Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 27.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 27.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Saudi-Arabien seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 22.12.2006 - 11.03.2013 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 22.12.2006 - 11.03.2013

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 05.11.2013

Letzte Änderung:
Redaktionelle Änderungen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen abgeraten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen die Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) erzielten, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung (zuletzt 2009) als auch gegen westliche Ziele (v.a. von Ausländern bewohnte Compounds). Auch wurden einzelne Mitarbeiter von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen Opfer von Anschlägen (zuletzt 2007).
Das saudische Innenministerium weist daher auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: http://www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: +966 11 2776 900 ,
Fax: +966 11 4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Visa für Individualtouristen werden nicht erteilt. Transitreisen auf dem Landweg (beispielsweise in die VAE) sind nicht möglich. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern sind jedoch möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise bzw. Visumsbeantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter http://www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Konsularabteilung
Tel: +49 30 88925200
Fax: +49 30 88925103
E-Mail: konsulat-saudi-embassy@t-online.de

Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert Saudi Riyal 60.000 (ca. 12.000 Euro) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmen kommen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das kaum kodifizierte saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia hiesiger Auslegung mit den bekannten, ggf. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraftggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.
Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.

Medizinische Hinweise
Aktuell
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 17.5.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).
Aktuelle Merkblätter finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin
Impfvorschriften
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Des Weiteren ist der Nachweis einer tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfung für alle Pilger im Rahmen der Hadsch-Pilgerfahrt erforderlich.
Reisende unter 15 Jahren, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, in dem noch Wildvirusfälle gemeldet werden, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen.
Impfempfehlungen
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen. Weitere Informationen können unter http://www.hajinformation.com abgerufen werden.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein geringes Risiko besteht in den südwestlichen Provinzen (Jizan und teilweise auch in Makkah und Al Bahah). In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) eine Chemoprophylaxe Stand by Medikation zu erwägen. Hierzu sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Im Sommer 2011 ist es zu einer Häufung von Dengue-Fällen in Djidda gekommen, ansonsten kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das eigentlich bessere staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 16.01.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi Arabien:

Stand 16.01.2014 (Unverändert gültig seit: 16.01.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v.a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz abgeraten.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen die Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) erzielten, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung (zuletzt 2009) als auch gegen westliche Ziele (v.a. von Ausländern bewohnte Compounds). Auch wurden einzelne Mitarbeiter von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen Opfer von Anschlägen (zuletzt 2007).
Das saudische Innenministerium weist daher auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können

Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.

Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: http://www.scta.gov.sa

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Im Januar 2014 kam es in der Stadt Awamiyyah im Bezirk Qatif im Osten Saudi-Arabiens zu einem bewaffneten Angriff auf den Wagen von Mitarbeitern der deutschen Botschaft. Da es in der Vergangenheit dort auch zum Teil zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und den saudischen Sicherheitskräften kam, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Qatif abgeraten.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 13.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 13.02.2014
(Unverändert gültig seit: 13.02.2014)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Aktuell
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).
Aktuelle Merkblätter finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin
Impfvorschriften
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Des Weiteren ist der Nachweis einer tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfung für alle Pilger im Rahmen der Hadsch-Pilgerfahrt erforderlich.
Reisende unter 15 Jahren, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, in dem noch Wildvirusfälle gemeldet werden, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen.
Impfempfehlungen
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen. Weitere Informationen können unter www.hajinformation.com abgerufen werden.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Allerdings wurden im Jahr 2012 weniger als 2.000 HIV positive Einwohner registriert, die Prävalenz in der Bevölkerung liegt unter 0,1%. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein geringes Risiko besteht in den südwestlichen Provinzen (Jizan und teilweise auch in Makkah und Al Bahah). In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) eine Chemoprophylaxe Stand by Medikation zu erwägen. Hierzu sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Im Sommer 2011 ist es zu einer Häufung von Dengue-Fällen in Djidda gekommen, an der Westküste finden sich – oft auch in städtischen Gebieten – während der kühleren Jahreszeit immer wieder Dengueinfektionen. Ansonsten kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das eigentlich bessere staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Beiträge: 35251
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 11.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 11.04.2014
(Unverändert gültig seit: 11.04.2014)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Arbeitsaufnahme


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise bzw. Visumsbeantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Konsularabteilung
Tel: +49 30 88925200
Fax: +49 30 88925103
E-Mail: konsulat-saudi-embassy@t-online.de

Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
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Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 19.05.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi Arabien:

Stand 19.05.2014 (Unverändert gültig seit: 19.05.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit 2012 kommt es vor allem in Ländern der arabischen Halbinsel zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV = Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden in Saudi-Arabien registriert. Wo genau und wie sich Menschen anstecken können, ist noch unklar. Kamele (Dromedare) scheinen aber an der Übertragung beteiligt zu sein. Reisende sollten deshalb unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich; es gibt aber keinen Hinweis auf einer kontinuierliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Die aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/ .
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).
Aktuelle Merkblätter finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 05.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 05.06.2014
(Unverändert gültig seit: 05.06.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen abgeraten.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen die Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) erzielten, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung (zuletzt 2009) als auch gegen westliche Ziele (v.a. von Ausländern bewohnte Compounds). Auch wurden einzelne Mitarbeiter von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen Opfer von Anschlägen (zuletzt 2007).
Das saudische Innenministerium weist daher auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 16.10.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 16.10.2014
(Unverändert gültig seit: 16.10.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Resien in den Bezirk Qatif (v.a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz abgeraten.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen die Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) erzielten, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung (zuletzt 2009) als auch gegen westliche Ziele (v.a. von Ausländern bewohnte Compounds). Auch wurden einzelne Mitarbeiter von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen Opfer von Anschlägen (zuletzt 2007).
Das saudische Innenministerium weist daher auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
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Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: +966 11 2776 900 ,
Fax: +966 11 4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Gruß
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 01.12.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi Arabien:

Stand 01.12.2014 (Unverändert gültig seit: 01.12.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Resien in den Bezirk Qatif (v.a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz abgeraten.


Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Seit September 2014 hat es mehrere Drohungen und auch konkrete Übergriffe gegen westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Die Umstände der Vorfälle sind nicht endgültig geklärt, ein terroristischer Hintergrund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (Einzelpersonen sowie von Ausländern bewohnte Compounds). Das saudische Innenministerium weist auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.

Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.

Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
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Web: http://www.scta.gov.sa

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.

Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav

Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.

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Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 15.12.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi Arabien:

Stand 15.12.2014 (Unverändert gültig seit: 15.12.2014)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise

MERS Coronavirus
Bitte beachten Sie die Information unter „Aktuelle Hinweise“. Inzwischen sind über 800 Fälle im Land diagnostiziert worden, die Sterbequote liegt bei ca 40%, oftmals sind Menschen mit anderen Vorerkrankungen betroffen.

Aktuelle Hinweise
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit 2012 kommt es vor allem in Ländern der arabischen Halbinsel zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV = Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden in Saudi-Arabien registriert. Wo genau und wie sich Menschen anstecken können, ist noch unklar. Kamele (Dromedare) scheinen aber an der Übertragung beteiligt zu sein. Reisende sollten deshalb unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich; es gibt aber keinen Hinweis auf eine kontinuierliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Die aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/ .
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinsel und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 07.05.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi Arabien:

Stand 07.05.2015 (Unverändert gültig seit: 07.05.2015)

Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten.

Auswirkungen des Jemenkonflikts

Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, am 5. und 6. Mai 2015 auch zu Artilleriefeuer gegen die Stadt Nadschran. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Seit September 2014 hat es mehrere Drohungen und auch konkrete Übergriffe gegen westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Die Umstände der Vorfälle sind nicht endgültig geklärt, ein terroristischer Hintergrund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (Einzelpersonen sowie von Ausländern bewohnte Compounds). Das saudische Innenministerium weist auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.

Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.

Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der

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P.O Box 66680
Riyadh 11586
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Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
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Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 27.05.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Vereinigte Arabische Emirate:

Stand 27.05.2015 (Unverändert gültig seit: 27.05.2015)

Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, mit Einschränkungen (siehe unten)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.

Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Deutsche Staatsangehörige dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen dazu gibt es z. B. auf den folgenden Internetseiten der VAE-Behörden:
Ministry of Foreign Affairs
https://www.mofa.gov.ae/EN/ConsularServ ... ation.aspx
oder
Ministry of Interior Naturalization & Residency Administration
https://www.moieserv.ae/website/index-en.html
Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.

Sonstiges
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat eine an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbuße (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Die Einreisebehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültige Reisepässe nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat kann erst nach der Einreise gewährt werden.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet. Rechtsverbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900; Internet: http://www.vae-botschaft.de.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 03.06.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Saudi Arabien:

Stand 03.06.2015 (Unverändert gültig seit: 03.06.2015)

Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.


Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
Zuletzt wurden bei zwei am 22. und 29. Mai 2015 durchgeführten Anschlägen auf schiitische Moscheen in der Ostprovinz mindestens 26 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Von einer Tatausführung durch den IS oder ihm nahestehender Kräfte kann ausgegangen werden, weitere Anschläge auf schiitische Einrichtungen sind möglich.
Seit September 2014 hat es mehrere Drohungen und auch konkrete Übergriffe gegen westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Die Umstände der Vorfälle sind nicht endgültig geklärt, ein terroristischer Hintergrund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (Einzelpersonen sowie von Ausländern bewohnte Compounds). Das saudische Innenministerium weist auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.

Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.

Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: http://www.scta.gov.sa

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 10.08.2015

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 10.08.2015 (Unverändert gültig seit: 10.08.2015)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v. a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.

Auswirkungen des Jemenkonflikts

Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Zuletzt wurden am 06. August 2015 bei einem Selbstmordattentat in einer auf einem Comound der saudischen Bereitschaftspolizei gelegenen Moschee 16 Menschen getötet. Zuvor waren bei zwei am 22. und 29. Mai 2015 durchgeführten Anschlägen auf schiitische Moscheen in der Ostprovinz mindestens 26 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt worden. Weitere Anschläge auf schiitische Einrichtungen und auf saudische Sicherheitskräfte sind möglich.
Seit September 2014 hat es mehrere Drohungen und auch konkrete Übergriffe gegen westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Die Umstände der Vorfälle sind nicht endgültig geklärt, ein terroristischer Hintergrund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (Einzelpersonen sowie von Ausländern bewohnte Compounds). Das saudische Innenministerium weist auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.

Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.

Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: http://www.scta.gov.sa

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.

Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav.

Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: +966 11 2776 900
Fax: +966 11 4 88 06 60
Internetseite: http://riad.diplo.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 24.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 24.09.2015
(Unverändert gültig seit: 24.09.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In der Nähe von Mekka kam es am 24. September 2015 infolge eines Unglücksfalls zu einer Massenpanik, bei der zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden. Die deutsche Botschaft in Riad steht mit den saudischen Behörden in Kontakt. Bisher gibt es keine Hinweise zu möglichen deutschen Opfern.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi Arabien 04.01.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien:
Stand 04.01.2016
(Unverändert gültig seit: 04.01.2016)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise gelöscht
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif (v.a. die Stadt Awamiyyah) in der Ostprovinz dringend abgeraten. Dort kam es u. a. am 3. Januar 2016 erneut zu kleineren Demonstrationen.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete Moscheen zu besuchen.

Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Nadschran gekommen. Es wird deshalb von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zum Jemen dringend abgeraten. In jedem Fall ist den Anweisungen der dortigen Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und ISIS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Zuletzt wurden am 06. August 2015 bei einem Selbstmordattentat in einer auf einem Comound der saudischen Bereitschaftspolizei gelegenen Moschee 16 Menschen getötet. Zuvor waren bei zwei am 22. und 29. Mai 2015 durchgeführten Anschlägen auf schiitische Moscheen in der Ostprovinz mindestens 26 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt worden. Weitere Anschläge auf schiitische Einrichtungen und auf saudische Sicherheitskräfte sind möglich.
Seit September 2014 hat es mehrere Drohungen und auch konkrete Übergriffe gegen westliche Ausländer in Saudi-Arabien gegeben, in einem Fall mit Todesfolge. Die Umstände der Vorfälle sind nicht endgültig geklärt, ein terroristischer Hintergrund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (Einzelpersonen sowie von Ausländern bewohnte Compounds). Das saudische Innenministerium weist auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.
Vor diesem Hintergrund wird allen deutschen Staatsangehörigen empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit zu wahren, Menschenansammlungen und den Besuch von Moscheen während der Freitagsgebete, vor allem in der Ostprovinz, zu meiden und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit der
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966 11 8808855 oder +966 11 800 755 0000
Fax: +966 11 8808844
Web: http://www.scta.gov.sa
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise
Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.
Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav.
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Botschaft Riad über deren Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie unter der Telefonnummer +966 11 2776 Durchwahl 913 und 953 an.
Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001
Riyadh 11693
Tel: +966 11 2776 900
Fax: +966 11 4 88 06 60
Internetseite: http://riad.diplo.de
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: http://www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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