Reisewarnung Afghanistan 21.04.2026 | Ausreiseaufruf

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reisewarnung Afghanistan 22.01.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Afghanistan:
Stand: 22.01.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Kabul wurde am 21. Januar 2018 ein schwerer Angriff auf das Hotel Intercontinental verübt. Dem Anschlag fielen auch mehrere Ausländer zum Opfer.

Am 31. Mai 2017 kam es zu einem Anschlag in unmittelbarer Nähe der deutschen Botschaft in Kabul, der viele Todesopfer und Verletzte forderte. Die deutsche Botschaft wurde dabei schwer beschädigt und bleibt für den Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen. In konsularischen Notfällen in Afghanistan sollte das Auswärtige Amt direkt kontaktiert werden. Deutsche Staatsangehörige können sich bei Notfällen vor Ort an jede Botschaft eines EU-Mitgliedsstaates wenden. Rechts- und Konsularangelegenheiten (z.B. Pass- und Visumerteilung) können in Kabul derzeit nicht wahrgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Kabul .

Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die Verbündeten der afghanischen Regierung, darunter Deutschland, und deren Staatsangehörige.

So fanden auch in den letzten Monaten mehrere schwere Anschläge mit zahlreichen Opfern statt, darunter ein Anschlag auf eine Nicht-Regierungsorganisation, dem eine deutsche Staatsangehörige zum Opfer fiel. Im November 2016 gab es einen schweren Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e-Scharif.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reisewarnung Afghanistan 03.04.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan:
Stand 03.04.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Kabul wurden Ende Januar 2018 schwere Anschläge mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten verübt. Dem Angriff auf das Hotel Intercontinental fielen dabei auch mehrere Ausländer zum Opfer.

Am 31. Mai 2017 kam es zu einem Anschlag in unmittelbarer Nähe der deutschen Botschaft in Kabul, der viele Todesopfer und Verletzte forderte. Die deutsche Botschaft wurde dabei schwer beschädigt und bleibt für den Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen. In konsularischen Notfällen in Afghanistan sollte das Auswärtige Amt direkt kontaktiert werden. Deutsche Staatsangehörige können sich bei Notfällen vor Ort an jede Botschaft eines EU-Mitgliedsstaates wenden. Rechts- und Konsularangelegenheiten (z.B. Pass- und Visumerteilung) können in Kabul derzeit nicht wahrgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Kabul.

Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die Verbündeten der afghanischen Regierung, darunter Deutschland, und deren Staatsangehörige.
2017 kam bei einem Überfall auf eine Nichtregierungsorganisation eine deutsche Staatsangehörige ums Leben. Im November 2016 gab es einen schweren Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e-Scharif.

Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.

Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen, insbesondere auch außerhalb der Hauptstadt Kabul, nicht gewährleistet werden.
Grundsätzlich gilt:

Impfschutz
Afghanistan gehört zu den Ländern mit anhaltendem Risiko für Polio (Kinderlähmung). Die WHO empfiehlt als besondere Impfung, dass Personen, die sich mehr als 4 Wochen im Land aufhalten, eine maximal 12 Monate zurückliegende Polio-Auffrischimpfung (IPV) erhalten haben sollten, die im internationalen Impfausweis zu dokumentieren ist. Diese Impfvorschrift soll – neben dem persönlichen Schutz des Impflings - den Export von Polioviren in Drittländer verhindern.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene des Robert-Koch-Instituts (siehe: http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggfs. Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und gegen Polio (Kinderlähmung) empfohlen. Zu Polio siehe auch die besondere Impfempfehlung der WHO im 1. Absatz. Bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung werden darüber hinaus auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B, Meningokokken und Tollwut empfohlen.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie- Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
In den Monaten von April bis November besteht landesweit, außer in Höhenlagen über ca. 1800 Metern, ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. Dabei handelt es sich vor allem im Norden des Landes überwiegend um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. Im Süden Afghanistans muss in circa 10-20% aller Fälle mit der Malaria tropica gerechnet werden.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
[/list[*]das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
[*]das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
[*]das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
[*]der Aufenthalt in vor Mücken geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)[/list]vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor seltenen Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber, (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen).
Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird im Allgemeinen nicht empfohlen (http://www.dtg.org ), kann aber gegebenenfalls in Einzelfällen und nach Rücksprache mit einem Tropenmediziner sinnvoll sein. Aufgrund der unsicheren Versorgungslage mit zuverlässigen Medikamenten wird das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie empfohlen. Die individuelle Auswahl der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Afghanistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

