Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 21.11.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Am Sonntag, den 23. November 2014, findet in Tunesien der erste Durchgang der Präsidentschaftswahlen statt. Im Vorfeld und im Umfeld der Wahlen ist landesweit mit erhöhter Präsenz von Sicherheitskräften und Demonstrationen zu rechnen. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und im Umfeld der Wahllokale besondere Vorsicht walten zu lassen. Mit der Schließung der Grenzen zu Libyen und Algerien ist zu rechnen.


Seit dem 01. Oktober 2014 wird von jedem ausländischen Reisenden ohne Wohnsitz in Tunesien eine Ausreisesteuer von 30,- TND erhoben. Dazu muss eine Steuermarke erworben werden, die an Flughäfen und in Häfen, Hotels, Reiseagenturen, Zoll- und Steuerbehörden, Banken und Tabakwarenläden erhältlich ist.
Reisenden wird empfohlen, die Steuermarken möglichst frühzeitig zu erwerben, um lange Wartezeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa /Jorf (Fährstation nach Djerba) führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Hinweise für Reisen von Minderjährigen
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.11.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 24.11.2014 (Unverändert gültig seit: 24.11.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Seit dem 01. Oktober 2014 wird von jedem ausländischen Reisenden ohne Wohnsitz in Tunesien eine Ausreisesteuer von 30,- TND erhoben. Dazu muss eine Steuermarke erworben werden, die an Flughäfen und in Häfen, Hotels, Reiseagenturen, Zoll- und Steuerbehörden, Banken und Tabakwarenläden erhältlich ist.
Reisenden wird empfohlen, die Steuermarken möglichst frühzeitig zu erwerben, um lange Wartezeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa /Jorf (Fährstation nach Djerba) führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 08.12.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Im Oktober 2013 ist es in Sousse bei einem versuchten Anschlag am Strand zu einer Explosion gekommen, bei der außer dem Attentäter niemand zu Schaden gekommen ist. Dieser Vorfall zeigt, dass sich terroristische Anschläge auch in Zukunft gegen Ausländer richten können.

Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.


Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind als militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.

Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).

Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.

Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:

Office National du Tourisme Tunesien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: +216 7134 10 77
Email: ontt@ontt.tourism.tn
Internet: http://www.beintunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 133 83 50
Fax: +49 69 133 83 522
Internet: http://www.tunesien.info
e-mail: info@tunesien.info

Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar.
Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich. Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der Maestro-Karte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben. Es wird empfohlen, gegebenenfalls die Geldautomaten einer anderen Bank auszuprobieren.

Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischem Niveau in aller Regel nicht entsprechen.

Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul auf Djerba möglich. Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, eine Passkopie bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.

Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend wird die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingegeben.

Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die vom tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 17.12.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Am Sonntag, den 21. Dezember 2014, findet in Tunesien der zweite Durchgang der Präsidentschaftswahlen statt. Im Vorfeld und im Umfeld der Wahlen ist landesweit mit erhöhter Präsenz von Sicherheitskräften und Demonstrationen zu rechnen. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und im Umfeld der Wahllokale besondere Vorsicht walten zu lassen.
Seit dem 01. Oktober 2014 wird von jedem ausländischen Reisenden ohne Wohnsitz in Tunesien eine Ausreisesteuer von 30,- TND erhoben. Dazu muss eine Steuermarke erworben werden, die an Flughäfen und in Häfen, Hotels, Reiseagenturen, Zoll- und Steuerbehörden, Banken und Tabakwarenläden erhältlich ist.

Reisenden wird empfohlen, die Steuermarken möglichst frühzeitig zu erwerben, um lange Wartezeiten bei der Ausreise zu vermeiden.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa /Jorf (Fährstation nach Djerba) führt, wird abgeraten.

Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.

Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 27.01.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 27.01.2015
(Unverändert gültig seit: 27.01.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:

Office National du Tourisme Tunesien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: +216 7134 10 77
Email: ontt@ontt.tourism.tn
Internet: www.beintunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 133 83 50
Fax: +49 69 133 83 522
Internet: www.tunesien.info
e-mail: info@tunesien.info
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar.
Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich. Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der Maestro-Karte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben. Es wird empfohlen, gegebenenfalls die Geldautomaten einer anderen Bank auszuprobieren.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischem Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul auf Djerba möglich. Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, eine Passkopie bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen. Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend wird die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingegeben.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die vom tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Seit dem 1. Oktober 2014 wird von jedem ausländischen Reisenden ohne Wohnsitz in Tunesien eine Ausreisesteuer von 30,- TND erhoben. Dazu muss eine Steuermarke erworben werden, die an Flughäfen und in Häfen, Hotels, Reiseagenturen, Zoll- und Steuerbehörden, Banken und Tabakwarenläden erhältlich ist. Reisenden wird empfohlen, die Steuermarken möglichst frühzeitig zu erwerben, um lange Wartezeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Hinweise für Reisen von Minderjährigen
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 18.03.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 18.03.2015
(Unverändert gültig seit: 18.03.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 18. März 2015 ist ein bewaffneter Angriff auf das Bardo Museum in Tunis verübt worden. Tunesische Sicherheitskräfte haben den Bereich weitgehend abgeriegelt. Reisenden wird dringend geraten, Anweisungen der Sicherheitskräfte zu folgen und den Bereich um das Museum im Stadtteil Bardo unbedingt zu meiden
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
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Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 19.03.2015

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 19.03.2015 (Unverändert gültig seit: 19.03.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Am 18. März 2015 sind bei einem Anschlag auf das Bardo Museum in Tunis mehrere Menschen, darunter auch Touristen, ums Leben gekommen.

Reisenden wird empfohlen, den Bereich um das Museum im Stadtteil Bardo zu meiden, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Die Anweisungen der Sicherheitskräfte sollten unbedingt befolgt werden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bereits im Oktober 2013 gab es in Sousse einen – fehlgeschlagenen – Attentatsversuch auf ein Strandhotel. Die Vorfälle zeigen, dass auch in Zukunft Ausländer direkt oder indirekt Opfer von Anschlägen sein können.
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind als militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.
Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 23.03.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 23.03.2015 (Unverändert gültig seit: 23.03.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
Am 18. März 2015 sind bei einem Anschlag auf das Bardo Museum in Tunis mehrere Menschen, darunter auch Touristen, ums Leben gekommen.

Reisenden wird empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Die Anweisungen der Sicherheitskräfte sollten unbedingt befolgt werden.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.

Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 04.05.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 04.05.2015 (Unverändert gültig seit: 04.05.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind als militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.

Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).

Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im März 2015 sind bei einem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mehrere Menschen, darunter auch Touristen, ums Leben gekommen. Bereits im Oktober 2013 gab es in Sousse einen – fehlgeschlagenen – Attentatsversuch auf ein Strandhotel. Diese Vorfälle zeigen, dass auch in Zukunft Ausländer direkt oder indirekt Opfer von Anschlägen sein können.
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.

Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allgemeine Hinweise zur Region

Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 26.06.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 26.06.2015 (Unverändert gültig seit: 26.06.2015)

Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise

Bei einem Anschlag auf ein Touristenhotel in Sousse / Port Kantaoui am 26.06.2015 gab es zahlreiche Tote und Verletzte. Da noch keine näheren Informationen zu den Hintergründen und der Zahl der Täter vorliegen wird insbesondere in dieser Region zu besonders umsichtigen Verhalten und größter Vorsicht geraten.


Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind als militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.

Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).

Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 29.06.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 29.06.2015
(Unverändert gültig seit: 29.06.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Bei einem Anschlag auf ein Touristenhotel in Sousse / Port El Kantaoui am 26.06.2015 gab es zahlreiche Tote und Verletzte, darunter auch Deutsche.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen. Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 02.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 02.07.2015
(Unverändert gültig seit: 02.07.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Bei einem Anschlag auf ein Touristenhotel in Sousse / Port El Kantaoui am 26.06.2015 gab es zahlreiche Tote und Verletzte, darunter auch Deutsche. Dieser und ähnliche Vorfälle zeigen, dass Ausländer auch gezielt Opfer von Anschlägen durch in Tunesien aktive terroristische Gruppierungen werden können.
Generell wird daher empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen. Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im März 2015 sind bei einem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mehrere Menschen, darunter auch Touristen, ums Leben gekommen. Bereits im Oktober 2013 gab es in Sousse einen – fehlgeschlagenen – Attentatsversuch auf ein Strandhotel. Am vergangenen 26.06.2015 kam es dort zu einem Anschlag auf ein Hotel (vgl. Aktuelle Hinweise oben).
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.
Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.
Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 04.07.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 04.07.2015 (Unverändert gültig seit: 04.07.2015)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Am 4. Juli 2015 hat die tunesische Regierung den Ausnahmezustand verhängt, als Folge auf einem Anschlag auf ein Touristenhotel in Sousse / Port El Kantaoui am 26.06.2015, bei dem es zahlreiche Tote und Verletzte gab, darunter auch Deutsche. Dieser und ähnliche Vorfälle zeigen, dass Ausländer auch gezielt Opfer von Anschlägen durch in Tunesien aktive terroristische Gruppierungen werden können.

Es sind derzeit keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu erwarten, aber die Lage sowie offizielle Ankündigungen sollten aufmerksam verfolgt werden.

Generell wird daher empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen. Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im März 2015 sind bei einem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mehrere Menschen, darunter auch Touristen, ums Leben gekommen. Bereits im Oktober 2013 gab es in Sousse einen – fehlgeschlagenen – Attentatsversuch auf ein Strandhotel. Am vergangenen 26.06.2015 kam es dort zu einem Anschlag auf ein Hotel (vgl. Aktuelle Hinweise oben).
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.

Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).

Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.

Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 10.07.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 10.07.2015 (Unverändert gültig seit: 10.07.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Am 4. Juli 2015 hat die tunesische Regierung den Ausnahmezustand verhängt, als Folge auf einen Anschlag auf ein Touristenhotel in Sousse / Port El Kantaoui am 26.06.2015, bei dem es zahlreiche Tote und Verletzte gab, darunter auch Deutsche. Dieser und ähnliche Vorfälle zeigen, dass Ausländer auch gezielt Opfer von Anschlägen durch in Tunesien aktive terroristische Gruppierungen werden können. Die tunesische Regierung überprüft zur Zeit kritisch die Gesamtheit ihrer Sicherheitsvorkehrungen. Wir unterstützen gemeinsam mit unseren G7-Partnern diese Maßnahmen.

Es sind derzeit keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu erwarten, aber die Lage sowie offizielle Ankündigungen sollten aufmerksam verfolgt werden.

Generell wird daher empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen. Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im März 2015 sind bei einem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mehrere Menschen, darunter auch Touristen, ums Leben gekommen. Bereits im Oktober 2013 gab es in Sousse einen – fehlgeschlagenen – Attentatsversuch auf ein Strandhotel. Am vergangenen 26.06.2015 kam es dort zu einem Anschlag auf ein Hotel (vgl. Aktuelle Hinweise oben).
Reisenden im gesamten Land wird daher empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen. Mit verstärkten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Generell sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig gemieden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich.

Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).

Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren. Da es aktuell zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommt, wird dringend geraten sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten.

Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird dringend geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der bestehenden terroristischen Gefährdung zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen (so z. B. Eidh al-fitr, Ende des Ramadan, in diesem Jahr am 17./18.Juli).

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund der erhöhten Gefahr von Verkehrsunfällen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Nebenstrecken sollten gemieden werden.

Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Dennoch kommt es gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch ist Falschgeld im Umlauf. Der zentrale Sperr-Notruf für das Sperren von Geldkarten, Handykarten etc. lautet +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 15.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 15.09.2015
(Unverändert gültig seit: 15.09.2015)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die am 1. Oktober 2014 in Kraft getretene Ausreisesteuer für ausländische Reisende ohne Wohnsitz in Tunesien ist gemäß den Bestimmungen des „ergänzenden tunesischen Finanzgesetzes 2015“ ab dem 31. August 2015 aufgehoben.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Hinweise für Reisen von Minderjährigen
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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