Reisewarnung Irak 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 20.02.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 20.02.2018
(Unverändert gültig seit: 20.02.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Teilentfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Angesichts der aktuellen Lage wird weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aufgerufen:
Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.

In der Folge des Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 ist es zu Spannungen zwischen der kurdischen Regionalregierung und der irakischen Zentralregierung gekommen.
Der internationale Flugverkehr auf den Flughäfen der Region Kurdistan-Irak ist, auf Anweisung der zivilen Luftfahrtbehörde des Irak, seit dem 29. September 2017 ausgesetzt. Betroffen hiervon sind die Flughäfen in Erbil und Sulaimaniyah. Eine Reise in die Region Kurdistan-Irak auf dem Luftweg ist über den Flughafen Bagdad möglich. Reisende sollten dies bei Ihren Planungen berücksichtigen und rechtzeitig Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen.
Nationale Flüge innerhalb des Iraks sind nach aktuellem Stand nicht betroffen. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass eine Ein- und Ausreise über irakische Flughäfen, (z.B. Bagdad) nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist. Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Die terroristische Organisation IS konnte Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt werden, allerdings gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen weiterhin Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und Sicherheitskräften gerechnet werden.
In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.
Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der aktuellen Lage im Nachgang zum Unabhängigkeitsreferendum und der weiterhin bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja).
Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Anbar, Salah Al-Din und Ta’mim, in den Großraum Bagdad sowie in den Norden der Provinz Babel.

In den Provinzen Ninewa und Salah Al-Din muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar und die Provinz Ta’mim, sowie auch für die Provinz Diyala. Hinzu kommen aktuelle Spannungen zwischen irakischen Streitkräften und regional-kurdischen Peshmerga. Auch in Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und das Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals Green Zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden.
In der Provinz Basra im Süden des Landes kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bewaffneter Gruppierungen. In Basra und den angrenzenden Provinzen besteht ebenfalls das Risiko von Entführungen.
Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja) ist derzeit die Sicherheitslage aufgrund der derzeitigen Spannungen in Folge des Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 sowie durch die Nähe zu den Provinzen mit IS-Präsenz, - auch hier weiter volatil. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Internationale Flugverbindungen sind derzeit gewährleistet.
Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden.
Die deutsche Botschaft in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der sogenannten Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Auch das deutsche Generalkonsulat in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Naturkatastrophen
Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Geoforschungszentrum Potsdam.
Krisenvorsorgeliste
Es wird bei Reisen nach Irak empfohlen, möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der deutschen Botschaft Bagdad oder dem deutschen Generalkonsulat Erbil Kontakt aufzunehmen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 19.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 19.03.2018
(Unverändert gültig seit: 19.03.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
Angesichts der aktuellen Lage wird weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aufgerufen:
  • Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
  • Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
  • Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
  • Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
  • Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.
In der Folge des Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 ist es zu Spannungen zwischen der kurdischen Regionalregierung und der irakischen Zentralregierung gekommen.
Der internationale Flugverkehr auf den Flughäfen der Region Kurdistan-Irak wurde daraufhin auf Anweisung der zivilen Luftfahrtbehörde des Irak ausgesetzt. Das Flugverbot wurde wieder aufgehoben, so dass der internationale Flugverkehr an den Flughäfen in Erbil und Sulaimaniyah sukzessive wieder aufgenommen wird. .
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ein- und Ausreise über irakische Flughäfen (z.B. Bagdad) weiterhin nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist. Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Die terroristische Organisation IS konnte Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt werden, allerdings gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen weiterhin Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und Sicherheitskräften gerechnet werden.
In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der aktuellen Lage im Nachgang zum Unabhängigkeitsreferendum und der weiterhin bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.

Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de,
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Seit einigen Jahren ist es nicht mehr zu autochtonen Übertragungen von Malaria im Irak gekommen. Die sehr geringe Anzahl von gemeldeten Infektionen (ausschließlich durch Plasmodium vivax) wurde durch Reisende aus Pakistan und Indien eingeführt Da aber die übertragende Malariamücke im Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe sowie Stand-by-Medikation ist aktuell nicht notwendig.

