Reisewarnung Ukraine 27.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Teilreisewarnung Ukraine 01.03.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand 01.03.2016 (Unverändert gültig seit: 01.03.2016)

Letzte Änderungen:

Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Im Osten der Ukraine (Oblaste Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. In der Folge eines in Minsk vereinbarten Friedensplans haben sich die Kämpfeaktuell zwar abgeschwächt, flammen an einigen neuralgischen Punkten jedoch immer wieder auf und könnten erneut auch eskalieren.

Vor Reisen in die genannten Konfliktgebiete wird daher dringend gewarnt.

Über die genannten bewaffneten Auseinandersetzungen hinaus wurden in der Vergangenheit in den östlichen Verwaltungsbezirken Donezk und Luhansk mehrfach Ausländer entführt.

Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.

Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird.

Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen.

Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.

In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen.

Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und diese Reise- und Sicherheitshinweise genau zu beachten. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.

Außerdem wird Deutschen weiter geraten, sich über http://elefand.diplo.de in die Deutschenliste einzutragen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze.

Kriminalität
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische oder fremdenfeindliche Motive nicht auszuschließen sind. . Insgesamt ist im Zuge der jüngsten Entwicklungen ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.
Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an den Eingängen zu Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.

In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.

Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.

Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.

Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 4.000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.

Hinweise für Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.

Sonstiges
Haben Sie immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.

Einreisebestimmungen

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Lichtbild

Anmerkungen:
Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Falls ein Pass am Tag der Ausreise abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine

Gemäß dem am 09.05.2014 in Kraft getretenen Gesetz „Über die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten von Bürgern sowie über das Rechtsregime in dem vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine“ sowie weiteren Vorgaben ist die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine strafbar, sofern sie nicht über einen regulären ukrainischen Grenzübergang erfolgte. Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist aus ukrainischer Sicht strafbar. Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: +49 30 28 88 72 20, Fax: +49 30 28 88 7 219, http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/.

Aufenthaltsverlängerung
Touristen, die ohne touristisches Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Ausländische Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Finanzierungsnachweis
Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Nachgewiesen werden müssen genug Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage. Daraus ergibt sich ein Betrag von ca. 2.300,- Euro monatlich oder ca. 80,- Euro pro Tag + ca. 400,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Da die Botschaft über keine Erfahrungswerte über den praktischen Vollzug dieser Bestimmung durch die ukrainischen Behörden verfügt, wird angeraten, jedenfalls geeignete Nachweise mit sich zu führen.

Krankenversicherungspflicht
Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.

Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.

HIV-Test
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.

Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.

Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Teilreisewarnung Ukraine 12.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand 12.04.2016 (Unverändert gültig seit: 12.04.2016)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung

Im Osten der Ukraine (Oblaste Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. In der Folge eines in Minsk vereinbarten Friedensplans haben sich die Kämpfeaktuell zwar abgeschwächt, flammen an einigen neuralgischen Punkten jedoch immer wieder auf und könnten erneut auch eskalieren.

Vor Reisen in die genannten Konfliktgebiete wird daher dringend gewarnt.

Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.


Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird.

Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen.

Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.

In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen.

Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und diese Reise- und Sicherheitshinweise genau zu beachten. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.

