Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 22.04.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage; Beschränkungen des Internets)
- Sicherheit (Drohnen; Kriminalität)
- Reiseinfos (LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (E-Visa; Visaabkommen Russland - Belarus)
Aktuelles
Sicherheitslage
Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.
Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland, wie u.a. die Umgebung von St. Petersburg sowie der Leningrader Oblast, sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen, siehe auch Sicherheit - Drohnen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch können Schäden durch Drohnenangriffe oder aufgrund herabfallender Wrackteile nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere im Westen der Russischen Föderation, aber auch bis weit in die Mitte sowie den Süden des Landes kommt es immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen aus Sicherheitsgründen. Dies kann ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an betroffenen Flughäfen führen. Reisende sollten mögliche erhebliche Verzögerungen bei ihren Planungen berücksichtigen. Auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.
In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
- Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
- Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
- Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse regelmäßig und aufmerksam.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Beschränkungen des Internets und der Nutzung sozialer Medien und Kommunikationsdienste
Aktuell kommt es regelmäßig zu Internetsperren, -shutdowns und Geschwindigkeitsdrosselungen, die meist auf einzelne Städte, Stadtteile (auch Moskaus und St. Petersburgs) bzw. Regionen begrenzt bleiben. Die Ausfälle betreffen in erster Linie das mobile Internet, aber auch Internetverbindungen über terrestrische Leitungen. Auch VPN-Dienste funktionieren im Falle einer Internetsperre bzw. eines -shutdowns oft nicht. Mit weiteren Einschränkungen ist zu rechnen.
Auch bei funktionierender Internetverbindung ist die Nutzung der Sozialen Medien und Kommunikationsdienste, wie beispielsweise WhatsApp, etc. stark eingeschränkt (siehe Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks).
Sicherheit
Drohnen
Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland, wie u.a. die Umgebung von St. Petersburg wie der Leningrader Oblast, sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Flugverkehr, mit Flugausfällen und -verspätungen ist vermehrt zu rechnen.
- Suchen Sie bei Einschlägen oder Explosionen sofort einen sicheren Ort auf (z.B. Metrostationen, Tiefgaragen).
- Entfernen Sie sich umgehend von Glasfassaden. Rechnen Sie damit, dass Trümmerteile herabstürzen können.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.
Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.
In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.
Fälle von Internetbetrug, in denen Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen, kommen vor. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Sie Apps oder bestellen Sie Taxis bereits im Hotel.
- Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
- Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
- Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen mit in Deutschland gebräuchlichen Karten (z.B. VISA, Mastercard) und Bezahlapps sind derzeit nicht möglich, siehe Aktuelles.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in der Russischen Föderation zwar nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft sehr gering. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung.
Menschenrechtswidrig unter Strafe gestellt ist die sog. „Propaganda“ „nicht traditioneller“ sexueller Beziehungen oder Lebensformen. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt und kann jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen und -symbolen (z.B. Regenbogenfahne) umfassen. Ausländern drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 400.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus ist die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft und verboten worden. Zunehmend gehen die Behörden gegen LGBTIQ-Unterstützerorganisationen und Einzelpersonen wegen angeblicher „Extremismusvorwürfe“ strafrechtlich vor. Willkürliche Festnahmen und ggf. hohe Haftstrafen sind möglich.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.
Der Besitz von Betäubungsmitteln sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Als Drogen gelten auch in Deutschland legal erworbene Produkte, die Substanzen aus Cannabis enthalten, wie zum Beispiel cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder Kosmetika. Auch andere in Deutschland legal erhältliche Medikamente können dem Einfuhrverbot unterliegen.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen und technische Produktionsstätten sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.