HIV/ Aids
Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering . Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht trotzdem ein grundsätzliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2015 (Umgebung Bagdad). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen. Zum Schutz vor cutaner Leishmaniose und des Krim-Kongo Haemorrhagisches Fieber sollten Maßnahmen zum Insektenschutz angewendet werden.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.

Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Diplomatic Support Hospital zu Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente immer erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 27.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 27.03.2018
(Unverändert gültig seit: 27.03.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Angesichts der aktuellen Lage wird weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aufgerufen:
  • Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
  • Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
  • Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
  • Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
  • Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.

Der internationale Flugverkehr in die Region Kurdistan-Irak (Flughäfen in Erbil und Sulaimaniyah) wird sukzessive wieder aufgenommen, nachdem das in Folge des Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 verhängte Flugverbot aufgehoben wurde.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ein- und Ausreise über irakische Grenzübergänge, insbesondere auch an den Flughäfen (einschließlich Erbil und Sulaimaniyah) weiterhin nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist. Die Visumspflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, auch für die Region Kurdistan-Irak. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Die terroristische Organisation IS konnte Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt werden, allerdings gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen weiterhin Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und Sicherheitskräften gerechnet werden.
In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der aktuellen Lage im Nachgang zum Unabhängigkeitsreferendum und der weiterhin bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 09.05.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand: 09.05.2018 (Unverändert gültig seit: 09.05.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 12. Mai 2018 finden in Irak landesweit Parlamentswahlen statt, in deren Zusammenhang mit einer Verschärfung der ohnehin volatilen Sicherheitslage gerechnet werden muss. Es besteht landesweit und in besonderem Maße im Großraum Bagdad die Gefahr von Terroranschlägen.

Mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu Ausgangssperren und Straßensperrungen seitens der Regierung ist zu rechnen. Der Flugverkehr soll für 24 Stunden von 0:00 bis 24:00 Uhr ausgesetzt werden, Fahrten zwischen den Provinzen Erbil, Dohuk und Sulaimaniyah sind dann nicht gestattet.

Reisende werden gebeten, die lokalen Medien und Ankündigungen irakischer Behörden genau zu verfolgen.

Angesichts der aktuellen Lage wird weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aufgerufen:
Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)

Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.


Der internationale Flugverkehr in die Region Kurdistan-Irak (Flughäfen in Erbil und Sulaimaniyah) wird sukzessive wieder aufgenommen, nachdem das in Folge des Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 verhängte Flugverbot aufgehoben wurde.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ein- und Ausreise über irakische Grenzübergänge, insbesondere auch an den Flughäfen (einschließlich Erbil und Sulaimaniyah) weiterhin nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist. Die Visumspflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, auch für die Region Kurdistan-Irak. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Die terroristische Organisation IS konnte Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt werden, allerdings gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen weiterhin Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und Sicherheitskräften gerechnet werden.

In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der aktuellen Lage im Nachgang zum Unabhängigkeitsreferendum und der weiterhin bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 05.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 05.07.2018
(Unverändert gültig seit: 05.07.2018)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)


Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Aktuelle medizinsche Hinweise
Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber
Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch im Irak vorkommt. Das Virus kann domestizierte Tiere (z. B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) infizieren, die nicht erkranken. Durch Kontakt zu Blut oder Fleisch infizierter Tiere oder durch einen infektiösen Zeckenbiß kann sich der Mensch infizieren. Übertragungen von Mensch zu Mensch über Kontakt zu infektiösem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kann zu Ausbrüchen in Krankenhäusern führen.
Neben symptomarmen Verläufen können u. a. Fieber, Schüttelfrost, starke Kopf-, Muskel- und Gelenk- schmerzen auftreten. Gesichtsschwellung und –rötung, Bindehautentzündung, Nackensteifigkeit und Lichtscheu, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall sind weitere Symptome.
Bei etwa 20 % der Patienten kommt es zu schwerwiegenden Blutungen.
Dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben, ansonsten ist die Therapie symptomatisch. Die Letalität der Erkrankung kann 50 % erreichen. Eine Schutzimpfung gibt es nicht.
Schutz vor Zeckenbissen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk), Vorsicht beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten sind wichtige vorbeugende Schutzmaßnahmen.
Seit Beginn des Jahres 2018 wurde über einzelne Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber im Irak berichtet (z. B. im Süden in Al-Quadisiyyah und Dhi Qur) sowie Ende Juni über einen Fall aus dem Soran Distrikt (Erbil).

