Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 20.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 20.04.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Zypern seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 13.10.2009 - 12.06.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 13.10.2009 - 12.06.2012

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 21.09.2012

Letzte Änderung:
redaktionelle Änderungen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Respektieren Sie unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot. Beachten Sie, dass die Beschilderung nicht immer sehr gut sichtbar ist.
Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter „Einreisebestimmungen“.
Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an.
Telefonieren zwischen dem Ausland (Deutschland) und Zypern ist zwar problemlos möglich, doch sind Direktverbindungen zwischen dem Norden und dem Süden begrenzt, und daher gibt es oft Engpässe bei der Direktwahl. Die Republik Zypern hat eine eigene Vorwahl (00357) und eigene Mobilfunknetze. Die Telefonnetze im Nordteil sind alle mit der Türkei verbunden (also entsprechende Landesvorwahl auf Festnetz 0090).. Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Anbieter betreffend Nutzbarkeit und Kosten.
Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns. Beachten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es gibt im Übrigen zahlreiche Radarkontrollen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
a) für die Republik Zypern

Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig
vorläufiger Reisepass Ja, gültig
Personalausweis Ja, gültig
vorläufiger Personalausweis Ja, gültig
Kinderreisepass Ja, gültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Jan uar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs
Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig
vorläufiger Reisepass Ja, gültig
Personalausweis Ja, gültig
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja, gültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Erkan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EU-Bürger abgesehen.
c) Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie)
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter http://www.europa.eu.int/eur-lex/lex/JO ... OM:DE:HTML) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern):
  • Agios Dometios (Metehan) in Nikosia
  • Ledra Palace in Nikosia - nur zu Fuß-
  • Ledra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß -
  • Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pygros
  • Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis
  • Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla
  • Strovilia(Akyar) bei Agios Nikolaos
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird am Übergang ein Blattvisum erteilt (z. Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer), welches bei Rückkehr in den Süden wieder vorzulegen ist.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis (letzterer nur bei Einreise über die Grüne Linie) möglich.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.

Besondere Zollvorschriften
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.
Seit Beitritt zur EU am 01.05.2004 müssen Fahrzeughalter, die ein KFZ mit sog. „Visitor-Plates“ auf Zypern zulassen wollen, dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der KFZ deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel.00357-22-601657)
Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. 22-865807).
Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.
Die Einfuhr von gefälschten Designer-Waren (Uhren, Bekleidung, Brillen, Parfums etc.) aus dem Norden in die Republik Zypern ist verboten. Bei den durchgeführten Stichprobenkontrollen können die gekauften Waren konfisziert werden.
Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden: http://www.mof.gov.cy/ce .
Kontaktadresse der zyprischen Zollbehörden:
Department of Customs and Excise
Michail Karaoli Street
1096 Nicosia
Tel.: 00357 – 22 601 713 bzw. 22 601 714
E-Mail: headquarters@customs.mof.gov.cy

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.
Homosexuelle Handlungen sind in der Republik Zypern (effektiv wirksam im Südteil der Insel) nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering. Nacktbaden und Oben-Ohne-Baden, sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.
Im nicht regierungskontrollierten Nordteil von Zypern (sog. "Türkische Republik Nordzypern"), ist eine Gesetzesänderung betr. Entkriminalisierung der Homosexualität in Diskussion, doch steht Homosexualität (unter Männern) derzeit noch unter Strafe (bis zu fünfjährigem Freiheitsentzug). Homosexualität unter Frauen wird nicht strafverfolgt.

Hinweis zum Erwerb und zur Nutzung von Immobilien in Zypern
Seit Oktober 2006 sind Erwerb und Nutzung sowie Handel mit in der „TRNZ“ gelegenen Immobilien, deren rechtmäßige Eigentümer Griechenzyprer sind, mit Haftstrafen von bis zu 7 Jahren bewehrt. Deutschen Staatsangehörigen, die im türkisch-zyprischen Teil der Insel (gutgläubig) Eigentum erwerben wollen, solches (seit 1974) besitzen oder Hotels und Ferienanlagen nutzen, wird daher dringend angeraten, sich vorab beim Grundbuchamt in Nikosia über die Eigentumslage zu informieren, um etwaige Komplikationen beim Übertritt in den griechisch-zyprischen Teil der Insel zu vermeiden.
Erreichbarkeit des Grundbuchamts
Department of Lands and Surveys
Hauptbüro
Michalakpoulou 29
1075 Lefkosia
Tel.: (00357)-22-804801
Fax: (00357)-22766056; (00357)-22804872
Dieser Hinweis beruht auf den im Zeitpunkt des Verfassens verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der Botschaft Nikosia. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Website der Botschaft Nikosia (http://www.nikosia.diplo.de/de/04/Pande ... rippe.html).
Medizinische Versorgung
Es besteht auf Zypern für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite http://www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
In der heißen Jahreszeit (Juni bis September tropisch-schwül bis 42 Grad Celsius Außentemperatur, hohe Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht) ist eine Kreislaufbelastung gegeben. Erkrankungen der Atemwege sind ebenfalls häufig (vorwiegend in den feuchtkalten Perioden).
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 21.03.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 21.03.2013