Außerdem wird Deutschen weiter geraten, sich über http://elefand.diplo.de in die Deutschenliste einzutragen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: http://www.auswaertiges-amt.de
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Teilreisewarnung Ukraine 29.07.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 29.07.2016
(Unverändert gültig seit: 29.07.2016)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Löschung)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Im Osten der Ukraine (Oblaste Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. In der Folge eines in Minsk vereinbarten Friedensplans haben sich die Kämpfeaktuell zwar abgeschwächt, flammen an einigen neuralgischen Punkten jedoch immer wieder auf und könnten erneut auch eskalieren. Eine erneute Eskalation kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Daher wird von nicht dringenden Reisen in die folgenden Orte/Landkreise (Rayone) abgeraten:
a) Im Gebiet (Oblast) Donezk: Krasnoarmijsk (Pokrowsk), Dobropillja, Oleksandriwka, Slowjansk, Kramatorsk, Krasnyj Liman, Stadt Dimitrow, Stadt Nowogrodiwka, Stadt Selidowe, Perschotrawnewij, Stadt Mariupol.
b) Im Gebiet (Oblast) Luhansk: Bilowodsk, NowopskowTrojizke, Biloukrainke, Markiwka, Milowe, Starobilsk, Swjatowe, Kreminna, Rubeschne, Sewerodonezk, Lyssytschansk.
Es wird empfohlen, sich bei Reisen in die oben aufgeführten Landkreise (Rayone) der Gebiete (Oblaste) Donezk und Luhansk möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipropetrowsk) in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste http://elefand.diplo.de einzutragen.
Vor Reisen in folgende Orte/Landkreise (Rayone) der Gebiete (Oblaste) Donezk und Luhansk wird dringend gewarnt:
a) Donezker Oblast:
Ambrosiwka, Stadt Awdijiwka, Stadt und Kreis Artjemowsk (Stadt umbenannt in Bachmut), Wolnowacha, Wolodar, Stadt und Kreis Konstjantiniwka, Marjinka, Nowoasowsk, Starobeschewe, Telmanowe, Stadt und Kreis Schachtjorsk, Stadt und Kreis Jassynuwata, Stadt Ugledar, Stadt Horliwka, Stadt Debalzewe, Stadt Dscherschinsk (jetzt Torezk), Stadt Dokutschaewsk, Stadt Donezk, Stadt Jenakiewe, Stadt Schdanowka, Stadt Kirowske, Stadt Makiiwka, Stadt Snische, Stadt Charzinsk,
b) Luhansker Oblast:
Stadt Altschewsk, Stadt und Kreis Anthrazit, Stadt Brjanka, Stadt Kirowsk, Stadt und Kreis Krasnodon, Stadt Krasnyj Lutsch, Lutuginske, Stadt Luhansk, Nowoajdar, Perewalsk, Stadt Pjerwomaijsk, Popasna, Stadt Rowenki, Slowjanoserbsk, Stanyzja Luhanska, Swerdlowsk, Stadt Stachanow.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.

Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird.
Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und diese Reise- und Sicherheitshinweise genau zu beachten. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.
Außerdem wird Deutschen weiter geraten, sich über
http://elefand.diplo.de in die Deutschenliste einzutragen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Kriminalität
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische oder fremdenfeindliche Motive nicht auszuschließen sind. . Insgesamt ist im Zuge der jüngsten Entwicklungen ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.
Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an den Eingängen zu Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
In der Ukraine, v. a. im Raum Lwiw (Lemberg), werden in letzter Zeit vermehrt deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kennzeichen fest angebracht sind und stellen Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen ab. Sollten Ihre Kennzeichen gestohlen werden, erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde und informieren Sie Ihre Versicherung in Deutschland. Mit der Bescheinigung der Polizei und Ihren Zulassungspapieren können Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegen dürfen.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.
Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 4.000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Sonstiges
Haben Sie immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgesehen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie,Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Anfang 2016 ist in der Ukraine eine Zunahme der Aktivität der Grippeviren, insbesondere vom Typ H1N1 (sog. Schweinegrippe) zu beobachten. Besonders für Reisende mit chronischen Erkrankungen, ggf. auch für gesunde Personen, kann es sinnvoll sein, den Impfschutz gegen Grippe überprüfen- und auffrischen zu lassen. Der aktuelle Grippeimpfstoff schützt auch gegen H1N1.
Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (siehe auch: http://www.rki.de ).
Im Juni und Juli 2015 kam es zu Fällen von Poliomyelitis-Erkrankungen bei Kindern im südwestlichen Landesteil. Diese wurden durch ein mutiertes Impfvirus ausgelöst. Von einer weiteren Verbreitung des Virus in der Umwelt wird ausgegangen. Allen Reisenden wird empfohlen, ihren Impfschutz vor Einreise überprüfen und ggf. mit einem Injektion-Impfstoff (IPV) auffrischen zu lassen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, ggf. auch Typhus empfohlen.
Infektionskrankheiten
Frühsommer-Meningo-Enzephalitis
Sie ist eine durch Zecken übertragbare Infektionskrankheit (Saison von April bis Oktober), die besonders im Süden des Landes auftritt.
HIV, Tuberkulose
In der Ukraine haben auch in den letzten Jahren HIV-Infektionen und Tuberkuloseerkrankungen weiterhin zugenommen; besonders betroffen ist die Region Odessa. Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen. Als Ursache sind der intravenöse Drogenmissbrauch und ungeschützter, heterosexueller Geschlechtsverkehr anzusehen. Daher sollten alle ungeschützten sexuellen Kontakte unbedingt vermieden werden. Das Tuberkulose-Infektionsrisiko ist für einen immungesunden Reisenden als sehr niedrig einzuschätzen.
Sonstige Hinweise
In der Region Mariupol kam es 2011 zu Choleraerkrankungen. Ursächlich war vermutlich kontaminiertes Trinkwasser. Eine Choleraimpfung ist nicht erforderlich.
Dies zeigt nur, dass grundsätzlich für die gesamte Ukraine gelten sollte: Leitungswasser ist kein Trinkwasser, da eine erhöhte Schadstoffbelastung zu vermuten ist. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es darüber hinaus bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastungen aufweisen. Erhöhte Strahlenbelastungen in den Touristenzentren sind nicht nachweisbar.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard. Nach einem Beschluss der ukrainischen Regierung 2014 wird nur ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine eine unentgeltliche medizinische Versorgung auf staatliche Kosten gewährt. Für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich nur vorübergehend auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, ist die medizinische Versorgung, insbesondere in Notfällen, kostenpflichtig.
Ein guter Reisekrankenschutz mit einer Rückholversicherung ist daher empfehlenswert.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Teilreisewarnung Ukraine 26.10.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 26.10.2016
(Unverändert gültig seit: 26.10.2016)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis:
Im Juni und Juli 2015 kam es zu Fällen von Poliomyelitis-Erkrankungen bei Kindern im südwestlichen Landesteil. Diese wurden durch ein mutiertes Impfvirus ausgelöst. Von einer weiteren Verbreitung des Virus in der Umwelt wird ausgegangen. Allen Reisenden wird empfohlen, ihren Impfschutz vor Einreise überprüfen- und ggf. mit einem Injektions-Impfstoff (IPV) auffrischen zu lassen.
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), ggfs. Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Infektionskrankheiten
HIV, Tuberkulose, Hepaptitis B, Hepatitis C
In der Ukraine haben HIV-Infektionen, Hepatitis B und C und Tuberkulose-Erkrankungen weiterhin zugenommen. Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen mit Schwerpunkt in den Städten. Hauptursache sind intravenöser Drogenkonsum und ungeschützter heterosexueller Geschlechtsverkehr. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Gelegenheitsbekanntschaften und Verkehr mit Prostituierten sind dringend empfohlen (konsequent Safer Sex!). Das Tuberkulose-Infektionsrisiko ist für einen immungesunden Reisenden als sehr niedrig einzuschätzen.
Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME, engl.: TBE)
ist eine durch Zecken übertragbare, von Viren verursachte Infektionskrankheit (Saison von April bis Oktober), die besonders im Süden des Landes auftritt. Eine kausale Behandlung ist nicht möglich, die vorbeugende Impfung wird empfohlen.
Borreliose
ist eine durch Zecken übertragbare, von Bakterien verursachte Infektionskrankheit (Saison von April bis Oktober). Eine Behandlung mit Antibiotika schützt vor gefährlichen Komplikationen, wenn sie rechtzeitig erfolgt.
Tollwut
In der Ukraine gibt es gelegentlich Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich. Auch bei gültigem Impfschutz muss nach einem verdächtigen Biss oder einem Haut- oder Schleimhaut¬kontakt mit Speichel des verletzten Tiers umgehend (nochmals) gegen Tollwut geimpft werden. Ungeimpfte brauchen dann zusätzlich ARIG (Anti-Tollwut Immunglobulin).
Masern
sind in der Ukraine sehr verbreitet, zahlreiche Erwachsene haben keine Immunität. Kinder sollten die Impfung alterentsprechend erhalten. Erwachsene sollten sich erneut gegen Masern impfen lassen, wenn ein bestehender Schutz gegen Masern nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Leitungswasser hat landesweit keine gesicherte Trinkwasserqualität, ist häufig schwebstoffbelastet und z.T. stark gechlort. Als Trinkwasser nur Flaschenwasser oder gefiltertes Wasser verwenden.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze, Waldbeeren und Wildfleisch sowie einheimischen Milchprodukten, die am Straßenrand angeboten werden, noch erhöhte radioaktive Belastungen aufweisen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht immer westeuropäischem Standard. Außerhalb der großen Städte, insbesondere in den Konfliktregionen im Osten, ist sie häufig unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen. Regelmäßig einzunehmende Medikamente sollten in ausreichender Menge aus Deutschland mitgebracht werden. Für Reisen in der Region wird der Abschluss einer privaten Auslandskranken- und Rückholversicherung dringend empfohlen.
Nach einem Beschluss der ukrainischen Regierung von 2014 wird nur ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine eine unentgeltliche medizinische Versorgung auf staatliche Kosten gewährt. Für ausländische Staatsbürger, die sich nur vorübergehend auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, ist die medizinische Versorgung, insbesondere in Notfällen, kostenpflichtig.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen erfahrenen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon reichlich Reiserfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/ ).
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Ukraine 06.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand 06.12.2016 (Unverändert gültig seit: 06.12.2016)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Lichtbild