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Eine Polioimpfung ist bei Einreise aus Ländern, in denen Polio endemisch vorkommt und bei Ausreise in Länder, in denen Polio endemisch vorkommt, vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de,
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Seit einigen Jahren ist es nicht mehr zu autochtonen Übertragungen von Malaria im Irak gekommen. Die sehr geringe Anzahl von gemeldeten Infektionen (ausschließlich durch Plasmodium vivax) wurde durch Reisende aus Pakistan und Indien eingeführt Da aber die übertragende Malariamücke im Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe sowie Stand-by-Medikation ist aktuell nicht notwendig.

HIV/ Aids
Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering . Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht trotzdem ein grundsätzliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2015 (Umgebung Bagdad). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit (jungen) Kamelen zu vermeiden.

Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Diplomatic Support Hospital zu Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente immer erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

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Beiträge: 35238
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 19.07.2018

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 19.07.2018
(Unverändert gültig seit: 19.07.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Angesichts der aktuellen Lage wird weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aufgerufen:
  • Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
  • Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
  • Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
  • Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
  • Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.
Seit Anfang Juli kommt es im Süden des Irak zu teilweise gewaltsamen Protesten, die sich von Basra aus auch auf andere Städte wie z.B. Karbala, Najaf, Nasiriyah and Amarah ausgeweitet haben. Es wird dringend geraten, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ein- und Ausreise über irakische Grenzübergänge, insbesondere auch an den Flughäfen (einschließlich Erbil und Sulaimaniyah) weiterhin nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist. Die Visumspflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, auch für die Region Kurdistan-Irak. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Die terroristische Organisation IS konnte Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt werden, allerdings gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen weiterhin Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und Sicherheitskräften gerechnet werden.
In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Wegen der aktuellen Lage im Nachgang zum Unabhängigkeitsreferendum und der weiterhin bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
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Reisewarnung / Ausreiseaufruf Irak 11.09.2018

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Stand 11.09.2018
(Unverändert gültig seit: 11.09.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise (Region Kurdistan-Irak)


Aktuelle Hinweise
Angesichts der aktuellen Lage wird weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak aufgerufen:
  • Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul)
  • Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi)
  • Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit)
  • Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk)
  • Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah)
Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen.

Seit Anfang Juli kommt es im Süden des Irak zu teilweise gewaltsamen Protesten, die sich von Basra aus auch auf andere Städte wie z.B. Karbala, Najaf, Nasiriyah and Amarah ausgeweitet haben. Es wird dringend geraten, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ein- und Ausreise über irakische Grenzübergänge, insbesondere auch an den Flughäfen (einschließlich Erbil und Sulaimaniyah) weiterhin nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist. Die Visumspflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, auch für die Region Kurdistan-Irak. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Die terroristische Organisation IS konnte Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt werden, allerdings gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen weiterhin Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und Sicherheitskräften gerechnet werden.
In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.

Hinweis für die Region Kurdistan-Irak:
Die kurdischen Regionalwahlen finden voraussichtlich am 30. September 2018 statt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen des am 11. September 2018 beginnenden Wahlkampfes zu Unruhen oder Protesten kommt.
Reisende in der Region sollten besonders vorsichtig sein und Menschenansammlungen meiden.
Wegen der weiterhin bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten.
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Reisewarnung Irak 10.04.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 10.04.2019
(Unverändert gültig seit:10.04.2019)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Vorschriften
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Irak
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak wird gewarnt.
Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen, Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie in den Norden der Provinz Babel.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird abgeraten.


Innenpolitische Lage/Terrorismus/Kriminalität
Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.
Es besteht landesweit zudem die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen.
Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.
Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen im ganzen Land unbedingt meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften stets Folge leisten.
Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Hauptstadt Bagdad
Auch in Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und das Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der Flughafen Bagdad International Airport. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden.