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die Banken in Zypern sind bis einschließlich 25.03.2013 geschlossen. Die Bargeldversorgung über Automaten ist weiterhin sichergestellt, nur vereinzelt ist es zu Engpässen bei der Ausstattung der Automaten mit Bargeld gekommen. In Zypern ist es üblich, Zahlungen des täglichen Gebrauchs mit Kredit- und EC-Karten zu tätigen, die im ganzen Land akzeptiert werden. Reisende sollten sich in den Medien über die aktuelle Lage im Land informieren und zur Vermeidung von Wartezeiten ggf. ihren Bargeldbestand vor der Reise erhöhen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 26.03.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 26.03.2013

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die Banken in der Republik Zypern sind bis einschließlich 27.03.2013 geschlossen. Die Bargeldversorgung über Automaten ist aktuell stark eingeschränkt,. vereinzelt kommt es außerdem zu Engpässen bei der Ausstattung der Automaten mit Bargeld. Mit weiteren Einschränkungen in der Bargeldversorgung ist auch nach Wiederöffnung der Banken am 28.03. zu rechnen Obwohl es in Zypern üblich ist, Zahlungen des täglichen Gebrauchs mit Kredit- und EC-Karten zu tätigen, werden Kartenzahlungen derzeit (vor allem an Tankstellen und in kleineren Hotels/Geschäften/Restaurants) nur eingeschränkt akzeptiert.
Reisende sollten sich in den Medien über die aktuelle Lage im Land informieren und mit ihrem Reiseveranstalter in Kontakt bleiben. Zur Vermeidung von Wartezeiten sollte ggf. der Bargeldbestand vor der Reise erhöht werden. . Kundgebungen und Demonstrationen sollten grundsätzlich gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 28.03.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 28.03.2013

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die Banken in der Republik Zypern haben am 28.03.2013 nach zwölftägiger Schließung wieder geöffnet. Die Bargeldversorgung ist dadurch mit einigen Einschränkungen wieder weitgehend hergestellt. Bargeldabhebungen von zyprischen Konten sind vorläufig auf 300 Euro pro Tag und Kunde begrenzt, Überweisungen über 5.000 Euro unterliegen strikter Genehmigungspflichten. Es dürfen ferner keine Bargeldbestände außer Landes verbracht werden, die 1.000 Euro übersteigen. Abhebungen von deutschen Konten mit Kredit- oder EC-Karte unterliegen keinen staatlichen Beschränkungen. Zahlungen des täglichen Gebrauchs können mit Kredit- und EC-Karten getätigt werden, es ist jedoch damit zu rechnen, dass Kartenzahlungen vorläufig an einigen Stellen (vor allem an Tankstellen und in kleineren Hotels/Geschäften/Restaurants) nur eingeschränkt akzeptiert werden.
Reisende sollten sich in den Medien über die aktuelle Lage im Land informieren und mit ihrem Reiseveranstalter in Kontakt bleiben. Zur Vermeidung von Wartezeiten sollte ggf. der Bargeldbestand vor der Reise erhöht werden. Kundgebungen und Demonstrationen sollten grundsätzlich gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 04.04.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 04.04.2013