Anmerkungen:
Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Falls ein Pass am Tag der Ausreise abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze, bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss gerechnet werden.

Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine

Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist strafbar.

Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: +49 30 28 88 72 20, Fax: +49 30 28 88 7 219, http://germany.mfa.gov.ua.

Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Finanzierungsnachweis
Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt (derzeit UAH 1450). Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Oktober 2016) ein Betrag von ca. 1.020,- Euro monatlich oder ca. 35,- Euro pro Tag + ca. 175,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Da die Botschaft über keine Erfahrungswerte über den praktischen Vollzug dieser Bestimmung durch die ukrainischen Behörden verfügt, wird angeraten, jedenfalls geeignete Nachweise mit sich zu führen.

Krankenversicherungspflicht
Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.

Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.

HIV-Test
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Teilreisewarnung Ukraine 29.03.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand 29.03.2017 (Unverändert gültig seit: 29.03.2017)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung

Im Osten der Ukraine (Oblaste Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. In der Folge eines in Minsk vereinbarten Friedensplans haben sich die Kämpfe aktuell zwar abgeschwächt, flammen an einigen neuralgischen Punkten jedoch immer wieder auf. Eine erneute Eskalation kann nicht ausgeschlossen werden.

Daher wird von nicht dringenden Reisen in die folgenden Orte/Landkreise (Rayone) abgeraten:

a) Im Gebiet (Oblast) Donezk: Pokrowsk (zuvor Krasnoarmijsk), Dobropillja, Oleksandriwka, Slowjansk, Kramatorsk, Lyman (zuvor Krasnyj Liman), Stadt Kotlyne (zuvor Dymytrowo), Stadt Nowohrodiwka, Stadt Selydowe, Kreis Manhusch (früher Perschotrawnewe), Stadt Mariupol.

b) Im Gebiet (Oblast) Luhansk: Bilowodsk, Nowopskow,Trojizke, Biloukrainka, Markiwka, Milowe, Starobilsk, Swatowe, Kreminna, Rubishne, Sjewjerodonezk, Lyssytschansk.


Es wird empfohlen, sich bei Reisen in die oben aufgeführten Landkreise (Rayone) der Gebiete (Oblaste) Donezk und Luhansk möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipropetrowsk) in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste einzutragen.

Vor Reisen in folgende Orte/Landkreise (Rayone) der Gebiete (Oblaste) Donezk und Luhansk wird dringend gewarnt:

a) Donezker Oblast:
Amwrosijiwka, Stadt Awdijiwka, Stadt und Kreis Bachmut (zuvor Artemiwsk), Wolnowacha, Nikolske (zuvor Wolodarske), Stadt und Kreis Kostjantyniwka, Marjinka, Nowoasowsk, Starobeschewe, Bojkiwske (zuvor Telmanowe), Stadt und Kreis Schachtarsk, Stadt und Kreis Jassynuwata, Stadt Wuhledar, Stadt Horliwka, Stadt Debalzewe, Stadt Torezk (zuvor Dscherschinsk), Stadt Dokutschajewsk, Stadt Donezk, Stadt Jenakijewe, Stadt Shdaniwka, Stadt Chrestiwka (zuvor Kirowske), Stadt Makijiwka, Stadt Snishne, Stadt Charzysk

b) Luhansker Oblast:
Stadt Altschewsk, Stadt und Kreis Antrazyt, Stadt Brjanka, Stadt Holubiwka (zuvor Kirowsk), Stadt und Kreis Sorokyne (zuvor Krasnodon), Stadt Chrustalny (zuvor Krasnyj Lutsch), Stadt Lutuhyne, Kreis Lutuhynsky, Stadt Luhansk, Nowoajdar, Perewalsk, Stadt Perwomajsk, Popasna, Stadt Rowenky, Slowjanoserbsk, Stanyzja Luhanska, Dowshansk (zuvor Swerdlowsk), Stadt Stachanow

Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.


Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) darstellt und ein Einreiseverbot in die Ukraine nach sich zieht.

Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen.

Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.

Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und diese Reise- und Sicherheitshinweise genau zu beachten. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.


Außerdem wird Deutschen weiter geraten, sich über http://elefand.diplo.de in die Deutschenliste einzutragen.
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Teilreisewarnung Ukraine 14.12.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand: 14.12.2017 (Unverändert gültig seit: 14.12.2017)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung (Konsularischer Schutz)

Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt.Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
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Teilreisewarnung Ukraine 02.01.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 02.01.2018
(Unverändert gültig seit: 02.01.2018)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Erfassung biometrischer Daten)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze, bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss gerechnet werden.
Erfassung biometrischer Daten
Seit 1. Januar 2018 sollen bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.
Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist strafbar.
Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird seit kurzem strenger kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.
Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Finanzierungsnachweis
Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt (derzeit UAH 1684). Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Oktober 2016) ein Betrag von ca. 1.020,- Euro monatlich oder ca. 35,- Euro pro Tag + ca. 175,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Da die Botschaft über keine Erfahrungswerte über den praktischen Vollzug dieser Bestimmung durch die ukrainischen Behörden verfügt, wird angeraten, jedenfalls geeignete Nachweise mit sich zu führen.
Krankenversicherungspflicht
Für Reisende in die Ukraine besteht die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Eine ärztliche Behandlung muss trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.
HIV-Test
Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Autoreisende
Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Reisenden, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, wird geraten, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Teilreisewarnung Ukraine 16.01.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 16.01.2018
(Unverändert gültig seit: 16.01.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung


Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.
Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt. Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Es wird ebenfalls gewarnt vor Reisen in regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“.
Von nicht dringenden Reisen in die folgenden von der ukrainischen Regierung kontrollierten Orte und Landkreise (Rayone) der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird abgeraten:

Biloukrainka, Bilowodsk, Dobropillja, Stadt Druschkiwka, Stadt Kotlyne (zuvor Dymytrowo), Kramatorsk, Kreminna, Lyman (zuvor Krasnyj Lyman), Lyssytschansk, Kreis Manhusch (früher Perschotrawnewe), Stadt Mariupol, Markiwka, Milowe, Stadt Nowohrodiwka, Nowopskow, Oleksandriwka, Pokrowsk (zuvor Krasnoarmijsk), Stadt Selydowe, Sjewjerodonezk, Slowjansk, Starobilsk, Swatowe, Trojizke, Rubishne.
Es wird empfohlen, sich bei dringenden Reisen in diese Orte und Landkreise möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird.
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) darstellt und ein Einreiseverbot in die Ukraine nach sich zieht.
Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und diese Reise- und Sicherheitshinweise genau zu beachten. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.

Kriminalität
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische oder fremdenfeindliche Motive nicht auszuschließen sind. Insgesamt ist im Zuge der jüngsten Entwicklungen ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.
Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an den Eingängen zu Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel sollten sicherheitshalber die Fahrzeugtüren verschlossen werden, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht angehalten werden.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
In der Ukraine werden häufig deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Bei einem Diebstahl von Kennzeichenist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten und die Versicherung in Deutschland informiert werden. Mit der Bescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln sollte unbedingt vermieden werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Gruß
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Teilreisewarnung Ukraine 23.01.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand: 23.01.2018 (Unverändert gültig seit: 23.01.2018)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen - Reisen über Land

Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit 1. Januar 2018 in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Im Zusammenhang mit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften hat das Innenministerium zudem verstärkte Geschwindigkeitskontrollen angekündigt.
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Teilreisewarnung Ukraine 12.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 12.07.2018
(Unverändert gültig seit: 12.07.2018)

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land/Straßenverkehr
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit 1. Januar 2018 in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Im Zusammenhang mit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften hat das Innenministerium zudem verstärkte Geschwindigkeitskontrollen angekündigt.

Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.

Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist die Hrywna (UAH). Überall im Land kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten Geld abgehoben werden. Betreiber erheben hierfür teilweise Gebühren, Höchstbeträge für Abhebungen sind schwankend. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen.
Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch, beim Zahlungsvorgang sollten Reisende diese nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein. Von der Mitnahme von einer einen Tagesbedarf überschreitenden Bargeldsumme wird abgeraten.
Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden.

Hinweise für Reisende mit Behinderungen
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
In der Ukraine besteht für Reisende eine Krankenversicherungspflicht. Eine ärztliche Behandlung muss trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze, bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss gerechnet werden.

Erfassung biometrischer Daten
Seit 1. Januar 2018 sollen bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.

Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist strafbar.
Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird seit kurzem strenger kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.

Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Finanzierungsnachweis
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt (derzeit UAH 1684). Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2018) ein Betrag von ca. 1.100,- Euro monatlich oder ca. 35,- Euro pro Tag + ca. 175,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Es wird angeraten, geeignete Nachweise mit sich zu führen.

Krankenversicherungspflicht
Für Reisende in die Ukraine besteht die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen.

HIV-Test
Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

Autoreisende
Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Fiskaldienst der Ukraine. Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache richten Sie an das Departement für Informationen und Auskünfte. Bei Beschwerden wegen rechtswidrigen Verhaltens von Zollbeamten (z.B. Korruption) wenden Sie sich bitte an den Service „Puls“, ebenfalls im Staatlichen Fiskaldienst, Tel.: +380 44 284 00 07.
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet haben.
Im Zweifelsfall sollten Reisende eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise ausfüllen. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
Bankmetalle bis zu 500 Gramm in Barrenform sind stets zu deklarieren.
Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
Bei Beträgen über 10.000 € ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.

Einfuhr von Fahrzeugen
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.

Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
  • Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
  • Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
  • Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilt Expertenkommission des Kulturministeriums. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew, 2.Etage, Zi. 208 und 209, Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.

Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Teilreisewarnung Ukraine 21.11.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand: 21.11.2018 (Unverändert gültig seit: 21.11.2018)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung

Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.

Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt. Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.

Vor Reisen in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“ wird ebenfalls gewarnt:
im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka
(nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar

Bei Reisen in andere Orte oder Landkreise der Gebiete Donezk und Luhansk wird um besondere Vorsicht gebeten und empfohlen, sich möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung zu setzenund sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.

Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.

Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) darstellt und ein Einreiseverbot in die Ukraine nach sich zieht. Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.

Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und diese Reise- und Sicherheitshinweise genau zu beachten. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.

Kriminalität
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische, fremdenfeindliche oder homophobe Motive nicht auszuschließen sind. Zudem wurde über einzelne Fälle berichtet, in denen Besucher, angelockt beispielsweise über das Internet, mit dem Versprechen der Vermittlung von Bekanntschaften, verschleppt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen wurden. Insgesamt ist ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Allen Reisenden wird empfohlen, die übliche Umsicht walten zu lassen.

Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an den Eingängen zu Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel sollten sicherheitshalber die Fahrzeugtüren verschlossen werden, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht angehalten werden. In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.

In der Ukraine werden häufig deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Bei einem Diebstahl von Kennzeichen ist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten und die Versicherung in Deutschland informiert werden. Mit der Bescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.

Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln sollte unbedingt vermieden werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Teilreisewarnung Ukraine 27.11.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand: 27.11.2018 (Unverändert gültig seit: 27.11.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer am 25. November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, beschloss das Parlament (Rada), in den Gebieten Tschernihiw, Sumy, Charkiw, Luhansk, Donezk, Saporishe, Cherson, Mykolajew, Odessa und Winnizja ab 28. November 2018 für 30 Tage das Kriegsrecht auszurufen.

Die Verhängung des Kriegsrechts hat die Möglichkeit der Einschränkung von Bürgerrechten zur Folge, wie ein Demonstrationsverbot, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Verbot von Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, Durchsuchungsrechte, Beschlagnahmungsrechte und die Möglichkeit zur Heranziehung zur Arbeit im Staatsdienst.

