Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Turkmenistan:
Stand: 27.07.2018 (Unverändert gültig seit: 27.07.2018)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Grenzüberschreitende Reisen / Flugreisen über Turkmenistan)
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg und nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty, nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Auf dem Landweg kann es immer wieder zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise kommen, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommen kann.
Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden. Reisende benötigen ein gültiges Einreisevisum.
Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 23.02.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 27.07.2018
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 01.02.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 01.02.2019
(Unverändert gültig seit: 01.02.2019)
Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen (Infrastruktur/Straßenverkehr)
- Medizinische Hinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Der turkmenische Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat mit Wirkung ab 4. Februar 2019 Turkmenistan Airlines die Fluggenehmigung entzogen und damit den Einflug in die EU untersagt. Betroffen sind davon auch Flüge von Frankfurt am Main nach Bangkok, Peking, Delhi oder Amritsar mit Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan.
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten vieler Verkehrsteilnehmer, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch vielerorts schlechte Straßenzustände und unzureichende Beschilderung. Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden.
Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen sie eine Zusatzsteuer auf die subventionierten Kraftstoffpreise von ausländischen Kraftfahrern in US-Dollar entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, so dass Angaben hierzu notwendig sind und lange Wartezeiten an der Grenze einzukalkulieren sind.
Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50 % versehen sein.
Seit August 2017 wird in Turkmenistan eine Tourismusgebühr von 2,- US-Dollar pro Übernachtung für ausländische Touristen und Besucher eingeführt. Die Erhebung dieser Sonderausgabe erfolgt durch die Hotels und ist zusammen mit dem Übernachtungspreis zu entrichten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Weiterreise von und nach Iran, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan und Afghanistan
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty möglich. Auf dem Landweg kann es immer wieder zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise kommen, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommen kann.
Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Reisende werden gebeten, sich vor Grenzübertritt über aktuelle Visavorschriften für die Nachbarländer zu informieren. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt; siehe dazu die Reisewarnung Afghanistan.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
Flüge mit Turkmenistan Airlines von Frankfurt am Main nach Bangkok, Peking, Delhi oder Amritsar erfolgen mit Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan. Passagiere müssen sich von Bord in den Transitbereich des Flughafens begeben. Vor allem in den Wintermonaten können zum Teil erhebliche Verzögerungen eintreten. Es kommt vor, dass Anschlussflüge kurzfristig abgesagt werden.
Kommunikation
In Turkmenistan gibt es derzeit nur einen Mobilfunkanbieter, TM Cell (Altyn Asyr, turkmenisch). Der Zugang zum Internet ist möglich, jedoch in Abhängigkeit vom Standort mit schwankender Geschwindigkeit. Diverse Newsseiten und Webportale, sowie insbesondere soziale Medien, sind nicht zugänglich. Außerhalb besiedelter Gebiete gibt es keine Netzabdeckung. Ausländische SIM-Karten können nur benutzt werden, wenn der ausländische Anbieter ein Abkommen mit TM Cell hat (für Deutschland nur T-Mobile, E-Plus und O2).
Geld/Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT). Der US-Dollar ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen (z.B. internationalen Hotels, Flughafen) - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen (z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren, Hotelübernachtungen) können von Ausländern i. d. R. nur in US-Dollar beglichen werden. Kreditkarten (nur VISA oder American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.
Eine Bargeldversorgung ist über Western Union möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Es gibt einige wenige Bargeldautomaten, an denen TMT mittels Visa- oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Es ist derzeit nicht möglich, in Banken oder an Geldautomaten US-Dollar zu erhalten. Auszahlungen erfolgen auch bei Geldanweisungen aus Deutschland ausschließlich in der Landeswährung TMT; ein Rücktausch in US-Dollar oder Euro ist nicht möglich.
Reisenden wird daher empfohlen, ausreichend Bargeld, vorzugsweise in US-Dollar, mitzuführen. Ein Umtausch von US-Dollar in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft; auch Haftstrafen sind möglich.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken (ACWY) empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.
Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich sind (siehe hierzu auch Besondere Zollvorschriften).
Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o. ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 22.03.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan:
Stand 22.03.2019
(Unverändert gültig seit: 22.03.2019)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Geld / Kreditkarten)
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Der turkmenische Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat mit Wirkung ab 4. Februar 2019 Turkmenistan Airlines die Fluggenehmigung entzogen und damit den Einflug in die EU untersagt. Betroffen sind davon auch Flüge von Frankfurt am Main nach Bangkok, Peking, Delhi oder Amritsar mit Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan.
