Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 06.09.2007 (Unverändert gültig seit: 06.09.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse (kürzliche Ausschaltung einer bewaffneten islamistischen Gruppe durch die tunesischen Sicherheitskräfte) weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: info@tourismtunisia.com
Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Goetheplatz
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069/29-70640 oder 70625
Fax: 069/29-70663
Internet : http://www.fva-tunesien.de
e-mail: fvatunesien@aol.com
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1 Euro = 1, 6 7TD (Stand: Juni 2006). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 10:00 bis 11:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte/de vol") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapiere als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseauweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen (gilt nicht für Einzelreisende!) abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Bei der Einreise mit einem KFZ werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall ein Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nicht lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines KFZ für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines KFZ, dass älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
Reise/Sicherheitshinweis Tunesien 05.09.2007 - 10.10.2011
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Tunesien 05.09.2007 - 10.10.2011
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Reise/Sicherheitshinweis Tunesien 11.03.2008
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 11.03.2008
(Unverändert gültig seit: 11.03.2008)
Aktueller Hinweis
Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb hat sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen bekannt. Die Touristen sollen zuletzt im Süden des Landes unterwegs gewesen und am 22. Februar entführt worden sein. Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen (siehe auch Sicherheitshinweis).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse (von Al-Qaida im islamischen Maghreb im März 2008 reklamierte Entführung von zwei österreichischen Touristen; Ausschaltung einer bewaffneten islamistischen Gruppe durch die tunesischen Sicherheitskräfte im Januar 2007;) weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die beabsichtigen nach Algerien weiter zu reisen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Jürgen
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
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Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 12.03.2008
UPDATE v. 12.03.2008
Jürgen
Auswärtiges AmtAktueller Hinweis
Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb hat sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen bekannt. Die Touristen sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar an einem unbekannten Ort entführt worden sein. Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen (siehe auch Sicherheitshinweis).
Jürgen
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
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Reise/Sicherheitshinweis Tunesien 12.03.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 12.03.2008 (Unverändert gültig seit: 12.03.2008)
Aktueller Hinweis
Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb hat sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen bekannt. Die Touristen sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar an einem unbekannten Ort entführt worden sein. Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen (siehe auch Sicherheitshinweis).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse (von Al-Qaida im islamischen Maghreb im März 2008 reklamierte Entführung von zwei österreichischen Touristen; Ausschaltung einer bewaffneten islamistischen Gruppe durch die tunesischen Sicherheitskräfte im Januar 2007;) weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die beabsichtigen nach Algerien weiter zu reisen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: info@tourismtunisia.com
Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld / Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1 Euro = 1, 6 7TD (Stand: Juni 2006). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/ Maestro-Karte möglich.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 10:00 bis 11:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte/de vol") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen (gilt nicht für Einzelreisende!) abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall ein Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nicht lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines KFZ für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines KFZ, dass älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
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Reise/Sicherheitshinweis Tunesien 13.03.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 13.03.2008
(Unverändert gültig seit: 13.03.2008)
Aktueller Hinweis
Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb hat sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen bekannt. Die Touristen sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar an einem unbekannten Ort entführt worden sein. Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen (siehe auch Sicherheitshinweis).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land
Das Auswärtige Amt weist auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin; im März 2008 reklamierte Al-Qaida im islamischen Maghreb die Entführung zweier österreichischer Staatsangehöriger im algerisch-tunesischen Grenzgebiet. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die beabsichtigen nach Algerien weiter zu reisen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gering. Gleichwohl ist bei Besuchen in Altstädten, in Bahnhöfen und Zügen Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jegliche Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
· Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
· Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
· Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
· Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
· Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Tunesien 13.03.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 13.03.2008 (Unverändert gültig seit: 13.03.2008)
Aktueller Hinweis
Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb hat sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen bekannt. Die Touristen sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar an einem unbekannten Ort entführt worden sein. Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen (siehe auch Sicherheitshinweis).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land
Das Auswärtige Amt weist auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin; im März 2008 reklamierte Al-Qaida im islamischen Maghreb die Entführung zweier österreichischer Staatsangehöriger im algerisch-tunesischen Grenzgebiet. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die beabsichtigen nach Algerien weiter zu reisen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gering. Gleichwohl ist bei Besuchen in Altstädten, in Bahnhöfen und Zügen Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jegliche Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:Office National du Tourisme Tunisien 1, Avenue Mohamed V 1001 Tunis Tel: 00216-71.34.10.77 Email: info@tourismtunisia.com Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,800 TD (Stand: März 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Privatkliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen (gilt nicht für Einzelreisende!) abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise.mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall ein Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nicht lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines KFZ für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines KFZ, dass älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise/Sicherheitshinweis Tunesien 17.04.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 17.04.2008 (Unverändert gültig seit: 17.04.2008)
Aktueller Hinweis
Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb bekannte sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen.
Die Touristen sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar an einem unbekannten Ort entführt worden sein. Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange.
Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen (siehe auch Sicherheitshinweis).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin; im März 2008 reklamierte Al-Qaida im islamischen Maghreb die Entführung zweier österreichischer Staatsangehöriger im algerisch-tunesischen Grenzgebiet. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die beabsichtigen nach Algerien weiter zu reisen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gering. Gleichwohl ist bei Besuchen in Altstädten, in Bahnhöfen und Zügen Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jegliche Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:Office National du Tourisme Tunisien 1, Avenue Mohamed V 1001 Tunis Tel: 00216-71.34.10.77 Email: info@tourismtunisia.com Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,800 TD (Stand: März 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Privatkliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen (gilt nicht für Einzelreisende!) abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise.mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall ein Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nicht lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines KFZ für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines KFZ, dass älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweise Tunesien 20.05.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 20.05.2008 (Unverändert gültig seit: 20.05.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt - die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb bekannte sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen. Diese sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführt worden sein, die Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gering. Gleichwohl ist bei Besuchen in Altstädten, in Bahnhöfen und Zügen Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jegliche Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:Office National du Tourisme Tunisien 1, Avenue Mohamed V 1001 Tunis Tel: 00216-71.34.10.77 Email: info@tourismtunisia.com Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,800 TD (Stand: März 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Privatkliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen (gilt nicht für Einzelreisende!) abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise.mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall ein Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nicht lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines KFZ für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines KFZ, dass älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 25.07.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 25.07.2008 (Unverändert gültig seit: 25.07.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt - die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb bekannte sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen. Diese sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführt worden sein, die Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gering. Gleichwohl ist bei Besuchen in Altstädten, in Bahnhöfen und Zügen Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jegliche Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:Office National du Tourisme Tunisien 1, Avenue Mohamed V 1001 Tunis Tel: 00216-71.34.10.77 Email: info@tourismtunisia.com Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,800 TD (Stand: März 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Privatkliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall ein Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nicht lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 01.09.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 01.09.2008 (Unverändert gültig seit: 01.09.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt - die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb bekannte sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen. Diese sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführt worden sein, die Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien gering. Gleichwohl ist bei Besuchen in Altstädten, in Bahnhöfen und Zügen Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jegliche Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:Office National du Tourisme Tunisien 1, Avenue Mohamed V 1001 Tunis Tel: 00216-71.34.10.77 Email: info@tourismtunisia.com Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,800 TD (Stand: März 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Privatkliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
Das Robert-Koch-Institut berichtet, dass bei zwei Touristen aus Tunesien Choleraerkrankungen aufgetreten sind. Die Krankheitsverläufe waren milde, zu ernsthaften Komplikationen bei den Patienten ist es nicht gekommen. Es gibt in Tunesien zurzeit ein geringes Cholera-Infektionsrisiko. Choleraübertragungen finden meist über infiziertes Wasser statt, auch über Salat, Gemüse, Obst, Eiswürfel, Meeresfrüchte, das mit solchem Wasser gewaschen wurde oder in Kontakt kam. Nur hygienische Maßnahmen sind präventiv wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 14.10.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 14.10.2008 (Unverändert gültig seit: 14.10.2008)
Aktueller Hinweis
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb bekannte sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen. Diese sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführt worden sein, die Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien relativ gering. Allerdings häufen sich gewalttätige Übergriffe auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: info@tourismtunisia.com
Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,780 TD (Stand: September 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Es empfiehlt sich, eine Passkopie vor der Reise von einer deutschen Behörde beglaubigen zu lassen und bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
Das Robert-Koch-Institut berichtet, dass bei zwei Touristen aus Tunesien Choleraerkrankungen aufgetreten sind. Die Krankheitsverläufe waren milde, zu ernsthaften Komplikationen bei den Patienten ist es nicht gekommen. Es gibt in Tunesien zurzeit ein geringes Cholera-Infektionsrisiko. Choleraübertragungen finden meist über infiziertes Wasser statt, auch über Salat, Gemüse, Obst, Eiswürfel, Meeresfrüchte, das mit solchem Wasser gewaschen wurde oder in Kontakt kam. Nur hygienische Maßnahmen sind präventiv wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 20.10.2008
Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 20.10.2008 (Unverändert gültig seit: 20.10.2008)
Aktueller Hinweis
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Die Terrororganisation Al-Qaida im islamischen Maghreb bekannte sich am 10. März 2008 in einer in den Medien veröffentlichten Erklärung zur Entführung von zwei österreichischen Touristen. Diese sollen zuletzt im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien unterwegs gewesen und am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführt worden sein, die Ermittlungen der zuständigen Behörden sind im Gange. Reisenden wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Im Süden und Südosten Tunesiens sind Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien relativ gering. Allerdings häufen sich gewalttätige Übergriffe auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: info@tourismtunisia.com
Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,780 TD (Stand: September 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Es empfiehlt sich, eine Passkopie vor der Reise von einer deutschen Behörde beglaubigen zu lassen und bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
Das Robert-Koch-Institut berichtet, dass bei zwei Touristen aus Tunesien Choleraerkrankungen aufgetreten sind. Die Krankheitsverläufe waren milde, zu ernsthaften Komplikationen bei den Patienten ist es nicht gekommen. Es gibt in Tunesien zurzeit ein geringes Cholera-Infektionsrisiko. Choleraübertragungen finden meist über infiziertes Wasser statt, auch über Salat, Gemüse, Obst, Eiswürfel, Meeresfrüchte, das mit solchem Wasser gewaschen wurde oder in Kontakt kam. Nur hygienische Maßnahmen sind präventiv wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 06.11.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Tunesien:
Stand 06.11.2008 (Unverändert gültig seit: 06.11.2008)
Aktueller Hinweis
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Die am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung sollen sie sich im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien aufgehalten haben.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Im südlichen Grenzgebiet zu Algerien besteht auch weiterhin die Gefahr von Entführungen. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Im Süden und Südosten Tunesiens sind Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien relativ gering. Allerdings häufen sich gewalttätige Übergriffe auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: info@tourismtunisia.com
Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,780 TD (Stand: September 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Es empfiehlt sich, eine Passkopie vor der Reise von einer deutschen Behörde beglaubigen zu lassen und bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
Das Robert-Koch-Institut berichtet, dass bei zwei Touristen aus Tunesien Choleraerkrankungen aufgetreten sind. Die Krankheitsverläufe waren milde, zu ernsthaften Komplikationen bei den Patienten ist es nicht gekommen. Es gibt in Tunesien zurzeit ein geringes Cholera-Infektionsrisiko. Choleraübertragungen finden meist über infiziertes Wasser statt, auch über Salat, Gemüse, Obst, Eiswürfel, Meeresfrüchte, das mit solchem Wasser gewaschen wurde oder in Kontakt kam. Nur hygienische Maßnahmen sind präventiv wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 3.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 15.05.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tunesien:
Stand 15.05.2009 (Unverändert gültig seit: 15.05.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab und fordert Reisende dringend auf, die länderspezifischen Sicherheitshinweise sorgfältig zu beachten. Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele wie Hotels, Bars und Diskotheken sowie alle Orte, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im südlichen Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien hin.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Im südlichen Grenzgebiet zu Algerien besteht auch weiterhin die Gefahr von Entführungen. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Im Süden und Südosten Tunesiens sind Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien relativ gering. Allerdings häufen sich gewalttätige Übergriffe auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
• Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
• Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
• Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
• Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
• Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Allgemeine Reiseinformationen
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: info@tourismtunisia.com
Internet: http://www.tourismtunisia.com
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com
Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,780 TD (Stand: September 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Krankenversicherung
Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.
Verlust von Ausweispapieren
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.
Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Es empfiehlt sich, eine Passkopie vor der Reise von einer deutschen Behörde beglaubigen zu lassen und bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.
Sonstiges
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.
Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.
Besondere Zollvorschriften
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 5.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.
Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.
Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
Das Robert-Koch-Institut berichtet, dass bei zwei Touristen aus Tunesien Choleraerkrankungen aufgetreten sind. Die Krankheitsverläufe waren milde, zu ernsthaften Komplikationen bei den Patienten ist es nicht gekommen. Es gibt in Tunesien zurzeit ein geringes Cholera-Infektionsrisiko. Choleraübertragungen finden meist über infiziertes Wasser statt, auch über Salat, Gemüse, Obst, Eiswürfel, Meeresfrüchte, das mit solchem Wasser gewaschen wurde oder in Kontakt kam. Nur hygienische Maßnahmen sind präventiv wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind jedenfalls dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In allen Privatkliniken und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen nur für Behandlungen in staatlichen Krankenhäusern möglich ist. Sie sollten somit vor einer Behandlung in einer Privatklinik mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Tunesien 14.06.2009
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Tunesien
Stand 14.06.2009
(Unverändert gültig seit: 11.06.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht überall ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Tunesien – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Es weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im Grenzgebiet zwischen Tunesien, Algerien und Libyen hin, das südlich der Wüstenoasen Tozeur und Nefta gelegen ist. Von den tunesischen Behörden ausgewiesene Sperrgebiete sollten in jedem Fall gemieden werden.
Terrorismus
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts dennoch nie auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen südlich der gängigen Touristengebiete Tozeur und Nefta besteht auch weiterhin die Gefahr von Entführungen. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die dort auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Individualreisen in diese Gebiete eindringlich ab. Reisen sollten dort ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Von Reisen in die Saharagebiete südlich von Es Sabria in Richtung El Borma wird dringend abgeraten.
Im Süden und Südosten Tunesiens haben die tunesischen Behörden Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen. Die Sperrungen sollten in jedem Fall beachtet werden.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.
Grüsse
Jürgen
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
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