Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand: 29.03.2019
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am Sonntag, 31.März 2019, findet die erste Runde der Präsidentschaftswahlen statt. Kundgebungen können nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden, sich über die lokalen Medien informiert halten und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge leisten.
Im Lichte der erhöhten Spannungen zwischen der Ukraine und Russland und der Möglichkeit der weiteren Zuspitzung der Lage wird Reisenden empfohlen, die aktuelle Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu beobachten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Reisewarnung Ukraine 27.03.2026
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Alexander
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Teilreisewarnung Ukraine 29.03.2019
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ukraine 09.07.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 09.07.2019
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reisehinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
Aktuelle Hinweise
Am Sonntag, 21. Juli 2019, finden Parlamentswahlen statt. Kundgebungen können nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden, sich über die lokalen Medien informiert halten und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge leisten.
Im Lichte der erhöhten Spannungen zwischen der Ukraine und Russland und der Möglichkeit der weiteren Zuspitzung der Lage wird Reisenden empfohlen, die aktuelle Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu beobachten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Innenpolitische Lage
Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.
Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt. Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Vor Reisen in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“ wird ebenfalls gewarnt:
im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka (nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar
Bei Reisen in andere Orte oder Landkreise der Gebiete Donezk und Luhansk wird um besondere Vorsicht gebeten und empfohlen, sich möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung zu setzenund sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.
Krim
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) darstellt und ein Einreiseverbot in die Ukraine nach sich zieht. Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer am 25. November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren weiterhin verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Kriminalität
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische, fremdenfeindliche oder homophobe Motive nicht auszuschließen sind. Zudem wurde über einzelne Fälle berichtet, in denen Besucher, angelockt beispielsweise über das Internet, mit dem Versprechen der Vermittlung von Bekanntschaften, verschleppt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen wurden. Insgesamt ist ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Allen Reisenden wird empfohlen, die übliche Umsicht walten zu lassen.
Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel sollten sicherheitshalber die Fahrzeugtüren verschlossen werden, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht angehalten werden. In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
In der Ukraine werden häufig deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Bei einem Diebstahl von Kennzeichen ist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Die Versicherung in Deutschland sollte informiert werden. Mit der Bescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln sollte unbedingt vermieden werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt gute Eisenbahn- und Inlandsflugverbindungen. In Kiew, Charkiw und Dnipro existieren U-Bahnen. Bei der Benutzung von Taxis empfiehlt sich die Preisverhandlung vor Beginn der Fahrt oder die Nutzung einer der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
Nächtliche Autofahrten über Land sollten vermieden werden. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit Anfang 2018 in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Es wird empfohlen, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Es sollte im Notfall darauf bestanden werden, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist die Hrywna (UAH). Überall im Land kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten Geld abgehoben werden. Betreiber erheben hierfür teilweise Gebühren, Höchstbeträge für Abhebungen sind schwankend. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen.
Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch, beim Zahlungsvorgang sollten Reisende diese nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein. Von der Mitnahme von einer einen Tagesbedarf überschreitenden Bargeldsumme wird abgeraten.
Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Die Regelungen zur Deviseneinfuhr sind zu beachten.
Hinweise für Reisende mit Behinderungen
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
In der Ukraine besteht für Ausländer eine Krankenversicherungspflicht. Eine ärztliche Behandlung muss trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze, bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss gerechnet werden.
Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.
Erfassung biometrischer Daten
Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.
Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich: Details in englischer Sprache für die Krim und Details in ukrainischer Sprache für die nicht unter ukrainischer Kontriolle stehenden Gebiete der Ostukraine. Die Genehmigung kann online beantragt werden.
Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist strafbar.
Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage je 180 Tage ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.
Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle („WHIRFO“ – frühere Bezeichnung: „OWIR“). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Finanzierungsnachweis
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums (derzeit UAH 2007) für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2018) ein Betrag von ca. 1. 355,- Euro monatlich oder ca. 45,- Euro pro Tag + ca. 340,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Es wird geraten, geeignete Nachweise mit sich zu führen.
Krankenversicherungspflicht
Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.
