Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 23.12.2025
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Kampfhandlungen)
- Sicherheit (Reisewarnung, Innenpolitische Lage)
- Natur und Klima
- Einreise und Zoll (Finanzierungsnachweis; Tiere)
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.
Kampfhandlungen
In der Ukraine finden Kampfhandlungen statt. Es kommt fast täglich zu russischen Luftangriffen mit Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen; alle Landesteile können betroffen sein.
Der Luftraum ist geschlossen; Ein- und Ausreisen sind nur auf dem Landweg möglich. In Kyjiw und anderen Orten gelten nächtliche Ausgangssperren, die je nach Sicherheitslage auch kurzfristig angepasst werden können.
Die Deutsche Botschaft nimmt bis auf Weiteres nur eingeschränkt konsularische Aufgaben wahr; Details können der
Rubrik Visa und Konsularservice der deutschen Vertretungen in der Ukraine entnommen werden. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 23 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte in die Ukraine reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Richten Sie eine ukrainische Warn-App auf Ihrem Smartphone ein, um sich auf Luftalarme vorzubereiten; wählen Sie Ihren Aufenthaltsort in der Ukraine, um Alarmierungen zu erhalten. Machen Sie sich mit den örtlichen Schutzvorkehrungen vertraut und vergewissern Sie sich stets über die Lage des nächstgelegenen Schutzraums.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
- Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
- Halten Sie verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.
Sicherheit
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.
Innenpolitische Lage
Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Die Kampfhandlungen konzentrieren sich auf den Osten und den Süden der Ukraine. Die russischen Luftangriffe haben 2025 an Intensität zugenommen. Im ganzen Land kommt es zu Angriffen mittels Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen, bei denen auch ein Beschuss ziviler Infrastrukturen und Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden kann.
In den im Westen des Landes gelegenen Oblasten Wolhynien, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi sind Frequenz und Intensität der Luftangriffe deutlich geringer ausgeprägt als in den anderen Landesteilen. Ziele der Angriffe in diesen sieben Oblasten betrafen bisher in aller Regel nicht die regionalen Verwaltungszentren oder Ortschaften, sondern Objekte der ukrainischen Energieinfrastruktur, die sich meist in über 50 km Entfernung zu großen Städten befinden. Die Anflugzeit russischer Angriffswaffen auf die westlichen Regionen der Ukraine ist zudem in der Regel länger als in der Ostukraine.
Drohnen und Marschflugkörper, die unbeabsichtigte Ziele treffen, oder herabfallende Trümmerteile stellen jedoch überall eine Gefahr für Reisende dar.
Überall im Land besteht die Gefahr nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.
Russische Angriffe auf das Energienetz können zu ungeplanten Stromausfällen oder Notstromabschaltungen mit teils kurzer Vorankündigung führen. Stromausfälle können auch die Wärme- und Wasserversorgung beeinträchtigen.
Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson
Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donezk, Saporishshja und Cherson annektiert. Diese Annexion wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich.
Konsularischer Schutz kann dort nicht gewährt werden.
Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Besuchserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.
Natur und Klima
Das Klima ist gemäßigt kontinental, subtropisch im südlichen Teil der Halbinsel Krim.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es im Osten und Süden der Ukraine aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Im Westen der Ukraine kann es in den Winter- und Frühlingsmonaten nach Schmelzen von Eis und Schnee zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.
Die Temperaturen können im Winter teils unter -20°C fallen. Russische Angriffe auf das Energienetz können zu Stromausfällen oder Notstromabschaltungen führen, welche auch die Wärme- und Wasserversorgung beeinträchtigen können.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Einreise und Zoll
Finanzierungsnachweis
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine finanzielle Mittel für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit plus fünf Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Dezember 2025) ein Betrag von ca. 1.190 EUR monatlich oder ca. 40 EUR pro Tag plus ca. 200 EUR. Als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierungen.
- Führen Sie die entsprechenden Nachweise mit.
Tiere
Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
Für die Einfuhr von Heimtieren ist ein Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und eine Liste der Schutzimpfungen wie insbesondere eine mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage zurückliegende Tollwutimpfung und ein Antikörper-Titer-Test sowie ein maximal zehn Tage altes Gesundheitszeugnis erforderlich.