Es kann auch zu spontanen Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere vor russischen Einrichtungen kommen.
Die Verhängung des Kriegsrechts hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Sicherheitslage. Im Lichte der Spannungen zwischen der Ukraine und Russland und der Möglichkeit der weiteren Zuspitzung der Lage wird Reisenden empfohlen, die aktuelle Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu beobachten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Aufgrund von Protestaktionen zugunsten von Zollerleichterungen für importierte Kraftfahrzeuge kommt es seit dem 25. November 2018 an den Grenzübergängen zu Polen und Belarus zu erheblichen Behinderungen und teilweisen Unterbrechungen der Abfertigung. Reisende müssen mit überaus langen Wartezeiten von mehreren Stunden rechnen. Da viele Reisende aufgrund der Aktionen auf Übergänge zu anderen EU-Staaten, insbesondere Slowakei, ausweichen, kommt es auch dort zu längeren Wartezeiten. Nähere Informationen zu den aktuellen Wartezeiten erhalten Reisende beim ukrainischen Fiskaldienst oder in englisch und ukrainisch über die Hotline des ukrainischen Grenzdiensts, Tel. +38-044-5276363.
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Alexander
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Teilreisewarnung Ukraine 30.11.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:

Stand: 30.11.2018 (Unverändert gültig seit: 30.11.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer am 25. November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, beschloss das Parlament (Rada) in den Gebieten Tschernihiw, Sumy, Charkiw, Luhansk, Donezk, Saporishe, Cherson, Mykolajew, Odessa und Winnizja ab 26. November 2018 für 30 Tage das Kriegsrecht auszurufen.

Männern mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren soll in der Regel die Einreise verweigert werden. Das Kriegsrecht ermöglicht auch die Einschränkung von Bürgerrechten, wie ein Demonstrationsverbot, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Verbot von Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, Durchsuchungsrechte, Beschlagnahmungsrechte und die Möglichkeit zur Heranziehung zur Arbeit im Staatsdienst.
Es kann auch zu spontanen Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere vor russischen Einrichtungen kommen.
Die Verhängung des Kriegsrechts hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Sicherheitslage. Im Lichte der Spannungen zwischen der Ukraine und Russland und der Möglichkeit der weiteren Zuspitzung der Lage wird Reisenden empfohlen, die aktuelle Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu beobachten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Teilreisewarnung Ukraine 03.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 03.01.2019
(Unverändert gültig seit: 03.01.2019)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Im Lichte der erhöhten Spannungen zwischen der Ukraine und Russland und der Möglichkeit der weiteren Zuspitzung der Lage wird Reisenden empfohlen, die aktuelle Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu beobachten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.

Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt. Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Vor Reisen in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“ wird ebenfalls gewarnt:
im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka
(nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar
Bei Reisen in andere Orte oder Landkreise der Gebiete Donezk und Luhansk wird um besondere Vorsicht gebeten und empfohlen, sich möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung zu setzenund sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) darstellt und ein Einreiseverbot in die Ukraine nach sich zieht. Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.
In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer am 25. November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren weiterhin verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Kriminalität
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische, fremdenfeindliche oder homophobe Motive nicht auszuschließen sind. Zudem wurde über einzelne Fälle berichtet, in denen Besucher, angelockt beispielsweise über das Internet, mit dem Versprechen der Vermittlung von Bekanntschaften, verschleppt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen wurden. Insgesamt ist ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Allen Reisenden wird empfohlen, die übliche Umsicht walten zu lassen.
Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an den Eingängen zu Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel sollten sicherheitshalber die Fahrzeugtüren verschlossen werden, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht angehalten werden. In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
In der Ukraine werden häufig deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Bei einem Diebstahl von Kennzeichen ist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten und die Versicherung in Deutschland informiert werden. Mit der Bescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln sollte unbedingt vermieden werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze, bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss gerechnet werden.
Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.

Erfassung biometrischer Daten
Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.

Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist strafbar.
Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro 180 Tage (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des gleitenden halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.

Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle („WHIRFO“ – frühere Bezeichnung: „OWIR“). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Finanzierungsnachweis
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt (derzeit UAH 1684). Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2018) ein Betrag von ca. 1.100,- Euro monatlich oder ca. 35,- Euro pro Tag + ca. 175,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Es wird angeraten, geeignete Nachweise mit sich zu führen.

Krankenversicherungspflicht
Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.

HIV-Test
Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr („Grüne Versicherungskarte“) erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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