Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
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- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Am Sonntag, den 23. November 2014, findet in Tunesien der erste Durchgang der Präsidentschaftswahlen statt. Im Vorfeld und im Umfeld der Wahlen ist landesweit mit erhöhter Präsenz von Sicherheitskräften und Demonstrationen zu rechnen. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und im Umfeld der Wahllokale besondere Vorsicht walten zu lassen. Mit der Schließung der Grenzen zu Libyen und Algerien ist zu rechnen.
Seit dem 01. Oktober 2014 wird von jedem ausländischen Reisenden ohne Wohnsitz in Tunesien eine Ausreisesteuer von 30,- TND erhoben. Dazu muss eine Steuermarke erworben werden, die an Flughäfen und in Häfen, Hotels, Reiseagenturen, Zoll- und Steuerbehörden, Banken und Tabakwarenläden erhältlich ist.
Reisenden wird empfohlen, die Steuermarken möglichst frühzeitig zu erwerben, um lange Wartezeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz – Medenine bis El Marsa /Jorf (Fährstation nach Djerba) führt, wird abgeraten.
Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.
Generell wird empfohlen, im ganzen Land außerhalb der Touristenzentren entlang der Mittelmeerküste besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monate in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Hinweise für Reisen von Minderjährigen
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt