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten vieler Verkehrsteilnehmer, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch vielerorts schlechte Straßenzustände und unzureichende Beschilderung. Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden.
Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen sie eine Zusatzsteuer auf die subventionierten Kraftstoffpreise von ausländischen Kraftfahrern in US-Dollar entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, so dass Angaben hierzu notwendig sind und lange Wartezeiten an der Grenze einzukalkulieren sind.
Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50 % versehen sein.
Seit August 2017 wird in Turkmenistan eine Tourismusgebühr von 2,- US-Dollar pro Übernachtung für ausländische Touristen und Besucher eingeführt. Die Erhebung dieser Sonderausgabe erfolgt durch die Hotels und ist zusammen mit dem Übernachtungspreis zu entrichten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Weiterreise von und nach Iran, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan und Afghanistan
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty möglich. Auf dem Landweg kann es immer wieder zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise kommen, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommen kann.
Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Reisende werden gebeten, sich vor Grenzübertritt über aktuelle Visavorschriften für die Nachbarländer zu informieren. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt; siehe dazu die Reisewarnung Afghanistan.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
Flüge mit Turkmenistan Airlines von Frankfurt am Main nach Bangkok, Peking, Delhi oder Amritsar erfolgen mit Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan. Passagiere müssen sich von Bord in den Transitbereich des Flughafens begeben. Vor allem in den Wintermonaten können zum Teil erhebliche Verzögerungen eintreten. Es kommt vor, dass Anschlussflüge kurzfristig abgesagt werden.
Kommunikation
In Turkmenistan gibt es derzeit nur einen Mobilfunkanbieter, TM Cell (Altyn Asyr, turkmenisch). Der Zugang zum Internet ist möglich, jedoch in Abhängigkeit vom Standort mit schwankender Geschwindigkeit. Diverse Newsseiten und Webportale, sowie insbesondere soziale Medien, sind nicht zugänglich. Außerhalb besiedelter Gebiete gibt es keine Netzabdeckung. Ausländische SIM-Karten können nur benutzt werden, wenn der ausländische Anbieter ein Abkommen mit TM Cell hat (für Deutschland nur T-Mobile, E-Plus und O2).
Geld/Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT). Der US-Dollar ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen (z.B. internationalen Hotels, Flughafen) - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen (z.B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren, Hotelübernachtungen) können von Ausländern i.d.R. nur in US-Dollar beglichen werden. Bargeldloser/elektronischer Zahlungsverkehr ist häufig, auch gegenüber offiziellen Stellen, nicht möglich. Kreditkarten (nur VISA oder American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.
Eine Bargeldversorgung ist über Western Union möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Es gibt einige wenige Bargeldautomaten, an denen TMT mittels Visa- oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Es ist derzeit nicht möglich, in Banken oder an Geldautomaten US-Dollar zu erhalten. Auszahlungen erfolgen auch bei Geldanweisungen aus Deutschland ausschließlich in der Landeswährung TMT; ein Rücktausch in US-Dollar oder Euro ist nicht möglich.
Reisenden wird daher empfohlen, ausreichend Bargeld, vorzugsweise in US-Dollar, mitzuführen. Ein Umtausch von US-Dollar in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft; auch Haftstrafen sind möglich.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 24.10.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 24.10.2019
(Unverändert gültig seit: 24.10.2019)
Letzte Änderungen:
Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Nachdem die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) im Februar 2019 Turkmenistan Airlines (TA) die Fluggenehmigung für Flüge in die EU entzogen hatte, wurde Turkmenistan Airlines nach der Prüfung durch die EASA am 11. Oktober 2019 wieder als Third Country Operator (TCO) zugelassen. Das Ein- und Ausflugverbot für die staatliche Fluggesellschaft Turkmenistans in der Europäischen Union ist damit aufgehoben.
Schwierige klimatische und topographische Verhältnisse und beschränkte Kommunikationsmöglichkeiten erschweren das Reisen im Land.
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten der genutzten Fahrzeuge, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch den allgemein schlechten Straßenzustand und unzureichende Beschilderung. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen ausländische Kraftfahrer eine Zusatzsteuer auf die im Inland subventionierten Kraftstoffpreise in US-Dollar entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, so dass Angaben hierzu notwendig sind und lange Wartezeiten an der Grenze einzukalkulieren sind.
Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50 % versehen sein.
Ausländische Touristen und Besucher müssen eine Tourismusgebühr von 2,- US-Dollar pro Übernachtung entrichten, die mit den Übernachtungskosten zu entrichten ist.
- Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Unternehmen Sie Touren in die Wüste stets in Begleitung eines erfahrenen lokalen Reiseführers und in Gruppen, nicht allein.
- Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.
Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 14.01.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 14.01.2020
(Unverändert gültig seit: 14.01.2020)
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Reiseinfos (Weiterreise Iran)
Aktuelles
Die Grenzübergänge von Turkmenistan nach Iran sind derzeit gesperrt. Zudem hat Turkmenistan Airlines alle Flüge in die Vereinigten Arabischen Emirate suspendiert.
Reiseinfos
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und passen Sie sie entsprechend an.
- Als Reisender mit Transitvisum, erkundigen Sie sich frühzeitig nach Alternativrouten da eine Verlängerung des Visums vor Ort nicht möglich ist.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in der Region über die Medien.
Weiterreise von und nach Iran, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan und Afghanistan
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan.
Die Grenzübergänge von Turkmenistan nach Iran sind derzeit gesperrt. Zudem hat Turkmenistan Airlines alle Flüge in die Vereinigten Arabischen Emirate suspendiert. Die Verlängerung von Transitvisa vor Ort ist nicht möglich.
Die Einreise von und Ausreise nach Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
- Informieren Sie sich vor Ort über die aktuelle Entwicklung und passen Sie Ihre Reisepläne entsprechend an.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty möglich. Auf dem Landweg muss mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt.
Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
- Informieren Sie sich vor Grenzübertritt über die aktuellen Visavorschriften für die Nachbarländer. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 23.01.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 23.01.2020
(Unverändert gültig seit: 23.01.2020)
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfall)
- Reiseinfos (Weiterreise Iran)
Reiseinfos
Weiterreise von und nach Iran, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan und Afghanistan
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan.
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty möglich. Auf dem Landweg muss mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt.
Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
- Informieren Sie sich vor Grenzübertritt über die aktuellen Visavorschriften für die Nachbarländer. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 13.02.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 13.02.2020
(Unverändert gültig seit: 13.02.2020)
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Aktuelles (Einreisekontrollen, Corona)
Aktuelles
Seit dem 9. Februar werden ausländische Reisende, unabhängig von Abflugort oder Herkunft an den Flughäfen Turkmenistans vor Einreise wegen des Verdachts auf Ansteckung mit dem Coronavirus Temperaturmessungen unterworfen und können bei dem geringsten Hinweis auf grippeähnliche Symptome in Quarantäne genommen werden. Eine konsularische Betreuung ist dann nur schwer möglich.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen turkmenischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 17.02.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 17.02.2020
(Unverändert gültig seit: 17.02.2020)
Letzte Änderungen:
Aktuelles (Quarantäne, Coronavirus)
Aktuelles
Seit dem 9. Februar werden ausländische Reisende, unabhängig von Abflugort oder Herkunft an den Flughäfen Turkmenistans vor Einreise wegen des Verdachts auf Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Temperaturmessungen unterworfen und können bei dem geringsten Hinweis in Quarantäne genommen werden. Bei Einreise aus Deutschland kann ggf. auch ohne Symptome eine Quarantäne erfolgen. Eine konsularische Betreuung ist dann nur schwer möglich.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen, um eine Quarantäne in Turkmenistan zu vermeiden.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen turkmenischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert Koch-Instituts RKI.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 10.01.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 10.01.2022
Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Gesundheit (Impfschutz)
Reiseinfos
Geld/Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT).
Der US-Dollar ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen wie in internationalen Hotels und am Flughafen - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen, z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren oder Hotelübernachtungen, können von Ausländern in der Regel nur in US-Dollar beglichen werden.
Kreditkarten von VISA und Mastercard (nicht jedoch American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.
Eine Bargeldversorgung ist über Western Union möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Es gibt einige wenige Bargeldautomaten, an denen TMT mittels Visa- oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Ein Rücktausch von TMT in US-Dollar oder Euro ist nicht möglich. Ausreichend Bargeld, vorzugsweise in US-Dollar, sollte unbedingt mitgeführt werden. Ein Umtausch von US-Dollar in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch ist strafbar.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus im Turkmenistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 19.08.2022
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Stand 19.08.2022
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Weiterreise von und nach Iran, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan und Afghanistan)
Sicherheit
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Gefahren bestehen insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Taschendiebstähle kommen in belebteren Gegenden vor.Reiseinfos
- Lassen Sie die übliche Vorsicht vor Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle insbesondere in belebteren Gegenden und nach Einbruch der Dunkelheit walten.