Provinzen Ninewa und Salah Al-Din und nördliches Grenzgebiet zu Syrien, Türkei und Iran
In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen.
Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.
In den Provinzen Ninewa und Salah Al-Din muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinzen Anbar, Ta’mim und Diyala.

Kirkuk und Umgebung
In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.

Provinz Basra
In der Provinz Basra im Süden des Landes kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bewaffneter Gruppierungen.
Seit Sommer 2018 kommt es im Süden des Irak auch zu teilweise gewaltsamen Protesten, die sich von Basra aus auch auf andere Städte wie z.B. Karbala, Najaf, Nasiriyah and Amarah ausgeweitet haben.
In Basra und den angrenzenden Provinzen besteht zudem das Risiko von Entführungen.

Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht dringend erforderlichen Reisen in die Region abgeraten.
Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.

Konsularische Unterstützung
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Die deutsche Botschaft in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der sogenannten Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Auch das deutsche Generalkonsulat in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten Iraks können deutschen Staatsangehörigen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.

Naturkatastrophen
Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

Krisenvorsorgeliste
Reisenden wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Iraqi Airways steht auf der sog. „schwarzen Liste“ der EU.
Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, so dass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen, so dass von der der Teilnahme am Straßenverkehr abgeraten wird.

Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise
Irak ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine formellen Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels möglich, so dass Bargeld in Euro oder US-Dollar mitgeführt werden sollte.

Versorgung im Notfall
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, siehe auch Medizinische Versorgung. Ob dieser überhaupt gewährt werden kann, sollte vorab mit einem Reiseversicherungsanbieter geklärt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Für Reisen nach Irak besteht Visumpflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumpflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak und die Ein- und Ausreise über irakische Grenzübergänge, insbesondere auch an den Flughäfen (einschließlich Erbil und Sulaimaniyah).
Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.
Ein Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums sollten stets mitgeführt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin.

HIV/AIDS-Test
Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von 10 Tage nach Ankunft einen HIV und einen Hepatitis Test vorweisen. Dieser Test muss während des Aufenthalts in Irak alle 90 Tage wiederholt werden. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann werden am Flughafen Bagdad erteilt. Nähere Auskünfte erteilt auch die Botschaft der Republik Irak in Berlin.

Einreise mit eigenem Fahrzeug
Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Fremd- und Landeswährungen dürfen bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Funden antiken Teppichen ist verboten
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.
Homosexualität ist in Irak nicht strafbar, jedoch sollten sich Betroffene in der Öffentlichkeit zurückhalten. Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz ist sehr unterschiedlich ausgepägt.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinsche Hinweise
Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber
Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch im Irak vorkommt. Das Virus kann domestizierte Tiere (z. B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) infizieren, die nicht erkranken. Durch Kontakt zu Blut oder Fleisch infizierter Tiere oder durch einen infektiösen Zeckenbiss kann sich der Mensch infizieren. Übertragungen von Mensch zu Mensch über Kontakt zu infektiösem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kann zu Ausbrüchen in Krankenhäusern führen.
Neben symptomarmen Verläufen können u. a. Fieber, Schüttelfrost, starke Kopf-, Muskel- und Gelenk- schmerzen auftreten. Gesichtsschwellung und –rötung, Bindehautentzündung, Nackensteifigkeit und Lichtscheu, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall sind weitere Symptome.
Bei etwa 20 % der Patienten kommt es zu schwerwiegenden Blutungen.
Dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben, ansonsten ist die Therapie symptomatisch. Die Letalität der Erkrankung kann 50 % erreichen. Eine Schutzimpfung gibt es nicht.
Schutz vor Zeckenbissen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk), Vorsicht beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten sind wichtige vorbeugende Schutzmaßnahmen.
Seit Beginn des Jahres 2018 wurde über einzelne Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber im Irak berichtet (z. B. im Süden in Al-Quadisiyyah und Dhi Qur) sowie Ende Juni über einen Fall aus dem Soran Distrikt (Erbil).
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Eine Polioimpfung ist bei Einreise aus Ländern, in denen Polio endemisch vorkommt und bei Ausreise in Länder, in denen Polio endemisch vorkommt, vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Seit einigen Jahren ist es nicht mehr zu autochtonen Übertragungen von Malaria im Irak gekommen. Die sehr geringe Anzahl von gemeldeten Infektionen (ausschließlich durch Plasmodium vivax) wurde durch Reisende aus Pakistan und Indien eingeführt Da aber die übertragende Malariamücke im Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe sowie Stand-by-Medikation ist aktuell nicht notwendig.