HIV-Test
Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitführen. Diese sollte mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache versehen sein.
Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr („Grüne Versicherungskarte“) erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Fiskaldienst der Ukraine. Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache richten Sie an das Departement für Informationen und Auskünfte, Bei Beschwerden wegen rechtswidrigen Verhaltens von Zollbeamten (z.B. Korruption) wenden Sie sich bitte an den Service „Puls“, ebenfalls im Staatlichen Fiskaldienst, Tel.: +380 44 454 16 13. Aus dem Telefonnetz der Ukraine kann der Dienst auch unter 0800 501 007 erreicht werden. Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet haben.
Im Zweifelsfall sollten Reisende eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise ausfüllen. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
Bankmetalle bis zu 500 Gramm in Barrenform sind stets zu deklarieren.
Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
Bei Beträgen über 10.000 € ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.
Einfuhr von Fahrzeugen
Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKW mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu dreißig Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als dreißig Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte zur Zollabfertigung erteilt der ukrainische Zoll, zu den Zulassungsvoraussetzungen die örtlichen Servicestellen des ukrainischen Innenministeriums.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
- Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
- Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
- Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
„Kulturgüter“ sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilt unter anderem die Expertenkommission der Kiewer Stadtverwaltung. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew, 2.Etage, Zi. 208 und 209, Telefon: 044-2795647 und 044-2795340. Weitere Expertenkommissionen gibt es in Lemberg, Czernowitz und Odessa.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ukraine 07.08.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand: 07.08.2019
Letzte Änderungen:
Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, Verhalten bei Bußgeldforderungen)
Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes erhalten Sie stets ein Strafmandat, das Sie vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlen müssen.
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Teilreisewarnung Ukraine 03.05.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 03.05.2021
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Impfschutz)
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Zolldienst der Ukraine.
Richten Sie Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache an den Staatlichen Zolldienst der Ukraine, Tel.: +380 44 481 20 41, E-Mail: zvernennya@customs.gov.ua oder schreiben Sie eine Mitteilung im Beschwerdebearbeitungssystem.
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet haben.Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind.
- Füllen Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die einschlägigen Gesetze zeigen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 Euro (oder Äquivalent dieser Summe in anderer auch ukrainischer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar, Schecks oder in Bankedelmetallen ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Juristische Personen können durch einen Repräsentanten Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig. Bei Beträgen über 10.000 Euro ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.
Einfuhr von Fahrzeugen
Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKWs mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu dreißig Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als dreißig Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen der ukrainische Zoll (zur Zollabfertigung) sowie die örtlichen Servicestellen des Ukrainischen Innenministeriums (hinsichtlich der Zulassungsnotwendigkeiten).
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
- Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
- Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
- Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilt u.a. die Expertenkommission der Kiewer Stadtverwaltung. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew, 2.Etage, Zi. 208 und 209, Telefon: +38044-2795647 und +38044-2795340. Weitere Expertenkommissionen gibt es in Lemberg, Czernowitz und Odessa.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Ukraine siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Teilreisewarnung Ukraine 24.01.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 24.01.2022
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- Aktuelles
- Gesundheit (Impfschutz)
Aktuelles
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bewegungen russischer Militärverbände nahe der ukrainischen Grenzen wird Deutschen empfohlen, die aktuellen Entwicklungen, vor allem mit Blick auf die Sicherheitslage, in den internationalen und lokalen Medien zu verfolgen und auch auf lokale Bekanntmachungen zu achten.Gesundheit
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Impfschutz
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Ukraine siehe:
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Ukraine | Diverse Länder haben Ausreiseaufruf gestartet
Die Nervosität vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bewegungen russischer Militärverbände nahe der ukrainischen Grenzen steigt. Nach diversen Medienberichten haben einige Länder ihre Bürger aufgerufen, die Ukraine so bald wie möglich zu verlassen - teils in den nächsten 24 bis 48 Stunden. Darunter sind Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Kuwait, Lettland, Neuseeland und die USA. Das Auswärtige Amt hat die Reise-/Sicherheitshinweise bisher nicht aktualisiert.