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die Banken in der Republik Zypern haben am 28.03.2013 nach zwölftägiger Schließung wieder geöffnet. Die Bargeldversorgung ist dadurch mit einigen Einschränkungen weitgehend wieder hergestellt. Bargeldabhebungen von –zyprischen- Konten sind vorläufig auf 300 Euro pro Tag und Kunde (pro Kreditinstitut) begrenzt, Überweisungen unterliegen strikten Genehmigungspflichten. Auslandstransfers sind ebenfalls reglementiert. Reisende dürfen ferner aktuell keine Bargeldbestände außer Landes verbringen, die 1.000 Euro übersteigen.
Abhebungen von -deutschen- Konten mit Kredit- oder EC-Karte unterliegen keinen staatlichen Beschränkungen. Zahlungen des täglichen Gebrauchs können mit Kredit- und EC-Karten getätigt werden. Dennoch sind im Einzelfall Schwierigkeiten beim Karteneinsatz aufgetreten. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Kartenzahlungen vorläufig an einigen Stellen (vor allem an Tankstellen und in kleineren Hotels/Geschäften/Restaurants) nur eingeschränkt akzeptiert werden. Das Einlösen von Schecks gegen Bargeld ist aktuell nicht möglich.
Da Anpassungen kurzfristig erfolgen können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuell gültigen temporären Maßnahmen im Finanzwesen (Dekrete) auf der Internetseite der Zentralbank der Republik Zypern einzusehen (Englisch):
http://www.centralbank.gov.cy/
Reisende sollten sich zudem in den Medien über die aktuelle Lage im Land informieren und mit ihrem Reiseveranstalter in Kontakt bleiben. Zur Vermeidung von Wartezeiten sollte ggf. der Bargeldbestand vor der Reise erhöht werden. Kundgebungen und Demonstrationen sollten grundsätzlich gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 03.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 03.04.2014

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - b) für den Nordteil der Insel, c) Reisen innerhalb Zyperns
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Aktuelle Hinweise
Die Kapitalverkehrskontrollen, die im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise im März 2013 verhängt wurden, beeinträchtigen ausländische EC- und Kreditkarteninhaber nicht mehr. Für die Bargeldausfuhr gelten jedoch weiterhin gesonderte Regelungen. Da Anpassungen kurzfristig erfolgen können wird empfohlen sich vor Reiseantritt die aktuell gültigen Maßnahmen im Finanzwesen auf der Internetseite der Zentralbank der Republik Zypern einzusehen (Englisch): http://www.centralbank.gov.cy/.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
a) für die Republik Zypern

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EU-Bürger abgesehen.
c) Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie)
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter http://www.europa.eu.int) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern):
  • Agios Dometios (Metehan) in Nikosia
  • Ledra Palace in Nikosia - nur zu Fuß-
  • Ledra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß -
  • Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pyrgos
  • Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis
  • Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla
  • Strovilia(Akyar) bei Agios Nikolaos
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird am Übergang ein Blattvisum erteilt (z. Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer), welches bei Rückkehr in den Süden wieder vorzulegen ist.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten. Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel; in diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordt eil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.
Homosexuelle Handlungen sind auf der gesamten Insel nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering. Nacktbaden und Oben-Ohne-Baden, sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.
Hinweis zum Erwerb und zur Nutzung von Immobilien in Zypern
Seit Oktober 2006 sind Erwerb und Nutzung sowie Handel mit in der „TRNZ“ gelegenen Immobilien, deren rechtmäßige Eigentümer Griechenzyprer sind, mit Haftstrafen von bis zu 7 Jahren bewehrt. Deutschen Staatsangehörigen, die im türkisch-zyprischen Teil der Insel (gutgläubig) Eigentum erwerben wollen, solches (seit 1974) besitzen oder Hotels und Ferienanlagen nutzen, wird daher dringend angeraten, sich vorab beim Grundbuchamt in Nikosia über die Eigentumslage zu informieren, um etwaige Komplikationen beim Übertritt in den griechisch-zyprischen Teil der Insel zu vermeiden.
Erreichbarkeit des Grundbuchamts
Department of Lands and Surveys
Hauptbüro
Michalakpoulou 29
1075 Lefkosia
Tel.: +357 22 804801
Fax: +357 22766056; +357 22804872
Dieser Hinweis beruht auf den im Zeitpunkt des Verfassens verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der Botschaft Nikosia. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 14.09.2015

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern:
Stand 14.09.2015

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise gestrichen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
a) für die Republik Zypern

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EU-Bürger abgesehen.
c) Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie)
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter www.europa.eu.int) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt i d. R. keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern):
  • Agios Dometios (Metehan) in Nikosia
  • Ledra Palace in Nikosia - nur zu Fuß-
  • Ledra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß -
  • Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pyrgos
  • Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis
  • Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla
  • Strovilia (Akyar) bei Agios Nikolaos
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten.
Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten. Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 19.04.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 19.04.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente - Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

a) für die Republik Zypern
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise und der Ausreise noch gültig sein.

Ein Dokument, das bei der Polizei als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann aus technischen Gründen nicht zur Einreise nach Zypern verwendet werden, auch wenn es der Polizei als gefunden gemeldet wurde. Bitte beantragen Sie in diesem Fall ein neues Dokument.

b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise und der Ausreise noch gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Zypern ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, aber nicht des Schengener Abkommens. Dies bedeutet, dass Personenkontrollen bei Grenzübertritt aus dem Schengenraum nach Zypern (und andersherum) stattfinden und dass die o.g. gültigen Einreisedokumente auch zwingend mitgeführt werden müssen.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Zypern siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 01.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 01.11.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisen zwischen den beiden Teilen Zyperns über die Demarkationslinie; Längerfristige Aufenthalte im Nordteil)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.

