Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 23.09.2005 - 08.11.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 23.09.2005 - 08.11.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 23.09.2005 Unverändert gültig seit: 23.09.2005
In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale, zum Teil auch religiös-ethnisch motivierte Konflikte aufflammen. Auch besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität (vor allem in städtischen Ballungsgebieten wie Abuja und Lagos sowie in den ölreichen Bundesstaaten des Nigerdeltas).

In den Ölfördergebieten von Delta State und Rivers State kommt es seit Frühjahr 2003 immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Jugendbanden untereinander und mit den Sicherheitskräften mit etlichen Todesopfern. In jüngster Zeit kommt es besonders in der Ölstadt Port Harcourt immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander und mit der Polizei mit mehreren Dutzend Toten. Am 20.09.2005 wurde ein Anführer einer im Nigerdelta aktiven Rebellengruppe verhaftet. Seine Anhänger drohten daraufhin mit Anschlägen gegen Ölförderanlagen und forderten Ausländer zum Verlassen der Region auf. In Port Harcourt kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Es wird daher derzeit von nicht dringend notwendigen Reisen nach Port Harcourt und in die Ölfördergebiete von Delta State und Rivers State abgeraten.

In Delta State besteht von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr eine Ausgangssperre. Reisen nach Warri (Delta State) und Umgebung (auch Bayelsa State) sollten nicht zuletzt angesichts der hohen Gefahr von Geiselnahmen vermieden werden. Wegen der Möglichkeit gewaltsamer Auseinandersetzungen wird auch vor Reisen auf die Bakassi–Halbinsel und in das Ogoni-Gebiet östlich von Port Harcourt gewarnt.

Auch in entlegenen Gebieten der nördlichen Bundesstaaten ist Vorsicht geboten. So kam es Anfang Februar 2005 im Bundesstaat Jigawa zu blutigen Zusammenstößen zwischen örtlichen Ackerbauern und nomadisierenden Viehzüchtern. In den östlichen Bereichen des Bundesstaats Benue herrschen seit den Kommunalwahlen Ende März 2004 Spannungen, die sich immer wieder in Überfällen entladen.

Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden. Reifenpannen können von Straßenräubern hervorgerufen sein. Im Zweifel trotz Reifenpanne weiterfahren, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

Von Busreisen im Lande ist abzuraten. Reisebusse können besonders bei Dunkelheit in schwere Unfälle verwickelt oder von bewaffneten Banden überfallen werden.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 27.01.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 27.01.2006 Unverändert gültig seit: 27.01.2006
In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale, zum Teil auch religiös-ethnisch motivierte Konflikte aufflammen. Auch besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität (vor allem in städtischen Ballungsgebieten wie Abuja und Lagos sowie in den ölreichen Bundesstaaten des Nigerdeltas).

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten "Delta State", "Bayelsa State", Rivers State und "Akwa Ibom State" umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden untereinander und mit den Sicherheitskräften mit etlichen Todesopfern. Insbesondere in der Ölstadt Port Harcourt kommt es immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander bzw. mit der Polizei mit zahlreichen Todesopfern.

In Delta State besteht von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr eine Ausgangssperre.

Seit Beginn des Jahres 2006 ist es im Niger Delta verstärkt zu bewaffneten Angriffen auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie zu Entführungen westlicher Ausländer gekommen.

Es besteht eine ernstzunehmende Drohung gegen im Niger Delta aufhältige westliche Ausländer, nach welcher diese als Feinde und aus diesem Grunde als legitime Ziele betrachtet werden.

Von Reisen in die genannten vier nigerianischen Bundesstaaten, insbesondere aber in die Region Warri (Delta State) und Umgebung, sowie auch Bayelsa State, wird daher nicht zuletzt angesichts der hohen Gefahr von Geiselnahmen unbedingt abgeraten.

In gleicher Weise wird wegen der Möglichkeit gewaltsamer Auseinandersetzungen auch von Reisen auf die Bakassi Halbinsel und in das Ogoni Gebiet östlich von Port Harcourt unbedingt abgeraten.

Im ganzen Land kann es kurzfristig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen aus wirtschaftlichen, politischen und ethnisch/religiösen Gründen kommen: Im nördlichen Bundesstaat Jigawa gab es im Februar 2005 blutige Zusammenstöße zwischen örtlichen Ackerbauern und nomadisierenden Viehzüchtern. Im südwestlichen Bundesstaat Oyo wurden im Zusammenhang mit der Absetzung eines Gouverneurs im Januar 2006 zahlreiche Menschen getötet. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). Deshalb sollte stets vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos die tagesaktuelle Sicherheitslage erfragt werden.

Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden. Reifenpannen können von Straßenräubern hervorgerufen sein. Im Zweifel trotz Reifenpanne weiterfahren, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

Von Busreisen im Lande ist abzuraten. Reisebusse können besonders bei Dunkelheit in schwere Unfälle verwickelt oder von bewaffneten Banden überfallen werden.
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Sicherheitshinweis Nigeria 11.08.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 11.08.2006 (Unverändert gültig seit: 11.08.2006)

In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale Konflikte aufflammen, die soziale, religiöse und/ oder ethnische Ursachen haben können. Im südwestlichen Bundesstaat Oyo wurden im Zusammenhang mit der Absetzung eines Gouverneurs im Januar 2006 zahlreiche Menschen getötet. Im Bundesstaat Plateau besteht eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Banden. Im Bundesstaat Anambra, insbesondere in Onitsha und der näheren Umgebung, kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). Deshalb sollten Reisende sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In den städtischen Ballungsgebieten sowie in den ölreichen Staaten des Nigerdeltas besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität. In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden untereinander und mit den Sicherheitskräften. Insbesondere in der Ölstadt Port Harcourt kommt es immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander bzw. mit der Polizei mit zahlreichen Todesopfern.

Es besteht eine ernstzunehmende Drohung verschiedener bewaffneter Gruppen gegen im Niger Delta aufhältige westliche Ausländer, nach welcher diese als Feinde und aus diesem Grunde als legitime Ziele betrachtet werden.Seit Beginn des Jahres 2006 ist es im Niger Delta verstärkt zu bewaffneten Angriffen auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie zu Entführungen ausländischer (meist westlicher) Arbeitnehmer von in der Region tätigen Unternehmen gekommen. In den letzten Tagen kam es in diesem Gebiet zu insgesamt zehn Entführungen von unter diese Kategorie fallenden Ausländern. Diese erfolgten, anders als in der Vergangenheit, nicht nur in den Ölfördergebieten sondern auch direkt aus der bisher verschonten Hauptstadt des Bundesstaates Rivers, Port Harcourt.

Vor Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird daher nicht zuletzt angesichts der hohen Gefahr von Geiselnahmen dringend abgeraten.

In gleicher Weise wird wegen der Möglichkeit gewaltsamer Auseinandersetzungen auch von Reisen auf die Bakassi Halbinsel und in das Ogoni Gebiet östlich von Port Harcourt abgeraten.

Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden Im Zweifel sollte trotz Reifenpanne weitergefahren werden, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

Von Busreisen im Lande ist abzuraten. Reisebusse können besonders bei Dunkelheit in schwere Unfälle verwickelt oder von bewaffneten Banden überfallen werden.
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Reisewarnung Nigeria 14.08.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Reisewarnung Nigeria
Stand 14.08.2006 (Unverändert gültig seit: 14.08.2006)

In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale Konflikte aufflammen, die soziale, religiöse und/ oder ethnische Ursachen haben können. Im südwestlichen Bundesstaat Oyo wurden im Zusammenhang mit der Absetzung eines Gouverneurs im Januar 2006 zahlreiche Menschen getötet. Im Bundesstaat Plateau besteht eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Banden. Im Bundesstaat Anambra, insbesondere in Onitsha und der näheren Umgebung, kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). Deshalb sollten Reisende sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In den städtischen Ballungsgebieten sowie in den ölreichen Staaten des Nigerdeltas besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität. In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden untereinander und mit den Sicherheitskräften. Insbesondere in der Ölstadt Port Harcourt kommt es immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander bzw. mit der Polizei mit zahlreichen Todesopfern.

Es besteht eine ernstzunehmende Drohung verschiedener bewaffneter Gruppen gegen im Niger Delta aufhältige westliche Ausländer, nach welcher diese als Feinde und aus diesem Grunde als legitime Ziele betrachtet werden.Seit Beginn des Jahres 2006 ist es im Niger Delta verstärkt zu bewaffneten Angriffen auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie zu Entführungen ausländischer (meist westlicher) Arbeitnehmer von in der Region tätigen Unternehmen gekommen. In den letzten Tagen kam es in diesem Gebiet zu zahlreichen Entführungen von unter diese Kategorie fallenden Ausländern. Diese erfolgten, anders als in der Vergangenheit, nicht nur in den Ölfördergebieten sondern auch direkt aus der bisher verschonten Hauptstadt des Bundesstaates Rivers, Port Harcourt.

Vor Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird daher nicht zuletzt angesichts der erhöhten Gefahr von Geiselnahmen gewarnt.

In gleicher Weise wird wegen der Möglichkeit gewaltsamer Auseinandersetzungen auch von Reisen auf die Bakassi Halbinsel und in das Ogoni Gebiet östlich von Port Harcourt abgeraten.

Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden Im Zweifel sollte trotz Reifenpanne weitergefahren werden, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

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Sicherheitshinweis/Reisewarnung Nigeria 02.11.2006

Beitrag von Alexander »

Auswärtiges Amt hat geschrieben: Stand 02.11.2006 (Unverändert gültig seit: 02.11.2006)

Vor Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Akwa Ibom wird gewarnt.

Es bestehen ernstzunehmende Drohungen verschiedener bewaffneter Gruppen gegen im Niger Delta aufhältige westliche Ausländer, nach welcher diese als Feinde und aus diesem Grunde als legitime Ziele betrachtet werden. Seit Beginn des Jahres 2006 ist es im Niger Delta verstärkt zu bewaffneten Angriffen auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie zu Entführungen ausländischer (meist westlicher) Arbeitnehmer von in der Region tätigen Unternehmen gekommen. Aufgrund einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage besteht derzeit eine nochmals erhöhte Gefährdung von Ausländern durch Entführungen und Anschläge in mehreren Bundesstaaten im Niger Delta.

In den städtischen Ballungsgebieten sowie in den ölreichen Staaten des Nigerdeltas besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität. In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden untereinander und mit den Sicherheitskräften. Insbesondere in Port Harcourt kommt es immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander bzw. mit der Polizei.

Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale Konflikte aufflammen, die soziale, religiöse und/ oder ethnische Ursachen haben können. Im südwestlichen Bundesstaat Oyo wurden im Zusammenhang mit der Absetzung eines Gouverneurs im Januar 2006 zahlreiche Menschen getötet. Im Bundesstaat Plateau besteht eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Banden. Im Bundesstaat Anambra, insbesondere in Onitsha und der näheren Umgebung, kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).

Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden Im Zweifel sollte trotz Reifenpanne weitergefahren werden, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 05.02.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 05.02.2007 (Unverändert gültig seit: 05.02.2007)

Aktueller Hinweis
Ende Januar 2007 ist in Lagos erstmals ein Todesfall durch das Vogelgrippevirus H5N1 bestätigt worden. Bitte beachten Sie die einschlägigen Verhaltenshinweise im Umgang mit Geflügel und Geflügelprodukten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird abgeraten.

In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Geiseln auch körperlich zu Schaden kommen. Die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, die Sicherheitskräfte sind in den größeren Städten nicht immer Herr der Lage.

Seit Beginn des Jahres 2006 ist es im Niger Delta verstärkt zu bewaffneten Angriffen auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie zu Entführungen ausländischer (meist westlicher) Arbeitnehmer von in der Region tätigen Unternehmen gekommen. Aufgrund einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage besteht seit Sommer 2006 eine nochmals erhöhte Gefährdung von Ausländern durch Entführungen und Anschläge in mehreren Bundesstaaten im Niger Delta. Ein Aufenthalt in der Region sollte nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte). Dies gilt in besonderem Maße auch für die Wasserwege.

In den städtischen Ballungsgebieten sowie in den ölreichen Staaten des Nigerdeltas besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität. In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden untereinander und mit den Sicherheitskräften. Insbesondere in Port Harcourt kommt es immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander bzw. mit der Polizei, wobei die Sicherheitskräfte nicht immer Herr der Lage sind.

Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale Konflikte aufflammen, die soziale, religiöse und/ oder ethnische Ursachen haben können. Im südwestlichen Bundesstaat Oyo wurden im Zusammenhang mit der Absetzung eines Gouverneurs im Januar 2006 zahlreiche Menschen getötet. Im Bundesstaat Plateau besteht eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Banden. Im Bundesstaat Anambra, insbesondere in Onitsha und der näheren Umgebung, kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).

Reisen über Land / Straßenverkehr: Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden Im Zweifel sollte trotz Reifenpanne weitergefahren werden, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

Von Busreisen im Lande ist abzuraten. Reisebusse können besonders bei Dunkelheit in schwere Unfälle verwickelt oder von bewaffneten Banden überfallen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Touristenland und wird dies in absehbarer Zeit auch nicht werden.

Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen.

Unverlangte Geschäftsangebote mit hohen Gewinnspannen sollten misstrauisch geprüft werden. Meist dürfte es sich um Betrugsversuche handeln ("Nigeria Connection"). Auskünfte hierzu erteilen die Außenstelle Lagos, die Botschaft oder die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Westafrika:6F, Walter Carrington CrescentVictoria IslandLagosTel.: (002341) 270 0746/7; Fax: (002341) 270 0748E-Mail: kloss@lagos-ahk.de und ahk-los-ng@hyperia.com ).

Die Versorgungslage - insbesondere in Bezug auf Benzin-, Strom- und Wasserversorgung - ist häufig unzureichend.

Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Mobiltelefone (GSM-Standard) können genutzt werden, allerdings gibt es bislang nur vereinzelt Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen Netzbetreibern, z.B. mit den Netzen O2, D-1 und e-plus von Deutschland.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Es wird grundsätzlich kein Visum bei Einreise erteilt.

Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt, jedoch wird u.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel empfohlen, einen Reisepass auszustellen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird. Bis zum Alter von 16 Jahren können Kinder auch einreisen, wenn sie sowohl im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen als auch in dessen nigerianischem Visum aufgeführt sind. Der Nigeria Immigration Service empfiehlt allerdings, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben.

Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

Die Ein- und Ausfuhr von Nairabeträgen über 10.000 N (ca. 100 Euro) ist anmeldepflichtig.

Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.

Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischer Sharia homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen bewehrt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.

Das Fotografieren von Flughäfen, Militärpersonen und -anlagen sowie Brücken ist ver­boten.

Medizinische Hinweise

Auch in Nigeria ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Dem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sind diese und andere Entscheidungen vorbehalten.

Eine gültige Gelbfieberimpfung und Choleraimpfung sowie Impfung gegen Meningitis (CSM) bei Einreise aus afrikanischen Staaten werden erfahrungsgemäß oft bei Einreise verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infek­tionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko darstellen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, kein lauwarmes Wasser) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden, dazu zählt auch die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;

- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;

- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 26.04.2007

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 26.04.2007 (Unverändert gültig seit: 26.04.2007)

Aktuelle Hinweise
Am 14. und 21. April 2007 finden in Nigeria Wahlen statt. In vielen Landesteilen kommt es zu Spannungen und Unruhen, vereinzelt wurden Ausgangssperren verhängt. Reisende sollten in der Zeit bis Ende April Wahlveranstaltungen, Menschenaufläufe und an den Wahltagen die Nähe von Wahllokalen meiden.

Ende Januar 2007 ist in Lagos erstmals ein Todesfall durch das Vogelgrippevirus H5N1 bestätigt worden. Bitte beachten Sie die einschlägigen Verhaltenshinweise im Umgang mit Geflügel und Geflügelprodukten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird abgeraten.

In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Geiseln auch körperlich zu Schaden kommen. Die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, die Sicherheitskräfte sind in den größeren Städten nicht immer Herr der Lage.

Seit Beginn des Jahres 2006 ist es im Niger Delta verstärkt zu bewaffneten Angriffen auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie zu Entführungen ausländischer (meist westlicher) Arbeitnehmer von in der Region tätigen Unternehmen gekommen. Aufgrund einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage besteht seit Sommer 2006 eine nochmals erhöhte Gefährdung von Ausländern durch Entführungen und Anschläge in mehreren Bundesstaaten im Niger Delta. Ein Aufenthalt in der Region sollte nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte). Dies gilt in besonderem Maße auch für die Wasserwege.

In den städtischen Ballungsgebieten sowie in den ölreichen Staaten des Nigerdeltas besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität. In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden untereinander und mit den Sicherheitskräften. Insbesondere in Port Harcourt kommt es immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander bzw. mit der Polizei, wobei die Sicherheitskräfte nicht immer Herr der Lage sind.

Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale Konflikte aufflammen, die soziale, religiöse und/ oder ethnische Ursachen haben können. Im südwestlichen Bundesstaat Oyo wurden im Zusammenhang mit der Absetzung eines Gouverneurs im Januar 2006 zahlreiche Menschen getötet. Im Bundesstaat Plateau besteht eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Banden. Im Bundesstaat Anambra, insbesondere in Onitsha und der näheren Umgebung, kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).

Reisen über Land / Straßenverkehr: Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden Im Zweifel sollte trotz Reifenpanne weitergefahren werden, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

Von Busreisen im Lande ist abzuraten. Reisebusse können besonders bei Dunkelheit in schwere Unfälle verwickelt oder von bewaffneten Banden überfallen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Touristenland und wird dies in absehbarer Zeit auch nicht werden.

Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen.

Unverlangte Geschäftsangebote mit hohen Gewinnspannen sollten misstrauisch geprüft werden. Meist dürfte es sich um Betrugsversuche handeln ("Nigeria Connection"). Auskünfte hierzu erteilen die Außenstelle Lagos, die Botschaft (http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/ab ... 4/419.html ) oder die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Westafrika:
6F, Walter Carrington Crescent
Victoria Island
Lagos
Tel.: (002341) 270 0746/7; Fax: (002341) 270 0748
E-Mail: kloss@lagos-ahk.de und ahk-los-ng@hyperia.com )

Die Versorgungslage - insbesondere in Bezug auf Benzin-, Strom- und Wasserversorgung - ist häufig unzureichend.

Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Mobiltelefone (GSM-Standard) können genutzt werden, allerdings gibt es bislang nur vereinzelt Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen Netzbetreibern, z.B. mit den Netzen O2, D-1 und e-plus von Deutschland.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Es wird grundsätzlich kein Visum bei Einreise erteilt.

Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt, jedoch wird u.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel empfohlen, einen Reisepass auszustellen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird. Bis zum Alter von 16 Jahren können Kinder auch einreisen, wenn sie sowohl im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen als auch in dessen nigerianischem Visum aufgeführt sind. Der Nigeria Immigration Service empfiehlt allerdings, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben.

Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

Die Ein- und Ausfuhr von Nairabeträgen über 10.000 N (ca. 100 Euro) ist anmeldepflichtig.

Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.

Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischer Sharia homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen bewehrt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.

Das Fotografieren von Flughäfen, Militärpersonen und -anlagen sowie Brücken ist ver­boten.

Medizinische Hinweise
Auch in Nigeria ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Dem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sind diese und andere Entscheidungen vorbehalten.

Eine gültige Gelbfieberimpfung und Choleraimpfung sowie Impfung gegen Meningitis (CSM) bei Einreise aus afrikanischen Staaten werden erfahrungsgemäß oft bei Einreise verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infek­tionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko darstellen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, kein lauwarmes Wasser) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden, dazu zählt auch die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 03.05.2007 (Unverändert gültig seit: 03.05.2007)

Aktuelle Hinweise
Ende Januar 2007 ist in Lagos erstmals ein Todesfall durch das Vogelgrippevirus H5N1 bestätigt worden. Bitte beachten Sie die einschlägigen Verhaltenshinweise im Umgang mit Geflügel und Geflügelprodukten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird abgeraten.

In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Geiseln auch körperlich zu Schaden kommen. Die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, die Sicherheitskräfte sind in den größeren Städten nicht immer Herr der Lage.

Seit Beginn des Jahres 2006 ist es im Niger Delta verstärkt zu bewaffneten Angriffen auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie zu Entführungen ausländischer (meist westlicher) Arbeitnehmer von in der Region tätigen Unternehmen gekommen. Aufgrund einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage besteht seit Sommer 2006 eine nochmals erhöhte Gefährdung von Ausländern durch Entführungen und Anschläge in mehreren Bundesstaaten im Niger Delta. Ein Aufenthalt in der Region sollte nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte). Dies gilt in besonderem Maße auch für die Wasserwege.

In den städtischen Ballungsgebieten sowie in den ölreichen Staaten des Nigerdeltas besteht eine erhöhte Gefahr schwerer Gewaltkriminalität. In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden untereinander und mit den Sicherheitskräften. Insbesondere in Port Harcourt kommt es immer wieder zu Schusswechseln verschiedener Gruppen untereinander bzw. mit der Polizei, wobei die Sicherheitskräfte nicht immer Herr der Lage sind.

Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In Nigeria können überall jederzeit gewaltsame lokale und regionale Konflikte aufflammen, die soziale, religiöse und/ oder ethnische Ursachen haben können. Im südwestlichen Bundesstaat Oyo wurden im Zusammenhang mit der Absetzung eines Gouverneurs im Januar 2006 zahlreiche Menschen getötet. Im Bundesstaat Plateau besteht eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Banden. Im Bundesstaat Anambra, insbesondere in Onitsha und der näheren Umgebung, kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).

Reisen über Land / Straßenverkehr: Autofahrten sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall vermieden werden Im Zweifel sollte trotz Reifenpanne weitergefahren werden, um einem möglichen Überfall zu entgehen.

Von Busreisen im Lande ist abzuraten. Reisebusse können besonders bei Dunkelheit in schwere Unfälle verwickelt oder von bewaffneten Banden überfallen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Touristenland und wird dies in absehbarer Zeit auch nicht werden.

Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen.

Unverlangte Geschäftsangebote mit hohen Gewinnspannen sollten misstrauisch geprüft werden. Meist dürfte es sich um Betrugsversuche handeln ("Nigeria Connection").

Ein Merkblatt zur Vorgehensweise in Betrugsfällen ist auf der website der Auslandsvertretung unter http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/ab ... 4/419.html abrufbar Weitere Auskünfte hierzu erteilt auch die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Westafrika, Nigerian-German-Business-Association (NGBA):

6 F, Walter Carrington Cresent
Victoria Island
Lagos
P.O. Box 56361
Falomo – Ikoyi
Lagos

Ansprechpartner:
Herr Kloss CEO oder Herr Dr. Jaiye Doherty COO

Telefon
(0 02 34) (0)1 – 270.1548, 270.0746, 2700747, 2700749

Fax
(0 02 34) (0)1 – 270.0700748

Email
doherty@ngba-africa.org
jayedoherty@yahoo.co.uk

Die Versorgungslage - insbesondere in Bezug auf Benzin-, Strom- und Wasserversorgung - ist häufig unzureichend.

Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Mobiltelefone (GSM-Standard) können genutzt werden, allerdings gibt es bislang nur vereinzelt Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen Netzbetreibern, z.B. mit den Netzen O2, D-1 und e-plus von Deutschland.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Es wird grundsätzlich kein Visum bei Einreise erteilt.

Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt, jedoch wird u.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel empfohlen, einen Reisepass auszustellen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird. Bis zum Alter von 16 Jahren können Kinder auch einreisen, wenn sie sowohl im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen als auch in dessen nigerianischem Visum aufgeführt sind. Der Nigeria Immigration Service empfiehlt allerdings, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben.

Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

Die Ein- und Ausfuhr von Nairabeträgen über 10.000 N (ca. 100 Euro) ist anmeldepflichtig.

Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.

Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischer Sharia homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen bewehrt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.

Das Fotografieren von Flughäfen, Militärpersonen und -anlagen sowie Brücken ist ver­boten.

Medizinische Hinweise
Auch in Nigeria ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Dem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sind diese und andere Entscheidungen vorbehalten.

Eine gültige Gelbfieberimpfung und Choleraimpfung sowie Impfung gegen Meningitis (CSM) bei Einreise aus afrikanischen Staaten werden erfahrungsgemäß oft bei Einreise verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infek­tionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko darstellen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, kein lauwarmes Wasser) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden, dazu zählt auch die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Nigeria:
Stand 06.02.2008 (Unverändert gültig seit: 06.02.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kann lokal, vor allem im Bundesstaat Rivers, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen kommen.

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden mit Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer, religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). In den nächsten Monaten besteht in verschiedenen Regionen aufgrund von örtlichen Wahlen ein erhöhtes Risiko solcher Zusammenstöße.
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der Internetseite der Botschaft im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“: (www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html)

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt. U.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel wird jedoch empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert. Nach nigerianischen Behördenangaben wird generell bei Einreise weiterhin auch der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt. Auch wenn diese Impfungen bei Einreise nicht immer kontrolliert wird, wird empfohlen, sich an die Vorschrift zu halten.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten wird auch der Nachweis einer Impfung gegen die Meningokokken-Krankheit verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt neben dem Impfschutz gegen Gelbfieber weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera (schluck)-impfung bietet Schutz und kann offiziell bei Einreise gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Auch in Nigeria ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Nigeria 13.03.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nigeria:
Stand 13.03.2008 (Unverändert gültig seit: 13.03.2008)

Aktueller Hinweis
Angesichts der gegenwärtigen Masern-Epidemie hat das nigerianische Gesundheitsministerium vor der erhöhten Gefahr aerogen übertragener Krankheiten während der Trockenzeit gewarnt, die noch bis April/Mai anhält. Über 5.000 Erkrankungen an Masern wurden seit Oktober 2007 registriert, die Dunkelziffer ist höher, das Ministerium rechnet weiterhin mit zahlreichen Todesfällen. Gleichzeitig wurden etwa 1.500 Fälle von Röteln diagnostiziert. Am meisten von der Masernwelle betroffen ist der Norden des Landes mit den Bundesstaaten Sokoto, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna und Katsina.
Nach dem deutschen Impfkalender sind 2 Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise, nachgeholt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kann lokal, vor allem im Bundesstaat Rivers, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen kommen.

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden mit Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer, religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). In den nächsten Monaten besteht in verschiedenen Regionen aufgrund von örtlichen Wahlen ein erhöhtes Risiko solcher Zusammenstöße.
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der Internetseite der Botschaft im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“: (www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html)

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt. U.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel wird jedoch empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es vorkommen, daß auch der Nachweis einer Impfung gegen die Meningokokken-Krankheit oder Cholera verlangt wird.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt neben dem Impfschutz gegen Gelbfieber weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera (schluck)-impfung bietet Schutz und kann offiziell bei Einreise gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Auch in Nigeria ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 26.11.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nigeria:
Stand 26.11.2008 (Unverändert gültig seit: 26.11.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kann lokal, vor allem im Bundesstaat Rivers, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen kommen.