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Reisewarnung Ukraine 12.02.2022 | Ausreiseempfehlung
Mein Vorposting ist keine halbe Stunde alt, da kommt das Update des AA:
Hinweise zum Corona-Virus in Ukraine siehe:
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Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 12.02.2022
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- Aktuelles - Reisewarnung
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.
Die Spannungen zwischen Russland und der Ukraine haben angesichts massiver Präsenz und Bewegungen russischer Militärverbände nahe der ukrainischen Grenzen in den letzten Tagen weiter zugenommen. Eine militärische Auseinandersetzung ist nicht auszuschließen.
Das GK Donezk (in Dnipro) ist ab sofort vorübergehend geschlossen.
- Wenn Sie sich derzeit in der Ukraine aufhalten, prüfen Sie ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, reisen Sie kurzfristig aus.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
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Reisewarnung Ukraine 19.02.2022 | Ausreiseaufruf
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 19.02.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisewarnung, Ausreiseaufforderung)
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, das Land jetzt zu verlassen.
Die Spannungen zwischen Russland und der Ukraine haben angesichts massiver Präsenz und Bewegungen russischer Militärverbände nahe der ukrainischen Grenzen weiter zugenommen. Eine militärische Auseinandersetzung ist jederzeit möglich.
Das GK Donezk (in Dnipro) ist vorübergehend geschlossen.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Reisen Sie rechtzeitig aus. Sollte es zu einem russischen Angriff auf die Ukraine kommen, sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
- Deutsche im Amtsbezirk des GK Donezk wenden sich in Notfällen bitte an die Botschaft Kiew oder das Auswärtige Amt.
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Reisewarnung Ukraine 24.02.2022 | Ausreiseaufruf
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 24.02.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisewarnung, Ausreiseaufforderung)
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
Das GK Donezk (in Dnipro) und die Botschaft Kiew sind vorübergehend geschlossen.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Wenden sich in Notfällen bitte das Auswärtige Amt.
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Reisewarnung Ukraine 04.03.2022 | Ausreiseaufruf
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 04.03.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reisewarnung, Ausreiseaufforderung)
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr)
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Der Luftraum ist vorübergehend geschlossen; eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
Das GK Donezk (in Dnipro) und die Botschaft Kiew sind vorübergehend nicht besetzt.Sicherheit - Reisewarnung
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
- Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
- Wenden sich in Notfällen bitte das Auswärtige Amt.
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.
Terrorismus
Es ist mit Anschlägen und kriegerischen Auseinandersetzungen zu rechnen.
Innenpolitische Lage
Am 24.02.2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Seitdem finden in der ganzen Ukraine schwere kriegerische Auseinandersetzungen statt.
Teile des Landes werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen oder russischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die russischen Truppen sowie bewaffneten Kräfte der Separatisten stehen sich in Verwaltungsbezirken im Norden, Osten und Süden des Landes und an der sogenannten „Kontaktlinie“ in den Verwaltungsbezirken Donezk und Luhansk gegenüber.
Es können jederzeit Angriffe unter Einsatz schwerer Waffen zu Boden, aus der Luft und von See stattfinden. In vielen Landesteilen ist die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten, Elektrizität und Gas teilweise oder ganz zusammengebrochen, einige Städte und Dörfer sind vollständig eingeschlossen. Überall im Land besteht die Gefahr von nicht explodierter Munition, insbesondere an der Kontaktlinie und im Küstenbereich zudem von Minen.
Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.
Kriminalität
Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung besteht landesweit ein ständiges, hohes Gewalt- und Kriminalitätsrisiko.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Alle Eisenbahnverbindungen sind durch die kriegerischen Auseinandersetzungen stark beeinträchtigt. Der ukrainische Luftraum ist gesperrt. Die Straßen für PKW und LKW sind aufgrund von Beschädigungen und den Flüchtlingsströmen überlastet.
In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.
Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit Anfang 2018 in der Innenstadt 50 km/h.
Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes erhalten Sie stets ein Strafmandat, das Sie vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlen müssen.
- Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
- Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
- Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
- Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
- Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums.
