verstärkten Raketen- und Luftangriffen auf die Ballungszentren, insbesondere die Hauptstadt Kyjiw, kommen.

Der Luftraum ist geschlossen. Ein- und Ausreisen ist nur auf dem Landweg möglich. In Kyjiw und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.

Die deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kyjiw in eingeschränkter Form wiederaufgenommen. Derzeit wahrgenommene konsularische Aufgaben können der Rubrik Visa und Konsularservice der deutschen Vertretungen in der Ukraine entnommen werden. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.

Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte in die Ukraine reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
  • Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
  • Halten Sie evtl. verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Ukraine 07.10.2025 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 07.10.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen.

Kampfhandlungen

In der Ukraine finden Kampfhandlungen statt. Es kommt fast täglich zu russischen Luftangriffen mit Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen; alle Landesteile können betroffen sein.

Der Luftraum ist geschlossen; Ein- und Ausreisen sind nur auf dem Landweg möglich. In Kyjiw und anderen Orten gelten nächtliche Ausgangssperren, die je nach Sicherheitslage auch kurzfristig angepasst werden können.

Die deutsche Botschaft nimmt bis auf Weiteres nur eingeschränkt konsularische Aufgaben wahr; Details können der Rubrik Visa und Konsularservice der deutschen Vertretungen in der Ukraine entnommen werden. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.

Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 23 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte in die Ukraine reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
  • Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
  • Halten Sie evtl. verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Kampfhandlungen konzentrieren sich derzeit auf den Osten und den Süden der Ukraine. Im ganzen Land kommt es zu russischen Luftangriffen mittels Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen, bei denen auch ein Beschuss ziviler Infrastrukturen und Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden kann.

Überall im Land besteht die Gefahr nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.

Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson
Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson annektiert. Diese Annexion wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich.
Konsularischer Schutz kann dort nicht gewährt werden.

Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Besuchserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.

Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss wird konsequent bestraft; es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Entzieht sich der Fahrer einer medizinischen Untersuchung nach einer Routinekontrolle, kann dies mit bis zu ca. 700 EUR Strafe oder Führerscheinentzug für drei bis vier Jahre geahndet werden.

Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres wird mit Führerscheinentzug für vier bis fünf Jahre und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges oder 10 bis15 Tage Verwaltungsarrest plus Kfz-Beschlagnahme geahndet. Personen, die bei einer Kontrolle ihren Führerschein nicht vorzeigen können, haben mit einer Strafe von ca. 1.000 EUR und mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs zu rechnen.

Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder -handel innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.

Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
  • Beachten Sie das Alkohol- und Drogenverbot beim Autofahren.
  • Halten Sie sich von Drogen fern.
  • Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen.
  • Informieren Sie sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen bei den zuständigen Stellen.
Gesundheit
Impfschutz
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Ukraine 23.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 23.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Kampfhandlungen)
- Sicherheit (Reisewarnung, Innenpolitische Lage)
- Natur und Klima
- Einreise und Zoll (Finanzierungsnachweis; Tiere)


Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.

Kampfhandlungen

In der Ukraine finden Kampfhandlungen statt. Es kommt fast täglich zu russischen Luftangriffen mit Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen; alle Landesteile können betroffen sein.

Der Luftraum ist geschlossen; Ein- und Ausreisen sind nur auf dem Landweg möglich. In Kyjiw und anderen Orten gelten nächtliche Ausgangssperren, die je nach Sicherheitslage auch kurzfristig angepasst werden können.

Die Deutsche Botschaft nimmt bis auf Weiteres nur eingeschränkt konsularische Aufgaben wahr; Details können der Rubrik Visa und Konsularservice der deutschen Vertretungen in der Ukraine entnommen werden. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.

Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 23 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte in die Ukraine reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
  • Richten Sie eine ukrainische Warn-App auf Ihrem Smartphone ein, um sich auf Luftalarme vorzubereiten; wählen Sie Ihren Aufenthaltsort in der Ukraine, um Alarmierungen zu erhalten. Machen Sie sich mit den örtlichen Schutzvorkehrungen vertraut und vergewissern Sie sich stets über die Lage des nächstgelegenen Schutzraums.
  • Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
  • Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
  • Halten Sie verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.
Sicherheit
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.

Innenpolitische Lage

Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Die Kampfhandlungen konzentrieren sich auf den Osten und den Süden der Ukraine. Die russischen Luftangriffe haben 2025 an Intensität zugenommen. Im ganzen Land kommt es zu Angriffen mittels Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen, bei denen auch ein Beschuss ziviler Infrastrukturen und Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden kann.

In den im Westen des Landes gelegenen Oblasten Wolhynien, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi sind Frequenz und Intensität der Luftangriffe deutlich geringer ausgeprägt als in den anderen Landesteilen. Ziele der Angriffe in diesen sieben Oblasten betrafen bisher in aller Regel nicht die regionalen Verwaltungszentren oder Ortschaften, sondern Objekte der ukrainischen Energieinfrastruktur, die sich meist in über 50 km Entfernung zu großen Städten befinden. Die Anflugzeit russischer Angriffswaffen auf die westlichen Regionen der Ukraine ist zudem in der Regel länger als in der Ostukraine.

Drohnen und Marschflugkörper, die unbeabsichtigte Ziele treffen, oder herabfallende Trümmerteile stellen jedoch überall eine Gefahr für Reisende dar.

Überall im Land besteht die Gefahr nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.

