Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 26.01.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 26.01.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Sicherheitslage

In jüngster Zeit haben sich die Spannungen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und jemenitischen Rebellen verschärft. Die Hauptstadt Abu Dhabi war am 17. und zuletzt am 24. Januar 2022 Ziel von Angriffen mit Flugkörpern aus Jemen.
  • Bitte informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in den Emiraten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis VAE 04.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 04.02.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

In jüngster Zeit haben sich die Spannungen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und jemenitischen Rebellen verschärft. Die Emirate waren seit Mitte Januar 2022 mehrfach Ziel von Angriffen mit Flugkörpern aus Jemen.
  • Bitte informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in den Emiraten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 13.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 13.07.2022

Letzte Änderungen:
- Gesundheit – Aktuelles (Affenpocken: Quarantänepflicht von 21 Tagen für Infizierte


Gesundheit
Aktuelles


Affenpocken
Affenpocken sind eine virale zoonotische Erkrankung aus der Familie der Pockenerkrankungen, die nur gelegentlich Infektionen beim Menschen verursacht und im Regelfall innerhalb von Wochen selbstlimitierend ausheilt. Seit Mai 2022 werden weltweit zunehmend außerhalb der bekannten Endemiegebiete Neuinfektionen gemeldet ― auch in den VAE.
  • Beachten Sie, dass eine Quarantänepflicht von 21 Tagen für Infizierte besteht. Für Kontaktpersonen besteht keine Quarantänepflicht.
  • Für weitere Informationen zu dem Thema beachten Sie bitte unsere Informationen zu Affenpocken.
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Hinweise zum Corona-Virus in den Emiraten siehe:
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Reisehinweis Vereinigte Arabische Emirate 26.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Seit dem 25. Oktober 2022 stellen die emiratischen Behörden keine 30-tägigen Touristenvisa mehr für Bürger aus 21 Ländern aus, darunter Uganda, Ghana, Sierra Leone, Sudan, Kamerun, Nigeria, Liberia, Burundi, Republik Guinea, Gambia, Togo, Demokratische Republik Kongo, Senegal, Benin, Elfenbeinküste, Kongo, Ruanda, Burkina Faso, Guinea Bissau, Komoren und die Dominikanische Republik. Es ist noch unklar, wie lange die Maßnahme in Kraft bleiben wird. Ein offizieller Grund für die Maßnahme wurde nicht genannt, obwohl Spekulationen nahelegen, dass es sich um eine Reaktion auf Personen handelt, die ihr Visum auf der Suche nach einem Arbeitsplatz überziehen.

Quelle: Garda World

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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 31.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 31.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA-WM Katar)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM in Katar

Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Katar bieten der „WM-Leitfaden“ der Deutschen Botschaft Doha und die Reise- und Sicherheitshinweise Katar.

Für die Einreise nach Katar mit dem Auto sind (zusätzlich zur Hayya-Card) u. a. mind. fünf gebuchte Übernachtungen erforderlich, es müssen sich mind. drei Insassen im Auto befinden, und binnen 24 Stunden nach Abschluss einer Kfz-Versicherung für Katar muss die Gebühr zur Ausstellung einer Kfz-Einfuhrerlaubnis i. H. v. 5.000 QAR bezahlt werden. Darüber hinaus ist für die Durchreise durch Saudi-Arabien ein entsprechendes Visum erforderlich.

Bei einem Passverlust in Katar ist eine Rück- oder Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nicht möglich, da regelmäßig nur biometrische Reisepässe für die Einreise akzeptiert werden (s. „Einreise und Zoll“). Um eventuell in den VAE zurückgelassenes Reisegepäck müssten sich dann Mitreisende kümmern, eine Rücksendung nach Deutschland durch die deutschen Auslandsvertretungen ist nicht möglich.

