Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 09.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 28.05.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand: 28.05.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen (Wanderungen und Trekking-Touren)


Aktuelle Hinweise
Am 26. und 27. Mai 2019 kam es in Kathmandu zu mehreren Sprengstoffexplosionen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Ausländer waren nicht betroffen und offenbar kein Ziel dieser Anschläge. Reisende werden dennoch gebeten, größere Menschenansammlungen zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften stets Folge zu leisten.

Wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten ist der Tribhuvan International Airport in Kathmandu voraussichtlich noch bis Ende Juni 2019 täglich von 22 Uhr abends bis 8 Uhr morgens geschlossen. Es kann zu Änderungen und Verzögerungen im Flugverkehr kommen.

Darüber hinaus beeinträchtigt die anhaltende Teilsperrung des pakistanischen Luftraums den Flugverkehr, was bei Umsteigezeiten an Transitflughäfen entsprechend berücksichtigt werden sollte.

Reisende werden gebeten, sich vor Antritt einer Reise der Flugzeiten bei ihrer Fluggesellschaft oder über die Civil Aviation Authority of Nepal zu vergewissern.

Allgemeine Reiseinformationen
Wanderungen und Trekking-Touren
Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und die Höhenkrankheit erhöhen.
Reisenden wird empfohlen, nur bekannte Routen zu begehen, in Gruppen zu bleiben, von ausgewiesenen Wanderrouten nicht abzuweichen, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz zu nutzen sowie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen. Darüber hinaus sollten sich Reisende unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste registrieren, siehe Krisenvorsorgeliste.

Beim Trekking sollten Reisende die Risiken der Höhenkrankheit nicht unterschätzen und bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) absteigen. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät, siehe auch Merkblatt zur Höhenkrankheit des Gesundheitsdienstes .

Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 11.09.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Nepal:
Stand: 11.09.2019

Letzte Änderungen:
Gesundheit (Aktuelles)


Im September 2019 werden im ganzen Land vermehrt Dengue Infektionen gemeldet. Während das in den letzten Jahren während und nach der Monsunzeit in den südlichen und tiefer gelegenen Landesteilen durchaus möglich war, wurden jetzt auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) mehrere Hundert nachweislich autochtone Übertragungen im Stadtgebiet nachgewiesen.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

• Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 22.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 22.01.2020

Letzte Änderungen:
- Gesundheit / Aktuelles (Coronavirus)


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Nepal mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 11.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 11.05.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin .

Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.

Visa-on-Arrival
Der Visa-on-Arrival-Service steht wieder zur Verfügung. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ 9 Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Nepal siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 08.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 08.09.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks mit Blockaden bzw. Straßensperren), lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften und Schulen (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.

An den Grenzübergängen zu Indien kann es aufgrund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Nepal siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 16.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 16.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Parlamentswahlen am 20. November 2022)


Aktuelles
Parlamentswahlen am 20. November 2022

Am 20. November 2022 gilt aufgrund der Parlamenswahlen ein Fahrverbot für PkW, Personennah- und Lastenverkehr (mit zahlreichen Ausnahmen für z.B. Flughafentransfers).
  • Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter über bestehende Transportmöglichkeiten.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Nepal siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 25.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 25.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19: Einreise; Ausreise und Transit)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Wanderungen und Trekking Touren)
- Einreise und Zoll (Visum; Weiterreise nach Indien und in die VR China)
- Gesundheit (Dengue-Fieber)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.

Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung oder ein negativer PCR-Test erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis ist entweder in Form des gelben WHO Impfbuchs oder als Impfnachweis (z.B. COVID-19-Zertifikat der EU) mit QR-Code (in Englisch), ausgedruckt oder in einer App, mitzuführen.

Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.

Weitere Einreisevorschriften (z.B. Visaerfordernisse) siehe Einreise und Zoll.

Ausreise und Transit
Bei Ausreise sind die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften zu beachten.

Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt (Ausnahme: Indien erlaubt weiterhin keine Einreise auf dem Landweg mit einem indischen Touristen-Visum). Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.

Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.

Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Empfehlungen
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
  • Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
  • Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU .

Es herrscht Linksverkehr. Es stehen lokale Taxis, Busse und Mietwagen zur Verfügung.

Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.

Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.

Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk- und/oder Internet-Empfang.
  • Erkundigen Sie sich vor Reisen bei Ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die lokalen Medien.
  • Wählen Sie Ihr Transportmittel und die Fahrtroute kritisch aus und achten Sie auf Mindeststandards von Sicherheit.
  • Benutzen Sie keine normalen Überlandbusse, sondern ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse.
  • Fahren Sie selbst stets defensiv und vorausschauend sowie mit angemessener Geschwindigkeit.
  • Informieren Sie Ihr Hotel oder Angehörige über geplante Abfahrt- und Ankunftszeiten sowie Ihre Reiseroute.
  • Gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Wanderungen und Trekking-Touren
Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und Höhenkrankheit erhöhen.

Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
  • Trekken Sie im Hochgebirge nur mit einem ortskundigen Führer.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TMS-Card.
  • Begehen Sie nur bekannte Routen und bleiben Sie in Gruppen.
  • Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
  • Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage ein.
  • Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste .
  • Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin .

Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.

Visa-on-Arrival
Der Visa-on-Arrival-Service steht wieder zur Verfügung. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).

Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.

Weiterreise nach Indien und in die VR China
Ausländer können aktuell nicht auf dem Landweg nach China einreisen. Eine Einreise auf dem Landweg nach Indien mit einem indischen Touristen-Visum ist Ausländern weiterhin nicht gestattet, s. Aktuelles – Ausreise und Transit.

Bei beabsichtigten Weiterreisen nach Indien und in die VR China führten über Reisebüros oder andere Vermittler beantragte Visa in der Vergangenheit mehrfach zum Erhalt von gefälschten Visa. Damit kann es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
  • Beantragen Sie erforderliche Visa für Weiterreisen direkt bei den entsprechenden Vertretungen der Länder und nicht über Reisebüros oder andere Vermittler, außer bei Gruppenreisen nach Tibet.
  • Wenn Sie über Indien ein- und von Nepal wieder nach Indien ausreisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visavorschriften bei der nächsten indischen Vertretung oder dem indischen Bureau of Immigration .
  • Bei Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung, z.B. zu Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten und Gebühren. Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
Gesundheit
Dengue-Fieber

Während und nach der Monsunzeit 2022 wurden im ganzen Land vermehrt Dengue-Infektionen gemeldet. Während das in den letzten Jahren in den südlichen und tiefer gelegenen Landesteilen durchaus möglich war, wurden jetzt auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) mehrere tausend nachweislich autochtone Übertragungen (inklusive etlicher Todesfälle) im Stadtgebiet nachgewiesen.

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 30.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 30.03.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Wanderungen und Trekking Touren)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Reiseinfos
Wanderungen und Trekking-Touren

Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und Höhenkrankheit erhöhen.

Ab dem 1. April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.

Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
  • Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Führer. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse über das Nepal Tourism Board (NTP), die lokale Presse und Ihre Reiseagentur.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TMS-Card.
  • Begehen Sie nur bekannte Routen und bleiben Sie in Gruppen.
  • Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
  • Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage ein.
  • Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste .
  • Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Während und nach der Monsunzeit 2022 wurden im ganzen Land vermehrt Dengue-Infektionen gemeldet. Während das in den letzten Jahren in den südlichen und tiefer gelegenen Landesteilen durchaus möglich war, wurden jetzt auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) mehrere tausend nachweislich autochtone Übertragungen (inklusive etlicher Todesfälle) im Stadtgebiet nachgewiesen.

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 07.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 07.12.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Natur und Klima
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Reisedokumente)
- Gesundheit (Malaria)


Sicherheit
Kriminalität

Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.

In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen allein reisende Trekker. Allein reisende Frauen waren nach Einbruch der Dunkelheit bereits Opfer von Vergewaltigungen.

Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.

Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht, teilweise Parteinahme gegen Ausländer oder geringe Fremdsprachenkenntnisse. Das ggfs. robuste Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte mag befremden, Kritik hieran oder ein Diskurs hierüber sollte tunlichst vermieden werden. In Touristengegenden wenden Sie sich an die „Tourist Police“.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Trekken Sie nicht alleine, sondern nur in Gruppen, und buchen Sie bei verlässlichen Reiseagenturen.
  • Seien Sie insbesondere als Frau nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und nicht allein unterwegs.
  • Verhalten Sie sich möglichst kooperativ und geduldig gegenüber Sicherheitskräften.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. Im November 2023 erschütterten Erdbeben der Stärke 6,4 die Region und forderten erneut Tote und zahlreiche Verletze sowie erhebliche Sachschäden. Die Folgen der Beben beeinträchtigen die Infrastruktur (Straßen, Strom-, Wasserversorgung u.a.) weiterhin.
Im Falle erneuter schwerer Erdbeben muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.