Polio (Kinderlähmung)
Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Allen Reisenden wird ein Impfschutz gegen Polio empfohlen. Dieser ist regulär zehn Jahre gültig. Die WHO hat Afghanistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher, die sich auf eine internationale Reise begeben vier Wochen bis drei Monate vor Reiseantritt mit einer Dosis gegen Polio geimpft wurden (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Bei einer kurzfristigen Reise (innerhalb von vier Wochen) sollte zumindest zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erfolgt sein.
Bei Ausreise aus Afghanistan und Einreise in ein Drittland, z.B. nach Indien, kann es sein, dass der Impfschutz kontrolliert wird. Ein im internationalen Impfausweis ausgefülltes Impfzertifikat ist für diesen Zweck ein Jahr gültig.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpacktes Trinkwasser in Flaschen zu konsumieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte muss verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Desinfektion der Hände nach dem Toilettengang und vor dem Essen sowie das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln, können die Gefahr einer Infektion verhindern.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Afghanistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann ggf. in einem Sanitätsposten der internationalen Truppen erfolgen.

Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Aufenthalt in Afghanistan muss an die Möglichkeit einer Haut Leishmaniose gedacht werden.

Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis-B-Infektion. Landesweit wird eine hohe Durchseuchung der Bevölkerung mit Hepatitis B beobachtet.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genauere Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de).

Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal“) auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, sowie Reisende, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung durch einen Arzt oder erfahrenen Bergführer wird dringend gewarnt. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Afghanistan nicht.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard.
Die deutsche Botschaft in Kabul verfügt zwar für dringende Notfälle über eine Adressenliste von Ärzten in der Stadt, die aber aufgrund der Sicherheitslage besonders nachts nicht immer erreicht werden können.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen kann in Einzelfällen, soweit lokal vorhanden, ggf. eine erste Versorgung in einer Sanitätseinheit oder einem Feldlazarett der NATO-Truppen erfolgen. Da diese Einheiten jedoch in erster Linie für die Truppenangehörigen gedacht sind, sollte bei schweren Erkrankungen generell eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Indien oder nach Dubai, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf.
Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (http://www.dtg.org).
Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des hohen gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Afghanistan bewusst sein.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reisewarnung Afghanistan 05.10.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Afghanistan:
Stand: 05.10.2018

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen, insbesondere auch außerhalb der Hauptstadt Kabul, nicht gewährleistet werden.
Grundsätzlich gilt:

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie- Gebiet gefordert (siehe www.who.int ).
Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die WHO hat Afghanistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher, die sich auf eine internationale Reise begeben, vier Wochen bis 12 Monate vor Reiseantritt mit einer Dosis gegen Polio geimpft werden (oraler Impfstoff OPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) oder ansonsten eine Reise dieser Personen zu verhindern. Bei einer kurzfristigen Reise (innerhalb von vier Wochen) sollte zumindest zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erfolgt sein.
Allen Reisenden wird daher geraten, einen Impfschutz gegen Polio nachweisen zu können. Dieser ist regulär zehn Jahre wirksam, muss jedoch aufgrund dieser Einreisevorschrift jährlich erneuert werden.
Bei Ausreise aus Afghanistan und Einreise in ein Drittland, z.B. nach Indien, kann es sein, dass der Impfschutz kontrolliert wird.

Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat jährlich neu zu bescheinigen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene des Robert-Koch-Instituts (siehe: www.rki.de ) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggfs. Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und gegen Polio (Kinderlähmung) empfohlen. Zu Polio siehe auch die besondere Impfempfehlung der WHO im 1. Absatz. Bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung werden darüber hinaus auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B, Meningokokken und Tollwut empfohlen.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. In Afghanistan findet sich zu 90% die Malaria vom Typ vivax (nur 10% vom Typ tropica). Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährlichere Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
In den Monaten von April bis Oktober besteht landesweit, außer in Höhenlagen über ca. 1800 Metern, ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

• das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
• das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
• das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
• der Aufenthalt in vor Mücken geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor seltenen Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber, (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen).

Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird im Allgemeinen nicht empfohlen (www.dtg.org ), kann aber gegebenenfalls in Einzelfällen und nach Rücksprache mit einem Tropenmediziner sinnvoll sein. Aufgrund der unsicheren Versorgungslage mit zuverlässigen Medikamenten wird das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie empfohlen. Die individuelle Auswahl der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Afghanistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpacktes Trinkwasser in Flaschen zu konsumieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte muss verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Desinfektion der Hände nach dem Toilettengang und vor dem Essen sowie das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln, können die Gefahr einer Infektion verhindern.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Afghanistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann ggf. in einem Sanitätsposten der internationalen Truppen erfolgen.

Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Aufenthalt in Afghanistan muss an die Möglichkeit einer Haut Leishmaniose gedacht werden.

Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis-B-Infektion. Landesweit wird eine hohe Durchseuchung der Bevölkerung mit Hepatitis B beobachtet.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genauere Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de ).


Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal“) auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden.

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, sowie Reisende, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben.

Vor Reisen in große Höhen (über 2.300m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung durch einen Arzt oder erfahrenen Bergführer wird dringend gewarnt. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Afghanistan nicht.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard.

Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen kann in Einzelfällen, soweit lokal vorhanden, ggf. eine erste Versorgung in einer Sanitätseinheit oder einem Feldlazarett der NATO-Truppen erfolgen. Da diese Einheiten jedoch in erster Linie für die Truppenangehörigen gedacht sind, sollte bei schweren Erkrankungen generell eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Indien oder nach Dubai, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (www.dtg.org ).
Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des hohen gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Afghanistan bewusst sein.
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Reisewarnung Afghanistan 05.12.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan:
Stand 05.12.2018

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Anmerkungen)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Unbekannt
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen:
Reisende sollten darauf achten, dass ihr Pass bei Einreise abgestempelt wird. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht mit einem ordentlichen Verkehrsflugzeug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel ist es bei der Wiederausreise mehrfach zu Problemen gekommen.

Visum
Für Reisen nach Afghanistan besteht für deutsche Staatsangehörige Visumpflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Afghanistan 13.03.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan:
Stand 13.03.2019

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise (Poliomyelitis-Kinderlähmung)


Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die WHO hat Afghanistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischimpfungen notwendig.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen des Gesundheitsdienstes.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Afghanistan 09.12.2020 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 09.12.2020

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Reisewarnung

Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Terrorismus
In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die internationalen Partner der afghanischen Regierung, darunter Deutschland und deren Staatsangehörige. Wer trotz der Reisewarnung reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierten Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat oder einer Entführung zu werden.

Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Sharif im November 2016 und vor der deutschen Botschaft im Mai 2017 beschädigten beide Vertretungen schwer, so dass diese für den Besucherverkehr geschlossen sind. Rechts- und Konsularangelegenheiten wie die Pass- und Visumerteilung können weder in Masar-e Scharif noch in Kabul wahrgenommen werden.
  • In konsularischen Notfällen in Afghanistan wenden Sie sich direkt an das Auswärtige Amt.
  • Erkundigen Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Afghanistan
Für zwingend notwendige Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet.
  • Beachten Sie bereits bei der Planung des Aufenthaltes die Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen.
  • Führen Sie Reisen und Aufenthalte nur auf der Basis eines tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzepts durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Wegen immer wieder und in vielen Landesteilen aufflammender Kämpfe zwischen afghanischen Sicherheitskräften und regierungsfeindlichen Kräften, vor allem den Taliban, aber auch dem regionalen Ableger des sogenannten Islamischen Staats, ist die Sicherheitslage in großen Teilen des Landes unübersichtlich und nicht vorhersehbar. Veränderungen können schnell eintreten, auch vor kurzem noch als „vergleichsweise sicher“ geltende Regionen zum Kampfgebiet werden. Reisende können daher jederzeit und ohne selbst beteiligt zu sein, in lebensbedrohende Situationen geraten.
Demonstrationen, auch gerade gegen westliche Länder und Protestaktionen kommen in ganz Afghanistan vor. Diese können zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und die aktuelle Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Landesweit kommt es immer wieder zu Attentaten, Überfällen, Entführungen auch von Ausländern und anderen Gewaltverbrechen. Daneben gibt es ein hohes Maß an Alltagskriminalität und organisierter Kriminalität in den Städten. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen.
In ganz Afghanistan, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt Kabul, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Kriminelle Gruppen haben Ausländer als Ziel von Angriffen und Überfällen erklärt. Es gibt keine gänzlich sicheren Orte.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, in der Nähe von Regierungsgebäuden, Schulen, Flughäfen und Busbahnhöfen, auf Märkten und allen anderen frequentierten Orten ganz besonders vorsichtig und achten Sie auf Ihre Umgebung und Ihre Wertsachen.
  • Übernachten Sie keinesfalls an ungesicherten Orten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als 4 Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung vorgeschrieben, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reisewarnung Afghanistan 11.02.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 11.02.2021