In den VAE nutzen die Behörden intensiv digitale Technologien. Auch der flächendeckende Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum und die biometrische Erfassung mittels Gesichtsscanner und Bildabgleich bei jeder Ein- und Ausreise gehören dazu. In vielen Fällen entspricht dies nicht dem deutschen bzw. europäischen Verständnis von Datenschutz.
  • Führen Sie Kopien des Reisepasses und der Seite mit dem Stempel der Einreise in die VAE stets mit sich, um im Falle eines Passverlusts die Ausstellung eines Ersatzdokuments zu erleichtern.
  • Bei einem Passverlust in Katar wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Doha , bei einem Passverlust in den VAE an das Deutsche Generalkonsulat Dubai .
  • Bitte beachten Sie bei Ihrem Aufenthalt in den VAE während der WM besonders unsere Hinweise unter „Reiseinfos“ und „Einreise und Zoll“.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in den Emiraten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 15.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 15.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM Katar)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Ausreisesperren)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM in Katar

Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Katar bieten der „WM-Leitfaden“ der Deutschen Botschaft Doha und die Reise- und Sicherheitshinweise Katar.

Für die Einreise nach Katar mit dem Auto sind (zusätzlich zur Hayya-Card) u. a. mind. fünf gebuchte Übernachtungen erforderlich, es müssen sich mind. drei Insassen im Auto befinden, und binnen 24 Stunden nach Abschluss einer Kfz-Versicherung für Katar muss die Gebühr zur Ausstellung einer Kfz-Einfuhrerlaubnis i. H. v. 5.000 QAR bezahlt werden. Darüber hinaus ist für die Durchreise durch Saudi-Arabien ein entsprechendes Visum erforderlich.

Bei einem Passverlust in Katar ist eine Rück- oder Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nicht möglich, da regelmäßig nur biometrische Reisepässe für die Einreise akzeptiert werden (s. „Einreise und Zoll“). Um eventuell in den VAE zurückgelassenes Reisegepäck müssten sich dann Mitreisende kümmern, eine Rücksendung nach Deutschland durch die deutschen Auslandsvertretungen ist nicht möglich.

Rechtliche Auseinandersetzungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde. Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Auch ein vor Einreise in die VAE erfolgter, aber nach der Einreise noch nachweisbarer Drogenkonsum ist in den VAE strafbar. Bestimmte in Deutschland gängige Medikamente und auch z.B. CBD-Öl werden von den emiratischen Behörden als Drogen behandelt.
  • Führen Sie Kopien des Reisepasses und der Seite mit dem Stempel der Einreise in die VAE stets mit sich, um im Falle eines Passverlusts die Ausstellung eines Ersatzdokuments zu erleichtern.
  • Bei einem Passverlust in Katar wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Doha , bei einem Passverlust in den VAE an das Deutsche Generalkonsulat Dubai .
  • Bitte beachten Sie bei Ihrem Aufenthalt in den VAE während der WM besonders unsere Hinweise unter „Reiseinfos“ und „Einreise und Zoll“.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine mehrmonatige Ausreisesperre verhängt.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des Erzeugers führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von muslimischen Personen.

Einreise und Zoll
Ausreisesperren

Rechtliche Auseinandersetzungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde. Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in den Emiraten siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 16.11.2022

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 16.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM Katar)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen: Medikamente)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM in Katar

Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Katar bieten der „WM-Leitfaden“ der Deutschen Botschaft Doha und die Reise- und Sicherheitshinweisen Katar. Bei Nutzung der sog. „Shuttle-Flüge“ von Dubai nach Doha ist zur Einreise nach Katar neben der Hayya-Card ein gültiges WM-Ticket für den jeweiligen Spieltag erforderlich. Es kann nur Handgepäck mitgeführt werden, ausgenommen hiervon sind Rollstühle und Kinderwägen.

Für die Einreise nach Katar mit dem Auto sind (zusätzlich zur Hayya-Card) u. a. mind. fünf gebuchte Übernachtungen erforderlich, es müssen sich mind. drei Insassen im Auto befinden, und binnen 24 Stunden nach Abschluss einer Kfz-Versicherung für Katar muss die Gebühr zur Ausstellung einer Kfz-Einfuhrerlaubnis i. H. v. 5.000 QAR bezahlt werden. Darüber hinaus ist für die Durchreise durch Saudi-Arabien ein entsprechendes Visum erforderlich.

Bei einem Passverlust in Katar ist eine Rück- oder Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nicht möglich, da regelmäßig nur biometrische Reisepässe für die Einreise akzeptiert werden (s. „Einreise und Zoll“). Um eventuell in den VAE zurückgelassenes Reisegepäck müssten sich dann Mitreisende kümmern, eine Rücksendung nach Deutschland durch die deutschen Auslandsvertretungen ist nicht möglich.

