Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 14.07.2009 (Unverändert gültig seit: 14.07.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, aber größere Beträge können auch hier nicht abgehoben werden. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Es wird empfohlen, den Reisepass stets mit sich zu führen. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Reise-/Sicherheitshinweis Reisewarnung Syrien 02.12.2005 - 18.08.2011
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 14.07.2009
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 16.10.2009
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 16.10.2009 (Unverändert gültig seit: 16.10.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, aber größere Beträge können auch hier nicht abgehoben werden. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 14.12.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 14.12.2009 (Unverändert gültig seit: 14.12.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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- Achim Vogt
- Moderator
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- Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
- Wohnort: Kampala / Uganda
Re: Reise-/Sicherheitshinweis Reisewarnung Syrien 02.12.2005 - 18.08.2011
Diese Aussage ist definitiv falsch (in anderen Threads vielfach beschrieben)! Das Transitvisum wird sowohl an der syrisch-jordanischen als auch an der libanesisch-jordanischen Grenze ohne Probleme für 8 US-Dollar (deutsche Staatsbürger; andere Nationalitäten mit unterschiedlichen Preisen) ausgestellt. Zuletzt haben wir das am 26. November an der jordanisch-syrischen und am 30. November an der Grenze Libanon - Syrien (Strecke Beirut - Damaskus) ausprobiert.Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Grüße aus Amman
Achim
-
Alexander
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- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 28.12.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 28.12.2009 (Unverändert gültig seit: 28.12.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 26.03.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 26.03.2010
(Unverändert gültig seit: 26.03.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 22.06.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 22.06.2010
(Unverändert gültig seit: 22.06.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:Durchfallerkrankungen
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 18.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 19.03.2011
(Unverändert gültig seit: 18.03.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten.
Auch in Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:Durchfallerkrankungen
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 21.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 21.03.2011
(Unverändert gültig seit: 21.03.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt.
Auch in Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:Durchfallerkrankungen
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 25.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 25.03.2011
(Unverändert gültig seit: 25.03.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt.
Auch in Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Besonders in der Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze ist es zu Demonstrationen mit Toten und Verletzen gekommen. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:Durchfallerkrankungen
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 26.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 26.03.2011
(Unverändert gültig seit: 26.03.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt.
Auch in Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze ist es zu Demonstrationen mit Toten und Verletzen gekommen. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:Durchfallerkrankungen
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 28.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 28.03.2011
(Unverändert gültig seit: 28.03.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt.
Auch in Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze und in der Hafenstadt Lattakia ist es zu Demonstrationen mit Toten und Verletzen gekommen.
Von Reisen in die Städte Daraa und Lattakia sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien - wie in allen Ländern der Region - zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:Durchfallerkrankungen
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 01.04.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 01.04.2011 (Unverändert gültig seit: 01.04.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien -- wie in allen Ländern der Region -- zu erhöhter Aufmerksamkeit. Von Reisen in die Städte Daraa und Lattakia sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten.
In Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten erneut zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Näher der jordanischen Grenze, in der Hafenstadt Lattakia und in der Stadt Duma nördlich von Damaskus ist es zu Demonstrationen mit Toten und Verletzten gekommen.
Von Reisen in die Städte Daraa und Lattakia sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien -- wie in allen Ländern der Region -- zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
• Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
• zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
• je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 05.04.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 05.04.2011
(Unverändert gültig seit: 05.04.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien -- wie in allen Ländern der Region -- zu erhöhter Aufmerksamkeit. Von Reisen in die Städte Daraa und Lattakia sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten.
In Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten erneut zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Erfahrungsgemäß kommt es dazu vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen. Wo die Ausschreitungen auftreten, ist schwer vorherzusagen.
An den letzten Wochenenden ist es besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze, in der Hafenstadt Lattakia und in der Stadt Duma nördlich von Damaskus sowie in der 155 km nördlich von Damaskus gelegenen Stadt Homs zu Demonstrationen mit Toten und Verletzten gekommen.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:Durchfallerkrankungen
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 08.04.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 08.04.2011 (Unverändert gültig seit: 08.04.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rät das Auswärtige Amt von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Syrien ab.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien -- wie in allen Ländern der Region -- zu erhöhter Aufmerksamkeit. Von Reisen in die Städte Daraa und Lattakia sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten.
In Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten erneut zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Erfahrungsgemäß kommt es dazu vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen. Wo die Ausschreitungen auftreten, ist schwer vorherzusagen.
An den letzten Wochenenden ist es besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze, in der Hafenstadt Lattakia und in der Stadt Duma nördlich von Damaskus sowie in der 155 km nördlich von Damaskus gelegenen Stadt Homs zu Demonstrationen mit Toten und Verletzten gekommen.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Mneschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
• Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
• zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
• je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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