Es herrscht Monsunklima, im Norden durch die Höhenlage gemildert.
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.
  • Beachten Sie die Unwetterwarnungen des Department of Hydrology and Meteorology und lassen Sie insbesondere an Berghängen und Flüssen besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nepals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Ausreise
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt (Ausnahme: Indien erlaubt weiterhin keine Einreise auf dem Landweg mit einem indischen Touristen-Visum). Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.

Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 06.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 06.05.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Wanderungen und Trekking-Touren; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Aus- und Weiterreise nach Indien und in die VR China)


Reiseinfos
Wanderungen und Trekking-Touren

Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Gefahr einer Höhenkrankheit sollte nicht unterschätzt werden. Wegen der Überfüllung zahlreicher Routen und Gipfelbesteigungen durch zu viele Besucher besteht oft auch erhöhte Unfallgefahr.

Seit April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.

Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
  • Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Führer. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse über das Nepal Tourism Board (NTP), die lokale Presse und Ihre Reiseagentur.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TMS-Card.
  • Begehen Sie nur bekannte Routen und bleiben Sie in Gruppen.
  • Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
  • Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage ein.
  • Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
  • Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.
Rechtliche Besonderheiten
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen sämtliche Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge (über 5.000 USD) kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu hohen Geldstrafen, Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.

Das nepalesische „Electronic Transactions Act“ stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.

Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegen lässt.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nepals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Aus- und Weiterreise nach Indien und in die VR China
Ausländische Staatangehörige können derzeit nicht von Nepal aus auf dem Landweg nach China einreisen.

Die Weiterreise nach Indien auf dem Landweg ist für ausländische Staatangehörige nur an folgenden Grenzübergängen möglich: Sonauli/Belahiya (Bhairawa) und Raxaul/Birgunj. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind ohne Vorankündigung möglich.

Über Reisebüros oder andere Vermittler in Nepal beantragte Visa zur Weiterreise nach Indien oder in die VR China erwiesen sich in der Vergangenheit mehrfach als gefälscht. So kam es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
  • Beantragen Sie erforderliche Visa für Weiterreisen direkt bei den entsprechenden Vertretungen der Länder und nicht über Reisebüros oder andere Vermittler, außer bei Gruppenreisen nach Tibet.
  • Wenn Sie über Indien ein- und von Nepal wieder nach Indien ausreisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visavorschriften bei der nächsten indischen Vertretung oder dem indischen Bureau of Immigration.
  • Bei Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumserteilung, z.B. zu Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten und Gebühren. Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 30.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 30.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Extreme Niederschläge haben zu zahlreichen Erdrutschen und Überschwemmungen geführt. Besonders betroffen sind das Kathmandu-Tal (Provinz Bagmati) und die Provinzen Koshi und Madesh. Alle Straßen von und nach Kathmandu und weitere Straßen sind derzeit unpassierbar. Fahrten in die von Touristen häufig besuchte Stadt Pokhara sind aktuell nicht möglich. Die Gefahr weiterer Erdrutsche dauert an.

Auch Inlandsflüge sind teilweise ausgesetzt, darunter alle Flüge von und nach Lukla und Ramechhap (Flugroute Mount Everest). In allen betroffenen Provinzen muss mit Einschränkungen bei der Stromversorgung, der Telekommunikation und Infrastruktur gerechnet werden.
  • Seien Sie besonders achtsam und umsichtig.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten in die/in den betroffenen Provinzen.
  • Bleiben Sie Überschwemmungsgebieten fern.
  • Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.
  • Halten Sie sich unbedingt an die Empfehlungen und Anweisungen der nepalesischen (Katastrophenschutz-)Behörden.
  • Verfolgen Sie die aktuelle Wettervorhersage.
Auswärtiges Amt


Weitere Infos dazu:
Monsunbedingte heftige Regenfälle haben seit dem 27. September 2024 weite Teile Nepals heimgesucht und zu Überschwemmungen und Erdrutschen geführt, bei denen bis zum 30. September mindestens 193 Menschen ums Leben kamen, etwa 100 weitere verletzt wurden und mindestens 31 weitere im ganzen Land vermisst werden. Die meisten der gemeldeten Todesopfer stammen aus dem Kathmandutal. Da die Such- und Rettungsarbeiten weitergehen, könnte die Opferzahl in den kommenden Tagen steigen.

