Auswärtiges Amt hat geschrieben:Litauen
Stand 15.09.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Verlängerung Ausnahmezustand)
- Einreise und Zoll
Aktuelles
Ausnahmezustand
Litauen hat bis einschließlich 16. Dezember 2022 einen temporären Ausnahmezustand ausgerufen. In den Grenzregionen kann es vermehrt zu Personen- und Fahrzeugkontrollen kommen.
- Führen Sie stets ein gültiges Ausweisdokument mit.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Auskunft zu Einschränkungen der Einreise russischer Staatsangehöriger nach Litauen erteilen ausschließlich die litauischen Behörden.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein. Überprüfen Sie daher die Gültigkeit Ihres Reisedokuments schon vor der Einreise nach Litauen.
Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen sind mit dem Beitritt Litauens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, flächendeckende Kontrollen erfolgen derzeit allerdings bei Einreise auf dem See- und Luftweg, bei der Einreise auf dem Landweg ist eine stichprobenartige Kontrolle möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen. Im ganzen Land muss mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden, bei denen es zu einem Bußgeld führen kann, wenn kein Identitätspapier mitgeführt wird. Dies gilt insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Minderjährige
Für allein reisende Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit bestehen keine besonderen Einreisebestimmungen. Allein reisende Minderjährige sollten neben ihrem eigenen gültigen Reisedokument eine von ihren sorgeberechtigten Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung (möglichst in Deutsch und Litauisch) mit sich führen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union . Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei Ein- und Ausreisen in bzw. aus Nicht-EU-Staaten gelten andere Richtmengen für Genussmittel und andere Anmeldepflichten für Bargeld als bei Reisen innerhalb der EU-Staaten.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar.
Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind auch in englischer Sprache bei Customs of the Republic of Lithuania zu finden.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.