Die Listung als „extremistische“ oder auch als „unerwünschte“ Organisation in der Russischen Föderation betrifft auch Organisationen mit Sitz in Deutschland, deren Tätigkeit nach deutschem Recht nicht strafbewehrt ist. Dies betrifft auch Organisationen im wissenschaftlichen Bereich und des internationalen Austauschs, wie z.B. Deutscher Akademischer Austauschdienst, Deutsche Welle, Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde. Die Listung beinhaltet nach russischem Recht u.a. strafbewehrte Tätigkeits-, Unterstützungs- und Kontaktverbote; dies kann zu willkürlichen Festnahmen auf dem Gebiet der Russischen Föderation und gegebenenfalls hohen Haftstrafen führen.
Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks
Die Nutzung des Internets unterliegt in Russland mittlerweile sehr starken Einschränkungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Kommunikation führen können, siehe Aktuelles.
Einige Social-Media Plattformen – u.a. Facebook, Instagram, YouTube, WhatsApp, FaceTime, Signal und viele Funktionen von Telegram – funktionieren nur noch mit einem Virtual Private Network (VPN).
Die Nutzung eines VPNs ist in Russland nicht untersagt, sie wird jedoch kontrolliert und zunehmend behindert; die Nutzung eines nicht verifizierten VPNs ist strafbar. Seit 2024 ist die öffentliche Weitergabe von Informationen über VPN-Apps und über andere Möglichkeiten zur Umgehung von Internetsperrungen verboten. Dies gilt auch in privaten Internetgruppen und -foren. Russische Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet, der russischen Telekommunikationsaufsichtsbehörde Roskomnadzor weitreichende Angaben über ihre Benutzer zugänglich zu machen.
Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation zudem ein Mediengesetz (sog. Fake-News-Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.
Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil im März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.
Reisende werden an Flughäfen mitunter aufgefordert, den Sicherheitsbehörden Zugang zu ihren elektronischen Geräten (Handys, Tablets und Laptops) zu gewähren. Bei Fund aus russischer Sicht verdächtiger bzw. rechtswidriger Inhalte drohen Einreiseverweigerung oder Verhaftung. Auch in der Moskauer Innenstadt kommt es zu polizeilichen Kontrollen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und sozialen Medien durchsucht werden. In St. Petersburg werden Handys teils in der Metro kontrolliert.
Einreise und Zoll
E-Visa
Russland stellt in einem vereinfachten Verfahren
E-Visa für Staatsangehörige aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, aus. Diese berechtigen in der Regel zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu max. 30 Tagen. Anreise- und Abreisetag gelten dabei jeweils als ganzer Tag.
Die Erteilung eines E-Visums durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.
Die Ein- und Ausreise mit E-Visum ist nur an
bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige
russische Auslandsvertretung.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.
Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per
Validity Check prüfen.
Visaabkommen Russland - Belarus
Die Republik Belarus und die Russische Föderation erkennen gegenseitig die erteilten Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt in ihrem jeweiligen Staatsgebiet berechtigen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen bis einschließlich 31. Dezember 2026 für die Einreise nach Belarus für bis zu 30 Tage kein Visum. Für eine Reise aus Belarus in die Russische Föderation ist bei einer visumsfreien Einreise nach Belarus auch weiterhin ein Visum für die Russische Föderation erforderlich.
Für die Ein- und Ausreise über die Außengrenzen beider Vertragsstaaten dürfen nur die folgenden zugelassenen Grenzübergänge genutzt werden.
- Juchowitschi – Doloszy (A-117)
- Eserischtsche – Newel (M-20)
- Liosno – Kruglowka (A-141)
- Redki – Krasnaja Gorka (M-1)
- Zwentschatka – Dubowitschka (A-101)
- Selischtsche – Nowosybkow (M-13).
Einreise- oder Ausreisestempel werden zum Grenzübertritt an den Außengrenzen beider Staaten gegenseitig anerkannt.
- Informieren Sie sich frühzeitig zu den für Sie relevanten Visabestimmungen.
- Russland und Belarus akzeptieren nur die blaue Kfz-Versicherungskarte der beiden Länder, siehe Einreise und Zoll – Einreise mit dem Kfz.