Russische Angriffe auf das Energienetz können zu ungeplanten Stromausfällen oder Notstromabschaltungen mit teils kurzer Vorankündigung führen. Stromausfälle können auch die Wärme- und Wasserversorgung beeinträchtigen.

Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson
Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson annektiert. Diese Annexion wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich.
Konsularischer Schutz kann dort nicht gewährt werden.

Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Besuchserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.

Natur und Klima
Das Klima ist gemäßigt kontinental, subtropisch im südlichen Teil der Halbinsel Krim.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es im Osten und Süden der Ukraine aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Im Westen der Ukraine kann es in den Winter- und Frühlingsmonaten nach Schmelzen von Eis und Schnee zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.

Die Temperaturen können im Winter teils unter -20°C fallen. Russische Angriffe auf das Energienetz können zu Stromausfällen oder Notstromabschaltungen führen, welche auch die Wärme- und Wasserversorgung beeinträchtigen können.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Einreise und Zoll
Finanzierungsnachweis

Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine finanzielle Mittel für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit plus fünf Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Dezember 2025) ein Betrag von ca. 1.190 EUR monatlich oder ca. 40 EUR pro Tag plus ca. 200 EUR. Als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierungen.
  • Führen Sie die entsprechenden Nachweise mit.
Tiere
Beachten Sie die geltende Reisewarnung.


Für die Einfuhr von Heimtieren ist ein Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und eine Liste der Schutzimpfungen wie insbesondere eine mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage zurückliegende Tollwutimpfung und ein Antikörper-Titer-Test sowie ein maximal zehn Tage altes Gesundheitszeugnis erforderlich.
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Reisewarnung Ukraine 12.02.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 12.02.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr)


Reiseinfos
Beachten Sie die geltende Reisewarnung.

Infrastruktur/Verkehr

Die ukrainischen Behörden haben aufgrund massiver russischer Luftangriffe auf die Energie- und Wärme-Infrastruktur des Landes den Energienotstand ausgerufen. Die Versorgung mit Strom, Wärme, Gas und Wasser ist insbesondere in der Zentral- und Ostukraine stark beeinträchtigt. Versorgungsausfälle können sich auf mehrere Tage, in Einzelfällen auch auf mehrere Wochen erstrecken. Auch in von den Kriegshandlungen weniger betroffenen Landesteilen im Westen des Landes können russische Angriffe auf das Energienetz zu Stromausfällen oder Notstromabschaltungen mit teils kurzer Vorankündigung führen. In der kalten Jahreszeit können die Tiefsttemperaturen auf unter - 20 °C fallen.

Alle Eisenbahnverbindungen sind durch die kriegerischen Auseinandersetzungen stark beeinträchtigt. Die ukrainische Bahninfrastruktur ist Ziel von russischen Luftangriffen, um Nachschubwege zu stören. In der Regel werden diese Schäden zeitnah instandgesetzt, es kommt aber oftmals zu erheblichen Verspätungen im Personenschienenverkehr. Reisende sollten insbesondere bei kalten Temperaturen auf Verzögerungen vorbereitet sein. Im Januar 2026 wurde erstmalig in einem frontnahen Bereich im Oblast Charkiw ein ukrainischer Personenzug angegriffen. Bei diesem Angriff wurden auch Zivilisten getötet und verletzt.

Der ukrainische Luftraum ist gesperrt. Der Straßenverkehr ist durch Beschädigungen und Kontrollstellen verlangsamt.

In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.

Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.

Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.

Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes wird stets ein Strafmandat erteilt, das vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlt werden muss.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
  • Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
  • Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
  • Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums.
  • Unternehmen Sie Touren nach Tschernobyl nur organisiert und erkundigen Sie sich über die Sicherheitshinweise der State Agency of Ukraine on Exclusion Zone Management.
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Reisewarnung Ukraine 27.03.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 27.03.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.

Innenpolitische Lage

Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Die Kampfhandlungen konzentrieren sich auf den Osten und den Süden der Ukraine. Im letzten Jahr haben die russischen Luftangriffe an Intensität zugenommen. Im ganzen Land kommt es zu Angriffen mittels Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen, bei denen auch ein Beschuss ziviler Infrastrukturen und Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden kann.

In den im Westen des Landes gelegenen Oblasten Wolhynien, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi sind Frequenz und Intensität der Luftangriffe deutlich geringer ausgeprägt als in den anderen Landesteilen. Ziele der Angriffe in diesen sieben Oblasten betrafen bisher in aller Regel nicht die regionalen Verwaltungszentren oder Ortschaften, sondern Objekte der ukrainischen Energieinfrastruktur, die sich meist in über 50 km Entfernung zu großen Städten befinden. Die Anflugzeit russischer Angriffswaffen auf die westlichen Regionen der Ukraine ist zudem in der Regel länger als in der Ostukraine. Vereinzelt kommt es auch in den Oblasten im Westen des Landes weiterhin zu Angriffen u.a. mit Langstreckendrohnen, wie zuletzt am 24. März 2026 in der Altstadt von Lwiw.

Drohnen und Marschflugkörper, die unbeabsichtigte Ziele treffen, oder herabfallende Trümmerteile stellen überall eine Gefahr für Reisende dar.

Im gesamten Land besteht die Gefahr nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.

Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson
Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson annektiert. Diese Annexion wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich.
Konsularischer Schutz kann dort nicht gewährt werden.

Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Besuchserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.
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