Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 03.05.2024
Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
Reiseinfos
LGBTIQ
In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.
Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen sind in Irak grundsätzlich gering. Es kommt regelmäßig zu gewalttätigen Übergriffen auf LGBTIQ-Personen.
Am 27. April 2024 beschloss das irakische Parlament die Anpassung des sog. Anti-Prostitutionsgesetzes von 1988, wonach ab Inkrafttreten dieser Gesetzesanpassungen homosexuelle Handlungen in Irak strafbar sind und künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können. Die Gesetzesanpassung enthält auch weitere z.T. hohe Strafen im Kontext LGBTIQ.
- Vermeiden Sie Zuneigungsbekundungen in der Öffentlichkeit und verhalten Sie sich zurückhaltend.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Irak inkl. der Region Kurdistan-Irak werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.
Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.
Im Februar 2023 wurde ein Gesetz veröffentlicht, laut dem Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art verboten sind und jeweils mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet werden. Es liegen bisher keine weiteren Informationen zur Durchsetzung des Gesetzes vor, gegen das derzeit gerichtlich vorgegangen wird. In der Region Kurdistan-Irak gelten z.T. liberalere Regeln.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.
Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.
Irak hat ein Gesetz erlassen, dass es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.