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Medizinische Versorgung)


Sicherheit
Reisewarnung

Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Gesundheit
Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage ist es Ausländern kaum möglich, lokale Kliniken oder Krankenhäuser aufzusuchen.

Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Indien oder nach Dubai, erwogen werden.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland .
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke . Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit von Ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
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Reisewarnung Afghanistan 22.04.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 22.04.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Terrorismus)


Aktuelles
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Sicherheitslage

Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Zuge des angekündigten Abzugs der internationalen Militärpräsenz kann es zu einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage und einer weiter zunehmenden Gefährdung für ausländische Staatsbürger kommen, insbesondere ab dem 1. Mai 2021.
  • Wenn Sie sich trotz Reisewarnung in Afghanistan aufhalten, prüfen Sie, ob Ihr Aufenthalt zwingend erforderlich ist und reisen gegebenenfalls aus.
  • Wenn ein weiterer Aufenthalt unvermeidbar ist, seien Sie sich der erheblichen Gefahren eines Aufenthalts bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell aufgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Sicherheit
Terrorismus

In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die internationalen Partner der afghanischen Regierung, darunter Deutschland und deren Staatsangehörige.

Aktuelle Entwicklungen im Zuge des angekündigten Abzugs der internationalen Militärpräsenz könnten zu einer weiter zunehmenden Gefährdung für ausländische Staatsbürger führen, insbesondere ab dem 1. Mai 2021. Intensivere Auseinandersetzungen zwischen regierungsfeindlichen Kräften und Sicherheitskräften der Regierung Afghanistans, vermehrte Anschläge landesweit, sowie gezielte Angriffe auf internationale und deutsche Institutionen sind nicht auszuschließen.

Wer trotz der Reisewarnung reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierten Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat oder einer Entführung zu werden.

Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Sharif im November 2016 und vor der deutschen Botschaft im Mai 2017 beschädigten beide Vertretungen schwer, so dass diese für den Besucherverkehr geschlossen sind. Rechts- und Konsularangelegenheiten wie die Pass- und Visumerteilung können weder in Masar-e Scharif noch in Kabul wahrgenommen werden.
  • In konsularischen Notfällen in Afghanistan wenden Sie sich direkt an das Auswärtige Amt.
  • Erkundigen Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Afghanistan.
Für zwingend notwendige Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet.
  • Beachten Sie bereits bei der Planung des Aufenthaltes die Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen.
  • Führen Sie Reisen und Aufenthalte nur auf der Basis eines tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzepts durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Re: Reisewarnung Afghanistan 22.04.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von °Daniel »

MODERATOR-NOTE:   Kommentare zu dem Truppenabzug ausgegliedert in eigenen Threat:
Afghanistan | Ansichten über den Truppenabzug

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Reisewarnung Afghanistan 12.08.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 12.08.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Sicherheitslage

Vor dem Hintergrund aktueller militärischer Auseinandersetzungen zwischen afghanischen Sicherheitskräften und den Taliban hat sich die allgemeine Sicherheitslage zuletzt verschlechtert.
  • Deutsche Staatsangehörige vor Ort werden dringend aufgefordert, Möglichkeiten zur baldigen Ausreise mit Linienflügen zu nutzen.
Sicherheit
Terrorismus

In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die internationalen Partner der afghanischen Regierung, darunter Deutschland und deren Staatsangehörige.

Aktuelle Entwicklungen im Zuge des Abzugs der internationalen Militärpräsenz könnten zu einer weiter zunehmenden Gefährdung für ausländische Staatsbürger führen. Die Auseinandersetzungen zwischen regierungsfeindlichen Kräften und Sicherheitskräften der Regierung Afghanistans haben sich intensiviert; landesweit kommt es zu Anschlägen. Gezielte Angriffe auf internationale und deutsche Institutionen sind nicht auszuschließen.

