Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 06.11.2014
(Unverändert gültig seit: 06.11.2014)
Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Von Reisen in die östlichen Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird ebenfalls dringend abgeraten.
Die Lage in diesen beiden Verwaltungsbezirken ist zurzeit sehr angespannt. Trotz der am 5. September 2014 in Minsk vereinbarten Waffenruhe finden nahezu täglich Kampfhandlungen statt. Kontrollpunkte und Straßensperren existieren weiter. Die Gefahr von Entführungen und Festsetzungen besteht auch für Ausländer fort.
In den Gebieten, die derzeit nicht der Kontrolle der ukrainischen Behörden unterstehen, kann deutschen Staatsangehörigen nur sehr eingeschränkt konsularischer Schutz gewährt werden.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen von Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Deutschen, die in die oben nicht genannten Landesteile der Ukraine reisen oder dort leben, wird weiter geraten, sich über
http://service.diplo.de/registrierungav in die Deutschenliste einzutragen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Kriminalität
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Insgesamt ist im Zuge der jüngsten Entwicklungen ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.
Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.
Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 4.000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in der Ukraine ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte den entsprechenden Hinweis auf der Website der Botschaft Kiew.
Hinweise für Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Sonstiges
Haben Sie immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Medizinische Hinweise
Nach einem Beschluss der ukrainischen Regierung vom 19. März 2014 (Verordnung Nr. 121) wird nur ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine eine unentgeltliche medizinische Versorgung auf staatliche Kosten gewährt. Für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich nur vorübergehend auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, ist die medizinische Versorgung, insbesondere in Notfällen, kostenpflichtig.
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgesehen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und gegen Keuchhusten (Pertussis).
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und FSME (Frühsommer-Meningo-Encephalitis), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, ggf. auch Typhus empfohlen.
Infektionskrankheiten
Frühsommer-Meningo-Encephalitis
Sie ist eine durch Zecken übertragbare Infektionskrankheit (Saison von April bis Oktober), die besonders im Süden des Landes auftritt.
HIV, Tuberkulose
In der Ukraine haben auch in den letzten Jahren HIV-Infektionen und Tuberkuloseerkrankungen weiterhin zugenommen; besonders betroffen ist die Region Odessa. Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen. Als Ursache sind der intravenöse Drogenmissbrauch und ungeschützter, heterosexueller Geschlechtsverkehr anzusehen. Daher sollten alle ungeschützten sexuellen Kontakte unbedingt vermieden werden. Das Tuberkulose-Infektionsrisiko ist für einen immungesunden Reisenden als sehr niedrig einzuschätzen.
Saisonale Grippe/H1N1-Infektionen (sog. „Schweinegrippe“)
Die Ukraine war in der Wintersaison 2009/2010 stark von H1N1-Infektionen betroffen. Personen über 60 Jahren und Personen mit bestehenden Grunderkrankungen ist daher die Grippeschutzimpfung, die auch die H1N1-Komponente enthält, empfohlen.
Sonstige Hinweise
In der Region Mariupol ist es in jüngster Zeit zu Fällen von Choleraerkrankung gekommen. Ursächlich ist vermutlich verschmutztes Wasser. Reisende sollten in dieser Region verstärkt darauf achten, nicht in verschmutzten Gewässern zu baden. Eine Choleraimpfung ist nicht erforderlich.
Grundsätzlich gilt für die gesamte Ukraine: Leitungswasser ist kein Trinkwasser, da eine erhöhte Schadstoffbelastung festzustellen ist. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastungen aufweisen. Erhöhte Strahlenbelastungen in den Touristenzentren sind nicht nachweisbar.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.