Rechtliche Auseinandersetzungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde. Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auch ein vor Einreise in die VAE erfolgter, aber nach der Einreise noch nachweisbarer Drogenkonsum ist in den VAE strafbar. Bestimmte in Deutschland gängige Medikamente und auch z.B. CBD-Öl werden von den emiratischen Behörden als Drogen behandelt.
  • Führen Sie Kopien des Reisepasses und der Seite mit dem Stempel der Einreise in die VAE stets mit sich, um im Falle eines Passverlusts die Ausstellung eines Ersatzdokuments zu erleichtern.
  • Bei einem Passverlust in Katar wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Doha , bei einem Passverlust in den VAE an das Deutsche Generalkonsulat Dubai.
  • Bitte beachten Sie bei Ihrem Aufenthalt in den VAE während der WM besonders unsere Hinweise unter „Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten“ und „Einreise und Zoll“.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine mehrmonatige Ausreisesperre verhängt.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.

Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge wird auch CBD-Öl gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des Erzeugers führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von muslimischen Personen.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.
Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten sind verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.

Medikamente
Die Einfuhr einiger gängiger Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl wird u.a. als Droge behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Ausführliche Informationen bietet die amtliche Webseite „Controlled Medicines“ . Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen, kann über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar
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Hinweise zum Corona-Virus in den Emiraten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 02.01.2023

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Stand 02.01.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 03.08.2023

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Stand 03.08.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Führerschein; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann.

Führerschein
Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen/ Kurzaufenthalt ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein Internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden.

Rechtliche Besonderheiten
Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Schokolade mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des Erzeugers führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von muslimischen Personen.

Im Emirat Fudschaira besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

Medikamente
Die Einfuhr einiger gängiger Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Schokolade mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Ausführliche Informationen bietet die amtliche Webseite „Controlled Medicines“ . Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen, kann über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 23.10.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 23.10.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Führerschein; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten; Geld/Kreditkarten; Telefonieren)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Einfuhrbestimmungen: Medikamente)


Reiseinfos
Führerschein

Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen/ Kurzaufenthalt ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein Internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine echte Kreditkarte (keine Debit- oder Bankkarte) vorgelegt werden.

LGBTIQ
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, s. „Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) nicht möglich.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.
  • Für Bankkarten (auch EC-/Giro-Karten genannt) beachten Sie bitte die Hinweise auf der Website des Auswärtigen Amts.
Telefonieren
Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.
Einfuhrbestimmungen
Medikamente
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Ausführliche Informationen bietet das VAE Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste ), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 03.11.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 03.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Weltklimakonferenz COP28: 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Weltklimakonferenz COP28 (30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai)

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind vom 30. November bis voraussichtlich 12. Dezember 2023 Gastgeberland der 28. Weltklimakonferenz („28th Conference of the Parties of the United Nations Framework Convention on Climate Change“ - COP28) auf dem EXPO-Gelände in Dubai. Es handelt sich um eine Großveranstaltung mit hochrangiger internationaler Beteiligung. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens können im gesamten Stadtgebiet Verzögerungen und Beeinträchtigungen im Straßen- und öffentlichen Personennahverkehr nicht ausgeschlossen werden.

