Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 24.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 15.05.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 15.05.2013
(Unverändert gültig seit: 15.05.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise – Kairouan


Aktuelle Hinweise
In der Zeit vom 17.-20.05.2013 wird wegen einer geplanten und offiziell verbotenen politischen Großveranstaltung von Reisen nach Kairouan abgeraten.
In der Gebirgsregion westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist es in den letzten Tagen vermehrt zu Explosionen und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und Bewaffneten gekommen.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 21.05.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 21.05.2013
(Unverändert gültig seit: 21.05.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise – Kairouan


Aktuelle Hinweise
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist nach einer Reihe von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und Bewaffneten zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten..
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 23.05.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 23.05.2013
(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Einreisbestimmungn für deutsche Staatsangehörige – Visum – Strafgebühr


Aktuelle Hinweise
Ab Freitag mittag (24.05.) könnte es insbesondere in Kairouan, aber möglicherweise auch in anderen Städten, erneut zu größeren Demonstrationen kommen. Reisende sollten sich von Menschenansammlungen und Demonstrationen fernhalten.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist nach einer Reihe von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und Bewaffneten zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternelle, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 15.07.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 15.07.2013
(Unverändert gültig seit: 15.07.2013)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen – Passkopie


Aktuelle Hinweise
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:

Office National du Tourisme Tunesien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: +216 7134 10 77
Email: ontt@ontt.tourism.tn
Internet: www.tourisme.gov.tn
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 133 83 50
Fax: +49 69 133 83 522
Internet: www.tunesien.info
e-mail: info@tunesien.info
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar.
Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich. Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der Maestro-Karte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben. Es wird empfohlen, gegebenenfalls die Geldautomaten einer anderen Bank auszuprobieren.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischem Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, eine Passkopie bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 26.07.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 26.07.2013 (Unverändert gültig seit: 26.07.2013)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
In Zusammenhang mit der Ermordung eines führenden Oppositionspolitikers am 25. Juli sind in den kommenden Tagen Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Insbesondere am Samstag, den 27. Juli, wird anlässlich der Beerdigung des Politikers mit Großdemonstrationen in Tunis und anderen städtischen Zentren gerechnet. Es sollten daher Menschenansammlungen wie auch öffentliche Plätze in den großen Städten gemieden werden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 29.07.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 29.07.2013 (Unverändert gültig seit: 29.07.2013)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
In Zusammenhang mit der Ermordung eines führenden Oppositionspolitikers am 25. Juli sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Es sollten daher Menschenansammlungen wie auch öffentliche Plätze in den großen Städten gemieden werden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
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meyerc
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 26.07.2013

Beitrag von meyerc »

Ich bin schon am planen für meinen Trip nach Ain Ouadette ende des Jahres,
aber wissen das am 17.12 neuwahlen sind macht mir doch bisschen sorgen, zumal ich um den 21.12 da ankommen wollte.
Nicht das dann wieder alle auf die Strassen gehen weil sie mit dem ausgang der Wahlen nicht zufrieden sind.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 31.07.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 31.07.2013
(Unverändert gültig seit: 31.07.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise – Gebirgsregion zur algerischen Grenze


Aktuelle Hinweise
In Zusammenhang mit der Ermordung eines führenden Oppositionspolitikers am 25. Juli sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Es sollten daher Menschenansammlungen wie auch öffentliche Plätze in den großen Städten gemieden werden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. In den letzten Tagen ist es erneut zu blutigen Auseinandersetzungen in der Region gekommen. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 02.08.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Tunesien:

Stand 02.08.2013 (Unverändert gültig seit: 02.08.2013)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
In Zusammenhang mit der Ermordung eines führenden Oppositionspolitikers am 25. Juli sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Es sollten daher Menschenansammlungen wie auch öffentliche Plätze in den großen Städten gemieden werden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. In den letzten Tagen ist es erneut zu terroristischen Anschlägen gegen tunesische Soldaten in der Region gekommen. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 29.08.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 29.08.2013
(Unverändert gültig seit: 29.08.2013)

Letzte Änderung:

- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise – Terrorismus


Aktuelle Hinweise
Angesichts der andauernden Regierungskrise in Tunesien sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Es sollten daher Menschenansammlungen wie auch öffentliche Plätze in den großen Städten gemieden werden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Hauptstadt Tunis und dem gesamten östlichen Küstenbereich einschließlich Djerba, der von den meisten Touristen frequentiert wird, aber auch in den meisten Regionen im Landesinneren ist die Sicherheitslage weitgehend stabil. Es ist allerdings – im Vergleich zu früher – mit erhöhter Kleinkriminalität zu rechnen; außerhalb der Hotelanlagen wird deshalb zu erhöhter Vorsicht, insbesondere im Hinblick auf Diebstähle, geraten. Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Im Wüstengebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine führt bestehen- insbesondere abseits der häufiger befahrenen Pisten - erhebliche Entführungsrisiken. Von Touristenreisen und anderen nicht dringenden notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien und Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Reisen in die westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze, abseits von den üblichen Touristenrouten, sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Im Westen des Landes im unmittelbaren Grenzgebiet zu Algerien ist generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in dieser Region ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.
Allen Deutschen wird (auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tunesien) dringend geraten, sich in der elektronischen Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes unter http://service.diplo.de/registrierungav zu registrieren, über welche im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der dennoch nie ganz auszuschließenden Gefahr – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land/Entführungsrisiko
Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Die von den tunesischen Behörden eingerichteten militärischen Sperrgebiete (insbesondere im südlichen Grenzgebiet zu Algerien und Libyen) sollten unbedingt gemieden bzw. nur nach vorheriger Genehmigung mit lokaler Begleitung betreten werden (Entführungsgefahr).
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (http://www.auswaertiges-amt.de) hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.

Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
  • Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987
  • Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116
  • Sperren von American Express-Karten: Tel.: +49 69 979 710 00
  • Sperren von Visa-Karten: Tel.: +1 4105 81 3836 oder +49 800 811 8440
  • Sperren von Mastercard: Tel.: .: +1 63 67 22 71 11 oder +49 800 819 10 40 (in D)
  • Sperren von Diners Club: Tel: +49 203 347 79 05
  • Sperren von Sparkassen-Kreditkarten: +49 1803 123 888 („Bayern-Card“)
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 02.09.2013

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 02.09.2013
(Unverändert gültig seit: 02.09.2013)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Angesichts der andauernden Regierungskrise in Tunesien sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Es sollten daher Menschenansammlungen wie auch öffentliche Plätze in den großen Städten gemieden werden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Hauptstadt Tunis und dem gesamten östlichen Küstenbereich einschließlich Djerba, der von den meisten Touristen frequentiert wird, aber auch in den meisten Regionen im Landesinneren ist die Sicherheitslage weitgehend stabil. Es ist allerdings – im Vergleich zu früher – mit erhöhter Kleinkriminalität zu rechnen; außerhalb der Hotelanlagen wird deshalb zu erhöhter Vorsicht, insbesondere im Hinblick auf Diebstähle, geraten. Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Im Wüstengebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine führt bestehen- insbesondere abseits der häufiger befahrenen Pisten - erhebliche Entführungsrisiken. Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten. Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Reisen in die westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze, abseits von den üblichen Touristenrouten, sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Im Westen des Landes im unmittelbaren Grenzgebiet zu Algerien ist generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in dieser Region ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.
Allen Deutschen wird (auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tunesien) dringend geraten, sich in der elektronischen Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes unter http://service.diplo.de/registrierungav zu registrieren, über welche im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der dennoch nie ganz auszuschließenden Gefahr – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land/Entführungsrisiko
Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Die von den tunesischen Behörden eingerichteten militärischen Sperrgebiete (insbesondere im südlichen Grenzgebiet zu Algerien und Libyen) sollten unbedingt gemieden bzw. nur nach vorheriger Genehmigung mit lokaler Begleitung betreten werden (Entführungsgefahr).
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (www.auswaertiges-amt.de) hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.


Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
  • Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987
  • Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116
  • Sperren von American Express-Karten: Tel.: +49 69 979 710 00
  • Sperren von Visa-Karten: Tel.: +1 4105 81 3836 oder +49 800 811 8440
  • Sperren von Mastercard: Tel.: .: +1 63 67 22 71 11 oder +49 800 819 10 40 (in D)
  • Sperren von Diners Club: Tel: +49 203 347 79 05
  • Sperren von Sparkassen-Kreditkarten: +49 1803 123 888 („Bayern-Card“)
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 11.09.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 11.09.2013
(Unverändert gültig seit: 11.09.2013)

Letzte Änderung:

- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Angesichts der andauernden Regierungskrise in Tunesien sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Es sollten daher Menschenansammlungen wie auch öffentliche Plätze in den großen Städten gemieden werden. Zu erhöhter Wachsamkeit und Verfolgung der lokalen Medienberichterstattung wird aufgerufen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In dem Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden sollte Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Wegen des allgemein bestehenden Entführungsrisikos im südöstlichen Küstenbereich einschließlich Djerba wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Reisen in die westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze, abseits von den üblichen Touristenrouten, sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Im Westen des Landes im unmittelbaren Grenzgebiet zu Algerien ist generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in dieser Region ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.
Allen Deutschen wird (auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tunesien) dringend geraten, sich in der elektronischen Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes unter http://service.diplo.de/registrierungav zu registrieren, über welche im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der dennoch nie ganz auszuschließenden Gefahr – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (www.auswaertiges-amt.de) hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.


Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
  • Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987
  • Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116
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Beitrag von Alexander »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 24.09.2013 (Unverändert gültig seit: 24.09.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise



Aktuelle Hinweise
Angesichts der andauernden Regierungskrise in Tunesien sind weiterhin Demonstrationen zu erwarten, die eskalieren könnten. Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist militärisches Sperrgebiet. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In dem Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden sollte Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Wegen des allgemein bestehenden Entführungsrisikos im südöstlichen Küstenbereich wird auch auf Djerba zu erhöhter Vorsicht geraten.

Reisen in die westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze, abseits von den üblichen Touristenrouten, sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Im Westen des Landes im unmittelbaren Grenzgebiet zu Algerien ist generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in dieser Region ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.

Allen Deutschen wird (auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tunesien) dringend geraten, sich in der elektronischen Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes unter http://service.diplo.de/registrierungav zu registrieren, über welche im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.

Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der dennoch nie ganz auszuschließenden Gefahr – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.

Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).

Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (http://www.auswaertiges-amt.de) hin.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.

Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.


Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987
• Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: +49 69 979 710 00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: +1 4105 81 3836 oder +49 800 811 8440
• Sperren von Mastercard: Tel.: .: +1 63 67 22 71 11 oder +49 800 819 10 40 (in D)
• Sperren von Diners Club: Tel: +49 203 347 79 05
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 22.10.2013
(Unverändert gültig seit: 22.10.2013)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
In dem Gebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Medenine bis El Marsa (Fährstation nach Djerba) führt, besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden sollte Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).
Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine wird aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgeraten. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.
Allen Deutschen wird (auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tunesien) dringend geraten, sich in der elektronischen Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes unter http://service.diplo.de/registrierungav zu registrieren, über welche im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der dennoch nie ganz auszuschließenden Gefahr – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Die auch in Tunesien aktive Gruppierung Ansar al Sharia wurde am 27.08.2013 seitens der tunesischen Regierung als terroristische Vereinigung mit Verbindung zu Al-Qaida im Maghreb (AQM) eingestuft.
Reisen über Land
Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).
Allgemeine Hinweise zur Region
Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirk same Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (www.auswaertiges-amt.de) hin.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.


Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
  • Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987
  • Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116
  • Sperren von American Express-Karten: Tel.: +49 69 979 710 00
  • Sperren von Visa-Karten: Tel.: +1 4105 81 3836 oder +49 800 811 8440
  • Sperren von Mastercard: Tel.: .: +1 63 67 22 71 11 oder +49 800 819 10 40 (in D)
  • Sperren von Diners Club: Tel: +49 203 347 79 05
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 30.10.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 30.10.2013
(Unverändert gültig seit: 30.10.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Explosion in Sousse


Aktuelle Hinweise
Am 30.10.2013 ist es in Sousse bei einem versuchten Anschlag am Strand zu einer Explosion gekommen, bei der außer dem Attentäter niemand zu Schaden gekommen ist. Reisenden im Raum Sousse wird empfohlen, ihr Hotel vorerst nicht zu verlassen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Den Anweisungen der Sicherheitsbehörden und/oder Reiseveranstalter ist unbedingt Folge zu leisten.
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