HIV/AIDS
Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering . Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht trotzdem ein grundsätzliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2015 (Umgebung Bagdad). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit (jungen) Kamelen zu vermeiden.

Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Diplomatic Support Hospital zu Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente immer erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Irak 03.10.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 03.10.2019
(Unverändert gültig seit: 03.10.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Seit dem 01. Oktober 2019 kommt es vermehrt zu Demonstrationen in Bagdad und anderen größeren Städten des Iraks. Die Region Kurdistan-Irak ist davon nicht betroffen.
Dabei kam es zu Ausschreitungen und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und irakischen Sicherheitskräften, teilweise mit Verletzten und Todesopfern. Internetdienste sind derzeit in weiten Teilen des Landes blockiert. Seit dem 03. Oktober 2019 gilt eine von den irakischen Behörden verhängte Ausgangssperre unbestimmter Länge für den Raum Bagdad und weitere Provinzen.
Reisenden, die sich trotz der bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amts im Irak aufhalten, wird geraten, Demonstrationen zu meiden, den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten und lokale Medien zu verfolgen.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Irak 18.10.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 18.10.2019
(Unverändert gültig seit: 18.10.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Anfang Oktober 2019 kam es zu Ausschreitungen und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und irakischen Sicherheitskräften in Bagdad und anderen größeren Städten des Iraks. Dabei kam es zu mehr als 6000 Verletzten und über 100 Todesopfern. Eine zwischenzeitlich von den irakischen Behörden verhängte Ausgangssperre für den Raum Bagdad und weitere Provinzen wurde mittlerweile aufgehoben. Auch sind Internetdienste in weiten Teilen des Landes wieder zugänglich.

Mit dem Ende der schiitischen Trauerperiode am 20. Oktober und Forderungen an die irakische Regierung, bis zum 25. Oktober Ermittlungen aufgrund des gewaltsamen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten einzuleiten, werden in Bagdad und weiteren Landesteilen erneut Proteste erwartet. Erneute Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

Die Region Kurdistan-Irak ist davon nicht betroffen.

• Verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Reisewarnung im Irak aufhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Irak 25.10.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand: 25.10.2019 (Unverändert gültig seit: 25.10.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelles

Seit den Abendstunden des 24. Oktober 2019 kommt es erneut zu Demonstrationen in Bagdad und anderen größeren Städten des Iraks mit Ausschreitungen und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und irakischen Sicherheitskräften. Es gibt Berichte über Todesopfer und Verletzte.

Bereits Anfang Oktober 2019 haben Ausschreitungen und gewalttätige Zusammenstöße in Bagdad und anderen größeren Städten zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert und in der Folge zu Ausgangssperren und Abschaltung des Internets bzw. der Sperrung sozialer Medien geführt.

Die Region Kurdistan-Irak ist davon nicht betroffen.

• Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Teilreisewarnung Irak 06.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 06.01.2020
(Unverändert gültig seit: 06.01.2020)

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern. In vielen Städten ist es deshalb zu weitreichenden Demonstrationen und Kundgebungen gekommen, das ist auch weiterhin möglich.

Bereits seit Oktober 2019 haben Ausschreitungen und gewalttätige Zusammenstöße in Bagdad und anderen größeren Städten zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert und in der Folge zu Ausgangssperren und Abschaltung des Internets bzw. der Sperrung sozialer Medien geführt.