- Bevorzugen Sie offizielle weiße oder gelbe Taxis und teilen Sie diese nicht mit Fremden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
Weiterreise von und nach Iran, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan und Afghanistan
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan.
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich, es muss jedoch mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt.
Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
- Informieren Sie sich vor Grenzübertritt über die aktuellen Visavorschriften für die Nachbarländer. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
Hinweise zum Corona-Virus im Turkmenistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 03.01.2023
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 03.01.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
Aktuelles: COVID-19
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Turkmenistans.
Bei Einreise sind ein negativer, höchstens 48 Stunden vor Einreise (nicht: Beginn der Reise) durchgeführter PCR-Test und ein Impfzertifikat gegen COVID-19 vorzulegen. Seit dem Erhalt der ersten Impfdosis müssen mindestens 42 Tage verstrichen sein. Alternativ zu einem Impfzertifikat kann auch eine Bescheinigung über vorhandene Antikörper (IgM, IgG) vorgelegt werden. Genesenennachweise werden nicht akzeptiert.
Bei Einreise erfolgt ein weiterer PCR-Test, zahlbar in USD. Sollte dieser positiv ausfallen, wird seitens der turkmenischen Behörden Zwangsquarantäne in einem staatlichen Isolationskrankenhaus angeordnet. Bei negativem Testergebnis ist nach Einreise eine dreitägige Selbstisolation vorgeschrieben.
Ausreise und Transit
Internationale Linienflüge nach Aschgabat, Turkmenbaschi und Turkmenabat werden nach und nach wieder aufgenommen. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich. Der Fährverkehr über Turkmenbaschi findet weiterhin unregelmäßig statt.
Die Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zu den Nachbarstaaten für deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten können landesweit weiterhin eingeschränkt sein. Die touristische Infrastruktur ist z.T. weiterhin geschlossen.
EmpfehlungenReiseinfos
- Bitte informieren Sie sich über Details der möglichen Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien, Hotels etc..
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Geld/Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT).
Der USD ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen wie in internationalen Hotels und am Flughafen - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen, z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren oder Hotelübernachtungen, können von Ausländern in der Regel nur in USD beglichen werden.
Kreditkarten von VISA und Mastercard (nicht jedoch American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.
Es gibt einige wenige Bargeldautomaten in der Hauptstadt, an denen TMT mittels Visa oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Weiterhin ist eine Bargeldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Ein Rücktausch von TMT in USD oder EUR ist nicht möglich.
Ausreichend Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte unbedingt mitgeführt werden. Ein Umtausch von USD in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch ist strafbar.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 13.04.2023
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 13.04.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Reiseinfos (Weiterreise in die Nachbarländer Turkmenistans)
Aktuelles: COVID-19
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Turkmenistans.
Bei Einreise ist ein Impfzertifikat für COVID-19 vorzulegen. Alternativ zu einem Impfzertifikat können auch eine Bescheinigung über vorhandene Antikörper (IgM, IgG) oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden.
Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test, zahlbar in USD. Sollte dieser positiv ausfallen, kann seitens der turkmenischen Behörden Zwangsquarantäne in einem staatlichen Isolationskrankenhaus angeordnet werden.
Ausreise und Transit
Internationale Linienflüge nach Aschgabat, Turkmenbaschi und Turkmenabat werden nach und nach wieder aufgenommen. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich. Der Fährverkehr über Turkmenbaschi findet weiterhin unregelmäßig statt.
Die Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zu den Nachbarstaaten für deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten können landesweit weiterhin eingeschränkt sein. Die touristische Infrastruktur ist z.T. weiterhin geschlossen.
EmpfehlungenReiseinfos
- Bitte informieren Sie sich über Details der möglichen Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien, Hotels etc..
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Weiterreise in die Nachbarländer Turkmenistans
Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan.
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan auf dem Landweg ist möglich; es muss jedoch mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt. Die Flugverbindung Almaty-Aschgabat wird voraussichtlich ab Mai 2023 wieder aufgenommen werden.
Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
- Beachten Sie die Reisewarnungen Iran und Afghanistan.
- Informieren Sie sich vor Grenzübertritt über die aktuellen Visavorschriften für die Nachbarländer. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Turkmenistan 23.02.2026
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Turkmenistan
Stand 23.02.2026
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Weiterreise in die Nachbarländer Turkmenistans)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist ruhig.