Die Regenfälle, Überschwemmungen und Erdrutsche haben Tausende von Häusern überflutet, Straßen und Autobahnen im ganzen Land blockiert und in einigen Gebieten, darunter Kathmandu, zu Strom- und Internetausfällen geführt. Mindestens 23 Straßen im ganzen Land sind betroffen, Erdrutsche und Überschwemmungen haben mehrere Brücken beschädigt. Die meisten wichtigen Straßen, die Kathmandu mit dem Rest des Landes verbinden, sind aufgrund von Erdrutschen weiterhin blockiert. Viele Inlandsflüge waren am 27. und 28. September verspätet oder wurden gestrichen; die meisten Flüge wurden am 29. September wieder aufgenommen. Etwa 22 Wasserkraftwerke und neun Übertragungsleitungen wurden beschädigt, was zu Stromausfällen führte. Die Behörden haben die Schulen bis zunächst 2. Oktober geschlossen.

Von nicht unbedingt notwendigen Fahrten wird abgeraten, ein Nachtfahrverbot für Busse auf Autobahnen sowie ein Nachtfahrverbot für Straßen im Kathmandutal wurde verhängt.

Laut nepalesischem Amt für Hydrologie und Meteorologie soll der heftige Regen in den kommenden Tagen nachlassen, leichte bis mäßige Niederschläge sind möglich.

Weitere anhaltende starke Regenfälle könnten zusätzliche Überschwemmungen in niedrig gelegenen Gemeinden in der Nähe von Flüssen, Bächen und Flußläufen auslösen. Weitere Überschwemmungen in Städten sind auch in bebauten Gebieten mit leicht überlasteten Regenwasserkanalisationssystemen möglich. In Gebieten flussabwärts von großen Stauseen oder Flüssen kann es nach relativ kurzen Perioden intensiver Regenfälle zu Sturzfluten kommen. Weitere Erdrutsche in hügeligen oder bergigen Gebieten, vor allem dort, wo heftige Regenfälle den Boden gesättigt haben, sind nicht auszuschließen. Hochwasser und Murgänge könnten weitere Brücken, Schienennetze oder Straßen unpassierbar machen und damit den Landverkehr in und um die betroffenen Gebiete beeinträchtigen. Auch kann es zu weiteren Verspätungen und Annullierungen von Flügen auf regionalen Flughäfen kommen ... übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

Quelle: Garda World

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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 03.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 03.04.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Hinweis entfernt)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften und Schulen (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese Streiks können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.

An den Grenzübergängen zu Indien kann es aufgrund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
  • Informieren Sie sich zur aktuellen Lage über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Gewalttätige Eskalationen können nicht ausgeschlossen werden; es kann auch kurzfristig zur Verhängung von Ausgangssperren durch die Sicherheitsbehörden kommen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 19.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 19.04.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit
- Natur und Klima
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Visum; Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Dengue-Fieber)


Sicherheit
Terrorismus

Es besteht keine besondere Gefährdung durch Terrorismus.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nepal kommt es immer wieder zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese Streiks können das öffentliche Leben (auch im Kathmandu-Tal) empfindlich stören und zu Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und unter Umständen auch gefährlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.

An den Grenzübergängen zu Indien kann es sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
  • Informieren Sie sich zur aktuellen Lage über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Gewalttätige Eskalationen können nicht ausgeschlossen werden; es kann auch kurzfristig zur Verhängung von Ausgangssperren durch die Sicherheitsbehörden kommen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch schwereren Vergehen wie Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.

In der Vergangenheit kam es in Einzelfällen zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekker; alleinreisende Frauen wurden bereits Opfer von Vergewaltigungen.

Nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen sehen sich vereinzelt Erpressungsversuchen durch kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen ausgesetzt; Forderungen werden teilweise mit Gewalt durchgesetzt. Auch Trekking-Reisende sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann deeskalierend wirken.

Staatlichen Sicherheitskräften verfügen oftmals nur über geringe Fremdsprachenkenntnisse. In Touristengegenden sollte die„Tourist Police“ eingeschaltet werden. Bisweilen kann es zu einer reflexhaften Parteinahme gegen Ausländer kommen. Das gelegentlich robuste Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte mag befremden, Kritik oder Diskussionen hierzu sollten jedoch unterbleiben.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Trekken Sie nicht alleine, sondern in Gruppen, und buchen Sie bei verlässlichen Reiseagenturen.
  • Seien Sie insbesondere als Frau nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und nicht allein unterwegs.
  • Verhalten Sie sich möglichst kooperativ und geduldig gegenüber Sicherheitskräften.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.
  • Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben

Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. 2023 erschütterten Erdbeben der Stärke 6,4 die Region und forderten Tote und zahlreiche Verletze; es gab erhebliche Sachschäden. Die Folgen der Beben beeinträchtigen die Infrastruktur (Straßen, Strom-, Wasserversorgung u.a.) teilweise weiterhin.
Im Falle erneuter schwerer Erdbeben muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und Notfallausstattungen im allgemeinen überlastet sein werden.

Klima
Während der von etwa Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit kommt es in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können. Dies betrifft insbesondere größere Straßen rund um das Kathmandu-Tal, wie zuletzt im September 2024 nach mehrtägigen, flutartigen Regengüssen.
  • Halten Sie sich unbedingt an die Empfehlungen und Anweisungen der nepalesischen (Katastrophenschutz-)Behörden.
  • Beachten Sie die Unwetterwarnungen des Department of Hydrology and Meteorology und lassen Sie insbesondere an Berghängen und Flüssen besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen des Deutschen GeoForschungsZentrums bei Erdbeben vertraut.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit von etwa Juni bis Anfang Oktober gibt es im ganzen Land regemäßig Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Es herrscht Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.

Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie erheblichen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden.

Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.

Eine ausreichende medizinische Versorgung bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. In größeren Teilen des Landes besteht kein oder nur unzureichender Mobilfunk bzw. Internet-Empfang. In Notfällen können Hilfsleistungen nur mit teils erheblichen Verzögerungen organisiert werden.
  • Erkundigen Sie sich vor Reisen bei Ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit Ihrer Reiseplanung.
  • Informieren Sie sich während Ihres Aufenthalts in den lokalen Medien.
  • Wählen Sie Ihr Transportmittel und die Fahrtroute kritisch aus und achten Sie auf Mindeststandards von Sicherheit.
  • Benutzen Sie keine normalen Überlandbusse, sondern ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse.
  • Fahren Sie selbst stets defensiv, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit.
  • Informieren Sie Ihr Hotel oder Angehörige über geplante Abfahrt- und Ankunftszeiten sowie Ihre Reiseroute.
  • Frischen Sie vor Reiseantritt Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auf.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung oder bei Einreise beantragt werden muss.

Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.

Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.

Visa-on-Arrival
Der Visa-on-Arrival-Service steht zur Verfügung. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports (Kathmandu) stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumsantrag elektronisch gestellt werden kann. Die Eingabemaske kann auch vorab online ausgefüllt und die Beantragungsnummer gespeichert werden. Die Gebühren sind in nepalesischen Rupien zum Tageswechselkurs zu bezahlen. Devisen sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).

Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.

Verlängerung des Aufenthalts
Touristenvisa sind gegen Gebühr auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten, siehe Überschreitung des Aufenthalts.

Überschreitung des Aufenthalts
Die Überziehung erteilter Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa werden streng überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD, bei mehr als 150 Tagen auf 8 USD. Zusätzlich wird meist eine Strafgebühr von bis zu mehreren hundert Euro erhoben. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer Ersatzhaftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße um ca. 2 USD pro Tag reduziert. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer weiteren Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.

Arbeitsaufnahme/Freiwilligendienst
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps“), die zusätzlich immer die Zustimmung des „Nepal Medical Councils“ benötigen.

Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar. Die Einfuhr von Gold und anderen Edelmetallen ist deklarationspflichtig und wird bei Einreise durch Handgepäck- und Personenkontrollen überprüft.

Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.

Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen, vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.

In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.

Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.

Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen die Genehmigung erteilt haben; bei Drohnen über 2 kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.

Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.

Gesundheit
Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 31.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nepal
Stand 31.07.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Wanderungen und Trekking-Touren)
- Einreise und Zoll (Visum: Überschreitung des Aufenthalts)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In Nepal kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt wurden. Diese stark politisch motivierten Streiks sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Demonstrationen oder Protestaktionen können – oft auch kurzfristig – zu Beeinträchtigungen führen.

Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und bisweilen auch gefährlichen Auseinandersetzungen zwischen politischen Gruppierungen und Sicherheitskräften zu rechnen.

An den Grenzübergängen zu Indien kann es sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
  • Informieren Sie sich zur aktuellen Lage über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Gewalttätige Eskalationen können nicht ausgeschlossen werden; es kann auch kurzfristig zur Verhängung von Ausgangssperren durch die Sicherheitsbehörden kommen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Wanderungen und Trekking-Touren

Trekking und Bergsteigen erfreuen sich in Nepal immer größerer Beliebtheit. Die Gefahr einer Höhenkrankheit sollte nicht unterschätzt werden. Wegen Überfüllung zahlreicher Routen und Gipfelbesteigungen durch zu viele Besucher besteht oft erhöhte Unfallgefahr.

Seit 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details können z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.

Alle Trekking-Reisenden müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekking-Reisenden, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
  • Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Führer. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse beim Nepal Tourism Board (NTP), in der lokalen Presse und bei Ihrer Reiseagentur.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TIMS-Card.
    Wandern Sie nur auf bekannten Routen und in Gruppen. Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
  • Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die dortige Sicherheitslage ein.
  • Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
  • Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.
Einreise und Zoll
Visum
Überschreitung des Aufenthalts

Das Überschreiten des genehmigten Aufenthaltes hat in Nepal erhebliche Konsequenzen.

Bei einem Überschreiten des legalen Aufenthaltes (Gültigkeit des Visums) bis 14 Tage kann die Visagebühr von 3 USD pro Tag nachgezahlt werden. Bei der Überschreitung um eine Woche kann die Zahlung direkt am Flughafen erfolgen, ab 7 Tagen ist vor der Ausreise die Vorsprache beim Immigration Department verpflichtend. Ab 14 Tagen ist zusätzlich zur Visumgebühr von 3 US-Dollar eine Strafe von 5 US-Dollar („Late Fee“) zu zahlen, also pro Tag 8 US-Dollar.

Die Aufenthaltsüberschreitung um 150 Tage und mehr ist ein Straftatbestand. Die Straftat des Überziehens der Aufenthaltserlaubnis (overstay) wird mit 50.000 NPR (ca. 360 US-Dollar) belegt; bei Nichtzahlung erfolgt ausnahmslos Inhaftierung. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer weiteren Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Nepal 08.09.2025

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Bei aktuellen Demonstrationen in Kathmandu anlässlich einer staatlichen Sperre sozialer Medien kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den Demonstrierenden. Infolge des Einsatzes von Wasserwerfern, Tränengas und Schusswaffen gab es mehrere Tote und zahlreiche Schwerverletzte. Die Behörden haben über Teile des Stadtgebiets von Kathmandu eine Ausgangssperre verhängt.
  • Meiden Sie weiträumig alle Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie die Ausgangssperre in den folgenden Gebieten der Stadt Kathmandu: Teile von Baneshwar, die Residenz des Präsidenten, das Gebiet Shital Niwas, Maharajgunj, die Residenz des Vizepräsidenten in Lainchaur, alle Seiten von Singha Durbar sowie die Residenz des Premierministers in Baluwatar und die umliegenden Gebiete.
  • Die durch die Ausgangssperre betroffenen Bereiche können jederzeit geändert oder ausgeweitet werden.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften, insbesondere an Straßensperren.
  • Bleiben Sie auch in den kommenden Tagen aufmerksam und verfolgen Sie in den lokalen Medien Ankündigungen zu Demonstrationen und Maßnahmen von Regierung und Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang.
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Mehr dazu:

BPfeilB Nepal | Unruhen in Kathmandu und weiteren Städten

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