Sollten Sie einen Aufenthalt in den VAE während der COP28 planen, beachten Sie bitte insbesondere die Hinweise unter:
  • „Sicherheit“ – „Innenpolitische Lage“ (flächendeckende Videoüberwachung),
  • „Reiseinfos“ – „Infrastruktur/Verkehr“ (empfindliche Verkehrsstrafen, Null-Promille-Grenze),
  • „Reiseinfos“ – „Rechtliche Besonderheiten“ (kein Alkohol in der Öffentlichkeit, keine Drogen, empfindliche Strafandrohungen, Ausreisesperren, Teilnahme an Versammlungen).
Sofern Sie an der COP28 teilnehmen möchten, beachten Sie bitte auch die Hinweise auf folgenden Webseiten:
  • Webseite des Gastgeberlandes VAE,
  • Webseite der UN Framework Convention on Climate Change,
  • Für den Zugang zur offiziellen Verhandlungszone (sog. „Blue Zone“) wird eine Registrierung durch UNFCCC benötigt. Nach Abschluss der Registrierung ist für die „Blue Zone“ das spezielle COP28-Visum (sog. „COP 28 UAE Visa") kostenfrei online zu beantragen . Es wird dringend empfohlen, dieses Visum zu beantragen, auch wenn deutsche Staatsangehörige für Kurzaufenthalte in den VAE generell nicht visumspflichtig sind.
  • Neben der offiziellen Verhandlungszone befindet sich die sog. „Green Zone“ als Plattform für Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Der Zugang ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Details hierzu sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf der Gastgeber-Webseite veröffentlicht werden.
  • Die Gastgeber-Webseite und die Webseite von UNFCCC werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt auch Richtlinien veröffentlichen, die im Falle von Klimaprotesten und -demonstrationen in der „Blue Zone“ des COP-Geländes zu beachten sind. Proteste außerhalb der „Blue Zone“ des COP-Geländes unterliegen der Rechtsordnung der VAE (siehe dazu auch unter Reiseinfos - „Rechtliche Besonderheiten“).
  • Respektvollem Verhalten wird in den VAE stets besondere Bedeutung beigemessen.
  • Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens wird auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung großen Wert gelegt; auch Fußgänger sind verpflichtet, Straßen nur auf dazu ausgewiesenen Wegen (Zebrastreifen, Überführungen bzw. Tunnels) zu passieren. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt und werden in der Regel umgehend geahndet.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien , die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) nicht möglich.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 20.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 20.12.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Flughafentransit


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien , die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) nicht möglich. Wenn bei der Ausreise ein Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz verwendet wird, wird das „residency visa“ von den emiratischen Behörden ungültig gemacht.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.
Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Flughafentransit
Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen (nicht eingereist) wird.
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 17.04.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 17.04.2024

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- Aktuelles


Aktuelles
Auswirkungen des schweren Unwetters in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

Nach den schwersten Regenfällen seit 75 Jahren kommt es aktuell zu Behinderungen im Straßen- und Flugverkehr, einschließlich Flugumleitungen und -ausfällen. Mit langen Wartezeiten, insbesondere an Flughäfen, aber auch bei der Nutzung jeglicher Verkehrsmittel, ist zu rechnen. Es kommt zu Ausfällen bei der Strom-, Internet- und Wasserversorgung. Überflutete Bereiche sollten gemieden werden.
  • Bitte achten Sie auf die Hinweise der örtlichen Behörden sowie der Fluglinien und Reiseveranstalter.
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 19.04.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 19.04.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Auswirkungen des schweren Unwetters in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

Nach den schwersten Regenfällen seit 75 Jahren kommt es aktuell zu schweren Behinderungen im Straßen- und Flugverkehr, einschließlich Flugumleitungen und -ausfällen. Mit langen Wartezeiten, insbesondere an Flughäfen, aber auch bei der Nutzung jeglicher Verkehrsmittel, ist zu rechnen. Es kommt zu Ausfällen bei der Strom-, Internet- und Wasserversorgung. Überflutete Bereiche sollten gemieden werden.

Der Flugbetrieb am Dubaier Flughafen (DXB) wird nach und nach wieder aufgenommen. Der jeweils aktuelle Stand kann auf der Webseite des Flughafens eingesehen werden.
  • Bitte achten Sie auf die Hinweise der örtlichen Behörden sowie der Fluglinien und Reiseveranstalter. Sofern Ihr Abflug nicht bestätigt ist, kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie, bevor Sie sich zum Flughafen begeben.
  • Emirates Airlines akzeptiert beim Check-in für Flüge nach DXB vorübergehend nur Passagiere mit finalem Reiseziel Dubai. Das Check-in für Passagiere mit Anschlussflügen ist suspendiert.
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Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 02.05.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
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Aktuelles
Unwettergefahr

Der Flugverkehr hat sich nach den schweren Unwettern Ende April 2024 normalisiert. Jedoch ist mit weiteren, schweren Regenfällen zu rechnen, die Auswirkungen auf den Flugverkehr haben können.

Weitere Überschwemmungen, Straßensperrungen und Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur können nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden: Meiden Sie Gebirge, Wüsten, Strände und das Meer.
  • Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft oder über den Flughafen Abu Dhabi bzw. Dubai.
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