Internetverbindungen sind extrem langsam (max. 6,9 Mbit/s) und unterliegen staatlichen Einschränkungen, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.Kriminalität
- Informieren Sie sich sorgfältig vor Antritt Ihrer Reise.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Obwohl die Kriminalitätsrate im Allgemeinen niedrig ist, kann Kleinkriminalität (wie Taschendiebstähle) in belebteren Gegenden und nach Einbruch der Dunkelheit vorkommen.
In Grenzgebieten, insbesondere zu Afghanistan und Iran, kann es zu Schmuggelaktivitäten kommen.Reiseinfos
- Beachten Sie die Reisewarnungen für Afghanistan und Iran. Vermeiden Sie Aufenthalte in den unmittelbaren Grenzgebieten zu Afghanistan und Iran.
- Lassen Sie die übliche Vorsicht vor Kleinkriminalität walten.
- Bevorzugen Sie offizielle weiße oder gelbe Taxis und teilen Sie diese nicht mit Fremden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
Infrastruktur/Verkehr
Das Reisen im Land wird u.a. durch das herrschende Kontinentalklima und beschränkte Kommunikationsmöglichkeiten erschwert.
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten der genutzten Fahrzeuge, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch den allgemein schlechten Straßenzustand und unzureichende Beschilderung. Die internationale „grüne“ Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen ausländische Kraftfahrer eine Zusatzsteuer auf die im Inland subventionierten Kraftstoffpreise in USD entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, die persönliche Angaben hierzu notwendig machen. Lange Wartezeiten an der Grenze müssen einkalkuliert werden.
Pkw-Fensterscheiben dürfen nur hinten (ab der B-Säule) mit einer Tönung von maximal 50% versehen sein.
Ausländische Touristen und Besucher müssen zusätzliche zu den Übernachtungskosten eine Tourismusgebühr von 2 USD pro Übernachtung bezahlen.Weiterreise in die Nachbarländer Turkmenistans
- Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Unternehmen Sie Touren in die Wüste stets in Begleitung eines erfahrenen lokalen Reiseführers und in Gruppen, nicht allein.
- Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.
Vor der Weiterreise nach Afghanistan und Iran wird gewarnt, siehe Reisewarnung Afghanistan bzw. Iran.
In Grenzgebieten, insbesondere zu Afghanistan und Iran, kann es zu Schmuggelaktivitäten kommen. Es gibt Sperrbezirke und Bereiche, für die besondere Erlaubnisse erforderlich sind.
Für die Einreise von und Ausreise nach Iran sind die Grenzübergänge Bajigiran, Serachs und Tengli grundsätzlich täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Die Abfertigung an den Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern.
Die Einreise von und Ausreise nach Usbekistan ist auf direktem Weg ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan auf dem Landweg ist möglich; es muss jedoch mit Problemen bei der Ein- oder Ausreise gerechnet werden, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommt.
Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet. Für die Nutzung wird eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden benötigt, die aber nur schwer erhältlich ist.Einreise und Zoll
- Beachten Sie die Reisewarnungen für Iran und Afghanistan.
- Informieren Sie sich vor Grenzübertritt über die aktuellen Visavorschriften für die Nachbarländer. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung muss deklariert werden.
Mehr als zwei Packungen Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden.
Es wird empfohlen, hochwertige technische Geräte (z. B. Videokameras, Laptops, professionelles Medienequipment) bei der Einreise bei den Zollbehörden explizit zu deklarieren. Die bei der Einfuhr ausgestellten Dokumente sind für eine reibungslose Wiederausfuhr zwingend erforderlich.
Zudem gelten strikte Regelungen für die vorübergehende Einfuhr von Kfz (Position 8703). Diese werden an der Grenze unter der Verpflichtung zur Wiederausfuhr registriert. Die Frist orientiert sich in der Regel an der Gültigkeit des Visums und kann durch die Zollbehörden verlängert werden. Eine fristgerechte Wiederausfuhr ist zwingend erforderlich.
Die Einfuhr bestimmter chemischer Substanzen nach Turkmenistan ist verboten. Personen, die auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten daher eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, aus der Befund und Notwendigkeit der Einnahme der mitgeführten Medikamente hervorgeht. Die mitgeführte Menge sollte den Bedarf für den Aufenthaltszeitraum nicht wesentlich übersteigen. Es empfiehlt sich, eine Übersetzung der Bescheinigung in die russische Sprache mitzuführen.
- Beachten Sie, dass die Einfuhr von Drohnen und GPS-Geräten oft sehr restriktiv gehandhabt wird und diese teilweise einer Sondergenehmigung bedürfen, die über die Standard-Zolldeklaration hinausgeht.
Gruß
Birgitt