Wer trotz der Reisewarnung reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen bewusst sein.

Ein Anschlag vor der deutschen Botschaft im Mai 2017 beschädigte die Vertretung schwer, so dass diese für den Besucherverkehr geschlossen ist. Rechts- und Konsularangelegenheiten wie die Pass- und Visumerteilung können durch die Botschaft Kabul nicht wahrgenommen werden. Das Generalkonsulat Masar-e Sharif wurde Ende Mai 2021 geschlossen.
  • In konsularischen Notfällen in Afghanistan wenden Sie sich direkt an das Auswärtige Amt.
  • Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft in Kabul.
Für zwingend notwendige Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet.
  • Beachten Sie bereits bei der Planung des Aufenthaltes die Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen.
  • Führen Sie Reisen und Aufenthalte nur auf der Basis eines tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzepts durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Angesichts landesweiter Kämpfe zwischen afghanischen Sicherheitskräften und regierungsfeindlichen Kräften, vor allem den Taliban, aber auch dem regionalen Ableger des sogenannten Islamischen Staats, ist die Sicherheitslage in großen Teilen des Landes unübersichtlich und nicht vorhersehbar. Veränderungen können schnell eintreten, auch vor kurzem noch als „vergleichsweise sicher“ geltende Regionen zum Kampfgebiet werden. Reisende können daher jederzeit und ohne selbst beteiligt zu sein, in lebensbedrohende Situationen geraten.

Demonstrationen, auch gerade gegen westliche Länder und Protestaktionen kommen in ganz Afghanistan vor. Diese können zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und die aktuelle Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als 4 Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reisewarnung Afghanistan 15.08.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 15.08.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage - Schließung der Botschaft)
- Sicherheit (Schließung der Botschaft)
- Reiseinfos (Zuständige Auslandsvertretung)


Aktuelles
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen.

Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen. Die deutsche Botschaft ist seit 15. August 2021 geschlossen.


Reiseinfos
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Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen.
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Reisewarnung Afghanistan 28.08.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 28.08.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Der zivile Teil des internationalen Flughafens (HKIA) Kabul ist ebenfalls geschlossen, Am 26. August 2021 kam es zu einem Anschlag auf den Flughafen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Es besteht weiterhin ein hohes Anschlagsrisiko.
  • Fahren Sie derzeit nicht zum Flughafen.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung für deutsche Staatsangehörige und weitere Schutzbedürftige, die sich derzeit noch in Afghanistan aufhalten.
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Reisewarnung Afghanistan 30.08.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 30.08.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Reiseinfos (Zuständige Auslandsvertretung)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich. Der zivile Teil des internationalen Flughafens (HKIA) Kabul ist ebenfalls geschlossen, Am 26. August 2021 kam es zu einem Anschlag auf den Flughafen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Es besteht weiterhin ein hohes Anschlagsrisiko.
  • Fahren Sie derzeit nicht zum Flughafen.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung für deutsche Staatsangehörige und weitere Schutzbedürftige, die sich derzeit noch in Afghanistan aufhalten.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.
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Reisewarnung Afghanistan 01.09.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 01.09.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich. Der internationale Flughafens (HKIA) Kabul ist geschlossen, Am 26. August 2021 kam es zu einem Anschlag auf den Flughafen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Es besteht weiterhin ein hohes Anschlagsrisiko.
  • Fahren Sie derzeit nicht zum Flughafen.
  • Seien Sie bei Kontaktaufnahmen von Unbekannten über soziale Medien besonders vorsichtig; es werden vermehrt Falschinformationen verbreitet.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung für deutsche Staatsangehörige und weitere Schutzbedürftige, die sich derzeit noch in Afghanistan aufhalten. Nur auf den dort aufgezeigten Wegen erfolgt ggf. eine Kontaktaufnahme seitens des Auswärtigen Amts.
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Reisewarnung Afghanistan 01.11.2021 | Ausreiseaufruf

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 01.11.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos
- Einreise und Zoll


Aktuelles
Sicherheitslage

Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Die Ausreise aus Afghanistan ist aktuell schwierig. Der internationale Flughafen (HKIA) Kabul ist mit vereinzelten Ausnahmen grundsätzlich geschlossen.