Die Beihilfe zur Ausreise unter Nutzung fremder Ausweisdokumente wird mit Gefängnisstrafe geahndet.

In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.

Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.

Nackt- und oberkörperfreies - Baden sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.

Einreise und Zoll
Reisen zwischen den beiden Teilen Zyperns über die Demarkationslinie

Die EU hat durch Ratsverordnung Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Danach können EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort – die Demarkationslinie in beide Richtungen überqueren. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt in der Regel keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt.

Diese Erleichterung gilt nicht für Ausländer mit deutschem Aufenthaltstitel.

Längerfristige Aufenthalte im Nordteil
Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht jedoch nach Ende der bei Einreise im Pass angegebenen Aufenthaltsdauer (häufig auf 30 Tage beschränkt).
  • Bitte prüfen Sie Ihren Pass nach Einreise entsprechend.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Zypern siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 07.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 07.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Kriminalität)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.

Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.

Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.

Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.

Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.

Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.

Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache (die Regeln sind aktuell, auch wenn die Daten nicht angepasst wurden).

Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel, Bereiche mit größeren Personenansammlungen und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
  • Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
  • Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Sicherheit
Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Zypern ist niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub wie auch Trickdiebstahl kommen insbesondere in touristisch frequentierten Gegenden vereinzelt vor.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt voneinander auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Nehmen Sie keine Wertsachen mit an den Strand.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und an Bahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 13.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 13.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.

Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.

Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.

Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.

Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.

Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.

Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht weiterhin in Krankenhäusern. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache (die Regeln sind aktuell, auch wenn die Daten nicht angepasst wurden).

Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel, Bereiche mit größeren Personenansammlungen und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
  • Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
  • Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen, inklusive sogenanntes Lachgas, ist strafbar.

Die Beihilfe zur Ausreise unter Nutzung fremder Ausweisdokumente wird mit Gefängnisstrafe geahndet.

In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.

Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.

Nackt- und oberkörperfreies -Baden sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 29.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 29.02.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Republik Zypern ist EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an. Weiterführende Informationen, auch zu Aufenthalten im Nordteil der Insel, bietet die zyprische Botschaft in Berlin.

UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Nicht unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot sollten unbedingt respektiert werden, Beschilderungen sind nicht immer gut sichtbar. Aufgrund der faktischen Teilung kann die deutsche Botschaft in Nikosia konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.
  • Beachten Sie für Reisen in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil die Informationen unter Einreise und Zoll.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns bzw. bei der zyprischen Regierung sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
  • Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
  • Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria .
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht minimales Risiko im Norden des Landes in Esentepe (Agios Amvrosius) im Kyrenia Distrikt, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen . Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Zypern zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber .
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Bei insgesamt mediterranem Klima ist in der heißen Jahreszeit aufgrund der hohen Temperaturen (im Extremfall bis über 45 Grad Celsius) und der relativ hohen Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht (insbesondere in den Bergen) eine verstärkte Kreislaufbelastung gegeben.

Medizinische Versorgung
Auf Zypern besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Es kann allerdings zu sehr langen Wartezeiten kommen. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Privatkliniken bieten für Selbstzahler sehr gute medizinische Standards mit direktem Zugang.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 17.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 17.09.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Erwerb von und Handel mit Immobilien auf Zypern ist aufgrund möglicherweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse insbesondere im nördlichen Teil der Insel mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Mit einer strafrechtlichen Verfolgung bis hin zu Inhaftierung durch die Behörden der Republik Zypern muss aktuell gerechnet werden.

Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen, inklusive sogenanntes Lachgas, ist strafbar.

Die Beihilfe zur Ausreise unter Nutzung fremder Ausweisdokumente wird mit Gefängnisstrafe geahndet.

In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.

Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.

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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 18.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 18.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Sicherheitslage im Nahen Osten

Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der Region verschärft.
Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keine direkten Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Zypern gibt, hat die Republik Zypern auf vorbeugende Maßnahmen (wie z.B. die App SafeCY (Apple Store) bzw. für Android App SafeCY) zum Schutz von Bevölkerung und Reisenden hingewiesen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Zypern 02.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Zypern
Stand 02.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Region können Einschränkungen des Reiseverkehrs daher nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie sich in Zypern aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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