Die Region Kurdistan-Irak ist davon nicht betroffen.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Teilreisewarnung Irak 08.01.2020

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Irak:

Stand: 08.01.2020 (Unverändert gültig seit: 08.01.2020)

Letzte Änderungen:
Aktuelles, Sicherheit

Die Sicherheitslage im Irak ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 und iranischen Angriffen auf mehrere Militärstützpunkte in Ain-Asad und Erbil weiterhin sehr angespannt.

In vielen Städten ist es wegen des US-Luftangriffs zu weitreichenden Demonstrationen und Kundgebungen gekommen, das ist auch weiterhin möglich.

Bereits seit Oktober 2019 haben Ausschreitungen und gewalttätige Zusammenstöße in Bagdad und anderen größeren Städten zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert und in der Folge zu Ausgangssperren und Abschaltung des Internets bzw. der Sperrung sozialer Medien geführt.

• Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
• Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
• Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Irak 13.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 13.01.2020
(Unverändert gültig seit: 13.01.2020)

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit
- Innenpolitische Lage


Aktuelles
Die Sicherheitslage im Irak ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 und iranischen Angriffen auf mehrere Militärstützpunkte in Zentral-Irak und Erbil weiterhin sehr angespannt.

In vielen Städten ist es wegen des US-Luftangriffs zu weitreichenden Demonstrationen und Kundgebungen gekommen, das ist auch weiterhin möglich.

Bereits seit Oktober 2019 haben Ausschreitungen und gewalttätige Zusammenstöße in Bagdad und anderen größeren Städten zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert und in der Folge zu vorübergehenden Ausgangssperren und Abschaltungen des Internets bzw. der Sperrung sozialer Medien geführt.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird
mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der volatilen Sicherheitslage abgeraten.

Terrorismus

Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
Insbesondere in den Provinzen Ninewa und Salah Al-Din muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinzen Anbar, Diyala und Kirkuk.

In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der Flughafen Bagdad International Airport. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden.

In der Vergangenheit waren die sog. Grüne Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.

Seit Anfang Oktober 2019 finden insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar auf dem östlichen Ufer des Tigris Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten gekommen ist. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Seit Anfang Oktober 2019 finden in Bagdad und in allen südlichen Provinzen Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt. Im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen sind mittlerweile Hunderte Todesopfern und Tausende Verletzten zu beklagen.

Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen oder auch inhaftiert zu werden, wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet
wird.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Irak 18.12.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Irak
Stand 18.12.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Terrorismus)
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Aktuelles
Jahrestag des Todes des iranischen Generals Soleimani

An und um den Jahrestag des Todes des iranischen Generals Qassem Soleimani und des Stabschefs der Volksmobilisierungseinheiten Muhandis am 3. Januar 2021 ist eine Verschärfung der Sicherheitslage durch Vergeltungsaktionen wie Raketenbeschuss von zentraler Infrastruktur wie der sogenannten Internationalen Zone und von Bereichen der internationalen Flughäfen nicht ausgeschlossen.
  • Verfolgen Sie die lokalen und Sozialen Medien.
  • Meiden Sie vor und nach dem Jahrestag öffentliche Plätze und Einrichtungen, insbesondere US-Einrichtungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Sicherheit
Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der volatilen Sicherheitslage abgeraten.


Terrorismus
Im Januar 2020 kam es nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani und des Stabschefs der Volksmobilisierungseinheiten Muhandis bei einem US-Luftangriff in Bagdad zu iranischen Angriffen auf mehrere Militärstützpunkte in Zentral-Irak und Erbil. Seitdem kam es im Laufe des Jahres 2020 immer wieder zu Raketenbeschuss der sogenannten Internationalen Zone und von Bereichen des Internationalen Flughafens Bagdad. Zum Jahrestag der Todes Soleimanis und Muhandis‘ könnte sich die Sicherheitslage durch Vergeltungsaktionen wieder verschärfen.
  • Verfolgen Sie die lokalen und Sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen von Bagdad. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.

Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya , Sinak und al-Ahrar kann es wie schon in der Vergangenheit zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Der Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Bei Einreise in den Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus dem Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) erbringen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus im Irak siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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