Trotz Beendigung der landesweiten Kampfhandlungen bleibt die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht ein hohes Anschlagsrisiko. Zuletzt kam es am 15. Oktober 2021 zu einem Anschlag auf eine Moschee im südafghanischen Kandahar mit zahlreichen Toten und Verletzten.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der amtierenden Regierung bzw. als „Polizei“ agieren, nicht immer durch Uniformen o.ä. erkennbar sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen. Die deutsche Botschaft ist seit 15. August 2021 geschlossen.

Terrorismus

In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Alltag. Das gilt nach der faktischen Machtübernahme durch die Taliban auch weiterhin. Anschläge richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige.

Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Das Generalkonsulat Masar-e Sharif wurde Ende Mai 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach Afghanistan reisen, seien Sie sich der Gefährdung und der erheblichen Schwierigkeiten bei der Wiederausreise bewusst.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage hat sich durch Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen des Landes und besonders in Kabul und den großen Städten fundamental verändert. Zwar sind die Kriegshandlungen weitestgehend beendet, doch bleibt die Sicherheitslage volatil.

Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe durch Taliban-Vertreter, u.a. gegenüber Mitgliedern der bisherigen Sicherheitskräfte und Regierung, aber auch gegen Zivilisten. Es ist davon auszugehen, dass viele, zumindest in den Großstädten bisher vorhandene bürgerliche Freiheiten, stark eingeschränkt wurden und voraussichtlich weiter werden. Dies betrifft vor allem Frauen. Faktische Macht wird aktuell häufig auch von lokalen Taliban-Kontrolleuren ausgeübt. Nicht zuletzt aufgrund der sich dramatisch verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage kann es darüber hinaus zu (auch spontanen) Protesten und Repressionen kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vermeiden Sie Konflikte mit den lokalen Sicherheitskräften
Kriminalität
Landesweit kommt es immer wieder zu Attentaten, Überfällen, Entführungen auch von Ausländern und anderen Gewaltverbrechen. Daneben gibt es ein hohes Maß an Alltagskriminalität und organisierter Kriminalität in den Städten. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen.
In ganz Afghanistan, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt Kabul, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Kriminelle Gruppen haben Ausländer als Ziel von Angriffen und Überfällen erklärt. Es gibt keine gänzlich sicheren Orte.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, in der Nähe von durch Taliban genutzten Gebäuden, Schulen, Moscheen, Flughäfen und Busbahnhöfen, auf Märkten und allen anderen frequentierten Orten ganz besonders vorsichtig und achten Sie auf Ihre Umgebung und Ihre Wertsachen.
  • Übernachten Sie keinesfalls an ungesicherten Orten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Infrastruktur/Verkehr
Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten, ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.
Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Afghanistan ist seit vielen Jahren Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden.
  • Meiden Sie Wanderungen und Überlandfahrten möglichst ganz.
  • Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

(Anmerkung: Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.)

LGBTIQ
Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet. Gleichgeschlechtliche Handlungen und Transsexualität sind durch Bestimmungen des bislang gültigen afghanischen Rechts unter Strafe gestellt. Über die Durchführung von Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen und Transsexualität unter den neuen faktischen Machthabern liegen keine Erkenntnisse vor. Heterosexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind gemäß Bestimmungen des bislang gültigen afghanischen Rechts ebenfalls strafbar.

(Anmerkung: Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.)
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.

In der weiterhin volatilen Übergangsphase nach der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban sind Personen, die als Sicherheitskräfte der amtierenden Regierung bzw. als „Polizei“ agieren, nicht immer durch Uniformen o.ä. erkennbar.

Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.

Alkoholverkauf und Alkoholgenuss sind untersagt und stehen unter Strafe.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen, Sicherheits- und von den Taliban genutzten Fahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mindestens mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Afgani (AFN). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind allenfalls in Kabul vereinzelt möglich. Es kommt zu Engpässen bei der Bargeldversorgung und Auszahlungsbegrenzungen. Der US-Dollar wird vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert.

Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes .
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Im Folgenden stehende Angaben beziehen sich auf die bis August 2021 angewandten Regeln. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.

Reisedokumente
Die Einreise war bislang für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente mussten noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten.

Der Pass sollte bei Einreise abgestempelt werden, insbesondere wenn Reisende nicht mit einem ordentlichen Verkehrsflugzeug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen.

Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.
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