- Unternehmen Sie Touren nach Tschernobyl nur organisiert und erkundigen Sie sich über die Sicherheitshinweise der State Agency of Ukraine on Exclusion Zone Management.
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Reisewarnung Ukraine 15.03.2022 | Ausreiseaufruf
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 15.03.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausgangssperre in Kiew)
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Der Luftraum ist vorübergehend geschlossen; eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
In Kiew besteht vom 15. März 2022, 20 Uhr bis 17. März 2022, 7 Uhr eine 35-stündige Ausgangssperre. Zivilpersonen dürfen sich demnach nur zwischen ihrem Zuhause und Schutzräumen bewegen.
Das Generalkonsulat Donezk (in Dnipro) und die deutsche Botschaft Kiew sind vorübergehend nicht besetzt.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
- Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
- Wenden Sie sich in Notfällen bitte an das Auswärtige Amt.
- Beachten Sie die Ausgangssperre.
Hinweise zum Corona-Virus in Ukraine siehe:
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Reisewarnung Ukraine 21.03.2022 | Ausreiseaufruf
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 21.03.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Der Luftraum ist vorübergehend geschlossen; eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
In Kiew werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.
Das Generalkonsulat Donezk (in Dnipro) und die deutsche Botschaft Kiew sind vorübergehend nicht besetzt.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
- Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
- Wenden Sie sich in Notfällen bitte an das Auswärtige Amt.
- Halten Sie evtl. verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.
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Reisewarnung Ukraine 14.04.2022 | Ausreiseaufruf
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine
Stand 14.04.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
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Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt. Einzelheiten siehe Innenpolitische Lage.
Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist nicht möglich.
In Kiew und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.
Die Botschaft Kiew und das Generalkonsulat Donezk (mit Sitz in Dnipro) sind derzeit nicht besetzt.
Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.Sicherheit - Reisewarnung
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
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- Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
- Wenden Sie sich in Notfällen bitte an das Auswärtige Amt.
- Halten Sie evtl. verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.
Innenpolitische Lage
Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Der russische Angriff mit Landtruppen konzentriert sich derzeit auf den Osten und den Süden der Ukraine. Auch im Westen der Ukraine gibt es Kämpfe. Im ganzen Land finden Raketen- und Luftangriffe statt. Die russische Marine greift Ziele an der Küste mit Artillerie und Raketen an.
In vielen Landesteilen ist die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten, Elektrizität und Gas ganz oder teilweise zusammengebrochen, einige Städte und Dörfer sind vollständig eingeschlossen. Überall im Land besteht die Gefahr von nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. Nach dem Rückzug der russischen Truppen aus dem Norden des Landes ist dort die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.
Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.
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Infrastruktur/Verkehr
Alle Eisenbahnverbindungen sind durch die kriegerischen Auseinandersetzungen stark beeinträchtigt. Der ukrainische Luftraum ist gesperrt. Der Straßenverkehr ist durch Beschädigungen und Kontrollstellen verlangsamt.
In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.
Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes wird stets ein Strafmandat erteilt, das vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlt werden muss.
- Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
- Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
- Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
- Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
- Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums .
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Reisewarnung Ukraine 11.05.2022 | Ausreiseaufruf
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Stand 11.05.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt. Einzelheiten siehe Innenpolitische Lage.
Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist grundsätzlich auf dem Landweg möglich.
Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist nicht möglich.
In Kiew und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wiederaufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
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- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
- Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
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- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Der russische Angriff mit Landtruppen konzentriert sich derzeit auf den Osten und den Süden der Ukraine. Auch im Westen der Ukraine gibt es Kämpfe. Im ganzen Land finden Raketen- und Luftangriffe statt, bei denen auch zivile Ziele betroffen sein können. Die russische Marine greift Ziele an der Küste mit Artillerie und Raketen an.
In vielen Landesteilen ist die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten, Elektrizität und Gas ganz oder teilweise zusammengebrochen, einige Städte und Dörfer sind vollständig eingeschlossen. Überall im Land besteht die Gefahr von nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. Nach dem Rückzug der russischen Truppen aus dem Norden des Landes ist dort die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.
Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.
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