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden mit Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer, religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). In den nächsten Monaten besteht in verschiedenen Regionen aufgrund von örtlichen Wahlen ein erhöhtes Risiko solcher Zusammenstöße.
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der Internetseite der Botschaft im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“: (www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html)

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretungzu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt. U.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel wird jedoch empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
In diesem Jahr wurden bis Mitte Juni bereits 247 Erkrankungen gemeldet, die meisten durch Wildvirus Typ 1. Fast alle rekrutieren sich aus dem Norden des Landes, wo sich aufgrund von Problemen mit den Impfprogrammen seit 2003 die Ausbrüche konzentrierten und von wo die Erreger in zahlreiche andere Länder exportiert worden waren. Der Impfschutz sollte vor einer Reise nach Nigeria unbedingt akutalisiert werden.
Lassa-Fieber
Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden innerhalb der letzten 12 Wochen sporadische Erkrankungen mit 8 Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.
Impfschutz
Angesichts der gegenwärtigen Masern-Epidemie hat das nigerianische Gesundheitsministerium vor der erhöhten Gefahr aerogen übertragener Krankheiten während der Trockenzeit gewarnt, die noch bis April/Mai anhält. Über 5.000 Erkrankungen an Masern wurden seit Oktober 2007 registriert. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein, das Ministerium rechnet weiterhin mit zahlreichen Todesfällen. Gleichzeitig wurden etwa 1.500 Fälle von Röteln diagnostiziert. Am meisten von der Masernwelle betroffen ist der Norden des Landes mit den Bundesstaaten Sokoto, Kano, Jigawa, Yobe, Kaduna und Katsina. Nach dem deutschen Impfkalender sind 2 Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise, nachgeholt werden.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es vorkommen, daß auch der Nachweis einer Impfung gegen die Meningokokken-Krankheit oder Cholera verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt neben dem Impfschutz gegen Gelbfieber weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann offiziell bei Einreise gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Geflügelpest
Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 04.06.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nigeria:
Stand 04.06.2009 (Unverändert gültig seit: 04.06.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom und der vorgelagerten Küstengewässer wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen (einschließlich des küstennahen Seegebiets zu Kamerun / Bakassi-Halbinsel). An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kommt lokal immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, teilweise auch in größerem Umfang wie bei den Militäroperationen vom September 2008 und vom Mai/Juni 2009.
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
Die gewaltsamen Auseinandersetzungen in den mittelnigerianischen Städten Jos am 28.11.2008 mit über 300 Todesopfern sowie in Bauchi am 21.02.2009 haben gezeigt, dass lokale, kurzfristige Konflikte unversehens ausbrechen können.

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie gezielte Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“: (www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html)

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt. U.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel wird jedoch empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Meningokokken-Meningitis
Erneut hat wieder die Neuerkrankungsrate an Meningokken-Meningitis die Schwelle zur Epidemie in 19 von 35 Bundesstaaten einschließlich Abuja überschritten. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird momentan allen Reisenden, insbesondere im Norden des Landes, empfohlen(s.u.)
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Impfung gegen Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff) wird in der derzeitigen Ausbruchsituation allen Reisenden empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder auch die Meningokokken-Krankheit verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung). Im Jahr 2008 wurden 798 Erkrankungen gemeldet, die meisten durch Polio-Wildvirus Typ 1. Fast alle rekrutieren sich aus dem Norden des Landes, wo sich aufgrund von Problemen mit den Impfprogrammen seit 2003 die Ausbrüche konzentrierten und von wo die Erreger in zahlreiche andere Länder exportiert worden waren.
Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein. Nach dem deutschen Impfkalender sind zwei Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise in Länder mit hohen Erkrankungszahlen nachgeholt, werden. Nigeria gehört dazu.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Geflügelpest
Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Lassa-Fieber
Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 29.07.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nigeria:
Stand 29.07.2009 (Unverändert gültig seit: 29.07.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen (einschließlich des küstennahen Seegebiets zu Kamerun / Bakassi-Halbinsel). An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kommt lokal immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, teilweise auch in größerem Umfang wie bei den Militäroperationen vom September 2008 und vom Mai/Juni 2009.
Die Gewaltausbrüche der vergangenen Tage betrafen vor allem die Städte Bauchi, Maiduguru, Potikum und Kano und Umgebung. Von Reisen an diese Orte wird derzeit abgeraten.
Bereits die gewaltsamen Auseinandersetzungen in Jos (Bundesstaat Bauchi) im November 2008 mit über 300 Todesopfern sowie in Bauchi im Februar 2009 haben gezeigt, dass lokale, kurzfristige Konflikte unversehens ausbrechen können.
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie gezielte Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt. U.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel wird jedoch empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Meningokokken-Meningitis
Erneut hat wieder die Neuerkrankungsrate an Meningokken-Meningitis die Schwelle zur Epidemie in 19 von 35 Bundesstaaten einschließlich Abuja überschritten. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird momentan allen Reisenden, insbesondere im Norden des Landes, empfohlen(s.u.)
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Impfung gegen Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff) wird in der derzeitigen Ausbruchsituation allen Reisenden empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder auch die Meningokokken-Krankheit verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung). Im Jahr 2008 wurden 798 Erkrankungen gemeldet, die meisten durch Polio-Wildvirus Typ 1. Fast alle rekrutieren sich aus dem Norden des Landes, wo sich aufgrund von Problemen mit den Impfprogrammen seit 2003 die Ausbrüche konzentrierten und von wo die Erreger in zahlreiche andere Länder exportiert worden waren.
Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein. Nach dem deutschen Impfkalender sind zwei Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise in Länder mit hohen Erkrankungszahlen nachgeholt, werden. Nigeria gehört dazu.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Geflügelpest
Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Lassa-Fieber
Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 30.07.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nigeria:
Stand 30.07.2009 (Unverändert gültig seit: 30.07.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen (einschließlich des küstennahen Seegebiets zu Kamerun / Bakassi-Halbinsel). An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kommt lokal immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, teilweise auch in größerem Umfang wie bei den Militäroperationen vom September 2008 und vom Mai/Juni 2009.
Die Gewaltausbrüche der vergangenen Tage betrafen vor allem die Städte Bauchi, Maiduguri, Potiskum sowie Kano und Umgebung. Von Reisen an diese Orte wird derzeit abgeraten.
Bereits die gewaltsamen Auseinandersetzungen in Jos (Plateau-State) im November 2008 mit über 300 Todesopfern sowie in Bauchi im Februar 2009 haben gezeigt, dass lokale, kurzfristige Konflikte unversehens ausbrechen können.
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie gezielte Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt. U.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel wird jedoch empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Meningokokken-Meningitis
Erneut hat wieder die Neuerkrankungsrate an Meningokken-Meningitis die Schwelle zur Epidemie in 19 von 35 Bundesstaaten einschließlich Abuja überschritten. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird momentan allen Reisenden, insbesondere im Norden des Landes, empfohlen(s.u.)
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Impfung gegen Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff) wird in der derzeitigen Ausbruchsituation allen Reisenden empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder auch die Meningokokken-Krankheit verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung). Im Jahr 2008 wurden 798 Erkrankungen gemeldet, die meisten durch Polio-Wildvirus Typ 1. Fast alle rekrutieren sich aus dem Norden des Landes, wo sich aufgrund von Problemen mit den Impfprogrammen seit 2003 die Ausbrüche konzentrierten und von wo die Erreger in zahlreiche andere Länder exportiert worden waren.
Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein. Nach dem deutschen Impfkalender sind zwei Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise in Länder mit hohen Erkrankungszahlen nachgeholt, werden. Nigeria gehört dazu.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Geflügelpest
Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Lassa-Fieber
Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nigeria 13.08.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Nigeria:
Stand 13.08.2009 (Unverändert gültig seit: 13.08.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen (einschließlich des küstennahen Seegebiets zu Kamerun / Bakassi-Halbinsel).
An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kommt lokal immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, teilweise auch in größerem Umfang wie bei den Militäroperationen vom September 2008 und vom Mai/Juni 2009.
Die Gewaltausbrüche in Jos (Plateau-State) im November 2008 mit über 300 Todesopfern, in Bauchi im Februar 2009 sowie die Unruhen Ende Juli 2009 in Nordnigeria haben gezeigt, dass gewaltsame Auseinandersetzungen landesweit unversehens ausbrechen können. In der Regel handelt es sich um lokale und zeitlich begrenzte Konflikte.
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie gezielte Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten).
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html

Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt. U.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel wird jedoch empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Meningokokken-Meningitis
Erneut hat wieder die Neuerkrankungsrate an Meningokken-Meningitis die Schwelle zur Epidemie in 19 von 35 Bundesstaaten einschließlich Abuja überschritten. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird momentan allen Reisenden, insbesondere im Norden des Landes, empfohlen(s.u.)
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Impfung gegen Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff) wird in der derzeitigen Ausbruchsituation allen Reisenden empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder auch die Meningokokken-Krankheit verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung). Im Jahr 2008 wurden 798 Erkrankungen gemeldet, die meisten durch Polio-Wildvirus Typ 1. Fast alle rekrutieren sich aus dem Norden des Landes, wo sich aufgrund von Problemen mit den Impfprogrammen seit 2003 die Ausbrüche konzentrierten und von wo die Erreger in zahlreiche andere Länder exportiert worden waren.
Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein. Nach dem deutschen Impfkalender sind zwei Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise in Länder mit hohen Erkrankungszahlen nachgeholt, werden. Nigeria gehört dazu.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Geflügelpest
Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Lassa-Fieber
Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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